Das Wichtigste in Kürze
Du bist Einzelunternehmer, Freiberufler oder Rentner und möchtest Einkommensteuer sparen? Neben den bekannten Steuertipps, wie Werbungskosten ansetzen oder alle Steuerfreibeträge nutzen, gibt es für Dich noch weitaus interessantere Möglichkeiten. Lies in diesem Beitrag, wie Du ein cleveres Investment einsetzt, um Deine Steuerlast drastisch zu reduzieren.
- Sobald Dein jährliches Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, musst Du Einkommensteuer zahlen.
- Ab einem Einkommen von circa 60.000 Euro erhebt der Fiskus die Steuer mit Deinem persönlichen Steuersatz von rund 45%. Diese 45% setzen sich aus dem Höchststeuersatz von 42 % und dem Solidaritätszuschlag zusammen. Der Solidaritätszuschlag wird mit 5,5% auf die Einkommensteuer aufgeschlagen.
- Mit Werbungskosten, Steuerfreibeträgen und weiteren Ausgaben senkst Du Deine Steuerbelastung.
- Willst Du richtig Steuern sparen, gründest Du eine GmbH oder eine Stiftung. Außerdem denkst Du über eine steueroptimale Holding-Struktur nach.
- Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.
Nach dem Einkommensteuerrecht gehörst Du als natürliche Person der Einkommensteuerwelt an und zahlst Einkommensteuer. Dies gilt für Dich als Angestellter oder Freiberufler ebenso wie als privater Vermieter oder als Rentner. Werbungskosten, Steuerfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben helfen Dir dabei, die Steuer zu mindern. Doch dies ist nicht wirklich effektiv. Um richtig Steuern zu sparen, wechselst Du Deine steuerliche Identität. Du betrittst die Körperschaftsteuerwelt und gründest eine GmbH oder eine Stiftung. Hiermit zahlst Du deutlich weniger Steuern und schützt Dein Vermögen (Stichwort: Asset Protection). Wie das funktioniert und was es dabei zu beachten gibt, erfährst Du in diesem interessanten Blog-Beitrag.
Wer muss Einkommensteuer zahlen?
Die magische Grenze, die darüber entscheidet, ob Du Einkommensteuer zahlen musst oder nicht, wird von dem Grundfreibetrag markiert. Liegt Dein jährliches Einkommen darunter, lautet die Einkommensteuer für dieses Jahr auf null Euro. Ab dem ersten Euro darüber, wirst Du von Deinem Finanzamt zur Steuer veranlagt.
Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr neu festgelegt. Kennst Du unseren Beitrag zu den Steueränderungen 2025, weißt Du, dass der aktuelle Grundfreibetrag bei 12.096 Euro (bei Zusammenveranlagung: 24.192 Euro) liegt. Die Höhe der Einkommensteuer passt das Finanzamt Deinem Einkommen an. Mit einem höheren Einkommen zahlst Du also auch mehr Steuern.
Beispiel 1:
Als Du als Einzelunternehmer mit Deiner Selbstständigkeit begonnen hast, lag Dein jährliches Einkommen bei circa 17.000 Euro. Dein persönlicher Steuersatz lag damals bei 24%. Heute erzielt Dein Einzelunternehmen ein Einkommen von 70.000 Euro. Die steuerliche Belastung hat sich auf insgesamt 45% erhöht. Du willst Einkommensteuer sparen? Dann schließe Dich unserem SteuerMentoring an.
Wichtig für die Einkommensteuerpflicht ist, dass hiervon nur natürliche Personen betroffen sind, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Vorschrift gilt für Dich auch, wenn Du als natürliche Person an einer OHG oder einer anderen Personengesellschaft (z. B. GmbH & Co KG) beteiligt bist. Eine GmbH oder eine Stiftung fällt dagegen nicht unter die Norm des § 1 Absatz 1 Satz 1 EStG. Diese Rechtsformen sind juristische Personen. Sie werden mit den Unternehmenssteuern von maximal 30% besteuert.

Wie kannst Du Einkommensteuer sparen?
Zu den Sachverhalten, die Dir jährlich beim Einkommensteuer sparen helfen, gehören die folgenden Punkte:
- Zusammenveranlagung
- Werbungskosten und weitere steuerreduzierende Möglichkeiten
Zusammenveranlagung
Gebt Ihr als Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung ab, werdet Ihr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt (Zusammenveranlagung). Hierdurch spart ihr schon deshalb Steuern, weil sich der Grundfreibetrag auf 24.192 Euro erhöht. Ratsam ist die auch als Ehegattensplitting bekannte Veranlagungsform allerdings nur, wenn die Einkommen der beiden Ehegatten hohe Unterschiede aufweisen. Dein Steuerberater findet in jedem Fall eine optimale Lösung für Euch.
Infobox: Zusammenveranlagung
- Wählst Du für Dich und Deinen Ehegatten die Zusammenveranlagung, tretet ihr gegenüber dem Finanzamt als Gesamtschuldner für die Einkommensteuerschuld auf.
- Die Zusammenveranlagung gibt es nur bei der Einkommensteuer. Ihr beantragt sie, indem ihr eine gemeinsame Steuererklärung einreicht.
- Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist, dass ihr beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig seid und nicht dauernd getrennt lebt.
Werbungskosten und weitere steuerreduzierende Möglichkeiten
Einkommensteuer sparen funktioniert auch mit Werbungskosten und weiteren steuerreduzierenden Möglichkeiten. Dies sind Steuerfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen und der Ansatz von Sonderausgaben.

Werbungskosten wendest Du auf, um Deine Überschusseinkünfte zu sichern. Zu diesen Überschusseinkünften gehören z. B. die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit oder die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Damit das Finanzamt sie steuermindernd anerkennt, trägst Du die Werbungskosten in die entsprechende Anlage Deiner Steuererklärung ein.
Steuerfreibeträge werden bei Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts steuermindernd berücksichtigt. So profitierst Du z. B. vom Kinderfreibetrag, wenn Du eines oder mehrere Kinder hast. Der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) wird Dir gewährt, wenn Du das 64. Lebensjahr vollendet hast. Zu den Steuerfreibeträgen zählt aber auch der bereits oben erwähnte Grundfreibetrag. Daneben gibt es noch weitere Steuerfreibeträge, wie den Ausbildungsfreibetrag und den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende.
Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die Du aufgrund einer besonderen, persönlichen Situation nicht vermeiden kannst. Hierzu zählen Aufwendungen für Medikamente, die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt oder die Unterbringung in einem Pflegeheim. Für die steuerliche Berücksichtigung muss die zumutbare Belastung einer steuerpflichtigen Person überschritten sein. Diese zumutbare Belastung ist abhängig von der Höhe der Einkünfte.
Sonderausgaben wendest Du für Deine private Vorsorge auf. Hierzu zählen z. B. die Krankenversicherungsbeiträge oder die Beiträge für Deine private Altersvorsorge. Aber auch Deine Spenden für kirchliche oder mildtätige Zwecke und die Kosten für die Ausbildung Deiner Kinder kannst Du unter dieser Position in Deiner Steuererklärung ausweisen.
Einkommensteuer reduzieren: Welche Steuertricks gibt es für Selbstständige?
Als Selbstständiger hast Du die Möglichkeit, die Kosten für einen Pkw oder eine Büroeinrichtung steuermindernd von Deinen Ausgaben abzusetzen. Dies funktioniert allerdings nur über die Abschreibung. Das bedeutet, Du ziehst die Anschaffungskosten Deiner Investition über mehrere Jahre von Deinen Einnahmen ab und versteuerst auf diese Weise einen geringeren Gewinn. Wichtig ist, dass Du diese Aufwendungen als Betriebsausgaben in Deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) deklarierst und Deiner privaten Steuererklärung die Anlage EÜR beifügst.
Überdies steht Dir als Freiberufler auch der Investitionsabzugsbetrag – kurz: IAB – zur Verfügung, um Einkommensteuer zu sparen. Bei dem IAB handelt es sich um eine spezielle Art der Abschreibung. Das Besondere ist, dass Du den Gegenstand abschreibst, obwohl Du diesen noch gar nicht angeschafft hast.
Beispiel 2:
Du begründest im Jahr 2025 Deine Selbstständigkeit mit einem Einzelunternehmen. Um nicht von Deinem lokalen Energieversorger abhängig zu sein, planst Du die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für 400.000 Euro.
Der IAB ermöglicht es Dir, 50% dieser Anschaffungskosten bis zu drei Jahre vor der tatsächlichen Investition steuermindernd geltend zu machen. In diesem Beispiel mindert sich der Gewinn für 2025 um 200.000 Euro. Ein niedriger Gewinn ist für Dich gleichbedeutend mit einer geringeren Steuerlast.
Um den IAB rechtskonform in Deiner Gewinnermittlung anzusetzen, erfüllst Du die folgenden Voraussetzungen (siehe auch: § 7g EStG)
- Der Gewinn deines Unternehmens beträgt nicht mehr als 200.000 Euro. Hierbei darf die Gewinnminderung durch den IAB noch nicht berücksichtigt sein.
- Die Photovoltaikanlage musst Du zu mindestens 90% für betriebliche Belange einsetzen.
- Die Investition muss tatsächlich geplant sein und innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden.
- Die vorgezogene Abschreibung darf nicht über 50% der geplanten Anschaffungskosten hinausgehen.
Weitere Steuertricks zum Einkommensteuer sparen als Selbstständiger haben wir Dir in unserem spannenden Blogbeitrag “Steuern sparen als Selbstständiger: 9 Tipps für eine optimale Steuergestaltung” zusammengestellt.
Wie funktioniert Einkommensteuer sparen mit Immobilien?
Um mit einer Immobilie Steuern zu sparen, darfst Du das Haus oder die Wohnung nicht selbst bewohnen. Stattdessen entscheidest Du Dich zum Kauf einer Immobilie, die Du als Vermietungsobjekt einsetzt. Die erzielten Mieteinnahmen sind steuerpflichtig. Doch alle Ausgaben, die mit der Anschaffung dieser Immobilie und deren Vermietung in Zusammenhang stehen, setzt Du steuermindernd entgegen.
Zu diesen Anschaffungskosten zählen neben dem Kaufpreis auch die Maklerprovision oder die Kosten eines Immobiliengutachtens, das Du in Auftrag gegeben hast. Außerdem kannst Du den Aufwand steuermindernd geltend machen, den Du für die Renovierung der Immobilie tätigst. Hierbei gilt es jedoch, das Folgende zu beachten:
Führst Du innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Anschaffung eine umfangreiche Renovierung durch, macht Dir die Steuergesetzgebung mit § 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG einen Strich durch die Rechnung. Denn bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen, kannst Du die gesamten Renovierungskosten nur in 20 bis 50 Jahren über die Gebäude-Abschreibung von der Steuer absetzen:
- Der gesamte Renovierungsaufwand macht mehr als 15% der Anschaffungskosten aus.
- Die Renovierung wird innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt.
Sind beide Bedingungen erfüllt, können die Renovierungskosten nicht in einer Summe steuermindernd abgezogen werden. Mit der richtigen Steuergestaltung entgehst Du diesem Steuergefängnis jedoch. Wie das funktioniert zeigt Dir das folgende Beispiel:
Beispiel 3:
Du möchtest Deine Steuerlast optimieren. Hierzu hast Du im Januar 2025 für 120.000 Euro eine Immobilie (Baujahr 1920) angeschafft, die stark renovierungsbedürftig ist. Die Gesamtkosten betragen 20.000 Euro. Damit übersteigt der Aufwand die 15%-Grenze. Lässt Du die Renovierung direkt durchführen, schreibst Du insgesamt 140.000 Euro mit jährlich 2,5% ab. Dies führt zu einer jährlichen Steuerminderung von 3.500 Euro (2,5 % von 140.000 Euro).
Führst Du die Renovierung erst im Februar 2028 (drei Jahre nach der Anschaffung) durch, kannst Du den Posten von 20.000 Euro in einer Summe von Deinen Mieteinnahmen abziehen. Dies macht sich natürlich bei der Einreichung Deiner Steuererklärung bemerkbar. Die Renovierung führt 2028 zu einem immensen Steuervorteil, weil die Voraussetzungen des § 6 Absatz 1 Nr. a EStG in diesem Jahr nicht mehr erfüllt sind. Mit dieser Gestaltung kannst Du also optimal Einkommensteuer sparen.
Im Idealfall erzielst Du mit Deinen aufgewendeten Kosten einen Verlust. Die Ausgaben übersteigen in diesem Fall die Einnahmen. Diesen Verlust kannst Du mit Deinen anderen positiven Einkünfte – z. B. aus einer Angestelltentätigkeit – verrechnen. Im Ergebnis sinkt Dein zu versteuerndes Einkommen und damit auch die Bemessungsgrundlage für die Höhe Deiner Steuern. Weitere Tipps zu einer erfolgreichen Immobilieninvestition erhältst Du, wenn Du Dir das Video von unseren TaxDays ansiehst. Hier erklärt Dir unser Steuerexperte Nelson Cremers, wie Du Deine Immobilie bei einer Insolvenz krisensicher machst.
Kannst Du auch mit einer Einmann GmbH & Co KG Einkommensteuer sparen?
Die GmbH & Co KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG). Eine KG kennt als Gesellschafter den Vollhafter (Komplementär) und den Teilhafter (Kommanditisten). Während der Vollhafter mit seinem gesamten Vermögen haftet, kann ein Teilhafter nur bis zu der Höhe seiner Einlage von einem Gläubiger in Regress genommen werden.
Was ist das Besondere an einer GmbH Co KG?
Obwohl mit der GmbH eine Kapitalgesellschaft an der KG beteiligt ist, stuft das Finanzamt die GmbH & Co KG als eine Personengesellschaft ein. Du kannst sie allein oder mit mehreren Personen gründen. Möchtest Du sie allein führen, musst Du selbst auch an der GmbH beteiligt sein. Dein Unternehmen gestaltet sich dann wie folgt:

Die Vor- und Nachteile einer GmbH & Co KG
Eine GmbH & Co KG ist für Dich mit Vor- und Nachteilen verbunden.
Die Vorteile der GmbH & Co KG
Wenn Du Dich für eine GmbH & Co KG entscheidest, kannst Du die folgenden Vorteile für Dich nutzen:
- Die GmbH übernimmt als Komplementär die Stellung des Vollhafters (Komplementär-GmbH). Damit ist die Haftung optimal eingeschränkt. Denn Du als Kommanditist haftest nur bis zur Höhe Deiner Einlage.
- Durch zusätzliche Kommanditeinlagen kannst Du das Kapital Deiner Gesellschaft erhöhen.
- Bei einer Beteiligung von 0% zahlt die GmbH keine Körperschaftsteuer.
- Als Kommanditist versteuerst Du Deinen Gewinnanteil mit Deinem persönlichen Steuersatz. Dieser liegt zwischen 0% und 45%. Bei einer GmbH fällt hingegen immer die Flat-Tax-Besteuerung von 30% an.
- Überträgst Du aus Deinem Privatvermögen oder Deinem Einzelunternehmen eine Immobilie auf die GmbH & Co KG, fällt keine Grunderwerbsteuer an.
- Wesentliche Vermögensgegenstände – wie z. B. ein Grundstück – kannst Du ins Privatvermögen überführen und an die GmbH & Co KG vermieten. Dies hat den Vorteil, dass die Immobilie im Insolvenzfall nicht verloren geht.
Die Nachteile der GmbH & Co KG
Wo Licht ist, kann auch Schatten sein. Demzufolge listen wir hier die Nachteile einer GmbH & CoKG auf:
- Zu einer GmbH & Co KG gehören zwei Gesellschaften. Dies bedeutet auch, dass Du höhere Gründungskosten hast. So müssen z. B. beide Gesellschaften separat im Handelsregister eingetragen werden.
- Als Gesellschafter der KG kannst Du Dir nicht selbst ein Gehalt zahlen, das als Betriebsausgabe Deinen steuerpflichtigen Gewinn mindert.
- Für eine GmbH & Co KG müssen zwei Jahresabschlüsse samt der dazugehörigen Steuererklärungen angefertigt werden. Damit steigen auch Deine laufenden Kosten.
- Dein Gewinnanteil wird – in der Spitze – mit einem Einkommensteuersatz von 45% belegt.
Fazit:
Die GmbH & Co KG bringt Dir Vorteile und auch einige Nachteile. Wirklich Einkommensteuer sparen kannst Du mit dieser Rechtsform jedoch nicht, weil die Besteuerung von Deinem persönlichen Steuersatz abhängig ist. Im Einzelfall hilft Dir ein fundiertes Steuerfachwissen und ein kostenloses Live-Webinar mit Nelson Cremers, um eine endgültige Entscheidung treffen zu können.
Info-Box: Komplementär-GmbH
- Eine Komplementär-GmbH übernimmt die Stellung des Vollhafters in der GmbH & Co KG.
- Die GmbH übernimmt die Geschäftsführung in der KG. Es ist aber möglich, sie nur mit 0% an der KG zu beteiligen.
- Die GmbH hat gegenüber der KG Anspruch auf eine angemessene Haftungsvergütung.
Was bringt Dir eine GmbH?
Als Alternative zur Kommanditgesellschaft mit GmbH-Beteiligung bietet es sich für Dich an, gleich in die Körperschaftsteuerwelt zu wechseln. Hiermit kannst Du zwar keine Einkommensteuer sparen. Für Dich ergibt sich jedoch ein anderer Steuervorteil:
Gründest Du eine GmbH oder UG, schaffst Du ein eigenständiges Steuersubjekt. Dies bedeutet, dass Du selbst erstmal nicht steuerpflichtig bist. Stattdessen fallen auf die Gewinne 15 % Körperschaftsteuer und circa 15% Gewerbesteuer an. Zusammen ergibt sich für die GmbH eine maximale Flat-Tax-Besteuerung von ungefähr 30%.
Was ist bei einer GmbH-Gründung zu beachten?
Die Gründung einer GmbH unterscheidet sich von der Gründung eines Einzelunternehmens, weil Du bestimmte Vorgaben erfüllen musst. Diese Vorgaben haben wir hier für Dich zusammengestellt:
- Eine GmbH handelt im Außen- und Innenverhältnis durch ihre Organe. Dies sind der Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung. Als Geschäftsführer Deiner GmbH hast Du Deinen Wohnsitz zwingend im Inland.
- Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 Euro (§ 5 Absatz 1 GmbHG). Es ist jedoch legitim, wenn Du hiervon zunächst nur 50 % (12.500 Euro) einzahlst.
- Du erstellst einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag, der von einem Notar beurkundet werden muss.
- Als GmbH-Geschäftsführer haftest Du – ebenso wie die anderen Gesellschafter – nicht mit Deinem Privatvermögen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Du Dich für Deine GmbH verbürgst oder Dir ein anderes schuldhaftes Verhalten gegenüber dem Unternehmen nachgewiesen werden kann.
Beispiel 4:
Ein Grund für die Insolvenz eines Unternehmens ist die drohende Zahlungsunfähigkeit. Dieser Fall tritt nach § 18 Absatz 2 InSO ein, wenn die GmbH voraussichtlich nicht dazu in der Lage ist, ihren Zahlungsverpflichtungen bis zum Fälligkeitszeitpunkt nachzukommen. Bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit bist Du als GmbH-Geschäftsführer verpflichtet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einzuleiten. Versäumst Du es, das zuständige Insolvenzgericht rechtzeitig – spätestens drei Wochen nach Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit – zu informieren, hast Du eine insolvenzrechtliche Pflicht verletzt. Für den hieraus entstehenden Schaden haftest Du mit deinem Privatvermögen. Die Beweislast für Deine Schuld liegt bei der GmbH.
Welche Steuervorteile beschert Dir eine GmbH?
Gegenüber eines Einzelunternehmens sicherst Du Dir mit einer GmbH erhebliche Steuervorteile. Lässt Du Dich von der Gesellschaft als Geschäftsführer anstellen, kannst Du mit der GmbH auch Einkommensteuer sparen. Denn es bleibt Dir überlassen, ob Du einen Gewinn ausschüttest, ein festes Gehalt vereinbarst oder Dir von der GmbH ein Darlehen geben lässt.
- Schüttest Du einen Jahresgewinn an Dich aus, wird dieser nicht Deinem persönlichen Steuersatz unterworfen. Hierauf fällt lediglich 25% Abgeltungssteuer an.
- Beziehst Du ein Gehalt, bist Du als Arbeitnehmer lohnsteuerpflichtig. Allerdings hast Du die Höhe des Gehalts selbst in der Hand. Wählst Du ein Gehalt, das mit weniger als 30% Lohnsteuer belastet ist, versteuerst Du weniger als mit der Flat-Tax-Besteuerung, die bei annähernd 30 % liegt. Zusätzlich macht die GmbH Dein Gehalt als gewinnmindernde Betriebsausgabe geltend. Hierdurch sinkt auch die Steuerlast der GmbH.
- Noch besser geht es, wenn Deine GmbH Dir ein Darlehen auszahlt. Hier fällt für Dich keine Einkommensteuer an, weil die Darlehensauszahlung nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften des Einkommensteuerrechts gehört.
Über die weiteren Steuervorteile einer GmbH informieren wir Dich gerne. Schau Dir hierzu den Auftritt unseres Steuerexperten Nelson Cremers auf unseren regelmäßig stattfindenden TaxDays an.
GmbH bei Wegzug: Warum dies keine gute Idee ist
Sind Dir die Lohnkosten zu hoch oder möchtest Du Deutschland aus anderen Gründen verlassen, könnte die Rechtsform der GmbH Dir im Wege stehen. Schuld daran ist die Wegzugsteuer. Diese wird für Dich zu einem heiklen Thema, wenn Du als natürliche Person unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und zu mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist.
Die gute Nachricht ist, dass Du die Wegzugsteuer mit einer smarten Steuergestaltung vermeiden kannst. Ein Weg ist z. B. die Gründung einer Stiftung. Ob diese für Dich sinnvoll ist, entscheidest Du, wenn Du Dir ein fundiertes Steuerwissen angeeignet hast. Hierbei ist Dir unser SteuerMentoring gerne behilflich. Weitere Infos zum Thema “Wegzugsbesteuerung vermeiden” haben wir Dir in einem interessanten Beitrag auf diesem Blog zusammengestellt. Schaue gerne mal rein.
Einkommensteuer sparen: Wann macht eine Stiftung Sinn?
Eine Stiftung steht in Deutschland für die maximale finanzielle Freiheit. Sie lohnt sich für Dich besonders, wenn Du ein großes Vermögen vor dem Zugriff von außen absichern möchtest. Denn eine Stiftung nutzt Dir nicht nur beim Steuern sparen. Sie ist auch ein wesentlicher Faktor beim effektiven Asset Protection.
Was ist eine Stiftung?
Die Stiftung fußt auf der gesetzlichen Grundlage des § 80 BGB. Sie unterliegt mit ihren Einkünften der Körperschaftsteuer von 15%. Anders als eine GmbH kann eine Stiftung aber auch nicht gewerbliche Einkünfte haben. Überdies profitierst Du bei einem Immobilienverkauf von der Spekulationsfrist.
Beispiel 5:
Du verkaufst eine Immobilie aus der Stiftung mit einem Veräußerungsgewinn von 90.000 Euro. Diese Immobilie hast Du ausschließlich zur Fremdvermietung eingesetzt. Die Anschaffung erfolgte vor mehr als zehn Jahren.
Mit dem Verkauf nach über zehn Jahren hast Du die Spekulationsfrist eingehalten. Von Deinem Steuerberater weißt Du, dass der Verkauf nicht steuerpflichtig ist. Auf den Veräußerungserlös fällt somit eine Körperschaftsteuer von 0 Euro an. Bei dem Immobilienverkauf einer GmbH fallen hingegen immer – auch nach dem Ende der Spekulationsfrist – 15% Körperschaftsteuer an.
In Deutschland gibt es zwei Arten von Stiftungen. Dies sind die Familienstiftung und die gemeinnützige Stiftung. Mit einer Familienstiftung sicherst Du das Vermögen Deiner Familie über Generationen ab. Bei der gemeinnützigen Stiftung ist es wichtig, dass Du einen gemeinnützigen Zweck verfolgst.
Unabhängig davon, ob Du eine Familienstiftung gründest oder bei Dir die Gemeinnützigkeit im Vordergrund steht, musst Du das Folgende beachten: Bringst Du Dein Vermögen in die Stiftung ein, koppelst Du es von Dir ab. Nach der Einbringung gehört das Vermögen ausschließlich der Stiftung. Hiermit generierst Du nicht nur bei der Erbschaftsteuer einen immensen steuerlichen Vorteil.
Welche Steuervorteile bringt eine Stiftung Dir?
Eine Stiftung bringt Dir in den drei folgenden Steuerarten einen Vorteil:
- Keine Erbschaftsteuer
- Keine Gewerbesteuer
- Freibetrag in der Körperschaftsteuer

Keine Erbschaftsteuer
Mit dem Übertrag eines Vermögens auf Deine Stiftung gehört es nicht mehr Dir. Aus steuerlicher Sicht kommt Dir dieser Umstand bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer zugute. Denn Du kannst das Vermögen weder vererben noch verschenken. Folglich fallen weder Erbschaft- noch Schenkungssteuer an. Du musst allerdings einplanen, dass der Fiskus alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer erhebt.
Bei der Erbersatzsteuer unterstellt das Steuerrecht, dass das Vermögen der Stiftung alle 30 Jahre auf zwei Kinder übergeht. Tatsächlich wird aber weder etwas vererbt noch verschenkt. Dein Vorteil: Der erbschaftsteuerliche Freibetrag für Kinder (§ 16 ErbStG) steigt von 400.000 Euro auf 800.000 Euro.
Mit der Erhöhung des Freibetrags sinkt der Besteuerungsanteil. Mehr Steuern sparst Du allerdings, wenn Du Deine Stiftung in Liechtenstein gründest. Denn hier kennt man eine Steuer, die der Erbersatzsteuer in Deutschland gleicht, nicht. Folglich kommst Du bei einer Stiftungsgründung in Liechtenstein mit der Erbschaftsteuer nicht in Berührung.
Keine Gewerbesteuer
Über den Vorteil in der Erbschaftsteuer hinaus, sicherst Du Dir mit der Stiftung einen weiteren Steuervorteil, der sich bei der Gewerbesteuer ergibt. Das zu versteuernde Einkommen der Stiftung unterliegt – wie bei einer GmbH oder UG auch – der Körperschaftsteuer mit 15 %. Erzielt die Stiftung allerdings keine gewerblichen Einkünfte, ist sie auch nicht gewerbesteuerpflichtig. Damit sinkt die gesamte Steuerbelastung einer Stiftung auf 15%.
Freibetrag in der Körperschaftsteuer
Auch in der Körperschaftsteuer profitierst Du mit einer Stiftung von einer steuerlichen Entlastung. Nach § 24 KStG wird bei der Besteuerung des Einkommens einer Stiftung ein Freibetrag von 5.000 Euro berücksichtigt. Damit verkürzt sich die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Steuer.
Wie hilft die Stiftung Dir bei der Sicherung Deines Vermögens?
Nach der Bundestagswahl 2025 sollen Vermögende stärker in den Fokus des Fiskus geraten. Dies sehen zumindest die Wahlprogramme von SPD und Grünen vor. Aus diesem Grund wird Asset Protection für jeden immer wichtiger, der über einen hohen Vermögensstock verfügt.
Asset Protection funktioniert optimal, wenn Du Dein Vermögen in einer Stiftung untergebracht hast. Bedenke: Du bist weder Inhaber noch Beteiligter dieser Stiftung. Deshalb schützt die Einrichtung Dich auch, wenn Du bei einer Scheidung den Zugewinnausgleich erfüllen müsstest.
Beispiel 6:
Stell Dir den folgenden Sachverhalt vor:
Während Deiner Ehe schaffst Du Dir eine Immobilie an, die einen Marktwert von 1 Million Euro hat. In den nächsten Jahren steigt der Wert auf 2 Millionen Euro. Nach zwanzig Jahren reicht Dein Ehegatte die Scheidung ein. Dein Ehegatte hat während der Ehe keinen Zugewinn erzielt.
Szenario 1:
Die Immobilie gehört Dir privat. Weil ihr den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart habt, musst Du die Hälfte der Immobilie (immerhin 1 Million Euro) an den Ex-Ehegatten überweisen.
Szenario 2:
Weil Du Dich in Sachen Steuern weitergebildet hast, weißt Du, dass Du Dein Vermögen mit einer Stiftung absichern kannst. Dies gilt auch bei einer Ehescheidung. Das bedeutet, dass der Wert der Immobilie bei der Ermittlung des Zugewinns keine Rolle spielt. Dein Ehegatte kann den Zugewinnausgleich nicht von Dir verlangen, weil Dir die Immobilie nicht gehört.
Womit punktet eine Stiftungsholding gegenüber einer GmbH-Holding ?
Für eine Holding-Struktur musst Du mindestens zwei Unternehmen haben. Diese können als GmbH oder als Stiftung gegründet sein. Entscheidest Du Dich für eine Stiftungsholding, sicherst Du Dir die folgenden zusätzlichen Vorteile:
- Eine Stiftung bedeutet für Dich, weniger laufende Kosten. Die GmbH ist zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet. Bei der Stiftung reicht eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) aus.
- Eine Stiftung bleibt anonymer, weil Du keine Bilanz erstellst, die im – öffentlich einsehbaren – Unternehmensregister veröffentlicht werden muss.
- Eine Stiftung zahlt nur Gewerbesteuer, wenn sie gewerbliche Einkünfte erzielt. Dies ist z. B. nicht der Fall, wenn eine Immobilie vermietet wird. Die GmbH ist kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtig.
- Auch eine GmbH-Holding schützt Dich nicht vor der Wegzugsbesteuerung. Doch mit einer Stiftungsholding ist sie für Dich kein Thema.
- Mit Deinem Tod stirbt Deine Stiftung nicht. Es fällt keine Erbschaftsteuer an. Die alle 30 Jahre wiederkehrende Erbersatzsteuer umgehst Du mit einer Stiftungsgründung in Liechtenstein.
- Eine in der Stiftung gehaltene Immobilie kann nach zehn Jahren – Ende der Spekulationsfrist – steuerfrei verkauft werden.
- Der Gewinn einer Familienstiftung kann an die ganze Familie – hierzu zählen auch auch ungeborene Familienmitglieder – verteilt werden. Bei der GmbH ist die Ausschüttung nur möglich, wenn die Person an der Gesellschaft beteiligt ist.
Einkommensteuer sparen: Mit unserem SteuerMentoring findest Du die optimale Lösung
Nach dem Lesen dieses Beitrags weißt Du, dass Du als natürliche Person nicht wirklich Einkommensteuer sparen kannst. Dir ist klar, dass Werbungskosten, Steuerfreibeträge und Sonderausgaben Dein zu versteuerndes Einkommen mindern. Doch die Steuerentlastung, die sich hierbei ergibt, stellt Dich nicht zufrieden. Du möchtest richtig Steuern sparen. Dies funktioniert aber nur, wenn Du von der Einkommensteuerwelt in die Körperschaftsteuerwelt wechselst.
Mit einer GmbH reduzierst Du Deine Steuern um bis zu 30%. Außerdem schaffst Du Dir dadurch einen Vorteil, dass Du in verschiedene steuerliche Identitäten schlüpfen kannst. So zahlst Du bei einer Ausschüttung 25% Abgeltungssteuer und drückst Deine Einkommensteuer auf 0 Euro, wenn Deine GmbH Dir ein Darlehen auszahlt. Trotz dieser Vorteile ist eine GmbH nicht die optimale Rechtsform. Denke nur an die Wegzugsbesteuerung, wenn Du Deinen Exit aus Deutschland planst. Entscheidest Du Dich für eine Stiftung, kannst Du diese Wegzugsbesteuerung umgehen. Mit einer Stiftung lässt sich aber auch die Erbersatzsteuer umgehen. Überdies profitierst Du von einer Stiftungsholding, weil Du das Vermögen über Generationen hinweg sicherst und sogar ungeborene Familienmitglieder hiervon profitieren.
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