Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln: Was erreichst Du mit einer Holdingstruktur?

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Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln: Was erreichst Du mit einer Holdingstruktur?

Planst Du, Dich mit einem Unternehmen selbstständig zu machen, steht es Dir frei, welche Rechtsform Du wählst. Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen setzt Du mit einer Kapitalgesellschaft gleich mehrere Steuervorteile um. Aber auch als Einzelunternehmer kannst Du zunächst Steuern sparen. Lies in diesem Beitrag, wann Du spätestens Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln solltest und was Du mit einer Holdingstruktur erreichst.

Du interessierst Dich für eine Holding und möchtest wissen, wie Du diese Unternehmensstruktur gewinnbringend einrichtest? Dann informiere Dich vorab mit dem folgenden Video. Hier erklärt Dir unser Steuergestalter, Nelson Cremers, wie Du als Einzelunternehmer die für Dich passende Holdingstruktur schaffst und richtig Steuern sparst.

Steuern sparen im Einzelunternehmen: Wann funktioniert das?

Als Einzelunternehmer mit hohen Gewinnen bist Du Deinem persönlichen Steuersatz ausgeliefert. In der Spitze musst Du 45% Deines zu versteuernden Einkommens für die Steuerzahlung an das Finanzamt bereithalten. Doch der Höchststeuersatz eines Einzelunternehmers ist nicht per se schlecht. Wie Du diesen zum Steuern sparen einsetzt, zeigt Dir das folgende Beispiel:

Beispiel 1: 

Wir nehmen an, Du schaffst Dir privat einen Immobilienbestand an. Diese Immobilien möchtest Du gewinnbringend vermieten. Doch bevor das geschieht, müssen die Gebäude umfassend saniert werden. Die Anschaffungskosten der Immobilie belaufen sich auf insgesamt 1 Million Euro. Für die Renovierung planst Du einen Aufwand von 100.000 Euro ein.

Sowohl die Anschaffungskosten als auch die Kosten für die Renovierung setzt Du als Werbungskosten von der Steuer ab. Bei den Anschaffungskosten funktioniert dies allerdings nur über die Abschreibungen. Nach dem Steuerrecht darfst Du jährlich 2% als Werbungskosten geltend machen. Dies sind hier 2.000 Euro. Der Aufwand für die Renovierung mindert Deine Steuerlast in einer kompletten Summe  Insgesamt hast Du somit Werbungskosten von 102.000 Euro.

Da Du aus der Vermietung noch keine Mieterträge erzielt hast, stellen diese 102.000 Euro gleichzeitig Deinen Verlust aus der Vermietungstätigkeit dar. Verrechnest Du diesen Verlust mit Deinen anderen positiven Einkünften – z. B. aus einer freiberuflichen Tätigkeit – reduzierst Du Deine Steuerlast. Nehmen wir an, dass Du auf die Einnahmen aus Deiner freiberuflichen Tätigkeit 45% Steuern zahlst, kannst Du in demselben Umfang auch den Verlust aus Deiner Vermietungstätigkeit geltend machen. Deine Steuererstattung ermittelt sich demnach wie folgt:

Steuererstattung Vermietung: 102.000 Euro x 45% = 45.900 Euro

Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln: Verpasse nicht den richtigen Zeitpunkt 

Bleiben wir hier ruhig bei Deiner Absicht, einen Immobilienbestand zu vermieten. Solange Du aus dieser Tätigkeit einen Verlust erzielst, bist Du in Deinem Einzelunternehmen gut aufgehoben. Doch wenn Du anfängst, mit der Vermietung Gewinne zu machen, solltest Du wechseln. Konkret solltest Du Dein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umwandeln, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Gewinn ist um mindestens 50.000 Euro höher als die Entnahmen, die Du jährlich für Deine privaten Ausgaben verwendest.
  • Der Gewinn sollte mindestens 90.000 Euro (Single) oder 140.000 Euro (Zusammenveranlagung mit dem Ehepartner) betragen. 

Beachte: 

Bei dem Verkauf der Immobilien an Deine GmbH achtest Du darauf, dass Du die 10-jährige Spekulationsfrist des § 23 Absatz 1 Nr. 1 EStG einhältst. Denn in diesem Fall brauchst Du den Veräußerungspreis, den die GmbH auf Dein Privatkonto überweist, nicht zu versteuern.

Mit der GmbH kannst Du direkt die drei folgenden Steuervorteile umsetzen:

  • Du übernimmst die Geschäftsführung und bekommst ein Gehalt. Dieses Gehalt und die darauf entfallende Lohnsteuer – diese führt die GmbH für Dich an das Finanzamt ab – setzt Dein Unternehmen als gewinnmindernde Betriebsausgabe an.
  • Auf die Mieterträge zahlst Du eine Unternehmenssteuer von nur ca. 30%. 

Ist die GmbH nur vermögensverwaltend tätig, entfällt die Gewerbesteuer von circa 15%. Damit reduziert sich die Besteuerung der laufenden Mieterträge Deiner VV-GmbH auf die Körperschaftsteuer von 15%.  

Der nächste Schritt: Die Entwicklung einer Holdingstruktur

Der nächste Schritt folgt direkt danach: Du entwickelst eine Holdingstruktur, indem Du eine zweite Gesellschaft gründest. Ob dies auch eine GmbH, eine eingetragene Genossenschaft (eG) oder eine UG ist, spielt hier keine Rolle. Wichtig ist, dass die neue Gesellschaft sich finanziell an dem operativen Geschäft Deiner bestehenden GmbH beteiligt. 

Beachte:

Der Ausbau Deines Unternehmens zu einer Holdingstruktur muss nicht zwingend direkt umgesetzt werden. Aus dem folgenden Grund empfehlen wir Dir aber, die Umwandlung Deines Einzelunternehmens in eine GmbH und die Errichtung einer Holdingstruktur gemeinsam anzugehen: 

Der Schritt vom Einzelunternehmen in eine GmbH kann komplett steuerfrei vollzogen werden. Du musst in diesem Fall aber beachten, dass Du Deine GmbH-Anteile für die nächsten 7 Jahre nicht verkaufen darfst. Andernfalls musst Du einen Teil der Steuerersparnis wieder zurückgeben. Das gilt auch, wenn Du die operative GmbH nach der Einbringung in die Holding verkaufen möchtest.

Beispiel 2:

Im Jahr 2025 wandelst Du Dein Einzelunternehmen in eine GmbH um. Entschließt Du Dich gleichzeitig, diese GmbH per Anteilstausch in eine Holding einzubringen, brauchst Du nur 7 Jahre zu warten, bis Deine Holding die GmbH nahezu steuerfrei verkaufen kann. Errichtest Du die Holdingstruktur erst 2027, beginnen die 7 Jahre von vorn. Dies bedeutet, Du müsstest bis zum Jahr 2034 warten, um die GmbH mit einer Steuer von nur 1,5% verkaufen zu können. 

Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Der Vorteil einer Holding bei Gewinnausschüttungen

Als GmbH-Gesellschafter weißt Du das: Bekommst Du von Deiner GmbH eine Gewinnausschüttung, wird diese mit 25% versteuert. Geht es nach dem Willen der SPD, steigt die Abgeltungssteuer demnächst auf 30% an.

Mit Deiner Holding setzt Du ein neues Ziel um. Du betreibst aktiv Asset Protection, weil Deine GmbH ihre Gewinne an die Holding ausschüttet. Dein Vorteil: Eine holding-interne Ausschüttung wird nur mit 1,5% Steuern belastet. Wie es zu dieser geringen Steuerbelastung kommt, zeigen wir Dir in unserem Beispiel zur Holding auf diesem Blog. 

Steuerfreier Geldtransfer aus GmbH oder Holding: So gelingt Dir das

Dein dringlichstes Ziel besteht natürlich darin, das Geld aus Deiner GmbH oder Holding steueroptimiert auf Dein Privatkonto zu transferieren. Eine Gewinnausschüttung an Dich als natürliche Person scheidet hier schon deshalb aus, weil diese aktuell mit einer Abgeltungssteuer von 25% belegt ist. Wie Du die Steuer auf eine Ausschüttung mit einer Holding auf 1,5% senkst, haben wir dir oben gezeigt. Aber damit profitierst Du noch nicht auf Deiner privaten Ebene. Schüttet die Holding an Dich aus, zahlst Du wieder die 25% Abgeltungssteuer.

Um einen steueroptimierten Geldtransfer aus der Holding umzusetzen, empfehlen wir Dir einen oder mehrere der folgenden drei Wege:

  • Deine GmbH zahlt Dir ein Gehalt
  • Du lässt Dir von Deiner GmbH ein steuerfreies Darlehen auszahlen 
  • Du nutzt ein Tilgungsvehikel

Gehalt mindert als Betriebsausgabe den steuerpflichtigen Gewinn

Hast Du eine GmbH, schaffst Du Dir als GmbH-Geschäftsführer eine weitere steuerliche Identität. Du bekommst ein monatliches Geschäftsführergehalt, mit dem Du die Steuerlast Deiner GmbH um circa 30% senkst. Damit durch diese Gestaltung der gewollte Steuerspareffekt eintritt, darf die Lohnsteuer auf Dein Gehalt nicht höher als 30% ausfallen. Dies ist der Fall, wenn Du als Single ein Bruttojahresgehalt von maximal 75.000 Euro (bei Zusammenveranlagung: 150.000 Euro) beziehst.   

Darlehen kann steuerfrei ausgegeben werden 

Alternativ zu der Gehaltszahlung kannst Du Dir von Deiner Holding ein Darlehen geben lassen. Dieses Darlehen bekommst Du steuerfrei auf Dein Privatkonto ausbezahlt, weil es nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften des Einkommensteuerrechts gehört. Trotzdem solltest Du darauf achten, dass Du einen schriftlichen Darlehensvertrag vereinbarst. Hierin sollte ein fester Rückzahlungstermin vereinbart sein. Außerdem ist es wichtig, eine marktübliche Verzinsung des Darlehensbetrages festzulegen, die einem Fremdvergleich standhält. Andernfalls läufst Du Gefahr, dass das Finanzamt hier eine verdeckte Gewinnausschüttung vermutet. Dies würde sowohl bei der Gesellschaft als auch bei Dir privat zu einer Steuernachzahlung führen.

Tilgungsvehikel hilft beim Steuern sparen 

Wenn Du aus Deiner Holding Geld steueroptimiert transferieren möchtest, kannst Du auch ein Tilgungsvehikel verwenden. Als Tilgungsvehikel setzt Du z. B. ein privat gehaltenes Mietobjekt ein. Diese Immobilie verkaufst Du an Deine Holding, um sie dort gewinnbringend einzusetzen. Wie dies praktisch funktioniert, zeigt Dir das folgende Beispiel.

Beispiel 3:

Stell Dir die folgende Grundsituation vor: Du hast Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt. Als Holding installierst Du eine Kapitalgesellschaft, die die Rolle des Mutterunternehmens übernimmt. Als Tochterunternehmen fungiert Deine operativ tätige GmbH.

Wenn die Holding die GmbH für 1 Million Euro verkauft, stellt § 8b KStG 95% des Veräußerungserlöses von der Steuer frei. Weil die Steuerlast von 1,5% (5% x 30%) praktisch nicht ins Gewicht fällt, realisierst Du mit dem Verkauf in der Holding eine Liquidität von 1 Million Euro. Mithilfe eines Tilgungsvehikels holst Du dieses Geld aus der Holding heraus und transferierst es auf Dein Privatkonto. Hierzu nutzt Du eine privat gehaltene Immobilie, die Du vermietest.

Wir unterstellen, dass der Wert dieser Immobilie ebenfalls bei 1 Million Euro liegt. Außerdem gehen wir davon aus, dass Du die Immobilie schon länger als 10 Jahre in Deinem Privatvermögen hältst. Denn dann befindest Du Dich außerhalb der Spekulationsfrist – § 23 Absatz 1 Nr. 1 EStG – und kannst die Immobilie steuerfrei an Deine Holding verkaufen. Der Veräußerungserlös entspricht dem aktuellen Marktwert. Bei dem Verkauf fällt die Grunderwerbsteuer (hier: 6,5%) an. Die Kosten des Notars machen etwa 1% des Verkaufspreises aus. Insgesamt beläuft sich Dein Aufwand auf 75.000 Euro.

Dein Vorteil: Die Holding zahlt Dir 1 Million Euro für die Immobilie steuerfrei auf Dein Privatkonto. Stellst Du es clever an, lässt Du Dir diesen Kaufpreis in monatlichen Raten (von z. B. 5.000 Euro) auszahlen und kassierst eine steuerfreie Rente. Beachte aber, dass Du die erwirtschafteten Zinserträge versteuern musst. Dies ist aber nicht wirklich ein Nachteil, weil die Holding den Zinsaufwand gleichzeitig als gewinnmindernde Betriebsausgabe ansetzt und hiermit weitere Steuern spart.

Ergebnis:

  • Für die nächsten Jahre erhältst Du monatlich eine steuerfreie Rente von 5.000 Euro. 
  • Mit der Immobilie generierst Du in der Holding weiter Mieteinnahmen. Statt 45% Einkommensteuer zahlt die Holding jetzt nur noch 15% Körperschaftsteuer.  
  • Die Holding schreibt die Immobilie ab. Diese Abschreibungen führen dazu, dass sich die Steuerlast der Holding weiter reduziert. 

Fazit 

Als Unternehmer kannst Du die Rechtsform Deiner Selbstständigkeit frei wählen. Entscheidest Du Dich hier für die Einkommensteuerwelt, sparst Du mit den Verlusten Steuern. Doch sobald Du die Gewinnzone erreichst, bietet es sich an, Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln und diese zu einer Holdingstruktur auszubauen. Die Vorteile, die Du dadurch für Dich nutzen kannst, haben wir Dir in diesem Beitrag genannt. Fraglich ist, ob eine Holding für Dich das richtige Ding ist. Möchtest Du dies gemeinsam mit uns herausfinden, nimm gerne Kontakt zu unserem SteuerMentoring auf.

Der einfachste und schnellste Weg ist die kostenlose Anmeldung zu einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers. Denn hier zeigt Dir unser Steuergestalter genau, welche Wege zum Steuern sparen im Steuerrecht verborgen sind. Außerdem bekommst Du die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Antworten bringen Dich in Deiner individuellen Situation ein ganzes Stück weiter.

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