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Jörg Richter

Steuerexperte

Inhaltsverzeichnis

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Steuern sparen mit einer GmbH: Ein umfassender Ratgeber

Das Wichtigste in Kürze 

Du möchtest die GmbH zum Steuersparen nutzen? Hier geben wir Dir die wichtigsten Informationen für Deine Entscheidung:

  • Für die GmbH gilt eine Flat-Tax-Besteuerung von 30%. Außerdem gestaltest Du Deine Steuern mit weiteren steuerlichen Identitäten. 
  • Vor dem Steuersparen kommt die Gründung. Hierfür benötigst Du ein Mindest-Stammkapital von 25.000 Euro und einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. 
  • Eine vermögensverwaltende GmbH unterliegt nicht der Gewerbesteuer. 
  • Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.

Die GmbH gehört zu den beliebtesten Rechtsformen des deutschen Mittelstands. Dies liegt auch daran, dass Du mit der GmbH mehrere steuerliche Identitäten kreierst, die Du zum Steuersparen nutzen kannst. So kannst Du Dir z. B. von Deiner GmbH ein Darlehen auszahlen lassen, ohne einen Euro Steuern zu zahlen. Welche steuerlichen Identitäten Du daneben nutzen kannst, liest Du in diesem Beitrag.

Wie kannst Du mit einer GmbH Steuern sparen?  

Du bist Einzelunternehmer, planst die Gründung einer selbstständigen Existenz oder möchtest von Deinen Mieteinnahmen leben? Dann lies hier, warum Du mit einer GmbH mehr Möglichkeiten hast, um richtig Steuern zu sparen.

Die GmbH bietet Dir schon deshalb einen Vorteil, weil Du gegenüber einem Einzelunternehmer oder einem Personrngesellschafter bis zu 15 % Steuern einsparen kannst.

Viele mittelständische Unternehmer entscheiden sich bei der Firmengründung für die Rechtsform der GmbH. Dies hat einen bestimmten Grund. Denn in einer GmbH können Inhaber und Anteilseigner z. B. von den folgenden Steuervorteilen profitieren:

  • Mit einer Flat-Tax-Besteuerung von circa. 30 % sparst Du bis zu 15 % Steuern ein.
  • Nutzt Du die GmbH in einer Holding, können die Gewinne eines Tochterunternehmens nahezu komplett steuerfrei an das Mutterunternehmen ausgeschüttet werden. Willst Du Deinen GmbH-Anteil zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen, lässt sich der Sachverhalt mit der Holding so gestalten, dass Du kaum Steuern zahlst.
  • Mit Deiner GmbH kannst Du noch in andere steuerliche Identitäten schlüpfen. Zahlt Deine GmbH Dir z. B. ein Geschäftsführergehalt, stellt der Aufwand für das Unternehmen eine steuermindernde Betriebsausgabe dar. Hiermit reduzierst Du den Gewinn der GmbH und letztendlich auch Deine Steuerlast.

Beachte:

Die angeführten Steuer-Benefits kannst Du als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter nicht realisieren. Der Weg in eine GmbH steht Dir aber immer offen.

Warum solltest Du Dich für eine GmbH als Rechtsform entscheiden?

Wenn Du den Schritt in die Selbstständigkeit wagst, musst Du Dich für eine bestimmte Rechtsform entscheiden. Denn hiermit legst Du den rechtlichen Rahmen für Dein unternehmerisches Handeln fest. Bei Deiner Wahl sind insbesondere die folgenden Punkte entscheidend:

  • Geschäftsführerbefugnis
  • Haftungsschutz
  • Höhe des Kapitals
  • Steuern, die Du oder Dein Unternehmen bezahlen müssen. 

Hast Du geklärt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen Dir wichtig sind, prüfst Du die Möglichkeiten in der Einkommensteuerwelt und in der Körperschaftsteuerwelt. Entscheidest Du Dich mit einer GmbH für die Körperschaftsteuerwelt, kommt es auch auf den passenden Zeitpunkt an. 

Steuern sparen mit einer GmbH: Welche Möglichkeiten hast Du?  

Die in Deutschland existierenden Rechtsformen bewegen sich teilweise in der Einkommensteuerwelt und teilweise in der Körperschaftsteuerwelt. Kennzeichnend für die Einkommensteuerwelt ist der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen. Wegen der Steuerprogression geht dieser in der Spitze bis auf 45 % (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) hoch.

Beachte: 
Je höher Dein steuerpflichtiges Einkommen in der Einkommensteuerwelt ist, desto höher ist auch Dein persönlicher Steuersatz und die von Dir zu zahlende Steuer. Zur Einkommensteuerwelt zählst Du nicht nur als natürliche Person oder als Einzelunternehmer. Auch bei allen Personengesellschaften – z. B. OHG, KG oder GmbH & CoKG – kommt für die Gesellschafter der persönliche Steuersatz zur Anwendung.

Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft in der Körperschaftsteuerwelt angesiedelt. Hier spielt Dein persönlicher Steuersatz keine Rolle. Stattdessen gilt eine Flat-Tax-Besteuerung von circa 30 %. Diese 30 % setzen sich aus der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer zusammen. Die Körperschaftsteuer ist mit 15 % festgesetzt. Sie gilt auch, wenn Deine GmbH einen Umsatz von 1 Million Euro versteuern müsste. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden eigenverantwortlich geregelt. Abhängig von der Region, in der sich das Unternehmen befindet, schwankt sie zwischen 7 % und 18 %. Aus Vereinfachungsgründen gehen wir in unseren Beiträgen von einer Gewerbesteuerbelastung von 15 % aus.

Wann lohnt sich der Wechsel in eine GmbH?  

Der Wechsel vom Einzelunternehmen in die GmbH lohnt sich, wenn Deine Entnahmen kleiner sind als Dein Gewinn. Denn hier benötigst Du für Deinen Konsum weniger Geld, als Du verdienst. Den nicht entnommenen (thesaurierten) Gewinn verwendest Du für clevere Investitionen. Dies können z. B. Immobilien sein. Durch die Abschreibung des Gebäudes senkst Du den Gewinn Deiner GmbH und deren Steuerlast.

Einen anderen Grund für den Wechsel in die GmbH zeigen wir Dir hier:

Beispiel 1:

Machst Du Dir die Flat-Tax-Besteuerung einer GmbH zunutze, sparst Du ab einem zu versteuernden Einkommen von z. B. 100.000 Euro im Jahr regelmäßig 15.000 Euro Steuern (15%) ein. Denn hier zahlst Du statt 45% nur 30%.

Annahme: Für die 15.000 Euro, die Dir jährlich mehr zur Verfügung stehen, erhältst Du 6% Zinsen p.a. (Eigenkapitalverzinsung). Nach zehn Jahren wächst Dein Kapital – inklusive Zinseszins und Hebeleffekten – auf 27.000 Euro an. 

Fazit:

Mit den 15.000 Euro, die Du jedes Jahr weniger Steuern zahlst, hast Du Dir in 10 Jahren ein zusätzliches Vermögen von 12.000 Euro (27.000 Euro – 15.000 Euro) aufgebaut.

Spielen wir das Beispiel weiter: Denn bei einem Investment in Immobilien ist es möglich, eine Eigenkapitalverzinsung von jährlich 10% zu erzielen. Inklusive Zinseszins und Hebeleffekten steigt Dein Kapital jetzt auf 40.000 Euro an. Dein zusätzlicher Vermögensaufbau beträgt hier 25.000 Euro.

Wie Du die 25.000 Euro mit einem smarten Investment verknüpfst, erfährst Du, wenn Du Dich für eines unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers anmeldest. Nutze diese Zeit, um Deine Steuerlast noch weiter zu senken.

Steuern sparen mit einer GmbH: Vor dem Steuersparen kommt die Gründung

Bevor Du mit einer GmbH Steuern sparst, musst Du das Unternehmen gründen. Damit sind für Dich einige Aufgaben verbunden. Hierzu gehören z. B. die Einzahlung des Mindest-Stammkapitals und die Erstellung eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages. Wichtig ist auch, dass Du das Unternehmen bei Handelsregister, Gewerbeamt und Finanzamt anmeldest.

Was ist eine GmbH?

Die Unternehmen in Deutschland lassen sich in drei Kategorien einteilen. Dies sind die Einzelunternehmen, die Personengesellschaften und die Kapitalgesellschaften. Die GmbH gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Die rechtliche Grundlage bildet das GmbH-Gesetz (GmbHG). Anders als ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft werden Kapitalgesellschaften vom Finanzamt als eigenständige juristische Personen angesehen. Dies hat zur Folge, dass eine Kapitalgesellschaft selbst klagen und verklagt werden kann und ein eigenes Vermögen besitzt. Dieses eigene Vermögen dient der GmbH als Haftungsschutz. Dein privates Vermögen als Gesellschafter der GmbH wird hiervon abgegrenzt. Die Einordnung als juristische Person bedeutet aber auch, dass die GmbH selbst – und nicht Du – steuerpflichtig ist.

Dass Du quasi neben Deiner GmbH stehst, nutzt Du zu Deinem Vorteil. Schlüpfst Du z. B. in die steuerliche Identität eines Geschäftsführers oder eines Darlehensnehmers, überweist Du Geld steueroptimiert von der GmbH auf Dein Privatkonto.

Zur Gründung einer GmbH sind ein Mindest-Stammkapital von 25.000 Euro und ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig. Dieser muss zwingend von einem Notar beglaubigt werden. Es ist hingegen nicht notwendig, dass Du Dich mit weiteren Gesellschaftern zusammen tust. Eine GmbH kann auch von Dir allein gegründet werden.

Das Mindest-Stammkapital einer GmbH 

§ 5 GmbHG (GmbH-Gesetz) schreibt vor, dass das Stammkapital der GmbH im Zeitpunkt der Gründung mindestens 25.000 Euro beträgt. Die gute Nachricht: Nach § 7 Absatz 2 GmbHG muss das Stammkapital bei der Gründung nur zu 50 % (12.500 Euro) auf dem Gesellschaftskonto eingezahlt sein. Außerdem ist es Dir möglich, eine GmbH auch mit einer reinen oder teilweisen Sachgründung zu errichten.

Infobox: Sachgründung einer GmbH  

  • Die Sachgründung ist im § 5 Absatz 4 GmbHG gesetzlich verankert.
  • Statt Bargeld kannst Du auch einen Gegenstand in die neu errichtete GmbH einbringen.
  • Der Gegenstand der Sacheinlage und der Nennwert des Geschäftsanteils müssen im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.  
  • Alle Gesellschafter müssen den Sachgründungsbericht unterschreiben.
  • Sacheinlagen und Bareinlagen können miteinander kombiniert werden.

Beispiel 2:

Du beschließt, eine GmbH zu gründen. Einen Betrag von 5.000 Euro überweist Du auf das Geschäftskonto. Außerdem bringst Du einen gebrauchten Pkw in die Gesellschaft ein, den ein Sachverständiger mit 7.500 Euro bewertet hat. In der Summe beträgt das eingebrachte Stammkapital Deiner GmbH 12.500 Euro. Damit erfüllst Du die Vorgabe, dass bei der Gründung mindestens 50 % des Stammkapitals vorhanden sind.

Die noch ausstehenden 12.500 Euro bringst Du zu einem späteren Zeitpunkt in die GmbH ein.

Die Organe einer GmbH

Eine GmbH muss handeln können. Zu diesem Zweck bestimmst Du die folgenden drei Organe einer GmbH:

  • Geschäftsführer
  • Gesellschafterversammlung
  • Aufsichtsrat

Geschäftsführer

Um handlungsfähig zu sein, benötigt Deine GmbH einen Geschäftsführer. Dieser fungiert praktisch als gesetzlicher Vertreter Deines Unternehmens. Seine Aufgaben erstrecken sich auf die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten.

Die Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Mit der Übernahme seines Amts wird der Geschäftsführer mit Rechten und Pflichten ausgestattet. Zu seinen Rechten zählt z. B., dass er für seine Tätigkeit ein angemessenes Gehalt bezieht. Zu seinen Pflichten zählen die Insolvenzantragspflicht und die Fürsorgepflicht.

Die Stellung eines GmbH-Geschäftsführers kann auch von Dir als Gesellschafter übernommen werden. Für Dich ergibt sich hierdurch der Vorteil, dass Du ein Gehalt beziehst, das gleichzeitig als Betriebsausgabe den Gewinn der GmbH mindert. Damit verringert sich der Gewinn und auch der Anteil der zu zahlenden Steuer. 

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung setzt sich aus allen Gesellschaftern der GmbH zusammen. Neben der Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers ist sie für die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig. Außerdem bestimmen die Gesellschafter hier, wie ein erwirtschafteter Gewinn verwendet wird. Es besteht z. B. die Möglichkeit, den Gewinn an die Gesellschafter auszuschütten oder diesen in der GmbH zu belassen (Gewinnthesaurierung). Letzteres hat den Vorteil, dass das Geld für Investitionen in die GmbH verwendet werden kann. Stehen in einem Jahr keine Investitionen an, trägst Du den kompletten Gewinn – oder einen Teil davon – in das nächste Jahr vor. Dieses Vorgehen empfiehlt sich, wenn im kommenden Jahr Investitionen in der GmbH anstehen. Zusammen mit der eingesparten Steuer steht Deiner GmbH dann auch genügend Eigenkapital zur Verfügung, um die geplanten Investitionen auch zu tätigen.

Infobox: Gewinnthesaurierung

  • Gewinnthesaurierung bedeutet, dass die Gewinne der Gesellschaft im Unternehmen bleiben und nicht an die Gesellschaft ausgeschüttet werden.
  • Ein thesaurierter Gewinn kann für Investitionen in die GmbH genutzt werden.
  • Eine Gewinnthesaurierung kostet Dich noch weniger Steuern, wenn Du das Geld für eine Investition verwendest, die Du gewinnmindernd abschreibst. Denn die Abschreibung ist eine Betriebsausgabe. Sie führt zu einer Senkung Deiner Steuerlast.

Die Verwendung des Gewinns hat auch unterschiedliche steuerliche Auswirkungen. Eine Ausschüttung an die Gesellschafter wird mit 25 % Abgeltungssteuer belegt. Diese Steuer wird nicht von der GmbH, sondern von dem Gesellschafter selbst getragen. Beachte aber hierzu, dass die GmbH die Abgeltungssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen muss. Hierzu wird eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung an das Finanzamt übermittelt.

Bestimmt die Gesellschafterversammlung die Thesaurierung des Gewinns – hierbei bleibt das Geld in der GmbH – fällt die Körperschaftsteuer mit ungefähr 28,25 % an. Behalte aber im Hinterkopf, dass Du das Geld für eine betriebliche Investition verwendest, die Du gewinnmindernd abschreiben kannst. Hierdurch mindert sich die Steuerbelastung auf den Gewinn. Diesen versteuerst Du mit insgesamt 30 %. Mit der Abschreibung auf diese Investition senkst Du diese Steuerbelastung.

Aufsichtsrat

Sobald in einer GmbH mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt werden, muss ein obligatorischer Aufsichtsrat bestellt werden. Überschreitest Du mit Deiner GmbH die Anzahl der Mitarbeiter nicht, übernimmt der GmbH-Geschäftsführer den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats.

Der Haftungsschutz einer GmbH

Die Haftung der GmbH ist auf das gesamte Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dies bedeutet, dass der Gesellschafter einer GmbH für deren Schulden und Verbindlichkeiten in der Regel nicht mit seinem Privatvermögen einstehen muss. 

Beachte: 
Die Einschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen gilt auch für den GmbH-Geschäftsführer. Allerdings kann dieser bei einer groben Pflichtverletzung in Regress genommen werden, wenn der GmbH durch sein Verhalten ein Schaden entsteht. Eine solche Pflichtverletzung stellt z. B. der Verstoß gegen die Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) dar.

Beispiel 3:

Die Regelungen in der Insolvenzordnung bestimmen, dass der Geschäftsführer einer GmbH unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nach dem Eintritt eines Insolvenzgrundes, bei dem zuständigen Amtsgericht die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen muss. Versäumt der Geschäftsführer den Termin oder stellt er den Antrag zu spät, kann er sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich belangt werden. Denn hiermit ist der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt.

Als Geschäftsführer oder als Gesellschafter (Beteiligungsquote: 100%) Deiner GmbH haftest Du außerdem, wenn Du für die Gesellschaft eine Bürgschaft übernommen hast. In diesem Fall wirst Du auch mit Deinem Privatvermögen für die Schulden und Verbindlichkeiten Deiner GmbH in Regress genommen. Dies gilt im Übrigen auch, wenn Du über eine Holding an einer insolventen GmbH beteiligt bist, für die Du gebürgt hast.

Fazit:
Wenn Deine GmbH schuldenfrei ist, stellt sich das Problem der privaten Haftung nicht. Kommt es jedoch zu einer Insolvenz, bist Du als Gesellschafter mit Deinem Privatvermögen in der Haftung, wenn Du vorher eine Bürgschaft für die GmbH übernommen hast.

GmbH-Gründung: Welche Pflichten musst Du erfüllen? 

Zu den Pflichten, die Du bei der Gründung einer GmbH erfüllen musst, gehören insbesondere die drei folgenden Punkte:

  • Abschluss eines schriftlichen – und notariell beglaubigten – Gesellschaftsvertrages
  • Anmeldung zum Eintrag in das Handelsregister, beim Gewerbeamt und beim Finanzamt 
  • Aufstellung einer Eröffnungsbilanz und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einer Schlussbilanz (§ 242 Absatz 1 HGB)

Die Vor- und Nachteile einer GmbH

Die Vor- und Nachteile einer GmbH haben wir in der folgenden Übersicht für Dich zusammengestellt:

Bevor Du Deine GmbH gründest, vergleichst Du die Vor- und Nachteile. Bedenke, dass die GmbH für jeden Sachverhalt die optimale Lösung bietet.

Möchtest Du richtig Steuern sparen mit einer GmbH, lässt Du Dich vor der Gründung umfassend beraten. Für diesen Fall bieten wir Dir unsere steuerliche Expertise an. Vereinbare einfach ein für Dich verpflichtungsfreies Erstgespräch mit einem unserer Berater oder sichere Dir einen Platz in unseren Live-Webinaren mit Nelson Cremers. Hier bekommst Du alle wichtigen Informationen, die Du zum Steuersparen benötigst.

Die Steuern einer GmbH 

Deine GmbH wird zu den folgenden Steuern veranlagt:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Lohnsteuer

Körperschaftsteuer

Die GmbH gehört zu der Körperschaftsteuerwelt. Dies bedeutet, dass das zu versteuernde Einkommen mit einem Satz von 15 % der Körperschaftsteuer unterliegt. Die Körperschaftsteuer ist quasi die Einkommensteuer der juristischen Personen, weil hiermit das Einkommen einer Kapitalgesellschaft besteuert wird. Die gesetzlichen Regelungen sind im Körperschaftsteuergesetz (KStG) definiert. Der Körperschaftsteuer unterliegen neben der GmbH auch alle anderen Kapitalgesellschaften, Vereine und Stiftungen. Bei einer Stiftung sieht § 24 KStG einen Freibetrag von 5.000 Euro auf die laufenden Einkünfte vor. Hiervon profitierst Du mit einer GmbH nicht. Die Körperschaftsteuerpflicht beginnt bereits mit der Gründung der Gesellschaft.

Beispiel 4:

Deine neu gegründete GmbH erwirtschaftet im ersten Geschäftsjahr einen Gewinn von 55.000 Euro. Wir unterstellen hier, dass dieser Gewinn mit dem zu versteuernden Einkommen identisch ist. Dieses unterliegt mit 15 % der Körperschaftsteuer (KSt). Die zu zahlende Gewerbesteuer bleibt in diesem Beispiel außen vor.

KSt = 55.000 Euro x 15 % = 8.250 Euro

Nach Abzug der KSt bleibt ein Restgewinn 46.750 Euro. Über die Verwendung dieses Gewinns bestimmst Du in der Gesellschafterversammlung. Du hast die Möglichkeit, den Gewinn an Dich auszuschütten oder ihn im Unternehmen zu lassen. Bei einer Gewinnthesaurierung stärkst Du das Eigenkapital Deiner GmbH. Dieses Geld steht Dir für Investitionen in die GmbH zur Verfügung.

Gewinnausschüttungen werden nicht von der Körperschaftsteuer erfasst. Diese erhebt das Finanzamt direkt bei den Gesellschaftern mit einer Abgeltungssteuer von 25 %. Wegen der zusätzlichen Besteuerung empfehlen wir nicht, den Gewinn an Dich auszuschütten. Vereinbarst Du stattdessen, dass Deine GmbH Dir ein Darlehen auszahlt, fallen keine zusätzlichen Steuern an.

Gewerbesteuer

Neben der Körperschaftsteuer musst Du für Deine GmbH auch die Gewerbesteuer einkalkulieren. Für die Gewerbesteuer hat der Gesetzgeber mit dem Gewerbesteuergesetz (GewstG) eine eigene gesetzliche Grundlage geschaffen.

Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden festgesetzt und erhoben. Dies bedeutet, dass der für die Ermittlung der Gewerbesteuer notwendige Hebesatz von jeder Gemeinde selbst geregelt wird. Dies führt dazu, dass Du in Köln mit einer anderen Gewerbesteuer veranlagt wirst als in Leverkusen. Die Gewerbesteuer schwankt zwischen 7 % und 18 %. In unseren Beiträgen gehen wir immer von 15 % Gewerbesteuer aus.

Gewerbesteuerpflichtig ist jedes Unternehmen, das Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt. Da eine GmbH – anders als eine Stiftung – nahezu immer gewerblich tätig ist, fällt in der Regel immer die Gewerbesteuer an. Eine Ausnahme hiervon bildet die vermögensverwaltende GmbH. Melde Dich gerne zu einem Live-Webinar mit Nelson Cremers an, wenn Du mehr über das Thema erfahren möchtest.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird auf die Waren und Dienstleistungen erhoben, die Du verkaufst oder erbringst. Sofern kein Steuerbefreiungstatbestand des § 4 UStG (Umsatzsteuergesetz) greift, sind Deine Umsätze steuerpflichtig. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Daneben wurde für bestimmte Waren – z. B. Lebensmittel oder Zeitschriften – ein ermäßigter Steuersatz von 7 % eingeführt.

Das System der Umsatzsteuer sieht vor, dass Du diese auf den Nettowert Deiner Waren oder Dienstleistungen aufschlägst und den Kunden in Rechnung stellst. Die vereinnahmte Umsatzsteuer führst Du an das Finanzamt ab. Du bleibst hierauf jedoch nicht sitzen, wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Vorsteuerabzugsberechtigt bedeutet, dass Deine GmbH die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnen kann. Die Differenz meldet die GmbH in der Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt an.

Beispiel 5:

Mit Deiner GmbH vermietest Du eine Gewerbeimmobilie, bei der Du zur Umsatzsteuer optiert hast. Die monatliche Miete von 650 Euro stellt die GmbH mit 19 % Umsatzsteuer (123,50 Euro) in Rechnung.

Beachte:

In der Praxis weist Du die Umsatzsteuer in dem Mietvertrag für die Gewerbeimmobilie aus.

Aus den Rechnungen des Handwerkers und den umsatzsteuerpflichtigen Leistungen, die andere Unternehmer Dir in Rechnung stellen, ermittelst Du für denselben Monat eine Umsatzsteuer von 312,20 Euro. Diesen Umsatzsteuerbetrag kann sich die GmbH als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

Die Verrechnung von vereinnahmter Umsatzsteuer und Vorsteuerbeträgen nimmst Du in der Umsatzsteuervoranmeldung vor. Hiermit ermittelst Du Deine Umsatzsteuer-Zahllast.

Umsatzsteuer-Zahllast = 123,50 Euro  – 312,20 Euro =  – 188,70 Euro

Weil die Vorsteuerbeträge in diesem Monat höher sind als die vereinnahmte Umsatzsteuer ergibt sich für Deine GmbH ein Vorsteuerguthaben von 188,70 Euro. Die Steuerersparnis überweist das Finanzamt auf das Geschäftskonto der GmbH. Auch so kann Steuern sparen mit einer GmbH umgesetzt werden.

Am Ende des Jahres gibst Du eine Umsatzsteuerjahreserklärung ab. Hier werden der Gesamtbetrag der vereinnahmten Umsatzsteuer und alle Vorsteuerbeträge des Jahres gegenübergestellt. Die Beträge aus den Umsatzsteuer-Voranmeldungen werden hierbei berücksichtigt. Im Idealfall ergibt sich eine Abschlusszahlung von 0 Euro.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer wird für Dich nur relevant, wenn Deine GmbH Grundbesitz erwirbt. Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist länderspezifisch festgelegt. In Bayern werden z. B. 3,5% Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis aufgeschlagen. Erwirbst Du den Grundbesitz in Nordrhein-Westfalen, werden Deine Anschaffungskosten um 6,5% des Kaufpreises erhöht.

Beispiel 6:

Deine GmbH erwirbt eine Immobilie in Düsseldorf, um diese für die Verwaltung zu nutzen. Als Kaufpreis wird eine Summe von 80.000 Euro vereinbart. Zuzüglich zu dem Kaufpreis musst Du auch noch die Grunderwerbsteuer von 6,5 % (5.200 Euro) in Deinen Aufwand einkalkulieren. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 85.200 Euro. 

Das deutsche Steuerrecht macht es Dir möglich, für einen Immobilienkauf eine Steuergestaltung zu wählen, bei welcher keine Grunderwerbsteuer anfällt. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Kauf zwischen Eheleuten abgewickelt wird (§ 3 Ziffer 4 GrEStG ).

Um den Kauf eines Grundstücks möglichst steueroptimiert für Dich zu gestalten, stehen wir Dir gerne mit unserem Steuerfachwissen zur Verfügung. Für weitere Informationen vereinbarst Du einfach ein für Dich verpflichtungsfreies Erstgespräch mit einem unserer Berater. 

Lohnsteuer 

Die Lohnsteuer ist für Dich eine besondere Steuer, weil die GmbH selbst nicht der Steuerschuldner ist. Dies gilt auch, wenn Du als Geschäftsführer Deiner GmbH ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt beziehst. Denn in diesem Fall musst Du als Privatperson die Steuer bezahlen.

§ 42d EStG bestimmt jedoch, dass Deine GmbH als Arbeitgeber Haftungsschuldner der Lohnsteuer ist. Dies bedeutet, dass die GmbH Deine Lohnabrechnung erstellt und sowohl die Lohnsteuer als auch die Sozialversicherungsbeiträge an die zuständigen Stellen abführen muss. 

Möchtest Du mehr über die Steuern einer GmbH erfahren, melde Dich gerne zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers an.

Die vier Steuervorteile einer GmbH im Überblick

Steuern sparen mit einer GmbH lohnt sich insbesondere, weil Du gegenüber einem Einzelunternehmer oder einer Personengesellschaft von den folgenden vier Steuervorteilen profitierst:

  • Flat-Tax-Besteuerung
  • GF-Gehalt als Betriebsausgabe ansetzen
  • Gewinne innerhalb einer Holding nahezu steuerfrei ausschütten
  • GmbH-Anteil oder Tochterunternehmen einer Holding nahezu steuerfrei verkaufen

Profitiere mit Deiner GmbH von Flat-Tax-Besteuerung

Wie Du von uns schon erfahren hast, ist eine GmbH sowohl körperschaftsteuer- als auch gewerbesteuerpflichtig. Unabhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens fällt sowohl für die Körperschaftsteuer als auch für die Gewerbesteuer eine steuerliche Belastung von jeweils maximal 15 % an. Dies gilt unabhängig davon, ob die GmbH einen Gewinn von 10.000 Euro oder von 2 Millionen Euro erwirtschaftet. Dieser Umstand wird auch als Flat-Tax-Besteuerung bezeichnet.

Bei Dir als Angestellter, in einem Einzelunternehmen oder in einer Personengesellschaft ist dies nicht so. Statt der Flat-Tax-Besteuerung steigt die Einkommensteuer mit jeder Gehaltserhöhung oder einer Erhöhung Deines Gewinnanteils weiter an. 

Beachte aber:
Kaufst Du die Immobilie als Privatperson, profitierst Du von einem steuerfreien Verkauf. Hierzu ist es notwendig, dass Du die Immobilie erst nach dem Ende der 10-jährigen Spekulationsfrist veräußerst.

Für eine GmbH ist die Spekulationsfrist ohne Bedeutung. Dies bedeutet, dass die Steuer von 30 % auch anfällt, wenn die Immobilie erst nach 10 Jahren wieder veräußert wird. 

Steuern sparen mit einer GmbH: Geschäftsführergehälter sind gewinnmindernde Betriebsausgaben 

Stell Dir vor, dass Du mit Deiner GmbH ein Geschäftsführeranstellungsverhältnis vereinbarst und ein monatliches Gehalt beziehst. Dieser Aufwand stellt für die GmbH eine gewinnmindernde Betriebsausgabe dar. Dies gilt nicht nur für die Gehaltszahlung. Auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung mindert den Gewinn der GmbH.

Die Minderung des Gewinns hat zur Folge, dass sich auch das zu versteuernde Einkommen Deiner GmbH reduziert. Dies führt automatisch zu einer Steuerentlastung. So kommst Du Deinem Ziel – Steuern sparen in einer GmbH – einen großen Schritt näher.

Schütte einen Gewinn nahezu steuerfrei an Deine Holding aus 

Du weißt bereits, dass Du eine Ausschüttung Deiner GmbH an Dich als Privatperson mit 25 % versteuern musst. Diese Besteuerung erfolgt auf der Ebene des Gesellschafters.

Hast Du eine Holding gegründet, werden Ausschüttungen des Tochterunternehmens an das Mutterunternehmen nach § 8b KStG zu 95 % von Steuer freigestellt. Deine GmbH-Holding muss also nur einen Anteil von 5 % mit einem Steuersatz von 30 % versteuern. Dies führt zu einer effektiven Steuerlast von 1,5 %.

Bei einer Gewinnausschüttung stellt das Körperschaftsteuerrecht 95% der Bemessungsgrundlage steuerfrei. Dies führt zu einer effektiven Steuerbelastung von nicht mehr als 1,5%.

Steuerfreie Veräußerungsgewinne senken Deine Steuerlast 

Verkaufst Du einen GmbH-Anteil als Privatperson  – also außerhalb einer Holding -, wird der persönliche Steuersatz relevant. Zudem trifft das Steuerrecht aber noch eine weitere Unterscheidung:

  • Hältst Du den GmbH-Anteil in einem Betriebsvermögen, kannst Du das Teileinkünfteverfahren zu Deinem Vorteil nutzen. Hiernach werden 60 % des Veräußerungsgewinns von der Steuer freigestellt. Du musst also nur 40 % des Betrages versteuern, den Du für den Verkauf des GmbH-Anteils erhalten hast.
  • Ist der GmbH-Anteil dagegen Teil Deines Privatvermögens, unterliegt der Veräußerungsgewinn der vollen Besteuerung, wenn Du an der GmbH wesentlich beteiligt warst. Als wesentliche Beteiligung gilt nach § 17 Absatz 1 EStG eine Beteiligung von mehr als 1 %.

Einen nahezu steuerfreien Veräußerungsgewinn erzielst Du dagegen, wenn Deine GmbH-Holding ihr operativ tätiges Tochterunternehmen oder eine Immobilien-GmbH verkauft. Denn auch hier stellt der Gesetzgeber 95 % des Veräußerungsgewinns von der Steuer frei.

Beispiel 7:

Deine Holding-Struktur besteht aus der GmbH-Holding und einer Immobilien-GmbH. In dieser Immobilien GmbH ist nur eine einzige Immobilie. Die GmbH-Holding ist zu 100 % an der Immo-GmbH beteiligt.

Verkaufst Deine Immo-GmbH nur die Immobilie mit einem Veräußerungsgewinn von 150.000 Euro, fällt in der Regel eine Steuer von 30 % an. Dies führt zu einer steuerlichen Belastung von insgesamt 45.000 Euro.

Wenn Du aber die gesamte Immo-GmbH veräußerst, stellt § 8b KStG 95 % des Veräußerungsgewinns von der Steuer frei. Deine GmbH-Holding muss demnach nur einen Veräußerungsgewinn von 7.500 Euro (5% von 150.000 Euro) mit 30 % versteuern. Die zu zahlende Steuer legt das Finanzamt hier mit 2.250 Euro fest.

Fazit:
Deine Steuerersparnis beläuft sich in diesem Beispiel auf 42.750 Euro.

Steuern sparen mit den anderen steuerlichen Identitäten Deiner GmbH  

Die GmbH ist eine steuerliche Identität, die Dir beim Steuersparen hilft. Innerhalb des Unternehmens nutzt Du aber auch noch die folgenden steuerlichen Identitäten, um Deine Steuerlast zu senken:

  • GmbH-Geschäftsführer
  • Gesellschafter mit Ausschüttung
  • Darlehensnehmer Deiner GmbH

GmbH-Geschäftsführer

Wir haben es in diesem Beitrag schon erwähnt: Weil Deine GmbH eine eigenständige juristische Person ist, kannst Du als Privatperson mit ihr einen Geschäftsführeranstellungsvertrag vereinbaren. Du bist dann quasi ein Arbeitnehmer Deiner eigenen GmbH.

Der steuerliche Vorteil Deiner GmbH resultiert daraus, dass die GmbH die Personalkosten (Gehalt und Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung) als steuermindernde Betriebsausgabe absetzen kann. Die Folge: Der Gewinn Deiner GmbH reduziert sich und die GmbH zahlt weniger Steuern.

Beachte:
Die steuerliche Identität als GmbH-Geschäftsführer lohnt sich natürlich nur dann, wenn die Belastung der Lohnsteuer unter dem Steuersatz liegt, mit dem eine GmbH ihre Gewinne versteuern muss. Wie Du dies optimal umsetzt, erfährst Du in einem verpflichtungsfreien Erstgespräch mit einem unserer Berater. Hier erklären wir Dir auch, warum Du bei der Festlegung des Gehalts auf eine angemessene Vergütung achten solltest.

Gesellschafter mit Ausschüttung

Eine weitere steuerliche Identität schaffst Du Dir damit, dass Du einen Teil des Gewinns an Dich ausschüttest. Diese Ausschüttung unterliegt einer Steuerbelastung von 25 %. Damit stehst Du besser, als wenn Du in Deinem Einzelunternehmen eine Privatentnahme tätigst.

Beispiel 8:

Du hast ein Einzelunternehmen. Am Schluss eines Geschäftsjahres erwirtschaftest Du einen Gewinn von 70.000 Euro. Auf diesen Gewinn erhebt das Finanzamt den Steuersatz von 45%. Für das Finanzamt spielt es keine Rolle, ob Du diesen Gewinn in dem Unternehmen belässt oder ganz oder teilweise entnimmst. In jedem Fall bleibt es bei der Besteuerung mit 45%.

Hast Du den Gewinn von 70.000 Euro in Deiner GmbH erwirtschaftet, werden zunächst die 30 % Unternehmenssteuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) einbehalten. Die Steuerzahllast beläuft sich auf 21.000 Euro. Du beschließt eine Ausschüttung von 20.000 Euro, um Deinen privaten Konsum zu decken. Hierauf fallen für Dich privat 25% Abgeltungssteuer (5.000 Euro) an.

Der Restgewinn von 29.000 Euro (70.000 Euro – 21.000 Euro – 20.000 Euro) bleibt in der GmbH und erhöht den Eigenkapitalanteil in der GmbH. Beachte, dass Du dieses Geld für weitere Investitionen in die GmbH verwenden kannst. Beziehen sich diese Investitionen auf abschreibungsfähige Gegenstände, senkst Du Deinen steuerpflichtigen Gewinn in der GmbH noch einmal über die Abschreibung.

Darlehensnehmer Deiner GmbH 

Besser als eine Ausschüttung ist es, wenn Dir Deine GmbH ein Darlehen gewährt. Denn als Darlehensnehmer Deiner GmbH schaffst Du Dir eine Steuerlast von 0 Euro. Dazu musst Du wissen, dass der Erhalt eines Darlehens nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen des Einkommensteuerrechts gehört. Weil das Darlehen keine steuerpflichtige Einkunftsart darstellt, musst Du auch keine Steuern darauf bezahlen.

Beachte:
Möchtest Du mehr Steuern sparen mit einer GmbH, entscheidest Du Dich für ein Gesellschaftsdarlehen. Die Konditionen, zu denen Deine GmbH Dir das Darlehen gewährt, müssen einem Fremdvergleich standhalten. Dies bezieht sich in erster Linie auf die Zinsvereinbarung. Optimal ist es, wenn Du Dich hierbei an den marktüblichen Zins hältst. Außerdem solltest Du schon bei Abschluss des Darlehens vereinbaren, wann und in welcher Form (ratierlich oder in einer Summe) Du das Geld an die GmbH zurückzahlst. 

Steuern sparen mit einer GmbH: Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?

Generell unterliegt eine GmbH der Flat-Tax-Besteuerung. Dies bedeutet, dass die laufenden Gewinne der Gesellschaft mit circa 30 % versteuert werden. Dies gilt aber nicht für eine vermögensverwaltende GmbH. Was sich dahinter verbirgt, verraten wir Dir jetzt.

Eine vermögensverwaltende GmbH unterscheidet sich von einer gewerblich tätigen Vermögensverwaltung, weil hier ausschließlich Vermögen verwaltet wird. Hierbei kann es sich um die Erträge aus Kapitalbeteiligungen oder um ein Immobilienvermögen handeln. Es spricht nichts gegen die Vermögensverwaltung, wenn der verwaltete Immobilienbesitz auch vermietet wird.

Der steuerliche Vorteil der Vermögensverwaltung ergibt sich aus der erweiterten Grundstückskürzung. Denn hierdurch wird die Steuerlast einer rein vermögensverwaltenden GmbH auf 15 % Körperschaftsteuer begrenzt. Um hiervon zu profitieren, darf sich die Immo GmbH nicht gewerblich betätigen.

Infobox: Erweiterte Grundstückskürzung

  • Die erweiterte Grundstückskürzung ist ein Steuervorteil, den Du Dir mit einer vermögensverwaltenden GmbH – auch als Immo GmbH bekannt – zu Nutze machen kannst. 
  • Eine Immo GmbH wird nicht zusätzlich mit Gewerbesteuer belastet, wenn ausschließlich Immobilienvermögen verwaltet und vermietet wird.
  • Hintergrund der Steuersubvention ist, dass eine Immobilien-GmbH wegen des erhöhten Immobilienankaufs eine höhere Grunderwerbsteuer leistet. Mit dem Wegfall der Gewerbesteuer soll eine höhere steuerliche Belastung vermieden werden. 

Beispiel 9: 

Du führst eine operativ tätige GmbH. Für diese erwirbst Du eine Immobilie, die Du vermietest. Die Mieteinkünfte (Einnahmen – Werbungskosten) eines Jahres belaufen sich auf 100.000 Euro. Hierauf zahlst Deine GmbH 30 % Steuern. Deine steuerliche Belastung beläuft sich auf 30.000 Euro.

Alternativ gründest Du eine Immo-GmbH. Diese nutzt Du ausschließlich zur Verwaltung und zur Vermietung von Immobilien. Hier profitierst Du von der erweiterten Grundstückskürzung. Deine steuerliche Belastung beschränkt sich auf die 15 % Körperschaftsteuer. Unterstellen wir, dass die Mieteinkünfte ebenso hoch sind wie bei der operativ tätigen GmbH, zahlst Du hier nur 15.000 Euro Steuern.

Hast Du Interesse an weiteren Informationen zu einer vermögensverwaltenden GmbH, laden wir Dich hiermit gerne zu einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers ein. Melde Dich hierzu an und nutze das Wissen eines Steuerexperten für Deinen individuellen Fall.

Was Du beim Steuern sparen mit einer GmbH vermeiden solltest

Steuern sparen mit einer GmbH lohnt sich wegen der Flat-Tax-Besteuerung und den verschiedenen steuerlichen Identitäten. Damit Du Dein Ziel nie aus den Augen verlierst, solltest Du um die folgenden Punkte einen großen Bogen machen:

  • Verdeckte Gewinnausschüttungen
  • Die Betriebsaufspaltung
  • Die Wegzugsbesteuerung

Verdeckte Gewinnausschüttungen

Verdeckte Gewinnausschüttungen (kurz: vGA) stellen Vorteile eines Gesellschafters dar, die zu Lasten der Kapitalgesellschaft gehen, an der der Gesellschafter beteiligt ist. Aus Sicht der Gesellschaft findet hier eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung statt, die nicht auf einem Gesellschafterbeschluss beruht.

Infobox: Voraussetzungen für eine verdeckte Gewinnausschüttung  

  • Eine vGA stellt eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung dar. 
  • Eine vGA ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.
  • Sie wirkt sich auf den Gewinn des Unternehmens aus.
  • Eine verdeckte Gewinnausschüttung beruht nicht auf einem Gesellschafterbeschluss.

Als verdeckte Gewinnausschüttung sieht das Finanzamt u.a. die folgenden Sachverhalte an:

  • Du vereinbarst mit Deiner GmbH ein unangemessen hohes Geschäftsführergehalt.
  • Du lässt Dir von Deiner GmbH ein zinsloses Darlehen auszahlen.  
  • Die GmbH erhält von Dir ein Darlehen mit einem extrem hohen Zins.
  • Du nutzt einen Firmenwagen privat, ohne diesen ordnungsgemäß zu versteuern. 
  • Deine GmbH übernimmt für Dich die Kosten einer privaten Reise

Stellt das Finanzamt – z. B. bei einer Betriebsprüfung – eine vGA fest, führt dies zu einer Einkommenskorrektur bei der GmbH. In der Regel muss diese dann einen höheren Gewinn versteuern. Dies führt zu einer Steuernachzahlung.

Von den verdeckten Gewinnausschüttungen grenzen sich die offenen Gewinnausschüttungen ab. Diese beruhen auf einem Beschluss der Gesellschafterversammlung und müssen von dem Empfänger mit der Abgeltungssteuer von 25 % versteuert werden.

Keine Steuern sparen mit einer GmbH: Die Betriebsaufspaltung

Die Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung sind erfüllt, wenn Du z. B. eine privat gehaltene Immobilie an Deine GmbH vermietest und zwischen beiden Rechtsträger (Vermietung und GmbH) sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung vorliegt. Die personelle Verflechtung ist erfüllt, wenn Du an beiden Rechtsträgern zu mehr als 50,01 % beteiligt bist. Denn in diesem Fall bestimmst Du allein, wie viel Miete Du z. B. für die Vermietung einer Immobilie bekommst.

Die sachliche Verflechtung ist erfüllt, wenn das Vermietungsobjekt für die GmbH eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt.

Die Rechtsfolge einer Betriebsaufspaltung ist, dass Du auch auf die – eigentlich privat vereinnahmten Mieteinnahmen – Gewerbesteuer zahlen musst.

Beispiel 10:

Stell Dir den folgenden Fall vor:

Du hast eine GmbH. Außerdem hast Du Dir privat vor Jahren eine Immobilie angeschafft. Weil Deine GmbH die Immobilie für den Betrieb nutzen kann, vermietest Du sie an die Gesellschaft. Sowohl die Immobilie als auch die GmbH stehen zu 100 % in Deinem Eigentum.

Eine Betriebsaufspaltung setzt voraus, dass Du in beiden Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss ausübst und eine wesentliche Betriebsgrundlage an die GmbH vermietest. Dies kann z. B. auch eine Immobilie sein.

Dieser klassische Fall einer Betriebsaufspaltung führt dazu, dass die privat vereinnahmten Mieteinkünfte zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert werden. Die Vermietung wird in dem Besitzunternehmen durchgeführt. Die GmbH stellt das Betriebsunternehmen dar. Weil die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung erfüllt sind, werden beide Unternehmen mit der Gewerbesteuer belastet.

Um eine Betriebsaufspaltung zu vermeiden, darfst Du nicht gleichzeitig in dem Besitzunternehmen und dem Betriebsunternehmen beherrschend (Beteiligung von mehr als 50%) tätig sein. Dies verhinderst Du dadurch, dass z. B. Dein Ehegatte eine Immobilie an Deine GmbH vermietest. Denn hiermit fällt die personelle Verflechtung weg.

Die Wegzugsbesteuerung

Deine Beteiligung an einer GmbH könnte für Dich zu einem steuerlichen Problem werden, wenn Du irgendwann aus Deutschland auswandern möchtest. Bist Du zu mehr als einem 1% an der GmbH beteiligt, wird das Finanzamt von Dir die Wegzugssteuer fordern. Für eine optimale steuerliche Gestaltung ist es deshalb wichtig, dass Du schon am Anfang Deiner unternehmerischen Tätigkeit an das Ende denkst.

Gerne sind wir Dir bei Deiner individuellen Steuergestaltung mit einer GmbH behilflich. Sichere Dir einen Platz in dem nächsten Live-Webinar mit Nelson Cremers oder vereinbare ein verpflichtungsfreies Erstgespräch mit einem unserer Berater. Hier gehen wir gezielt auf Deine Situation ein und bieten Dir z. B. bei dem Vermeiden der Wegzugsbesteuerung oder einer verdeckten Gewinnausschüttung eine Lösung an, mit der Du Deine Steuern im Griff hast.  

GmbH-Holding versus Stiftungs-Holding: Was ist die bessere Alternative? 

Steuern sparen funktioniert ideal, wenn Du Dir eine Holding-Struktur aufbaust. Die Holding besteht aus mindestens zwei Unternehmen, die als Mutter- und Tochterunternehmen finanziell miteinander verbunden sind. Für die passende Rechtsform des Mutterunternehmens kannst Du Dich zwischen mehreren Alternativen entscheiden. Hier zeigen wir Dir, welche Auswirkungen sich bei einer GmbH-Holding ergeben und warum eine Stiftungs-Holding die bessere Wahl ist. 

Die GmbH-Holding

Bei einer GmbH-Holding wählst Du als Rechtsform des Mutterunternehmens eine GmbH. Hieraus ergeben sich die schon genannten Vorteile bei steuerbegünstigten Ausschüttungen und dem Verkauf eines operativ tätigen Tochterunternehmens.

Auf der anderen Seite bringt eine GmbH-Holding einen Nachteil mit sich, wenn Du irgendwann den Exit aus Deutschland planst. Möchtest Du auswandern, erfüllst Du mit der Beteiligung an Deiner GmbH die Voraussetzungen für die Wegzugsbesteuerung. Dies kann für Dich zu einer teuren Angelegenheit werden, weil sich das Finanzamt bei der Festsetzung der Steuer an den Gewinnen orientiert, die die GmbH in den letzten drei Jahren erzielt hat.

Ein weiterer Nachteil der GmbH-Holding tut sich auf, wenn Immobilien vorhanden sind. Sollen diese nach dem Ende der Spekulationsfrist wieder veräußert werden, profitierst Du nicht von einem steuerfreien Verkauf. Weil die Spekulationsfrist bei dem Immobilienverkauf einer GmbH keine Rolle spielt, unterliegt der Veräußerungsgewinn zumindest der Körperschaftsteuer mit 15%. Ist die GmbH auch gewerbesteuerpflichtig, verdoppelt sich die Steuerzahlung.

Die Stiftungs-Holding

Mit einer Stiftungs-Holding kannst Du die Nachteile einer GmbH-Holding umgehen. Hierzu solltest Du wissen, dass Du weder Inhaber noch Anteilseigner an der Stiftung bist. Aus diesem Grund wird bei einem Wegzug auch keine Wegzugssteuer fällig. Denn Du bist weder als Inhaber noch als Anteilseigner an der Stiftung beteiligt. Das Vermögen in der Stiftung gehört ausschließlich ihr selbst.

Im Gegensatz zu einer GmbH kann eine Immobilie aus einer Stiftung und nach dem Ende der Spekulationsfrist steuerfrei veräußert werden. Insoweit bist Du mit einer Stiftung ebenso gut gestellt wie bei dem Privatkauf einer Immobilie. 

Steuern sparen mit GmbH: Ein kompaktes Steuerwissen ist die beste Voraussetzung  

In diesem Beitrag haben wir Dich mit einem kompakten Steuerwissen zur GmbH versorgt. Du hast erfahren, was eine GmbH ist und welche Steuern die eigenständige juristische Person bezahlen muss. Du weißt jetzt, wie Du als Gesellschafter oder als GmbH-Geschäftsführer steueroptimiert Geld auf Dein Privatkonto transferierst und was sich hinter einer vermögensverwaltenden GmbH verbirgt. Denke aber auch daran, dass Du beim Steuern sparen eine verdeckte Gewinnausschüttung oder eine Betriebsaufspaltung vermeiden solltest.

Du möchtest wissen, wie Du eine GmbH-Holding steueroptimiert einsetzt oder warum wir Dir als Alternative eine Stiftungs-Holding empfehlen? Dann nutze gern unser Weiterbildungsangebot für Dein kompaktes Steuerwissen. Wir laden Dich zu unseren Live-Webinaren mit Nelson Cremers ein. Hier bespricht der Steuerexperte mit Dir Deine individuelle Situation und findet die richtige Lösung, um Deine Steuerlast zu senken. Für weitere Informationen vereinbarst Du einfach ein für Dich verpflichtungsfreies Erstgespräch mit einem unserer Berater. So funktioniert Steuern sparen mit einer GmbH heute.

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