Eine Zustiftung wird mit der Zuwendung an eine bestehende gemeinnützige Stiftung gleichgesetzt. Diese Zuwendung kann als Bar- oder Sachzustiftung (z. B. Immobilie) erfolgen. Die Zustiftung erhöht den Bestand des Stiftungsvermögens, um die Liquidität langfristig zu sichern und eine solide finanzielle Basis zu schaffen.
Die Zustiftung grenzt sich von einer regulären Spende ab, weil sie das Kapital des Stiftungsvermögens erhöht. Eine Spende dient dagegen dazu, einen bestimmten Zweck oder ein einmaliges Projekt zu fördern. Deshalb sind Zustiftungen in der Regel nachhaltig angelegt.
Um die Zustiftung rechtswirksam umzusetzen, gründest Du eine gemeinnützige Stiftung. In diese legst Du entweder Bar- oder Sachkapital ein. Wichtig ist, dass die Zustiftung nur das Stiftungsvermögen erhöht. Sie darf für keinen anderen Zweck verwendet werden. Du kannst aber z. B. die Mieteinnahmen einer zugestifteten Immobilie nutzen, um die laufenden Kosten Deiner Stiftung zu decken.
Zu den Vorteilen einer Zustiftung zählen neben der langfristigen Erhaltung des Stiftungsvermögens auch die steuerlichen Vergünstigungen des § 10b Absatz 1a EStG. Hiernach führt die Zustiftung zu einem steuerwirksamen Spendenabzug, weil sie als Sonderausgabe das zu versteuernde Einkommen des Spenders in der Einkommensteuer mindert. Innerhalb von 10 Jahren ist dies bis zu einem Betrag von 1 Million Euro (bei Zusammenveranlagung 2 Millionen Euro) möglich. Bei einer regulären Spende kannst Du maximal 20% Deiner Einkünfte als abzugsfähige Sonderausgabe steuerwirksam geltend machen.
Beispiel:
Du verkaufst Deine GmbH und erzielst damit einen Veräußerungserlös von 900.000 Euro. Diesen müsstest Du neben Deinen anderen Einkünften der Einkommensteuer unterwerfen. Da Dein persönlicher Steuersatz hier bei 45% liegt, erwartet Dich eine hohe Steuernachzahlung.
Die hohe Steuernachzahlung umgehst Du, wenn Du den Verkaufserlös von 900.000 Euro im Wege der Zustiftung an die von Dir gegründete gemeinnützige Stiftung weitergibst. Denn jetzt hast Du eine abzugsfähige Sonderausgabe geschaffen, mit der Du Deine Steuerlast drastisch reduzieren kannst. Überdies profitierst Du mit der gemeinnützigen Stiftung auch in anderen steuerlichen Bereichen.
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