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Jörg Richter

Steuerexperte

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Steuern sparen mit einer Stiftung – Teil 1: Die Familienstiftung

Das Wichtigste in Kürze

In diesem ersten Teil unseres Ratgebers zur Stiftung erhältst Du von uns alle wesentlichen Fakten zu der privatnützigen Stiftung (Familienstiftung): 

  • Das Stiftungsrecht unterteilt privatnützige Stiftungen (Familienstiftungen) und gemeinnützige Stiftungen. 
  • Mit einer privatnützigen Stiftung sicherst Du das Vermögen Deiner eigenen Familie über mehrere Generationen hinweg ab. 
  • Gründest Du eine Stiftung in Liechtenstein, fällt für Dich keine Erbersatzsteuer an.
  • Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.

Du fragst Dich, ob Du mit einer Stiftung Steuern sparen kannst? Unser Beitrag zur Familienstiftung zeigt Dir, wie Du mit der optimalen Gestaltung weder Gewerbesteuer noch Erbschaftsteuer zahlst und Dein Vermögen über Generationen hinweg absicherst. Im zweiten Teil erfährst Du, wie Du Deine Steuerlast mit einer gemeinnützigen Stiftung drastisch reduzierst.

Was macht eine Stiftung aus?

Die Stiftung ist im § 80 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Es handelt sich hierbei um eine Einrichtung, in die ein Vermögen (z. B. Kapitalvermögen oder Immobilien) eingebracht wird. Dieses Vermögen hilft der Stiftung, einen bestimmten Zweck zu verfolgen. Das Besondere an dieser Einrichtung ist, dass das Vermögen nach der Einbringung von dem Stifter getrennt ist. Dies ist bei den anderen Unternehmensformen (z. B. bei einer GmbH oder einer GmbH & CoKG) anders. Aufgrund Deiner Gesellschafterstellung besteht hier eine persönliche Haftung. Dies ist bei einer Stiftung ausgeschlossen, weil es hier weder Inhaber noch Anteilseigner gibt.

Bevor Du Dich zwischen einer GmbH und einer Stiftung entscheidest, prüfst Du die Unterschiede. Ein entscheidender Faktor ist, dass eine Stiftung nur sich selbst gehört. Hierdurch ergeben sich z. B.  steuerliche Vorteile bei der Erbschaftsteuer.

Beachte:

Steuern sparen mit einer Stiftung setzt voraus, dass Dein eingebrachtes Vermögen in das Eigentum der Stiftung übergeht. Für Dich ist es jedoch nicht verloren, weil Du als Stiftungsvorstand weiter die Kontrolle darüber hältst. Du entscheidest immer noch, wie Du mit einer Stiftung Steuern sparst und was mit dem Vermögen in der Stiftung passiert. 

Was ist bei der Gründung einer Stiftung zu beachten?

Für die Gründung einer Stiftung kommt es darauf an, wo die Einrichtung entstehen soll. Denn jedes Bundesland hat seine eigenen Spielregeln. Diese orientieren sich an den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen. So kann es sein, dass bei einer Stiftungsgründung in Bayern andere Maßstäbe angelegt werden, als bei einer Stiftungsgründung in Hessen.  Allgemein gilt aber, dass Du in einer Stiftungssatzung das Stiftungsgeschäft beschließt. Außerdem benötigst Du die Anerkennung der zuständigen Stiftungsbehörde.

Das Stiftungsgeschäft 

Das Stiftungsgeschäft setzt sich aus den folgenden fünf Teilen zusammen:

  • Errichter der Stiftung
  • Stiftungszweck
  • Grundvermögen
  • Organe der Stiftung
  • Satzung

Errichter der Stiftung

Stiftung gründen und Steuern sparen beginnt für Dich damit, dass Du die Stiftung errichtest. Du informierst die zuständige Stiftungsbehörde über den Namen und die Anschrift des Errichters. Außerdem legst Du hier den Sitz der Stiftung fest.

Stiftungszweck

Gründest Du eine Familienstiftung besteht der Stiftungszweck in der Regel darin, das Vermögen Deiner Familie über Generationen hinweg für die Angehörigen zu sichern.  

Grundvermögen

Das Grundvermögen Deiner Stiftung besteht aus Bargeld, Immobilien oder Wertpapieren. Allgemein anerkannt werden aber auch Beteiligungen und Rechte. Wichtig: Bei Anerkennung der Stiftung musst Du Dich zur Einbringung des Grundvermögens verpflichten und dies in der Stiftungssatzung auch benennen. Außerdem verpflichtest Du Dich dazu, das Vermögen sicher anzulegen und es nicht anzupacken. Es darf z. B. nicht für eine Ausschüttung an die Destinatäre verwendet werden. Hierfür darfst Du nur die Einnahmen verwenden, die die Stiftung z. B. mit der Vermietung einer Immobilie oder der Dividende aus einer Beteiligung erzielt.

Beispiel 1:

Um Deine Familienstiftung zum Steuersparen zu nutzen, verpflichtest Du Dich gegenüber der Stiftungsbehörde, dass Du zwei Immobilien (Wert jeweils 100.000 Euro) einbringst. Mit diesem Grundvermögen sicherst Du die finanziellen Interessen Deiner Familie ab. Den Stiftungszweck legst Du in der Satzung fest. Das ist die Grundvoraussetzung für die Anerkennung durch die staatliche Aufsichtsbehörde.

Die beiden Immobilien werden vermietet. Die Mieteinkünfte (Mieterträge – Werbungskosten) unterliegen der Körperschaftsteuer. Den Gewinn nach Steuern kannst Du an die Destinatäre ausschütten.

Beachte
Um den Stiftungszweck zu erfüllen, sollte der Wert des Grundvermögens mindestens 50.000 Euro betragen. Abhängig von dem Bundesland, in dem Du die Stiftung errichtest, fordern die zuständigen Stiftungsbehörden eine Summe, die zwischen 100.000 Euro und 250.000 Euro liegen kann. 

Organe der Stiftung

Ebenso wie eine GmbH benötigt auch eine Stiftung Organe, um im Innen- und Außenverhältnis handlungsfähig zu sein. Für eine Familienstiftung reicht es aus, wenn Du einen Stiftungsvorstand bestimmst. Darüber hinaus kannst Du einen Stiftungsrat und ein Kuratorium benennen. Die Aufgabe dieser Organe besteht darin, den Stiftungsvorstand zu beraten.

Satzung

Für Deine Stiftung errichtest Du eine Satzung. Hierin informierst Du die Stiftungsbehörde über das Stiftungsgeschäft und die Zusammensetzung bzw. die Höhe des Grundvermögens.

Beachte:
Die Stiftungsbehörde prüft  neben den formalen Voraussetzungen, ob das eingebrachte Grundvermögen ausreicht, um den von Dir festgelegten Stiftungszweck zu erfüllen. Hierzu wird u.a. auch der Inhalt der Stiftungssatzung unter die Lupe genommen. 

Die Stiftungssatzung

In der Stiftungssatzung legst Du die folgenden Punkte fest:

  • Sitz der Stiftung
  • Zweck der Stiftung; z. B. Unterstützung und finanzielle Absicherung der Familie
  • Art und Höhe des Grundvermögens
  • Organe der Stiftung und deren Zuständigkeiten (insbesondere die Zuständigkeit des Stiftungsvorstands) 
  • Rechte der Destinatäre (dies sind die Begünstigten der Stiftung)
  • Regelungen für den Vermögensanfall

Infobox: Destinatäre 

  • Destinatäre ist ein Begriff, der nur im Stiftungsrecht bekannt ist.
  • Als Destinatäre werden die Personen bezeichnet, die durch die Stiftung begünstigt sind. 
  • Destinatäre profitieren nur von den Erträgen, die aus dem Grundvermögen entstanden sind. Das Grundvermögen selbst darf nicht an die Destinatäre ausgeschüttet werden. 
  • Ob die Destinatäre im Fall der Auflösung einer Stiftung einen Teil des Grundvermögens erhalten sollen, muss aus der Satzung hervorgehen.  

Im Hinblick auf die Stiftungssatzung kommt es der prüfenden Stiftungsbehörde insbesondere darauf an, dass die formalen Voraussetzungen erfüllt sind und ob sich mit dem eingebrachten Grundvermögen der Stiftungszweck erfüllen lässt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass das Grundvermögen erhalten bleibt. Dies bedeutet auch, dass das Grundvermögen zu keinem Zeitpunkt entnommen werden darf. 

Beispiel 2:

Du gründest eine Stiftung und beschließt, dass das Grundvermögen 100.000 Euro betragen soll. Damit Du mit diesem Geld einen Stiftungszweck erfüllst, kaufst Du z. B. eine Immobilie. Diese Immobilie vermietest Du. Die erhaltenen Mieteinkünfte kannst Du auf Dein Privatkonto überweisen. Denn anders als das Grundvermögen darfst Du dieses aus der Stiftung entnehmen.

Steuern sparen mit einer Stiftung: Die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde 

Du kannst mit einer Stiftung nur Steuern sparen, wenn die zuständige Stiftungsbehörde Deine Einrichtung anerkennt. Wichtig ist, dass das Stiftungsrecht Ländersache ist. So sind z. B. in Baden-Württemberg und Bayern andere Punkte relevant, als in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich  für die Anerkennung ist das jeweilige Landesstiftungsgesetz.        

Du möchtest Dich umfassend über das Thema “Steuern sparen mit einer Stiftung” informieren? Dann nutze gerne die Möglichkeit, Dich zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers anzumelden. Hier erfährst Du alles, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst, um mit einer Familienstiftung Deine Steuern drastisch zu senken.

Abgrenzung: Familienstiftung und gemeinnützige Stiftung

In Deutschland gibt es zwei Arten von Stiftungen. Dies sind die Familienstiftung und die gemeinnützige Stiftung.

Familienstiftung

Eine Familienstiftung (auch als privatnützige Stiftung bekannt) kennzeichnet sich dadurch, dass Du ein Vermögen einbringst, das die finanziellen Interessen Deiner Familie über Generationen sichern soll. 

Was bedeutet die Familienstiftung für Dich?

Mit der Gründung einer privatnützigen Stiftung beschließt Du, dass sich das Vermögen verselbständigt. Das Vermögen gehört dann nicht mehr Dir. Dies bedeutet auch, dass Du das in eine Stiftung eingebrachte Vermögen nicht mehr vererben kannst. Dein Vorteil: Wenn Du verstirbst, bleibt das Vermögen in der Stiftung erhalten. Deine Erben werden nicht mit der Erbschaftsteuer belastet, weil es nichts zu erben gibt. Allerdings fingiert der deutsche Staat für alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer.

Für die Erbersatzsteuer unterstellt der Staat bei einer Familienstiftung, dass alle 30 Jahre ein Erbfall eintritt und zwei Kinder erben. Der Schenkungsfreibetrag für ein Kind (400.000 Euro) steigt damit auf 800.000 Euro

Beispiel 3:

Du bringst in Deine Stiftung eine Immobilie ein, die nach 30 Jahren einen Wert von 775.000 Euro hat. Über weiteres Vermögen verfügt die Stiftung zu diesem Zeitpunkt nicht. Die Erhebung der Erbersatzsteuer führt für Dich zu keinen negativen Konsequenzen, weil das Vermögen unterhalb des fingierten Schenkungssteuerfreibetrages von 800.000 Euro liegt. Die Erbersatzsteuer beträgt hier 0 Euro.

Welche steuerlichen Auswirkungen ergeben sich für die Destinatäre Deiner Stiftung? 

Die erzielten Erträge – z. B. durch eine Vermietung einer Immobilie – schüttet die Stiftung in Form von satzungsmäßigen Unterhaltsleistungen an die Destinatäre aus. Steuerlich werden diese Geldflüsse wie Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt. Sie müssen von dem jeweiligen Empfänger mit 25 % Abgeltungssteuer versteuert werden. Anders – als z. B. bei den Einkünften aus einer nicht selbstständigen Arbeit – können von dem Brutto-Ausschüttungsbetrag keine Werbungskosten abgezogen werden. 

Gemeinnützige Stiftung

Eine gemeinnützige Stiftung unterscheidet sich von einer Familienstiftung dadurch, dass hier ausschließlich steuerbegünstige Zwecke verfolgt werden. Die Regeln für die Steuerbebünstigung ergeben sich aus der Abgabenordnung (AO). Hiernach ist eine gemeinnützige Stiftung berechtigt, Spenden entgegenzunehmen und Spendenbescheinigungen auszustellen. Ein steuerlicher Vorteil ergibt sich z. B. bei einer rein vermögensverwaltenden Tätigkeit. In diesem Fall sind die Erträge der gemeinnützigen Stiftung steuerbegünstigt.

Viel Wert legt der Gesetzgeber auf eine genaue Ausprägung der Gemeinnützigkeit. § 51 AO bestimmt, dass steuerbegünstigte Zwecke ausschließlich gemeinnützig, kirchlich oder mildtätig sein dürfen. § 52 AO führt in einem abschließenden Katalog die gemeinnützigen Zwecke auf. Diese sind z. B. erfüllt, wenn Du mit Deiner Stiftung den Sport oder den Tierschutz fördern möchtest.

Welche Vor- und Nachteile hat eine Familienstiftung?

Die Stiftung ist mehr als ein Steuersparmodell. Sie kann zur Asset Protection genutzt werden und birgt die folgenden Vor- und Nachteile in sich:

Ob eine Stiftung für Dich die optimale Rechtsform ist, legst Du auch anhand der Vor- und Nachteile fest. Aus steuerlicher Sicht positiv: Eine Immobilie kann nach dem Ende der Spekulationsfrist steuerfrei veräußert werden.

Infobox: Asset Protection

  • Asset Protection beschreibt eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, um das eigene Vermögen vor Haftungsansprüchen von außen zu schützen.
  • Im Vorfeld zum Asset Protection ist es sinnvoll, eine langfristige Strategie zum Vermögensschutz aufzubauen.
  • Eine Möglichkeit des Asset Protection ist die Gründung einer Stiftungs-Holding. 

Darum ist eine Familienstiftung für Dich als Steuer-Investor interessant

Als Steuer-Investor bist Du auf der letzten Stufe Deiner eigenen TaxJourney angekommen. Auf dem Weg vom Steuer-Zahler über den Steuer-Gestalter hast Du verschiedene Steuergestaltungen – wie z. B. den Investitionsabzugsbetrag oder die Immo-GmbH – genutzt, um Deine Steuerlast optimal zu steuern. Nun kommt es für Dich darauf an, Dein Vermögen vor dem externen Zugriff zu sichern. Hierbei könnte die Gründung einer Stiftung eine entscheidende Rolle einnehmen. In den nächsten Zeilen erklären wir Dir, warum die Stiftung für Dich als Steuer-Investor ein attraktives Investment sein kann. Wende Dich gerne an uns, wenn Du mehr über die TaxJourney und die erfolgreiche Entwicklung zu einem Steuer-Investor erfahren möchtest.

Im Gegensatz zu einer gemeinnützigen Stiftung lassen sich aus einer Familienstiftung nur wenige Steuervorteile ableiten. Du profitierst hiermit aber insbesondere, wenn Du Dein Vermögen absichern möchtest. Hierbei helfen Dir z. B. die folgenden Punkte:

  • Keine Zersplitterung des Vermögens im Erbfall
  • Gläubiger der Stifter haben keinen Zugriff auf deren Vermögen
  • Schutz vor Pflichtteilsansprüchen von nicht erbberechtigten Personen
  • Schutz vor Zugewinnsausgleichsansprüchen bei der Vermögensaufteilung im Fall einer Scheidung
  • Stiftungsvermögen kann für nachfolgende Generationen abgesichert werden

Du möchtest mehr über die Stiftung als attraktives Investment erfahren? Dir kommt es darauf an, Steuern mit einer Stiftung zu sparen und Dein Vermögen abzusichern. Dann melde Dich zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers an. Hier erfährst Du, ob die Stiftung als Steuergestaltungsinstrument für Dich passend ist und welche Alternativen sich andernfalls bieten. 

Die Besteuerung einer Familienstiftung

Bei der Besteuerung einer Stiftung wird zwischen der Errichtung und dem laufenden Betrieb der Stiftung unterschieden.

Die Besteuerung einer Stiftung fällt bei der Errichtung und dem laufenden Betrieb an. Kennzeichnend ist, dass eine Stiftung mehrere Einkunftsarten haben kann. Die Gewerbesteuer fällt nur an, wenn die Stiftung gewerbliche Einkünfte erzielt. Eine GmbH erzielt kraft Rechtsform nahezu immer gewerbliche Einkünfte. Eine Ausnahme bildet die vermögensverwaltende GmbH

Steuern bei der Errichtung einer Stiftung

Bei der Errichtung einer Familienstiftung sind die beiden folgenden Steuerarten relevant:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Umsatzsteuer 

Erbschaft- und Schenkungssteuer

Um eine Stiftung zu gründen, legst Du Dein Vermögen komplett – oder nur einen Teil davon – unentgeltlich in die Stiftung ein. Weil Du für die Einlage Deines Vermögens in eine Familienstiftung keine Gegenleistung erhältst, wird die Erbschaft- und Schenkungssteuer ausgelöst.

Wie bei allen anderen Erbschaft- und Schenkungsfällen profitierst Du auch bei der Einlage in eine Stiftung von den Steuerfreibeträgen. Diese bestimmen sich – ebenso wie die Steuerklassen – nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum entferntesten Berechtigten.

Beispiel 4:

Du beschließt gemeinsam mit Deinem Ehegatten eine Familienstiftung zu errichten. Neben Euch selbst sollen auch Eure Kinder zu den Berechtigten gehören. Deshalb bestimmt sich der Steuerfreibetrag nach dem Verwandtschaftsverhältnis Eurer Kinder zu den Eltern. Dieser liegt nach § 16 Absatz 1 Nr. 2 ErbStG (Erbschaftsteuergesetz) bei 400.000 Euro.

Legen Dein Ehegatte und Du z. B. eine gemeinsame Immobilie mit einem Wert von 1 Million Euro ein, unterliegen 600.000 Euro der Schenkungssteuer. 

Beachte:

In den folgenden Fällen unterliegt das eingebrachte Vermögen nicht der Erbschaft- oder Schenkungssteuer:

  • Übertragung von Vermögen auf eine gemeinnützige Stiftung
  • Übertragung von begünstigtem Betriebsvermögen auf eine Stiftung (hier spielt es keine Rolle, ob die Stiftung privat- oder gemeinnützig ist)   

Umsatzsteuer

Eine Vermögensabgabe von dem Stifter an seine Stiftung kann umsatzsteuerpflichtig sein. Dies ist der Fall, wenn der übertragene Gegenstand aus einem anderen Betriebsvermögen entnommen wurde. Steuerlich ist hier von einer unentgeltlichen Wertabgabe die Rede.

 Beispiel 5:

Du entnimmst aus Deinem Betriebsvermögen einen Fuhrpark, um diesen in das Stiftungsvermögen zu überführen. Der Entnahmewert des Fuhrparks beträgt 100.000 Euro. Da der Verkauf einer Immobilie nicht unter die ermäßigte Umsatzbesteuerung (7%) fällt, musst Du bei der Entnahme 19 % Umsatzsteuer aufschlagen und diese an das Finanzamt abführen.

Infobox: Entnahme aus dem Betriebsvermögen

  • Die Entnahme aus einem Betriebsvermögen ist für den Gesetzgeber mit einem Verkauf gleichzusetzen.
  • Buchhalterisch muss der Buchwert des entnommenen Gegenstands zum Zeitpunkt der Entnahme ausgebucht werden.
  • Als AfA kann nur die Abschreibung als steuermindernde Betriebsausgabe angesetzt werden, die zwischen dem Beginn des Jahres und dem Entnahmezeitpunkt liegt (R 7.4. Nr. 8 EStR) 
  • Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem Entnahmewert ist entweder als betrieblicher Ertrag oder als betrieblicher Aufwand anzusetzen.

Beachte:
Die Übertragung einer Immobilie von einem anderen Betriebsvermögen in ein Stiftungsvermögen ist von der Umsatzsteuer befreit, weil dieser Vorgang grunderwerbsteuerpflichtig ist (§ 4 Nr. 9a UStG). Dasselbe gilt, wenn Du einen Betrieb als Ganzes auf eine Stiftung überträgst. Auch dieser Vorgang löst nach § 1 Absatz 1a UStG keine Umsatzsteuer aus. 

Steuern bei dem laufenden Betrieb einer Stiftung 

Die Stiftung ist eine juristische Person und unterliegt mit ihren laufenden Einkünften der Körperschaftsteuer. Anders als bei einer GmbH ist bei einer Stiftung aber fast jede Einkunftsart zulässig. Eine GmbH erzielt dagegen fast immer gewerbliche Einkünfte. Eine Ausnahme bildet hier z. B. die vermögensverwaltende GmbH. Ist die Stiftung ausschließlich vermögensverwaltend tätig, erzielt sie Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese werden mit 15% Körperschaftsteuer belastet.

Beispiel 6:

Du hast in Deine Stiftung eine Immobilie eingebracht, die Du vermietest. Nach Abzug aller Werbungskosten ergeben sich Einkünfte von 40.000 Euro. Diese Einkünfte unterliegen bei einer Stiftung der Körperschaftsteuer:

Körperschaftsteuer = 40.000 Euro x 15% = 6.000 Euro 

Beachte aber:

Verkauft Deine Stiftung eine Immobilie, unterliegt der Veräußerungserlös nicht der Besteuerung, wenn die 10-jährige Spekulationsfrist abgelaufen ist. Melde Dich gerne zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers an, wenn Du Dich ausführlich über die Besteuerung einer Stiftung informieren möchtest. Hier verraten wir Dir auch, wie Du mit Deiner Stiftung Steuern sparen kannst.

Wie gestaltet sich der Vermögensschutz bei einer Familienstiftung?

Der große Vorteil einer Stiftung ist, dass Dein Vermögen absolut geschützt ist. Weil Du weder Inhaber noch Beteiligter bist, kann das Vermögen in der Stiftung auch nicht gepfändet werden. Im Detail besteht der Vermögensschutz Deiner Stiftung gegen die folgenden Ansprüche:

  • Schutz vor Pflichtteilsansprüchen
  • Schutz vor Zersplitterung von Vermögen

Schutz vor Pflichtteilsansprüchen

Den Pflichtteilsanspruch kann eine nicht erbberechtigte Person gegenüber einem Erben geltend machen, wenn der Erbfall eingetreten ist. Gehört das Nachlassvermögen zum Vermögen einer Stiftung, ist es vor dem Pflichtteilsanspruch geschützt.

Beispiel 7: 

Du und Dein Ehegatte haben eine Tochter und einen Sohn. Euer Nachlassvermögen besteht aus einer Immobilie. Aus einem persönlichen Grund möchtet ihr nicht, dass Dein Sohn von Eurem Erbe profitiert.

Um Deinen Sohn vom Erbe auszuschließen, könntet ihr ihn testamentarisch ausschließen. Damit ist dessen Pflichtteilsanspruch jedoch noch nicht vom Tisch. Dieser Pflichtteilsanspruch ist gesetzlich auf die Hälfte des regulären Erbteils begrenzt und kann von dem Pflichtteilsberechtigten in Bargeld verlangt werden. Für die Erben stellt sich hierdurch das Problem, dass sie wahrscheinlich keine ausreichenden liquiden Mittel haben, um den Pflichtteilsanspruch zu erfüllen.

Bringst Du die Immobilie zu Lebzeiten in eine Familienstiftung ein, ändert sich der Sachverhalt im Hinblick auf den Pflichtteilsanspruch wie folgt:

Als Destinatäre dieser Stiftung setzt Du neben Dir selbst Deinen Ehegatten und Deine Tochter ein. Dein Sohn soll nicht von den laufenden Mieteinnahmen, die Ihr mit der Immobilie erzielt, profitieren. Deshalb darfst Du ihn nicht zum Begünstigten Deiner Stiftung bestimmen. Würdest Du z. B. versterben, hätte Dein Sohn gegen Deinen Ehegatten und die Tochter einen Pflichtteilsanspruch. Dieser würde jedoch ins Leere laufen, weil kein eigenes  Vermögen mehr vorhanden ist. Das Vermögen befindet sich in der Stiftung. Und dies gehört nach der Übertragung ausschließlich der Stiftung. Hiergegen kann Dein Sohn keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. 

Steuern sparen mit einer Stiftung: Schutz vor Zersplitterung von Vermögen 

Bei größeren Vermögensteilen – z. B. Immobilienbesitz und Barvermögen – droht häufig die Zersplitterung des Vermögens. Auch hier kannst Du mit einer Stiftung vorbeugen.

Beispiel 8:

Deine Familie aus Beispiel 7 hat ein Vermögen, das sich aus zwei Immobilien (Werte: 500.000 Euro und 2 Millionen Euro) und einem Bargeldbestand von 200.000 Euro zusammensetzt.

Wenn Du verstirbst, stellt sich die Frage, wie das Vermögen unter Deinem Ehegatte und Deinen Kindern aufgeteilt wird. Die erste Lösung – die Erben einigen sich – führt nach unserer Erfahrung häufig nicht zum Ziel. Dies liegt u. a. auch daran, dass es unterschiedliche Vorstellungen über die gerechte Verteilung des Vermögens gibt.

Alternativ besteht für Euch die Möglichkeit, eine Familien-KG zu gründen und dort die Vermögenswerte einzubringen. Sowohl der Ehegatte als auch die Kinder werden mit einem Anteil von ⅓ an der KG beteiligt. Hier besteht jedoch das Risiko, dass einer der Beteiligten zu einem späteren Zeitpunkt aus der KG ausscheidet und gegen die beiden anderen einen Abfindungsanspruch geltend macht. Ein Liquiditätsproblem ist hier vorprogrammiert.

Als optimal stellt sich dagegen die dritte Möglichkeit dar: Hiernach überträgst Du noch zu Lebzeiten das Vermögen in eine Stiftung. Als Destinatäre setzt Du hier alle vier Familienmitglieder ein. Dein Vorteil: Keiner der Destinatäre hat Zugriff auf das Stiftungsvermögen. Ihr profitiert aber alle – und zu gleichen Teilen – von den Erträgen, die die Stiftung mit dem eingebrachten Vermögen erzielt. Ein Abfindungsanspruch – wie dieser beim Ausscheiden aus einer Familien-KG möglich ist – kann hier nicht geltend gemacht werden.

Was bringt Dir die Liechtenstein-Stiftung?  

Die Liechtenstein-Stiftung ist eine Stiftung, die in Liechtenstein gegründet wurde. Sie unterscheidet sich von einer Stiftung in Deutschland dadurch, dass für eine Liechtenstein-Stiftung keine Erbersatzsteuer anfällt. Im Übrigen weißt Du mit der Gründung dieser Stiftung die beiden folgenden Vorteile für Dich zu nutzen:

  • Das Verfahren zur Gründung einer Stiftung läuft in Liechtenstein deutlich schneller ab als in Deutschland. Innerhalb weniger Werktage ist die Liechtenstein-Stiftung errichtet.  
  • In Liechtenstein kannst Du einen reduzierten Verwaltungsaufwand einkalkulieren. Dies macht den Betrieb der Stiftung für Dich weniger mühsam als in Deutschland.

Mehr zu der Liechtenstein-Stiftung erfährst Du, wenn Du dich zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers anmeldest. 

Was ist eine Stiftungs-Holding? 

Bei einer Stiftungs-Holding firmiert das Mutterunternehmen in der Rechtsform einer Stiftung. Um die Vorteile einer Holding bei einer Ausschüttung zu generieren, bietet es sich an, wenn Du für das Tochterunternehmen eine GmbH oder jede andere Kapitalgesellschaft wählst.

Deine Stiftung hat in der Holding eine tragende Stellung. Neben der Vermögensverwaltung übernimmt sie noch zwei weitere wichtige Funktionen. Sie sichert die Zuwendung an die Destinatäre und organisiert die Unternehmensnachfolge.

Aufbau einer Stiftungs-Holding: Die Stiftung beteiligt sich als Mutterunternehmen an einer GmbH. Hier übernimmt sie bestimmte Funktionen. Hält die Holding z. B. eine Immobilie, obliegt der Stiftung die Vermögensverwaltung und die Sicherung der Zuwendung an die Destinatäre.   

Vier wesentliche Vorteile der Stiftungs-Holding gegenüber einer GmbH-Holding 

Wodurch sich die Stiftung von einer Kapitalgesellschaft abgrenzt, erklären wir Dir in unserem Beitrag “Steuern sparen mit einer GmbH”. Hier zeigen wir Dir, mit welchen vier wesentlichen Vorteilen die Stiftungs-Holding gegenüber einer GmbH-Holding punkten kann:

  • Keine generelle Gewerbesteuerpflicht
  • Steuern sparen mit einer Stiftung: Freibetrag von 5.000 Euro
  • Steuerfreier Verkauf von Immobilien nach 10 Jahren
  • Keine Wegzugsbesteuerung

Keine generelle Gewerbesteuerpflicht 

Anders als eine GmbH ist eine Stiftung kraft Rechtsform noch nicht gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer wird hier erst erhoben, wenn die Stiftung gewerbliche Einkünfte erzielt. Mit einer Stiftung kannst Du aber auch z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Hierfür musst Du keine Gewerbesteuer zahlen.

Beispiel 9:

Du errichtest eine Familienstiftung, in die Du zwei Immobilien einbringst. Mit diesen beiden Immobilien erzielst Du Mieteinkünfte (Mieteinnahmen – Werbungskosten) von 80.000 Euro p.a. Diese Mieteinkünfte gehören steuerlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Für die Besteuerung ergibt sich die folgende Rechnung:

Körperschaftsteuer = 80.000 Euro x 15 % = 12.000 Euro

Abwandlung:

Du gründest eine Stiftung, die sich als Komplementär an einer Familienstiftung & CoKG beteiligt. Hierfür erhält die Stiftung monatlich einen Betrag von 3.000 Euro. Die Gesamtsumme von 36.000 Euro unterliegen der Flat-Tax-Besteuerung von 30 %.

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer = 36.000 Euro x 30% = 10.800 Euro

Steuern sparen mit einer Stiftung: Freibetrag von 5.000 Euro

Kennst Du unsere anderen Beiträge in diesem Blog – z. B. Steuern sparen als Angestellter – weißt Du, dass Du als natürliche Person einen Grundfreibetrag von 11.604 Euro (Rechtsstand: 2024) hast. Hast Du Dich zur Gründung einer Stiftung entschieden, profitierst Du gemäß § 24 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von einem Freibetrag von 5.000 Euro. Dieser wird immer von Deinen erzielten Einnahmen abgezogen. Planst Du Dein Unternehmen mit einer GmbH oder einer UG, musst Du ab dem ersten Euro die Flat-Tax von 30% bezahlen.  

Steuerfreier Verkauf von Immobilien nach 10 Jahren 

Hast Du in Deine Stiftung eine Immobilie eingebracht, die Du zu einem späteren Zeitpunkt wieder verkaufen möchtest, profitierst Du von einem Vorteil, den Du mit einer GmbH nicht hast. Denn die Stiftung kann die Immobilie nach dem Ende der 10-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen. Derselbe Sachverhalt löst in der GmbH eine Besteuerung des Veräußerungserlöses mit 30% aus.

Keine Wegzugsbesteuerung 

Hast Du Dein unternehmerisches Handeln vom Ende her bedacht? Planst Du zu irgendeinem Zeitpunkt Deutschland zu verlassen, solltest Du nicht wesentlich an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sein. Denn dieser Sachverhalt löst unter Umständen die Wegzugsbesteuerung aus.

Der deutsche Fiskus kommt mit der Wegzugssteuer auf Dich zu, wenn Du vor Deinem Wegzug unbeschränkt steuerpflichtig warst und zu mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer GmbH oder einer UG) wesentlich beteiligt bist. Bist Du dagegen als Stiftungsvorstand einer Stiftung tätig, erfüllst Du die Voraussetzungen der Wegzugsbesteuerung nicht. Im besten Fall sparst Du hierdurch eine hohe Steuerzahlung ein.

Steuern sparen mit einer Stiftung: Mit unserer Weiterbildung kommst Du bis ans Ziel  

In diesem ersten Teil unseres Ratgebers zur Stiftung haben wir Dir die Familienstiftung vorgestellt. Du weißt jetzt, was Du bei der Gründung beachten musst und welche Vorteile sich mit einer Stiftungs-Holding gegenüber einer GmbH-Holding ergeben können. Beachte aber auch, dass die Familienstiftung nicht auf Biegen und Brechen die richtige Rechtsform für Dich ist. Sie birgt einige Nachteile in sich, die Du im Blick haben solltest.

Ob die Familienstiftung für Dich passt, können wir Dir nur sagen, wenn wir Deinen individuellen Fall kennen. Wir freuen uns deshalb, wenn Du Dich zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers anmeldest. Hier erhältst Du weitere Tipps, die Dir helfen, Deine Steuern für Dich optimal zu gestalten. Wir zeigen Dir z. B., wie Du die Wegzugsbesteuerung vermeidest und was Du genau tun musst, um der Erbersatzsteuer aus dem Weg zu gehen.

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