Steuern sparen und Vermögen schützen mit einer Top-Holdingstruktur

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Steueroptimiert Deine Immobilien-Investments strukturieren

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Steueroptimiert Deine Immobilien-Investments strukturieren

Steuern sparen und Vermögen schützen mit einer Top-Holdingstruktur

Politiker sagen immer öfter, dass zur Finanzierung des Staatshaushalts auch das private Vermögen der Bürger verwendet werden soll. Kein Wunder also, dass bei den Unternehmen des Mittelstands die Nachfrage zum effektiven Steuern sparen und zum Vermögensschutz wächst. Unser SteuerMentoring macht es sich zur Aufgabe, diese Menschen mit einem umfassenden Steuerwissen zu versorgen. Angefangen bei Dir als Einzelunternehmer, zeigen wir Dir in diesem Beitrag, wie Du mittels Genossenschaften, Stiftungen und einer Holding-Struktur Deine Ziele auf Top Niveau realisierst. 

Die Ist-Situation: Steuern sparen als Einzelunternehmer? 

Zunächst gehen wir kurz auf den Ist-Zustand ein. Gehörst Du zu den Einzelunternehmern, die hohe Gewinne erwirtschaften, zahlst Du regelmäßig den Höchststeuersatz in der Einkommensteuer. Inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällt bei Dir eine Besteuerung von 45% an. 
Gehen die Umsätze hingegen soweit zurück, dass Du Privatinsolvenz anmelden musst, erstreckt sich diese Insolvenz auch auf das Vermögen außerhalb Deines Einzelunternehmens. Dieses Vermögen besteht z. B. aus Immobilien, einem Wertpapierdepot und einem größeren Bargeldbestand. Hiermit haftest Du für die Schulden, die Du in Deinem Einzelunternehmen tilgen musst.

Beispiel 1:

Aufgrund eines drastischen Umsatzrückgangs gerätst Du mit Deinem Einzelunternehmen in eine anhaltende Verlustzone. Die Schulden, die sich hier immer weiter aufbauen, tilgst Du mit den Mietüberschüssen aus Deiner Immobilie und Deinen Aktiengewinnen. Weil Du mit Haus und Hof haftest, bleibt Dir nur ein geringer Teil, um Deinen privaten Lebensbedarf zu decken.

Zwischenfazit zum Einzelunternehmen:

Solange Du mit Deinem Einzelunternehmen einen Verlust erwirtschaftest, solltest Du nichts ändern. Denn hier kannst Du die Verluste mit Deinen anderen Einkünften – z. B. aus der Vermietung einer Immobilie – verrechnen und so bis zu 45% Steuern sparen 

Sobald Dein Einzelunternehmen aber regelmäßig Gewinne erzielt, ist es für Dich kontraproduktiv, weiter in dieser Rechtsform zu bleiben. Spätestens jetzt denkst Du über einen Wechsel Deiner steuerlichen Identität nach.
Du möchtest wissen, was eine steuerliche Identität ist und wie Du diese zum Steuern sparen nutzt? Dann versäume jetzt nicht die Gelegenheit und melde Dich zu einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers an. Hier zeigt Dir unser Steuergestalter wie Du Dir mit mehreren steuerlichen Identitäten die Grundlage für die Sicherung Deines Vermögens schaffst.   

Steuern sparen durch Umwandlung in GmbH: Was bringt Dir ein Wechsel?

Als mögliche Alternative bietet es sich für Dich an, Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Wir vom SteuerMentoring halten dies ohnehin für eine gute Idee, weil Du diese GmbH für Deine spätere Holding-Struktur benötigst. Allerdings solltest Du mit der Umwandlung warten, bis die beiden folgenden Voraussetzungen eingetreten sind:

  • Die Gewinne Deines Einzelunternehmens sind höher als Deine Privatentnahmen. 
  • Der Gewinn hat die Grenze von 90.000 Euro (Single) oder 140.000 Euro (Zusammenveranlagung mit Ehepartner) überschritten.  

GmbH gründen und weniger Steuern zahlen 

Mit Deiner GmbH wirst Du in jedem Fall Steuern sparen. Auf einen erzielten Gewinn erhebt das Finanzamt eine Unternehmenssteuer von circa 30% (Körperschaftsteuer: 15%, Gewerbesteuer: circa 15%). Gegenüber der Besteuerung im Einzelunternehmen senkst Du Deine Steuerlast somit um bis zu 15%.

Beispiel 2:

Du hast Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt. Im ersten Geschäftsjahr erzielst Du einen Gewinn von 100.000 Euro. Unterstellen wir zunächst, dass Du diesen Gewinn in Deinem Einzelunternehmen erzielt hättest, ergibt sich eine Einkommensteuer von 45.000 Euro (45% auf 100.000 Euro).
In der GmbH fällt aber nur eine Unternehmenssteuer von circa 30% an. Deine Steuerlast beträgt hier circa 30.000 Euro. Durch die Umwandlung sparst Du in diesem Beispiel 15.000 Euro

Welcher Vermögensschutz ist mit einer GmbH realisierbar? 

Um mit Deiner GmbH Vermögen aufzubauen, transferierst Du es auf Dein Privatkonto. Damit schafftst Du es, das finanzielle Risiko von der GmbH auf Dich als natürliche Person zu übertragen. Dieser Schritt erweist sich für Dich als sinnvoll, weil Du selbst bis maximal 25.000 Euro von Deinen Gläubigern in Regress genommen werden kannst. Deine GmbH haftet hingegen mit ihrem gesamten Betriebsvermögen. Die beschränkte Haftung der GmbH erstreckt sich daher ausschließlich auf Dein Privatvermögen. Dein Ziel sollte also darin bestehen, das Geld aus der GmbH in Deinen Privatbereich zu transferieren. 

Der Geldtransfer von der GmbH auf das Privatkonto der Gesellschafter funktioniert z. B. mit Gewinnausschüttungen. Der Nachteil: Auf diese Gewinnausschüttungen fallen aktuell 25% Abgeltungssteuer an.

Beispiel 3:
Wir führen das Beispiel 2 fort. Den Gewinn nach Steuern – 70.000 Euro (100.000 Euro – 30.000 Euro) –  schüttest Du komplett an Dich aus. Hierauf zahlst Du eine Abgeltungssteuer von 17.500 Euro (25% auf 70.000 Euro). Als Nettodividende erhältst Du 52.500 Euro auf Dein Privatkonto.

Anmerkung:

Die SPD hat während der Koalitionsverhandlungen eine Anhebung der Abgeltungssteuer auf 30% gefordert. Die CDU hat sich dagegen ausgesprochen. Der Koalitionsvertrag enthält keine Aussage zu diesem Thema. Dies muss aber nicht zwingend heißen, dass die Anhebung der Abgeltungssteuer auf 30% nicht zu einem späteren Zeitpunkt doch noch beschlossen werden kann. Zumal die SPD auch nach dem Abschluss des Koalitionsvertrages Steuererhöhungen für unumgänglich hält.  

Zwischenfazit zur GmbH:
Gegenüber einem Einzelunternehmen senkst Du mit einer GmbH Deine Steuerlast um bis zu 15%. Geht es für Dich jedoch um mehr als nur Steuern sparen, hat auch diese Rechtsform ihre Tücken. Denn auch eine GmbH kann Dich nicht umfänglich vor einem Vermögensverlust bewahren, weil sie mit ihrem gesamten Betriebsvermögen in Regress genommen werden kann. Deine private Haftung von maximal 25.000 Euro wird für einen Insolvenzverwalter spätestens dann zum Thema, wenn er von Deinen privaten Bürgschaften für die GmbH erfährt. Aus diesen Gründen können wir Dir auch keine GmbH für ein solides Asset Protection empfehlen. Um Dir hier eine sinnvolle Alternative aufzuzeigen, kommen wir jetzt mit der GmbH-Holding zu unserer ersten Holding-Struktur.

Die GmbH-Holding: Welche Vorteile ergeben sich gegenüber der einfachen GmbH 

Die GmbH-Holding ist ein Verbund, der aus mindestens zwei Unternehmen besteht. Neben Deiner schon bestehenden GmbH gründest Du eine zweite GmbH. Deren einzige Aufgabe besteht darin, sich finanziell an dem operativen Geschäft Deines Unternehmens zu beteiligen. 

Mit einer GmbH-Holding nur 1,5% Steuern zahlen: So läuft das

Ein entscheidender Steuervorteil der Holding besteht darin, dass Du Geld steueroptimiert aus der operativen GmbH in die GmbH-Holding transferieren kannst. Schüttest Du hier den Gewinn an Deine Holding aus, bestimmt § 8b KStG, dass 95% des Ausschüttungsbetrages von der Besteuerung nicht erfasst werden. Mit anderen Worten: Nur 5% der Einnahmen unterliegen der Unternehmenssteuer von 30%. Hieraus ergibt sich eine effektive Besteuerung von 1,5%.

Körperschaftsteuer in der Holding = 5% x 30% = 1,5% 

Beispiel 4:

Du hast eine GmbH-Holding-Struktur aufgebaut. Stell Dir vor, dass nach der Besteuerung des Gewinns in der operativen GmbH ein Betrag von 70.000 Euro übrig bleibt. Diese 70.000 Euro schüttet die GmbH an die Holding aus. Beachte, dass nur 3.500 Euro (5% von 70.000 Euro) steuerpflichtig sind. Für die Besteuerung dieser Ausschüttung ergibt sich das folgende Bild:

Körperschaftsteuer auf Gewinnausschüttung in Holding: 3.500 Euro x 30% = 1.050 Euro 

Ziehst Du die Steuer von dem Ausschüttungsbetrag – 70.000 Euro – ab, verbleibt eine Nettodividende von 68.950 Euro. Gegenüber der Ausschüttung in einer einfachen GmbH (Nettodividende: 52.500 Euro) sparst Du 16.450 Euro Steuern.   

Warum solltest Du auch die Nachteile einer GmbH-Holding im Blick haben?  

Trotz des großen Steuervorteils solltest Du auch die Nachteile einer GmbH-Holding im Blick haben. Denn schließlich gehört das Geld in der Holding auch nicht Dir persönlich. Du kannst – und solltest – es nutzen, um Investitionen zu tätigen. Denn mit den Abschreibungen auf Immobilien oder andere Anlagegüter senkst Du Deine Steuerlast noch weiter. 

Schüttest Du das Geld an dich selbst aus, um es privat nutzen zu können, landest Du wieder bei der Abgeltungssteuer von derzeit 25%.

Hinsichtlich der Haftung gilt für eine GmbH-Holding dasselbe wie für eine einfache GmbH. Während die Holding mit ihrem gesamten Vermögen haftet, kannst Du nur bis zu einem Betrag von 25.000 Euro in Regress genommen werden. Und dies wirst Du auch, wenn Du Dich zuvor für Deine GmbH verbürgt hast. 

Zwischenfazit zur GmbH-Holding  

Die Nachteile einer GmbH-Holding zeigen auf, dass Du hiermit weder effektiv Steuern sparen noch einen soliden Vermögensschutz aufbauen kannst. Denn sobald das Geld in Deinen Privatbereich gelangt, unterliegst Du wieder der Abgeltungssteuer von 25%. Dein Haftungsschutz endet hier, wenn Du persönlich in Regress genommen wirst. Dies kann Dir bei einer Bürgschaft für die GmbH-Holding ebenso schnell passieren wie bei einem Scheidungsverfahren. Denn hier kann die Hälfe des Vermögens der GmbH-Holding Gegenstand einer Zugewinnausgleichsforderung Deines scheidenden Ehegatten sein. Somit können wir hier nur feststellen, dass eine GmbH-Holding keine gute Basis für den optimalen Schutz Deines Vermögens ist.

Steuern sparen und Vermögensschutz: Mache die Holding zu Deiner Spardose 

Damit Du eine Holdingstruktur effektiv für den Vermögensschutz nutzen kannst, entdeckst Du die Spardosenfunktion des Unternehmensverbunds. Denn mit Deiner Holding senkst Du Deine Steuerlast nicht nur auf 1,5%. Du schaffst es auch, Vermögen aufzubauen und dieses optimal vor dem Zugriff von außen zu sichern.

Steuern sparen mit Holding: Wie kommt es zu dem Spardoseneffekt? 

Wie Du mit der Holding ein Vermögen aufbaust, haben wir Dir eben schon gezeigt. Denn statt über 16.000 Euro Steuern zu zahlen, beträgt die Steuerlast auf eine Ausschüttung innerhalb der Holding nur gut 1.000 Euro. Das ist eine Steuerersparnis von rund 15.000 Euro. Weil das Geld aber zunächst in der Holding verbleibt, nutzt Du diese als Spardose. Wie Du diese Spardose effektiv zum Steuern sparen einsetzt, zeigt Dir das folgende Beispiel:

Beispiel 5:

Stelle Dir vor, Du hast eine Holding, bei der neben Deiner operativ tätigen GmbH noch eine vermögensverwaltende GmbHImmo-GmbH – als Tochterunternehmen fungiert. Diese vermögensverwaltende GmbH zahlt keine Gewerbesteuer. Mit den Mieteinnahmen, die Du hier erzielst, drückst Du Deine Steuerlast also noch einmal um 15%. Damit bleiben 85%, die die Immo-GmbH an die GmbH-Holding ausschütten kann. Auf diese Weise kannst Du mit einer Holding viel schneller Vermögen aufbauen. Hättest Du die Immobilien z. B. privat angeschafft und vermietet, müsstest Du die Mieterträge mit 45% versteuern. So aber sparst Du bis zu 30% Steuern.  

Steueroptimierter Geldtransfer Teil 1: Steuerfreies Darlehen     

Um das Geld steueroptimiert von der Holding auf das Privatkonto zu bekommen, vereinbarst Du, dass die GmbH-Holding an Dich als natürliche Person ein Darlehen gibt. Dieses Darlehen landet mit einer Steuer von 0 Euro auf Deinem Privatkonto. Denn ein Darlehen gehört nicht zu den Einnahmen, die nach dem Einkommensteuerrecht der Besteuerung unterliegen. 

Beachte:

Für das Darlehen Deiner GmbH-Holding an Dich schließt Du einen schriftlichen Darlehensvertrag ab. Hierbei achtest Du darauf, dass alle relevanten Punkte – insbesondere die Höhe der Zinsen und die Rückzahlungsfristwie unter Fremden abgeschlossen werden. 

Steueroptimierter Geldtransfer Teil 2: Privater Immobilienkauf 

Von dem Geld, das Du steuerfrei privat vereinnahmt, kaufst Du Dir weitere Immobilien. Der private Ankauf hat den Vorteil, dass Du die Renovierungskosten mit Deinem persönlichen Steuersatz (in der Spitze 45%) von der Steuer absetzen kannst. So kannst Du auch als private Person effektiv Steuern sparen. Sobald die Spekulationsfrist von zehn Jahren abgelaufen ist, verkaufst Du die Immobilie an Deine GmbH-Holding. In diesem Fall musst Du auch auf den erzielten Veräußerungsgewinn keine Steuern zahlen. Bist Du clever, lässt Du Dir diesen Kaufpreis in monatlichen Raten auszahlen. Auf diese Weise kassierst Du eine steuerfreie Rente


Mehr zum Steuern sparen mit Immobilien liest Du in unserem Beitrag auf diesem Blog. Möchtest Du einmal live dabei sein, wenn unser Steuergestalter Nelson Cremers Dir seine cleveren Steuerstrategien vorstellt, melde Dich gerne zu einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers an. Die Anmeldung ist für Dich kostenlos und absolut unverbindlich.

Steuern sparen mit einer Genossenschafts-Holding: Die Nennwert-Barriere hilft Dir

Statt einer GmbH kannst Du auch eine eingetragene Genossenschaft (eG) als Mutterunternehmen Deiner Holding installieren. Anders als bei einer GmbH – diese kannst Du auch als Alleingesellschafter gründen – gehören zu einer eG immer mindestens drei Mitglieder. Dies müssen nicht zwingend nur natürliche Personen sein. 

Dein erster Vorteil gegenüber einer GmbH besteht darin, dass Du hier nicht zwingend ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro aufbringen musst. Bei einer GmbH ist dies nach § 5 Absatz 1 GmbHG vorgeschrieben. Die Anteile an der GmbH sind dann ebenso viel wert wie das Unternehmen selbst. Entscheidest Du Dich aber für eine Genossenschaft, kannst Du Deinen Anteil schon mit 10 Euro zeichnen. Dies ist allerdings nicht empfehlenswert, weil die Genossenschaft mit diesem Kapital haftet. Deshalb gehen wir hier davon aus, dass Du 2.500 Anteile zu je 10 Euro zeichnest. Dein Kapital in der Genossenschaft beträgt dann ebenfalls 25.000 Euro. Diesen Nennwert Deiner Anteile kannst Du von den anderen Mitgliedern der Genossenschaft fordern, wenn Du zu einem späteren Zeitpunkt aus der Genossenschaft ausscheidest.

Die Nennwert-Bewertung der Anteile einer Genossenschaft kommt Dir auch zu Hilfe, wenn ein Genossenschaftsmitglied das Unternehmen verlassen möchte. Unabhängig von dem tatsächlichen Wert hat das ausscheidende Mitglied auch nur Anspruch auf de Nennwert seiner Anteile.  

Beispiel 6

Du hast vor Jahren mit Deinem Ehegatten und Deinem Kind eine eG gegründet. Dein Kind hat 100 Anteile zu je 10 Euro gezeichnet. Der Nennwert beträgt hier also 1.000 Euro. Aktuell ist der Marktwert dieses Genossenschaftsanteils auf 100.000 Euro angewachsen. Das Kind entschließt sich, die Genossenschaft zu verlassen und fordert von Dir den vollen Betrag seines Anteils.

Weil Du als Teilnehmer unseres SteuerMentorings weißt, dass Du nach dem Genossenschaftsrecht nur den Nennwert der Anteile auszahlen musst, erhält das Kind nur 1.000 Euro. 

Zwischenfazit zur Genossenschafts-Holding 

Hinsichtlich der Besteuerung besteht zwischen einer GmbH und einer Genossenschaft kein Unterschied. Auch hier senkst Du die Steuerlast um bis zu 15% gegenüber der Besteuerung Deines Einzelunternehmens. Die Ausschüttungen innerhalb der Genossenschafts-Holding sind wie bei einer GmbH-Holding mit 1,5% drastisch steuerbegünstigt. So sieht Steuern sparen und Vermögensschutz mit einer eingetragenen Genossenschaft aus.
Leider gibt es die negativen Aspekte einer GmbH auch bei einer Genossenschafts-Holding. Dies macht sich z. B. bei der Wegzugsbesteuerung und der Erbschaftsteuer bemerkbar. Die Probleme, die Dir hier begegnen, umgehst Du im Idealfall mit einer Stiftungs-Holding

Eine Stiftung als Holding: Asset Protection auf Top-Niveau 

Mit dem Vermögen in der Stiftung kannst Du nicht mehr haftbar gemacht werden. Denn das Vermögen einer Stiftung gehört ausschließlich ihr selbst. Ausgehend von Deinen Interessen gründest Du Deine Stiftung entweder in Deutschland oder im Ausland. 

Stiftungs-Holding in Deutschland 

Eine Stiftung agiert unabhängig von Dir als Privatperson. Obwohl Du Dein Vermögen abgegeben hast, verlierst Du nicht die Kontrolle darüber. Hierzu bestimmst Du Dich selbst als Stiftungsvorstand. Nimmst Du als weitere Stifter z. B. Deinen Ehegatten und Deine Kinder auf, gründet Ihr eine Familienstiftung
Wählst Du als Mutterunternehmen Deiner Holding eine Stiftung, setzt Du zunächst dieselben Vorteile um, die Du mit einer GmbH-Holding oder einer Genossenschafts-Holding umsetzt. Denn auch hier profitierst Du davon, dass § 8b KStG 95% der Ausschüttung Deiner GmbH an die Stiftung von der Steuer freistellt. Du zahlst also auch hier nur 1,5% Steuern auf eine holding-interne Ausschüttung.

 Steuern sparen funktioniert mit einer Stiftung aber auch bei einem Wegzug aus Deutschland. Denn bei einer Stiftung können die Bestimmungen, die bei einer GmbH oder eG die Wegzugssteuer auslösen, nicht angewendet werden. 

Beispiel 7:

Stelle Dir vor, Du bist zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Möchtest Du Deutschland verlassen, kommt das Finanzamt auf Dich zu und fordert von Dir die Wegzugsteuer. Dies bedeutet, Du musst auf einen durchschnittlichen Gewinn von 200.000 Euro eine Steuer von 27% zahlen. Deine Steuerlast beläuft sich auf 54.000 Euro.

Da bei dem Wegzug mit einer Stiftung keine Steuer anfällt, sparst Du hier 54.000 Euro.    Wie die Wegzugssteuer ermittelt wird, erfährst Du in unserem Beitrag auf diesem Blog. Für weitere Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Weil Du selbst keine Anteile an Deiner Stiftung hast, werden Du und die begünstigten Personen eines Erbfalls oder einer Schenkung auch nicht mit der Erbschaft- und Schenkungssteuer belastet. Du musst nur alle 30 Jahre damit rechnen, dass die Erbersatzsteuer anfällt. Wie Du diese mit einer geschickten Steuergestaltung umgehst, erklärt Dir unser Steuergestalter, Nelson Cremers, auf unseren TaxDays:

Steuern sparen mit Stiftung in Liechtenstein 

Wenn wir Dir hier eine Stiftungsgründung in Liechtenstein empfehlen, hat das seinen Grund. Denn in Liechtenstein kennt man die Erbersatzsteuer nicht

Einen kleinen Wermutstropfen können wir Dir aber auch hier nicht ersparen. Denn bei einer Stiftung in Liechtenstein kannst Du selbst nicht als Stiftungsvorstand agieren. Du bestimmst einen Treuhänder vor Ort, der diese Aufgabe übernimmt.  

Möchtest Du als Einzelunternehmer Steuern sparen und Dein Vermögen schützen wie die Superreichen? Dann schaue Dir auch gerne das nachfolgende Video an. Hier gibt Dir unser Steuer-Gestalter, Nelson Cremers, während eines Live-Webinars eine Komplettanleitung für effektive Steuergestaltung und einen soliden Vermögensschutz.

Fazit:

In diesem Beitrag hast Du erfahren, wie Du beim Steuern sparen auf Top-Niveau am besten vorgehst. Ausgehend von Deinem Istzustand als Einzelunternehmer haben wir Dir neben der GmbH und der GmbH-Holding noch zwei weitere Holdingstrukturen vorgestellt. Ob eine Holding für Dein Unternehmen die richtige Struktur ist, können wir Dir nach einer eingehenden Analyse Deines Steuerfalls sagen.

Möchtest Du mehr erfahren, tritt gerne mit uns in Kontakt. Der einfachste Weg ist Deine kostenlose und unverbindliche Anmeldung zu einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers. Hier bekommst Du ausreichend Gelegenheit, unserem Steuergestalter Deine Fragen zu stellen. Seine Antworten sind Deine Grundlage für eine optimale Vermögenssicherung und eine effektive Steuer-Spar-Strategie.     

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