Die erweiterte Grundbesitzkürzung führt für vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften, eine VV-GmbH & CoKG oder eine vermögensverwaltende Genossenschaft zum Wegfall der Gewerbesteuer, wenn das Unternehmen ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist. Die gesetzliche Grundlage hierzu findet sich im § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (Gewerbesteuergesetz).
Die erweiterte Grundbesitzkürzung tritt nur ein, wenn das Unternehmen die Voraussetzung erfüllt. Dies ist der Fall, wenn das Unternehmen ausschließlich eigenen Immobilienbesitz verwaltet und vermietet. Die erzielten Mieteinnahmen werden dann bei einer vermögensverwaltenden GmbH nur der Körperschaftsteuer von 15% unterworfen. Für die Ermittlung der Gewerbesteuer werden die Mieteinnahmen herausgerechnet. Da eine rein vermögensverwaltende GmbH keine anderen Einkünfte hat, stellt dies faktisch einen Wegfall der Gewerbesteuer dar.
Beachte, dass die Vorschrift des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sehr eng von der Finanzverwaltung ausgelegt wird. Nimmt eine vermögensverwaltende GmbH später eine gewerbliche Tätigkeit auf, führt dies direkt zu einem Wegfall der erweiterten Grundbesitzkürzung.
Von der erweiterten Grundbesitzkürzung grenzt sich die einfache Grundbesitzkürzung ab. Diese geht aus § 9 Nr.1 Satz 1 GewStG hervor. Hiernach werden bei der Ermittlung eines Gewinns 1,2 % des Einheitsheitswertes eines Grundstücks, das nicht von der Grundsteuer befreit ist, rausgekürzt. Voraussetzung ist, dass dieses Grundstück zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehört. Im Vergleich mit der erweiterten Grundstückskürzung hat die einfache Grundstückskürzung aber deutlich weniger Bedeutung.
Beispiel zur erweiterten Grundbesitzkürzung:
Eine GmbH verfolgt als einzigen Unternehmenszweck die Verwaltung und Vermietung von Immobilienbesitz. Der Geschäftsführer hat von der erweiterten Grundbesitzkürzung erfahren und diese bei seinem Finanzamt angemeldet. Die Folge: Die erzielten Mieteinnahmen werden nur mit der Körperschaftsteuer von 15 % belegt. Die Gewerbesteuer entfällt komplett, weil die vermögensverwaltende GmbH keine anderen Einkünfte erzielt.
Beachte:
Die Spekulationsfrist, die Du bei einem privaten Immobilienkauf für Dich nutzen kannst, spielt für eine vermögensverwaltende GmbH keine Rolle. Auch wenn die zehnjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist, muss die GmbH den Veräußerungserlös mit 15% Körperschaftsteuer versteuern.
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