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Werbungskosten definieren sich als Aufwand, den Du zur Sicherung Deiner Einnahmen tätigen musst. Laut der Definition des § 9 EStG zählen hierzu auch die Kosten, die zur Erwerbung und Erhaltung von Einnahmen aufgewendet werden müssen. Hierunter fallen z. B. die Bewerbungskosten bei der Suche nach einer neuen Stelle.

Werbungskosten sind nur relevant für die Überschusseinkünfte. Hierunter fallen die folgenden vier Einkunftsarten:

Wer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, kann statt der tatsächlichen Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.230 Euro ansetzen. Das Finanzamt akzeptiert diesen Pauschbetrag ohne weitere Belege. Außerdem gibt es einen Pauschbetrag für Rentner, der momentan 102 Euro (Zusammenveranlagung: 204 Euro) beträgt.

Möchtest Du die Werbungskosten für eine vermietete Immobilie ansetzen, ziehst Du alle relevanten Kosten von Deinen Mieteinnahmen ab. Zu diesen relevanten Kosten gehören neben der Abschreibung auf das Gebäude auch die laufenden Betriebskosten, die Grundsteuer und Dein Aufwand für Reparatur und Instandhaltung der Immobilie.   

Beispiel

Du vermietest eine Immobilie, mit der Du 2024 20.000 Euro Mieteinnahmen generieren konntest. Als Werbungskosten setzt Du neben der Abschreibung (2.000 Euro), der Grundsteuer (500 Euro), dem Schornsteinfeger (80 Euro), den Schuldzinsen (1.200 Euro) auch einen Renovierungsaufwand von 1.500 Euro ab. Für die Einkommensteuererklärung ermittelst Du die folgenden steuerpflichtigen Einnahmen:

Steuerpflichtige Einnahmen = 20.000 Euro – 2.000 Euro – 500 Euro – 80 Euro – 1.200 Euro – 1.500 Euro

Steuerpflichtige Einnahmen = 14.720 Euro 

Nach Berücksichtigung der Werbungskosten sinkt Dein zu versteuerndes Einkommen. Dies ist die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Einkommensteuer. Auf diese Weise helfen Dir die Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung Einkommensteuer zu sparen. 

  

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