« Back to Glossary Index

Die Grundsteuer steht den Städten und Gemeinden zu. Sie wird auf bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben. Die rechtlichen Grundlagen sind im Grundsteuergesetz (GrStG) verankert. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich auf der Grundlage von drei Faktoren. Dies sind der Wert des Grundstücks (Einheitswert), die Grundsteuermesszahl und der jeweilige Hebesatz der Gemeinde. Für die Erhebung der Grundsteuer ab 2025 wurden die Einheitswerte neu festgelegt. Dies bedeutet, dass sich auch die Höhe der Grundsteuer verändert.   

Steuerschuldner der Grundsteuer ist der Eigentümer einer Immobilie oder eines unbebauten Grundstücks. Weil die Grundsteuer aber umlagefähig ist, kann der Vermieter einer Wohnung die steuerliche Belastung anteilsmäßig an seinen Mieter weitergeben. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich zu festen Terminen. Dies ist der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November.  

Die Erhebung der Grundsteuer wird auf Basis der folgenden Berechnung vorgenommen:

Grundsteuer = Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde   

Den Einheitswert des Grundstücks ermittelt das Finanzamt auf Basis der Daten, die es von dem Eigentümer erhält. Die Grundsteuermesszahl ist ein festgelegter Wert, der bei 0,31 Promille für Wohngrundstücke (0,34 Promille für Gewerbegrundstücke) liegt. Den Hebesatz bestimmt die Gemeinde. In Leverkusen beträgt er z. B. 750%. 

Ab dem Steuerjahr 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Hinsichtlich der Berechnung ergeben sich nur Unterschiede bei der Ermittlung des Einheitswertes. Hierfür werden der Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete stärker einbezogen. Dies führt in vielen Fällen zu einer höheren Grundsteuer.  

Beispiel:

Zu Anfang des Jahres erhältst Du von Deiner Stadt für eine Immobilie in Köln den Grundsteuerbescheid für das laufende Jahr. Die Grundsteuer wurde auf Basis der folgenden Zahlen festgesetzt:

Einheitswert der Immobilie: 185.000 Euro

Grundsteuermesszahl: 0,31 Promille

Hebesatz der Gemeinde: 475%

Die jährliche Grundsteuer ermittelt sich wie folgt:

Grundsteuer = 185.000 Euro x 0,00031 x 475% = 272,41 Euro

Pro Quartal musst Du 68,10 Euro Grundsteuer zahlen.

« Back to Glossary Index