Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer, die auf einen Kapitalertrag erhoben wird. Sie ist auf derzeit 25% festgelegt. Dazu kommen der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Neben Zinserträgen und Kursgewinnen unterliegen der Abgeltungssteuer auch die Beträge, die die GmbH an Dich als Anteilseigner ausschüttet.
Die Abgeltungssteuer ersetzt seit dem 1. Januar 2009 die frühere Kapitalertragsteuer. Sie gehört zu der Gruppe der Quellensteuern, weil sie – ebenso wie die Lohnsteuer – direkt an der Quelle abgezogen wird. Bekommst Du von Deiner GmbH eine Ausschüttung, ist die Abgeltungssteuer schon abgezogen. Auf Deinem Privatkonto landet dann der Nettobetrag.
Bemessungsgrundlage für die Steuer ist der Bruttobetrag. Für den Abzug der Abgeltungssteuer und die Weiterleitung an das Finanzamt ist die ausschüttende GmbH zuständig. Hierfür wird eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung erstellt und auf elektronischem Weg an das Finanzamt übermittelt.
Ein Ausschüttungsbetrag, der der Abgeltungssteuer unterliegt, muss nicht mehr in der jährlichen Einkommensteuererklärung deklariert werden. Die Angabe in der Anlage KAP kann aber auf freiwilliger Basis erfolgen. Wenn Du Dich hierfür entscheidest, kannst Du den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro (bei Zusammenveranlagung: 2.000 Euro) für Dich nutzen. Anders als bei einer Bank brauchst Du Deiner GmbH hierfür keinen separaten Freistellungsauftrag zu erteilen. Mit der Anrechnung des Sparer-Pauschbetrages senkst Du Deine steuerliche Belastung.
Beispiel:
Deine GmbH beschließt, einen Betrag von 20.000 Euro an Dich auszuschütten. Die Abgeltungssteuer von 25% (5.000 Euro) behält die GmbH ein und meldet sie mit einer Kapitalertragsteuer-Anmeldung beim Finanzamt an. Der Betrag von 15.000 Euro wird an Dich ausbezahlt.
Gibst Du am Jahresende Deine private Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ab, kannst Du in der Anlage KAP den Kapitalertrag von 15.000 Euro erklären. Hier gilt Dein persönlicher Steuersatz. Unterstellen wir, dass Du verheiratet bist, kannst Du einen Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro steuermindernd geltend machen. Außerdem wird die gezahlte Abgeltungssteuer auf Deine Einkommensteuer angerechnet. Mit diesen Positionen optimierst Du Deine Steuern.
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