Die Körperschaftsteuerwelt kennzeichnet sich durch das Trennungsprinzip. Dies bedeutet, dass Du z. B. in die steuerliche Identität eines GmbH-Geschäftsführers schlüpfst und Deine GmbH getrennt von Dir besteuert wird.
In der Körperschaftsteuerwelt sind alle Kapitalgesellschaften beheimatet. Du findest hier aber auch andere Körperschaften, wie z. B. einen Verein oder eine gemeinnützige Stiftung. Diese Kapitalgesellschaften oder Körperschaften stellen für den deutschen Fiskus ein eigenständiges Steuersubjekt dar. Sie werden getrennt von Dir als juristische Person betrachtet und unterliegen einer eigenen Besteuerung. Statt des persönlichen Steuersatzes gilt hier eine Flat-Tax-Besteuerung, die bei circa 30% liegt.
Die Flat-Tax-Besteuerung in der Körperschaftsteuerwelt setzt sich aus der Körperschaftsteuer (15%) und der Gewerbesteuer (15%) zusammen. Anders als die Körperschaftsteuer steht die Gewerbesteuer den Gemeinden zu. Sie setzen die Höhe eigenständig fest und erheben die Abgabe. Deshalb fällt für einen Gewerbebetrieb in Leverkusen oder Köln eine andere Gewerbesteuer an als in Hamburg oder München. Im Durchschnitt beträgt die steuerliche Belastung circa 15%.
Mit der Gesamtbelastung von 30% fällt die Besteuerung in der Körperschaftsteuerwelt geringer aus als in der Einkommensteuerwelt, wenn hier ein persönlicher Steuersatz von 45% angewendet wird.
Du kannst auch als Angestellter Steuern in der Körperschaftsteuerwelt sparen. Hierzu schlüpfst Du z. B. als Geschäftsführer Deiner GmbH in eine andere steuerliche Identität. Wie dies funktioniert, zeigt Dir das folgende Beispiel:
Beispiel:
Du gründest eine GmbH und stellst Dich selbst als Geschäftsführer ein. Hierzu vereinbarst Du mit Deiner GmbH einen Geschäftsführeranstellungsvertrag. Dein steuerlicher Vorteil: Die monatlichen Gehaltszahlungen sind bei der GmbH Betriebsausgaben, die den steuerlichen Gewinn mindern. Somit senkst Du gleichzeitig die Steuerlast. Bei der Höhe achtest Du darauf, dass die lohnsteuerliche Belastung unter 30% liegt.
Lässt Du Dir von Deiner GmbH ein Darlehen auszahlen, transferierst Du ebenfalls Geld steueroptimiert von der GmbH auf dein Privatkonto. Du solltest aber darauf achten, dass Du Zinsen in fremdüblicher Höhe vereinbarst und das Darlehen wieder an die GmbH zurück zahlst.
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