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Jörg Richter

Steuerexperte

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Die TaxDays vom SteuerMentoring: Mehr als ein Steuerseminar

Aktuelles vom SteuerMentoring

Am 09. und 10. September 2024 fanden im Düsseldorfer “Van der Valk Airporthotel” wieder die TaxDays vom SteuerMentoring statt. An der Veranstaltung, die neben viel speziellem Fachwissen auch eine individuelle Beratung (Platin-Teilnehmer) bot, nahmen rund 50 bis 60 Teilnehmer teil. Geschlossen war man nach dem Abschluss der Meinung, dies sei mehr als ein Steuerseminar. Der folgende Erfahrungsbericht zeigt, wie die TaxDays abliefen, welche Themen im Fokus standen und welches Ziel die Initiatoren verfolgen.

Was sind die TaxDays? 

Die TaxDays sind ein zweitägiges Zusammentreffen von Steuerberatern, Unternehmern, Investoren und allen, die das Thema “Vermögen sichern. Steuern sparen. Richtig investieren” zu ihrer Chefsache machen wollen. Hier lernen die Teilnehmer, wie sie mit smarten Investments  Steuern sparen und das aufgebaute Vermögen so absichern, dass kein Dritter hierauf zugreifen kann. Die physische Zusammenkunft der Teilnehmer des SteuerMentorings zielt auf eine umfängliche Fachwissensvermittlung in verschiedenen Gebieten des Steuerrechts ab, die Top-Speaker in ausgewählten Inhalten präsentieren. Die Vorträge sind praxisnah und mit Fallstudien gestaltet, so dass die Teilnehmer direkt nach der Veranstaltung mit der Umsetzung der Steuergestaltungsalternativen in ihrem eigenen Business beginnen können.

Die Idee zu den TaxDays entstand, als die Initiatoren – selbst erfolgreiche Steuerberater, Unternehmer und Investoren – auf der Suche nach Möglichkeiten waren, mit denen man wirklich Steuern sparen konnte. Viele Gespräche mit Steuerberatern und anderen Experten führten nur dazu, dass man seine Steuern optimal verwaltete. Doch dies reichte den Initiatoren nicht aus. Sie wollten noch tiefer in die Materie einsteigen, um das Optimum herauszuholen. Deshalb gründeten sie mit dem SteuerMentoring einen Zusammenschluss von Unternehmern und Steuerexperten. Hier ist jeder Mittelständler herzlich willkommen, der Steuern sparen möchte wie ein Konzern.

Die Plattform sieht vom Kick-off bis zu den Vertiefungswebinaren eine gezielte Wissensvermittlung zum Steuersparen in verschiedenen Lerneinheiten vor. Doch das Steuer Mentoring geht noch weiter. Wer sich regelmäßig mit den Inhalten versorgt, erfährt, wie er sein aufgebautes Vermögen schützt und dieses vor dem Zugriff von Dritten bewahrt. Die TaxDays waren ursprünglich als Abschluss des SteuerMentorings gedacht. Viele sehen darin jedoch ihren persönlichen Start auf dem Weg zu einem erfolgreichen Steuer-Investor.

Die TaxDays ergänzen die Wissensvermittlung aus dem SteuerMentoring auf physische Weise. Der persönliche Kontakt ermöglicht es Unternehmern, mit den Experten im Steuerseminar vor Ort die eigene private und betriebliche Situation zu durchleuchten. Dies ist die beste Grundlage, um in einem anschließenden Bauplangespräch und mit einem smarten Investment den nächsten Schritt in Richtung Steuern sparen und Vermögen absichern zu gehen. Während der praktischen Umsetzung begleitet ein erfahrener Experte den Prozess ganzheitlich.

Welche Vorteile bringen die TaxDays den Teilnehmern? 

Bei dem Besuch der TaxDays verbuchten die Teilnehmer die folgenden Vorteile für sich:

    • Umfassende Wissensvermittlung zu komplexen, steuerlichen Themen. Entscheidende Problemstellungen wurden anhand von anschaulichen Fallbeispielen gelöst. 

    • Für die Platin-Teilnehmer des SteuerMentorings wurde ein Platz in der Deep Dive Runde reserviert. Diese fand zum Abschluss der TaxDays am zweiten Tag statt. Hier bekamen Unternehmer und Investoren die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen. Die Steuerexperten vor Ort durchleuchteten die betriebliche Situation und fanden erste Lösungsansätze. Die konkrete Umsetzung soll in einem auf den Einzelfall zugeschnittenen Bauplangespräch erfolgen.Wer sich hierfür interessiert, kann vorab in einem verpflichtungsfreien Erstgespräch weitere Informationen einholen.

    • In den Pausen bestand ausreichend Gelegenheit zum Networking. Die Teilnehmer tauschten sich entweder mit den Experten oder untereinander aus. So kam jeder voran und wusste, was er als Nächstes zu tun hat.

    • Zum festen Ablauf gehörte an beiden Tagen ein gemeinsames Mittagessen im hoteleigenen Restaurant. Auch hier wurde fleißig Networking betrieben. 

Alle Gold- oder Platinteilnehmer des SteuerMentorings werden rechtzeitig über den Termin für die nächsten TaxDays informiert. Wer diese Gelegenheit nutzt, lernt auf dem Steuerseminar vor Ort die Kollegen aus dem Unternehmer- oder Investorenkreis und die Steuerexperten aus dem SteuerMentoring kennen.   

Steuerseminar TaxDays: Welche übergeordneten Themen standen im Fokus?

Einige Steuerthemen brannten den Teilnehmern so sehr unter den Nägeln, dass sie immer wieder zur Sprache kamen. Im Fokus standen:

    • Die Abgrenzung des Transparenz-Systems von dem Trennungs-System. Hierdurch werden die steuerlichen Unterschiede zwischen der Einkommensteuerwelt und der Körperschaftsteuerwelt deutlich. Wer mit einer GmbH der Körperschaftsteuer unterliegt, zahlt im Schnitt bis zu 15 % weniger Steuern.

    • Der Aufbau einer Holding-Struktur und ihre Rolle beim Vermögensaufbau. Eine Holding kennzeichnet sich dadurch, dass ein Unternehmen sich finanziell an dem operativen Geschäft eines anderen Unternehmens beteiligt. Mit einer idealen steuerlichen Gestaltung lassen sich z. B. steuerliche Freiheiten bei der Erbersatzsteuer kreieren.

    • Die steuerlichen Vorteile bei einem Immobilieninvestment. Eine Immobilie ist wertbeständig. Steuerliche Vorteile verschafft sich ein Investor z. B. dadurch, dass er die Gebäudeabschreibungen optimal nutzt und nach dem Ende der Spekulationsfrist einen steuerfreien Verkauf fest im Blick hat.

Der Ablauf bei den TaxDays im September 2024 

Die TaxDays folgen einem festen Ablaufplan. Dieser setzt sich aus verschiedenen Vorträgen, einer kleinen Q&A-Runde, einer Panel Discussion und der Deep Dive Runde für alle Platin-Teilnehmer zusammen. In den Pausen des Steuerseminars bestand für jeden ausreichend Gelegenheit zum Netzwerken.

Tag 1: Vorträge und kleine Q&A-Runde 

In einer kurzen Einleitung begrüßte Michael Pettke, Unternehmensberater und Mitbegründer des Steuer Mentorings, die Teilnehmer und erklärte ihnen, dass eine interaktive Kommunikation ausdrücklich gewünscht sei und jeder seine Fragen in den Raum werfen kann.

Vortrag 1: Konzepte zur Steuergestaltung (Nelson Cremers) 

Wer seine Steuern optimal gestalten will, muss zunächst aufräumen und Steuern aus der Vergangenheit zurückholen.

Zwei konkrete Steuergestaltungsinstrumente sind der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die in einer Bilanz gebildeten Rückstellungen. Beide Ansätze führen dazu, dass Unternehmer und Investoren ihre Steuerlast drastisch senken. Mit dem eingesparten Geld aus dem IAB gründet der Einzelunternehmer eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft. Der beste Zeitpunkt hierfür ist, wenn der Gewinn größer als die Entnahmen ist.

Nach dem Wechsel der Rechtsform wird ein Vorteil sofort offensichtlich. Dies ist eine Steuerentlastung von bis zu 15 %. Denn in einer Kapitalgesellschaft – hierzu rechnen neben der GmbH auch die UG oder eine Aktiengesellschaft – fallen im Schnitt nur 30 % Steuern an. Darüber hinaus schafft man sich mit einer Kapitalgesellschaft mehrere steuerliche Identitäten, die die Steuerlast noch weiter senken.

Vortrag 2: Die Personal-Aufwands-Quote (Randolph Moreno Sommer)

Die Personal-Aufwands-Quote ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den Personalaufwand in Relation zu der Gesamtleistung des Unternehmens setzt. Die ideale Höhe ist abhängig von der Branche, in der das Unternehmen tätig ist. In einem Produktionsunternehmen sollte die Quote bei ca. 30 % liegen. Im Dienstleistungssektor wird ein Wert zwischen 60 % und 70 % als angemessen angesehen.

Für die Ermittlung der Personal-Aufwands-Quote wird die folgende Formel herangezogen:

Personal-Aufwands-Quote = (Personalkosten / Umsatz) x 100 %

Vortrag 3: Der Steuergestalter  und der Steuerunternehmer (Nelson Cremers) 

Eine Immobilie gehört zu den idealen Investments. Diese Möglichkeit zum Steuersparen soll im Rahmen des Steuerseminars besonders hervorgehoben werden.

Um das Investment aber auch zum Steuersparen zu nutzen, muss man neben dem persönlichen Steuersatz die Spekulationsfrist im Blick haben. Bei einer Anschaffung im Privatvermögen ist ein steuerfreier Verkauf erst nach 10 Jahren möglich. Dieser Vorteil zieht nicht, wenn die Immobilie zum Betriebsvermögen einer GmbH gehört. Der Veräußerungserlös muss mit 30 % versteuert werden. Dieser Steuersatz gilt allerdings auch für die laufende Besteuerung der monatlichen Mieteinnahmen. Im Gegensatz hierzu muss ein Privatinvestor seinen Ertrag aus der Vermietung mit 45 % versteuern.

Die Steuergestalter unter den Immobilieninvestoren treffen bei jeder Immobilie eine neue Entscheidung. Hierbei werden auch die folgenden Benefits berücksichtigt: Wird eine privat gehaltene Immobilie in das Betriebsvermögen einer GmbH oder einer GmbH & CoKG überführt, fällt keine Grunderwerbsteuer an. Auf privater Ebene hat der Investor eine Steuerbelastung von 0 Euro.

Wem es auf die Absicherung seines Vermögens ankommt, gründet eine Stiftung. Ein Vorteil: Die Immobilie lässt sich ohne zusätzliche Steuern in eine Stiftungsstruktur überführen.

Der Steuerunternehmer geht noch einen Schritt weiter. Um sein Vermögen mit einer operativen GmbH und einer Immo-GmbH zu schützen, bringt er eine Genossenschaft in die Holding ein. Diese ist mit jeweils 100 % an den beiden Tochterunternehmen beteiligt. Die Genossenschaft gehört in vollem Umfang zu dem Vermögen einer Stiftung.

Durch diese Holding-Konstruktion kann die bei einer deutschen Stiftung anfallende Erbersatzsteuer vermieden werden, weil die Anteile der Genossenschaft zum Nennwert bewertet werden und in der Erbschaftsteuer ein Freibetrag von 800.000 Euro die steuerliche Belastung auf 0 Euro reduziert. Bei diesem Modell ist aber dennoch Vorsicht geboten. Denn die Bewertung der Anteile einer Genossenschaft zum Nennwert wird nicht von jedem Finanzamt anerkannt. 

Vortrag 4: Mit dem IAB in die richtige Rechtsform (Nelson Cremers)

Die Anwendung des Investitionsabzugsbetrages (IAB) erlaubt es, im Jahr der Planung einer Investition Abschreibungen von bis zu 50 % auf dieses Investitionsgut vorzuziehen. Für die Anschaffung bleibt dem Investor bis zu drei Jahren Zeit. Er profitiert hier nicht nur von einer geringeren Steuerlast. Im Planungsjahr verfügt er auch über mehr Liquidität, um weitere Investitionen zu tätigen.

Um den IAB erfolgreich zu nutzen, muss der Unternehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören in erster Linie die Nachweispflicht und ein Gewinn von nicht mehr als 200.000 Euro im Jahr der IAB-Bildung. Die Nachweispflicht ist erfüllt, wenn ein festes Angebot eingeholt wird oder der Unternehmer sein IAB-Unternehmen (z. B. GbR oder GmbH & CoKG) in dem Jahr der Planung gründet. Auch die Kontoeröffnung für ein IAB-Unternehmen reicht in der Regel aus, um das tatsächliche Interesse an der Investition nachzuweisen. Je mehr Nachweise der Unternehmer vorlegen kann, desto eher erkennt das Finanzamt die vorgezogenen Abschreibungen an. Der IAB kann außerdem nur in Anspruch genommen werden, wenn Investitionen in abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter, wie z. B. in einen Pkw, eine Photovoltaikanlage oder ein Tiny House getätigt werden.

Übersteigt der Gewinn des Unternehmens die Grenze von 200.000 Euro, kann der IAB in einem weiteren Unternehmen gezogen werden. Dieses vermietet das Investitionsgut z. B. an das operativ tätige Unternehmen.

Ein wichtiger Aspekt bezieht sich auf die Rechtsform, die für das IAB-Unternehmen gewählt werden sollte. Soll die Investition – z. B. ein LKW, eine Maschine oder eine Photovoltaikanlage – in dem eigenen Unternehmen genutzt werden, sind neben dem Einzelunternehmen die GbR oder eine GmbH &CoKG zu empfehlen. Mit dem hohen Abschreibungsbetrag können hier bis zu 45 % Steuern gespart werden. 

Weil die Rechtslage seit dem 1. Januar 2020 vorsieht, dass das Investitionsgut auch vermietet werden kann, ergeben sich neue Gestaltungsmöglichkeiten dadurch, dass neben dem operativ tätigen Unternehmen (Unternehmen 1) ein Vermietungsunternehmen (Unternehmen 2)  gegründet wird. Dieses plant die Investition und macht den IAB geltend. Nach der Anschaffung des Investitionsguts – z. B. in eine vermietbare Einrichtung – erfolgt die Vermietung an das Unternehmen 1. Als Rechtsform für das Unternehmen 2 sollte eine GmbH & CoKG gewählt werden.    

Vortrag 5: Geschäftsführergehalt richtig bestimmen  

Der Geschäftsführer einer GmbH kann sein Gehalt selbst bestimmen. Hier ergibt sich allerdings das Problem, dass ein unangemessen hohes Gehalt zu einer steuererhöhenden verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führt. Dies zieht die beiden folgenden Auswirkungen nach sich:

    • Der Geschäftsführer muss den unangemessenen Teil mit 25 % versteuern.

Bei der Beurteilung einer angemessenen Vergütung gilt es, die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

    • Unternehmensgröße

    • Voraussichtliche Ertragsentwicklung des Unternehmens

    • Art und Umfang der Geschäftsführertätigkeit

    • Art und Höhe der Vergütung bei Unternehmen in derselben oder in einer vergleichbaren Branche

    • Tantieme darf nicht höher sein, als die vereinbarte angemessene Gesamtausstattung des Geschäftsführers

Um eine vGA bei Tantiemen zu vermeiden, sollte die Auszahlung spätestens einen Monat nach der Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. 

Kleine Q&A-Runde zum Steuerseminar

Die kleine Q&A-Runde wurde von den Teilnehmern genutzt, um Fragen zu den Vorträgen des ersten Tages zu stellen. Darüber hinaus gingen die Experten aber auch auf andere Themen, wie z. B. die Wegzugsbesteuerung oder die Steuer-Vorteile einer Genossenschaft ein.

Tag 2: Vorträge, Panel Discussion und Deep Dive 

Der 2. Tag des Steuer-Seminars begann mit einem Resümee des ersten Tages. Das Fazit eines Teilnehmers war: “Der IAB ist günstiger als ein Kredit”. Andere hoben das Genossenschaftsthema und die Steuerfallen hervor, die z. B. im Zusammenhang mit einem Tiny House vermieden werden sollten. Die kleine Q&A-Runde am Ende des ersten Tages kam ebenfalls gut an. Allgemein wusste man auch den persönlichen Kontakt zu Speakern, Experten und den anderen Teilnehmern zu schätzen.

Vortrag 1: Übertragung von Einkommensquellen (Nelson Cremers) 

Diese Gestaltungsalternative basiert auf der Grundüberlegung, dass der Steuersatz im Transparenz-System bei maximal 45 % liegt. Die hohe steuerliche Belastung eines Privatinvestors kann mit einem Zuwendungsnießbrauch an die minderjährigen Kinder umgangen werden. Hierbei wird der Nießbrauch an einer vermieteten Immobilie unentgeltlich an die Kinder übertragen. Denn die Kinder profitieren bei ihrer Steuerveranlagung von dem Grundfreibetrag. Dieser liegt derzeit bei 11.604 Euro. Das bedeutet, die Kinder können bis zu 11.604 Euro Einkünfte aus der Vermietung der Immobilie erzielen, ohne einen Euro Steuer zu zahlen. Voraussetzung ist, dass die Kinder keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielen.

Der Zuwendungsnießbrauch kann auch verwendet werden, um die Spekulationsfrist von 10 Jahren zu überbrücken. Diese muss ein Vermieter einhalten, wenn das Vermietungsobjekt zu einem späteren Zeitpunkt steuerfrei verkauft werden soll.  Laut einem Urteil vom 20. Juni 2023 sieht der BFH in diesem Vorgehen keinen Gestaltungsmissbrauch, wenn die Immobilie an die Kinder übertragen wird. Zu beachten ist allerdings, dass der Zuwendungsnießbrauch steuerlich eine Schenkung darstellt. Um optimal gestalten zu können, sollte der Zuwendungsnießbrauch des einzelnen Kindes daher den Betrag von 400.000 Euro (Freibetrag für Kinder bei der Schenkungsteuer) nicht überschreiten. Weil die Beschenkten keine weitere Abschreibung auf die Immobilie geltend machen können, sollte diese schon nahezu vollständig abgeschrieben sein.   

Vortrag 2: Gestaltungen bei Gewinnausschüttungen (Nelson Cremers)  

Auf eine Gewinnausschüttung fallen für den Gesellschafter 25 % Abgeltungssteuer an. Um die Steuerlast in Grenzen zu halten, bieten sich die beiden folgenden Gestaltungsalternativen an:

Pauschale Besteuerung

Die pauschale Besteuerung hat Vorteile, wenn der Gesellschafter ohnehin einen hohen persönlichen Steuersatz hat. Mit der Ausschüttung senkt er die Steuerlast um bis zu 20 %. Ein Nachteil ergibt sich dadurch, dass hier keine Werbungskosten steuermindernd angesetzt werden können.

Teileinkünfteverfahren

Teileinkünfteverfahren bedeutet, dass 40 % der Einkünfte von der Besteuerung freigestellt werden. Die 40 %-Grenze bezieht sich auch auf die Werbungskosten. Das heißt, 60 % der Werbungskosten mindern die Steuerlast des Ausschüttungsempfängers. Das Teileinkünfteverfahren empfiehlt sich allerdings nicht, wenn der persönliche Steuersatz größer als 41 % ist.

In den folgenden Fällen ist es sinnvoll, sich für das Teileinkünfteverfahren zu entscheiden:

    • Verluste aus einem Einzelunternehmen

    • Verluste aus einer privat gehaltenen Immobilie

    • Verluste, die im Zusammenhang mit einer IAB-Bildung entstehen

Vortrag 3: Der Immobilienoptimierer (Nelson Cremers) 

Die Steuerlast, die sich im Zusammenhang mit einer Immobilie ergibt, lässt sich durch eine effektive Ausnutzung der Gebäudeabschreibung optimieren. Dabei werden Wohnimmobilien von Gewerbeimmobilien abgegrenzt.

Ein wichtiges Kriterium für alle Wohnimmobilien ist das Datum der Fertigstellung. Wurde die Immobilie vor dem 1. Januar 1925 fertiggestellt, lassen sich jährlich 2,5 % der Anschaffungskosten linear abschreiben. Ab 1925 sieht der Gesetzgeber eine jährliche Abschreibung von 2 % vor. Eine lineare Abschreibung von 3 % ist möglich, wenn die Immobilie im Jahr 2023 fertiggestellt wurde.

Überdies hat der Gesetzgeber den § 7 Absatz 5a EStG in das Gesetz eingefügt. Hiernach ist der Ansatz der degressiven AfA mit 5 % möglich, wenn eine Wohnimmobilie zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 angeschafft oder hergestellt wird. Die degressive Abschreibung lohnt sich allerdings nur so lange, wie sie über der linearen Abschreibung liegt.

Bei Gewerbeimmobilien kann – unabhängig von dem Datum der Fertigstellung – immer eine Abschreibung von 3 % auf die Anschaffungskosten erfolgen. Diese Immobilien wurden zuvor in ein Betriebsvermögen eingebracht.

Ein Zusatzbonbon kann der Immobilienoptimierer nutzen, wenn er an dem Vermietungsobjekt Sanierungsmaßnahmen durchführen lässt. Werden diese Sanierungen bis zum 31. Dezember eines Jahres fertiggestellt, kann die Abschreibung für das komplette zurückliegende Jahr geltend gemacht werden. In anderen Fällen wird sie nur zeitanteilig gewährt. 

Panel Discussion (Nelson Cremers/ Marco Dohmen) 

In der Panel Discussion des Steuerseminars diskutierte der Steuerberater Nelson Cremers mit dem Rechtsanwalt und Steuerberater Marco Dohmen darüber, wie man sein Vermögen absichert und eine Insolvenz vermeidet. Ein wichtiger Punkt bezog sich hier auf die Identifizierung der Gläubiger.

Neben dem Finanzamt zählt auch der eigene Ehepartner zu den Gläubigern, die den eigenen Vermögensaufbau verhindern können. Im Scheidungsfall kann der Anspruch auf den Zugewinn geltend gemacht werden. Dies wird allerdings mit einem optimal ausgestalteten Ehevertrag schon im Vorfeld verhindert.

Eine optimale Vermögensabsicherung setzt die Gründung einer Genossenschaft oder einer Stiftung voraus. Trotz der beschränkten Haftung einer GmbH, sollte diese Rechtsform für den Schutz des eigenen Vermögens nicht gewählt werden. Denn hier besteht das Risiko, dass ein GmbH-Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen in Haftung genommen wird, wenn er sich zuvor für seine Gesellschaft verbürgt hat.

Deep Dive für alle Platin-Teilnehmer (Nelson Cremers und Linda Huhn) 

Der letzte Part des Steuerseminars war den Platin Teilnehmern des SteuerMentorings vorbehalten. Diese konnten ihre betriebliche Situation mit den Steuerexperten vor Ort erläutern und individuelle Fragen stellen. Die Steuerexperten analysierten den Fall und entwickelten erste Lösungsansätze. Die Platin-Teilnehmer erfuhren, welchen Weg sie weiter verfolgen sollten. Dies kann z. B. ein konkretes Bauplangespräch mit einer ganzheitlichen Betreuung durch die Steuerexperten sein.

Am Rande der Tax Days

Die TaxDays fanden im Van der Valk Airporthotel in Düsseldorf statt. Neben einer guten Erreichbarkeit profitierten die Teilnehmer von einer erstklassigen Verpflegung und einer tollen Unterbringung in dem Hotel.

Wer nach den Veranstaltungen wollte, konnte beide Tage in der hoteleigenen Bar ausklingen lassen und hier Gespräche führen, die auch abseits des Steuerseminars lagen. 

Fazit: Nach den TaxDays direkt in die Umsetzung  

Die TaxDays – als physische Fortsetzung des SteuerMentorings – sind mehr als ein Steuerseminar. In den professionell gestalteten Vorträgen erfuhren die Teilnehmer, welche Konzepte zur Steuergestaltung genutzt werden sollten oder wie sich die Steuerlast bei Gewinnausschüttungen optimieren lässt. Das neu erworbene Wissen wurde in den Pausen genutzt, um sich untereinander auszutauschen und mit den Steuerexperten die individuelle Situation zu besprechen. So gelangte man auch schnell zu der einhelligen Meinung, der IAB sei besser als ein Kredit. Wer sich noch nicht in der Umsetzung befindet, kann direkt nach der Veranstaltung hiermit beginnen.

Das positive Feedback und ein fast vollständig besuchter Vortragssaal weckten bei den Initiatoren eine neue Idee: Die TaxDays sollen nun regelmäßig als physischer Teil des SteuerMentorings stattfinden. Die Initiatoren planen eine Veranstaltung pro Quartal. So darf man schon jetzt gespannt sein, wenn auch beim nächsten Mal eine tiefe Wissensvermittlung im Steuerrecht und eine individuelle Beratung der eigenen betrieblichen Situation wieder im Vordergrund stehen.

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