Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) spielt in der Steuergestaltung eine wichtige Rolle. Dies gilt besonders, wenn Du mit eingesparten Steuern smarte Investitionen clever finanzieren möchtest. Deshalb ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für den IAB die tatsächliche Investition. In diesem Beitrag erfährst Du, wie Du den IAB bei der Investition in Tiny-Häuser nutzt und welche Steuervorteile Dir dieses Investment bringt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) funktioniert wie ein “günstiger Kredit” von Deinem Finanzamt. Denn mit dem IAB holst Du bereits gezahlte Steuern aus der Vergangenheit zurück.
- Um von dem IAB zu profitieren, musst Du einige Voraussetzungen erfüllen.
- Wenn Du den Investitionsabzugsbetrag in Deinem Unternehmen nicht nutzen kannst, baust Du Dir eine zweite steuerliche Identität auf.
- Setzt Du den IAB für Tiny-Häuser ein, kannst Du viele Steuervorteile für Dich nutzen.
- Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.
Die Investition in ein Tiny-Haus bietet Dir viele Vorteile. Denn Du profitierst nicht nur von den laufenden Abschreibungen und der Sonder-AfA. Du kannst Deine Häuser auch vielseitig nutzen (z. B. vermieten) und benötigst für die Anschaffung nur einen geringen Kapitalaufwand. Denn hier lässt Du Dich vom IAB unterstützen. Wie Du Dir mit dem IAB Steuern aus der Vergangenheit zurückholst, verrät Dir unser Steuergestalter in dem folgenden Video:
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) wirkt steuerlich als vorgezogene Abschreibung. Denn mit dem IAB minderst Du Deinen Gewinn, bis zu drei Jahre bevor Du die Investition tatsächlich durchführst. Da Du mit Abschreibungen auf Immobilien und bewegliche Wirtschaftsgüter Steuern sparst, setzen wir den IAB gerne für eine optimale Steuergestaltung bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein, wenn diese die Investition in ein bewegliches Wirtschaftsgut planen.

Mit dem Investitionsabzug generierst Du einen Liquiditätsüberschuss, den Du in den nächsten drei Jahren auch für andere Investitionen nutzen kannst. Die gute Nachricht ist: Du musst nicht zwingend eine Bilanz erstellen, wenn Du den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen willst. Dies bedeutet, Du kannst die vorgezogenen Abschreibungen auch als Einnahmen-Überschuss-Rechner für Dich nutzen. Denn der IAB wird in der Steuererklärung gebildet und nicht in der Gewinnermittlung.
IAB bilden: Welche Voraussetzungen sind von Dir zu erfüllen?
Der IAB ist im § 7g EStG gesetzlich verankert. Aus dieser Vorschrift gehen auch die folgenden Voraussetzungen hervor, die für die Bildung des Investitionsabzugsbetrags erfüllt sein müssen.
- Die Investition muss in ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (inländische Betriebsstätte) erfolgen. Du brauchst also zwingend ein Unternehmen in Deutschland, um den IAB bilden zu können.
- Der Gewinn des Unternehmens, in dem Du den IAB bildest darf die Grenze von 200.000 Euro (vor IAB) nicht überschreiten.
- Du musst den Gegenstand, für den Du die Investition planst, zu mindestens 90% betrieblich nutzen oder an einen anderen Unternehmer vermieten. Die Vermietung des Gegenstands steht laut der Finanzverwaltung einer 100%igen betrieblichen Nutzung gleich.
- Der IAB wird maximal in Höhe von 50% der Nettoanschaffungskosten gebildet.
- Die Investition muss spätestens drei Jahre nach der Bildung des IAB tatsächlich durchgeführt werden.
Beispiel 1:
Du bist Einzelunternehmer. Dein Gewinn beträgt 170.000 Euro. Weil Du in den nächsten drei Jahren den Kauf eines Firmenwagens (Nettoanschaffungskosten: 40.000 Euro) planst, möchtest Du 2025 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden. Dabei gehst Du wie folgt vor:
- Der Firmenwagen ist ein bewegliches Wirtschaftsgut, das Du in Deinem Unternehmen nutzt. Deshalb gehört das Fahrzeug zu Deinem Anlagevermögen.
- Der Gewinn Deines Unternehmens beträgt 170.000 Euro und unterschreitet die Grenze von 200.000 Euro.
- Du willst den Pkw zu 100% betrieblich nutzen.
- Du bildest einen IAB von 20.000 Euro (50% von 40.000 Euro) und minderst damit Deinen Gewinn.
- Spätestens bis Ende 2028 schaffst Du den Firmenwagen tatsächlich an.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erkennt das Finanzamt den IAB als vorgezogene Abschreibung an.
Infobox: Anlagevermögen
- Das Anlagevermögen soll einem Betrieb dauerhaft dienen.
- Zum Anlagevermögen eines Unternehmens gehören z. B. Immobilien, Fahrzeuge, Maschinen und die Betriebsausstattung.
- Auch ein Einnahmen-Überschuss-Rechner kann Anlagevermögen haben. Im Gegensatz zu einem Bilanzierer weist er es aber nicht aus. Bei ihm deuten nur die Abschreibungen darauf hin, dass Anlagevermögen vorhanden ist.
In welcher Rechtsform bildest Du den Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
Du hast es eben schon gelesen: Um einen IAB bilden zu können, musst Du einen Betrieb gründen. Dabei hast Du die Wahl: Du kannst einen Betrieb in der Einkommensteuerwelt gründen oder mit Deinem Unternehmen in der Körperschaftsteuerwelt unterwegs sein.

Wenn Du mit dem IAB richtig Steuern sparen möchtest, solltest Du Dich vorab über die Vor- und Nachteile der beiden Steuerwelten informieren. Hierbei lässt Du Dich fachlich kompetent von Deinem Steuerberater in Leverkusen unterstützen.
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) in der Einkommensteuerwelt
Als Betriebe in der Einkommensteuerwelt kennen wir z. B. die folgenden Rechtsformen:
- Einzelunternehmen
- GbR
- OHG
- KG
- GmbH & Co KG
In der Einkommensteuerwelt zielt die Besteuerung immer auf die natürliche Person, die hinter dem Unternehmen steht, ab. So versteuerst Du als Einzelunternehmer den kompletten Gewinn Deines Einzelunternehmens in Deiner Einkommensteuererklärung. In Personengesellschaften wird Dir anhand der Gewinnverteilung der Gewinn in Höhe Deiner Beteiligungsquote zugewiesen.
Beispiel 2:
Stell Dir vor, Du bist gemeinsam mit einem Partner an einer GbR beteiligt. Als Beteiligungsquote habt Ihr 50:50 gewählt. In dem abgelaufenen Geschäftsjahr hat Eure GbR einen Gewinn von 140.000 Euro erzielt. Dieser wird Euch entsprechend der Beteiligungsquote zugewiesen.
Wir nehmen an, dass der Gewinnanteil (70.000 Euro) Deinem zu versteuernden Einkommen entspricht. Dieses zu versteuernde Einkommen versteuerst Du in Deiner Einkommensteuererklärung mit dem Spitzensteuersatz von 45%.
Und jetzt kommt die gute Nachricht:
Wenn Du in der Einkommensteuerwelt Deinen Gewinn mit dem Spitzensteuersatz von 45% versteuerst, werden auch Deine Verluste mit 45% Steuern berücksichtigt. Für Dich heißt das, dass Du mit dem Verlust aus einem Einzelunternehmen oder Deiner GmbH & Co KG richtig Steuern sparen kannst.
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) in der Körperschaftsteuerwelt
Zu den Unternehmen in der Körperschaftsteuerwelt rechnen z. B. die folgenden Rechtsformen:
- GmbH
- UG
- AG
Wie Du aus unseren Beiträgen zum Steuern sparen mit einer GmbH sicher schon weißt, zahlt jede Kapitalgesellschaft auf ihre Gewinne eine Flat-Tax-Steuer von circa 30%. Dieser Prozentsatz wird allerdings auch angewendet, wenn Du mit Deinem Unternehmen einen Verlust erzielst oder den IAB in Deiner Steuererklärung bildest.
Ergebnis
Du hast es sicher schon erkannt. Wenn es nur um Verluste geht, bist Du mit einer OHG oder mit einer GmbH & Co KG besser aufgestellt als mit einem Unternehmen in der Körperschaftsteuerwelt. Deshalb solltest Du Dich hier immer für einen Betrieb aus der Einkommensteuerwelt entscheiden. Denn mit der Bildung eines IAB sparst Du hier bis zu 45% Steuern.
Steuern sparen mit Tiny-Häusern: Wie hilft Dir der IAB
In diesem Abschnitt zeigen wir Dir, welche Arten von Tiny-Häusern es gibt. Die Unterscheidung hat eine große Bedeutung für die Besteuerung. Hier erfährst Du aber auch, warum sich das Investment in ein Tiny-Haus für Dich lohnt und wie Du den Investitionsabzugsbetrag (IAB) bildest.
Welche Arten von Tiny-Häusern gibt es?
Die Unterscheidung von unbeweglichen Tiny Häusern und beweglichen (sogenannten Rolling-Tiny-Houses) Tiny-Häusern ist bedeutsam für die steuerliche Behandlung. Denn nur für ein Rolling-Tiny-House kannst Du mit dem IAB die vorgezogene Abschreibung geltend machen.

Unbewegliche Tiny-Häuser
Unbewegliche Tiny Häuser sind fest mit dem Grundstück verankert. Sie können nicht ohne Weiteres von einem Standort A an einen Standort B gebracht werden. In ihrer Nutzung und in ihrer Bauart sind sie mit einer richtigen Immobilie vergleichbar. Deshalb kannst Du den Investitionsabzugsbetrag (IAB) auch nicht für unbewegliche Tiny-Häuser bilden.
Bewegliche Tiny-Häuser (Rolling-Tiny-Houses)
Bewegliche Tiny-Häuser sind nicht fest mit einem Grundstück verbunden. Sie stehen auf Rädern und können – z. B. mit einem Anhänger – von einem Ort zum anderen gebracht werden. Rolling-Tiny-Houses sind IAB-fähig.
Warum lohnt sich eine Investition in Tiny-Häuser?
Dein Immobilien-Investment in ein Tiny-Haus erweist sich als eine lohnenswerte Investition, weil Du insbesondere von den drei folgenden positiven Effekten profitierst:
- Du investierst in ein nachhaltiges Investment und sparst noch Steuern dabei. Mit der richtigen Steuergestaltung generierst Du außerdem eine attraktive Mietrendite.
- Nach der Anschaffung des Rolling-Tiny-Houses minderst Du den Ertrag aus den Mieteinnahmen mit den laufenden Abschreibungen. Daneben kannst Du aber auch innerhalb der ersten fünf Jahre die Sonderabschreibung (40% der Anschaffungskosten) steuermindernd einsetzen. Voraussetzung hierfür ist, dass Dein Gewinn die Grenze von 200.000 Euro nicht übersteigt und Du das Tiny-Haus vermietest oder es in einer inländischen Betriebsstätte nutzt.
- Für ein Rolling-Tiny-House kannst Du den Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden. Dies ist bei der Investition in eine feststehende Immobilie nicht möglich.
Anmerkung: Am Ende dieses Beitrags zeigen wir Dir aber eine Steuergestaltung, bei der Du den IAB dennoch zur Finanzierung einer Immobilie einsetzen kannst. Lies also gerne bis zum Schluss weiter.
Wie bildest Du den (Investitionsabzugsbetrag) IAB für ein Rolling-Tiny-House?
Stell Dir vor, Du bist Alleingesellschafter einer GmbH und möchtest nach dem Lesen dieses Beitrags in 2025 die Investition in vier bewegliche Tiny-Häuser (Anschaffungskosten jeweils 100.000 Euro) durchführen. Deine GmbH erzielt einen Gewinn von 250.000 Euro.
Wie Du hier vorgehst, wenn Du den IAB für Dich nutzen möchtest, zeigt Dir das folgende Beispiel:
Beispiel 3:
Da der Gewinn in Deiner GmbH über der Grenze von 200.000 Euro liegt, kannst Du den IAB hier nicht bilden. Du wählst eine neue steuerliche Identität, in dem Du z. B. ein GmbH & Co KG gründest. Wichtig ist, dass Du mit dieser steuerlichen Identität ebenfalls gewerbliche Einkünfte erzielst, da Du sonst kein Anlagevermögen hast. Dies ist bei einer GmbH & Co KG immer der Fall.
Weil in der neu gegründeten Gesellschaft noch keine geschäftlichen Aktivitäten stattfinden, hat die GmbH & Co KG zunächst einen Gewinn von null Euro. Damit erfüllst Du eine zweite Bedingung für den IAB. Soweit auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, bildest Du den Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 200.000 Euro (50% der Gesamt-Anschaffungskosten von 400.000 Euro). Sobald Du Deine Investitionsabsicht (spätestens Ende 2028) umgesetzt hast, sollen die beweglichen Tiny-Häuser an die GmbH vermietet werden.
Nach Bildung des IAB erzielt Deiner GmbH & Co KG einen Verlust von 200.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 45% ergibt sich in 2025 eine Steuerersparnis von 90.000 Euro.
Du möchtest Dich umfassend über die IAB-Bildung für ein Tiny-Haus informieren. Dann nimm gerne Kontakt zu uns auf oder melde Dich direkt zu einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers. Hier präsentieren wir Dir Steuergestaltungen mit dem IAB, die in der Praxis bereits erfolgreich umgesetzt wurden. Auch Fragen zu Deiner individuellen Steuergestaltung sind uns bei diesem Termin herzlich willkommen. Sie werden am Ende der Veranstaltung beantwortet.
Deine Steuervorteile bei Rolling-Tiny-Houses
Ein Rolling-Tiny-House steht auf Rädern oder Rollen und ist nicht fest mit dem Grund und Boden verbunden. Es gilt auch steuerlich als ein bewegliches Wirtschaftsgut. Mit einem Rolling-Tiny-House kannst Du neben dem IAB noch die folgenden Steuervorteile für Dich umsetzen:
- Laufende Abschreibungen und Sonderabschreibungen
- Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerlicher Vermietung
- Kleinunternehmerregelung beim Start mit einem Tiny-Haus-Investment

Laufende Abschreibungen und Sonderabschreibungen
Die Kosten für die Anschaffung eines Rolling-Tiny-Houses machst Du über die laufende Abschreibung geltend. Die Abschreibungshöhe orientiert sich an den Anschaffungskosten und der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Diese beträgt 8 Jahre. Bei den Anschaffungskosten musst Du berücksichtigen, dass sich diese durch den IAB um 50% gemindert haben.
Beispiel 4:
Schauen wir kurz auf das Beispiel 3. Hier hatten die ursprünglichen Anschaffungskosten für ein Tiny-House 100.000 Euro betragen. Nach der Bildung des IAB belaufen sich die Anschaffungskosten nur noch auf 50.000 Euro. Diese 50.000 Euro teilst Du auf 8 Jahre auf:
Abschreibung Rolling-Tiny-House: 50.000 Euro / 8 Jahre = 6.250 Euro
In der GmbH & Co KG schreibst Du jedes Tiny-Haus mit 6.250 Euro ab. Die gesamte Abschreibung beläuft sich auf 25.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 45% ergibt sich ab tatsächlicher Anschaffung für die nächsten 8 Jahre eine jährliche Steuererstattung von 11.250 Euro (45% von 25.000 Euro).
Zusätzlich zu der linearen Abschreibung kannst Du in dem Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren weitere 40% Sonderabschreibungen geltend machen. Hierdurch senkst Du Deinen Gewinn um weitere 20.000 Euro. Deine Steuerersparnis bei einem persönlichen Steuersatz von 45%: 9.000 Euro.
Infobox: Sonderabschreibung
- Die Sonderabschreibung ist in § 7g Absatz 5 EStG gesetzlich fixiert.
- Ebenso wie bei dem IAB ist die Sonderabschreibung bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens anwendbar.
- Im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren kannst Du bis zu 40% der Anschaffungskosten als Sonder-AfA geltend machen.
Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung
Mit der Vermietung eines Tiny-Hauses erzielst Du durch die Mietüberschüsse ein zusätzliches Einkommen. Hierauf fällt nicht nur die Einkommensteuer an, sondern auch die Umsatzsteuer. Für Dich bedeutet dies, dass Du die Umsatzsteuer in dem Mietvertrag ausweist, die Steuer von dem Mieter vereinnahmst und an das Finanzamt abführst. Welcher Steuersatz (7% oder 19%) für Dich gilt, hängt von der Art Deines Tiny-Hauses ab:
- Vermietest Du ein unbewegliches Tiny-Haus, beträgt der Umsatzsteuersatz 7%, wenn das Tiny-Haus nur kurzfristig vermietet wird.
- Die Vermietung eines sogenannten Rolling-Tiny-Houses ist mit 19% umsatzsteuerpflichtig.
Dein Steuervorteil:
Als umsatzsteuerpflichtiger Vermieter, kannst Du Dir die Umsatzsteuer, die andere Unternehmer (z. B. Handwerker oder Dienstleister) Dir in Rechnung stellen (Vorsteuern), vom Finanzamt zurückholen. Dafür erstellst Du monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Beispiel 5:
Die vier Tiny-Häuser aus dem Beispiel 3 vermietest Du langfristig. Es handelt sich hierbei um Rolling-Tiny-Houses, die von einem Standort zum nächsten bewegt werden können. Auf den Mietzins von insgesamt 5.000 Euro monatlich erhebst Du 19% Umsatzsteuer. Damit ergibt sich eine Umsatzsteuer-Traglast von 950 Euro.
In demselben Monat stellen Dir verschiedene Handwerker und Dienstleister Umsatzsteuerbeträge von 1.200 Euro in Rechnung. Diese 1.200 Euro kannst Du Dir über die Umsatzsteuervoranmeldung von dem Finanzamt zurückholen.
Für den betreffenden Monat ermittelst Du ein Vorsteuerguthaben:
Vorsteuerguthaben = 950 Euro – 1.200 Euro = – 250 Euro
Die 250 Euro zahlt das Finanzamt an Dich aus.
Infobox: Umsatzsteuervoranmeldung
- In der Umsatzsteuervoranmeldung stellst Du die Umsatzsteuerbeträge und die Vorsteuerbeträge für einen Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum (Monat, Quartal, Jahr) zusammen.
- Die Umsatzsteuervoranmeldung muss dem Finanzamt spätestens am 10. Tag nach dem Ende des Voranmeldungszeitraums vorliegen.
- Die monatlichen Umsatzsteuerzahlungen und Vorsteuerguthaben werden mit der Abschlusszahlung zur Umsatzsteuer verrechnet.
Kleinunternehmerregelung
Gerade zu Beginn einer umsatzsteuerlichen Tätigkeit kommt es vor, dass Deine Umsätze mit der Vermietung von Tiny-Häusern noch nicht sehr hoch sind. Liegt der Gesamtumsatz – also inklusive der Umsatzsteuer – unter 22.000 Euro, kannst Du bei Deinem Finanzamt die Kleinunternehmerregelung beantragen. Dieser Schritt entbindet Dich von der Pflicht, die Umsatzsteuer in dem Mietvertrag auszuweisen, sie zu vereinnahmen und an das Finanzamt abzuführen. Auch eine Umsatzsteuer-Voranmeldung brauchst Du nicht zu erstellen. Als Kleinunternehmer bist Du aber dazu verpflichtet, am Jahresende eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben.
Machst Du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, darfst Du Dir keine Vorsteuern von Deinem Finanzamt erstatten lassen.
So nutzt Du den Investitionsabzugsbetrag (IAB) für die Investition in eine Immobilie
Vorab stellen wir noch mal klar: Du kannst den IAB nicht für die Anschaffung einer Immobilie bilden. Du kannst die eingesparten Steuern aus einer IAB-Bildung aber einsetzen, um einen Teil der Immobilie zu finanzieren. Wie das funktioniert, zeigen wir Dir in dem folgenden Beispiel:
Beispiel 6:
Nehmen wir an, Du möchtest als Immobilien-Investor durchstarten. Du gründest ein Einzelunternehmen, weil Du gehört hast, dass Du für die Bildung eines IAB Anlagevermögen schaffen musst. Für dieses Einzelunternehmen bildest Du einen IAB in Höhe von 200.000 Euro. Hiermit generierst Du eine Steuererstattung von 90.000 Euro. Diese 90.000 Euro nutzt Du als Eigenkapital, um eine Immobilie (Kaufpreis: 500.000 Euro) finanzieren zu können. Den Restkaufpreis von 410.000 Euro finanzierst Du über ein Darlehen der Bank.
Wenn Du so vorgehst, hast Du nicht einen Euro eigenes Kapital für die Investition in die Immobilie eingesetzt, weil Du ausschließlich das Geld anderer Leute – other people’s money – dafür genutzt hat. Dies ist das OPM-Prinzip.
Mit dem IAB hast Du 3 Jahre Zeit, um die Investition tatsächlich durchzuführen. Das hierfür benötigte Eigenkapital holst Du Dir mit den Mietüberschüssen aus Deiner Immobilie. Den Restbetrag finanzierst Du wieder über die Bank. So hast Du auch hier das OPM-Prinzip erfolgreich angewendet.
Infobox: OPM-Prinzip
- Mit dem OPM-Prinzip investierst Du Geld, das Du selbst nie hattest.
- Dein Investmentkapital setzt sich aus Eigenkapital und Fremdkapital zusammen.
- Das Eigenkapital schaffst Du Dir durch die Steuerersparnis mit dem IAB.
- Das Fremdkapital stellt Dir die Bank zur Verfügung.
- Von Dir persönlich kommt kein Cent.
IAB optimal einsetzen und Steuern sparen: Profitiere von dem Wissen unseres SteuerMentorings
In diesem Beitrag hast Du gelesen, wie Du den Investitionsbetrag optimal bei der Anschaffung eines Tiny-Hauses einsetzt. Damit verschaffst Du Dir bereits im Jahr der Planung einen Liquiditätsüberschuss, den Du gezielt für andere Investitionen einsetzen kannst. Dies ist die beste Grundlage, um Steuern in Vermögen umzuwandeln und dieses Vermögen sukzessive aufzubauen.
Möchtest Du mehr über dieses Thema erfahren, wende Dich gerne an unser SteuerMentoring. Am einfachsten geht dies mit einer direkten und kostenfreien Anmeldung zu einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers. Hier lernst Du unseren Steuergestalter persönlich kennen. Während des Webinars werden Fälle aus der Praxis zu einem aktuellen Thema vorgestellt. Aber Du selbst bist auch gefragt. Im Idealfall bereitest Du für Deinen Termin ein paar Steuerfragen vor, die Nelson Dir am Ende des Webinars beantwortet. So kannst Du direkt von dem Termin profitieren.
FAQ zum Investitionsabzug (IAB) für Tiny-Häuser
Muss ich bei dem Erwerb eines Tiny-Hauses Grunderwerbsteuer zahlen?
Die Beantwortung der Frage hängt davon ab, ob es sich um ein unbewegliches Tiny-Haus oder ein sogenanntes Rolling-Tiny-House handelt. Steht das Tiny-Haus dauerhaft auf einer bestimmten Stelle und ist es fest mit dem Boden verbunden, geht das Finanzamt von einer ortsgebundenen Aufstellung aus. In diesem Fall musst Du beim Kauf auch die Grunderwerbsteuer einbeziehen.
Ist das Tiny-Haus nicht fest mit dem Grundstück verankert und wird es an mehreren Orten genutzt, geht man in der Finanzverwaltung nicht davon aus, dass die Nutzung ausschließlich an einem bestimmten Standort erfolgt. In diesen Fällen verzichtet die Finanzverwaltung in der Regel auf die Grunderwerbsteuer. Ein deutliches Indiz für den schnellen Transport ist, wenn sich unter dem Tiny-Haus Räder oder Rollen befinden (sogenanntes “Rolling-Tiny-House”).
Kann ich den Investitionsabzugsbetrag (IAB) auch für zurückliegende Steuerjahre einsetzen?
Ja, es ist auch möglich, den IAB für ein zurückliegendes Steuerjahr zu bilden. Einzige Voraussetzung: Das Steuerjahr ist noch nicht abgeschlossen. Dies bedeutet, Du hast z. B. in 2025 die Steuererklärung für 2024 noch nicht abgegeben. Wurdest Du für das zurückliegende Steuerjahr schon veranlagt, ist die Bildung eines IAB für dieses Jahr noch möglich, wenn Dein Steuerbescheid nach § 164 Absatz 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Mehr zu diesem Thema erfährst Du, wenn Du Dich an unser SteuerMentoring wendest.
Kann ich die Sonderabschreibung auf ein Rolling-Tiny-House auf 5 Jahre verteilen?
Sobald Du Dein Rolling-Tiny-House tatsächlich angeschafft hast, kannst Du neben der laufenden Abschreibung für das Jahr der Anschaffung und die nächsten vier Jahre auch die Sonderabschreibung in Höhe von 40% der Anschaffungskosten geltend machen. Wie Du diese 40% innerhalb der 5 Jahre aufteilst, ist Dir überlassen. So ist es z. B. möglich, die Sonder-AfA im Jahr der Anschaffung mit 20% und im darauffolgenden Jahr ebenfalls mit 20% in Anspruch zu nehmen.
Kann ich ein vermietetes Tiny-Haus innerhalb von zehn Jahren steuerfrei verkaufen?
Wenn Du ein bewegliches Tiny-Haus verkaufst, das nicht fest mit dem Boden verankert ist, gilt die im § 23 Absatz 1 EStG verankerte Spekulationsfrist nicht. Dies bedeutet, Du kannst das Tiny-Haus jederzeit steuerfrei verkaufen.
Für ein unbewegliches Tiny-Haus, das fest mit dem Boden verankert ist, gelten dieselben Regeln wie für eine fremdvermietete Immobilie. Dies bedeutet, Du musst ein fremdvermietetes Tiny-Haus für mindestens zehn Jahre halten, um es anschließend steuerfrei verkaufen zu können. Die Spekulationsfrist von zehn Jahren spielt hier allerdings keine Rolle, wenn Du die Immobilie ausschließlich selbst bewohnt hast.
Du hast weitere Fragen oder möchtest Dich gerne ausführlicher über das Thema Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag informieren? Dann empfehlen wir Dir die kostenfreie Anmeldung zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers. Hier kannst Du alle Deine Fragen live stellen und erhältst gleich konkrete Antworten. Wir freuen uns darauf, Dich kennenzulernen.