Steuern sparen als Unternehmer: 10 legale Steuertricks und eine wirklich effiziente Lösung

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Steuern sparen als Unternehmer: 10 legale Steuertricks und eine wirklich effiziente Lösung

Das Wichtigste in Kürze 

Steuern sparen als Unternehmer ist Dein Ziel? In diesem Beitrag zeigen wir Dir 10 legale Steuertricks und eine wirklich effiziente Lösung. Doch zunächst und wie gewohnt ein kurzer Überblick:

  • Anfangsverluste helfen Dir in späteren Jahren beim Optimieren Deiner Steuern. 
  • Mittelständische Unternehmer beantragen die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer, um sich mehr Liquidität zu verschaffen.
  • Steuern sparen als Unternehmer: Du kannst auch eine atypisch stille Beteiligung oder eine Stiftung als Rechtsform nutzen.
  • Der Aufbau einer Holding-Struktur bietet Dir ein wirklich effektives Gestaltungsinstrument zur Reduzierung Deiner Steuern. 
  • Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.

Als Unternehmer (Freiberufler oder Gewerbetreibender) beauftragst Du sicher einen Steuerberater, der Dir den einen oder anderen legalen Steuertrick verrät. Er erklärt Dir z. B., warum Du eine Ist-Versteuerung beantragen solltest oder wie Du Deinen Gewinn mit Abschreibungen auf Investitionen minderst. Um aber richtig Steuern zu sparen, bedarf es einer effizienteren Lösung. Diese schaffst Du Dir mit der Gründung einer Familienstiftung und dem Aufbau einer Holding-Struktur. Wie Du das praktisch umsetzt, erfährst Du in diesem Beitrag.  

Anfangsverluste mit Gewinnen verrechnen 

Mit diesem Steuertrick wenden wir uns insbesondere an die Existenzgründer unter Euch. Denn gerade am Anfang Deiner Selbstständigkeit als Unternehmer musst Du mit hohen Anfangsverlusten rechnen. Die gute Nachricht: Diese Anfangsverluste kannst Du auf den beiden folgenden Wegen zum Steuernsparen nutzen:

  • Verlustverrechnung
  • Verlustrücktrag oder Verlustvortrag

Verlustverrechnung

Verlustverrechnung bedeutet, dass Du den Verlust einer Einkunftsart mit dem Gewinn einer anderen Einkunftsart im selben Jahr verrechnen kannst. Hierdurch sinkt Dein zu versteuerndes Einkommen und damit auch die Bemessungsgrundlage für die Festsetzung Deiner Steuer.

Beispiel 1:

Stell Dir vor, Du beziehst mit einer Angestelltentätigkeit ein Gehalt von 36.000 Euro. In einer Nebentätigkeit bist Du freiberuflich tätig. In Deinem ersten Jahr erwirtschaftest Du einen Verlust von 5.000 Euro, weil Du verschiedene Investitionen getätigt hast. Durch die Verrechnung des Verlusts mit dem Einkommen aus Deinem Gehalt reduzierst Du Dein zu versteuerndes Einkommen auf 31.000 Euro. Die Folge: Du zahlst weniger Steuern, weil die Bemessungsgrundlage sich reduziert. 

Verlustrücktrag oder Verlustvortrag 

Wenn Du keine anderen Einkünfte hast, sind ein Verlustrücktrag oder ein Verlustvortrag möglich. Du kannst Deinen Verlust in ein Jahr zurücktragen, in dem Du mit Deiner Unternehmertätigkeit einen Gewinn erzielt hast. Alternativ trägst Du diesen Verlust in die Zukunft vor. Achte darauf, dass dieser Verlust von Deinem Finanzamt mit einem separaten Bescheid über einen verbleibenden Verlustvortrag festgestellt wird. Dann ist es Dir möglich, diesen Verlust mit einem in den nächsten Jahren erwirtschafteten Gewinn zu verrechnen. Die Folge ist dieselbe wie bei einer Verlustverrechnung. Im Jahr des Verlustrücktrags oder des Verlustvortrags mindert sich Dein zu versteuerndes Einkommen und damit auch Deine Steuerlast.

Einen Verlust kannst Du mit den Gewinnen aus anderen Jahren verrechnen. Dabei ist sowohl ein Verlustrücktrag als auch ein Verlustvortrag möglich. Dadurch sinkt Deine Steuerlast im Jahr der Verrechnung.  

Ist-Versteuerung (§ 20 UStG) nutzen

Das Umsatzsteuerrecht unterscheidet zwischen der Sollversteuerung und der Istversteuerung. Bei der Sollversteuerung (Steuer nach vereinbarten Entgelten) entsteht die Umsatzsteuer zum Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem Du die Rechnung gestellt hast. In diesem Zeitpunkt wird sie für Dich auch fällig. Die Folge: Du trittst für Deinen Kunden – den eigentlichen Steuerschuldner – in Vorleistung. 

Bei der Istversteuerung – auch als Steuer nach vereinnahmten Entgelten bekannt – musst Du die Umsatzsteuer erst abführen, wenn Du den Betrag vereinnahmt hast. Dies bedeutet, dass Du im Augenblick der Rechnungsstellung über mehr Liquidität verfügst. Außerdem minimierst Du mit der Ist-Versteuerung das Risiko, Umsatzsteuer für eine Rechnung abzuführen, die unter bestimmten Umständen (z. B. Insolvenz des Kunden) gar nicht bezahlt wird.

Infobox: Voranmeldungszeitraum 

  • Voranmeldungszeitraum ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Die Umsatzsteuer ist die einzige Steuer, die Du für den Voranmeldungszeitraum selbst berechnen und beim Finanzamt anmelden musst.
  • Voranmeldungszeitraum können sowohl der Kalendermonat, das Kalendervierteljahr als auch das Kalenderjahr sein. 
  • Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 10. Tages nach dem Ende des Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt übermittelt werden.

Beispiel 2:

Du bist Autohändler und möchtest Steuern sparen als Unternehmer. Am 25. Oktober 2024 (Voranmeldungszeitraum Oktober 2024) hast Du einen Neuwagen zu einem Bruttoverkaufspreis von 59.500 Euro verkauft. Wegen einer kurzfristigen Zahlungsunfähigkeit des Käufers vereinnahmt Dein Betrieb den kompletten Betrag erst am 10. Dezember 2024. 

Bei der Sollversteuerung entsteht die Umsatzsteuer (9.500 Euro) mit Ablauf Oktober, weil Du in diesem Monat die Rechnung erstellt hast. Die Steuer musst Du bis spätestens zum 10. November 2024 anmelden und bezahlen. Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst mit Ablauf Dezember (Voranmeldungszeitraum Dezember 2024) fällig, weil Du den kompletten Rechnungsbetrag in diesem Monat vereinnahmt hast.

Beachte:

Die Ist-Versteuerung nutzt Du zur Verbesserung Deiner Liquidität. Dies ist aber nur möglich, solange Du nicht bilanzierungspflichtig bist und einen Umsatz erzielst, der die Grenze von 800.000 Euro nicht überschreitet. Du profitierst deshalb vorrangig als Unternehmer des Mittelstands (KMU).

Infobox: KMU    

  • Als KMU (kleine und mittlere Unternehmen) werden Betriebe bezeichnet, die einen bestimmten Personalbestand und einen bestimmten Umsatz nicht überschreiten.
  • Du gehörst zu den KMU, wenn Dein Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro liegt und Du nicht mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigst.
  • Als KMU nutzt Du diverse Steuerprivilegien. Hierzu gehört z. B. der § 7g EStG

Familienangehörige als Mitarbeiter beschäftigen

In Zeiten des Fachkräftemangels ist jedes Unternehmen auf gute Mitarbeiter angewiesen. Setzt Du Deine Familienangehörigen im Betrieb ein, nutzt Du den Vorteil, dass das Geld in der Familie bleibt.

Als angestellte Familienmitglieder kommen sowohl die Eltern, der Ehegatte oder die eigenen Kinder in Betracht. Mit einer Gestaltung als Minijob müssen von den geringfügig Beschäftigten weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben abgeführt werden. Die maximale Entlohnung ist derzeit (Steuerjahr 2024) auf 538 Euro festgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2025 kannst Du Deinen Mitarbeitern maximal 556 Euro lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Die pauschalen Abgaben zur Sozialversicherung und zur pauschalierten Lohnsteuer übernimmt Dein Unternehmen.

Dein Vorteil: Du kannst sämtliche Personalkosten als abzugsfähige Betriebsausgaben ansetzen. Hierdurch mindert sich Dein steuerpflichtiger Gewinn.  

Abschreibungen zum Steuern sparen als Unternehmer vornehmen 

Größere Anschaffungen (Anschaffungsvolumen ab 1.000 Euro netto) dürfen nach den Regeln des Handels- und Steuerrechts nicht in einer Summe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Der Gesetzgeber sieht hierfür die lineare Abschreibung vor. Die vorübergehende Wiedereinführung der degressiven Abschreibung läuft mit Ablauf des 31. Dezember 2024 aus. Bei der linearen Abschreibung verteilst Du die Nettoanschaffungskosten auf die vom Gesetzgeber vorgegebene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. So senkst Du mit smarten Investitionen Deine Steuerlast.

Beispiel 3:

Schaffst Du Dir z. B. eine Photovoltaikanlage (Anschaffungskosten: 100.000 Euro) an, schreibst Du die Kosten über 20 Jahre ab. Die jährliche Abschreibung ermittelt sich auf dem folgenden Rechenweg:

Järlicher Abschreibungsbetrag = 100.000 Euro / 20 Jahre = 5.000 Euro

Für Dich bedeutet dies, dass Du mit einer Abschreibung von 5.000 Euro als jährliche Betriebsausgabe für die nächsten 20 Jahre Deine Gewinne reduzierst und Steuern sparst.

Neben der linearen Abschreibung gibt es für Dich noch zwei weitere Möglichkeiten, Deine Investitionsgüter gewinnmindernd abzuschreiben.

Den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) kannst Du als gewerbetreibender Unternehmer und als Freiberufler nutzen, wenn Du zu den kleineren und mittleren Unternehmern (KMU) gehörst. Dasselbe gilt für die Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 EStG. Beide Gestaltungen stellen wir Dir in unserem Beitrag “Steuern sparen als Freiberufler: 10 coole Hacks vom Steuer-Gestalter” etwas ausführlicher vor. 

Freiwillig zum Bilanzierer werden 

Nicht jeder Unternehmer muss zwingend eine Bilanz erstellen, um seinen Gewinn zu ermitteln. Bist Du z. B. als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker tätig, stellst Du Deine Zahlen in einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gegenüber. Diese Methode erfordert nicht so viel Aufwand wie die Erstellung einer Bilanz. Auf der anderen Seite kannst Du als Bilanzierer Gestaltungen zur Steueroptimierung nutzen, die Dir als Einnahmen-Überschuss-Rechner nicht zur Verfügung stehen. Von einer Bilanzierung profitierst Du z. B. in den folgenden Punkten:

  • Du ermittelst Deinen Gewinn periodengerecht: Durch den Ausweis von Forderungen und Verbindlichkeiten, hast Du einen besseren Überblick über Deine Einnahmen und Deine zukünftigen Zahlungsverpflichtungen.
  • Mit der Bildung von Rückstellungen reduzierst Du Deinen Gewinn und auch Deine Steuerlast. Deshalb ist eine Bilanz zum Steuersparen besser geeignet als eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Für welche Sachverhalte Du Rückstellungen bilden kannst, erfährst Du in dem nächsten Kapitel.

Beachte:  
Der Wechsel von der EÜR zur Bilanz ist nicht immer die ideale Lösung. Du solltest Dir von Deinem Steuerberater den Übergangsgewinn ermitteln lassen, den Du gegebenenfalls versteuern musst. Hierzu beraten wir Dich gerne. Alternativ meldest Du Dich zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers an, um Dich ausführlich über die Vor- und Nachteile einer Bilanzierung zu informieren.  

Der Wechsel von der EÜR zur Bilanz ist mit einigen Vor- und Nachteilen verbunden. Wir zeigen Dir, ob Du wirklich damit Steuern sparst.

Rückstellungen in der Bilanz bilden

Rückstellungen sind Positionen, die Deinen Gewinn mindern. Folglich kannst Du mit einer Rückstellung auch Deine Abgabenlast mindern und Steuern sparen als Unternehmer. Rückstellungen definieren sich als Verbindlichkeiten, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit im nächsten Kalenderjahr entstehen. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung weißt Du aber noch nicht, wie hoch die Verbindlichkeit sein wird.

Rückstellungen bildest Du z. B. für Steuerzahlungen (Steuerrückstellungen), Pensionszusagen (Pensionsrückstellungen) oder die Kosten, die Dein Steuerberater Dir für die Erstellung des Jahresabschlusses und die Offenlegung der Bilanz in Rechnung stellt.

Beachte:

Sobald der Grund für die Bildung der Rückstellung entfallen ist, löst Du diese wieder gewinnerhöhend auf. Bei wiederkehrenden Rückstellungen – z. B. die Rückstellung für die Archivierung Deiner Geschäftsunterlagen – passt Du diese gegebenenfalls an. 

Beispiel 4:

Du hast im vergangenen Jahr eine GmbH gegründet. Deine Geschäftsunterlagen für die vergangenen Jahre bewahrst Du zunächst in einem Nebenraum Deines Büros auf. Hierfür bildest Du in der Bilanz eine Rückstellung, die sich an der anteiligen Miete von 6.000 Euro orientiert. 

Weil Dein Aufwand in den kommenden Jahren kontinuierlich wächst, mietest Du einen separaten Raum an. Die jährliche Miete beläuft sich auf 12.000 Euro. Deshalb erhöhst Du in der nächsten Bilanz Deine Rückstellung auf diesen Betrag. Damit sparst Du noch mehr Steuern als im ersten Jahr.

Fazit:

Weil der Grund für die Bildung der Rückstellung im nächsten Jahr nicht entfällt, brauchst Du sie auch nicht aufzulösen. Du passt sie nur an den Aufwand an, der Dir voraussichtlich entsteht.

GmbH gründen und Steuerlast reduzieren 

Als Einzelunternehmer gehörst Du für das Finanzamt zur Einkommensteuerwelt. Für die Besteuerung gilt hier Dein persönlicher Steuersatz, der in der Spitze bei 45 % liegt. Um dieser hohen Steuerlast zu entgehen, wechselst Du in die Körperschaftsteuerwelt und gründest eine GmbH. Dein Vorteil: Die GmbH – und auch jede andere Körperschaft oder Kapitalgesellschaft – unterliegt der Flat-Tax-Besteuerung von circa 30%

Für die Gründung einer GmbH benötigst Du einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und ein Mindest-Stammkapital von 25.000 Euro. Dieses musst Du zunächst mit einem Anteil von 50% auf das Geschäftskonto einzahlen. Mehr hierzu erfährst Du, wenn Du Dir unseren Blogbeitrag: “Steuern sparen mit einer GmbH: Ein umfassender Ratgeber” durchliest. 

Infobox: Mindest-Stammkapital einer GmbH 

  • Das Mindest-Stammkapital einer GmbH ist auf 25.000 Euro festgesetzt (§ 5 GmbHG). 
  • Für den Handelsregistereintrag reicht zunächst eine Einlage auf das Stammkapital von 12.500 Euro aus. 
  • Das Stammkapital der GmbH muss nicht zwingend in Geld erbracht werden. Du kannst Deine GmbH auch mit einer Sachgründung errichten.

Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person, die selbst Verträge abschließen kann. So ist es z. B. auch möglich, dass Du mit Deiner eigenen Gesellschaft einen Geschäftsführeranstellungsvertrag vereinbarst. Du beziehst ein Gehalt, das für die GmbH eine Betriebsausgabe ist und Deinen steuerpflichtigen Gewinn mindert. Allerdings musst Du aufpassen, wenn Du die Höhe Deines Gehalts festlegst. Laut dem Willen der Finanzverwaltung muss dieses angemessen sein. Was dies genau bedeutet und wie Du Dein Geschäftsführergehalt optimal bestimmst, erklärt Dir unser Steuerexperte Nelson Cremers in dem folgenden Video:

Atypisch stille Beteiligung als Rechtsform wählen 

Entscheidest Du Dich dazu, Dein Unternehmen als GmbH zu führen, fällt für diese in der Regel neben der Körperschaftsteuer auch Gewerbesteuer an. Planst Du nur eine vermögensverwaltende Tätigkeit –  z. B. mit der Vermietung Deines eigenen Immobilienvermögens – hast Du eine vermögensverwaltende GmbH. Diese ist Dank der erweiterten Grundbesitzkürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG von der Gewerbesteuer freigestellt.

Daneben gibt es für Dich aber noch eine weitere Möglichkeit, mit der Du zumindest einen Teil Deiner Gewerbesteuer einsparen kannst. Hierzu wandelst Du Deine GmbH mit einer atypisch stillen Beteiligung in eine Personengesellschaft (GmbH & Still) um. So kann Dein Unternehmen von dem Gewerbesteuerfreibetrag (derzeit: 24.500 Euro) profitieren (§ 11 Absatz 1 Nr. 1 GewStG).  

Denkmalimmobilie als Kapitalanlage erwerben 

Gebäude, die aus historischen oder architektonischen Gründen besonders wertvoll sind, werden in Deutschland unter Denkmalschutz gestellt. Zum Erhalt dieser Immobilien ist der Staat auf Dich als Investor angewiesen. Dein Vorteil: Du nutzt besondere Abschreibungen, um Deine Steuerlast zu senken. Voraussetzung ist allerdings, dass Du die Immobilie als Kapitalanlage erwirbst. 

Planst Du eine Denkmalimmobilie zu vermieten, kannst Du neben den Anschaffungskosten auch den kompletten Sanierungsaufwand über einen Zeitraum von zwölf Jahren von der Steuer absetzen. § 7i EStG sieht vor, dass Du in den ersten acht Jahren jeweils 9% des Sanierungsaufwands steuermindernd absetzt. In den verbleibenden vier Jahren beträgt die Abschreibung jeweils 7%.  

Neben der Denkmal-AfA setzt Du auch Deine Anschaffungskosten über die lineare Abschreibung ab. Wie dies funktioniert, veranschaulicht Dir das folgende Beispiel:

Beispiel 5:

Du hast eine Denkmalimmobilie (Baujahr 1925) für 100.000 Euro erworben und saniert. Dein Sanierungsaufwand betrug 200.000 Euro. Die Abschreibung der Anschaffungskosten nimmst Du gemäß § 7 Absatz 4 Nr. 2b EStG mit 2% vor. Den Sanierungsaufwand schreibst Du im ersten Jahr mit 9 % ab. Hieraus ergibt sich die folgende Rechnung:

Abschreibung der Anschaffungskosten: 2 % von 100.000 Euro = 2.000 Euro

Abschreibung auf den Sanierungsaufwand: 9 % von 200.000 Euro =  18.000 Euro

Deine gesamte Abschreibung beträgt im ersten Jahr 20.000 Euro. Unterstellen wir, dass Du in diesem Jahr Mieteinnahmen von 9.000 Euro erzielt hast, ergibt sich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ein Verlust von 11.000 Euro. Verrechnet Du diesen mit Deinen anderen Einkünften – z. B. aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit – profitierst Du von einer höheren Steuererstattung.  

Steuern sparen als Unternehmer: Vermeide Steuerfallen

Kennst Du unseren Beitrag zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung schon? Dann weißt Du, dass Du spätestens sieben Jahre vor dem Exit handeln solltest. Daneben gibt es aber noch zwei weitere Steuerfallen, die es Dir als Unternehmer erschweren könnten, Steuern zu sparen. Dies sind:

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) 

Dass ein zu hohes Geschäftsführergehalt zu einer steuererhöhenden verdeckten Gewinnausschüttung führen kann, hat Nelson Dir schon in unserem Video erklärt. Daneben können aber auch noch weitere Sachverhalte für Dich steuerschädlich sein.

Als verdeckte Gewinnausschüttung definiert der Gesetzgeber alle Vorteile, die eine GmbH ihrem Gesellschafter zuwendet und die zu Lasten ihres Gewinns gehen. Neben einem unangemessenen Geschäftsführergehalt gelten z. B. auch die folgenden Sachverhalte als vGA:

  • Der Gesellschafter erhält von seiner GmbH ein zinsloses Darlehen.
  • Die GmbH erhält von ihrem Gesellschafter ein Darlehen mit einem unangemessen hohen Kredit.
  • Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen des GmbH-Geschäftsführers werden von der GmbH übernommen.

Eine vGA schlägt doppelt zu:

  • Auf der Ebene der Gesellschaft wird die vGA dem Gewinn außerhalb der Bilanz wieder zugerechnet. So erhöht die vGA das Einkommen. Dadurch erhöht sich auch die Steuerlast.
  • Auf der Ebene des Gesellschafters führt die vGA zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese unterliegen mit 25% der Abgeltungssteuer.

Betriebsaufspaltung

Die Betriebsaufspaltung wird für Dich zu einer Steuerfalle, wenn Du z. B. eine privat gehaltene Immobilie an Deine GmbH vermietest und dafür einen Mietzins kassierst. Voraussetzung ist allerdings, dass sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung vorliegen.

Personelle Verflechtung bedeutet, dass Du sowohl bei der Vermietung als auch in der GmbH uneingeschränkt Deinen Willen durchsetzen kannst. Der Gesetzgeber spricht hier von Beherrschungsidentität. Diese setzt er z.B. voraus, wenn Dir die Immobilie allein gehört und Du zu 100% an der GmbH beteiligt bist.

Die Folgen einer Betriebsaufspaltung sind:

  • Die Immobilie zählt zum notwendigen Betriebsvermögen. Bei einem Verkauf musst Du den Veräußerungserlös versteuern.
  • Die Mieteinnahmen werden zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert. Dies bedeutet, dass Du hierauf Gewerbesteuer zahlen musst. 

Sachliche Verflechtung bedeutet, dass eine wesentliche Betriebsgrundlage an die GmbH vermietet wird. Hiervon ist bei einer Immobilie auszugehen, wenn die GmbH das Gebäude für ihren laufenden Betrieb (z. B. als Bürogebäude oder Lagerhalle) nutzt. Möchtest Du mehr über eine Betriebsaufspaltung und deren steuerliche Folgen erfahren, nimm gerne zu uns vom SteuerMentoring Kontakt auf.       

In dem anschließenden Video stellt Dir unser Steuerexperte Nelson Cremers weitere Fallen vor, die Du vermeiden solltest, wenn Du als Unternehmer Steuern sparen möchtest:

Effektiv Steuern sparen als Unternehmer: Familienstiftung zur Holding ausbauen

Zum Schluss dieses Beitrags stellen wir Dir einen Weg vor, mit dem Du effektiv und nachhaltig Steuern sparen kannst. Hierzu gründest Du eine Familienstiftung, in welche Du Dein Vermögen einbringst. Du verfolgst hiermit das Ziel, dieses Vermögen für Dich und Deine Familie über Generationen vor dem Zugriff Dritter zu sichern. Eure Erträge erzielt Ihr mit den Einnahmen, die Ihr mit dem Vermögen erzielt.

Beispiel 6:

Du besitzt eine Immobilie, die Du vermietest. In einem Jahr erzielst Du Mieteinnahmen von 60.000 Euro. Hierauf zahlst Du mit 45% den höchsten Steuersatz. Nachdem Du die Immobilie in eine Stiftung eingebracht hast, unterliegen die Mieteinnahmen der Körperschaftsteuer von 15%. Die Gewerbesteuer wird hier nicht erhoben, weil Deine Stiftung mit der Vermietung keine gewerblichen Einkünfte erzielt. Zusätzlich profitierst Du von dem § 24 KStG. Dieser gewährt Dir auf das Einkommen der Stiftung einen Freibetrag von 5.000 Euro. Dies bedeutet, dass Du nur 55.000 Euro Deiner Mieteinnahmen mit 15% versteuern musst.

Möchtest Du die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen, musst Du nur die Spekulationsfrist von 10 Jahren abwarten. Danach zahlst Du auf Deinen erzielten Veräußerungserlös keine Steuern mehr.

Eine Familienstiftung lässt sich auch optimal als Teil einer Holdingstruktur installieren. Eine Holding besteht aus einem Mutterunternehmen und einem Tochterunternehmen. Deine bereits existierende GmbH übernimmt die Stellung des Tochterunternehmens. An dieser beteiligt sich eine Stiftung, die Du zusammen mit einem oder mehreren Familienangehörigen gründest (Familienstiftung). Durch diese Konstellation ergeben sich für Dich die folgenden Vorteile:

  • Schüttet die GmbH ihren Gewinn an die Stiftung aus, wird eine effektive Steuer von 1,5% fällig. Bei einer Ausschüttung an Dich als Gesellschafter, zahlst Du 25% Abgeltungssteuer
  • Möchtest Du die GmbH später verkaufen, fällt auch hier nur eine effektive Steuer von 1,5% an.  
  • Du zahlst keine Erbschaftsteuer, weil Dir keine Anteile an der Stiftung gehören. Die alle 30 Jahre anfallende Erbersatzsteuer umgehst Du mit einer Stiftungsgründung in Liechtenstein. 
  • Die Wegzugssteuer ist für Dich kein Thema, weil Du selbst nicht an Deiner Stiftung beteiligt bist.

Die Vorteile einer Stiftung helfen Dir auch bei einer Holdingstruktur. So musst Du Dir z. B. keine Gedanken um die Erbschaftsteuer und die Wegzugssteuer machen. 

Unser SteuerMentoring: Mit einem gezielten Steuerwissen findest Du die passende Strategie

Du möchtest als Unternehmer richtig Steuern sparen und Asset Protection nutzen, um Dein Vermögen abzusichern? Dir helfen die legalen Steuertricks Deines Steuerberaters aber nicht wirklich? Dann finde mit uns die für Dich passende Strategie. Wir erklären Dir nicht nur, wie Abschreibungen oder die Ist-Versteuerung Dich weiterbringen. Eignest Du Dir das Steuerwissen unseres SteuerMentorings an, erfährst Du, wie Du Deine Steuerlast drastisch und nachhaltig senken kannst.  

In unseren Live-Webinaren mit Nelson Cremers zeigt Dir der Steuerexperte z. B., wie Du mit einer Stiftung die Erbersatzsteuer umgehst und warum Du Dir bei einem Exit keine Gedanken um die Wegzugsbesteuerung machen musst. Informiere Dich hier über den Aufbau einer Holding und warum es sich anbietet, diese mit einer Familienstiftung zu errichten. 

Dies ist alles ist machbar, wenn Du über ein umfassendes Wissen verfügst, um Deine Steuern für Dich optimal zu gestalten. Auf dem Weg zu einem smarten Steuer-Gestalter begleiten wir Dich gerne.  

FAQs zum Steuern sparen als Unternehmer

Bin ich als Einzelunternehmer gewerbesteuerpflichtig?

Steuern sparen als Unternehmer funktioniert z.B., wenn Du als Einzelunternehmer keine Gewerbesteuer zahlst. Als Einzelunternehmer bist Du gewerbesteuerpflichtig, wenn Du ein Gewerbe betreibst und zuvor das Gewerbe angemeldet hast. Hier kannst Du aber den Gewerbesteuerfreibetrag für Dich nutzen. Dieser ist im § 11 GewStG festgelegt und liegt zurzeit bei 24.500 Euro.

Von dem Gewerbesteuerfreibetrag profitierst Du auch als Personengesellschafter. Hast Du aber eine GmbH – oder eine andere Kapitalgesellschaft – zahlst Du ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer.

Welche Kosten kann ich als Betriebsausgaben ansetzen?

Als Unternehmer kannst Du alle Kosten absetzen, die in einem direkten Zusammenhang mit Deiner betrieblichen Tätigkeit stehen. Hierzu zählen die Material- und Personalkosten ebenso wie die betrieblichen Versicherungen oder die Weiterbildungskosten für das SteuerMentoring.

Viele Kosten machen sich direkt als Betriebsausgaben bemerkbar. Betragen die Anschaffungskosten jedoch mehr als 1.000 Euro, schreibst Du den Gesamtaufwand über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab.

Welche Vermögensgegenstände muss ich abschreiben?

Alle abnutzbaren Vermögensgegenstände, die mehr als 1.000 Euro (Nettobetrag) gekostet haben und zu Deinem Anlagevermögen gehören, musst Du abschreiben. Hierzu gehören z. B. die Büroeinrichtung, der Fuhrpark und die Maschinen. Bei der Abschreibung beachtest Du die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Diese betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist in den amtlichen AfA-Tabellen festgelegt. Für die Ermittlung der AfA setzt Du diese ins Verhältnis zu den Nettoanschaffungskosten.

Vermögensgegenstände, die nicht abnutzbar sind, können nicht abgeschrieben werden. Hierzu gehört z. B. der Grund und Boden, auf dem Deine Betriebsimmobilie steht.

Kann ich als Geschäftsführer die Steuerlast meiner GmbH reduzieren?

Ja, vereinbarst Du als GmbH-Geschäftsführer ein monatliches Gehalt, reduzierst Du die Steuerlast Deiner GmbH. Denn die Zahlung des Gehalts und der hierauf entfallenden Lohnsteuer stellt für die GmbH eine Betriebsausgabe dar, die den steuerpflichtigen Gewinn Deiner GmbH senkt.

Bei der Festlegung des Gehalts achtest Du darauf, dass weniger als 30% Lohnsteuer anfällt. Dies ist die Steuer, die die GmbH mit der Zahlung Deines Gehalts spart. So kommt auch unter dem Strich eine Steuererstattung heraus.

Wie unterstützt der deutsche Fiskus Investitionen in mein Unternehmen?

Der deutsche Fiskus unterstützt Dich nicht nur mit Abschreibungen auf Immobilien und anderen Investitionen. Denn daneben kannst Du auch Sonderabschreibungen und den Investitionsabzugsbetrag geltend machen, wenn Du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst.

Als Voraussetzungen für beide Steuervorteile gilt nach § 7g EStG, dass Dein Gewinn nicht über 200.000 Euro liegt und Du den angeschafften Gegenstand zu mindestens 90% in Deinem Unternehmen nutzt oder an ein anderes Unternehmen vermietest. Die Sonderabschreibungen betragen 40% der Anschaffungskosten. Als IAB machst Du 50% der geplanten Investitionen als vorweggenommene Abschreibungen geltend. Beide Steuervorteile können nebeneinander genutzt werden.

Wie kann ich Mitarbeitergehälter steueroptimiert gestalten?

Mitarbeitergehälter können z. B. durch lohnsteuerfreie Bestandteile optimiert werden. Hierzu zählen z. B. die Sachbezüge, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in Form von Verpflegung, Gutscheinen oder Sachleistungen zukommen lässt. Die lohnsteuerfreie Grenze ist auf monatlich 50 Euro gedeckelt. Eine Sachleistung, die über diese Grenze hinausgeht, muss von dem Arbeitnehmer lohnversteuert werden.

Steuern sparen als Unternehmer: Warum sollte ich verdeckte Gewinnausschüttungen vermeiden?

Jede verdeckte Gewinnausschüttung – kurz: vGA – kann sowohl für Dich als Gesellschafter als auch für Deine Kapitalgesellschaft zu einer Steuererhöhung führen. Du wirst also doppelt bestraft. Deshalb solltest Du eine vGA stets vermeiden.

Eine vGA entsteht z. B. dadurch, dass Du Dir als Geschäftsführer Deiner GmbH ein zu hohes Gehalt zahlst. Wenn Du als GmbH-Geschäftsführer Steuern sparen möchtest, achtest Du darauf, dass die Bezüge stets angemessen sind. Was das Finanzamt unter Angemessenheit versteht und wie Du eine verdeckte Gewinnausschüttung verhinderst, erfährst Du z. B. in ein einem unserer kostenlosen Live-Webinare mit Nelson Cremers. Melde Dich gerne direkt an.

Wann bin ich von der Wegzugssteuer betroffen?

Die Wegzugssteuer ist eine fiktive Steuer, die erhoben wird, wenn Du bei Deinem Wegzug aus Deutschland zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist. Zu den weiteren Voraussetzungen der Wegzugsteuer gehört, dass Du als natürliche Person Deine unbeschränkte Steuerpflicht aufgibst und die Beteiligung an der GmbH zu Deinem Privatvermögen gehört.

Hast Du ein Einzelunternehmen oder bist Du bei Deinem Wegzug aus Deutschland an einer Personengesellschaft (z. B. OHG oder GmbH & CoKG) beteiligt, spielt die Wegzugssteuer für Dich keine Rolle.

Kann ich die Wegzugssteuer vermeiden?

Du kannst die Wegzugsbesteuerung vermeiden, wenn Du die Voraussetzungen für die Wegzugssteuer aushebelst. Hierzu installierst Du z. B. eine GmbH & CoKG als Holding über Deine operative GmbH oder Du sorgst dafür, dass Du in Deutschland weiter unbeschränkt steuerpflichtig bleibst. Hierzu behältst Du Deinen Wohnsitz oder Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland bei. Um dies umzusetzen, reicht es schon aus, dass Du nach Deinem Wegzug weiter Zugang zu der Wohnung Deiner in Deutschland lebenden Kinder hast.

Wie kann ich mein Vermögen schützen?

Du schützt Dein Vermögen am besten, wenn Du eine oder mehrere clevere Steuerstrategien verfolgst. Wichtig ist insbesondere, in der Körperschaftsteuerwelt zu sein, wenn Dein Unternehmen hohe Gewinne erzielt. Denn hier ist die steuerliche Belastung um circa 15% geringer als in der Einkommensteuerwelt. Lass deshalb von Deinem Steuerberater in Leverkusen prüfen, ob Du Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln kannst. Hierdurch schaffst Du Dir gleich mehrere steuerliche Identitäten, mit denen Du Deine Steuerlast noch weiter reduzierst.

Ein anderer Weg, um Dein Vermögen zu schützen, ist die Gründung einer Stiftung. Sobald Du Dein Vermögen in diese Stiftung übertragen hast, gehört es ausschließlich ihr. Weil Du nichts mehr zu vererben oder zu verschenken hast, fallen weder Erbschaftssteuer noch Schenkungssteuer an.

Mit einer Stiftung ist Dein Vermögen auch vor der Wegzugsteuer geschützt. Denn die Stiftung ist eine Körperschaft, die von den Bestimmungen zur Wegzugssteuer nicht erfasst wird.

Du hast noch weitere Fragen zum Steuern sparen als Unternehmer oder möchtest Dich ausführlich über unsere cleveren Steuergestaltungen informieren? Dann melde Dich doch gleich zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers an. Hier erfährst Du z. B., wie Du Steuern in Vermögen umwandelst und die Liquidität aus der zurückgeholten Steuer für ein smartes Investment nutzt. 

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