« Back to Glossary Index

Asset Protection bedeutet nichts anderes als Vermögensschutz. Im Grunde geht es darum, dass Du Dein Vermögen vor einem Zugriff von außen bewahrst. Dieser Zugriff kann von einem Ex-Ehepartner, einem Gläubiger oder dem Finanzamt erfolgen. Schließt Du ein Kind testamentarisch von der Erbfolge aus, musst Du gegebenenfalls einen Pflichtteilsanspruch erfüllen. Auch hiervor schützt Du Dich mit Asset Protection.

Ein wichtiger Punkt ist, dass Du rechtzeitig die Maßnahmen ergreifst, mit denen Du Dein Vermögen sicherst. Zu diesen Maßnahmen gehört auch eine steuerliche Gestaltung, die mit den Steuervorschriften in Einklang steht. So kannst Du Dich z. B. mit einer unentgeltlichen Vermögensübertragung (Schenkung an den Ehegatten oder die Kinder) vor einem möglichen Haftungsfall schützen. Allerdings musst Du in diesem Fall die Schenkungssteuer einkalkulieren. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich bei der unentgeltlichen Übertragung an die derzeit geltenden Schenkungssteuerfreibeträge orientiert.

Für Asset Protection ist es wichtig, dass Du Dein Vermögen von Dir trennst. Hast Du nichts zu vererben oder zu verschenken, fallen weder Erbschaft- noch Schenkungssteuer an. Hierfür bietet sich z. B. die folgende Steuergestaltung an: 

Beispiel: 

Ausgangslage:

Du verfügst über ein Immobilienvermögen von 2 Millionen Euro. Würdest Du dieses zu gleichen Teilen (jeweils 1 Million Euro) an Deinen Ehegatten und Dein Kind vererben oder verschenken, würde sich der steuerpflichtige Anteil durch die Steuerfreibeträge (Ehegatte = 500.000 Euro, Kind = 400.000 Euro) verringern. Die steuerliche Belastung orientiert sich an den Steuerklassen und den Steuersätzen (§§ 15,16 ErbStG). Hiernach ergibt sich sowohl für Deinen Ehegatten als auch Dein Kind ein Steuersatz von jeweils 19%.

Die Schenkungssteuer ermittelt sich wie folgt:

Für Deinen Ehegatten:

1 Million Euro – 500.000 Euro = 500.000 Euro 

500.000 Euro x 19 % = 95.000 Euro 

Für Dein Kind:

1 Million Euro – 400.000 Euro = 600.000 Euro

600.000 Euro x 19 % = 114.000 Euro

Steueroptimierte Lösung:

Du bringst Dein Immobilienvermögen rechtzeitig in eine von Euch gegründete Familienstiftung ein. Hiermit trennst Du Dich von Deinem Immobilienstand. Das Vermögen gehört allein der Stiftung. Du hast es erfolgreich vor dem Zugriff von außen geschützt. Ihr zieht Euren Nutzen aus den Mieteinnahmen, die Ihr mit der Vermietung der Immobilie erzielt.

« Back to Glossary Index