Die Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden. Sie wird zu einem bestimmten Bilanzstichtag (i.d.R. 31. Dezember eines Jahres) erstellt. Die Bilanz ist Teil des Jahresabschlusses, mit dem ein buchführungspflichtiger Steuerpflichtiger seinen Gewinn ermittelt. Zu den weiteren Teilen gehört in jedem Fall die Gewinn-und-Verlust-Rechnung. Bei Kapitalgesellschaften kommen außerdem der Anhang und der Lagebericht hinzu.
Das Vermögen (Aktiva) findest Du auf der linken Seite der Bilanz. Auf der rechten Seite werden die Schulden (Passiva) ausgewiesen. Beim Vermögen differenziert man nach Anlagevermögen und nach Umlaufvermögen. Die Schulden stellen das Fremdkapital in der Bilanz dar. Es wird zusammen mit dem Eigenkapital unter den Passivposten ausgewiesen.
Bei der Erstellung einer Bilanz sind bestimmte Bilanzierungsvorschriften zu beachten. Diese beziehen sich z. B. auf die Gliederung einer Bilanz und die Bewertung der Bilanzposten. So müssen die Gegenstände im Anlagevermögen mit ihren Anschaffungskosten angesetzt werden.
Beispiel:
Du gründest eine GmbH und zahlst das Mindeststammkapital zur Hälfte (12.500 Euro) auf das Geschäftskonto der GmbH. Die restlichen 12.500 Euro erbringst Du durch eine Sacheinlage. Hierzu legst Du einen gebrauchten Firmenwagen in das Betriebsvermögen der GmbH ein, den ein Sachverständiger auf 12.500 Euro geschätzt hat. Außerdem finanzierst Du eine Büroeinrichtung (Wert: 10.000 Euro) über Deine Hausbank. Wichtig ist, dass die Bilanzsummen von Aktiva und Passiva identisch sind.
« Back to Glossary Index