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Jörg Richter

Steuerexperte

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Steuern sparen mit einer Wohnungsbaugenossenschaft: Warum sie nicht immer die ideale Lösung ist

Das Wichtigste in Kürze

Du fragst Dich, ob Du mit einer Wohnungsbaugenossenschaft Steuern sparen kannst. Liest Du unseren Beitrag, zeigen wir Dir, warum die Wohnungsbaugenossenschaft trotz zweier Steuervorteile nicht immer die Ideallösung ist und weshalb eine Stiftung die für Dich sinnvollere Alternative sein kann. Hier zunächst ein Überblick:

  • Die Wohnungsbaugenossenschaft unterstützt ihre Mitglieder durch die Bereitstellung von Wohnraum.  
  • Mit einer Wohnungsbaugenossenschaft sparst Du Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Für die Nutzung der Steuervorteile musst Du bestimmte Voraussetzungen schaffen. 
  • Eine Stiftung als Alternative bietet Dir weitere Vorteile bei der Erbschaftsteuer und einem Wegzug aus Deutschland. 
  • Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.

Die Wohnungsbaugenossenschaft ist eine besondere Form der Genossenschaft. Die Förderung der Mitglieder ist auf den Bau von Wohnungen und die Bereitstellung von Wohnraum ausgerichtet. Positiv zu werten ist, dass ein Dauernutzungsvertrag Dir ein lebenslanges Wohnrecht sichert und Du nur eine geringe Miete zahlst. Daneben bestehen zwei Steuervorteile, für die allerdings bestimmte Bedingungen zu erfüllen sind. Worauf Du genau zu achten hast und warum Du auch über eine Stiftung als Alternative nachdenken solltest, erfährst Du in diesem Artikel.  

Wie definiert sich eine Wohnungsbaugenossenschaft?

Die Genossenschaft als Rechtsform grenzt sich von einer GmbH ab, weil sie keine Gesellschafter hat und kein Mindeststammkapital gefordert wird. Hier agieren ausschließlich Mitglieder, die sich mit der Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks gegenseitig fördern. Um als Genossenschaft firmieren zu können, müsst Ihr mindestens drei Mitglieder sein. Diese drei Mitglieder müssen aber nicht zwingend aus natürlichen Personen bestehen. So ist bei der Gründung einer Genossenschaft auch die folgende Konstellation denkbar:

Als Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft können neben natürlichen Personen auch juristische Personen und Personengesellschaften als Mitglieder fungieren. Wichtig ist, dass Ihr mindestens drei Mitglieder seid.

Der gemeinsame Zweck ist bei einer Wohnungsbaugenossenschaft auf den Bau von Wohnungen und die Bereitstellung von Wohnraum ausgerichtet. Du kannst also nur Mieter einer Wohnung werden, wenn Du selbst Anteile an der verwaltenden Genossenschaft besitzt. Für die Mitglieder ist dies zunächst mit dem Vorteil verbunden, dass sie preisgünstige Wohnungen anmieten können.

Beispiel 1:

Du gründest mit einem anderen Unternehmer eine Genossenschaft, die Wohnungen baut und ihren Mitgliedern Wohnraum zur Verfügung stellt. Als drittes Mitglied fungiert eine GmbH, die Du allein gegründet hast. Euer Angebot richtet sich an jeden, der sich für das Anmieten einer Wohnung interessiert. Eigentümer der Wohnungen seid nicht Ihr selbst, sondern ausschließlich die Genossenschaft. Weitere Interessenten profitieren nur von einem günstigeren Mietangebot, wenn sie Genossenschaftsanteile erwerben und hierdurch zu Mitgliedern Eurer Wohnungsbaugenossenschaft werden. 

Mehr zum allgemeinen Aufbau und den Förderungen einer Genossenschaft erfährst Du, wenn Du Dir das folgende Video mit Nelson Cremers anschaust:

Was ist bei einer Wohnungsbaugenossenschaft anders als bei einer Familiengenossenschaft?

Eine Familiengenossenschaft kennzeichnet sich dadurch, dass sich die Mitglieder ausschließlich aus Familienangehörigen oder nahen Verwandten zusammensetzen. Bei einer Wohnungsbaugenossenschaft ist dies anders. Hier kann jeder Mitglied werden, der einen Genossenschaftsanteil erwirbt und sich an der Förderung der anderen Mitglieder beteiligt. Die Zahlung des Genossenschaftsanteils ersetzt quasi die Kaution, die ein Mieter bei einem Mietverhältnis mit einem anderen Vermieter zahlen würde. 

Möchtest Du wissen, wie Du eine Wohnungsbaugenossenschaft steueroptimiert einsetzt oder eine Familiengenossenschaft für die Nachfolgeplanung gründest, hole gerne weitere Informationen ein. Melde Dich doch einfach zu dem nächsten Live-Webinar mit Nelson Cremers an und stelle dem Steuerexperten Deine Fragen.

Steuern sparen mit einer Genossenschaft: Welche Rechtsgrundlagen binden eine Wohnungsbaugenossenschaft?

Eine Wohnungsbaugenossenschaft fußt auf den folgenden Rechtsgrundlagen:

  • Satzung und Genossenschaftsgesetz 
  • Körperschaftsteuergesetz
  • Gewerbesteuergesetz

Satzung und Genossenschaftsgesetz

Jede Genossenschaft ist zur Erstellung einer eigenen Satzung verpflichtet. Hier sollen alle Punkte geregelt werden, die das genossenschaftliche Miteinander betreffen. Dies bezieht sich in erster Linie auf den Kern einer Wohnungsbaugenossenschaft: die Herstellung oder den Erwerb von Immobilien und die Bereitstellung von Wohnraum.

Neben dem Zweck, den eine Genossenschaft sich selbst auferlegt, kann hier z. B. aber auch geregelt werden, ob die einzelnen Mitglieder zur Zahlung von Insolvenznachschüssen verpflichtet werden oder ob Rückstellungen zur Deckung eines Verlusts gebildet werden sollen.

Das Genossenschaftsgesetz (GenG) ist die verbindliche Rechtsgrundlage für alle Genossenschaften. § 2 GenG beschränkt die Haftung der Genossenschaft gegenüber Gläubigern auf das betriebliche Vermögen. Dies bedeutet, dass das Privatvermögen der Mitglieder ebenso geschützt ist wie das Privatvermögen des Gesellschafters einer GmbH, soweit er keine Bürgschaft für die GmbH eingegangen ist oder ihn kein eigenes Verschulden trifft. Im § 4 GenG ist geregelt, dass eine Genossenschaft mindestens drei Mitglieder haben muss. Aus § 24 GenG geht hervor, dass die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich durch ihren Vorstand vertreten wird.   

Körperschaftsteuergesetz

Da die Genossenschaft eine Kapitalgesellschaft ist, kommt für die Besteuerung des Einkommens das Körperschaftsteuergesetz zur Anwendung. Hier ist insbesondere die Steuerbefreiungsvorschrift des § 5 Absatz 1 Nr. 10 Satz 1 KStG zu beachten. Habe aber auch im Blick, dass die Befreiung von der Körperschaftsteuer an zwei Bedingungen geknüpft ist, die sich aus derselben Vorschrift ergeben:

  • § 5 Absatz 1 Nr. 10 Satz 2 KStG setzt voraus, dass nicht mehr als 10% der Einnahmen aus Quellen stammen, die mit der Vermögensverwaltung nichts zu tun haben.
  • § 5 Absatz 1 Nr. 10 Satz 5 KStG unterscheidet zwischen ordentlichen und investierenden Mitgliedern. Die Steuerbefreiung ist aufgehoben, wenn die Vermietung einer Genossenschaftswohnung an ein investierendes Mitglied erfolgt.  

Gewerbesteuergesetz

Prinzipiell unterliegt eine Wohnungsbaugenossenschaft mit ihrem Einkommen auch der Gewerbesteuer. Deshalb werden auf sie alle Regelungen angewendet, die im Gewerbesteuergesetz zu finden sind. 

Die allgemeinen Vor- und Nachteile einer Wohnungsbaugenossenschaft

Die allgemeinen Vor- und Nachteile einer Wohnungsbaugenossenschaft lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die allgemeinen Vor- und Nachteile einer Genossenschaft bilden für die Entscheidung zur richtigen Rechtsform eine wichtige Basis. Anschließend prüfst Du, welche Steuervorteile Du generieren kannst.  

Die Steuervorteile einer Wohnungsbaugenossenschaft im Blick: Was kannst Du für Dich nutzen und worauf solltest Du achten? 

Generell gilt: Die Wohnungsbaugenossenschaft gehört als besondere Form der eingetragenen Genossenschaften (eG) zu den Kapitalgesellschaften, die in der Körperschaftsteuerwelt ansässig sind. Deshalb ist sie vom Grunde her sowohl körperschaftsteuerpflichtig als auch gewerbesteuerpflichtig.

Eine Wohnungsbaugenossenschaft unterliegt prinzipiell den Ertragsteuern. Diese setzen sich für ein Unternehmen aus der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer zusammen.  

Erfüllt Ihr als Mitglieder aber bestimmte Voraussetzungen, zahlt Eure Genossenschaft keine Ertragsteuern

Steuervorteil 1: Körperschaftsteuer

Der Unternehmenszweck einer Wohnungsbaugenossenschaft zielt auf den Bau oder den Erwerb von Immobilien und die Bereitstellung von Wohnraum ab. Diese Vorgabe ist dem Gesetzgeber so wichtig, dass er hiervon die Steuerbefreiung in der Körperschaftsteuer abhängig macht. § 5 Absatz 1 Nr. 10 Satz 1 KStG (Körperschaftsteuergesetz) stellt die Einnahmen von Genossenschaften von der Körperschaftsteuer frei, soweit diese Einnahmen aus Mietverhältnissen resultieren, die die Genossenschaft ausschließlich mit ihren Mitgliedern eingegangen ist. Die Vorschrift setzt außerdem voraus, dass die Immobilien von der Genossenschaft selbst hergestellt oder erworben wurden.

Die Befreiung von der Körperschaftsteuer ist nach § 5 Absatz 1 Nr. 10 Satz 2 KStG ausgeschlossen, wenn eine Wohnungsbaugenossenschaft mehr als 10% ihrer Einnahmen aus einer Quelle erzielt, die mit dem Immobiliengeschäft nichts zu tun hat. Außerdem wird das Einkommen einer Wohnungsbaugenossenschaft mit Körperschaftsteuer belegt, soweit die Wohnungsbaugenossenschaft Wohnungen an investierende Mitglieder vermietet (§ 5 Absatz 1 Nr. 10 Satz 5 KStG).

Beispiel 2:

Drei Gesellschafter schließen sich zusammen und werden zu Mitgliedern ihrer Wohnungsbaugenossenschaft. Sie vereinbaren, dass die Genossenschaft ausschließlich aus ordentlichen Mitgliedern bestehen soll. Der Unternehmenszweck besteht in dem Erwerb von Immobilien und der Bereitstellung von Wohnraum für die eigenen Mitglieder. Daneben übt die Gesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit aus. Die hiermit erzielten Einnahmen machen 15% der Gesamteinnahmen aus.

Fazit: 

Die Wohnungsbaugenossenschaft ist aufgrund der Vorschrift des § 5 Absatz 1 Nr. 10 Satz 2 KStG nicht von der Körperschaftsteuer befreit. Grund: Die Genossenschaft erzielt mehr als 10% ihrer Einnahmen aus einer Quelle, die in keinem Zusammenhang mit dem Immobiliengeschäft steht. 

Infobox: Ordentliche und investierende Mitglieder in einer Wohnungsbaugenossenschaft 

  • Eine Genossenschaft kann aus ordentlichen und investierenden Mitgliedern  bestehen. 
  • Ordentliche Mitglieder können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Erbengemeinschaften und Gesellschaften, die sich in Liquidation befinden, sind von der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft ausgeschlossen.
  • Neben ordentlichen Mitgliedern dürfen nach § 8 Absatz 2 GenG auch investierende Mitglieder in die Genossenschaft aufgenommen werden. 
  • Investierende Mitglieder grenzen sich von den ordentlichen Mitgliedern ab, weil sie an der Förderleistung einer Genossenschaft nicht interessiert sind. Sie investieren nur ihr Kapital und hoffen auf eine hohe Rendite. 
  • Investierende Mitglieder haben ein eingeschränktes Stimmrecht oder sind komplett ausgeschlossen. Sie dürfen z. B. auch nicht bei einer Satzungsänderung mitwirken.

Steuervorteil 2: Gewerbesteuer

Der Steuervorteil in der Gewerbesteuer bezieht sich bei einer Wohnungsbaugenossenschaft auf die erweiterte Grundbesitzkürzung. Diese kann eine Genossenschaft für sich in Anspruch nehmen, wenn sie sich ausschließlich auf das Halten und Vermieten von Immobilien konzentriert. Wichtig: Die Befreiung von der Gewerbesteuer muss von der Genossenschaft bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden

Verfolgt eine Genossenschaft daneben noch andere – insbesondere gewerbliche – Zwecke, sind ihre Einnahmen insgesamt nicht von der Gewerbesteuer befreit.

Beachte:
Die erweiterte Grundbesitzkürzung steht allen Gesellschaften zu, die sich ausschließlich vermögensverwaltend – z. B. als vermögensverwaltende GmbH oder als vermögensverwaltende GmbH & CoKG – betätigen. Aus diesem Grund liegt hier kein Steuervorteil vor, den ausschließlich eine Wohnungsbaugenossenschaft geltend machen könnte.  

Infobox: Erweiterte Grundbesitzkürzung

  • Die erweiterte Grundbesitzkürzung ist im § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (Gewerbesteuergesetz) geregelt. 
  • Die Vorschrift befreit ein Unternehmen von der Gewerbesteuer, wenn dieses ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist.
  • Eine vermögensverwaltend tätige Wohnungsbaugenossenschaft unterliegt nur der Körperschaftsteuer mit 15%.  
  • Der Gesetzgeber legt die Vorgabe für die Steuerbefreiung sehr eng aus. Nimmt eine vermögensverwaltende Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt eine gewerbliche Tätigkeit auf, droht der Wegfall der Gewerbesteuerbefreiung.

Was bietet Dir eine Stiftung als Alternative?

Möchtest Du Immobilien kaufen und vermieten, musst Du nicht zwingend eine Wohnungsbaugenossenschaft gründen. Als Alternative bietet sich z. B. die Gründung einer Stiftung an. Zunächst erfährst Du hier, was eine Stiftung ist und welche Stiftungsformen es gibt.   

Was ist eine Stiftung?

Hältst Du Dein Vermögen in einer Stiftung, wird es sicher und gewinnbringend angelegt. Bei einer Stiftung handelt es sich um eine Körperschaft, die Du als Einzelperson oder Personengruppe gründen kannst. Das eingebrachte Vermögen soll dauerhaft verwahrt und für einen bestimmten Zweck verwendet werden. Dieser Zweck richtet sich nach der Form, die Du für Deine Stiftung wählst.

Beachte:
Das Vermögen einer Stiftung gehört ausschließlich ihr selbst. Dies bedeutet, dass Du nach der Übertragung auf die Stiftung nicht mehr über das Vermögen verfügen kannst. Du ziehst Deinen Nutzen aus den Einnahmen, die Du mit dem Vermögen erzielst. Dies sind z. B. die Mieterlöse bei der Vermietung einer Immobilie. Darüber hinaus ergibt sich für Dich noch ein weiterer Vorteil.

Beispiel 3:


Dein Ehepartner möchte sich von Dir scheiden lassen. Da Ihr bei Eurer Hochzeit den Güterstand der Zugewinngemeinschaft gewählt habt, müsstest Du das während der Ehe erworbene Vermögen zu 50% teilen. Weil Du aber vorher an einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers teilgenommen hast, weißt Du, wie Du dies verhindern kannst: Mit der Gründung einer Stiftung und der Übertragung Deines Vermögens auf diese Stiftung. Danach ist es nicht mehr möglich, Dein Vermögen beim Zugewinnausgleich zu verwenden. Es bleibt in vollem Umfang in der Stiftung erhalten.

Welche Stiftungsformen gibt es?

In Deutschland werden zwei Stiftungsformen unterschieden. Dies sind die Familienstiftungen und die gemeinnützigen Stiftungen.

Bei einer Familienstiftung steht die Vermögensabsicherung der eigenen Familie im Vordergrund. Entscheidest Du Dich für eine gemeinnützige Stiftung, können auch andere Personen zu Stiftern werden. Wichtig ist, dass das gemeinnützige Handeln klar zu erkennen ist. Hierfür wählst Du einen der Förderungszwecke aus, die im § 52 AO (Abgabenordnung) genannt sind.

In Deutschland werden zwei Formen von Stiftungen unterschieden. Dies sind die Familienstiftungen und die gemeinnützigen Stiftungen.

Welche Steuervorteile bietet Dir eine Stiftung im Vergleich zur Wohnungsbaugenossenschaft?

Im Vergleich zu einer Wohnungbaugenossenschaft kannst Du mit einer Stiftung gleich in mehreren Steuerarten Vorteile für Dich nutzen.

Steuervorteil 1: Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz ist bei einer Genossenschaft und einer Stiftung gleich. In beiden Fällen wird das zu versteuernde Einkommen mit 15% belegt. Bei der körperschaftsteuerlichen Belastung einer Stiftung stellt § 24 Satz 1 KStG jedoch die ersten 5.000 Euro steuerfrei. Von diesem Steuerprivileg profitierst Du nicht, wenn Du Dich für eine Wohnungsbaugenossenschaft entschieden hast.

Beispiel 4:  

Du hast eine Stiftung, die Immobilien vermietet. Für das vergangene Jahr hat die Stiftung ein Einkommen von 60.000 Euro erwirtschaftet. Davon stellt das Körperschaftsteuergesetz 5.000 Euro steuerfrei. Es werden also nur noch 55.000 Euro besteuert. Die steuerliche Belastung ermittelt sich wie folgt:

Körperschaftsteuer = 55.000 Euro x 15% = 8.250 Euro

Würdest Du die Immobilien mit einer Wohnungsbaugenossenschaft vermieten, sähe die Besteuerung der laufenden Mieteinnahmen wie folgt aus:

Körperschaftsteuer = 60.000 Euro x 15% = 9.000 Euro

Es ergibt sich ein Steuervorteil von 750 Euro.

Steuervorteil 2: Gewerbesteuer 

Der Steuervorteil einer Stiftung geht über die erweiterte Grundbesitzkürzung hinaus. Deine Stiftung wird nur zur Gewerbesteuer veranlagt, wenn tatsächlich gewerbliche Einkünfte erzielt werden. Die 10%-Regel, die bei einer Wohnungsbaugenossenschaft im Fall der Nichtbeachtung zum Ausschluss der Gewerbesteuerfreiheit führen kann, hat für eine Stiftung keine Bedeutung

Steuervorteil 3: Erbschaftsteuer

Du kannst Deinen Genossenschaftsanteil mit Zustimmung des Stiftungsvorstands an andere Personen verschenken und vererben. In diesem Fall musst Du Dir aber darüber bewusst werden, dass die Begünstigten erbschaft- oder schenkungsteuerpflichtig werden. Dieses Problem hast Du mit der Übertragung eines Stiftungs-Anteils nicht, weil es hier nichts zu übertragen gibt. Dir steht es aber frei, einen oder mehrere Stifter in die Stiftung aufzunehmen. Dafür musst Du mit keiner steuerlichen Belastung rechnen.

Lies in unserem Ratgeber zur Familienstiftung, was es mit der Erbersatzsteuer auf sich hat und wie Du diese mit einer Liechtenstein-Stiftung umgehen kannst. 

Steuervorteil 4: Wegzug aus Deutschland

Du planst zu irgendeinem Zeitpunkt den Exit und möchtest Deutschland für immer verlassen? Dann solltest Du zu diesem Zeitpunkt nicht wesentlich an einer Kapitalgesellschaft, wie z. B. der GmbH beteiligt sein. Denn in diesem Fall greift unter Umständen die Wegzugsbesteuerung.

Bist Du an einer Genossenschaft beteiligt, profitierst Du unter Umständen von der Nennwert-Bewertung. Dies bedeutet, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Wegzugsteuer nicht nach dem aktuellen Marktwert, sondern an dem Nennwert Deiner Anteile orientiert. Dieser Nennwert liegt in der Regel sehr weit unter dem Marktwert. Dies spricht dafür, dass eine Genossenschaft Dir mehr Vorteile bietet als eine GmbH. Das Problem, das sich hierbei auftut, erklärt Dir unser Steuerexperte Nelson Cremers in dem folgenden Video:

Infobox: Nennwert-Bewertung 

  • Bei der Nennwert-Bewertung wird statt des Marktwertes der Nennwert einer Forderung oder eines Anteils angesetzt. Dies gilt z. B., wenn Du einen Genossenschaftsanteil verkaufen möchtest.
  • Das Bewertungsgesetz unterstreicht, dass der Nennwert angesetzt werden muss, wenn es keinen nachweislich höheren Wert gibt.
  • Das Finanzamt kann bei der Bewertung eines Genossenschaftsanteils also auch von dem höheren Marktwert ausgehen. Weil dies z. B. bei einem Wegzug aus Deutschland mit einer höheren Steuer verbunden ist, bietet Dir die Genossenschaft keine Ideallösung.

Mit einer Stiftung bist Du auch bei einem Wegzug aus Deutschland auf der sicheren Seite. Dass hier die Wegzugsbesteuerung nicht greift, liegt an den beiden folgenden Fakten:

  1. Die Stiftung zählt nicht zu den Kapitalgesellschaften, bei denen die Wegzugssteuer anfällt.
  2. Du bist nicht wesentlich an Deiner Stiftung beteiligt, weil Dir das Vermögen nach der Übertragung nicht mehr gehört.  

Steuervorteil 5: Immobilienverkauf

Stell Dir vor, Du erzielst mit der Vermietung von Immobilien Dein Einkommen. Möchtest Du zu einem späteren Zeitpunkt eine Immobilie verkaufen, kommt es für die Besteuerung auf die richtige Rechtsform an:

  • Bei einer privaten Anschaffung kannst Du die Immobilie nach dem Ende der Spekulationsfrist steuerfrei verkaufen.
  • Verkaufst Du die Immobilie über eine GmbH, fallen bei einem Immobilienverkauf mindestens 15% Körperschaftsteuer an. Bist Du mit der GmbH nicht nur vermögensverwaltend tätig, kommt die Gewerbesteuer mit 30 % hinzu.
  • Nutzt Du für Dein Immobiliengeschäft eine Wohnungsbaugenossenschaft, kommt ein steuerfreier Verkauf auch nach dem Ende der Spekulationsfrist in Betracht. 
  • Hast Du die Immobilie über eine Stiftung gekauft, kannst Du sie nach dem Ablauf von 10 Jahren wieder steuerfrei verkaufen. Du bist also ebenso gut gestellt wie bei einem Privatverkauf. Mit der Stiftung profitierst Du aber auch bei der laufenden Besteuerung. Denn die Stiftung zahlt nur 15% Körperschaftsteuer auf alle Mieteinnahmen. Bei einer privaten Immobilienvermietung kommt Dein persönlicher Steuersatz ins Spiel. Dieser liegt in der Spitze bei 45%. 

Steuern sparen mit einer Wohnungsbaugenossenschaft oder besser nicht? Informiere Dich ausführlich in unseren Live-Webinaren mit Nelson Cremers 

Wir haben Dir in diesem Beitrag die Wohnungsbaugenossenschaft vorgestellt. Du weißt, was sich dahinter verbirgt und welche Bedingungen Du erfüllen musst, um mit dieser Unternehmensform Deine Steuern zu lenken. Möchtest Du Steuern sparen, ohne bestimmte Vorgaben umsetzen zu müssen, empfehlen wir Dir, Dich nach einer sinnvollen Alternative umzusehen.  

Nach unserem Dafürhalten gehört hierzu auch eine Stiftung. Sie stellt insbesondere dann eine sinnvolle Alternative zur Wohnungsbaugenossenschaft dar, wenn Du ein großes Vermögen vor dem Zugriff des Finanzamts, bei einer Scheidung oder im Insolvenzfall schützen möchtest. Mehr zu diesem Thema erfährst Du, wenn Du Dir ein umfassendes Steuerwissen aufbaust. Hierzu erhältst Du ausreichend Gelegenheit, wenn Du Dich zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers anmeldest. Den beliebten Termin, der regelmäßig alle 14 Tage stattfindet, nutzen die Teilnehmer, um dem Steuerexperten Fragen zu ihrer individuellen Situation zu stellen. Sei auch Du mit dabei, um einen fundierten Steuer-Input für die optimale Gestaltung Deiner Steuern zu nutzen.

 

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