Investitions-Booster: Wie Unternehmer jetzt Steuern sparen

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Investitions-Booster: Wie Unternehmer jetzt Steuern sparen

Die Tagesschau berichtete am 4. Juni 2025 auf ihrem Onlineportal darüber, dass der im Koalitionsvertrag vereinbarte Investitions-Booster nun beschlossene Sache ist. Die Bundesregierung verfolgt hiermit zwei Ziele: Zum einen sollen Unternehmen wieder mehr investieren und zum anderen soll die E-Mobilität weiter ausgebaut werden. Was dies für Dich als Unternehmer bedeutet, erfährst Du in diesem Beitrag. 

Um das SteuerMentoring und unseren Steuergestalter besser kennenzulernen, schaue Dir gerne das folgende Video an. Hier erklärt Nelson Cremers Dir, wie Du Deinen privaten Vermögens-Booster für die eigene Steuergestaltung nutzt:

Was ist passiert?

Die neue schwarz-rote Regierung möchte die Wirtschaft wieder auf Kurs bringen. Hierzu hat das Bundeskabinett am 4. Juni 2025 ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das bereits ab dem 1. Juli 2025 greifen soll. Ein Unternehmen, das dann in abschreibungsfähige Anlagegüter investiert, kann diese innerhalb von drei Jahren vollständig abschreiben. 

Der zweite Schritt folgt direkt danach. Denn die Körperschaftsteuer, die Kapitalgesellschaften und Körperschaften auf ihre laufenden Betriebseinnahmen zahlen, wird zwischen 2028 und 2032 schrittweise um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt.

Außerdem möchten CDU und SPD die E-Mobilität fördern. Entscheidest Du Dich ein E-Auto als Firmenwagen für Dein Unternehmen anzuschaffen, profitierst Du auch hier von einer größeren Abschreibung. Mit diesem Schritt soll der Autostandort Deutschland wieder attraktiver werden.  

Investitions-Booster kommt: Welche Unternehmen profitieren von den Maßnahmen?

Seit dem 4. Juni 2025 steht es fest: Mit dem Investitions-Booster sollen die Unternehmen der Wirtschaft steuerlich entlastet werden. Um dies zu erreichen, hat das Bundeskabinett die folgenden Maßnahmen beschlossen:

  • Turbo-Abschreibung für abschreibungsfähige Anlagegüter
  • Senkung der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften ab 2028
  • Super-Abschreibung für E-Autos als Firmenfahrzeug

Turbo-Abschreibung für abschreibungsfähige Anlagegüter

Als Unternehmer weißt Du, dass Du Deine Steuerlast jährlich mit der linearen Abschreibung auf abschreibungsfähige Anlagegüter senken kannst. Das Problem ist hier, dass sich die Höhe und die Laufzeit nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemisst. Schaffst Du z. B. einen Gabelstapler für Dein Unternehmen an, schreibst Du die Anschaffungskosten linear über acht Jahre ab. 
Erwirbst Du ab dem 1. Juli 2025 eine Maschine, kannst Du 100% des Kaufpreises in den nächsten drei Jahren absetzen. Dies bedeutet, Du zahlst weniger Steuern und verfügst schneller über mehr Liquidität für weitere Investitionen, die Du wieder abschreibst.

Senkung der Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften ab 2028

Nachdem die Turbo-Abschreibung 2028 ausgelaufen ist, sollen GmbHs und andere Kapitalgesellschaften steuerlich noch weiter unterstützt werden. Der Körperschaftsteuersatz von 15% – § 23 KStG – wird bis 2032 jedes Jahr um einen Prozentpunkt gesenkt. Dann zahlt das Unternehmen nur noch 10% Körperschaftsteuer.

Für Dein Unternehmen bedeutet dies, dass Du jedes Jahr weniger Steuern zahlst und Dir mehr Liquidität zur Verfügung steht. Diese Liquidität kannst Du nutzen, um clever zu investieren.
Du suchst nach interessanten Investments, die Du zum Steuern sparen nutzen kannst. Dann melde Dich gerne zu einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers an. Hier zeigt Dir unser Steuergestalter, wie Du Steuern in Vermögen umwandelst und dieses Vermögen optimal sicherst.    

Super-Abschreibung für E-Autos als Firmenfahrzeug

Schließlich profitierst Du auch als Unternehmer, wenn Du ein E-Auto als Firmenwagen anschaffst. Erwirbst Du das Fahrzeug zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 kannst Du 75% der Kosten direkt von der Steuer absetzen. Die verbleibenden 25% werden dann mit 5% jährlich in den folgenden 5 Jahren abgeschrieben.

Außerdem hat die neue Regierung eine Heraufsetzung der Bruttopreisgrenze für förderungswürdige Fahrzeuge von 70.000 Euro auf 100.000 Euro beschlossen.

Beispiel:

Du kaufst im Juli 2025 ein E-Auto, das Du in Deinem Betrieb einsetzt. Die Nettoanschaffungskosten belaufen sich auf 80.000 Euro. In 2025 setzt Du 60.000 Euro (75% von 80.000 Euro) gewinnmindernd von der Steuer ab. Betreibst Du ein Einzelunternehmen, senkst Du Deine Steuern hier bis zu 45%. Das ergibt eine Steuerersparnis von 27.000 Euro.

FAQ zum Investitions-Booster   

Was ist der Investitions-Booster?

Der Investitions-Booster setzt sich aus drei Maßnahmen zusammen, die die Bundesregierung Anfang Juni 2026 beschlossen hat. Hiermit sollen Unternehmen steuerlich entlastet werden. Neben einer Turbo-Abschreibung von 30% jährlich profitiert eine Kapitalgesellschaft ab dem Jahr 2028 von einem Körperschaftsteuersatz, der bis 2032 sukzessiv auf 10% gesenkt wird. 

Wer kann den Investitions-Booster nutzen?

Der Investitions-Booster hilft jedem Unternehmer. Von der Senkung des Körperschaftsteuer auf 10% profitieren allerdings nur Kapitalgesellschaften und Körperschaften. Die Turbo-Abschreibung und die Sonderabschreibung auf die Anschaffungskosten für ein E-Auto nutzt Du auch als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft.  

Wie lange kannst Du von der Turbo-Abschreibung profitieren?

Möchtest Du die Turbo-Abschreibung für Dich nutzen, musst Du das Anlagegut bis zum Ende des Jahres 2027 angeschafft haben. Kaufst Du Deinen Firmenwagen erst in 2028 oder später, gilt für Dich wieder die reguläre Abschreibung

Welche steuersenkende Maßnahme ist ab 2028 geplant?

Von der Maßnahme, die ab 2028 geplant ist, profitierst Du nur mit einer Kapitalgesellschaft. Denn hier zielt die Bundesregierung auf die Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab. Dieser liegt im Moment bei 15%. Bis 2032 soll er jährlich um 1% gesenkt werden.

Du hast noch weitere Fragen zum Investitions-Booster oder möchtest Dich ausführlich über clevere Steuergestaltungen informieren? Dann melde Dich doch gleich zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers an. Hier erfährst Du z. B., wie Du Steuern in Vermögen umwandelst und die zurückgeholte Steuer für ein smartes Investment nutzt.  

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