Das Wichtigste in Kürze
Mit Abschreibungen auf Immobilien und andere Investitionen senkst Du Deine Steuerlast für voraussichtlich mehrere Jahre. Wie das funktioniert, erfährst Du in diesem spannenden Beitrag. Hier ein Überblick über die einzelnen Themenschwerpunkte:
- Mit einer planmäßigen ( = linearen) Abschreibung stellst Du den zeitlichen Wertverlust einer betrieblichen Investition dar. Weil Immobilien abschreiben eine steuerlich anerkannte Ausgabe ist, minderst Du als Unternehmer oder Vermieter gleichzeitig Deine Steuern.
- Neben der AfA ( = Absetzung für Abnutzung) auf Gebäude schreibst Du auch andere Investitionen über mehrere Jahre ab, sobald die Nettoanschaffungskosten bei mindestens 1.000 Euro liegen.
- Für Investitionen unter 1.000 Euro wendest Du die Abschreibung auf geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) an.
- Zu den weiteren Abschreibungen zählen die Sonderabschreibungen, der Investitionsabzugsbetrag und die Teilwert-AfA.
- Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.
Ermittelst Du als Unternehmer oder Freiberufler den Gewinn mit einer Bilanz oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) helfen die Betriebsausgaben Dir, Deine Steuern zu mindern. Zu diesen Betriebsausgaben gehören auch die Abschreibungen auf Immobilien und andere Investitionen. Lies in unserem Beitrag, wie Du Deine Anschaffungen abschreibst und so optimal Steuern sparst.
Was sind Abschreibungen?
In Deiner Gewinnermittlung (Bilanz oder EÜR) nimmst Du Abschreibungen vor, um den Wertverlust einer Investition abzubilden. Abschreiben bedeutet, dass Du die Kosten für die Anschaffung verteilst. Wie diese Kostenverteilung aussieht, hängt von der Art der Abschreibung ab. Hier unterscheidet sich die Abschreibungen auf Immobilien von der planmäßigen Abschreibung auf andere Investitionen oder der Sonderabschreibung. Daneben sind aber auch die Abschreibung auf GWGs, der Investitionsabzugsbetrag und die Teilwert-AfA unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig.
Weil Abschreibungen neben dem Personalaufwand, dem Materialaufwand und weiteren Kosten zu den Betriebsausgaben zählen, nützen Dir diese auch beim Steuernsparen.
Infobox: EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
- Die EÜR nutzt Du, um den Gewinn Deiner freiberuflichen Tätigkeit zu ermitteln.
- Als gewerbetreibender Einzelunternehmer muss Dein Jahresumsatz unter 800.000 Euro liegen, damit Du die EÜR verwenden kannst. Andernfalls bist Du zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet.
- Die Erstellung einer Bilanz ist aufwändiger. Sie bringt Dir aber auch mehr Möglichkeiten zum Steuern sparen, weil Du hier z. B. Rückstellungen bilden kannst.
- Mit einer GmbH oder einer anderen Körperschaft bist Du immer zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet.
Welche Arten der Abschreibung sind zulässig?
Damit Du Deine Steuern mithilfe einer Abschreibung senkst, musst Du Dich für eine zulässige Abschreibungsart entscheiden. Die folgenden Abschreibungen sind zulässig:
- Abschreibungen auf Immobilien (Gebäude-AfA)
- Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
- Lineare Abschreibung
- Sonderabschreibungen
- Investitionsabzugsbetrag (IAB)
- Teilwert-AfA

Es gibt mehre Arten von Abschreibungen. Alle helfen Dir, Deine Steuern zu senken. Unser SteuerMentoring unterstützt Dich dabei, sie optimal einzusetzen.
Abschreibungen auf Immobilien (Gebäude-AfA)
Für die richtige Anwendung der Gebäude-AfA ist es entscheidend, ob Du die Immobilie in Deinem Privatvermögen hältst, oder ob sie zu einem Betriebsvermögen gehört.
Immobilie im Privatvermögen
Hältst Du ein Haus oder eine Wohnung in Deinem Privatvermögen, kannst Du die Immobilie nur abschreiben, wenn Du das Gebäude nicht selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Bei einer Vermietung setzt Du die Abschreibung als steuermindernde Werbungskosten an. Die Abschreibung bemisst sich in diesem Fall nach § 7 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 EStG (Einkommensteuergesetz). Entscheidend für den Abschreibungssatz nach dieser Vorschrift ist das Baujahr.
Beispiel 1:
Du hast Dir privat eine Immobilie als Kapitalanlage angeschafft. Die Anschaffungskosten beliefen sich auf 190.000 Euro. Davon entfielen 20% (38.000 Euro) auf das Grundstück. Diese Kosten kannst Du Dir nicht über die Abschreibung wiederholen, weil Du den Aufwand für ein Grundstück nicht abschreiben kannst.
Die Abschreibungsbemessungsgrundlage für den Gebäudeteil beträgt daher nur 152.000 Euro. Die Immobilie wurde am 30. Dezember 2022 fertiggestellt. Weil Du das Haus privat vermietest, machst Du die Abschreibung als Werbungskosten geltend. Nach dem Einkommensteuerrecht beträgt der Abschreibungssatz 2%. Die jährliche Abschreibung ermittelt sich wie folgt:
Jährliche Abschreibung = 2% von 152.000 Euro = 3.040 Euro
Immobilie im Betriebsvermögen
Unabhängig von der Art der betrieblichen Nutzung kannst Du die Gebäude-AfA im Betriebsvermögen immer als Betriebsausgabe geltend machen. Du musst allerdings darauf achten, dass Du diese Immobilie nicht privat bewohnst. Beachte außerdem, dass beim Immobilien abschreiben die einzelnen Prozentsätze vorgegeben sind. Schreibst Du ein Gebäude ab, das zu einem Betriebsvermögen gehört und nicht Wohnzwecken dient, kannst Du jährlich 3% der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe von Deinem Gewinn abziehen.
Weitere interessante Facts zu den Abschreibungen auf Immobilien liefert Dir dieser Blog. Schaue Dir hier besonders den Beitrag “Steuern sparen mit Immobilien: Baue Dir ein cleveres Investment auf” an.
Abschreibung auf geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Neben der Gebäude-AfA setzt Du auch die Kosten für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) über Abschreibungen ab. Als GWG gilt gemäß § 6 Absatz 2 EStG ein selbständiger, abnutzbarer Gegenstand, wenn die Nettoanschaffungskosten einen Betrag von 1.000 Euro nicht übersteigen. Nach dem Einkommensteuerrecht sind die folgenden drei Alternativen möglich:

Bei den Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter hast Du die Höhe der Kosten im Blick. Ab einem Nettobetrag von 1.000 Euro musst Du das Wirtschaftsgut linear abschreiben.
Der Gegenstand kostet nicht mehr als 250 Euro
Betriebliche Gegenstände mit einem Nettowarenwert von bis zu 250 Euro machst Du im Jahr der Anschaffung direkt und in voller Höhe gewinnmindernd geltend. Hier bestehen für Dich keine Dokumentationspflichten.
Der Gegenstand kostet zwischen 250 Euro und 800 Euro
Liegen Deine Kosten für die Anschaffung eines Gegenstandes zwischen diesen beiden Grenzen, hast Du die Wahl: Du kannst den Gegenstand sofort und in voller Höhe abschreiben (GWG-Methode) oder die Pool-Methode anwenden.
Bei der Pool-Methode werden die Kosten in einem Sammelposten eingestellt und linear über 5 Jahre abgeschrieben. Die jährliche Abschreibung erfolgt zu einem Fünftel. Sowohl die GWG-Methode als auch die Pool-Methode musst Du in einem separaten Anlagenspiegel dokumentieren. Außerdem beachtest Du, dass Du beide Methoden nicht nebeneinander anwenden darfst. Du musst Dich für eine der beiden Alternativen entscheiden.
Der Gegenstand kostet zwischen 250 Euro und 1.000 Euro
Bis zu einem Nettoanschaffungswert von bis zu 1.000 Euro kannst Du Deine geringwertigen Wirtschaftsgüter auch in einen Sammelposten einstellen. Dies ist aber nur möglich, wenn Du Dich bei einem GWG von bis zu 800 Euro gegen den Sofortaufwand entschieden hast.
Beispiel 2:
Du betreibst ein Restaurant. Für das Lokal erwirbst Du die folgenden Gegenstände:
- 5 Stehtische zu je 100 Euro
- 3 Clubsessel für jeweils 380 Euro
- 1 Regal aus Massivholz für 920 Euro
Bei den Zahlen handelt es sich um die Nettobeträge. Nun möchtest Du wissen, wie Du diese Gegenstände buchhalterisch erfasst.
Lösung:
Die fünf Stehtische kosten jeweils nicht mehr als 250 Euro. Die Kosten von insgesamt 500 Euro ( 5 x 100 Euro) kannst Du sofort und in voller Höhe als Betriebsausgabe von Deinen Einnahmen abziehen.
Den Aufwand für die Clubsessel kannst Du ebenfalls als Sofortaufwand behandeln, da die Kosten zwischen 250 Euro und 800 Euro (netto) betragen. Die Abschreibung der Clubsessel musst Du dokumentieren. Das Regal darfst Du dann nicht in den Sammelposten einstellen. Du musst es zwingend aktivieren und über die Laufzeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (13 Jahre) abschreiben. Es ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 70 Euro.
Alternativ stellst du die Kosten für die Clubsessel (3 x 380 Euro = 1.140 Euro ) und das Regal (920 Euro) in einem Sammelposten ein. Diesen schreibst Du mit jeweils ⅕ pro Jahr ab:
Jährliche Abschreibung im Sammelposten: 2.060 Euro / 5 = 412 Euro
Beachte:
Zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern gehört auch ein Computer, wenn dieser sich selbstständig nutzen lässt. Nachdem das Bundesfinanzministerium das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 erlassen hat, haben sich die Abschreibungsregeln jedoch geändert. Denn hier wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren auf ein Jahr reduziert. Dies bedeutet, Du kannst die gesamten Kosten bereits im Jahr der Anschaffung als steuermindernde Betriebsausgaben geltend machen. Die Höhe der Kosten spielt hierbei keine Rolle.
Lineare Abschreibung
Die lineare Abschreibung kennzeichnet sich dadurch, dass Du die Kosten für einen betrieblich genutzten Gegenstand über die Laufzeit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in gleichen Jahresbeträgen abschreibst. Diese Art der Abschreibung ist auf alle Gegenstände anzuwenden, die in ihrer Nutzungsdauer begrenzt sind. Die gesetzliche Grundlage findest Du im § 7 Absatz 1 EStG. Mit Anwendung dieser Methode kreierst Du eine Betriebsausgabe und sparst jährlich Steuern.
Zur Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer hat das Bundesministerium für Finanzen die amtlichen AfA-Tabellen herausgegeben. Unter Punkt 4.2.1 ist z. B. aufgeführt, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für einen Pkw bei sechs Jahren liegt.
Die lineare Abschreibung wird sowohl bei beweglichen als auch bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern eingesetzt. Nimmst Du Abschreibungen auf Immobilien vor, erfolgt diese nach § 7 Absatz 4 EStG linear. Beachte aber, dass Du das Grundstück (Anteil für Grund und Boden) nicht abschreiben kannst, da es sich hierbei um ein nicht abnutzbares Gut handelt. Aus diesem Grund wird in vielen Immobilienkaufverträgen nach Grund und Boden und dem Kaufpreis, der auf die Gebäudesubstanz entfällt, unterschieden.
Die lineare Abschreibung nimmst Du in der Regel (eine Ausnahme bildet hier die Gebäude-AfA, weil sich der Abschreibungssatz aus dem Gesetz ergibt) mit der folgenden Formel vor:
Lineare Abschreibung pro Jahr = Anschaffungskosten / betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren
Beispiel 3:
In 2024 erwirbst Du für Deinen Betrieb einen Firmenwagen. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 48.000 Euro (Nettobetrag). Nach den amtlichen AfA-Tabellen musst Du eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren berücksichtigen. Hiernach ergibt sich die folgende jährliche Abschreibung
Jährliche Abschreibung = 48.000 Euro / 6 Jahre = 8.000 Euro
Die Entwicklung des Bilanzpostens “Firmenwagen” stellt sich wie folgt dar:
Zeitpunkt | Abschreibung | Restbuchwert |
02.01.2024 | — | 48.000 Euro |
31.12.2024 | 8.000 Euro | 40.000 Euro |
31.12.2025 | 8.000 Euro | 32.000 Euro |
31.12.2026 | 8.000 Euro | 24.000 Euro |
31.12.2027 | 8.000 Euro | 16.000 Euro |
31.12.2028 | 8.000 Euro | 8.000 Euro |
31.12.2029 | 8.000 Euro | 0 Euro |
Für jedes Jahr, in dem Du die lineare Abschreibung auf den Firmenwagen geltend machst, mindert sich Dein steuerpflichtiger Gewinn. Musst Du diesen mit dem zurzeit geltenden Höchststeuersatz von 45% versteuern, sparst Du jedes Jahr 3.600 Euro (45% auf 8.000) Steuern ein. Insgesamt holst Du Dir mit dieser smarten Investition 21.600 Euro (3.600 Euro x 6) vom Staat zurück.
Sonderabschreibungen
Die Sonderabschreibungen sind im § 7g Absatz 5 -7 EStG geregelt. Dein Vorteil: Du kannst sie neben der linearen Abschreibung anwenden und hierdurch zusätzlich Steuern sparen. Neben den Abschreibungen auf Immobilien kannst Du jedoch keine Sonderabschreibungen vornehmen, da diese nur bei beweglichen Gegenständen vom Finanzamt akzeptiert wird.
Der Abschreibungssatz ist auf maximal 40% festgelegt. Für die Zustimmung des Finanzamts erfüllst Du die folgenden drei Voraussetzungen:
- Der Gewinn des vorangegangenen Kalenderjahres darf die Grenze von 200.000 Euro nicht überschritten haben. Die Sonderabschreibungen sind deshalb den kleinen, mittleren Unternehmen (KMU) vorbehalten.
- Der Gegenstand muss beweglich sein und einen Teil Deines Anlagevermögens darstellen.
- Du musst den Gegenstand entweder selbst betrieblich nutzen oder an ein anderes Unternehmen vermieten. Dies gilt für das Jahr der Anschaffung und das darauffolgende Kalenderjahr.
Beispiel 4:
Für den Firmenwagen aus Beispiel 3 nimmst Du im Jahr der Anschaffung zusätzlich die Sonderabschreibung in Höhe von 40% vor. Damit generierst Du im Jahr 2024 eine zusätzliche gewinnmindernde Abschreibung von 19.200 Euro.
Beachte aber, dass sich mit der Sonderabschreibung auch der Restbuchwert des Pkws für die Vornahme der linearen Abschreibung ändert. Per 31. Dezember 2024 steht nun ein Restbuchwert von 20.800 Euro (48.000 – 8.000 -19.200) in Deiner Bilanz. Verteilst Du diese Kosten auf die Restnutzungsdauer von fünf Jahren, reduziert sich der jährliche Betrag für die lineare Abschreibung wie folgt:
Jährliche Abschreibung = 20.800 Euro / 5 = 4.160 Euro
Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Absatz 1 – 4 EStG)
Im Regelfall beginnst Du mit den Abschreibungen, sobald Du eine Investition für Dein Unternehmen getätigt hast. Dies ist bei den Abschreibungen auf Immobilien ebenso wie bei der linearen Abschreibung.
Bei dem Investitionsabzugsbetrag – kurz: IAB – läuft dies anders. Hier schreibst Du einen Gegenstand für Deinen Betrieb ab, den Du erst in einem Zeitrahmen von drei Jahren erwirbst. Im Jahr der Planung setzt Du bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungskosten als vorweggenommene Abschreibung an. Insgesamt kannst Du pro Unternehmen IABs in Höhe von insgesamt 200.000 Euro ansetzen. Das gesamte Investitionsvolumen beläuft sich demnach auf 400.000 Euro. Dein Vorteil: Du generierst eine Steuererstattung von bis zu 90.000 Euro (200.000 Euro x 45%), die Dir für weitere Investitionen zur Verfügung stehen.
Damit der Investitionsabzugsbetrag von Deinem Finanzamt akzeptiert wird, erfüllst Du die folgenden Voraussetzungen:
- Der Gewinn Deines Unternehmens darf – ohne Berücksichtigung des IAB – nicht höher liegen als 200.000 Euro.
- Du planst die Investition in einen betrieblichen Gegenstand, die Du spätestens in den nächsten drei Jahren umsetzt. Dieser Gegenstand muss zwingend beweglich sein. Eine vorweggenommene Abschreibung auf Immobilien ist deshalb nicht möglich.
- Du nutzt den Gegenstand zu mindestens 90% betrieblich. Alternativ vermietest Du ihn an ein anderes Unternehmen. Dieses Unternehmen kann auch Dir gehören.
- Ob Du Bilanzierer bist oder eine EÜR erstellst, ist für die Bildung eines IAB nicht entscheidend.
Weitere interessante Facts zum IAB und dessen Anwendung bekommst Du, wenn Du Dir das folgende Video von Nelson anschaust. Hier wird z. B. auch erläutert, wie Du Dir mithilfe des Investitionsabzugsbetrages Steuern aus der Vergangenheit zurückholst.
Beispiel 5:
Stell Dir vor, dass der Gewinn Deines Einzelunternehmens die Gewinngrenze von 200.000 Euro übersteigt. Die Bildung eines IAB ist in diesem Unternehmen nicht möglich. Stattdessen überlegst Du Dir das Folgende:
Du wählst eine andere steuerliche Identität und profitierst hier von den Vorteilen, die Dir die Gestaltung mit dem IAB bietet. Eine andere steuerliche Identität schaffst Du Dir z. B. mit der Gründung einer “Spardosen-GmbH”. Diese GmbH erzielt noch keine Gewinne. So ist es auch möglich, dass Du hier für eine geplante Investition – z. B. eine Maschine (Anschaffungskosten 100.000 Euro) – den IAB in Höhe von maximal 50.000 Euro (50% der AK) ziehst. Hierdurch entsteht in der GmbH ein Verlust in Höhe von 50.000 Euro. Dieser führt für Dich zu einem Steuervorteil von 15.000 Euro, weil Du wegen der Flat-Tax-Besteuerung in der GmbH nur 30% Steuern zahlst (50.000 Euro x 30% = 15.000 Euro).
Allerdings kannst Du diesen Steuervorteil nur mit einem Verlustvortrag für ein nachfolgendes Geschäftsjahr geltend machen. Hierzu trägst du den Verlust von 50.000 Euro in ein Jahr vor, in dem die GmbH einen Gewinn erzielt. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn die GmbH die Maschine nach der Anschaffung an Dein Einzelunternehmen vermietet und einen monatlichen Mietzins von z. B. 500 Euro erhält.
Beachte:
Damit ein Verlust mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden kann, stellt das Finanzamt diesen mit einem separaten Verlustfeststellungsbescheid fest. Was Du bei der Beantragung dieses Bescheids zu beachten hast, erklären wir Dir gerne in einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers.
Infobox: Verlustfeststellungsbescheid
- Der Verlustfeststellungsbescheid gibt Auskunft über einen festgestellten Verlust.
- Die Feststellung wird von Deinem Finanzamt mit einem separaten Bescheid vorgenommen.
- Der Verlustfestellungsbescheid gibt Dir die Möglichkeit, einen erwirtschafteten Verlust in ein späteres Jahr vorzutragen. Hier wird der Verlust mit einem Gewinn verrechnet.
- Im Ergebnis führt ein Verlustfeststellungsbescheid zu einer Reduzierung der Steuerbelastung in der Zukunft.
Teilwert-AfA
Außer Abschreibungen auf Immobilien, den linearen Abschreibungen und den anderen Steuergestaltungen gibt Dir das Steuerrecht mit der Teilwert-AfA eine weitere Möglichkeit, um Steuern zu sparen. Hierzu musst Du wissen, dass der Teilwert ein steuerlicher Begriff ist, der dem aktuellen Marktwert Deines Aktivvermögens entspricht.
Beachte:
Der Teilwert eines Aktivpostens ist nicht identisch mit dem Restbuchwert, der sich für einen Gegenstand nach der planmäßigen ( = linearen) Abschreibung ergibt. Denn bei dem Teilwert nimmst Du die Abschreibung außerplanmäßig vor. So kommt es z. B. auch vor, dass der Teilwert unter dem Restbuchwert liegen kann. Dies ist z. B. der Fall, wenn ein Pkw nach einem Unfall zusätzlich in seinem Wert gemindert ist.

Nur wenn Du bei einem Wirtschaftsgut eine dauernde Wertminderung nachweisen kannst, darfst Du es auf den Teilwert abschreiben. In anderen Fällen ist nur die planmäßige Abschreibung auf den Restbuchwert möglich.
Damit Dein Finanzamt diese Art der Abschreibung akzeptiert, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. So ist eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Teilwert nur möglich, wenn Du eine dauerhafte Wertminderung dieses Gegenstands nachweisen kannst. Diese Wertminderung wirkt sich dauerhaft auf den Marktwert des Gegenstandes aus. Sollte diese Wertminderung aus irgendeinem Grund wegfallen, musst Du die Teilwert-AfA zwingend gewinnerhöhend wieder auflösen.
Beispiel 6:
Nehmen wir an, Du bist Arzt. Zu Beginn des Jahres 2023 hast Du Deine freiberufliche Tätigkeit mit dem Kauf einer Praxis begründet. In dem Kaufpreis von 1 Million Euro ist auch der Firmenwert mit einem Anteil von 600.000 Euro enthalten.
Anfang 2025 macht in Deiner unmittelbaren Nachbarschaft ein MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) auf. Weil sich die Konkurrenz durchsetzt, gehen Deine Umsätze drastisch zurück. Mit dem Verlust Deiner Patienten mindert sich auch der Firmenwert Deiner Praxis. Da nicht davon auszugehen ist, dass das MVZ sich für einen anderen Standort entscheidet, liegt eine dauernde Wertminderung vor. Nach einem Gutachten – dieses gibst Du in Auftrag – liegt Dein Firmenwert nur noch bei 450.000 Euro.
Bevor Du die Teilwert-AfA vornimmst, ermittelst Du den Restbuchwert, der sich aufgrund der linearen AfA für 2023 und 2024 ergeben hat. Wie Du oben schon erfahren hast, orientiert sich die Höhe der linearen Abschreibung an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für den Firmenwert ist diese per Gesetz – § 7 Absatz 1 Satz 3 EStG – auf 15 Jahre festgelegt. Die lineare Abschreibung ermittelt sich für die Jahre 2023 und 2024 wie folgt:
600.000 Euro /15 Jahre = 40.000 Euro.
Bis zum 31. Dezember 2024 ergibt sich hiernach ein Restbuchwert von 520.000 Euro (600.000 – 40.000 – 40.000). Zusätzlich machst Du die Teilwert-AfA mit 70.000 Euro geltend. In Deiner Gewinnermittlung weist Du schließlich den Firmenwert mit dem aktuellen Marktwert von 450.000 Euro aus.
Abschreibungen auf Immobilien und andere smarte Investitionen: Verschaffe Dir mit unserem Steuerexperten ein umfangreiches Steuerwissen
Möchtest Du größere Anschaffungen – ab einem Nettokaufpreis von 1.000 Euro – von der Steuer absetzen, musst Du diese abschreiben. Hierbei stehen Dir mit der linearen Abschreibung, der Sonderabschreibung oder Teilwert-AfA verschiedene Gestaltungswege offen. Bei kleineren Investitionen entscheidest Du Dich zwischen der GWG-Abschreibung und der Poolabschreibung. Daneben ermöglicht es Dir der Investitionsabzugsbetrag Steuern aus der Vergangenheit zurückzuholen. Auch bei Gebäuden spielen die Abschreibungen auf Immobilien eine tragende Rolle. Die Welt der Abschreibungen ist ein Steuerdschungel, in dem Du Dich erst zurechtfinden musst. Dies fällt Dir leichter, wenn Du über ein fundiertes Steuerwissen verfügst und dieses auch richtig anwenden kannst.
Um Dir hier eine adäquate Hilfestellung zu bieten, veranstaltet unser SteuerMentoring regelmäßige Live-Webinare mit Nelson Cremers. Melde Dich direkt an und erfahre alles, was Du über die Gebäude-AfA und die Abschreibung auf smarte Investitionen wissen musst. Wir versorgen Dich aber nicht nur mit allen wichtigen Informationen zu diesem Thema und anderen interessanten Steuersparmöglichkeiten. Stelle dem Steuerexperten während des Webinars Deine Fragen und erhalte einen konkreten Lösungsansatz für Dein individuelles Steuerproblem. Gerne begrüßen wir Dich auch in unserer Community, die sich aus Unternehmern, Investoren und Steuerfachleuten zusammensetzt. Hier gilt, dass jeder jedem hilft und alle davon profitieren.