Das Wichtigste in Kürze
Du möchtest wissen, wie Du mit einer Genossenschaft Steuern sparen kannst? Dies zeigen wir Dir in dem folgenden Artikel. Außerdem erfährst Du, wir Du Dein Vermögen vor dem Zugriff Dritter sicherst. Informiere Dich vorab mit unserem Überblick:
- Für die Gründung einer Genossenschaft (kurz: eG) müssen sich mindestens drei Mitglieder (Genossen) finden.
- Mit einer Genossenschaft als Rechtsform kannst Du mehrere Steuervorteile für Dich nutzen.
- Die Nennwertbarriere der Genossenschaft hilft Dir, Dein Vermögen zu sichern.
- Die Genossenschafts-Holding ist eine Alternative zur GmbH-Holding.
- Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.
Eine Genossenschaft bietet sich als alternative Rechtsform zur GmbH an. Du sicherst Dir hiermit die folgenden Vorteile:
- Bei der Gründung einer Genossenschaft musst du kein Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen.
- Du sparst zusätzliche Notarkosten, weil ein Genossenschaftsvertrag nicht notariell beurkundet werden muss.
- Bei einer Bewertung der Anteile hilft Dir die Nennwertbarriere. Planst Du den Exit, kommt für die Ermittlung der Wegzugssteuer der Marktwert zum Einsatz.
Die Genossenschaft: Eine Rechtsform mit besonderen Kennzeichen
Eine Genossenschaft kennt keine Inhaber oder Gesellschafter. Stattdessen hat sie Mitglieder. Hier zeigen wir Dir, was die Genossenschaft ist, wie sie sich von der GmbH unterscheidet und was es mit der Nennwertbarriere auf sich hat.
Was verbirgt sich hinter der Genossenschaft?
Ebenso wie eine GmbH gehört auch die Genossenschaft zu den Körperschaften. Allerdings müssen die Mitglieder bei der Gründung kein Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufbringen. Die gesetzlichen Grundlagen zur Genossenschaft finden sich im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG). Eine Genossenschaft entsteht dadurch, dass sich mindestens drei Mitglieder zusammentun, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Nach oben ist die Anzahl der Mitglieder offen.
Der gemeinsam verfolgte Zweck der Mitglieder besteht darin, sich gegenseitig zu fördern. Das unternehmerische Tätigkeitsfeld wird frei gewählt und in der Satzung festgelegt. Die Erzielung von Einnahmen gehört nicht zu den primären Zielen einer Genossenschaft. Im Vordergrund steht immer die Förderung der Mitglieder. Die hierfür notwendigen Mittel beschafft die Genossenschaft sich durch den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Beispiel 1:
Ein Hersteller von Baukränen schließt sich mit mehreren Dachdecker-Unternehmen zusammen, an die die Baukräne vermietet werden. Durch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kann der Hersteller die Vermietung billiger anbieten. Das gemeinschaftlich verfolgte Ziel trägt auf diese Weise zur Förderung der einzelnen Genossen bei. So sieht die Struktur einer Genossenschaft aus, die auch vom Finanzamt akzeptiert wird.
Am Markt tritt die Genossenschaft aber ebenso wie jedes andere privatrechtliche Unternehmen (z. B. GmbH oder UG) auf. Steuerrechtlich wird sie als eine Körperschaft eingestuft, die der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegt. Im Gegensatz zur GmbH sieht das Genossenschaftsrecht aber Steuervorteile vor, wenn die Geschäftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern einer Genossenschaft bestehen.
Zwischen welchen Genossenschaftsarten kannst Du wählen?
Der gemeinschaftliche Geschäftsbetrieb wird über eine Vielzahl von Genossenschaftsarten erreicht. Die drei interessantesten Genossenschaftsarten haben wir hier zusammengestellt.
Mit einer Genossenschaft können die Mitglieder verschiedene Zwecke verfolgen. Die bekanntesten Genossenschaften sind im Dienstleistungssektor, im Kreditwesen oder auf dem Immobilienmarkt tätig.
Kreditgenossenschaften: Bei den Kreditgenossenschaften steht die Kreditvergabe als Förderungsleistung an die eigenen Mitglieder im Vordergrund.
Dienstleistungsgenossenschaften: Sie erbringen zusammen mit ihren Mitgliedern bestimmte Dienstleistungen. Dies bezieht sich z. B. auf die Entwicklung und das Überlassen einer bestimmten Software.
Wohnungsbaugenossenschaften: Wohnungsbaugenossenschaften verwalten ihren eigenen Immobilienbesitz. Die Mitglieder profitieren davon, dass ihnen Wohnraum zur Miete überlassen wird.
Mit einer Genossenschaft Steuern sparen. Welche Unterschiede gibt es zur GmbH?
Im Unterschied zu einer GmbH ergeben sich bei einer Genossenschaft die folgenden Abweichungen:
Im Unterschied zu einer GmbH ergeben sich bei einer Genossenschaft die folgenden Abweichungen:
- Für die Gründung einer Genossenschaft muss kein Mindeststammkapital aufgebracht werden. Das Kapital entsteht durch die Anteile, die die einzelnen Mitglieder einbringen. Über die Höhe wird in der Genossenschaftsversammlung frei entschieden.
- Ein Genossenschaftsvertrag muss nicht notariell beurkundet werden.
- Eine Genossenschaft ist nicht darauf ausgelegt, Gewinn zu erzielen. Hier steht die Förderung der Mitglieder im Vordergrund.
- Die Mitglieder einer Genossenschaft sind gleichzeitig auch deren Kunden. Hier gilt das sogenannte “Identitätsprinzip”.
- Bei der GmbH hängt das Stimmrecht von der Höhe der Beteiligung ab. Hierdurch geraten insbesondere kleinere Gesellschafter in das Hintertreffen, weil sie schnell überstimmt werden können. In einer Genossenschaft kann jedes Mitglied nur ein Stimmrecht geltend machen. Diese Stimmrechte haben jeweils den gleichen Wert. Sie können durch die Höhe der Beteiligung nicht beeinflusst werden. Daraus folgt, dass Kleingenossen einen wesentlich größeren Einfluss auf die Willensbildung in einer Genossenschaft haben als die kleinen Anteilseigner einer GmbH.
Beachte aber: § 43 Absatz 3 GenG
In der Satzung Deiner Genossenschaft kannst Du ein Mehrheitsstimmrecht von maximal drei Stimmen festlegen. Du benötigst allerdings eine sachliche Begründung für die Ausübung des Mehrheitsstimmrechts.
Beispiel 2:
Du vereinbarst mit zwei anderen Mitgliedern die Gründung einer Genossenschaft. Das eine Mitglied erhält unabhängig von seinen Anteilen ein Stimmrecht. Das andere Mitglied hat 99 Anteile und bekommt zwei Stimmrechte. Du selbst hältst an der Genossenschaft 199 Anteile. Hierfür bekommst Du drei Stimmrechte.
Die Nennwertbarriere der Genossenschaft
Ein großer Vorteil der Genossenschaft ist, dass Du mit dieser Rechtsform Dein Vermögen optimal absichern kannst. Hierbei hilft Dir auch die Nennwertbarriere, die bei der Bewertung der Anteile eine Rolle spielt. Zur Bewertung der Anteile kommt es z. B., wenn ein Mitglied aus der Genossenschaft ausscheidet. Dieses Mitglied kann gegenüber den anderen Genossen einen Abfindungsanspruch geltend machen. Im Gegensatz zur GmbH wird dieser Abfindungsanspruch bei der Genossenschaft auf Basis des Nennwerts ermittelt.
Beispiel 3:
Stell Dir vor, Du bist mit vier Mitgesellschaftern zu jeweils gleichen Teilen an einer GmbH beteiligt. Jeder Gesellschafter hat ein Kapital von 25.000 Euro eingebracht. Somit beläuft sich der gesamte Kapitalanteil auf 100.000 Euro. Nach zehn Jahren hat sich der Wert Eurer GmbH auf 1 Millionen Euro erhöht. Damit ist auch der Kapitalanteil eines jeden Gesellschafters auf 250.000 Euro angestiegen. Weil Ihr Euch zerstritten habt, möchte ein Gesellschafter die GmbH verlassen. In Höhe seines Anteils macht er gegenüber den anderen Gesellschaftern seinen Abfindungsanspruch geltend. Das Problem: Dieser Abfindungsanspruch wird bei einer GmbH nach dem aktuellen Marktwert bemessen. Ihr schuldet dem ausgeschiedenen Gesellschafter also 250.000 Euro.
Bei einer Genossenschaft sieht das anders aus. Denn hier greift die Nennwertbarriere. Scheidet ein Genosse aus, bemisst sich sein Anteil an dem Wert des Kapitals, das er bei der Gründung eingelegt hat. Demnach kann er “nur” 25.000 Euro von den anderen Gesellschaftern als Abfindungsanspruch fordern.
Was ist bei der Gründung einer Genossenschaft zu beachten?
Um Dein Unternehmen als Genossenschaft zu führen, musst Du Dich mit mindestens zwei anderen Mitgliedern zusammenschließen. Wichtig: Unabhängig von der Höhe der Beteiligung steht jedem Mitglied (Genossenschaft) in der Regel nur ein Stimmrecht zu. Eine hiervon abweichende Regelung könnt Ihr in der Satzung treffen.
Euer Unternehmenszweck geht über die reine Gewinnerzielungsabsicht hinaus. Denn Euch ist es wichtig, dass Ihr Euch als Genossen gegenseitig unterstützt. Wichtig ist, dass jedes Mitglied der Genossenschaft in dem Zusammenschluss einen Mehrwert erkennt. Um dies erfolgreich auf den Weg zu bringen, fasst Ihr Euer Geschäftsmodell in einem Businessplan zusammen.
Wie bei der Gründung einer GmbH oder Stiftung, erstellt Ihr zusätzlich eine Satzung. Hier regelt Ihr z. B., welche Rechte und Pflichten die einzelnen Genossen haben und welche Aufgaben von jedem zu erledigen sind. Außerdem vereinbart Ihr einen Genossenschaftsvertrag. Dieser muss – im Gegensatz zu dem Gesellschaftsvertrag bei einer GmbH – nicht von einem Notar beurkundet werden.
Die eigentliche Gründung der Genossenschaft erfolgt auf der Genossenschaftsversammlung. Diese Zusammenkunft der Gründungsmitglieder kann physisch, digital oder hybrid erfolgen. Im Anschluss reicht Ihr alle wichtigen Dokumente – Businessplan, Satzung und Genossenschaftsvertrag – bei dem genossenschaftlichen Prüfverband ein. Hier werden die Dokumente geprüft. Sobald die Genossenschaft im Genossenschaftsregister eingetragen ist, könnt Ihr den Zusatz “eG” (eingetragene Genossenschaft) führen. Mit dieser Eintragung ist auch der formale Gründungsschritt Eurer Genossenschaft erledigt.
Beachte:
Als Genossenschaft müsst Ihr Euch bei der Gründung und alle zwei Jahre (ab einer Bilanzsumme von 2 Millionen Euro jährlich) einer Prüfung unterziehen. Der genossenschaftliche Prüfverband nimmt dann die wirtschaftliche Stabilität und die Arbeit der Geschäftsführung unter die Lupe.
Wie wird eine Genossenschaft besteuert?
Die Genossenschaft stellt als juristische Person ein eigenständiges Steuersubjekt dar. Ihre Besteuerung läuft im Prinzip so ab, wie Du es von einer GmbH kennst. Denn auch hier fallen die folgenden Steuern an:
- Körperschaftsteuer: 15% (zuzüglich Solidaritätszuschlag 5,5%)
- Gewerbesteuer: 15 %
- Umsatzsteuer
Die Besteuerung einer Genossenschaft läuft ebenso ab wie bei einer GmbH. Bei den Ertragsteuern profitierst Du von der Flat-Tax-Besteuerung. Zusätzlich führt die Genossenschaft Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Die Genossenschaft in der Körperschaftsteuer
Deine Genossenschaft ist körperschaftsteuerpflichtig. Die Pflicht zur Zahlung der Körperschaftsteuer beginnt mit dem Satzungsbeschluss auf der Gründungsversammlung. Damit muss die Steuer auch schon abgeführt werden, bevor das Unternehmen im Genossenschaftsregister eingetragen ist. Der Körperschaftsteuersatz liegt bei derzeit 15 %.
Die Genossenschaft in der Gewerbesteuer
Eine Genossenschaft fällt auch unter die Gewerbesteuerpflicht. Die Gewerbesteuer in Höhe von circa 15 % fällt auf alle Einnahmen an, die die Genossenschaft aus dem Handel mit Unternehmern erzielt, die keine Mitglieder der Genossenschaft sind.
Hat die Genossenschaft beim Handel mit einem Genossen einen Gewinn erzielt, muss dieser rückvergütet werden, weil dieser “Gewinn” in einem direkten Zusammenhang mit der Förderung der Mitglieder steht. Um das Geld nicht als steuerpflichtige Einnahme zu behandeln, bildet die Genossenschaft in der Höhe des Betrages eine Rücklage. Dieser Betrag wird am Jahresende als genossenschaftliche Rückvergütung an den betreffenden Genossen ausbezahlt. Diese Ausschüttung wird aber anders behandelt als die Ausschüttung bei einer GmbH. Denn deine Genossenschaft profitiert davon, dass sie die Rückvergütung nach § 22 KStG (Körperschaftsteuergesetz) als steuermindernde Betriebsausgabe ansetzen kann. Dies führt sowohl in der Körperschaftsteuer als auch in der Gewerbesteuer zu einer Steuerminderung.
Erzielt die Genossenschaft mit Unternehmern einen Gewinn, die keine Mitglieder sind, muss dieser in vollem Umfang der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterworfen werden.
Beispiel 4:
Am Jahresende steht für Deine Genossenschaft ein Gewinn von 100.000 Euro zu Buche. Dieser stammt zu 25 % aus dem Handel mit Unternehmern, die keine Genossen sind. Demzufolge unterliegen 25.000 Euro der Flat-Tax-Besteuerung von 30 %. Der Solidaritätszuschlag soll hier nicht berücksichtigt werden.
Flat-Tax-Besteuerung = 25.000 Euro x 30 % = 7.500 Euro
Die restlichen 70.000 Euro wurden aus dem Handel mit den eigenen Mitgliedern der Genossenschaft erzielt. Hier steht der Förderzweck der Genossen im Vordergrund. Werden diese 70.000 Euro über die genossenschaftliche Rückvergütung an die Genossen zurückgegeben, stellen sie für die Genossenschaft eine steuermindernde Betriebsausgabe dar. Damit reduziert sich der steuerpflichtige Gewinn auf den Teil, der schon versteuert wurde.
Infobox: Flat-Tax-Besteuerung
- Die Flat-Tax-Besteuerung bezieht sich auf die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer. Sie beträgt derzeit circa 30 %.
- Sie wird auf den Gewinn angewendet, den eine Genossenschaft (oder eine andere Körperschaft) im Lauf eines Jahres erzielt.
- Die Flat-Tax-Besteuerung ist ein Modell in der Körperschaftsteuerwelt. Von ihr profitieren nur Unternehmen, die unter das Körperschaftsteuerrecht fallen.
- Einzelunternehmer und Personengesellschafter versteuern ihr Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz. Dieser kann in der Spitze bei 45% liegen.
Die Genossenschaft in der Umsatzsteuer
Eine Genossenschaft unterliegt der Regelbesteuerung von 19%. Werden aber z. B. von einer Warengenossenschaft Umsätze mit dem Handel von Waren betrieben, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, reduziert sich die Umsatzsteuer auf 7%.
Zu beachten ist, dass die Leistungen der Mitglieder einer Genossenschaft untereinander von der Umsatzsteuer freigestellt sind.
Eine umsatzsteuerpflichtige Genossenschaft ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Dies bedeutet, dass die Genossenschaft sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lässt, die ihr andere Unternehmer in Rechnung stellen.
Beachte aber hier die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Umsatzsteuergesetz):
Die Kleinunternehmerregelung kann auf Antrag angewendet werden, wenn die Genossenschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Bruttojahresumsatz von weniger als 22.000 Euro erwirtschaftet hat und die Grenze von 50.000 Euro im aktuellen Geschäftsjahr voraussichtlich nicht erreichen wird. Die Beantragung lohnt sich daher besonders, wenn Ihr in der Anfangsphase keine hohen Umsätze erwartet.
Die Rechtsfolge der Kleinunternehmerregelung ist, dass die Genossenschaft keine Umsatzsteuer ausweist oder diese an das Finanzamt abführt. Die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer darf nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Beispiel 5:
Du gründest mit zwei anderen Mitgliedern eine Genossenschaft. Weil Ihr in Euren ersten Geschäftsjahren mit keinen hohen Umsätzen rechnet, beantragt Ihr bei Eurem Finanzamt die Kleinunternehmerregelung. Dies bedeutet, dass Ihr keine Umsatzsteuer in den Rechnungen ausweist und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt. Auf der anderen Seite seid Ihr nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Euer Antrag zur Kleinunternehmerregelung ist für fünf Jahre bindend.
Beachte:
Beschäftigt eine Genossenschaft Mitarbeiter, ist das Unternehmen für die Durchführung der Lohnabrechnung verantwortlich. Diese kann sie entweder selbst organisieren oder an einen externen Dienstleister (Steuerkanzlei, Lohnbüro) übertragen. Wichtig ist, dass die Genossenschaft für die Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt verantwortlich ist. Kommt die Steuer nicht dort an, kann die Genossenschaft in Haftung genommen werden.
Die Steuervorteile einer Genossenschaft
Im Gegensatz zu einer GmbH hat die Genossenschaft keine Gewinnerzielungsabsicht. Dies wird besonders dort ersichtlich, wo der gemeinsame Geschäftsbetrieb den eigenen Mitgliedern zu Gute kommt. Hiermit erfüllen die Mitglieder der Genossenschaft ihren Förderzweck. Die hier generierten Einnahmen werden sowohl in der Körperschaftsteuer als auch in der Gewerbesteuer steuerfrei gestellt. Weil der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen hierfür sehr eng steckt, ist häufig gutes Wissen gefragt. Dieses vermitteln wir Dir in unseren Live-Webinaren mit Nelson Cremers. Melde Dich direkt an, um schon bald davon zu profitieren.
Im Übrigen kann eine Genossenschaft die folgenden Steuervorteile für sich in Anspruch nehmen:
- Mit Reinvestitionen in Deine Genossenschaft kreierst Du Betriebsausgaben. Diese mindern entweder sofort oder über die Abschreibung den Gewinn. Da dieser Gewinn maßgeblich für die Festsetzung der Steuer ist, mindert sich auch Deine Abgabenlast.
- Planst Du eine Wohnungsbaugenossenschaft, profitierst Du doppelt. Die Gewerbesteuer mindert sich, weil die erweiterte Grundstückskürzung greift. In der Körperschaftsteuer ist die Wohnungsbaugenossenschaft befreit, wenn die Förderung der Mitglieder im Vordergrund steht.
- Mit einer Genossenschaft ist die Verrechnung von Verlusten mit zukünftigen Gewinnen möglich (Verlustverrechnung). Damit reduzierst Du Deine Steuerlast, wenn Du einen hohen Gewinn generierst.
- Bei der Rückvergütung an die Mitglieder fällt eine effektive Steuerbelastung von 1,5 % an, wenn die Genossen ihre Beteiligung in einem Betriebsvermögen halten. Für die Genossenschaft stellt diese Rückvergütung eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe dar.
Beispiel 6:
Eine GmbH beteiligt sich als Mitglied an einer Genossenschaft. Schüttet diese eine Rückvergütung an die GmbH aus, kommt § 8b KStG zur Anwendung. Dies bedeutet, dass 95 % des Rückvergütungsbetrages von der Steuer freigestellt sind. Die effektive Steuerbelastung der Genossenschaft ermittelt sich wie folgt:
5% x 30 % = 1,5 %
Die 5% sind der steuerpflichtige Anteil der Rückvergütung. Hierauf fallen jeweils 15 % Körperschaftsteuer und 15 % Gewerbesteuer an.
Abwandlung:
Beteiligst Du Dich als Privatperson, Einzelunternehmer oder Personengesellschaft an einer Genossenschaft, profitierst Du von dem Teileinkünfteverfahren. Hier sind 60 % der Ausschüttung steuerpflichtig.
Wie Du mit einer Genossenschaft auch bei einem Wegzug aus Deutschland profitierst, zeigt Dir das folgende Video von unseren TaxDays:
Die Herausforderungen und Risiken einer Genossenschaft
Die Eigenart der Genossenschaft – ein Großteil der Geschäfte wird mit den eigenen Mitgliedern gemacht – stellt für die Genossen eine Herausforderung dar. Denn dieses Mitgliedergeschäft ist eine wesentliche Voraussetzung für das Bestehen der Genossenschaft. Darum gilt es hier Beziehungen zu schaffen, die sich nur auf die Geschäfte der Genossen untereinander beziehen. Andernfalls behandelt das Finanzamt die Gesellschaft wie eine GmbH. Dabei werden alle Beziehungen der Mitglieder untereinander wie eine verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Dies hat wiederum zur Folge, dass sich der steuerpflichtige Gewinn einer Genossenschaft erhöht.
Um zu erfahren, wie Du die gesetzlichen und steuerlichen Vorschriften einer Genossenschaft rechtswirksam umsetzen kannst, melde Dich gerne zu dem nächsten Live-Webinar mit Nelson Cremers an. Das folgende Video von unseren TaxDays zeigt Dir, wie Du eine verdeckte Gewinnausschüttung und weitere Steuerfallen bei der Genossenschaft umgehst.
Die gemeinnützige Genossenschaft
Wenn Du unseren Beitrag zur gemeinnützigen Stiftung kennst, weißt Du, was der Gesetzgeber unter Gemeinnützigkeit versteht. Bei einer gemeinnützigen Genossenschaft ist dies nicht anders. Auch hier sollte die Gemeinnützigkeit im Vordergrund stehen.
Wann ist eine Genossenschaft gemeinnützig?
Eine Genossenschaft ist gemeinnützig, wenn neben der Förderung der Mitglieder auch die Förderung der Allgemeinheit als oberstes Ziel ausgegeben wird. Hier spielt die Vorschrift des § 52 AO (Abgabenordnung) eine entscheidende Rolle. Denn die Genossenschaft kann nur an den Steuerbegünstigungen teilhaben, wenn in der Satzung ein förderungswürdiger Zweck verfolgt wird, der sich aus dieser Vorschrift ergibt.
Beispiel 7:
Eine Wohnungsbaugenossenschaft kauft Immobilien, um diese an ihre Mitglieder zu vermieten. Außerdem möchte sie den Denkmalschutz fördern. Deshalb wurde die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Absatz 2 Nr. 6 AO) als gemeinschaftliches Ziel aller Genossen in die Satzung aufgenommen.
Sofern Du in der Satzung Deiner Genossenschaft die gemeinnützigen Zwecke hervorhebst und diese auch tatsächlich verfolgst, profitierst Du von den steuerlichen Vergünstigungen der Gemeinnützigkeit. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass Du Dich mit Deinem Angebot an die Allgemeinheit wendest. Denn eine gemeinnützige Genossenschaft muss stets dem Gemeinwohl dienen.
Welche Steuervorteile ergeben sich für eine gemeinnützige Genossenschaft?
Wenn Du mit Deiner Genossenschaft einen gemeinnützigen Zweck verfolgst, werden Deine Einnahmen von den Ertragsteuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) freigestellt. In der Umsatzsteuer gilt für Deine Umsätze der ermäßigte Steuersatz von 7%. Vermietest Du aber z. B. nur Immobilien, sind die Mieteinnahmen nach § 4 Nr. 12 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Überdies darf die Genossenschaft Spenden entgegennehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen.
Tipp:
Im besten Fall setzt Du Dich vor der Gründung Deiner Genossenschaft mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung und stimmst den Inhalt der Satzung ab. In diesem Fall gehst Du sicher, dass die Behörde die Gemeinnützigkeit Deiner Genossenschaft anerkennt.
Die Vorteile einer Familiengenossenschaft
Setzen sich die Mitglieder einer Genossenschaft nur aus den Angehörigen einer Familie zusammen, habt Ihr eine Familiengenossenschaft gegründet. Unter bestimmten Bedingungen erzielt diese steuerfreie Gewinne.
Wie definiert sich eine Familiengenossenschaft?
Die Familiengenossenschaft kennzeichnet sich dadurch, dass als Mitglieder nur die Angehörigen einer Familie aufgenommen werden. Auch hier gilt, dass in der Satzung ein gemeinschaftlicher Zweck definiert wird, der darauf abzielt, die einzelnen Mitglieder der Genossenschaft zu fördern.
Welche Besonderheit ist bei einer Familiengenossenschaft mit Minderjährigen zu beachten?
Möchtest Du Deine minderjährigen Kinder in der Genossenschaft aufnehmen, stellt sich ein Problem. Denn weil die minderjährigen Kinder noch nicht voll geschäftsfähig sind, dürfen sie den Genossenschaftsvertrag nicht unterschreiben. Hier müsstest eigentlich Du als gesetzlicher Vertreter Deiner Kinder die Unterschrift für sie leisten. Doch auch das geht nicht. Denn wenn auf beiden Seiten des Vertrages dieselbe Person steht, liegt ein sogenanntes “In-sich-Geschäft” vor. Dies ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht zulässig.
Infobox: In-sich-Geschäft
- Das sogenannte “‘’In-sich-Geschäft” ist im § 181 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.
- Es besagt, dass der Abschluss eines Vertrages nicht rechtswirksam zustande kommt, wenn auf beiden Seiten dieselbe Person steht.
- Der Vertragsabschluss ist auch nicht zulässig, wenn der Unterzeichner als gesetzlicher Vertreter einer Vertragspartei auftritt.
Um das Problem mit dem “In-sich-Geschäft” zu umgehen, hast Du z. B. die beiden folgenden Möglichkeiten:
- Du berufst über das Familiengericht einen Ergänzungspfleger ein, der die Rechte Deines minderjährigen Kindes wahrnimmt und für ihn die Unterschrift leistet.
- Du beteiligst zunächst die Großeltern des Kindes an Deiner Genossenschaft. Mit diesen vereinbarst Du die Schenkung des Genossenschaftsanteils an Deine minderjährigen Kinder.
Wann erzielt eine Familiengenossenschaft steuerfreie Gewinne?
Eine Familiengenossenschaft muss weder Körperschaftsteuer noch Gewerbesteuer zahlen, wenn die Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie stammen. Überdies profitieren die Mitglieder natürlich auch von den steuerfreien Rückvergütungen, wenn sich die Ausschüttung auf Einnahmen bezieht, die beim Leistungsaustausch der Familienangehörigen untereinander erwirtschaftet wurden.
Bist Du an der Gründung einer Familiengenossenschaft interessiert, darfst Du einen wesentlichen Punkt nicht außer Acht lassen. Hierzu beachtest Du alle Grundsätze, die der Gesetzgeber an eine Genossenschaft stellt. Andernfalls musst Du als Konsequenz mit der Auflösung Deiner Familiengenossenschaft rechnen.
Die Genossenschaft in einer Holdingstruktur
Von einer Holding sprechen wir, wenn ein Mutterunternehmen sich am operativen Geschäft einer oder mehrerer Tochterunternehmen beteiligt. Das Mutterunternehmen kann in der Rechtsform der GmbH oder der Genossenschaft geführt werden. Idealerweise firmiert das Tochterunternehmen auch als eine Kapitalgesellschaft. Denn nur dann profitierst Du bei den Ausschüttungen des Tochterunternehmens an das Mutterunternehmen und einem Verkauf des Tochterunternehmens. In beiden Fällen stellt der Gesetzgeber 95% der Einnahmen von der Steuer frei (§ 8b KStG).
Wählst Du für das Tochterunternehmen Deiner Holding eine Kapitalgesellschaft, sicherst Du Dir zusätzliche Steuervorteile, weil die effektive Steuerbelastung bei 1,5% liegt.
Was ist eine Genossenschafts-Holding?
Bei einer Genossenschafts-Holding übernimmt die Genossenschaft die Stellung des Mutterunternehmens ein. Damit ist insbesondere bei der Bewertung der Anteile ein großer Vorteil für Dich verbunden. Denn hier erfolgt die Bewertung zum Nennwert. Bei einer GmbH ist dagegen der Marktwert maßgeblich. Dies kommt Dir z. B. bei dem folgenden Sachverhalt zu Gute:
Beispiel 8:
Für die Gründung einer GmbH benötigst Du mindestens ein Stammkapital von 25.000 Euro. Weil bei einer Genossenschaft die Anteile mit dem Nennwert bewertet werden, kannst Du diese z. B. schon mit 30 Euro gründen. Jedes Mitglied leistet seinen Beitrag in Höhe von 10 Euro. Beachte, dass Deine Genossenschafts-Holding dennoch einen Marktwert von 100.000 Euro oder sogar 1 Million Euro haben kann.
Dass die Genossenschaft die einzige Rechtsform in Deutschland ist, bei dem das Finanzamt die Nennwertbewertung anwendet, erweist sich auch noch an anderer Stelle als positiver Effekt. Scheidet ein Mitglied der Genossenschaft aus, kann er gegen die anderen Gesellschafter einen Abfindungsanspruch in Höhe seines Geschäftsguthabens geltend machen. Dieser bemisst sich jedoch nicht nach dem aktuellen Marktwert. Auch hier ist der Nennwert die maßgebliche Größe.
Um mit einer Genossenschafts-Holding richtig Steuern zu sparen, solltest Du aber auch die Nachteile einer Genossenschaft kennen. So verfügst Du – unabhängig von der Höhe Deiner Beteiligung – immer nur über ein Stimmrecht.
Beachte:
Das Finanzamt ist nicht dazu verpflichtet, den Nennwert anzusetzen. Weil es bei der Bewertung eines Genossenschaftsanteils auch den Marktwert ansetzen kann, birgt die Rechtsform der Genossenschaft für Dich immer ein unkalkulierbares Risiko.
Wann ist eine Stiftungs-Holding die bessere Alternative?
Alternativ zur GmbH oder zur Genossenschaft setzt Du eine Stiftung als Mutterunternehmen für Deine Holding ein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Du die Wegzugssteuer vermeiden möchtest. Denn eine Stiftung zählt nicht zu den Körperschaften, die für die Wegzugsbesteuerung maßgeblich sind.
Ein weiterer Vorteil der Stiftungs-Holding ist, dass bei der Übertragung eines Stiftungsanteils keine Erbschaft- und Schenkungssteuer anfällt. Dies liegt daran, dass Du die Anteile nicht selbst überträgst, weil Du an der Stiftung selbst gar nicht beteiligt bist.
Mit einer Genossenschaft Steuern sparen: Unsere Weiterbildung ist die beste Unterstützung für Dein erfolgreiches Business
Du hast in diesem Beitrag die Genossenschaft als alternative Rechtsform zu einer GmbH kennengelernt. Wir haben Dir gezeigt, wie eine Genossenschaft gegründet wird und was es mit der Nennwertbarriere auf sich hat. Du weißt jetzt, welche Steuervorteile Du mit einer Genossenschaft nutzen kannst und welche Herausforderungen Dir gegenüberstehen. Beachte auch die Nachteile, die Dich dazu bewegen können, eine andere Lösung zu suchen. Dabei ist Dir unser SteuerMentoring gerne behilflich.
Willst Du Steuern zur Chefsache machen und Dich umfassend über alle Steuersparmöglichkeiten informieren, sind wir für Dich der richtige Ansprechpartner. Verschaffe Dir mit unserer Weiterbildung gerne einen Einblick und melde Dich zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers an. Hier schilderst Du dem Steuerexperten Deinen individuellen Fall und erhältst einen ersten Weg zur Lösung. Ist diese interessant für Dich, helfen wir Dir gerne weiter, Deine Steuern drastisch zu sparen.