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Die Bürgschaft (§ 765 BGB) ist ein Vertrag, an dem drei Personen beteiligt sind. Dies sind der Bürge, der Schuldner und der Gläubiger. Der Bürge verpflichtet sich, für den Schuldner eine bestimmte Verbindlichkeit gegenüber dem Gläubiger vollständig oder teilweise zu erfüllen.

Die Bürgschaft kennzeichnet sich durch eine einseitige Verpflichtung des Bürgen. Zwischen ihm und dem Schuldner wird ein rechtlich bindender Bürgschaftsvertrag geschlossen. Der Bürge ist nur zur Erfüllung der Bürgschaftsvereinbarung verpflichtet, wenn der Schuldner seiner Verpflichtung gegenüber dem Gläubiger nicht nachkommen kann. In diesem Fall kann der Gläubiger den schuldrechtlichen Anspruch aus der Hauptforderung gegen den Bürgen durchsetzen.

Damit eine Bürgschaft für alle drei Beteiligten rechtlich bindend ist, müssen die folgenden Formvorschriften erfüllt sein:

Der Bürge kann aus der Bürgschaftsvereinbarung keine Rechte für sich ableiten. Er übernimmt nur die Pflicht, auf Verlangen des Gläubigers für dessen Forderung gegenüber dem Schuldner einzustehen. Tritt der Sicherungsfall ein, haftet nur der Bürge. Hat der Bürge die Zahlung geleistet, kann er sich das Geld vom Schuldner wiederholen.

Eine Bürgschaft ist unwirksam, wenn der Bürge mit seinem Versprechen gegenüber dem Schuldner die eigene Existenz gefährdet. Der Gläubiger muss ihn über alle Risiken in Kenntnis setzen. Zu den wichtigsten Bürgschaftsformen gehören die selbstschuldnerische Bürgschaft, die Zeitbürgschaft und die Mietbürgschaft.  

Beispiel:

Stell Dir vor, Du hast eine GmbH, die sich in einer finanziellen Krise befindet. Aus rechtlicher Sicht stellt die GmbH eine eigenständige juristische Person dar.

Die Verbindlichkeiten der GmbH gegenüber der Bank belaufen sich auf insgesamt 1 Million Euro. Die GmbH stellt ihr Stammkapital von 25.000 Euro zur Verfügung. Für die restlichen 975.000 soll ein Kredit aufgenommen werden. Das notwendige Kapital erhält die GmbH aber nur gegen eine entsprechende Sicherheitsleistung. Diese kann dadurch gegeben werden, dass Du Dich als Gesellschafter für Deine GmbH gegenüber der Bank verbürgst und deren Forderung aus Deinem Privatvermögen erfüllst. Damit hast Du für Deine GmbH eine Bürgschaft übernommen. Damit diese rechtlich bindend ist, achtest Du darauf, dass die Formvorschriften erfüllt sind. Dies bedeutet auch, dass Du mit der Erfüllung der Forderung nicht Deine private Existenz gefährdest.   

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