Als GmbH-Geschäftsführer wechselst Du in eine steuerliche Identität, mit der Du zusätzlich Steuern sparen kannst. Planst Du z.B. eine Gewinnausschüttung, kannst Du Dich zwischen der pauschalen Abgeltungssteuer und dem Teileinkünfteverfahren entscheiden. Womit Du mehr Steuern sparst, erfährst Du in diesem Beitrag.
Grundsätzliches zur Gewinnausschüttung
Unabhängig davon, welche Variante einer Gewinnausschüttung für Dich in Betracht kommt, musst Du Dich an bestimmte Regeln halten. Hierzu zählt, dass die Gesellschafterversammlung Deiner GmbH diese beschließen muss. Außerdem kannst Du einen Gewinn nur an Dich ausschütten, wenn Du im Vorjahr keinen Verlust erwirtschaftet hast. Dieser müsste mit dem Gewinn des laufenden Jahres abgedeckt werden. Im Folgenden setzen wir allerdings voraus, dass einer Gewinnausschüttung nichts im Wege steht.
Zwei Varianten der Gewinnausschüttung
Deine Beteiligungsquote an der GmbH entscheidet. Liegt diese unter 25% versteuerst Du die Auszahlung mit 25% Abgeltungssteuer. Bist Du zu mehr als einem Viertel an der Kapitalgesellschaft beteiligt, kannst Du zum Teileinkünfteverfahren wechseln.
Beispiel 1: Beteiligung unter 25% (Pauschale Abgeltungssteuer)
Angenommen, Deine GmbH erzielt einen Gewinn von 100.000 Euro. Die Schritte bis zur Auszahlung Deiner Nettodividende vollziehen sich in der folgenden Reihenfolge:
Gewinn GmbH | 100.000 Euro | 100% |
KSt/GewSt (30%) | 30.000 Euro | 30% |
Gewinn nach steuern (70%) | 70.000 Euro | 70% |
Gewinnausschüttung (max.) | 70.000 Euro | |
Abgeltungssteuer (25%) | 17.500 Euro | 17,5% |
Nettozufluss | 52.500 Euro | 52,5% |
Gesamtsteuer | 47.500 Euro | 47,5% |
Im Ergebnis erkennst Du, dass Du mit der Abgeltungssteuer bei der Ausschüttung in einer GmbH höher besteuert wirst als mit Deinem persönlichen Steuersatz (45%) in Deinem Einzelunternehmen. Hierbei bleibt allerdings der Investitionszeitraum außer Betracht. Denn wenn Du die 70.000 Euro nicht an Dich ausschüttest, kannst Du den Betrag für betriebliche Investitionen verwenden. Mit dieser Gestaltung ergeben sich für Dich zwei Vorteile:
- Du investierst das Geld in Gegenstände, die Deinen Umsatz fördern und die Du abschreiben kannst. Mit der Abschreibung mindert sich der steuerpflichtige Gewinn Deiner GmbH.
- Der Steuersatz auf einbehaltene (thesaurierte) Gewinne sinkt von 30% auf circa 28,25 %.
Beispiel 2: Beteiligung über 25% (Teileinkünfteverfahren)
Wenn die Beteiligung an Deiner GmbH mehr als 25% beträgt, kannst Du im Hinblick auf die Gewinnausschüttung von der pauschalen Abgeltungssteuer zum Teileinkünfteverfahren wechseln. In einem praktischen Fall gestaltet sich das wie folgt:
Gewinn GmbH | 100.000 Euro | 100% | |
KSt/GewSt (30%) | 30.000 Euro | 30% | |
Gewinn nach Steuern | 70.000 Euro | 70% | |
Gewinnausschüttung (max.) | 70.000 Euro | ||
Teileinkünfteverfahren | 60% | 40% | |
steuerpflichtig | steuerfrei | ||
42.000 Euro | 28.000 Euro | ||
Steuer (45%) | 18.900 Euro | 18,9% | |
Gesamtsteuer | 48.900 Euro | 48,9% |
Der Steuersatz von 45% wird auf den steuerpflichtigen Anteil der Gewinnausschüttung (42.000 Euro) angewendet. Dies führt zu einer Steuer von 18.900 Euro. Mit der Flat-Tax-Besteuerung der GmbH (hier: 30.000 Euro) ergibt sich eine Gesamtbelastung von 48.900 Euro.
Der große Vorteil des Teileinkünfteverfahrens
Der steuerpflichtige Anteil der Gewinnausschüttung (60%) unterliegt Deiner persönlichen Besteuerung. Das bedeutet, dass der Spitzensteuersatz von 45% zur Anwendung kommt. Auf den ersten Blick liegt die steuerliche Belastung beim Teileinkünfteverfahren damit noch höher als bei der pauschalen Besteuerung mit 25% Abgeltungssteuer. Allerdings kannst Du hier alle Kosten absetzen, die mit Deiner GmbH-Beteiligung oder der Gewinnausschüttung in einem engen Zusammenhang stehen. Hierzu gehört z. B. auch die Rechnung Deines Steuerberaters. Zusätzlich bildest Du in der GmbH einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) und machst die vorweggenommenen Abschreibungen gewinnmindernd geltend. Mit dem Ansatz der Kosten oder des IAB sinkt Dein steuerpflichtiger Anteil von 42.000 Euro weiter nach unten. Hierdurch sparst Du Steuern ein.
Bei dem Verfahren mit der Abgeltungssteuer hast Du diesen Vorteil nicht. Mit einem Besteuerungsanteil von 25% ist alles abgegolten. Hier kannst Du keine Kosten entgegensetzen, die den steuerpflichtigen Anteil der Gewinnausschüttung mindern würden.
Wann macht das Teileinkünfteverfahren Sinn?
Der Wechsel zum Teileinkünfteverfahren macht für Dich Sinn, wenn Du mit negativen Einkünften Deinen persönlichen Steuersatz verringern kannst. Dies ist z. B. in den folgenden Situationen der Fall:
- Mit Deiner im Privatvermögen gehaltenen Immobilie erzielst Du einen Verlust.
- Du kreierst mit dem IAB einen steuerlichen Verlust.
- Neben der GmbH betreibst Du ein Einzelunternehmen, das einen Verlust erzielt hat.
Außerdem solltest Du Dich für das Teileinkünfteverfahren entscheiden, wenn Du neben der Gewinnausschüttung keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen hast.
Wie sieht die Gestaltung für eine steuerfreie Gewinnausschüttung aus?
Mit einer einfachen Steuergestaltung machen wir Deine Gewinnausschüttung komplett steuerfrei. Sieh Dir zum Vergleich die beiden folgenden Berechnungen an:
Beispiel 3: Steueroptimierte Gewinnausschüttung
In diesem Beispiel unterstellen wir, dass Du unverheiratet bist und keine Kinder hast. Du bist mit mehr als 25% an einer GmbH beteiligt. Du beziehst eine Gewinnausschüttung von 370.000 Euro, die nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert werden soll. Außerdem machst Du 10.000 Euro Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend. Deine Besteuerung als Single sieht ohne Steueroptimierung wie folgt aus:
Gewinnausschüttung | 370.000 Euro | |
davon steuerfrei (40%) | 148.000 Euro | |
davon steuerpflichtig (60%) | 222.000 Euro | |
abzüglich Sonderausgaben | -10.000 Euro | |
zu versteuernde Gewinnausschüttung | 212.000 Euro | |
persönlicher Steuersatz 42,5% | 90.000 Euro |
Wie Deine Gewinnausschüttung nach einer einfachen Steuergestaltung besteuert wird, zeigt Dir die folgende Tabelle. Für diesen Fall unterstellen wir, dass Du in drei Jahren vier Tiny-Häuser (Kaufpreis jeweils 100.000 Euro) anschaffen möchtest. Für diese Investition kannst Du jetzt schon einen IAB von 200.000 Euro (50% der Anschaffungskosten) bilden. Deine steuerfreie Gewinnausschüttung ermittelst Du wie folgt:
Gewinnausschüttung | 370.000 Euro | |
davon steuerfrei (40%) | 148.000 Euro | |
davon steuerpflichtig (60%) | 222.000 Euro | |
abzüglich Sonderausgaben | -10.000 Euro | |
abzüglich IAB | -200.000 Euro | |
zu versteuernde Gewinnausschüttung | 12.000 Euro |
Wenn Du unseren Beitrag zur Steuer 2025 schon kennst, weißt Du, dass der Grundfreibetrag für das Jahr 2025 auf 12.096 Euro angehoben wurde. Eine Gewinnausschüttung von 12.000 Euro führt demnach zu einer Einkommensteuer von 0 Euro. Beachte aber, dass Du bei dieser Gestaltung neben der Gewinnausschüttung keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte haben darfst. Denn in diesem Fall würde Dein Einkommen über dem Grundfreibetrag liegen.
Fazit
Als GmbH-Geschäftsführer bildest Du neben Deiner GmbH eine eigene steuerliche Identität. Deine GmbH-Beteiligung berechtigt Dich dazu, eine Gewinnausschüttung zu beziehen. Diese wird in der Regel mit einer Besteuerung von 25% abgegolten. Hast Du aber eine Beteiligung von mehr als 25%, kannst Du zum Teileinkünfteverfahren übergehen. Dieser Wechsel ermöglicht Dir eine Steuergestaltung, die den Geldtransfer im Hinblick auf die Besteuerung begünstigt. Im besten Fall beträgt Deine Belastung in der Einkommensteuer 0 Euro.
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