Das Wichtigste in Kürze
Du möchtest Steuern sparen als Freiberufler? Dann lies unseren Beitrag bis zum Ende und erfahre, wie das in der Praxis aussehen kann. Hier zunächst ein Überblick:
- Als Freiberufler übst Du einen der Katalogberufe des § 18 EStG (Einkommensteuergesetz) aus.
- Freiberufler erstellen in der Regel keine Bilanz und zahlen keine Gewerbesteuer.
- Um als Freiberufler Steuern zu sparen, setzt Du Betriebsausgaben ab und Du nutzt den Investitionsabzugsbetrag.
- Beim Steuern sparen als Freiberufler helfen Dir auch andere steuerliche Identitäten, wie z. B. die Gründung einer GmbH und der Aufbau einer Stiftungsholding.
- Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.
Was zählt zu den freiberuflichen Tätigkeiten?
Als Freiberufler zählst Du wie ein Gewerbetreibender zu den selbstständigen Unternehmern. Das Steuerrecht definiert im § 18 EStG, dass hierzu alle wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten gehören. Freiberuflich bist Du darüber hinaus auch tätig, wenn Du einen der sogenannten “Katalogberufe” ausübst.
“Katalogberufe” im Sinne des Einkommensteuerrechts sind z. B. die selbstständig ausgeführten Berufstätigkeiten als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker.
Freiberufler und Gewerbetreibender: Wodurch grenzen sie sich voneinander ab?
Freiberufler und Gewerbetreibende grenzen sich durch die folgenden Punkte voneinander ab:
- Als Freiberufler bietest Du Dienstleistungen an. Gewerblich bist Du tätig, wenn Du z. B. Produkte herstellst und/oder verkaufst.
- Freiberufler üben in der Regel eine Tätigkeit aus, für die eine fachspezifische Qualifikation (z. B. Studium) erforderlich ist.
- Gewerbetreibende benötigen eine Gewerbeanmeldung, um ihre Tätigkeit ausführen zu können.
- Freiberufler zahlen Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Zur Umsatzsteuer werden sie allerdings nur veranlagt, wenn sie keinen Kleinunternehmer-Status haben und umsatzsteuerpflichtige Lieferungen ausführen. Gewerbetreibende zahlen darüber hinaus Gewerbesteuer.
- Erwirtschaftet ein gewerbetreibender Unternehmer einen Umsatz von 800.000 Euro (oder einen Gewinn von 80.000 Euro), wird er zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet. Für Dich als Freiberufler besteht keine Pflicht zur Buchführung. Du kannst aber freiwillig von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanz wechseln. Mit einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer GmbH) stellst Du immer eine Bilanz auf.
10 coole Tipps zum Steuern sparen als Freiberufler
In diesem Abschnitt stellen wir Dir 10 coole Tipps vor, um Deine Steuerlast effektiv und nachhaltig zu senken:
- Vergiss die Gründungskosten nicht
- Optimiere Deine Betriebsausgaben
- Berücksichtige die Kosten für das Arbeitszimmer
- Setze Deine Versicherungen steuerlich ab
- Passe Deine Einkommensteuer-Vorauszahlungen an
- Nutze die Kleinunternehmer-Regelung
- Schreibe die Gegenstände des Anlagevermögens ab
- Ziehe mit dem Investitionsabzugsbetrag Abschreibungen vor
- Bilde eine 6c-Rücklage
- Wähle eine andere steuerliche Identität
Vergiss die Gründungskosten nicht
Alle Kosten, die Du für die Gründung Deiner freiberuflichen Existenzgründung aufwendest, mindern als vorweggenommene Betriebsausgaben Dein steuerpflichtiges Einkommen. Als vorweggenommene Betriebsausgaben definiert der Gesetzgeber alle Kosten, die Dir vor Beginn der Freiberuflichkeit entstehen und direkt mit dieser zusammenhängen. Zu Deinen Gründungskosten gehören z. B.:
- Beratungskosten für Steuerberater oder Rechtsanwalt
- Aufwand für die Erstellung eines Businessplans
- Kauf von Fachliteratur und typischer Berufskleidung (z. B. Arztkittel)
- Weiterbildungskosten, die Dir vor der Existenzgründung entstanden sind
- Marketingkosten für eine Umfrage
Infobox: typische Berufskleidung
- Zur typischen Berufskleidung gehören alle Kleidungsstücke, die aufgrund der Besonderheit eines Berufes notwendig sind.
- Die Kosten kannst Du in voller Höhe von der Steuer absetzen.
- Als typische Berufskleidung gilt nicht der Anzug, den ein Rechtsanwalt während der Arbeit trägt.
Beispiel 1:
Du möchtest Dich als Apotheker selbstständig machen. Bevor Du Deine Existenz gründest, lässt Du Dich von einem Steuerberater beraten. Er erklärt Dir, welche Steuern Du zukünftig zahlen musst, was für Dich zur typischen Berufskleidung gehört und wie Du den Investitionsabzugsbetrag sinnvoll zum Steuersparen einsetzt. Die anfallenden Kosten zählen für Dich zu den voll abzugsfähigen Betriebsausgaben. Sie mindern Deine Steuerlast, bevor Du Einnahmen erzielst.
Optimiere Deine Betriebsausgaben
Du ermittelst Deinen Gewinn, indem Du Deine Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehst. Je höher die Betriebsausgaben sind, desto niedriger ist Dein Gewinn und damit auch die zu erwartende Steuerlast. Zu diesen Betriebsausgaben gehören alle Kosten, die Dir während der freiberuflichen Tätigkeit entstehen.
Auch die Kosten für Telefon und Internet kannst Du von der Steuer absetzen, wenn Du diese Kommunikationsmittel für den Kontakt mit Geschäftspartnern und Kunden verwendest.
Weil es hier schwierig ist, den betrieblichen Anteil von den privaten Gesprächen zu trennen, kannst Du die Betriebsausgaben hier mit 20% pauschal ansetzen.
Beispiel 2:
Du bist freiberuflich als Grafiker unterwegs und verwendest Deinen privaten Telefonanschluss für die Gespräche mit Deinen Kunden. Im vergangenen Monat lagen die Nettogebühren bei 150 Euro. Hiervon machst Du 20 % (30 Euro) pauschal als steuermindernde Betriebsausgaben geltend.
Berücksichtige die Kosten für das Arbeitszimmer
Sofern Du als Freiberufler kein Büro oder keine eigene Praxis hast, bist Du auf ein Arbeitszimmer angewiesen. Die hierfür anfallenden Kosten musst Du nicht allein tragen. Du deklarierst sie als Betriebsausgaben in Deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Für die Anerkennung als Betriebsausgabe musst Du allerdings nachweisen, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Deiner freiberuflichen Tätigkeit darstellt und Dir kein anderer Platz für diese Tätigkeit zur Verfügung steht.
Erfüllt Dein Arbeitszimmer die Voraussetzungen nicht, machst Du die Homeoffice-Pauschale geltend. Die Anforderungen des Gesetzgebers sind bei einem Homeoffice weniger hoch als bei einem Arbeitszimmer. Durch Ansatz der Pauschale mindert sich Dein steuerpflichtiger Gewinn um maximal 1.260 Euro im Jahr. Pro Arbeitstag im Homeoffice setzt Du 6 Euro an.
Beachte:
Sollte sich das Arbeitszimmer in Deiner eigenen Wohnung befinden, wird dieser Teil automatisch zum Betriebsvermögen. Verkaufst Du die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt, musst Du den Verkaufserlös, der auf das Arbeitszimmer entfällt, als Betriebseinnahme versteuern. Mehr zur steuerlichen Abgrenzung des Arbeitszimmers vom Homeoffice erfährst Du, wenn Du Dich zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers anmeldest.
Die Kosten für ein Arbeitszimmer in der eigenen Immobilie kannst Du absetzen, wenn Dir für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Aber Vorsicht: Verkaufst Du die Immobilie, musst Du den Verkaufserlös anteilig als Betriebseinnahme versteuern.
Infobox: Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer kannst Du steuermindernd berücksichtigen, wenn es sich hierbei um ein eigenes Zimmer handelt, das Du ausschließlich für Deine freiberufliche Tätigkeit nutzt.
- Das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt Deiner freiberuflichen Tätigkeit sein. Dabei kommt es mehr auf die Qualität als auf den Umfang der Tätigkeit an.
- Du kannst die Anschaffungskosten für das Arbeitszimmer über die Abschreibung von Deinem Gewinn abziehen. Entscheidend hierfür ist das flächenmäßige Verhältnis des Arbeitszimmer im Vergleich zum Rest der Wohnung.
Setze Deine Versicherungen steuerlich ab
Bei den Versicherungen, die Du während Deiner freiberuflichen Tätigkeit bezahlst, unterscheidet das Steuerrecht zwischen den privaten und den betrieblichen Versicherungen.
Zu den betrieblichen Versicherungen zählt z. B. die Betriebshaftpflichtversicherung. Diese schützt Dich, wenn Du bei einem Deiner Kunden einen Schaden anrichtest. Dabei ist es unerheblich, ob dies ein Personenschaden, ein Sachschaden oder ein Vermögensschaden ist. Die Kosten kannst Du in jedem Fall und in voller Höhe gewinnmindernd als Betriebsausgabe in Deiner Gewinnermittlung aufführen.
Deine privaten Versicherungen – z. B. die Basisabsicherung zur Kranken- und Pflegeversicherung, Deine Leistungen zur Rentenversicherung oder Deine Unfallversicherung – wirken sich als Sonderausgaben direkt in Deiner Einkommensteuererklärung aus. Allerdings ist der Abzug hier auf 2.800 Euro pro Steuerjahr begrenzt.
Passe Deine Einkommensteuer-Vorauszahlungen an
Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen zahlst Du vierteljährlich zu festen Terminen. Dies sind der 10. März, der 10. Juni, der 10. September und der 10. Dezember. Mit diesen Vorauszahlungen soll einer hohen Steuernachzahlung am Jahresende vorgebeugt werden.
Die Vorauszahlungen setzt das Finanzamt auf der Basis des Gewinns fest, den Du im Vorjahr ermittelt hast. Stellst Du aber – z. B. zum 30. Juni des laufenden Jahres – fest, dass sich Dein Halbjahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert hat, kannst Du Deine Vorauszahlungen für das dritte und vierte Quartal nach unten anpassen lassen. Hierzu stellst Du bei Deinem Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen. Als Nachweis fügst Du z. B. eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) aus Deiner Finanzbuchhaltung bei.
Beispiel 3:
Das Finanzamt setzt in Höhe von 450 Euro vierteljährliche Vorauszahlungen zur Einkommensteuer fest. Am 30. Juni des laufenden Jahres ermittelst Du, dass Deine Umsätze um 40% eingebrochen sind. Damit die Einkommensteuervorauszahlungen für das dritte und vierte Quartal nach unten angepasst werden können, stellst Du rechtzeitig einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen. Dein Vorteil: Die Steuerersparnis führt dazu, dass Dir in der zweiten Jahreshälfte mehr Liquidität zur Verfügung steht.
Nutze die Kleinunternehmer-Regelung
Nutzt Du die Kleinunternehmer-Regelung musst Du keine Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt bezahlen. So sieht es § 19 Absatz 1 UStG vor. Um von diesem Vorteil zu profitieren, stellst Du bei Deinem Finanzamt einen Antrag. Außerdem erfüllst Du eine der beiden folgenden Voraussetzungen:
- Dein Gesamtumsatz betrug im vorangegangen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro oder
- Der Gesamtumsatz des laufenden Jahres wird voraussichtlich nicht die Grenze von 50.000 Euro überschreiten.
Zum 1. Januar 2025 passt der Gesetzgeber die Umsatzgrenzen zur Kleinunternehmer-Regelung an. Mehr hierzu erfährst Du in unserem Newsbeitrag “Steuer 2025: Diese zehn Änderungen sind für Dich relevant” auf diesem Blog.
Die Kleinunternehmer-Regelung birgt zwei Nachteile in sich. Denn Du kannst aus Deinen Eingangsrechnungen keine Vorsteuer ziehen und bist für mindestens fünf Jahre an den Antrag gebunden. Ob die Anwendung der Regelung Dir dennoch den erwähnten Steuervorteil bringt, erfährst Du in einem Live-Webinar mit Nelson Cremers.
Schreibe die Gegenstände im Anlagevermögen ab
Ab einem Nettoanschaffungswert von 1.000 Euro kannst Du den Aufwand nicht mehr unmittelbar und in voller Höhe von der Steuer absetzen. Du musst einen Gegenstand, den Du für das Anlagevermögen erworben hast, über mehrere abschreiben. Dies lässt sich am besten mit dem folgenden Beispiel darstellen:
Beispiel 4:
Du erwirbst für Deine Tätigkeit als Rechtsanwalt einen Pkw (Nettoanschaffungswert: 60.000 Euro). Diese Kosten müssen nach dem Willen des Gesetzgebers über 6 Jahre linear abgeschrieben werden. Daraus folgt:
Jährliche Abschreibung = 60.000 Euro / 6 Jahre = 10.000 Euro
In diesem Beispiel mindert die lineare Abschreibung Deinen steuerpflichtigen Gewinn im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 5 Jahren um jährlich 10.000 Euro. Bei einem persönlichen Steuersatz von 45% sparst Du jedes Jahr 4.500 Euro Steuern ein.
Über die lineare Abschreibung hinaus bietet § 7g Absatz 5 EStG Dir die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung von bis zu 40% auf ein angeschafftes Wirtschaftsgut vorzunehmen. Diese Sonderabschreibung machst im Jahr der Anschaffung oder in den folgenden vier Jahren neben der linearen Abschreibung geltend. Damit agierst Du optimal, um als Freiberufler Steuern zu sparen.
Ziehe mit dem Investitionsabzugsbetrag Abschreibungen vor
Steuern sparen als Freiberufler funktioniert auch mit Investitionen. Du hast vielleicht schon mal etwas von dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) gehört. Dieser IAB – geregelt im § 7g EStG – ermöglicht es Dir, Abschreibungen auf gebrauchte oder neue Gegenstände (z. B. einen Firmen-Pkw oder eine Photovoltaikanlage) vorzunehmen, obwohl Du den Gegenstand erst zu einem späteren Zeitpunkt anschaffst.
Pro Unternehmen kannst Du den IAB in Höhe von 200.000 Euro bilden. Dem Willen des Gesetzgebers steht es nicht entgegen, mehrere IABs zu bilden. Du darfst nur nicht die Grenze von 200.000 Euro überschreiten. Die Abschreibung pro Gegenstand beläuft sich auf 50% der Anschaffungskosten. Für diesen Steuervorteil musst Du die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Nutzung des IAB ist insbesondere für Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen gedacht. Folglich darfst Du die Gewinngrenze von 200.000 Euro nicht überschreiten.
- Du kannst den IAB nur für bewegliche Gegenstände bilden. Damit ist der Investitionsabzugsbetrag für ein Grundstück oder eine Immobilie ausgeschlossen.
- Die Anschaffung des Gegenstandes muss spätestens drei Jahre nach der Bildung des IAB erfolgen.
- Der angeschaffte Gegenstand wird zu mindestens 90% in Deinem Unternehmen verwendet. Alternativ ist auch die Vermietung des Gegenstandes an ein anderes Unternehmen möglich.
Beispiel 5:
Als freiberuflicher IT-Berater nutzt Du einen Laptop. Da das Gerät nicht mehr neu ist, planst Du 2024 für die nächsten Jahre eine Neuanschaffung. Die Nettoanschaffungskosten belaufen sich auf 1.500 Euro. Außerdem möchtest Du einen Firmenwagen kaufen, um Deine Kunden besser zu erreichen. Diese Investition planst Du mit einem Nettoanschaffungswert von 35.000 Euro ein. Dein gesamtes Investitionsvolumen beläuft sich damit auf 36.500 Euro.
Nach § 7g EStG kannst Du 50% dieses Investitionsvolumens als IAB gewinnmindernd in Deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung ansetzen. Die Betriebsausgabe beläuft sich auf insgesamt 18.250 Euro.
Um vom IAB zu profitieren, musst Du sowohl den Laptop als auch den Firmenwagen spätestens im Jahr 2027 anschaffen. Gesetzt den Fall, dass Du tatsächlich die geplanten Preise zahlst, hast Du jetzt Nettoanschaffungskosten von 36.500 Euro. Diese mindern sich um die beiden Investitionsabzugsbeträge. Es verbleibt ein Betrag von 18.250 Euro. Auf diese nimmst Du die lineare Abschreibung vor. Diese fällt jedoch geringer aus, weil Du die Investitionsabzugsbeträge gewinnerhöhend berücksichtigen musst.
Fazit:
Im Jahr der Bildung (2024) steht Dir aufgrund der Steuerersparnis mehr Liquidität zur Verfügung. Im Jahr der Anschaffung kannst Du weniger abschreiben.
Bilde eine 6c-Rücklage
Ein Gewerbetreibender kann die 6b-Rücklage nutzen, um Steuern zu sparen. Für Dich als Einnahmen-Überschuss-Rechner hat der Gesetzgeber den analogen § 6c EStG in das Gesetz eingefügt. Diese Vorschrift wird für Dich interessant, wenn Du nicht bewegliche Gegenstände (z. B. Immobilien oder Beteiligungen) aus Deinem Anlagevermögen verkaufen möchtest, um diese durch einen gleichwertigen Gegenstand zu ersetzen. Denn mit der 6c-Rücklage musst Du den Veräußerungserlös für die verkaufte Immobilie nicht versteuern. Besagter Verkaufserlös kann steuerneutral auf eine neue Immobilie übertragen werden.
Damit Du mit der 6c-Rücklage einen Steuervorteil erzielst, erfüllst Du die folgenden Voraussetzungen:
- Die Immobilie gehörte vor dem Verkauf zu Deinem Betriebsvermögen.
- Sie muss sich seit mindestens sechs Jahren in Deinem inländischen Anlagevermögen befinden.
- Nach dem Verkauf musst Du eine gleichwertige Immobilie kaufen, die zum Anlagevermögen Deines inländischen Unternehmens gehört.
- Die Auflösung der stillen Reserven muss in Deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung sichtbar sein.
Planst Du, eine Immobilie zu verkaufen, um diese durch eine andere zu ersetzen, kommen viele Fragen auf Dich zu. Diese beantworten wir Dir gerne, wenn Du Dich für eines unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers interessierst. Melde Dich hierzu kurzfristig an, um schon bald einen erheblichen Steuervorteil zu haben.
Wähle eine andere steuerliche Identität
Du kannst auch Steuern sparen als Freiberufler, indem Du in eine andere steuerliche Identität schlüpfst. Agierst Du neben Deiner Freiberuflichkeit als Unternehmer oder Investor, bieten sich weitere Möglichkeiten, um deine Steuerlast zu senken. Als steuerliche Identität kommen z. B. die Gründung einer GmbH oder der Aufbau einer Holding-Struktur mithilfe einer Stiftungsholding in Betracht. Hieraus resultieren die beiden folgenden Tipps zum Steuern sparen:
- Grundsteuer sparen mit Immobilienübertragung an GmbH
- Stiftung zum Aufbau einer Holding gründen
Grundsteuer sparen mit GmbH
Hast Du eine GmbH, zahlst Du auf Deine laufenden Einnahmen maximal 30% Steuern. Die Flat-Tax-Besteuerung setzt sich aus der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer zusammen. Ist diese GmbH ausschließlich vermögensverwaltend tätig, sparst Du noch einmal 15% Steuern ein, weil eine Immobilien-GmbH keine Gewerbesteuer zahlt.
Darüber hinaus ergibt sich mit einer GmbH ein weiterer Vorteil, der sich auf die Grundsteuer bezieht. Wie dies in der Praxis aussieht, stellt Dir unser Steuerexperte Nelson Cremers in dem folgenden Video vor:
Stiftung zum Aufbau einer Holding gründen
Eine Holding-Struktur bietet Dir finanzielle Entlastung, wenn Du als Freiberufler eine sehr hohe Steuerlast trägst. Holding-Struktur bedeutet, Du hast zwei Unternehmen, wobei das Mutterunternehmen sich finanziell an dem Tochterunternehmen beteiligt.
Eine Holding nutzt Du, um Deine Steuerlast zu senken. Mit einer cleveren Steuergestaltung kreierst Du eine effektive Steuerbelastung von 1,5%.
Idealerweise wählst Du für das Mutterunternehmen eine Stiftung als Rechtsform. Denn anders als z. B. eine GmbH, kann eine Stiftung auch Einkünfte haben, die nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Du sparst also 15% Steuern ein, solange Deine Stiftung nicht gewerblich tätig wird. Außerdem kannst Du nach § 24 KStG (Körperschaftsteuergesetz) von dem Einkommen einer Stiftung 5.000 Euro abziehen. Den verbleibenden Betrag musst Du mit 15% Körperschaftsteuer versteuern.
Die weiteren Vorteile einer Stiftung stellt Dir unser Steuerexperte Nelson Cremers in dem folgenden Video zusammen:
Als Freiberufler zum Steuer-Gestalter werden: Melde Dich zu unserem Live-Webinar mit Nelson Cremers an
Als Freiberufler Steuern zu sparen bedeutet, dass Du Deine Vorauszahlungen anpasst und Deine Versicherungen steuermindernd ansetzt. Außerdem denkst Du an den Investitionsabzugsbetrag und an die 6c-Rücklage, die Dir einen steuerneutralen Immobilienverkauf ermöglicht.
Um deine Steuerlast aber erheblich zu senken, schlüpfst Du in eine andere steuerliche Identität. Hier nutzt Du z. B. mit einer GmbH neben einer Flat-Tax-Besteuerung von maximal 30% noch weitere Vorteile der Körperschaftsteuerwelt.
Wenn Du Dich umfassend über alle Möglichkeiten informieren möchtest, die Du als Freiberufler zum Steuersparen nutzen kannst, melde Dich gerne zu unseren Live-Webinare mit Nelson Cremers an. Hier diskutierst Du mit unserem Steuerexperten Deine steuerliche Situation, um als Steuer-Gestalter die ideale Lösung für Dich zu finden.