Koalitionsvertrag und Steuern: Was Unternehmer jetzt wissen müssen

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Koalitionsvertrag und Steuern: Was Unternehmer jetzt wissen müssen

Jetzt ist es geschafft. Die Tagesschau berichtete am 9. April 2025 auf ihrem Onlineportal darüber, dass CDU und SPD sich auf die Bildung einer neuen Regierung geeignet haben. Neben anderen wichtigen Punkten wurden auch die strittigen Steuerthemen mit dem Koalitionsvertrag abgehandelt. Nicht alles kam so, wie erwartet. Was sich konkret ergeben hat und welche interessanten Facts Du für die Optimierung Deiner Steuern nutzen kannst, erfährst Du in diesem Beitrag.

CDU und SPD haben sich geeinigt

“Vieles von dem, was Sie vermutet haben, werden Sie nicht finden. Vieles, was Sie nicht vermutet haben, werden Sie finden”, erklärte Friedrich Merz auf der Pressekonferenz der Koalitionäre, die das ZDF am 9. April 2025 auf seinem Online-Portal präsentierte.

Die Aussage bezog sich auch auf die strittigen Steuerthemen, die die Parteien in den letzten Tagen abgehandelt hatten. Denn in dem 144-seitigen Koalitionsvertrag ist weder von einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes noch von einer Anhebung der Reichensteuer auf 49% die Rede. Auch die von der SPD geplante Abschaffung der Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen ist vom Tisch. Stattdessen enthält die Vereinbarung von CDU und SPD andere positive und negative Steuernews. Die wichtigsten Punkte haben wir hier für Dich zusammengetragen.  

Die positiven Steuernews des Koalitionsvertrages

In der politischen Vereinbarung, die für die 21. Legislaturperiode gelten soll, sind die folgenden positiven Steuernews zu finden:

  • Einführung eines Investitions-Boosters 
  • Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes
  • Verbesserung der Thesaurierung nach § 34a EStG 
  • Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts

Einführung eines Investitions-Boosters

Die neue Regierung plant die Einführung eines Investitions-Boosters, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Praktisch soll es Dir als Unternehmer möglich sein, eine depressive Turboabschreibung von jährlich 30% auf alle Ausrüstungsinvestitionen vorzunehmen. Die steuermindernde Abschreibung wird auf die Jahre 2025, 2026 und 2027 begrenzt. 

Schrittweise Senkung des Körperschaftssteuersatzes

Ab dem 1. Januar 2028 soll die Turboabschreibung nicht mehr möglich sein. Gehörst Du mit Deinem Unternehmen der Körperschaftssteuerwelt an, profitierst Du aber weiter. Denn ab 2028 soll die Körperschaftssteuer von derzeit 15% – § 23 KStG – schrittweise für jedes der kommenden fünf Jahre um einen Prozentpunkt gesenkt werden. Im Jahr 2032 läge die Körperschaftsteuerbelastung auf das zu versteuernde Einkommen Deiner GmbH damit bei 10%.

Verbesserung der Thesaurierung nach § 34a EStG

Als GmbH-Gesellschafter profitierst Du davon, dass Deine nicht entnommenen (thesaurierten) Gewinne mit einem niedrigeren Steuersatz belegt werden. Über die Vorschrift des § 34a EStG können auch Personengesellschaften von dieser Steuervergünstigung profitieren. CDU und SPD haben sich in dem Koalitionsvertrag auf die Fahne geschrieben, diese Thesaurierungsbegünstigung wesentlich zu verbessern.

Es soll geprüft werden, ob ab dem Jahr 2027 neu gegründete gewerbliche Unternehmen immer der niedrigeren Besteuerung in der Körperschaftsteuer zugeordnet werden können. Die Rechtsform soll dann keine Rolle mehr spielen. Konkret würde dies wahrscheinlich bedeuten, dass auch eine OHG oder eine GmbH & CoKG ihre Gewinne mit 15% Körperschaftssteuer versteuern müsste. Der persönliche Steuersatz der Gesellschafter – dieser kann bis zu 45% hochgehen – spielt hier dann keine Rolle mehr. Von dieser Regelung sollen insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) profitieren. 

Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts

Hast Du eine gemeinnützige Stiftung – oder planst Du deren Gründung – ist für Dich die vereinbarte Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts interessant. Unterhältst Du in der Stiftung einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, sind die hieraus erzielten Einnahmen steuerfrei, soweit der Umsatz unter der Freigrenze von derzeit 35.000 Euro (inklusive Umsatzsteuer) liegt. Diese Grenze soll nach dem Willen von CDU und SPD auf 50.000 Euro angehoben werden.  

Die negativen Steuernews des Koalitionsvertrages

Die negativen Steuernews des Koalitionsvertrages beziehen sich insbesondere auf die folgenden vier Punkte:

  • Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200 auf 280%
  • Unterstützung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene
  • Beibehaltung des Solidaritätszuschlags
  • Erweiterung der Vermögenseinziehungsinstrumente 

Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes von 200 auf 280%

Die Gewerbesteuer wird von den Städten und Gemeinden eigenverantwortlich festgelegt und erhoben. Allerdings hatte der Gesetzgeber bestimmt, dass ab 2004 ein Mindesthebesatz von 200% festgelegt werden muss. Man wollte damit verhindern, dass Unternehmen nur noch in sogenannten Steueroasen gegründet werden. Dieselbe Begründung führten CDU und SPD auch an, um den Mindesthebesatz in der Gewerbesteuer von 200 auf 280% anzuheben. Für Deinen gewerbesteuerpflichtigen Betrieb in Leverkusen (Gewerbesteuerhebesatz aktuell: 250%) musst Du dann mehr Gewerbesteuer zahlen.

Unterstützung einer Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene 

Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer ist keine neue Idee. Schon Anfang 2019 schlugen Deutschland und Frankreich vor, eine solche Steuer einzuführen. Bei jedem Kauf von Wertpapieren sollte eine Steuer von 0,2% auf den Anschaffungspreis erhoben werden. Diese Idee scheint mit der Verabschiedung des Koalitionsvertrages wieder neu aufzuleben. CDU und SPD möchten sich für die Einführung der Finanztransaktionssteuer auf europäischer Ebene einsetzen. 

Beibehaltung des Solidaritätszuschlags

Der gerade erst vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Solidaritätszuschlag soll auch in den kommenden vier Jahren in gleicher Höhe (5,5% auf die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer) beibehalten werden. 

Erweiterung der Vermögenseinziehungsinstrumente 

Der Gesetzgeber hat schon in der Vergangenheit verschiedene Vermögenseinziehungsinstrumente geschaffen. Diese sollen eingesetzt werden, um Vermögensvorteile zu entziehen, die durch eine Straftat erlangt wurden.

Mit der neuen Regierung sollen diese Instrumente auch auf Vermögensgegenstände ausgeweitet werden, dessen Herkunft nicht nachgewiesen werden kann. Die Koalitionäre wollen hiermit kriminelle Machenschaften – wie z. B. Steuerhinterziehung und Geldwäsche – eindämmen. Der Staat wird mit dem Koalitionsvertrag ermächtigt, verdächtiges Vermögen einzuziehen. Einige kritische Stimmen sehen hierin aber auch ein weiteres Fundament, um privates Vermögen zu enteignen.

Anders als erwartet: Was haben die Koalitionäre nicht vereinbart? 

Im Vorfeld der Koalitionsgespräche und auch noch während den Verhandlungen drangen oft die Pläne der SPD zu diversen Steuererhöhungen durch. Doch hiervon scheint nichts übrig geblieben zu sein. Anders als erwartet, finden sich in dem Koalitionsvertrag zu den folgenden Punkten keine entsprechenden Regelungen:  

  • Keine Erhöhung des Spitzensteuersatzes: Dein höchster persönlicher Steuersatz bleibt weiter bei 42%
  • Keine Anhebung der Reichensteuer: Die Reichensteuer wird nicht auf 49% angehoben. Ab einem Einkommen von 277.826 Euro (Single) oder 555.652 Euro (zusammenveranlagtes Ehepaar) zahlst Du weiterhin 45% Steuern.   

Keine Ausweitung der Immobiliensteuer: Als privater Immobilienbesitzer kannst Du eine Immobilie auch weiterhin steuerfrei verkaufen, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist.

Koalitionsvertrag ist durch: Wir zeigen Dir eine optimale Steuergestaltung

In unserem SteuerMentoring haben wir uns darüber Gedanken gemacht, wie Du nach dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen Deine Steuern optimal gestalten kannst. Ein fundiertes Steuerwissen vorausgesetzt, wirst Du schnell die Möglichkeiten erkennen, die für Dich zu einer geringeren Steuer führen. In dem nun folgenden Beispiel stellen wir Dir eine Steuergestaltung mit Immobilien vor, die schon jetzt funktioniert.

Beispiel:

Stell Dir vor, Du hast Dir für 500.000 Euro privat eine Immobilie angeschafft, die Du vermietest. Die steuerpflichtigen Mieteinnahmen minderst Du durch die Abschreibungen auf den Gebäudeteil. Abhängig vom Baujahr der Immobilie werden diese auf 2% oder 2,5% festgelegt.

Für unseren Fall gehen wir von einer jährlichen Abschreibung von 2% aus. Als Bemessungsgrundlage beziehst Du die Anschaffungskosten von 500.000 Euro auf das Gebäude ein. Es ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 10.000 Euro. Diese 10.000 Euro mindern Deine Einkünfte aus der Vermietung und führen zu einer geringeren Steuerlast.

Wir drehen die Zeit für 10 Jahre nach vorn: Der Wert Deiner Immobilie ist auf 1 Million Euro angestiegen. Für diesen Preis verkaufst Du das Mietobjekt an Deine neu gegründete, vermögensverwaltende GmbH & CoKG. An dieser KG bist Du als Kommanditist beteiligt. Die Stellung des Komplementärs übernimmt die GmbH, die ebenfalls zu 100% Dir gehört.

Die neu gegründete GmbH & CoKG nimmt die Abschreibungen auf die eigenen Anschaffungskosten von 1 Million Euro vor. Damit erhöht sich das jährliche Abschreibungsvolumen auf 20.000 Euro. Bleiben die Mieteinnahmen auf demselben Niveau wie vor dem Verkauf der Immobilie an die KG, sinkt Deine Steuerlast noch weiter.

Weitere 10 Jahre später, realisierst Du dieselbe Steuergestaltung noch einmal. Jetzt verkaufst Du die Immobilie z. B. an Dein Kind. Hat sich der Wert der Immobilie dann z. B. auf 2 Millionen Euro erhöht, setzt Du ein Abschreibungsvolumen von jährlich 40.000 Euro steuermindernd an.   

Beachte: 

Die Preise, die Du bei dieser Steuergestaltung festlegst, sollten einem Fremdvergleich standhalten. Andernfalls könnte Dein Finanzamt Dir einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO unterstellen. Optimal wäre es daher, wenn Du gemeinsam mit Deinem Steuerberater in Leverkusen alles so gestaltest, als würdest Du die Immobilie an eine fremde Person verkaufen.  

Übrigens:

Du hast natürlich recht, wenn Du sagst, dass beim Kauf einer Immobilie Grunderwerbsteuer anfällt. Das gilt aber nicht, wenn Du die Immobilie an ein Unternehmen verkaufst, das Dir zu 100% gehört. In diesem Fall verkaufst Du ja praktisch an Dich selbst. Steht auf der Seite des Käufers und des Verkäufers dieselbe Person, fällt nach dem Grunderwerbsteuerrecht nie Grunderwerbsteuer an. 

Letzte Anmerkung von unserer Seite
Der Koalitionsvertrag ist noch nicht in Stein gemeißelt. Dies ist erst der Fall, wenn die Mehrzahl der SPD-Mitglieder den Vereinbarungen zugestimmt haben. Nach einem Bericht der Tagesschau vom 9. April 2025 soll das Votum bis zum 30. April vorliegen. Verfolgst Du weiter unseren Blog, erfährst Du, wie nach dem Datum der aktuelle Stand ist. Im Übrigen gilt es auch zu beachten, dass viele Maßnahmen unter einem Finanzierungsvorbehalt stehen.

Möchtest Du wissen, mit welcher Steueridee unser Steuergestalter zu seiner ersten Immobilie kam? Dann lass Dir von ihm gerne erklären, wie er den Zauber des Investitionsabzugsbetrages (IAB) genutzt hat.

Fazit

Der gerade vereinbarte Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD hält positive und negative Steuernews für Dich bereit. Positiv zu werten ist auch, dass die von der SPD geplanten Steuererhöhungen nicht aufgenommen wurden. Dies macht es Dir möglich, mit einem Immobilienvermögen und einem steuerfreien Verkauf der Immobilie Deine Steuern zu gestalten. Wichtig ist, dass Du über ein kompetentes Steuer-Know-How verfügst. Denn nur dann kannst Du alle Möglichkeiten nutzen, die Dir das Steuerrecht bietet. 

Du möchtest Dein Steuerwissen ausbauen oder eine Steuergestaltung finden, die zu Deiner individuellen Situation passt? Dann melde Dich gerne bei uns oder buche einfach Deinen Platz in einem unserer kostenlosen Live-Webinare mit Nelson Cremers. Hier entwickelt unser Steuergestalter gemeinsam mit Dir eine Steuerspar-Strategie, die zu Deiner individuellen Situation passt.

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