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Jörg Richter

Steuerexperte

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Steuern sparen mit einer Stiftung – Teil 2: Die gemeinnützige Stiftung

Das Wichtigste in Kürze

Im ersten Teil unseres zweiteiligen Ratgebers haben wir uns mit den steuerlichen Aspekten der Familienstiftung beschäftigt. Hier zeigen wir Dir, wie Du mit einer gemeinnützigen Stiftung Steuern sparst. Die wichtigsten Informationen im Überblick: 

  • Die gemeinnützige Stiftung kennt eine wichtige Voraussetzung: die Gemeinnützigkeit.
  • Im ideellen Bereich der Stiftung erwarten Dich umfangreiche Steuervergünstigungen.  
  • Die gemeinnützige Stiftung hilft Dir, Dein Vermögen optimal abzusichern 
  • Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.  

Eine gemeinnützige Stiftung muss einen der Zwecke verfolgen, die im § 52 AO genannt sind. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, können die Steuervergünstigungen nicht in Anspruch genommen werden.

Eine gemeinnützige Stiftung unterstützt Dich optimal beim Steuersparen, wenn Du Dich unmittelbar und selbst für einen gemeinnützigen Zweck einsetzt. Denn hier profitierst Du von großen Steuervorteilen in den Ertragsteuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) und in der Umsatzsteuer. Beachte außerdem, dass Du nicht mit der Schenkungssteuer belastet wirst, wenn Du mit einer Spende Deine eigene Stiftung errichtest. Alles Weitere zur gemeinnützigen Stiftung verraten wir Dir in diesem Beitrag.  

Steuern sparen mit einer gemeinnützigen Stiftung: Worauf solltest Du achten? 

Um das Wesen einer gemeinnützigen Stiftung zu verstehen, erklären wir Dir zunächst, was eine gemeinnützige Stiftung ist, wie sie sich von einer Familienstiftung abgrenzt, welche vier Vermögensbereiche sie kennt und wann sich diese Art zum Steuersparen für Dich lohnt.

Was ist eine gemeinnützige Stiftung?

Für die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung ist die Gemeinnützigkeit eine wesentliche Voraussetzung. Wichtig ist, dass die Gemeinnützigkeit unmittelbar und selbst von Dir ausgeführt wird. So müssen z. B. eingehende Spenden zeitnah verwendet werden.  Lies in § 52 AO, welche Zwecke gemeinnützig sind. Der hier aufgeführte Katalog ist abschließend. Darunter fallen z. B. die Förderung des Denkmalschutzes, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe oder die Förderung von Kunst und Kultur.

Steuerbegünstigt sind darüber hinaus auch Stiftungen, die einen kirchlichen oder einen mildtätigen Zweck verfolgen.

Beachte:
Ebenso wie bei einer Familienstiftung ist auch bei gemeinnützigen Stiftungen die Anerkennung der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde notwendig. Zusätzlich kümmerst Du Dich darum, dass Dein Finanzamt die Gemeinnützigkeit mit einem Feststellungsbescheid genehmigt. Andernfalls läufst Du Gefahr, die steuerlichen Vergünstigungen zu verlieren.

Infobox: Feststellungsbescheid

  • Der Feststellungsbescheid ist ein Steuerbescheid, mit dem das Finanzamt Besteuerungsgrundlagen feststellt.
  • Bezieht sich der Feststellungsbescheid auf eine gemeinnützige Stiftung, kannst Du hiermit die Gemeinnützigkeit Deiner Stiftung nachweisen.  
  • Ein Feststellungsbescheid ist bindend und bietet Dir Rechtssicherheit. 

Wie jeden anderen Steuerbescheid, kannst Du auch – z. B. bei einer Nichtanerkennung der Gemeinnützigkeit – Einspruch gegen die Entscheidung des Finanzamts einlegen. Hierzu gilt es, die Einspruchsfrist von einem Monat zu wahren. (§ 355 Absatz 1 AO).

Beispiel 1

Nehmen wir an, dass ein Finanzamt in Nordrhein-Westfalen die Gemeinnützigkeit Deiner Stiftung nicht in einem Feststellungsbescheid festgestellt hat. Dies wird Dir in einem separaten Schreiben mitgeteilt. Gegen diese Entscheidung kannst Du bis zu einer Frist von einem Monat Einspruch einlegen. 

Die Frist beginnt drei Tage nach dem Datum, das auf dem Schreiben vermerkt ist. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Beginn auf den nächsten Werktag. Trägt das Schreiben des Finanzamts in Nordrhein-Westfalen als Datum z. B. den 29. Oktober 2024, beginnt die Frist regulär am 1. November 2024. Da dies in NRW ein Feiertag ist und die beiden nächsten Tage auf ein Wochenende fallen, verschiebt sich der Beginn der Frist auf den 4. November 2024. Sie endet mit Ablauf des 4. Dezember 2024.

Anmerkung: Die dargestellte Berechnung der Einspruchsfrist ist auf jeden Steuerbescheid der Finanzbehörde anwendbar.

Wann lohnt sich eine gemeinnützige Stiftung für Dich?  

Eine gemeinnützige Stiftung lohnt sich für Dich, wenn Du auf der einen Seite einen gemeinnützigen Zweck erfüllen möchtest und auf der anderen Seite eine hohe Einnahme erhältst, die Du mit Deinem persönlichen Steuersatz (in der Spitze 45%) versteuern müsstest. Diese hohe Einnahme generierst Du z. B. durch eine Erbschaft oder den Verkauf Deines Unternehmens. 

Legst Du Dein Geld in eine von Dir gegründete gemeinnützige Stiftung ein, ergibt sich jedoch ein gegenteiliger Effekt. Denn das Finanzamt sieht diese Einlage als eine Spende an, die Du nach § 10b Absatz 1a EStG bis zum Betrag von 1 Million Euro (bei Zusammenveranlagung: 2 Millionen Euro) steuermindernd in Deiner Einkommensteuererklärung ansetzen kannst. 

Beachte:
Diese Art der Spende stellt eine Zustiftung in das Vermögen Deiner Stiftung dar. Sie wirkt sich nur alle 10 Jahre steuermindernd aus. Dabei bleibt es Dir überlassen, ob Du z. B. jedes Jahr 100.000 Euro spendest oder die 1 Million Euro in einer Summe an Deine gemeinnützige Stiftung weitergibst.

Infobox: Zustiftung

  • Die Zustiftung grenzt sich von einer regulären Spende ab, weil mit der Zuwendung das Stiftungsvermögen erhöht wird. Eine reguläre Spende wird in der Regel für ein bestimmtes Projekt oder einen bestimmten Zweck verwendet. 
  • Das Kapital einer Zustiftung kann in Geld- oder Sachwerten bestehen. 
  • Die Erträge aus der Zustiftung – z. B. eine Immobilienvermietung – nutzt Du, um die laufenden Kosten Deiner Stiftung zu decken. 
  • Mit regelmäßigen Zustiftungen sicherst Du das Vermögen in Deiner Stiftung langfristig ab.

Wie grenzt sich eine gemeinnützige Stiftung von einer Familienstiftung ab?

Wie aus dem ersten Teil zum Steuern sparen mit einer Stiftung bekannt ist, grenzt sich eine gemeinnützige Stiftung von einer Familienstiftung ab. Hier stellen wir die grundlegenden Unterschiede gegenüber.

Anders als die Familienstiftung finanziert sich die gemeinnützige Stiftung über Spenden. Die Erträge in der Familienstiftung unterliegen dagegen der Körperschaftsteuer.

Eine Familienstiftung – auch als privatnützige Stiftung bekannt – kennzeichnet sich durch diese Kriterien:

  • Mit einer Familienstiftung kannst Du das Vermögen Deiner Familie nach Deinen Vorstellungen über Generationen hinweg absichern.
  • Eine Einlage in die Stiftung unterliegt der Schenkungssteuer. Das eingelegte Grundvermögen darf später nicht für Ausschüttungen verwendet werden.   
  • Bei einer Familienstiftung stehen die privaten Interessen des Gründers im Vordergrund. Das Stiftungsvermögen ist vor dem Zugriff externer Dritter geschützt. 
  • Eine Familienstiftung führt alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer ab. Erkundige Dich in einem Live-Webinar mit Nelson Cremers, wie sich diese mit einer geschickten Steuergestaltung optimal umgehen lässt. 
  • Die Erträge – z. B. aus einer Vermietung – unterliegen der Körperschaftsteuer. Diese liegt mit 15% um 30% niedriger als Dein persönlicher Steuersatz (max. 45%) in der Einkommensteuer. Gewerbesteuer fällt hier nicht an

Die gemeinnützige Stiftung hebt sich dagegen durch die folgenden Punkte hervor:

  • Die gemeinnützige Stiftung verpflichtet sich, einen gemeinnützigen Zweck zu fördern. Anders als eine Familienstiftung richtet sie sich an die Allgemeinheit. 
  • Die Einrichtung ist auf Projekte ausgerichtet, die dem Gemeinwohl dienen. Die Förderung des Gemeinwohls muss sich auf einen Punkt beziehen, der im § 52 AO genannt ist.
  • Das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung kann sich in bis zu vier Bereiche unterteilen. Wird eine Tätigkeit – z. B. die Förderung von Kunst und Kultur – dem ideellen Bereich zugerechnet, fallen weder Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer an. 
  • Deine Einlage in die Stiftung stellt eine steuermindernde Spende (Sonderausgabe) dar. 
  • Die gemeinnützige Stiftung darf Spenden entgegennehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen.  

Welche vier Vermögensbereiche kennt eine gemeinnützige Stiftung?

Die Steuervergünstigungen, die Du mit einer gemeinnützigen Stiftung generieren kannst, orientieren sich an den Vermögensbereichen Deiner Einrichtung. 

Eine gemeinnützige Stiftung kann bis zu vier verschiedene Vermögensbereiche haben. Die Besteuerung richtet sich nach dem Vermögensbereich, in dem Du tätig bist. Hier ist wie folgt zu unterscheiden:

  • Ideeller Bereich
  • Zweckbetrieb
  • Vermögensverwaltung
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Die vier Vermögensbereiche einer gemeinnützigen Stiftung. Im ideellen Bereich profitierst Du von erheblichen Steuervergünstigungen bei den Ertragsteuern und in der Umsatzsteuer.

Ideeller Bereich

Nur in dem ideellen Bereich bist Du mit einer gemeinnützigen Stiftung komplett von einer Besteuerung befreit. Dies bedeutet, Du zahlst hier weder Körperschaftsteuer noch Umsatzsteuer

Hier sind alle Sachverhalte untergebracht, die sich unmittelbar auf Deine gemeinnützige Tätigkeit beziehen. Es ist quasi das Haupttätigkeitsfeld Deiner Stiftung. Um diesen Bereich dauerhaft liquide zu halten, verwendest Du die Einnahmen aus den anderen drei Bereichen und die erhaltenen Spenden

Beispiel 2:

Du hast eine gemeinnützige Stiftung errichtet, um den Bereich Kunst und Kultur in Deiner Region zu fördern. Mit den erhaltenen Spenden organisierst Du z. B. Ausstellungen, auf den die regionalen Künstler ihre Werke vorstellen. Die Einnahmen aus den Spenden sind weder körperschaftsteuer- noch umsatzsteuerpflichtig.

Für die Tätigkeit im ideellen Bereich ist es wichtig, dass Du nicht im Wettbewerb mit anderen wirtschaftlichen Interessen am Markt stehst. Als Tätigkeit im ideellen Bereich akzeptiert das Finanzamt z. B. auch die Jugendarbeit bei einer gemeinnützigen Stiftung, die den Sport fördert.

Zweckbetrieb

Die Tätigkeit im Zweckbetrieb grenzt sich von dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ab. § 65 AO (Abgabenordnung) hat hierzu drei Kriterien definiert, die einen Zweckbetrieb ausmachen. Diese drei Kriterien sind:

  • Der Zweckbetrieb ist darauf ausgerichtet, den satzungsmäßigen, gemeinnützigen Zweck Deiner Stiftung zu unterstützen.
  • Der Zweck kann nur durch diesen Betrieb erreicht werden. Er dient quasi als Hilfsbetrieb, um den gemeinnützigen Zweck erfüllen zu können. 
  • Im Zweckbetrieb müssen alle Maßnahmen auf das notwendige Maß beschränkt werden, die sich auf den Wettbewerb zu anderen wirtschaftlichen Unternehmen beziehen.

Beispiel 3:

Stell Dir vor, Du möchtest mit Deiner Stiftung den Tierschutz (§ 52 Absatz 2 Nr. 14 AO) unterstützen. Der Stiftungszweck wird u.a. dadurch erfüllt, dass Fundtiere direkt versorgt werden. Hierfür erhält die Stiftung eine monatliche Pauschalvergütung. Außerdem zählst Du eine Vermittlungsgebühr zu den Einnahmen, die Du für die Abgabe der Tiere an neue Besitzer erhebst. Beide Tätigkeit sind dem Zweckbetrieb der Stiftung zuzuordnen.

Für die Tätigkeiten im Zweckbetrieb profitierst Du umsatzsteuerlich in der Regel von der Steuerbefreiung des § 4 UStG. Falls keine Steuerbefreiungsvorschrift greift, kommt der ermäßigte Steuersatz (7%) zur Anwendung. In der Körperschaftsteuer sind die Einnahmen aus einem Zweckbetrieb von der Steuer befreit.   

Vermögensverwaltung

Vermögensverwaltend bist Du mit Deiner gemeinnützigen Stiftung tätig, wenn Du vorhandenes Vermögen Dritten zur Nutzung überlässt und dafür ein Entgelt beziehst. Als klassischen Fall stellen wir Dir hier die Immobilienvermietung vor.

Beispiel 4:

Mit einer Zustiftung hast Du eine Immobilie in Deine Stiftung eingebracht. Diese nutzt Du ausschließlich für die Vermietung. Die erzielten Mieteinnahmen unterliegen nicht der Körperschaftsteuer, wenn sie für einen gemeinnützigen Zweck verwendet werden. In der Umsatzsteuer profitierst Du von der Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12a UStG.

Beachte:

Die Immobilienverwaltung muss auf Dauer angelegt sein. Eine nur kurzfristige Überlassung von Wohnraum – z. B. die Vermietung eines Saals für eine Firmenveranstaltung – ist in den Augen des Gesetzgebers keine steueroptimierte Vermögensverwaltung. Diese Tätigkeit ordnet das Finanzamt dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu.

Tätigkeiten, die der Vermögensverwaltung zuzurechnen sind, sind von der Körperschaftsteuer befreit, wenn die Erträge für die Erreichung des gemeinnützigen Zwecks eingesetzt werden. In der Umsatzsteuer gilt, dass eine kurzfristige Vermietung mit dem ermäßigten Steuersatz (7%) besteuert wird.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Die Tätigkeit eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist steuerrechtlich ebenso zu werten wie jede andere Tätigkeit am Markt. Dies bedeutet, dass die hier erzielten Einnahmen sowohl in der Körperschaftsteuer als auch in der Umsatzsteuer steuerpflichtig sind. Ist die Tätigkeit außerdem noch gewerblich geprägt, fällt auch Gewerbesteuer an.

Beispiel 5:

Mit Deiner gemeinnützigen Stiftung förderst Du den Sport. Außerdem bietet Ihr Euren Mitgliedern und Spendern an, sich in einem Vereinsheim zu treffen, das ihr selbst bewirtschaftet. Mit der Ausgabe von Speisen und Getränken steht Deine Stiftung zu anderen Anbietern am Markt in Wettbewerb. Die erzielten Einnahmen musst Du gegenüber dem Finanzamt für die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer angeben. 

Die vier Vermögensbereiche einer gemeinnützigen Stiftung findest Du bei einer Familienstiftung nicht. Wie die Besteuerung hier vorgenommen wird, liest Du in unserem Beitrag zur Familienstiftung.  

Steuern sparen mit einer Stiftung: Die Stifterrente

Die Gemeinnützigkeit Deiner Stiftung fordert von Dir, dass Du die erhaltenen Spenden ausschließlich für den satzungsmäßigen Zweck verwendest. Für diese Gelder darfst Du z. B. nicht eine Ausschüttung an Dich selbst beschließen.

Ganz leer gehst Du als Stifter mit einer gemeinnützigen Stiftung jedoch nicht aus. Denn einen Anteil von ⅓ der Stiftungserträge gesteht das Steuerrecht Dir und Deinen Angehörigen zu, um private Ausgaben zu tätigen. Diese sogenannte “Stifterrente” wirkt sich nicht negativ auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit aus, wenn die Vereinbarung klar und eindeutig getroffen wurde.

Beachte:
Die Ausschüttung von einer Stiftung steht aus steuerlicher Sicht der Ausschüttung aus einer GmbH gleich. Dies bedeutet, dass Du auch hier 25% Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführen musst.

Was ist bei der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung zu beachten?

Die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung läuft z. B. in der folgenden Reihenfolge ab:

  • Am Anfang Deiner Stiftungsgründung steht eine Idee, die Du in einen Stiftungszweck umwandelst. Bei diesem Stiftungszweck richtest Du Dich nach einem der Punkte, die im § 52 Absatz 2 AO als gemeinnützige Zwecke aufgeführt sind.  
  • Ebenso wie für die Familienstiftung musst Du auch für die gemeinnützige Stiftung eine Satzung errichten. Hier gibst Du Auskunft über das Stiftungsgeschäft und die Stiftungsorgane. Als Organ musst Du mindestens einen Stiftungsvorstand bestimmen.
  • Die Anerkennung Deiner gemeinnützigen Stiftung lässt Du Dir von der zuständigen Stiftungsbehörde und dem Finanzamt genehmigen. Eine Abstimmung mit dem Finanzamt ist hier wichtig, weil diese über die Steuerbefreiungen wegen der Gemeinnützigkeit entscheidet. 
  • Du beschließt, mit welchem Kapital Deine Stiftung ausgestattet werden soll. Du beginnst z. B. damit, dass Du selbst eine Sach- oder Barspende in das Stiftungsvermögen einbringst (Zustiftung). 
  • Schließlich bestellst Du die Stiftungsorgane, die ihre Arbeit aufnehmen.

Die Steuervergünstigungen einer gemeinnützigen Stiftung 

Hat Dein Finanzamt die Gemeinnützigkeit Deiner Stiftung anerkannt, profitiert Deine Einrichtung von den folgenden Steuervergünstigungen:

  • Steuerbefreiung in der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer: Anders als bei einer Familienstiftung löst die Übertragung von Geld oder Gegenständen keine Schenkungssteuer aus.  
  • Deine Einbringung in eine gemeinnützige Stiftung wird steuerlich als eine abzugsfähige Sonderausgabe akzeptiert. Hiermit minimierst Du Deine Steuerlast.
  • Du profitierst davon, dass die Einnahmen der Stiftung nur mit Körperschaftsteuer belegt werden, wenn die Tätigkeiten einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugerechnet werden.  
  • Nach § 3 Nr. 6 GewStG (Gewerbesteuergesetz) unterliegt eine Stiftung, die auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet ist, nicht der Gewerbesteuer, so lange die Tätigkeit keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt.  
  • In der Umsatzsteuer kommt der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung, wenn der Umsatz keinen Steuerbefreiungstatbestand des § 4 UStG erfüllt. Ausnahme: Die Tätigkeit wird im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt. Hier gilt unter Umständen die Regelbesteuerung. 

Beispiel 6:

Stelle Dir vor, Deine gemeinnützige Stiftung (von Finanzamt und Stiftungsaufsichtsbehörde anerkannt) beteiligt sich an einer gewerblich geprägten GmbH & CoKG. Diese Beteiligung bringst Du über eine Zustiftung in Deine Stiftung ein. Du glaubst, dass diese Beteiligung der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist. Dies hätte zur Folge, dass Du auf die erzielten Einnahmen aus der Beteiligung keine Körperschaftsteuer und keine Gewerbesteuer zu zahlen bräuchtest. 

Die Finanzbehörde beurteilt diesen Fall jedoch anders. Sie argumentiert, dass in der Beteiligung an der GmbH & CoKG eine Mitunternehmerstellung zu sehen ist, weil die Stiftung eine Mitunternehmerinitiative hat und das Mitunternehmerrisiko trägt. Folglich erzielt Deine Stiftung gewerbliche Einkünfte, die sowohl der Körperschaftsteuer als auch der Gewerbesteuer zu unterwerfen sind.

Anmerkung:

Diesem Beispiel liegt das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2017 (Az.: 6 K 1598/16 K) zugrunde. 

Die gemeinnützige Unternehmensstiftung: Was verbirgt sich dahinter?

Steuern sparen mit einer Stiftung funktioniert auch mit einer gemeinnützigen Unternehmerstiftung. Stammt das Vermögen für Deine gemeinnützige Stiftung aus einem Betriebsvermögen, rufst Du mit dessen Einbringung in eine gemeinnützig anerkannte Stiftung eine gemeinnützige Unternehmensstiftung ins Leben. Die Stiftung darf in diesem Fall aber nicht die Geschäftsführung übernehmen oder einen maßgeblichen Einfluss hierauf ausüben. Sie darf lediglich ihre Rechte und Pflichten als Gesellschafter wahrnehmen. Andernfalls könnte das Finanzamt einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb annehmen, der die Gemeinnützigkeit der Stiftung in Frage stellt. Bereits zugestandene Steuervergünstigungen gehen dann verloren.

Möchtest Du mehr zur gemeinnützigen Unternehmerstiftung erfahren oder Dich allgemein über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung informieren, stehen wir Dir gerne mit unserem Fachwissen zur Seite. Buche Dir jetzt einen Termin für eines unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers, wenn Du mit einer gemeinnützigen Unternehmerstiftung Deine Steuern drastisch senken möchtest.   

Welche Sachverhalte gefährden die Gemeinnützigkeit? 

Die Folgen einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch die Stiftungsbehörde oder das Finanzamt sind, dass Du alle Deine Steuervergünstigungen verlierst. Deshalb empfiehlt es sich, die Sachverhalte zu vermeiden, die die Gemeinnützigkeit Deiner Stiftung gefährden. Hierzu zählen insbesondere die folgenden drei Punkte:    

  • Nicht ordnungsgemäße Mittelverwendung
  • Keine zeitnahe Mittelverwendung
  • Falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen

Die Gemeinnützigkeit Deiner Stiftung darf nicht gefährdet werden. Achte deshalb darauf, Spenden zeitnah zu verwenden und korrekte Spendenbescheinigungen auszustellen.

Nicht ordnungsgemäße Mittelverwendung

In der Stiftungssatzung legst Du den gemeinnützigen Zweck für Deine Stiftung fest. Spenden und andere finanzielle Mittel darfst Du nur diesem satzungsmäßigen Zweck zuführen. Verwendest Du das Geld für einen privaten oder satzungsfremden Zweck, verstößt Du gegen das Prinzip der Selbstlosigkeit. Damit gefährdest Du Deine Steuervorteile.    

Keine zeitnahe Mittelverwendung

Die erhaltenen Mittel musst Du zeitnah verwenden. Soll eine Spende ausnahmsweise nicht zeitnah verwendet werden, kann das Finanzamt Dir eine Frist setzen.  

Falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen 

Stellt die Stiftung eine Spendenbescheinigung aus, obwohl kein Betrag gespendet wurde, gefährdest Du ebenfalls die Steuervorteile. Das Finanzamt erkennt die Gemeinnützigkeit auch ab, wenn eine Spendenbescheinigung falsch ausgestellt wurde.

Beispiel 7:

Deine gemeinnützige Stiftung erhält von einem Bekannten eine Spende von 10.000 Euro. Weil Du dem Bekannten einen Steuervorteil verschaffen willst, stellst Du die Bescheinigung auf 50.000 Euro aus. Dies kann zu einem Verlust der Gemeinnützigkeit und Deiner Steuervorteile führen. 

Gemeinnützig tätig sein und Steuern sparen mit einer Stiftung

Die gemeinnützige Stiftung ist eine Einrichtung, die Du zum Steuersparen nutzen kannst. Wichtig ist, dass Du Dich unmittelbar und selbst für die Erreichung des gemeinnützigen Zwecks einsetzt. Dies bedeutet z. B., dass Du die erhaltenen Spenden zeitnah verwendest und keine falschen Spendenbescheinigungen ausstellst. In diesem Fall kannst Du bei der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer kräftig Steuern sparen.

Haben wir Dich mit unserem Beitrag zu den Steuervorteilen einer gemeinnützigen Stiftung neugierig gemacht? Möchtest Du die Einrichtung nutzen, um gleichzeitig einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen und Dein Vermögen optimal abzusichern? Dann sichere Dir gerne einen Platz in unserem nächsten Live-Webinar mit Nelson Cremers. Hier erfährst Du, wie Du mit einer gemeinnützigen Stiftung Deine Steuern drastisch senkst oder welche Alternativen sich in Deiner individuelle Situation besser eignen.


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