Das Wichtigste in Kürze
Du hast erfahren, dass Du auch mit einer Holding Steuern sparen kannst? In unserem Beitrag erfährst Du, was sich hinter einer Holding verbirgt und warum sich die Stiftungs-Holding als eine bessere Alternative erweisen kann als eine GmbH-Holding. Verschaffe Dir hier zunächst einen kurzen Überblick:
- Die Holding ist eine Unternehmensstruktur, die sich aus mindestens zwei Unternehmen zusammensetzt.
- Wählst Du für beide Unternehmen eine juristische Person aus, stellt das Steuerrecht 95% der Ausschüttungen innerhalb der Holding steuerfrei.
- Viele Steuerberater raten Dir zu einer GmbH-Holding. Setzt Du aber eine Stiftung als Mutterunternehmen ein, sicherst Du weitere Pluspunkte für Deinen Vermögensschutz.
- Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.
Bei dem Thema “Steuern sparen mit einer Holding” raten Dir viele Steuerberater zu einer GmbH-Holding. Hiermit nutzt Du die Steuervorteile, die Dir die Vorschrift des § 8b KStG (Körperschaftsteuergesetz) bei Ausschüttungen und bei der Gewinnbesteuerung auf Unternehmensverkäufe bietet. Entscheidest Du Dich für eine Stiftung, profitierst Du aber z. B. auch bei einem Wegzug aus Deutschland. Denn mit Deiner Stiftungs-Holding umgehst Du die Wegzugssteuer.
Was ist eine Holding?
Eine Holding ist nicht direkt mit einer GmbH oder einer UG vergleichbar, weil sie keine eigenständige Rechtsform ist. Es handelt sich hier um einen Unternehmensverbund, der sich aus mindestens zwei Gesellschaften zusammensetzt. Ein Unternehmen fungiert als Mutterunternehmen. Es beteiligt sich finanziell an dem operativen Geschäft eines anderen Unternehmens, das Du als Tochterunternehmen führst. Das operative Geschäft des Tochterunternehmens kann sich auf verschiedene Branchen – z. B. die Verwaltung und Vermietung von Immobilienvermögen – beziehen.
Beispiel 1:
Du gründest eine GmbH-Holding, die sich an dem operativen Geschäft einer vermögensverwaltenden Immo-GmbH beteiligt. Die Mieteinnahmen der vermögensverwaltenden Immo-GmbH unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Die Steuerbelastung reduziert sich damit auf die Körperschaftsteuer von 15%.
Werden die erzielten Mieteinnahmen mittels einer Ausschüttung an die Holding weitergegeben, musst Du nach § 8b KStG nur 5% der Einnahmen versteuern. Unterstellen wir, dass die Immo-GmbH z. B. 50.000 Euro ausschüttet, ergibt sich die folgende steuerliche Belastung:
50.000 Euro x 5 % x 15% = 375 Euro
Damit Du die steuerlichen Vorteile einer Holding voll ausschöpfen kannst, wählst Du für beide Unternehmen eine juristische Person als Rechtsform. Dies kann eine Kapitalgesellschaft und auch jede andere Körperschaft sein. So tritt als Mutterunternehmen z. B. eine Stiftung und als Tochterunternehmen eine GmbH am Markt auf. Das Mutterunternehmen muss nicht zwingend auch operativ tätig sein. Es reicht aus, wenn die Unternehmenstätigkeit allein auf das Halten (englisch: to hold = halten) der Unternehmensbeteiligung ausgerichtet ist.
Bei einer Holding beteiligt sich das Mutterunternehmen an dem Tochterunternehmen. Das Mutterunternehmen kann ebenfalls operativ tätig sein. Dies ist aber keine notwendige Voraussetzung.
Für wen lohnt sich eine Holdingstruktur?
Die Holding ist eine Unternehmensstruktur, die auch von jeder natürlichen Person gegründet werden kann. Sie eignet sich z. B., wenn Start-ups oder kleinere mittlere Unternehmen (KMU) nach einer idealen Lösung suchen, um ihren Geschäftszweck optimal zu verfolgen. Denn mit der Holding kannst Du Steuern sparen wie ein Konzern. Das – oder die – Tochterunternehmen übernehmen den operativen Part. Im Mutterunternehmen bündelst Du die administrativen Aufgaben, die z. B. für die Verwaltung, das externe Rechnungswesen oder die Kostenkontrolle anfallen.
Infobox: Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
- KMU haben nur eine begrenzte Anzahl von Arbeitnehmern. Sie haben maximal 249 Beschäftigte.
- Der gesamte Jahresumsatz eines KMU beträgt nicht mehr als zwei Millionen Euro.
- KMU profitieren von besonderen Steuervorteilen, wie z. B. § 7g EStG.
Beachte:
Bevor Du die ersten Schritte für die Gründung einer Holding in die Wege leitest, lass Dich fachlich beraten und informiere Dich ausführlich. In unseren Live-Webinaren mit Nelson Cremers stellst Du individuelle Fragen, die Dir von unserem Steuerexperten beantwortet werden. Melde Dich jetzt für den nächsten Termin an, um schon bald davon zu profitieren und ein fundiertes Steuerwissen für Deine Entscheidung zu nutzen.
Steuern sparen mit einer Holding: Welche Holding-Arten gibt es?
Je nachdem, wie Du Deine Holding gestalten möchtest, lassen sich die folgenden vier Holding-Arten unterscheiden:
- Operative Holding
- Management-Holding
- Finanz-Holding
- Organisationsholding
Die Holding-Art entscheidet darüber, wie Du den Unternehmensverbund führen möchtest. Entscheidest Du Dich z. B. für eine Finanz-Holding, ist diese ausschließlich vermögensverwaltend tätig.
Operative Holding
Eine operative Holding kennzeichnet sich dadurch, dass das Mutterunternehmen selbst operativ tätig ist. Das Tochterunternehmen übernimmt hier eher die Funktion einer Niederlassung.
Management-Holding
Bei der Management-Holding überträgst Du die Entscheidungsfindung an das Mutterunternehmen. Hier können aber auch noch weitere Aufgaben, wie z. B. das interne Controlling gebündelt werden.
Beispiel 2:
Deine Holding-Struktur setzt sich aus einer Familienstiftung und einer GmbH zusammen. Die GmbH nutzt Du, um Dein Immobilienvermögen zu verwalten und zu vermieten. Die Stiftung übernimmt als Management-Holding alle Funktionen, die mit der Verwaltung der Holding zusammenhängen. Hier installierst Du z. B. das Rechnungswesen und das interne Controlling. Außerdem lässt Du Dich von der Holding als Geschäftsführer anstellen.
Finanz-Holding
Eine Finanz-Holding ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig. Sie stellt das Kapital zur Verfügung, das in dem Tochterunternehmen benötigt wird.
Organisations-Holding
Für diese Variante einer Holding entscheidest Du Dich, wenn Du das Modell hauptsächlich zur Organisation Deiner Unternehmensstruktur verwendest. Es lohnt sich vor allem dann, wenn Du in der Holding mehrere Tochterunternehmen organisieren möchtest.
Was kann Dir eine GmbH-Holding bieten?
Setzt Du eine GmbH als Mutterunternehmen ein, musst Du andere Kriterien beachten als bei einer Stiftung oder einer Genossenschaft als Holding. So musst Du zunächst das Mindest-Stammkapital von 25.000 Euro aufbringen. Wenn Du unseren Text “Steuern sparen mit einer GmbH” kennst, weißt Du, dass bei der Gründung zunächst 12.500 Euro ausreichen. Im Folgenden zeigen wir Dir, was eine GmbH-Holding ist und welche Steuervorteile sich damit generieren lassen.
Was ist eine GmbH-Holding?
GmbH-Holding bedeutet nichts anderes als dass Du das Mutterunternehmen in der Rechtsform einer GmbH führst. Die Haftung ist generell auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen auch der Geschäftsführer mit seinem Privatvermögen in Regress genommen werden kann. Mehr dazu erfährst Du in dem folgenden Video mit Nelson Cremers:
Auf der anderen Seite bietet Dir eine GmbH auch zwei interessante Steuervorteile. Diese schauen wir uns hier etwas näher an.
Steuervorteil 1: Gewinnausschüttung innerhalb der Holding
Bei der Ausschüttung einer GmbH an ihre privaten Gesellschafter fällt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % an. Wird der Betrag aber innerhalb der Holding (vom Tochterunternehmen an das Mutterunternehmen) ausgeschüttet, greift die Vorschrift des § 8b KStG. Hiernach müssen 95% des Ausschüttungsbetrages nicht versteuert werden. Bei einer Steuerbelastung von circa 30% ergibt sich eine effektive Steuer von 1,5% (5 % x 30 %).
Infobox: Gewinnausschüttung
- Gewinnausschüttung bedeutet, dass eine Kapitalgesellschaft Gewinne an ihre Gesellschafter ausschüttet.
- Die Höhe der Gewinnausschüttung wird von der Gesellschafterversammlung beschlossen.
- Eine Gewinnausschüttung in das Privatvermögen eines Gesellschafters unterliegt der Abgeltungssteuer mit 25%.
- Für die Kapitalgesellschaft fällt mit der Ausschüttung keine Steuer an.
- Eine offene Gewinnausschüttung grenzt sich von einer verdeckten Gewinnausschüttung ab. Diese beruht z. B. nicht auf einem Beschluss der Gesellschafterversammlung.
Beispiel 3:
Die operativ tätige GmbH schüttet 25.000 Euro an die GmbH-Holding aus. Wegen § 8b KStG wird eine Summe von 23.750 Euro (95%) von der Steuer freigestellt. Die Holding versteuert demnach nur 1.250 Euro mit einem Steuersatz von 30%.
Steuer auf Ausschüttung = 1.250 Euro x 30% = 375 Euro
Hätte Deine GmbH den Betrag an Dich ausgeschüttet, ergäbe sich folgende Steuerbelastung:
Steuer auf Ausschüttung an privaten Anteilseigner = 25.000 Euro x 25 % = 6.250 Euro
Abwandlung:
Deine Holding firmiert als eine nicht gewerblich tätige Stiftung. In diesem Fall unterliegt die Dividende nicht der Gewerbesteuer. Die steuerliche Belastung reduziert sich auf 15% Körperschaftsteuer.
Steuer auf Ausschüttung an eine Stiftung = 1.250 Euro x 15% = 187,50 Euro.
Um von diesem Steuervorteil aber tatsächlich zu profitieren, darf die Holding die Ausschüttung nicht an Dich als Privatperson weitergeben. Denn hier wird auch die Abgeltungssteuer von 25% fällig. Stattdessen nutzt Du das Geld, um notwendige Investitionen in der Holding oder in der Tochter-GmbH zu finanzieren. Erwirbst Du abschreibungsfähige Gegenstände, reduzierst Du Deine Steuerlast noch einmal mit den Abschreibungen, die Du hierauf vornimmst.
Infobox: Abschreibung
- Mit einer Abschreibung erfasst Du die Wertminderung auf einen betrieblichen Gegenstand.
- Die abschreibungsfähigen Gegenstände befinden sich im Anlagevermögen und im Umlaufvermögen.
- Die Abschreibungen zählen zu den festen Betriebsausgaben, weil sie regelmäßig wiederkehren.
Neben der linearen Abschreibung ermöglicht der Gesetzgeber mit § 7g Absatz 5 EStG (Einkommensteuergesetz) im Jahr der Anschaffung des Gegenstandes eine einmalige Sonderabschreibung von 40%.
Tipp:
Achte darauf, dass die Beteiligung der Holding an einer operativ tätigen GmbH bei mindestens 15% liegt, weil die Steueroptimierung dann nicht durch § 8b KStG eingeschränkt wird.
Steuervorteil 2: Veräußerung des Tochterunternehmens
Soll das Tochterunternehmen verkauft werden, findet das Prinzip des § 8b KStG ebenfalls Anwendung. Denn hier werden 95% des Veräußerungsgewinns von der Steuer freigestellt. In diesem Fall spielt die Beteiligungsquote keine Rolle.
Hättest Du Deine GmbH oder Deinen Anteil an einer GmbH privat verkauft, müsstest Du den gesamten Gewinn bei Deiner privaten Steuererklärung angeben. Dies führt gegebenenfalls zu einer hohen Steuerbelastung.
Steuern sparen mit einer Holding: Was läuft bei einer Stiftungs-Holding besser?
Die Rechtsform einer Holding ist für Dich frei wählbar. Im Gegensatz zu vielen Steuerberatern – die sich in der Regel nicht als Investoren betätigen – empfehlen wir Dir, eine Stiftung als Mutterunternehmen zu installieren. Denn diese setzt Du optimal ein, um Dein Vermögen zu sichern. Hier erfährst Du, was eine Stiftungs-Holding ist und welche Vorteile Du damit für Dich umsetzen kannst.
Was ist eine Stiftungs-Holding?
Eine Stiftungs-Holding wird insbesondere von den Großkonzernen genutzt. Und dies aus gutem Grund. Denn mit einer Stiftung als Mutterunternehmen sicherst Du Dein Vermögen optimal ab. So hilft Dir die Stiftungs-Holding bei einem Wegzug aus Deutschland und der Unternehmensnachfolge.
Steuervorteil 1: Geringere Steuerlast als bei einer GmbH-Holding
Planst Du steueroptimierte Ausschüttungen oder den Verkauf eines Tochterunternehmens, bist Du mit einer Stiftungs-Holding ebenso gut aufgestellt wie mit einer GmbH-Holding. Denn auch hier stellt § 8b KStG 95% der Besteuerungsgrundlagen von der Steuer frei. Darüber hinaus ergibt sich jedoch noch ein weiterer Vorteil, der sich auf die Gewerbesteuer bezieht. Denn im Gegensatz zu einer GmbH-Holding ist die Stiftungs-Holding kein gewerblicher Betrieb, der nach den Bestimmungen des Handelsrechts und des Steuerrechts zwangsläufig der Gewerbesteuer unterliegt. Die steuerliche Belastung reduziert sich damit auf den Körperschaftsteueranteil von 15%.
Beachte:
Übt Deine Stiftung eine gewerbliche Tätigkeit aus, wird die Gewerbesteuerfreiheit aufgehoben. Für die Stiftung gilt dann die Flat-Tax-Besteuerung von 30%.
Beispiel 4:
Eine Familienstiftung beteiligt sich als Komplementär an einer Stiftung & CoKG. Im Jahr 2023 erzielte die Stiftung einen Beteiligungsertrag von 12.000 Euro. Weil es sich bei der Beteiligung um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, unterliegt der Beteiligungsertrag sowohl der Körperschaftsteuer als auch der Gewerbesteuer von jeweils 15%. Die Steuerlast ermittelt sich wie folgt:
Flat-Tax-Steuer auf Beteiligungsertrag = 12.000 Euro x 30 % = 3.600 Euro
Melde Dich gerne zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers an, um die Gewerbesteuer bei Deiner Holding-Struktur zu vermeiden. Der Steuerexperte erklärt Dir z. B., welche Tätigkeiten keine gewerbesteuerliche Belastung auslösen.
Steuervorteil 2: Keine Wegzugsteuer
Die Wegzugsteuer wird unter der Bedingung fällig, dass Du vor Deinem Wegzug aus Deutschland zu mindestens 1% an einer Kapitalgesellschaft – wie z. B. der GmbH – beteiligt bist. Die maßgeblichen Vorschriften für die Wegzugsbesteuerung sind § 6 AStG (Außensteuergesetz) und § 17 EStG (Einkommensteuergesetz). Weil die Höhe der Wegzugssteuer sich an dem durchschnittlichen Gewinn der letzten drei Jahre orientiert, kann es für Dich zu einer sehr hohen Besteuerung kommen. Diese vermeidest Du, wenn Du Dich für eine Stiftung als Holding entscheidest. Denn anders als eine GmbH zählt die Stiftung nicht zu den Kapitalgesellschaften, die von § 17 EStG erfasst werden. Folglich fällt für Dich keine Wegzugsteuer an, wenn Du rechtzeitig vor dem Exit Dein Vermögen in eine Stiftung eingebracht hast.
Ist der Wegzug aus Deutschland für Dich ein Thema, musst Du als Anteilseigner einer GmbH-Holding mit der Wegzugsbesteuerung rechnen. Eine steueroptimierte Lösung bietet sich dagegen mit einer Stiftung als Holding an.
Steuervorteil 3: Keine Erbschaftsteuer mit der Stiftungs-Holding
Eine Stiftung hat weder Inhaber noch Anteilseigner. Dies weißt Du, wenn Du unseren Beitrag zur Familienstiftung kennst. Hier erklären wir Dir, dass das Stiftungsvermögen getrennt von Dir zu betrachten ist. Dies kommt Dir im Besonderen zugute, wenn es um die Erbschaft- und Schenkungssteuer geht. Diese wird nämlich nur erhoben, wenn ein eigenes Vermögen verschenkt oder vererbt wird. Da Dir das Stiftungsvermögen aber nicht gehört, gibt es weder etwas zu vererben noch zu verschenken. Folglich fällt auch keine Steuer an.
Beachte:
Eine Ausnahme hiervon ist die Erbersatzsteuer. Hier fingiert der Fiskus alle 30 Jahre einen Vermögensübergang, der tatsächlich gar nicht stattfindet. Die gute Nachricht: Der Steuerfreibetrag erhöht sich auf 800.000 Euro, weil der Gesetzgeber bei der Erbersatzsteuer davon ausgeht, dass zwei Kinder des Erblassers oder Schenkers die Begünstigten sind. Die Erbersatzsteuer kannst Du umgehen, wenn Du Deine Stiftung in Liechtenstein gründest. Mehr hierzu erfährst Du in unserem Ratgeber zur Familienstiftung.
Steuervorteil 4: Steueroptimierter Immobilienverkauf
Stell Dir vor, Du planst mit Deiner Stiftungs-Holding die Verwaltung und Vermietung von Immobilien. Wie Du schon weißt, erzielt eine Stiftung nicht ausschließlich gewerbliche Einkünfte. Mit der Verwaltung und Vermietung von Immobilien werden z. B. nicht gewerbliche Einkünfte generiert. Neben dem Vorteil, dass Du keine Gewerbesteuer zahlst, bietet Dir die Stiftungs-Holding im Vergleich zur GmbH-Holding aber noch einen weiteren Vorteil: Sobald die 10-jährige Spekulationsfrist abgelaufen ist, kannst Du eine Immobilie steuerfrei verkaufen.
Infobox: Spekulationsfrist
- Die Spekulationsfrist entscheidet bei einem privaten Veräußerungsgeschäft, ob eine Steuer erhoben wird oder nicht.
- Zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehören die Veräußerung von Immobilien und der Verkauf von Wertpapieren.
- Bei einem Immobilienverkauf beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre. Erfolgt der Verkauf nach dem Ende dieser Frist, fällt auf den Veräußerungsgewinn keine Steuer mehr an.
- Beim Verkauf einer Immobilie aus der GmbH heraus spielt die Spekulationsfrist keine Rolle. Hier unterliegt der Veräußerungsgewinn immer der Flat-Tax-Besteuerung.
Beispiel 5:
Vor elf Jahren hat Deine Stiftungs-Holding für 1 Million Euro eine Immobilie angeschafft. Weil der Wert der Immobilie in der Zwischenzeit gestiegen ist, beträgt der aktuelle Marktwert 2 Millionen Euro. Möchtest Du die Immobilie zu einem Preis von 1 Million Euro (Marktwert – Anschaffungskosten) verkaufen, musst Du nicht mit einer Besteuerung rechnen, weil die Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Bei dem Verkauf der Immobilie durch eine GmbH-Holding würde es auch nach dem Ende der Spekulationsfrist zu einer Besteuerung kommen. Die Steuerlast ermittelt sich mit der folgenden Rechnung:
Steuer bei Immobilienverkauf = 1 Million Euro x 30 % = 300.000 Euro
Womit kann eine Genossenschaft als Holding punkten?
Der Vermögensschutz kann mit einer Stiftung als Holding nicht übertroffen werden. Trotzdem bietet Dir die Genossenschaft einen Vorteil, den wir Dir in diesem Beitrag nicht vorenthalten möchten.
Der steuerliche Vorteil bezieht sich auf die Bewertung der Anteile. Während hier bei einer GmbH der Marktwert gilt, werden die Anteile an einer Genossenschaft zum Nennwert bewertet. Dies bedeutet z. B. auch, dass Du bei der Gründung einer Genossenschaft nicht die Mindeststammkapitalanforderungen einer GmbH erfüllen musst. Weil auch hier der Nennwert maßgeblich ist, kann eine Genossenschaft z. B. mit einem Nennwert von 30 Euro gegründet werden. Mehr hierzu erfährst Du, wenn Du unseren Beitrag zur Genossenschaft liest.
Beachte:
Die Bewertung zum Nennwert ist keine verbindliche Regelung. Bei einer Bestimmung der Anteile kann das Finanzamt hiervon abweichen und einen höheren Marktwert ansetzen. Weil dies für Dich zu einem unkalkulierbaren Risiko führt, solltest Du Dich zur Genossenschaft als Holding fachlich beraten. Unser Steuerexperte beantwortet gerne alle Deine Fragen, wenn Du Dich zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers anmeldest.
Holding aufbauen: Was solltest Du beachten?
Vor dem Steuern sparen mit einer Holding kommt die Organisation der Unternehmensstruktur. Bei dem Aufbau Deiner Holding können viele Missgeschicke passieren. Nach unserer Erfahrung solltest Du insbesondere die folgenden fünf Punkte im Blick haben:
- Management-Umlage statt Steuer auf Ausschüttung
- Vorsteuerabzug realisieren
- Keine umsatzsteuerliche Organschaft
- Keine ertragsteuerliche Organschaft
- Holding nicht als UG gründen
Management-Umlage statt Steuer auf Ausschüttung
Mit Deiner Holding kannst du ebenso ein Geschäftsführergehalt vereinbaren wie mit einer GmbH ohne Holdingstruktur. Das Interessante hier: Die Kosten, die Dir in der Holding entstehen, werden von der operativ tätigen GmbH bezahlt. Hierfür schließen die beiden Gesellschaften einen Management-Vertrag ab, der eine monatliche Management-Umlage vorsieht. Diese wird von der GmbH an die Holding geleistet.
Die steuerlichen Folgen: In der GmbH entstehen Betriebsausgaben, die in der Holding in gleicher Höhe zu Betriebseinnahmen führen. Für sich gesehen ergibt sich hieraus noch kein Vorteil. Dieser wird aber deutlich, wenn Du berücksichtigst, dass Du das Geschäftsführergehalt nicht mehr an die Holding ausschüttest. Mit der Management-Umlage senkst Du folglich die Steuer auf eine holding-interne Ausschüttung.
Beispiel 6:
Deine Holding stellt Dich als Geschäftsführer ein. Dein Aufgabengebiet bezieht sich auch auf die Geschäftsführung der operativ tätigen GmbH. Hierfür zahlt die GmbH eine monatliche Vergütung von 10.000 Euro. Damit mindert sich der jährliche Gewinn um 120.000 Euro. Auf der anderen Seite erhält die Holding von der GmbH Geld, ohne eine Ausschüttung versteuern zu müssen.
Vorsteuerabzug realisieren
Handelt es sich bei Deiner Struktur um eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit, könntest Du in der Regel nicht von dem Vorsteuerabzug profitieren, weil Deine Holding selbst keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringt. Dies ändert sich mit der Zahlung der Management-Umlage.
Denn mit der Management-Umlage lassen sich noch weitere Kosten abrechnen als das Geschäftsführergehalt. Wichtig ist, dass die Holding für die GmbH eine Dienstleistung erbringt und dies in dem Management-Vertrag geregelt ist. Hier muss dann eine Umsatzsteuer von 19% ausgewiesen werden. Wird diese Dienstleistung umsatzsteuerpflichtig abgerechnet, übernimmt die Holding eine gewerbliche Tätigkeit. Dies führt dazu, dass sie vorsteuerabzugsberechtigt ist. Vorsteuerabzugsberechtigung bedeutet, dass die Holding sich die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lässt. So funktioniert das Steuern sparen mit einer Holding auch.
Keine umsatzsteuerliche Organschaft
Deklariere Deine Holdingstruktur nicht als umsatzsteuerliche Organschaft. Denn dies ist für Dich mit einem unnötigen Aufwand verbunden. Für das Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft muss die GmbH außerdem wirtschaftlich in die Holding eingegliedert sein. Und eben hieran mangelt es, weil die Holding sich ausschließlich finanziell an dem operativen Geschäft des Tochterunternehmens beteiligt.
Keine ertragsteuerliche Organschaft
Eine ertragsteuerliche Organschaft hat den Vorteil, dass Du die Gewinne und Verluste zwischen Organgesellschaft und Organträger miteinander verrechnen kannst. Außerdem kannst Du hiermit eine verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden. Zum Steuern sparen mit einer Holding ist eine ertragsteuerliche Organschaft aber eher kontraproduktiv. Rät Dein Steuerberater Dir dazu, bedenke, dass der erweiterte Haftungsschutz einer Holding hierdurch ausgeschlossen ist. Geht Dein Tochterunternehmen in Insolvenz, ist auch die Liquidität der Holding betroffen.
Holding nicht als UG gründen
Eine Holding als UG zu gründen, bietet sich auf den ersten Blick an. Denn statt eines Mindeststammkapitals von 25.000 Euro, gründest Du eine UG schon mit einem Kapital von z. B. 1.000 Euro. Dein Problem: Soll das Tochterunternehmen eine GmbH sein, benötigst Du wenigstens 12.500 Euro, um diese gründen zu können. Dieses Kapital kannst Du mit Deiner UG aber nicht aufbringen. Überdies ist es nicht ausgeschlossen, dass die niedrige Kapitaldecke zu einer schnellen Unterkapitalisierung führt. Die Folge: Deine UG kann ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen und wird insolvent.
Steuern mit einer Holding sparen: Wie baust Du Dir ein fundiertes Steuerwissen auf?
In diesem Beitrag haben wir Dir gezeigt, wie Du mit einer Holding-Struktur Steuern sparst und Dein Vermögen über Generationen hinweg optimal absicherst. Du weißt jetzt, warum Du Dich nicht in jedem Fall für eine GmbH-Holding entscheiden solltest und welche Vorteile Du neben einer geringeren Besteuerung zusätzlich mit einer Stiftungs-Holding generierst.
Ob die Holding als Unternehmensmodell für Dich in Betracht kommt, entscheidest Du, wenn Du Dir ein fundiertes Steuerwissen aufgebaut hast. Hierbei unterstützen wir vom SteuerMentoring Dich gerne. Wir zeigen Dir die Vor- und Nachteile einzelner Holding-Strukturen und versorgen Dich auch mit allen weitergehenden Informationen. So erklären wir Dir auch, worauf Du beim Aufbau Deiner Holding achten solltest. Denn nur dann kannst Du mit Deiner Holding optimal Steuern sparen.
Melde Dich zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers an, um dem Steuerexperten Deine individuelle Situation vorzustellen und Dich von ihm beraten zu lassen. So unterstützen wir Dich, wenn Du Deine Steuern optimal gestaltest, statt Dich allein auf Deinen Steuerberater zu verlassen.