Ein Steuer-Gestalter nimmt die Gestaltung seiner Steuerlast selbst in die Hand. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Unternehmer, der sich bereits ein etabliertes Geschäft aufgebaut hat und mehrere Mitarbeiter beschäftigt. Er nutzt die Möglichkeiten des Steuerrechts, um seine Steuerlast zu reduzieren.
Der Steuer-Gestalter hat ein festes Ziel vor Augen: Er möchte seine Steuerlast senken. Hierfür wechselt er vom Einzelunternehmer in die Körperschaftsteuerwelt. Dort baut er sich mit einer Stiftung oder einer Holding eine passende Unternehmsstruktur auf. Diese Unternehmsstruktur bietet dem Steuer-Gestalter mehrere Alternativen, um seine Steuerlast zu optimieren. Hierzu zählen z. B. die Rückstellungen in der Bilanz oder die steueroptimierten Gewinnausschüttungen innerhalb einer Holding. Mit der richtigen Rechtsform lässt sich aber auch sein privates Einkommen steuern. So sinkt z. B. mit der Gründung einer GmbH die steuerliche Belastung um bis zu 15%.
Du bist ein Steuer-Gestalter, wenn die folgenden Eigenschaften auf Dich zutreffen:
- Du nutzt Deine Kreativität, um Deine Steuerlast zu lenken.
- Du möchtest nicht nur Deine Steuerlast verringern, sondern auch eigenes Vermögen aufbauen.
- Du informierst Dich über die Vor- und Nachteile einzelner Rechtsform
- Du denkst über andere steuerliche Identitäten (z. B. als GmbH-Geschäftsführer oder als Immobilien-Investor) nach.
- Du interessiert Dich für den Investitionsabzugsbetrag und möchtest die Vorteile von Rückstellungen kennenlernen.
Beispiel:
Du bist Geschäftsführer einer GmbH und möchtest die Steuerbelastung bei Deinen Gewinnausschüttungen optimieren. Hierfür bieten sich unterschiedliche Wege an. Du gründest z. B. eine Stiftung, die Du als Holding über Deine GmbH stellst. Die Stiftung ist zu 100% an der GmbH beteiligt. Bei einer Ausschüttung der GmbH an die Holding entfällt die Abgeltungssteuer von 25 %. Stattdessen stellt der Gesetzgeber 95% des Ausschüttungsbetrages von der Steuer frei. Du musst also nur 5 % versteuern. Bei einer Ausschüttung von 40.000 Euro ermittelt sich die steuerliche Belastung wie folgt:
Steuer = 40.000 Euro x 5% x 30% = 600 Euro
Dies ist eine effektive Steuerbelastung von 1,5%.
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