Die Betriebsaufspaltung ist der Verbund von zwei Unternehmen, bei denen eine vermögensverwaltende Tätigkeit zu einer gewerblichen Tätigkeit umqualifiziert wird. Zu einer Betriebsaufspaltung kommt es, wenn Du einem Unternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage überlässt, an dem Du selbst beherrschend beteiligt bist.
Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung sind die personelle und sachliche Verflechtung.
Die personelle Verflechtung setzt eine Beherrschungsidentität in beiden Unternehmen voraus. Dies ist der Fall, wenn Dir zu 100% eine Immobilie gehört, die Du an eine GmbH vermietest, an der Du ebenfalls zu 100% beteiligt bist. Hier kannst Du in beiden steuerlichen Identitäten (Vermieter/Anteilseigner GmbH) Deinen geschäftlichen Willen durchsetzen.
Sachliche Verflechtung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die vermietete Immobilie für die GmbH eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Zu einer Betriebsaufspaltung kann es aber auch durch andere Sachverhalte kommen.
Geht das Finanzamt von einer Betriebsaufspaltung aus, ergeben sich für Dich die folgenden Konsequenzen:
- Die Vermietung der Immobilie nimmst Du in einem Besitzunternehmen vor. Die nutzende GmbH wird als Betriebsunternehmen bezeichnet.
- Die zuvor privat gehaltene Immobilie wird zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens. Ein späterer Verkauf ist auch nach dem Ablauf der Spekulationsfrist steuerpflichtig.
- Die Vermietung der Immobilie an die GmbH ist keine – gewerbesteuerfreie – private Vermögensverwaltung mehr.
- Das Finanzamt qualifiziert die Mieteinkünfte zu gewerblichen Einkünften um. Die Folge: Du musst auch auf die Mieteinkünfte Steuern zahlen.
Beispiel:
Stell Dir vor, Du betreibst Deine GmbH in einem Arbeitszimmer Deines Privathauses. Weil Dir sowohl das Haus als auch die GmbH zu 100% gehören, ist die Beherrschungsidentität erfüllt. Außerdem wird das Arbeitszimmer als eine wesentliche Betriebsgrundlage Deiner GmbH gewertet, weil Du keinen anderen Arbeitsplatz für diese Tätigkeit nutzt. Kommt jetzt noch hinzu, dass das Arbeitszimmer von nicht untergeordneter Bedeutung für Dich ist, geht das Finanzamt von einer Betriebsaufspaltung aus.
Von untergeordneter Bedeutung ist das Arbeitszimmer, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Nutzfläche des Arbeitszimmers macht höchstens 20% des Gesamtfläche der Immobilie aus.
- Der Wert des Arbeitszimmers darf nicht über 20.500 Euro liegen.
Sind die beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, liegt eine Betriebsaufspaltung mit den folgenden Rechtswirkungen vor:
- Für das Arbeitszimmer entsteht ein Besitzunternehmen.
- Das Arbeitszimmer wird zum Betriebsvermögen der GmbH.
- Die zuvor im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Anteile werden zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens.
- Ziehst Du aus dem Haus aus, musst Du die stillen Reserven versteuern.