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Eine Holding unterscheidet sich von einer GmbH oder einer KG, weil sie keine eigenständige Rechtsform ist. Es handelt sich hierbei um eine Unternehmensstruktur, die aus mindestens zwei Unternehmen besteht. Kennzeichnend ist, dass sich ein Mutterunternehmen finanziell an einem Tochterunternehmen beteiligt. Dieses Abhängigkeitsverhältnis wird häufig in einem Beherrschungsvertrag dokumentiert.

Bei dem Neuaufbau einer Holding wird in der Regel zuerst das Mutterunternehmen gegründet. Über die prozentuale Beteiligung an dem Tochterunternehmen kannst Du frei entscheiden. Damit Du den Vorteil der beschränkten Haftung auch bei einer Holdingstruktur hast, bietet es sich an, als Rechtsform eine Körperschaft zu wählen. So kann das Mutterunternehmen z. B. eine Stiftung sein. Das Tochterunternehmen firmiert als GmbH.

Eine Holdingstruktur eignet sich z. B., wenn Deine GmbH hohe Gewinne an die Gesellschafter ausschüttet oder Du Deine GmbH zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen möchtest. Denn sowohl von der Dividende eines Tochterunternehmens an das Mutterunternehmen als auch von dem Kaufpreis für die Veräußerung eines Tochterunternehmens müssen nur 5 % der Einnahmen versteuert werden.  Schüttet Deine GmbH an Dich als Gesellschafter aus, fällt die Abgeltungssteuer mit 25% an. Der Veräußerungserlös für das Tochterunternehmen unterliegt in vollem Umfang der Körperschaftsteuer. So gesehen bietet die Holding zwei attraktive Steuervorteile. 

Die Gründung einer Holding erweist sich als optimal, wenn das Mutterunternehmen als Stiftung gegründet wird. Denn hiermit generierst Du bei der Erbschaftsteuer und bei der Wegzugsteuer zwei weitere steuerliche Vorteile. Überdies kannst Du eine Immobilie nach zehn Jahren steuerfrei verkaufen, wenn sie zum Stiftungsvermögen gehört.         

Beispiel  

Zum Vermögen Deiner Stiftungsholding gehört eine Immobilie (Anschaffungskosten: 1 Mio. Euro). Nach zehn Jahren möchtest Du die Immobilie (aktueller Marktwert: 2 Millionen Euro) verkaufen. Weil die Spekulationsfrist abgelaufen ist, fällt jedoch keine Steuer an. Hättest Du deine Holding als GmbH gegründet, müsste auf den Veräußerungserlös 15% Körperschaftsteuer gezahlt werden. 

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