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Das Wichtigste in Kürze
Steuern in Vermögen umwandeln: In diesem Beitrag geben wir Dir die wichtigsten Fakten zu diesem Thema:
- Du erfährst, wie Du Steuern in Vermögen umwandelst.
- Steuern in Vermögen umwandeln: Wir unterstützen Dich auf Deiner eigenen TaxJourney.
- Wir zeigen Die, wie eine optimale Steuergestaltung mit dem Investitionsabzugsbetrag aussieht.
- Lies hier, was besser ist: GmbH oder Genossenschaft?
- Steuern in Vermögen umwandeln: Erkenne die Vorteile einer Stiftung.
Steuern in Vermögen umwandeln: Welche Möglichkeiten hast Du?
Du möchtest Deine Steuern effektiv gestalten? Dann haben wir hier einen guten Tipp für Dich: Mach dieses Thema zu Deiner Chefsache: Steuern in Vermögen umwandeln.
Steuern in Vermögen umwandeln bedeutet, dass Du Investitionen tätigst, die eine Reduzierung der Steuerlast auslösen und gleichzeitig Dein Vermögen aufbauen. So hilft Dir das Investment nicht nur beim Steuern sparen, sondern auch bei dem Aufbau Deines Vermögens.
Zunächst nutzt Du z. B. den IAB, um Steuern zu sparen. “Steuern in Vermögen umwandeln” ist der zweite Schritt Deiner gewinnbringenden Steuerstrategie. Hast Du diesen erfolgreich abgeschlossen, sicherst Du Dein Vermögen vor einem fremden Zugriff ab.
Bei einer erfolgreichen Steuerstrategie spielt Dein Steuerberater eine entscheidende Rolle. Du solltest ihm aber nicht allein vertrauen, sondern Dein kompaktes Steuerwissen nutzen und Steuern für Dich zur Chefsache machen. Du gestaltest Deine Steuern selbst. Der Steuerberater ist der Verwalter, der dafür sorgt, dass alles rechtskonform abläuft. Denn er kann nicht wissen, wie er Steuern in Vermögen umwandelt, weil er in der Regel kein Investor ist. Er kennt sich in den Steuergesetzen aus. Für Dich kommt es aber in erster Linie darauf an, smarte Investitionen in Deine Steuergestaltung einzubeziehen.
Nach dem Lesen dieses Textes weißt Du, wie Du vom Steuer-Zahler zum Steuer-Investor wirst und welche Möglichkeiten das Steuerrecht Dir bietet, um erfolgreich Deine Steuern in Vermögen umzuwandeln. Hierzu nutzt Du z. B. den Investitionsabzugsbetrag, um die eingesparte Steuer in die Anschaffung einer Photovoltaikanlage zu investieren. Alternativ gründest Du eine GmbH, eine Genossenschaft oder eine Stiftung. Jede dieser Rechtsformen hat ihre Vor- und Nachteile. Nutze unsere fachliche Expertise, um Deine Steuern in Vermögen umzuwandeln und das Beste für Dich herauszuholen.
Du fragst Dich, wie Du Dir ein kompaktes Steuerwissen aneignest? Dabei helfen wir Dir gerne. Buche am besten einen Platz in unserem Live-Webinar mit Nelson Cremers und stell ihm Deine Fragen. In einem verpflichtungsfreien Erstgespräch gehen unsere Berater speziell auf Deine individuelle Situation ein. Außerdem laden wir Dich ein, Teil der SteuerMentoring Community zu werden. Hier treffen Selbstständige, Unternehmer und Investoren auf unsere Steuer-Experten. Gemeinsam suchen wir nach den besten Wegen, um Steuern erfolgreich in Vermögen umzuwandeln.
Steuern sinnvoll einsetzen: Warum Du nicht allein auf Deinen Steuerberater vertrauen solltest
Du meinst, Dein Steuerberater würde die Steuern optimal für Dich gestalten? Das ist nur bedingt richtig. Hierzu musst Du wissen, dass die Steuergestaltung in der Steuerberaterausbildung eine untergeordnete Rolle einnimmt. Denn hier wird vorrangig gelehrt, wie Steuern richtig – und unter Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien – verwaltet werden.
Nach seiner Ausbildung erkennt der Steuerberater Risiken und kann Dich vor ihnen warnen. Ihm fehlt aber häufig der professionelle Blick für die Chancen, die Du nutzen solltest. Überdies blocken viele Steuerberater ab, wenn Du ihnen z. B. die Investition in eine Stiftung als Steuergestaltungsinstrument vorstellst. Dabei ist dies eine reelle Möglichkeit, um Steuern zu sparen und das Geld für weitere Investitionen zu nutzen.
Beispiel 1:
Du möchtest Dir eine Immobilie anschaffen. In unseren Live-Webinaren mit Nelson Cremers erfährst Du, dass Du bei einem privaten Kauf mit den folgenden Steuern rechnen musst:
- Besteuerung der laufenden Mieteinkünfte: maximal 45 %.
- Besteuerung des Immobilienverkaufs innerhalb der Spekulationsfrist: maximal 45%
- Besteuerung des Immobilienverkaufs außerhalb der Spekulationsfrist: 0 %
Bringst Du die Immobilie in eine Stiftung ein, ändert sich Deine steuerliche Belastung wie folgt:
- Besteuerung der laufenden Mieteinkünfte: maximal 15 %.
- Besteuerung des Immobilienverkaufs innerhalb der Spekulationsfrist: maximal 15%
- Besteuerung des Immobilienverkaufs außerhalb der Spekulationsfrist: 0 %
Das Beispiel zeigt Dir, dass Du mit einer smarten Investition in eine Stiftung bis zu 30 % Steuern einsparen kannst. Dieses Geld wandelst Du z. B. dadurch in Vermögen um, dass Du es in eine weitere Immobilie investierst oder Dir eine Photovoltaikanlage anschaffst.
Dein Steuerberater schlägt Dir solche Lösungen nicht vor, weil er kein Investor ist. Darum kann er Dir auch nicht sagen, ob Deine Investitions-Idee sinnvoll ist. Weil er keine Vorteile erkennt, möchte er keine Fehler machen. Deshalb rät er Dir von dem Investment ab.
Du weißt aber inzwischen, wie Du Steuern in Vermögen umwandelst. Für Deinen Plan brauchst Du die für Dich passende Strategie. Diese Strategie sieht z. B. vor, dass Du smarte Investments aufbaust und Dein Geld auf Dauer sicherst. Bist Du soweit, hast Du die Stufe eines Steuer-Investors erreicht. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass er bereits versteuertes Geld zurückholt und smart investiert.
Wie Du Dich erfolgreich zu einem Steuer-Investor transformierst, erfährst Du auf Deiner eigenen TaxJourney.
Steuern sparen und Vermögen sichern: Begib Dich mit mir auf Deine TaxJourney
Ähnlich wie bei der Customer Journey – diese beschreibt den Weg vom Interessenten zum Käufer – ist die TaxJourney eine Abfolge von Etappen, die alle ein bestimmtes Ziel verfolgen: eine optimale Steuergestaltung.
Von einer optimalen Steuergestaltung sprechen wir, wenn Du Dein mit Immobilien oder anderen Werten aufgebautes Vermögen über Generationen halten kannst. Dies erreichst Du mit der TaxJourney. Hier trittst Du eine Reise an, die Dich vom Steuer-Verwalter über einen Steuer-Gestalter zum Steuer-Investor macht.
Bist Du bereit? Dann lass uns gleich starten.
Deine Tax-Journey führt Dich vom Steuer-Verwalter über den Steuer-Gestalter zum Steuer-Investor. Am Ende weißt Du, welche Investments für Dich interessant sind. Diese werden z. B. durch erhöhte Abschreibungen vom Staat gefördert.
Der Beginn: Du bist Steuer-Verwalter
§ 1 Absatz 1 EStG (Einkommensteuergesetz) macht alle Menschen zu Steuerzahlern, die in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Sobald Du ein steuerpflichtiges Einkommen erzielst, musst Du Steuern zahlen.
Als Steuer-Verwalter bist Du nichts anderes als ein Steuer-Zahler. Diese Phase kennzeichnet sich durch folgende negative Kriterien:
- Du stehst noch am Anfang Deiner Unternehmenskarriere und bist vorrangig damit beschäftigt, das Geld reinkommt.
- Du zahlst mehr Steuern, als Du müsstest.
- Du hast Dich mit dem Thema “Steuern” noch nicht auseinandergesetzt. Deshalb ignorierst Du es.
- Du delegierst Deine Steuern an den Steuerberater. Du überlässt ihm Deine Verantwortung.
Als Steuer-Verwalter kommt es Dir in erster Linie darauf an, dass Deine steuerlichen Angelegenheiten geregelt sind. Natürlich bist Du an legalen Ansätzen interessiert, mit denen Du Deine Steuerbelastung mindern kannst. Dein Problem: Dir fehlt schlichtweg die Zeit, um die notwendigen Schritte selbst zu gehen. Deshalb beauftragst Du einen Steuerberater, der sich darum kümmert. Dir ist es jetzt wichtiger, dass Du genügend Liquidität hast, um die Zahlungsfähigkeit Deines Unternehmens zu sichern. Doch mit zunehmender Unternehmenspraxis entwickelst Du Dich weiter.
Die Zwischenstation: Du bist Steuer-Gestalter
Die erste Hürde nimmst Du, wenn Du Dich aus dem operativen Geschäft zurückziehst. Voraussetzung ist, dass Du mit Deinem Unternehmen genügend Gewinn machst, um Deinen Vermögensaufbau voranzutreiben.
Geht Dein Plan auf, fokussierst Du Dich nicht mehr allein auf Dein Business. Denn jetzt hast Du verstanden, dass Du Dich nicht allein auf Deinen Steuerberater verlassen darfst. Stattdessen gestaltest Du Deine Steuern selbst. Du investierst z. B. in Aktien oder Immobilien und interessierst Dich für die Vorteile von Rückstellungen und den Investitionsabzugsbetrag. Um mit Deinen Investments gezielt Steuern zu sparen, reicht Dein bisheriges Steuerwissen nicht mehr aus. Du benötigst durchdachte Lösungen, die Dir helfen, Deine Steuerbelastung dauerhaft zu senken. Möchtest Du erfahren, wodurch sich ein Steuer-Gestalter auszeichnet und was ihm bis zum Steuer-Investor noch fehlt, buche gerne einen Platz in unserem nächsten Live-Webinar mit Nelson Cremers. Hier lernst Du z. B. die Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH kennen.
Dein Ziel: Du bist Steuer-Investor
Hast Du die operative Arbeit Deines Unternehmens komplett an andere Führungskräfte übergeben, bist Du bereit für die letzte Stufe der TaxJourney. In diesem Stadium hast Du Dich als Top-Investor etabliert und kümmerst Dich um Dein vorrangiges Ziel: Den Schutz Deines Vermögens.
Den Schutz Deines Vermögens sicherst Du Dir im besten Fall, indem Du Dir eine Art “Mini-Konzern” aufbaust. Die Holding-Struktur nutzt Du, um Steuern zu sparen, smart zu investieren und Dein Vermögen zu sichern. Dein Ziel setzt Du z. B. mit einer Stiftungsholding oder einer Genossenschaft als Holding um. Um die Sache rund zu machen, beteiligst Du auch Deine Kinder. So sicherst Du Dein Vermögen optimal für die nächste Generation ab.
Steuern in Vermögen umwandeln: Wie gehst Du auf Deiner TaxJourney vor?
Um Dich von einem Steuer-Verwalter zu einem Steuer-Investor zu transformieren, startest Du mit den Steuersparmöglichkeiten, die Dir das Steuerrecht bietet.
Wir stellen Dir im Folgenden verschiedene Beispiele vor. Diese sollen Dir zeigen, wie Du Steuern in Vermögen umwandelst. Neben dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) sind dies insbesondere die Rückstellungen. Hast Du schon einen bestimmten Vermögensstock aufgebaut, nutzt Du das Geld für smarte Investments in Tiny Houses, Photovoltaikanlagen oder Immobilien. Hier ist es besonders wichtig, dass Du mit der Rechtsform startest, die Dir aus steuerlicher Sicht die meisten Vorteile bietet.
Schließlich kommt es darauf an, dass Du für einen insolvenzsicheren Vermögensschutz sorgst. Diesen schaffst Du Dir z. B. mit einer Stiftung.
Optimale Steuergestaltung: Nutze für den IAB zwei steuerliche Identitäten
Du hast vielleicht schon mal etwas von dem Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) gehört? Dieses im § 7g EStG genannte Gestaltungsinstrument erlaubt es Dir, mit eingesparten Steuern zu investieren.
Grundvoraussetzung ist, dass Du die Anschaffung einer Investition fest planst. Der Gesetzgeber lässt Dir für die Umsetzung drei Jahre Zeit. Dein Vorteil: Du kannst bereits im Jahr der Planung gewinnmindernde Abschreibungen auf den Gegenstand bis zu 50 % vorziehen.
Beachte: Zu diesem Zeitpunkt hast Du den Gegenstand noch nicht gekauft.
Um von dem IAB zu profitieren, erfüllst Du die folgenden Voraussetzungen:
- Der Gewinn des Unternehmens, in dem Du den IAB nutzt, darf – vor Berücksichtigung des IAB – die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten.
- Die Summe aller Investitionsabzugsbeträge, die Du in einer Gewinnermittlung berücksichtigst, darf nicht über 200.000 Euro liegen.
- Du musst den Gegenstand zu mindestens 90% in Deinem Unternehmen nutzen oder ihn vermieten.
- Ein IAB kann sowohl von einem Bilanzierer als auch von einem Einnahmen-Überschussrechner gebildet werden.
- Die Gegenstände müssen abnutzbar und beweglich sein. Dies bedeutet, Du kannst den IAB z. B. bilden für Autos, Photovoltaikanlagen, Tiny Houses, Drohnen oder jeden anderen beweglichen Gegenstand.
Beispiel 2:
Als ein bewegliches Wirtschaftsgut im Sinne des Steuerrechts zählt auch ein Tiny House. Planst Du im Jahr 2024 eine entsprechende Investition, musst Du z. B. mit Nettoanschaffungskosten von 100.000 Euro rechnen. Diese geplanten Kosten bilden die Basis für den Investitionsabzugsbetrag.
Noch im Jahr 2024 machst Du 50 % der Nettoanschaffungskosten (hier 50.000 Euro) als vorgezogene Abschreibungen geltend. Damit senkt sich Dein steuerpflichtiges Einkommen und auch die zu erwartende Steuerlast. Bei einem angenommenen Spitzensteuersatz von 45 % sparst Du effektiv Steuern ein. Das Geld nutzt Du, um es wieder in Vermögen umzuwandeln.
Du kannst den IAB aber auch noch anderweitig nutzen: Stell Dir z. B. vor, dass der Gewinn Deines Einzelunternehmens über 200.000 Euro liegt. Dann ist es ausgeschlossen, dass Du in diesem Jahr und in diesem Unternehmen von den vorgezogenen Abschreibungen profitierst. Hier bietet sich die Möglichkeit an, eine andere steuerliche Identität zu schaffen. Dies machst Du, indem Du ein zweites Unternehmen – eine sogenannte “Spardosen-GmbH” – gründest.
Beispiel 3:
Weil Du in der neugegründeten “Spardosen-GmbH” noch keinen Gewinn von 200.000 Euro realisiert hast, bildest Du hier in 2024 für die geplante Anschaffung einer Büroeinrichtung einen IAB. Die Nettoanschaffungskosten belaufen sich auf 120.000 Euro.
Der IAB führt in der “Spardosen-GmbH” zunächst zu einem Verlust von 60.000 Euro (50 % von 120.000 Euro). Durch die Vermietung der Büroeinrichtung an Dein Einzelunternehmen realisierst Du monatliche Umsätze von 1.000 Euro (12.000 Euro p.a.). Weitere Kosten sollen hier nicht berücksichtigt werden. Für das aktuelle Geschäftsjahr ergibt sich ein Verlust in Höhe von 48.000 Euro (12.000 Euro – 60.000 Euro).
Fazit:
Für Deine GmbH fällt im Jahr der Gründung keine Steuer an. Der Verlust von 48.000 Euro wird auf das kommende Jahr vorgetragen und mit den zukünftigen Mieteinnahmen in der “Spardosen-GmbH” verrechnet. Steuern musst Du erst zahlen, wenn Dein Gewinn aus allen Jahren die Grenze von 48.000 Euro übersteigt. Die Steuerersparnis nutzt Du, um weitere Investitionen zu tätigen. Auf der anderen Seite stellen die Mietzahlungen Deines Einzelunternehmens in der “Spardosen-GmbH” Betriebsausgaben dar. Bei einem persönlichen Steuersatz von 45 % führt dies zu einer effektiven Steuerersparnis. Auch dieses Geld nutzt Du, um Dir mit Steuern ein Vermögen aufzubauen.
Tipp:
Das Steuerrecht kennt die Betriebsaufspaltung. Bei einer Betriebsaufspaltung existieren zwei Unternehmen, wobei das Besitzunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage an das Betriebsunternehmen vermietet. Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Du in beiden Unternehmen beherrschend tätig bist. Eine Betriebsaufspaltung löst in beiden Unternehmen Gewerbesteuerpflicht aus. Du musst also mehr Steuern zahlen. Dies vermeidest Du dadurch, dass Du die Mehrheitsanteile der “Spardosen-GmbH” (z. B. 51 %) an Deine Kinder oder Deinen Ehegatten überträgst.
Infobox: Betriebsaufspaltung
- Eine Betriebsaufspaltung führt dazu, dass eine vermögensverwaltende Tätigkeit (z. B. eine Vermietung) zu einer gewerblichen Tätigkeit umqualifiziert wird. Dies bedeutet, dass in beiden Unternehmen Gewerbesteuerpflicht besteht.
- Die Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung sind die personelle und die sachliche Verflechtung.
- Personelle Verflechtung bedeutet, dass eine Person in beiden Unternehmen beherrschend (mit einem Anteil von mehr als 50 %) agieren kann.
- Sachliche Verflechtung heißt, dass dem Betriebsunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlassen wird.
Hast Du weitere Fragen zur Nutzung eines Investitionsabzugsbetrages oder den Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung, melde Dich gerne zu unserem nächsten Live-Webinar mit Nelson Cremers an. Diese finden circa alle 14 Tage statt.
Verschaffe Dir mit Rückstellungen mehr Liquidität
Rückstellungen mindern den Gewinn Deines Unternehmens und bringen Dir mehr Liquidität. Du solltest aber beachten, dass Du Rückstellungen nur in einer Bilanz bilden kannst. Sie stehen auf der Passivseite und gehören aus bilanzieller Sicht zu Deinem Fremdkapital.
Rückstellungen kannst Du für Aufwendungen bilden, die Dir erst in Zukunft (nach dem Bilanzstichtag) entstehen. Sie sind Dir aber dem Grund und/ oder der Höhe nach unbekannt. Zu den bekanntesten Rückstellungen gehört die Rückstellung für die Erstellung des Jahresabschlusses durch Deinen Steuerberater.
Beispiel 4:
Dein Steuerberater fertigt die Bilanz für das Jahr 2022 im März 2023 an. Dies bedeutet, Du weißt zu dem Bilanzstichtag noch gar nicht, wie hoch das Honorar sein wird. Damit sind die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung erfüllt. Bei der Höhe orientierst Du Dich an der Vorjahres-Rechnung. Betrug diese z. B. 2.560 Euro, spricht nichts dagegen, wenn Deine Rückstellung 2.600 Euro beträgt. Mit der Gewinnminderung tritt eine Steuerersparnis ein, die Du für eine zusätzliche Investition nutzen kannst.
Erweiterung des Beispiels:
Im Dezember 2023 wurde bei Dir eine Betriebsprüfung durchgeführt. Die Rechnung Deines Steuerberaters erhältst Du erst im Januar des Folgejahres. Hiernach ergibt sich ein voraussichtlicher Gesamtaufwand von 4.520 Euro. Diese Information nutzt Du, um in der Bilanz 2023 die Rückstellung für Deine Jahresabschlusskosten um 2.000 Euro (auf insgesamt 4.600 Euro) zu erhöhen. Mit der eingesparten Steuer steht Dir noch mehr Liquidität zur Verfügung.
Beachte:
Die Bildung von Rückstellungen führt nicht direkt dazu, dass Du Steuern einsparst. Es handelt sich hier vielmehr um eine Steuerverschiebung, weil Du die Rückstellung im kommenden Jahr wieder gewinnerhöhend auflösen musst. Als Steuer-Investor erkennst Du jedoch die Liquidität, die Du Dir im Jahr der Bildung mit einer Rückstellung verschaffst. Die Steuerersparnis setzt Du sinnvoll ein, um neue Investitionen zu tätigen. Ohne die Rückstellung hättest Du hierauf verzichten müssen.
Infobox: Wofür können Rückstellungen gebildet werden?
- Gewährleistungsrückstellung für Gewährleistungsansprüche von Kunden
- Tantiemerückstellung für die Tantieme des Geschäftsführers einer GmbH
- Prozesskostenrückstellung für einen Gerichtsprozess, der im kommenden Jahr stattfindet
- Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
- Rückstellung für Verstöße gegen die DSGVO: Beachte, dass das Bußgeld schon im alten Jahr angedroht worden sein muss.
- Instandhaltungsrückstellungen, soweit die Instandhaltungen innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden.
- Rückstellung für nicht genommenen Urlaub
- Rückstellung für Überstundenvergütungen
Steuern sparen mit einem Investment in Photovoltaikanlagen
Das Investment in eine Photovoltaikanlage kann gleichzeitig eine spannende und eine zeitraubende Sache für Dich sein. Eines ist aber sicher: Wenn es einmal läuft, bietet Dir die Investition eine große Möglichkeit, um Steuern in Vermögen umzuwandeln.
Grundsätzliches zum Investieren
Bevor Du ein interessantes Investment anstrebst, solltest Du die folgenden grundsätzlichen Punkte beachten:
- Steuern sparen ist nicht auf Biegen und Brechen das Nonplusultra. Überlege Dir vor jedem Investment, ob dieses für Dich wirtschaftlich ist. Wirtschaftlichkeit geht immer vor Steuer sparen.
- Nutze die Lenkungsfunktion des Staates. Dies bedeutet, dass der Fiskus Projekte fördert, wenn er diese aus irgendeinem Grund als sinnvoll erachtet. Bei einer Photovoltaikanlage steht ganz klar der Klimaschutz im Vordergrund. Die Förderung wird hier häufig durch steuerliche Anreize praktiziert.
- Achte auf die Hebel- und Zinseszinseffekte des Investments, das Du anstrebst.
Was kannst Du von einem Investment in PV-Anlagen erwarten?
Mit Deinem Investment in eine Photovoltaikanlage triffst Du in jedem Fall den Nerv der Bundesregierung. Diese hat es sich zum Ziel gemacht, den Anteil erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 auf 65 % zu erhöhen. Außerdem soll der Primärenergieverbrauch bis zum Jahr 2050 drastisch gesenkt werden. Diese beiden Punkte sprechen dafür, dass der Staat an Investitionen in diesem Sektor interessiert ist.
Dein Profit ergibt sich aus dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (kurz: EEG). Hiernach erhältst Du für den Strom, den Deine Photovoltaikanlage produziert und in das öffentliche Stromnetz eingespeist, eine feste Einspeisevergütung. In der Regel wird deren Höhe in dem Monat für 20 Jahre festgeschrieben, in dem Du die PV-Anlage in Betrieb nimmst. Abhängig von dem Strom, den Deine Anlage erzeugt, erhältst Du dann monatlich eine feste Gebühr für jede Kilowattstunde. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Größe der Anlage. Denn je größer sie ist, desto mehr Strom kann sie produzieren.
Was solltest Du bei der Finanzierung einer PV-Anlage beachten?
Möchtest Du Deine PV-Anlage zum Steuersparen einsetzen, führst Du Dir das Folgende vor Augen: Steueroptimierte PV-Anlagen sind großflächige Anlagen, die auf fremden Dächern oder Freiflächen installiert werden.
Im Hinblick auf die Finanzierung beachte das Folgende: Bei Deinem Investment in eine Photovoltaikanlage profitierst Du von dem Investitionsabzugsbetrag, sofern Du ihn nutzt. Dies bedeutet, Du kannst bereits im Jahr der Planung 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten als vorgezogene, gewinnmindernde Abschreibungen geltend machen. Hast Du erkannt, worauf ich hinaus will? Das Eigenkapital kommt nicht von Dir. Du finanzierst die Photovoltaikanlage über den IAB und andere Quellen. Denn das Fremdkapital stellt die Bank Dir in Form eines Darlehens zur Verfügung. Du nutzt also other people’s money – das Geld anderer Leute -, um mit einer smarten Investition Steuern in Vermögen umzuwandeln.
Beispiel 5:
Du möchtest in spätestens drei Jahren eine Photovoltaikanlage anschaffen. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf insgesamt 200.000 Euro. Unterstellt, dass alle Voraussetzungen für den IAB erfüllt sind, bildest Du diesen mit 100.000 Euro (50 % der Anschaffungskosten). Dieses Geld stellt Dein Eigenkapital für die Finanzierung der PV-Anlage dar.
Den Restkaufpreis – 100.000 Euro – finanzierst Du über ein Bankdarlehen.
Im Jahr der Anschaffung dient Dir der verbleibende Rest-Buchwert von 100.000 Euro als Bemessungsgrundlage für die lineare Abschreibung. Bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren ermittelst Du eine jährliche Abschreibung von 5.000 Euro. Setzen wir voraus, dass bei Dir der Höchsteuersatz von 45 % greift, ergibt sich eine jährliche Steuerersparnis von 2.250 Euro. Zusätzlich machst Du die Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 EStG geltend. Hiernach schreibst Du noch einmal 40 % der Anschaffungskosten ab. In unserem Beispiel sind das 80.000 Euro. Eine gute Grundlage für Dein nächstes smartes Investment.
Infobox: Worauf achtest Du bei Deinem Investment in PV-Anlagen
- PV-Anlage steht allein auf dem Dach
- Referenzen von diversen Anbietern einholen
- Google-Recherche über diverse Anbieter durchführen
- Gutachten (PV-SOL-Solargutachten und Statikgutachten) in Auftrag geben
- Dachpachtvertrag über 20 Jahre mit Verlängerungsoption abschließen
- Verträge von einem Fachmann prüfen lassen
- PV-Versicherung abschließen
- Besichtigung der PV-Anlage nicht vergessen
Steuern clever in Immobilien investieren: Plane mit der richtigen Rechtsform
Immobilien sind inflationsgeschützt und wertbeständig. Dies sind nur zwei Punkte, die für ein smartes Investment in Immobilien sprechen. Damit sich für Dich die größtmöglichen steuerlichen Vorteile ergeben, planst Du mit der richtigen Rechtsform. Hier stellen wir Dir neben einer vermögensverwaltenden GmbH – VV-GmbH – auch eine vermögensverwaltende Genossenschaft und eine Stiftung vor. Außerdem erfährst Du, in welchem Fall sich das Halten einer Immobilie in Deinem Privatvermögen lohnt.
Beim Kauf einer Immobilie kannst Du zwischen mehreren Alternativen wählen. Ob Du die Immobilie privat, über eine vermögensverwaltende eG/ GmbH oder eine Stiftung kaufst, ist entscheidend für die steuerlichen Auswirkungen.
Bevor Du Deine Entscheidung triffst, stelle Dir selbst die drei folgenden Fragen:
- Wie hoch ist Dein persönlicher Steuersatz?
- Wie viele Steuern zahlst Du auf einen Immobilienverkauf?
- Hast Du die Möglichkeit, die Immobilie nach dem Ende der Spekulationsfrist steuerfrei zu verkaufen?
Infobox: Spekulationsfrist
- Die Spekulationsfrist für Immobilien ist im § 23 Absatz 1 Nr. 1 EStG geregelt.
- Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre. Sie wird bei dem Verkauf von vermieteten Immobilien angewendet, wenn die Objekte im Privatvermögen oder in einer Stiftung gehalten wurden.
- Entscheidend sind der Tag des Ankaufs und der Tag des Verkaufs.
- Nach dem Ende der Spekulationsfrist kannst Du die Immobilie steuerfrei verkaufen.
Wann macht die Anschaffung einer Immobilie im Privatvermögen Sinn?
Stell Dir vor, Du hast Dir privat eine Immobilie angeschafft. Diese vermietest Du. Die erzielten Mieten gehören nach dem Einkommensteuerrecht zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Von diesen Einnahmen ziehst Du alle Kosten ab, die Dir im Zusammenhang mit der Vermietungsimmobilie entstehen. Dazu zählen auch die Renovierungskosten, wenn die Renovierung erst drei Jahre nach der Anschaffung durchgeführt wird oder die Gesamtkosten nicht mehr betragen als 15 % der gesamten Anschaffungskosten.
Die Differenz aus Einnahmen und Kosten sind Deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese versteuerst Du mit Deinem persönlichen Steuersatz. Zahlst Du auf Deine anderen Einkünfte – z. B. aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit – bis zu 45 % Steuer, wird der Steuersatz auch auf Deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angewendet. Das Gute: Diese Einnahmen unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
Und noch ein Vorteil: Möchtest Du die Immobilie nicht langfristig behalten, ist ein steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren möglich. Hältst Du also die Spekulationsfrist ein, beträgt Deine Steuerlast 0 Euro. Verkaufst Du allerdings innerhalb der Spekulationsfrist, kalkulierst Du eine Steuer von maximal 45 % ein.
Fazit:
Der Kauf einer Immobilie als Vermietungsobjekt macht nur Sinn, wenn Du vor der Anschaffung schon weißt, dass Du die Immobilie nach 10 Jahren wieder verkaufen willst. In anderen Fällen bist Du – insbesondere wegen der deutlich niedrigeren Besteuerung – mit der Gründung eines Unternehmens, das der Körperschaftsteuer unterliegt, besser beraten. Hier bieten sich neben der vermögensverwaltenden GmbH eine vermögensverwaltende Genossenschaft oder die Errichtung einer Stiftung an.
Was ist besser: Vermögensverwaltende GmbH oder vermögensverwaltende Genossenschaft?
Planst Du für Dein Immobiliengeschäft mit einer vermögensverwaltenden GmbH, sparst Du Steuern ein. Denn die laufende Besteuerung der Mieteinnahmen ist auf 15 % Körperschaftsteuer begrenzt. Eine Gewerbesteuer wird nicht erhoben, solange die vermögensverwaltende GmbH keine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, solange Du in der GmbH Deinen eigenen Immobilienbestand verwaltest und vermietest.
Wichtig: Ein steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren ist hier nicht möglich. Die vermögensverwaltende GmbH versteuert den Veräußerungserlös mit 15 % Körperschaftsteuer.
Alternativ kauft Deine Genossenschaft (eG) die Immobilie. Der Steuersatz und die Besteuerung der laufenden Mieteinnahmen sind bei der Genossenschaft im Prinzip identisch. Denn die Gewinne werden auch bei einer vermögensverwaltenden Genossenschaft mit einer Körperschaftsteuer von nur 15 % belegt.
Beachte aber:
Werden mindestens 90 % der Mieter in den Mietobjekten zu Mitgliedern Deiner Genossenschaft, entfällt die laufende Besteuerung der Mieteinnahmen komplett. Dies bedeutet, Du zahlst 0 Euro Steuern. Wichtig hier: Jeder Mieter muss ein eigenes Stimmrecht haben.
Die Spekulationsfrist ist für den Verkauf einer Immobilie aus der Genossenschaft heraus nicht relevant. Denn ein steuerfreier Verkauf ist auch nach 10 Jahren nicht möglich. Auf den Veräußerungserlös werden 15 % Körperschaftsteuer erhoben. Insofern unterscheidet sich eine Genossenschaft also nicht von einer GmbH.
Melde Dich gerne zu einem verpflichtungsfreien Erstgespräch mit einem unserer Berater an oder buche Dir einen Platz in unseren Live-Webinar mit Nelson Cremers. Hier erklären wir Dir, welche Vor- und Nachteile eine vermögensverwaltende GmbH oder eine Genossenschaft im Zusammenhang mit Immobilien hat. Ein Pluspunkt, der hier zu nennen wäre, ist der deutlich höhere Vermögensschutz der Genossenschaft.
Was bietet Dir eine Stiftung?
Steuern in Vermögen umwandeln, funktioniert im Zusammenhang mit Immobilien am besten mit einer Stiftung.
Gründest Du eine Stiftung, unterliegen Deine Mieteinkünfte der Körperschaftsteuer mit 15 %. Möchtest Du die Immobilie nach dem Ende der Spekulationsfrist verkaufen, fallen auf den Veräußerungserlös keine Steuern an. Dies sind die Vorteile, die Dir eine Stiftung im Zusammenhang mit Immobilien bietet.
Die Stiftung ist eine Einrichtung, mit der Du als Stifter einen bestimmten Zweck verfolgst. Hierzu bringst Du ein Vermögen in die Stiftung ein. Anders als bei dem Anteil einer GmbH ist das Stiftungsvermögen von dem Einbringenden streng getrennt. Dies spielt eine besonders große Rolle, wenn Du zu einem späteren Zeitpunkt Deutschland für immer verlassen möchtest.
Beispiel 6:
Du hast Dein Immobilienvermögen vor Jahren in eine GmbH eingebracht. Als Du den deutschen Behörden mitteilst, dass Du Deutschland für immer verlassen möchtest, erhältst Du Post vom Finanzamt. In dem Schreiben weist man Dich daraufhin, dass Du die Wegzugssteuer leisten musst. Du wirst aufgefordert, binnen einer Frist von 4 Wochen eine Steuerlast von 350.000 Euro zu leisten.
Hättest Du Deine Immobilien rechtzeitig in das Vermögen einer Stiftung eingebracht, würde die Wegzugsbesteuerung bei Dir nicht anfallen. Dies verdankst Du dem folgenden Hintergrund:
Nach den Bestimmungen des Außensteuergesetzes und des Einkommensteuerrechts wird die Wegzugsbesteuerung fällig, wenn Du zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist.
Beachte:
Die Stiftung wird steuerrechtlich nicht als reine Kapitalgesellschaft eingestuft. Nach dem Körperschaftsteuerrecht zählt sie aber zu den Gesellschaften, die der Körperschaftsteuer unterliegen. Allerdings wird die Wegzugssteuer nicht fällig, weil Du als Privatperson nicht direkt an dem Vermögen beteiligt bist. Denn das Vermögen einer Stiftung gehört ausschließlich ihr selbst. Du bist weder Anteilseigner noch Inhaber der Stiftung.
Steuern in Vermögen umwandeln: Mit einem Klick zu Deiner besten Investition
Für Deinen Plan, Steuern in Vermögen umzuwandeln, gibt das Steuerrecht Dir mehrere Möglichkeiten vor. Wichtig ist, dass Du Dich von einem Steuer-Zahler zu einem Steuer-Investor entwickelst und der Lenkungsfunktion von Steuern folgst. Der Staat fördert alle Investitionen, die ihm selbst am Herzen liegen (Lenkungsfunktion). Hierzu gehört die Unterstützung der Umwelt mit erneuerbaren Energien ebenso wie die Schaffung von Wohnraum. Kein Wunder also, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage oder eine Investition in Immobilien vom Staat belohnt werden. Dies geschieht durch viele Steuersparmöglichkeiten. Um diese umfassend ausnutzen zu können, eignest Du Dir im Idealfall ein kompaktes Steuerwissen an.
Du möchtest wissen, wie Du an die entscheidenden Informationen kommst, um Steuern in Vermögen umzuwandeln? Dann melde Dich gerne zu einem verpflichtungsfreien Erstgespräch bei einem unserer Berater an an oder buche Dir einen Platz in unseren Live-Webinaren mit Nelson Cremers. Hier erfährst Du, wie Du mithilfe des IAB Steuern aus der Vergangenheit zurückholst oder wie Dir Rückstellungen in der Bilanz helfen, um Deine Steuerlast zu senken. Das eingesparte Geld setzt Du ein, um Deine nächsten Schritte vorzubereiten. Nutze hierzu gerne das Weiterbildungsangebot des SteuerMentorings. Denn dies ist eine Investition, die sich wirklich für Dich lohnt.