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Deine steuerliche(n) Identität(en) verwendet das Finanzamt, um Dich für steuerliche Zwecke zu identifizieren. Um Steuern zu sparen, kannst Du mehrere steuerliche Identitäten nutzen.

Ob als Arbeitnehmer, Unternehmer oder Investor. Du befindest Dich jedes Mal in einer anderen steuerlichen Identität. Idealerweise nutzt Du diese, um mit Deinen eingesparten Steuern ein Vermögen aufzubauen. Hierzu gründest Du z. B. ein Einzelunternehmen oder Du schaffst Dir eine Immobilie an, die Du vermietest. 

Bevor Du in eine andere steuerliche Identität schlüpfst, lotest Du den Steuervorteil aus, den Du damit generieren kannst. Wandelst Du z. B. Dein Einzelunternehmen in eine GmbH um, wechselst Du von der Einkommensteuerwelt in die Körperschaftsteuerwelt. Dieser Schritt ist mit einer Steuerersparnis von bis zu 30% verbunden. 

In der Körperschaftsteuerwelt findest Du noch weitere steuerliche Identitäten. Übernimmst Du bei Deiner eigenen GmbH z. B. die Geschäftsführung, hast Du Anspruch auf ein Geschäftsführergehalt. Dieses stellt bei der GmbH gleichzeitig eine gewinnmindernde Betriebsausgabe dar. Dies führt dazu, dass sich auch die Steuerlast in Deiner GmbH reduziert.

Eine weitere steuerliche Identität nimmst Du an, wenn Du Dir von Deiner GmbH ein Darlehen auszahlen lässt. Da eine Darlehensauszahlung einkommensteuerlich nicht erfasst wird, musst Du den ausgezahlten Betrag auch nicht versteuern.

Beispiel:

Du planst die Anschaffung einer Immobilie, die Du später wieder verkaufen möchtest. Du kannst die Immobilie privat anschaffen, eine GmbH gründen oder den Immobilienkauf über eine Stiftung abwickeln. Alle drei Wege haben ihre Vor- und Nachteile.

Bei einer privaten Anschaffung versteuerst Du die Mieteinnahmen mit Deinem persönlichen Steuersatz. Dieser liegt in der Spitze bei 45%. Möchtest Du die Immobilie steuerfrei verkaufen, wartest Du einfach die Spekulationsfrist ab.

Kauft Deine GmbH die Immobilie, fallen für die laufende Besteuerung circa 30 % Steuern an. Ein steuerfreier Verkauf ist auch nach dem Ende der Spekulationsfrist nicht möglich.

Wickelst Du den Immobilienkauf über eine Stiftung ab, nutzt Du die Vorteile der beiden vorherigen Alternativen. Die Mieteinnahmen versteuerst Du mit 15%, weil die Stiftung auf die Mieteinnahmen keine Gewerbesteuer zahlen muss. Ein steuerfreier Verkauf ist hier – ebenso wie bei einer privaten Anschaffung – möglich, sobald die 10-jährige Spekulationsfrist abgelaufen ist.

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