Steuern in Vermögen umwandeln mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) und anderen Steuertricks

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Steuern in Vermögen umwandeln mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) und anderen Steuertricks

Das Wichtigste in Kürze

Der Investitionsabzugsbetrag – kurz: IAB – hilft Dir, Steuern aus der Vergangenheit zurückzuholen. Wie Du diesen Zauber für Dich nutzt, verraten wir Dir in diesem Text. Daneben lässt das Steuerrecht aber noch weitere Gestaltungsmittel zu, um Steuern zu sparen. In diesem Beitrag erfährst Du, welche das sind und wie das alles funktioniert.

  • Der IAB ist nichts anderes als eine Abschreibung. Wenn Du ihn aber richtig einsetzt, bildet diese Steuergestaltung den Start für den Aufbau Deines Vermögens.
  • Sonderabschreibungen grenzen sich von regulären Abschreibungen ab. Denn hiermit kannst Du Dein steuerpflichtiges Einkommen um bis zu 40% in einem Jahr senken. 
  • Auch Rückstellungen in der Bilanz Deiner GmbH drücken Deinen steuerpflichtigen Gewinn massiv nach unten. 
  • Mit dem Rechtsformwechsel in die Körperschaftsteuerwelt kreierst Du weitere steuerliche Identitäten. Bringst Du Dein aus Steuern geschaffenes Vermögen in eine Stiftung ein, schützt Du es auch für die nächsten Generationen.       
  • Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.

Dem Investitionsabzugsbetrag wohnt ein Zauber inne. Denn mit dieser einfachen Steuergestaltung holst Du Dir Steuern aus der Vergangenheit zurück. Mit dem eingesparten Geld tätigst Du eine Investition, an die Du zuvor nie gedacht hättest. Wie dies der Start für Deinen Vermögensaufbau sein könnte, erfährst Du in unserem Beitrag.  Außerdem stellen wir Dir drei weitere Steuertricks vor. Denn mit Sonderabschreibungen, Rückstellungen und dem Rechtsformwechsel in die Körperschaftsteuerwelt kannst Du Deine Abgabenlast so planen, dass Du deutlich weniger Steuern zahlst.

Der Investitionsabzugsbetrag: Mit vorweggenommenen Abschreibungen Steuern sparen  

Der IAB gehört zu den Steuergestaltungen, die der Gesetzgeber im § 7g EStG für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt hat. Hier zeigen wir Dir, was sich dahinter verbirgt und wie Du die vorweggenommenen Abschreibungen für Dich nutzen kannst.  

Was ist der Investitionsabzugsbetrag?

Mit dem Investitionsabzugsbetrag schreibst Du einen abnutzbaren, beweglichen Gegenstand des Anlagevermögens in Deinem Einzelunternehmen oder in Deiner Kapitalgesellschaft ab. Anders als bei den regulären Abschreibungen, hast Du diesen Gegenstand bei der Bildung des IAB aber noch gar nicht angeschafft. Es reicht aus, dass Du die Investition in ein Anlagegut tatsächlich geplant hast.   

Infobox: Anlagevermögen 

  • In dem Anlagevermögen befinden sich Gegenstände, die Deinem Unternehmen dauerhaft dienen sollen. 
  • Abschreibungen zeigen den Werteverzehr der Anlagegüter an. 
  • Als Freiberufler weist Du kein Anlagevermögen aus. Du dokumentierst nur die Abschreibungen in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
  • Bist Du zur Buchführung verpflichtet, ist das Anlagevermögen  ein Aktivposten in Deiner Bilanz.

IAB bilden: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um Deine Steuern aus der Vergangenheit mithilfe des IAB zurückzuholen und Dir schon im Jahr der Planung mehr Liquidität zu verschaffen, musst Du die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Du musst in den nächsten drei Jahren die Anschaffung eines abnutzbaren, beweglichen Gegenstandes tatsächlich durchführen. Für den Kauf einer Immobilie kannst Du somit keinen IAB bilden.  
  • Dein Unternehmen darf nicht mehr als 200.000 Euro Gewinn haben. Die Gewinnminderung durch den IAB bleibt hierbei außen vor.
  • Der Gegenstand wird zu mindestens 90% betrieblich genutzt oder an ein anderes Unternehmen vermietet. Beachte: Dieses Unternehmen kann auch Dir gehören (zweite steuerliche Identität).   
  • Die vorweggenommenen Abschreibungen dürfen bei maximal 50% der geplanten Nettoanschaffungskosten liegen.
Für eine IAB gilt es bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Hierzu zählt z. B. die Gewinngrenze von 200.000 Euro.

Beispiel 1:

Du betreibst ein Einzelunternehmen. Der Gewinn lag in den letzten Jahren immer unter 200.000 Euro. Um Dich von Deinem lokalen Energieversorger unabhängig zu machen, planst Du im übernächsten Jahr die Investition in eine Photovoltaikanlage. Diese soll auf Deinem Betriebsgebäude installiert werden. Du hast bereits ein Angebot eingeholt, das auf 350.000 Euro lautet. 

Die Voraussetzungen für die Bildung eines IAB sind erfüllt. Du kannst die vorweggenommenen Abschreibungen in Höhe von maximal 175.000 Euro in Deiner Gewinnermittlung ansetzen. Damit verschaffst Du Dir bereits im Jahr der Planung einen enormen Liquiditätsvorteil. Diesen nutzt Du, um Deinen Vermögensaufbau voranzutreiben.

Mit Steuern ein Immobilienvermögen aufbauen: Nutze zum Start den starken Steuervorteil des IAB

Viele Steuerberater behaupten, mit dem IAB lassen sich keine Steuern sparen. Es sei im Grunde nichts weiter als ein Steuerstundungsmodell. Dies ist im Prinzip auch richtig. Doch wenn Du diesen Gedanken zu Ende denkst, beschert Dir die Steuerstundung einen enormen Liquiditätsvorteil. Unser Steuerexperte Nelson Cremers hat dies schon vor vielen Jahren erkannt. Bei ihm machte es “Klick”,  als ihm während eines Seminars der Zauber des IAB bewusst wurde.

Damals fehlte ihm das notwendige Eigenkapital, um sein Interesse für Immobilieninvestments in die Tat umzusetzen. In dem Seminar wurde mit dem Investitionsabzugsbetrag eine längst bekannte Steuergestaltung vorgestellt. Doch ein Gedankenblitz ließ Nelson von einem Moment zum nächsten plötzlich noch weiter denken: Klar, der Investitionsabzugsbetrag ist eine Abschreibung. Doch anders als bei einer linearen Abschreibung profitierst Du schon, bevor Du Geld ausgibst. Und das ist nicht wenig. Weil Du jedes Jahr einen IAB von bis zu 200.000 Euro bilden kannst, hast Du einen enormen Liquiditätsvorteil. Dieses Kapital kannst Du doch nutzen, um das erträumte Immobilien-Investment auf den Weg zu bringen.

Nelson stand am Anfang seiner Karriere als Steuerberater. Er hatte gerade seine eigene Kanzlei eröffnet, die noch nicht voll ausgestattet war. So fehlte neben dem Firmenwagen auch die komplette Büroeinrichtung. Alles Gegenstände, für die er den IAB bilden konnte. Und das Beste: §7g EStG ließ ihm drei Jahre Zeit, um die notwendigen Anschaffungen zu tätigen. Die vorweggenommenen Abschreibungen – seinerzeit waren es noch 40% der geplanten Anschaffungskosten – führten hingegen direkt zu Verlusten, die er mit den Gewinnen aus seiner Steuerberatertätigkeit verrechnen konnte. In der Folge ergab sich eine Steuerrückzahlung, die Nelson vom Finanzamt bekam. Das Geld konnte er jetzt nutzen, um seine erste Immobilie zu kaufen. Für den Steuer-Investor Nelson Cremers war dies der Startschuss für einen Vermögensaufbau, der mit zurückgeholten Steuern finanziert wurde.

Beispiel 2:

Du bist Einzelunternehmer und planst die Anschaffung einer Photovoltaikanlage, die 400.000 Euro kostet. Die Investition soll in spätestens drei Jahren realisiert werden. Nach § 7g EStG kannst Du für 200.000 Euro (50 % der Anschaffungskosten) den Investitionsabzugsbetrag bilden. Angenommen, Dein persönlicher Steuersatz liegt bei 45%. Dann ergibt sich aus den vorweggenommenen Abschreibungen eine Steuererstattung von 90.000 Euro.

Das Kapital von 90.000 Euro verwendest Du als Anzahlung für Deine erste Immobilie. Den Restbetrag finanzierst Du über die Bank. Ohne die wertvolle Gestaltung mit dem Investitionsabzugsbetrag hättest Du Dich wahrscheinlich nie für die Investition in eine Immobilie als Kapitalanlage entschieden. So konntest Du aber schon drei Jahre nutzen, um Dir aus zurückerstatteten Steuern ein Vermögen aufzubauen. Bei Nelson war es auf jeden Fall so, dass er sich neben seiner unternehmerischen Tätigkeit als Steuerberater einen Bestand von 70 Immobilien aufbauen konnte.

Beachte:
Wir wollen Dir nicht vorenthalten, dass Dir nach der tatsächlichen Anschaffung in drei Jahren ein geringeres Abschreibungsvolumen zur Verfügung steht. Doch dies ist eine andere Sache. Wichtig ist, dass Du jetzt Kapital hast, um eine Investition zu finanzieren. So gelingt es Dir, Steuern in Vermögen umzuwandeln.  

Was hält Dich davon ab, Nelson nachzueifern? Nichts. Dir fehlt wahrscheinlich nur ein Mensch, der Dir den Investitionsabzugsbetrag und seine Steuervorteile richtig erklärt. Wenn auch Du von dieser Steuergestaltung profitieren und einen enormen Liquiditätsvorteil verschaffen möchtest, werde jetzt aktiv und nimm Kontakt zu uns auf. Unser SteuerMentoring ist die erste Adresse für fundiertes Fachwissen in Sachen Steuern. Kostprobe gefällig? Dann schau gerne Dir das folgende Video an:

 Infobox: Liquiditätsvorteil

  • Liquiditätsvorteil bedeutet, dass Dir mehr finanzielle Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen.
  • Lineare Abschreibungen und der IAB helfen Dir zusätzliche Liquiditätsvorteile zu generieren. 
  • Auch ein Vorsteuerguthaben in der Umsatzsteuer bedeutet für Dich, dass Du zusätzliche Liquidität nutzen kannst.

Sonderabschreibungen senken Deine Steuerlast 

Mit dem Investitionsabzugsbetrag haben die Sonderabschreibungen zwei Punkte gemeinsam: Sie sind im § 7g EStG geregelt und führen für Dich zu einem geringeren Gewinn. Weil sich dieser mindert, kannst Du auch mit Sonderabschreibungen Deine Steuerlast senken. Wodurch sich die Sonderabschreibungen von linearen Abschreibungen unterscheiden und wie Du davon profitieren kannst, erfährst Du jetzt. 

Sonderabschreibungen und Abschreibungen: Was ist der Unterschied?

Lineare Abschreibungen nimmst Du auf ein Anlagegut vor, bis eine betriebliche Nutzung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr möglich ist. Als Orientierungshilfe hat der Gesetzgeber für jeden betrieblich genutzten Gegenstand die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer festgesetzt.

Diese betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist für die Sonderabschreibungen aber nicht relevant. Sie wurden eingeführt, damit die Unternehmen des Mittelstands (vorzugsweise KMU) ihre Unternehmensziele schneller erreichen. Hier gilt ein fester Abschreibungssatz, der nach § 7g Absatz 5 EStG bei 40% der Anschaffungskosten liegt. Die Sonderabschreibung kannst Du wahlweise im Jahr der Anschaffung des Gegenstands oder in den folgenden vier Jahren vornehmen. Die Grenze von 40% darf jedoch nicht überschritten werden. Bei einer Verteilung auf vier Jahre beträgt die jährliche Sonderabschreibung demnach jeweils 10%. So oder so setzt Du dieses Steuergestaltungsmittel gezielt ein, um Deine Steuerlast zu senken.

Wann kannst Du von den Sonderabschreibungen profitieren?

Als Einzelunternehmer oder als Bilanzierer profitierst Du von den Sonderabschreibungen, wenn Du die beiden – im § 7g Absatz 6 EStG genannten – Voraussetzungen erfüllst. Diese Voraussetzungen sind:

  • Die Gewinngrenze von 200.000 Euro, die auch schon beim Investitionsabzugsbetrag gilt.
  • Die fast ausschließlich betriebliche Verwendung des Gegenstands in Deinem Unternehmen. Alternativ kannst Du diesen Gegenstand aber auch an ein anderes Unternehmen vermieten.

Sonderabschreibungen in der Anwendung 

Die Sonderabschreibung von 40% darfst Du neben der linearen Abschreibung vornehmen. Durch diese “doppelte Abschreibung” kannst Du noch mehr Steuern sparen.

Beispiel 3:

Du schaffst Dir einen Firmenwagen an. Die Nettoanschaffungskosten belaufen sich auf 54.000 Euro. Ein Vergleich mit oder ohne Sonderabschreibung führt zu den folgenden Ergebnissen:

Alternative A: Ohne Sonderabschreibung

Die Kosten für den Firmenwagen kannst Du nur über die lineare Abschreibung geltend machen. Du hast schon erfahren, dass sich die Höhe an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer orientiert. Für einen Firmenwagen beträgt diese 6 Jahre. Die lineare Abschreibung ermittelt sich für die nächsten 6 Jahre wie folgt:

Lineare Abschreibung = 54.000 Euro/ 6 Jahre = 9.000 Euro

Bei einem Steuersatz von 45% ergibt sich für die 6 Jahre eine jährliche Steuererstattung von jeweils 4.050 Euro.

Alternative B: Mit Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung

Die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung stellen ebenfalls die Anschaffungskosten von 54.000 Euro dar. Nimmst Du die Sonderabschreibung nur im Jahr der Anschaffung in Anspruch, kannst Du zusätzlich 40% abschreiben. Dies sind 21.600 Euro. Damit erhöht sich die Gesamtabschreibung auf 30.600 Euro. Deine Steuererstattung beträgt im Jahr der Anschaffung 13.770 Euro. Ab dem Jahr danach profitierst Du nur noch von der linearen Abschreibung in Höhe von 9.000 Euro. 

Anschaffungswert54.000 Euro 
lineare Abschreibung9.000 Euro 
Sonderabschreibung 21.600 Euro 
Restbuchwert 23.400 Euro 
Steuererstattung: 30.600 Euro x 45 % 13.770 Euro

Alternative C: Mit Sonderabschreibung (verteilt auf 2 Jahre)
Verteilst Du die Sonderabschreibung auf 2 Jahren, kannst Du in diesen beiden Jahren jeweils 20% zusätzlich zu der linearen Abschreibung auf den Firmenwagen als steuermindernde Betriebsausgabe geltend machen. Dies sind jeweils 10.800 Euro. Die gesamte Abschreibung beträgt in den ersten beiden Jahren jeweils 19.800 Euro (9.000 Euro + 10.800 Euro). Hieraus resultiert eine Steuererstattung von 8.910 Euro. In den Jahren drei und vier nimmst Du nur die lineare Abschreibung von 9.000 Euro (Steuererstattung = 4.050 Euro) vor.   

Anschaffungswert54.000 Euro
Lineare Abschreibung 1. Jahr9.000 Euro
Sonderabschreibung 1. Jahr10.800 Euro
Lineare Abschreibung 2. Jahr 9.000 Euro
Sonderabschreibung 2. Jahr10.800 Euro
Restbuchwert 14.400 Euro
Steuererstattung 19.800 Euro x 45%8.910 Euro

Du möchtest wissen, wie Du die Sonderabschreibungen einsetzt, um optimal Steuern zu sparen? Dann teste gern das fundierte Steuerwissen unseres Steuerexperten. Melde Dich zu einem Live-Webinar mit Nelson Cremers an und lass Dir von ihm die Möglichkeiten aufzeigen, die Du in Deiner individuellen Situation zum Steuern sparen hast.   

Steuern sparen mit Rückstellungen: So nutzt Du sie

Rückstellungen haben mit der Verteilung der Anschaffungskosten auf mehrere Jahre nichts zu tun. Anders als die Abschreibungen und der Investitionsabzugsbetrag können sie auch nur in der Bilanz gebildet werden. Was Du noch darüber wissen solltest, haben wir Dir hier zusammengestellt.

Was sind Rückstellungen?

Anders als der Investitionsabzugsbetrag sind Rückstellungen keine Abschreibungen. Sie stellen einen Bilanzposten dar, der auf der Passivseite ausgewiesen wird. Rückstellungen werden gebildet für Verbindlichkeiten, Verluste oder andere Aufwendungen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Zukunft eintreten werden. Weil sie wirtschaftlich aber noch zu dem alten Jahr gehören, werden sie auch hier erfasst. Kennzeichnend ist, dass der jeweilige Aufwand nach Art und Höhe ungewiss ist. 

Beispiel 4:


Dein Steuerberater erstellt die Bilanz für das Jahr 2024 im Januar 2025. Die Rechnungsstellung in Höhe von 3.400 Euro (Nettobetrag) erfolgt im Februar 2025. Wirtschaftlich gehören die Kosten noch in das Jahr 2024, da der Steuerberater die Bilanz für dieses Jahr erstellt hat.

Am Bilanzstichtag (31. Dezember 2024) weißt Du noch nicht, wie hoch die Rechnung Deines Steuerberaters ausfallen wird. Du weißt nur, dass der Aufwand mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Jahr 2025 entsteht. Deshalb bildest Du in der Bilanz für 2024 eine Rückstellung. Hinsichtlich der Höhe orientierst Du Dich an der Vorjahresrechnung. Die Rückstellung mindert den Gewinn Deines Unternehmens. Hierdurch sinkt auch Deine Steuerlast.   

Wofür kannst Du Rückstellungen bilden?

Nach § 266 Absatz 3 HGB kannst Du Rückstellungen für die folgenden Positionen bilden:

  • Pensionsrückstellungen
  • Steuerrückstellungen
  • Sonstige Rückstellungen
Drei Arten von Rückstellungen: Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen

Pensionsrückstellungen

In vielen Unternehmen ist es üblich, dass der Betrieb für seine Arbeitnehmer einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abschließt. Damit verpflichtet sich das Unternehmen zu einer Zahlung, wenn der Mitarbeiter in Pension geht. Für diesen Fall kann eine Pensionsrückstellung gebildet werden. 

Steuerrückstellungen

Eine GmbH ist sowohl körperschaftsteuer- als auch gewerbesteuerpflichtig. Die Steuerzahlungen des laufenden Jahres werden in der Bilanz abgebildet. Dies gilt auch für die Abschlusszahlungen zur Körperschaftsteuer und zur Gewerbesteuer. Da diese Zahlen erst beim Aufstellen der Bilanz im kommenden Jahr bekannt werden, kann das Unternehmen den Aufwand mit Steuerrückstellungen erfassen.

Sonstige Rückstellungen 

Zu den sonstigen Rückstellungen werden alle Rückstellungen gerechnet, die nicht als Pensions- oder Steuerrückstellung in der Bilanz passiviert werden. Einer dieser Posten ist die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.

Der Gesetzgeber verpflichtet jedes Unternehmen, die Geschäftsunterlagen für sechs bzw. zehn Jahre aufzubewahren. Mietest Du für die Aufbewahrung einen Extra-Raum kann, gehört die Miete zu den rückstellungsfähigen Kosten. Willst Du die Rückstellung für die gesamte Frist ermitteln, kannst Du wie in unserem Beispiel 5 vorgehen:

Beispiel 5:

Für die Aufbewahrung Deiner Geschäftsunterlagen fallen die folgenden Kosten an:

  • Raumkosten: 800 Euro
  • Abschreibung auf Regale und andere Einrichtungsgegenstände: 200 Euro
  • Aufwand für Personal: 200 Euro
  • Aufwand für die Datensicherung: 50 Euro

Insgesamt fallen Aufbewahrungskosten von 1.250 Euro. Für die Rückstellung multiplizierst Du diesen Betrag mit dem Faktor 5,5.

Aufbewahrungsrückstellung = 1.250 Euro x 5,5 = 6.875 Euro

Beachte:
Bisher haben wir uns nur mit den Posten beschäftigt, für die Du Rückstellungen bilden kannst. § 249 Absatz 1 HGB fordert aber für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zwingend eine Rückstellungsbildung. Bildest Du für diese Art von Verlusten keine Rückstellung, führt dies nach Ansicht der Finanzverwaltung zu einer Verzerrung der Bilanz. Die in der Praxis als Drohverlustrückstellung bekannte Rückstellung musst Du z. B. bilden, wenn im alten  Jahr ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, der bis zum Bilanzstichtag noch nicht erfüllt ist.

Infobox: Bilanzstichtag

  • Zum Bilanzstichtag stellst Du Deine Bilanz auf. 
  • Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, gilt der 31. Dezember als Bilanzstichtag. 
  • Bei einem abweichenden Geschäftsjahr fällt der Bilanzstichtag auf einen anderen Tag. Dieser orientiert sich an dem ersten Tag des abweichenden Geschäftsjahres.

Beispiel 6:

Du bestellst für Deine Produktion eine Maschine, die erst im kommenden Jahr ausgeliefert wird. Der vereinbarte Kaufpreis beträgt 90.000 Euro. Aufgrund technischer Innovationen sinkt der Wert der Maschine über den Jahreswechsel auf 75.000 Euro. Folglich erleidet Dein Unternehmen in Höhe von 15.000 Euro einen Verlust, der aus einem schwebenden Geschäft stammt. Diesen Verlust musst Du als Drohverlustrückstellung in der Bilanz des alten Jahres berücksichtigen. 

Wie wirken sich Rückstellungen aus?

Rückstellungen werden gebildet, um die Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens besser abzubilden. Sie werden als Fremdkapitalkosten erfasst und wirken sich direkt auf den Gewinn des Unternehmens aus. Durch die Reduzierung des Gewinns mindert sich mit dem  zu versteuernden Einkommen auch die Bemessungsgrundlage für die Steuer. Du profitierst dadurch, dass Du Steuern sparst.  

Wann muss eine Rückstellung wieder aufgelöst werden? 

Für die Auflösung von Rückstellungen gibt es eine feste Vorgabe. Denn sobald der Grund für die Passivierung einer ungewissen Verbindlichkeit entfallen ist, muss der steuermindernde Betrag aus der Bilanz genommen werden. Dabei können die drei folgenden Fällen unterschieden werden:

  • Die Höhe der Rückstellung und die tatsächliche Verbindlichkeit stimmen überein. In diesem Fall kannst Du die Rückstellung erfolgsneutral auflösen. Es ergibt sich weder eine Steuernachzahlung noch eine Steuererstattung.   
  • Die Rückstellung war größer als die tatsächliche Verbindlichkeit. Hier führt die Auflösung zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag und einer Steuernachzahlung.
  • Die Rückstellung war kleiner als die tatsächliche Verbindlichkeit. Du erfasst einen  sonstigen betrieblichen Aufwand, der mit einer Steuererstattung verbunden ist.  

Sieh Dir zum Abschluss dieses Themas auch gerne das folgende Video mit Nelson Cremers an. Hier erklärt Dir unser Steuerexperte, wie Du mit Rückstellungen Deinen Vermögensaufbau vorantreibst.

Wechsel der Rechtsform

Als letzten Steuertrick stellen wir den Wechsel der Rechtsform für Dein Einzelunternehmen vor. Grundlegend geht es darum, dass Du von der Einkommenssteuerwelt in die Körperschaftsteuerwelt wechselst. Dies bedeutet z. B., dass Du eine Kapitalgesellschaft oder eine Körperschaft gründest. Als steuerbegünstigte Rechtsformen kommen z.B. in Betracht:

  • GmbH
  • Genossenschaft
  • Stiftung
Steuerbegünstigte Rechtsformen: GmbH, Genossenschaft, Stiftung

In jedem Fall senkst Du mit einer Rechtsform aus der Körperschaftsteuerwelt Deine Steuerlast im Vergleich mit einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft um bis zu 15%. Welche der drei Alternativen sich für Dich anbietet, hängt von den weiteren Steuervorteilen der jeweiligen Rechtsform ab. 

Steuervorteile der GmbH

Die GmbH bietet Dir die Möglichkeit, in eine weitere steuerliche Identität zu schlüpfen. Als GmbH-Geschäftsführer vereinbarst Du ein Gehalt, das Deine GmbH als gewinnmindernde Betriebsausgabe ansetzt. Mehr zu diesem Steuervorteil erfährst Du, wenn Du Dich in unserem Ratgeber zur GmbH einliest.

Infobox: Betriebsausgaben

  • Die Betriebsausgaben sind gesetzlich geregelt im § 4 Absatz 4 EStG.
  • Zu den Betriebsausgaben zählen alle Kosten, die betrieblich veranlasst sind.
  • Durch den Ansatz von Betriebsausgaben mindert sich Dein Gewinn.
  • Zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben gehören Ordnungsgelder und Geldbußen  

Damit Dir Deine Entscheidung leichter fällt, hole Dir Hilfe von unserem Steuerexperten. Lass Dir von Nelson Cremers erklären, warum Du als Einzelunternehmer jetzt in die GmbH wechseln solltest.

Steuervorteile der Genossenschaft

Mit der Genossenschaft verschaffst Du Dir Steuervorteile bei Schenkungen und Erbschaften. Überdies profitierst Du bei einer Scheidung und im Fall einer Unternehmensinsolvenz. Denn anders als bei einer GmbH ist hier der Nennwert maßgeblich. Dies kommt Dir z. B. bei der Veräußerung eines Genossenschaftsanteils zugute.

Beispiel 7:

Möchtest Du einen GmbH-Anteil verkaufen, erfolgt die Bewertung zum Marktwert dieses Anteils. Liegt dieser z. B. bei 1 Million Euro, wendet das Finanzamt Deinen persönlichen Steuersatz von 45% an. Die Folge: Du zahlst einen Steuerbetrag von 450.000 Euro.

Der Nennwert eines Genossenschaftsanteils liegt in der Regel weit unter dem Marktwert. Maßgeblich ist der Betrag, den Du bei dem Erwerb des Genossenschaftsanteils gezahlt hast. Gehen wir in diesem Beispiel davon aus, dass der Nennwert bei 1.000 Euro liegt, fallen für Dich nur 450 Euro Steuern an.    

Steuervorteile der Stiftung 

Für die Stiftung ergibt sich aus § 24 KStG ein Steuervorteil. Die Vorschrift sieht vor, dass bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ein Betrag von 5.000 Euro außen vor bleibt. Zudem zahlt eine Stiftung nur dann Gewerbesteuer, wenn sie gewerbliche Einkünfte erzielt. Dies ist z. B. bei der Vermietung einer Immobilie nicht der Fall. Auf diese Einkünfte fallen nur die 15% Körperschaftsteuer an. Im Übrigen kommst Du mit der Stiftung zu einem weiteren Steuervorteil, den Du in der GmbH nicht hast.

Beispiel 8:

Du hast eine Immobilie in die Stiftung eingebracht, die Du dauerhaft fremdvermietest. Nach 12 Jahren entschließt Du Dich zum Verkauf des Gebäudes. Als Veräußerungsgewinn ermittelst Du einen Betrag von 800.000 Euro.

Würde eine GmbH die Immobilie verkaufen, müsstest Du auf den Veräußerungsgewinn von 800.000 Euro die Körperschaftsteuer von 15% zahlen. Deine Steuerlast läge bei 120.000 Euro.

Nicht so mit einer Stiftung. Denn ebenso wie bei einem Privatverkauf profitierst Du hier davon, dass die Spekulationsfrist (10 Jahre) abgelaufen ist. Dies bedeutet, dass Du die Immobilie steuerfrei verkaufen kannst. 

Beachte: 
Den Investitionsabzugsbetrag kannst Du auch mit einer Stiftung ziehen. Denn anders als z. B. bei einer Rückstellung musst Du hierfür nicht zwingend bilanzierungspflichtig sein.

Mit unserem SteuerMentoring Steuertricks effektiv nutzen 

In diesem Beitrag haben wir Dir den Investitionsabzugsbetrag und weitere Steuertricks vorgestellt. Alle diese Steuertricks sind absolut legal und führen dazu, dass Du mehrere 1.000 Euro Steuern sparst. Du fragst Dich, wie Du einen Investitionsabzugsbetrag bildest oder bei einem Wechsel der Rechtsform optimal vorgehst. Das zeigen wir Dir gerne. Am besten sicherst Du Dir noch heute einen Platz in unserem nächsten Liver-Webinar mit Nelson Cremers. Die Anmeldung ist kostenlos und verpflichtet Dich zu nichts. Wir bieten Dir zwei informative Stunden, in dem wir Dir die effektiven Maßnahmen einer optimalen Steuergestaltung vorstellen. Gegen Ende des Webinars bekommst Du ausreichend Gelegenheit, Deine individuelle Situation mit dem Steuerexperten zu diskutieren und alle Deine Fragen zu stellen. Du erhältst konkrete Antworten, mit denen Du Deinen Steuerberater bei der Optimierung Deiner Steuern unterstützen kannst.  

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