Der Vorsteuerabzug ermöglicht einem Unternehmer, sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen, die ihm von einem anderen Unternehmer in Rechnung gestellt wurde.
Der Vorsteuerabzug bezieht sich auf die Vorsteuer. Diese ist mit der Umsatzsteuer identisch, die andere Unternehmer Deinem Unternehmen für den Verkauf eines Gegenstandes oder die Erbringung einer Dienstleistung in Rechnung stellen. Bekommst Du die Rechnung für eine private Anschaffung, kannst Du keine Vorsteuer geltend machen. Mit dem Vorsteuerabzug holst Du Dir die Vorsteuer vom Finanzamt wieder. Hierfür erstellst Du monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung. In dieser verrechnest Du die Vorsteuerbeträge eines Abrechnungszeitraums mit den Unsatzsteuerbeträgen, die Du selbst in Rechnung gestellt hast.
Damit Du die Vorsteuer aus einer Eingangsrechnung ziehen kannst, musst Du vorsteuerabzugsberechtigt sein. Dies bist Du, wenn Du als Unternehmer einen Gegenstand oder eine Leistung für Dein Unternehmen erwirbst. Als Nachweis legst Du dem Finanzamt eine Rechnung vor, in der die Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Diese Rechnung muss alle Anforderungen erfüllen, die in den §§ 14,14a UStG (Umsatzsteuergesetz) genannt sind. Hierzu gehören z. B. die Steuernummer, der anzuwendende Steuersatz und das Ausstellungsdatum. Enthält eine Rechnung die geforderten Angaben nicht, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen oder diesen auch rückwirkend zurücknehmen. Dies ist mit einer Steuernachzahlung verbunden.
Kleinunternehmer und nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer dürfen keine Vorsteuern aus ihren Eingangsrechnungen ziehen.
Beispiel:
Du betreibst ein Unternehmen für Finanzdienstleistungen. Für Dein Büro kaufst Du im Oktober 2024 einen PC. Die Bruttoanschaffungskosten belaufen sich auf 2.380 Euro. In der Rechnung ist eine Umsatzsteuer von 380 Euro ausgewiesen. Diese 380 Euro lässt Du Dir von Deinem Finanzamt wieder erstatten. Im gleichen Zeitraum hast Du in Deinen Ausgangsrechnungen eine Umsatzsteuer von 750 Euro ausgewiesen. Beide Zahlen stellst Du in der Umsatzsteuervoranmeldung für Oktober gegenüber. Hiermit ermittelst Du die Umsatzsteuer, die Du an das Finanzamt überweisen musst.
Umsatzsteuerzahllast: 750 Euro – 380 Euro = 370 Euro
Obwohl Du eine Umsatzsteuerzahllast von 750 Euro hast, überweist Du an Dein Finanzamt nur 370 Euro. Auf diese Weise erstattet das Finanzamt Dir die Vorsteuer von 380 Euro.
« Back to Glossary Index