Wer einen soliden Vermögensaufbau plant, sucht nach interessanten Investments. Eine Möglichkeit stellt der Handel mit Wertpapieren dar. Hierbei musst Du beachten, dass Deine Aktiengewinne zu versteuern sind. Wie hoch die Steuer ist, und bei welchen Aktien der Fiskus von einer Besteuerung absieht, erfährst Du in diesem Beitrag. Außerdem zeigen wir Dir, mit welchen steuerlichen Identitäten Du Deine Steuern optimal gestalten kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- Privat erwirtschaftete Aktiengewinne werden direkt an der Quelle besteuert. Dies bietet nur wenig Platz für eine clevere Steuergestaltung. Du hast aber einen Freibetrag, den Du steuermindernd ansetzen kannst.
- Aktien-Altbestände – Ankauf vor 2009 – kannst Du steuerfrei verkaufen. Du musst Dich aber an eine bestimmte Regel halten.
- Nutzt Du beim Aktienhandel eine andere steuerliche Identität, kannst Du Deine Steuerlast optimieren.
- Hier zeigen wir Dir, wie clevere Steuergestaltung als Aktionär mit einer vermögensverwaltenden GmbH oder mit einer Stiftung funktioniert.
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Welche Alternativen hast Du beim Handel mit Aktien?
Wenn Du mit Aktien handeln möchtest, hast Du generell zwei Möglichkeiten: Du kannst Deine Aktien privat an- und verkaufen oder hierfür eine andere steuerliche Identität wählen. Eine steuerliche Identität schaffst Du Dir idealerweise mit einer anderen Rechtsform. Dies kann z. B. eine vermögensverwaltende GmbH oder eine Stiftung sein. In den folgenden Abschnitten erfährst Du, welche steuerlichen Auswirkungen mit Deiner Entscheidung verbunden sind.

Aktiengewinne privat versteuern: Was solltest Du beachten?
Mit Deiner privaten Investition in Aktien möchtest Du möglichst wenig Steuern zahlen. Die zwei folgenden Punkte solltest Du deshalb nicht außer Acht lassen:
- Aktiengewinne sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig
- Aktienverluste sind nicht uneingeschränkt verrechenbar
Aktiengewinne sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig
Vor 2009 behandelte der Fiskus den Handel mit Aktien wie ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG). Dein Steuervorteil als Aktienhändler bestand damals darin, dass Du Deine Aktien nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei verkaufen konntest.
Infobox: Private Veräußerungsgeschäfte
- Vor 2009 gehörte der Handel mit Aktien zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Hast Du die Wertpapiere vor 2009 erworben, kannst Du sie heute steuerfrei verkaufen.
- Ab 2009 wurde die Spekulationssteuer für den Aktienhandel abgeschafft. Gewinne aus Aktien unterliegen nun mit 25% der Abgeltungssteuer.
- Zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehört auch der An- und Verkauf von Immobilien. Nach § 23 EStG kannst Du eine Immobilie steuerfrei verkaufen, wenn sie mindestens 10 Jahre in Deinem Bestand war. Diese Regelung gilt auch noch heute.
Für Aktiengewinne versteuern gilt heute eine andere Rechtslage. Diese bezieht sich sowohl auf einen laufenden Kursgewinn als auch auf den Gewinn aus einem Aktienverkauf. Seit 2009 werden die Gewinne hier – unabhängig vom Veräußerungszeitpunkt – mit 25% Abgeltungssteuer belegt. Die Spekulationsfrist von einem Jahr wurde abgeschafft. Demzufolge fällt hier auch keine Spekulationssteuer mehr an. Mit der Abgeltungssteuer ist die Besteuerung des Aktiengewinns einer natürlichen Person komplett abgegolten.
Beispiel 1:
Du hast zwei Aktiendepots. Mit dem ersten Depot erzielst Du einen Kursgewinn von 1.500 Euro. Das zweite Depot verkaufst Du mit einem Gewinn von 8.500 Euro. Beide Erträge unterliegen mit 25% der Abgeltungssteuer. Die Steuer ermittelt sich wie folgt:
Abgeltungssteuer (25%) auf Aktiengewinne: (1.500 Euro + 8.500 Euro) x 25% = 2.500 Euro
Der Steuerabzug wird direkt an der Quelle – also von der Bank – vorgenommen. Anschließend findest Du auf Deinem Konto eine Nettodividende von 7.500 Euro.
Aktienverluste sind nicht uneingeschränkt verrechenbar
Rutschen die Kurse in den Keller oder verkaufst Du Aktien zu einem Preis, der unter den Anschaffungskosten liegt, erzielst Du einen Verlust. Anders als Verluste aus anderen Einkunftsarten – z. B. der Vermietung einer Immobilie – kannst Du diese nicht mit den Gewinnen aus Deinen anderen Einkünften verrechnen. Bei der steuerlichen Berücksichtigung von Aktienverlusten gilt das Folgende:
- Du beantragst bei Deinem Finanzamt, dass der Verlust aus einem Aktiengeschäft in das nächste Jahr vorgetragen wird. Dies ist zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt möglich.
- Die Verluste werden solange vorgetragen, bis Du aus einem Aktiengeschäft einen Gewinn erzielst.
- Die Verluste werden mit den Gewinnen aus einem anderen Aktiengewinn verrechnet. Der Differenzbetrag stellt im aktuellen Jahr Deine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar.
- Auf Deine steuerpflichtigen Aktiengewinne fällt die Abgeltungssteuer von 25% an.
Private Aktiengewinne steuerfrei erzielen: Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Bis 2009 half Dir eine Spekulationsfrist von einem Jahr, Deine Steuern auf einen Aktiengewinn zu reduzieren. Hier fiel auf den Veräußerungsgewinn aus einem Aktiengeschäft keine Steuer an, wenn Du das Wertpapier mindestens ein Jahr in Deinem Bestand gehalten hast. Dies lag daran, dass der Verkauf von Aktien bis 2009 – ebenso wie der Verkauf einer Immobilie – als ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) eingestuft wurde.
Hältst Du in Deinem Bestand noch Aktien, die Du vor 2009 gekauft hast, musst Du für einen steuerfreien Verkauf die Regel “first in, first out” beachten. Hiernach werden die zuerst angeschafften Aktien auch zuerst wieder verkauft.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 werden die Gewinne aus dem Handel mit Aktien den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) zugerechnet. Diese Einkünfte unterliegen einer Abgeltungssteuer von 25%.
Beispiel 2:
Stell Dir vor, Du hast von einem Unternehmen die folgenden Aktien erworben:
- 2008: 150 Stück
- 2012: 200 Stück
- 2023: 150 Stück
Im Jahr 2025 verkaufst Du 400 Aktien mit einem Gewinn von 15 Euro pro Aktie. Für die Besteuerung wird Dein Veräußerungsgewinn in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Anteil aufgeteilt:
Steuerfrei: 150 Stück x 15 Euro = 2.250 Euro
Steuerpflichtig: 250 Stück x 15 Euro = 3.750 Euro
Abgeltungssteuer: 25% auf 3.750 Euro = 937,50 Euro
Aktiengewinne versteuern: Welcher Freibetrag gilt?
Was wir bis jetzt noch nicht berücksichtigt haben, ist der Freibetrag von 1.000 Euro für Singles oder von 2.000 Euro für ein zusammenveranlagtes Ehepaar. Von diesem Aktiengewinne Freibetrag profitierst Du insbesondere, wenn Du als Kleinaktionär Dein Geld in Aktien investierst.
Infobox: Zusammenveranlagtes Ehepaar
- Zusammenveranlagte Ehepaare werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
- Voraussetzung: Sie geben eine gemeinsame Steuererklärung ab.
- Durch die Zusammenveranlagung entstehen steuerliche Vorteile. Das Ehepaar profitiert z. B. von dem doppelten Grundfreibetrag und dem doppelten Aktiengewinne Freibetrag.
Wie kannst Du den Freibetrag bei einem Aktiengewinn für Dich nutzen?
Der Freibetrag gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen. Damit Du diesen uneingeschränkt nutzen kannst, um Deine Aktiengewinne zu versteuern, erhält die depotführende Bank von Dir einen Freistellungsauftrag. Hiermit erteilst Du den Auftrag, dass Deine Kapitalerträge – hierzu gehören seit 2009 auch Deine Aktiengewinne – bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (Zusammenveranlagung: 2.000 Euro) nicht besteuert werden.
Kein Freistellungsauftrag erteilt: Was musst Du tun?
Hast Du Deiner Bank keinen Freistellungsauftrag erteilt, werden die Gewinne zunächst komplett besteuert. Der Steuervorteil ist jedoch nicht verloren. Hier holst Du Dir die Steuer zurück, indem Du Deiner privaten Steuererklärung eine Anlage KAP beifügst und Deine Kapitalerträge in das Formular einträgst.
Wie wird die Steuer auf einen Aktiengewinn berechnet?
Liegt Deiner Bank ein Freistellungsauftrag vor, ermittelt sich die Abgeltungssteuer auf einen Aktiengewinn wie folgt:
Beispiel 3:
Für dieses Beispiel unterstellen wir, dass Du als Single zur Einkommensteuer veranlagt wirst. Dein Freibetrag auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt also 1.000 Euro. Diesen nutzt Du für das folgende Aktiengeschäft:
Im Jahr 2020 hast Du 500 Aktien von einem Unternehmen erworben. Als Anschaffungskosten wurde ein Preis von 100 Euro pro Aktie vereinbart. Deine Anschaffungskosten belaufen sich auf 50.000 Euro.
Für die Verwaltung des Depots bezahlst Du monatlich eine Gebühr von 15 Euro. Im Jahr 2025 ist der Wert Deines Depots auf 200 Euro pro Aktie angestiegen. Du entschließt Dich zum Verkauf des gesamten Depots. Dein Veräußerungserlös beträgt demnach 100.000 Euro (500 Aktien x 200 Euro).
Um den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn aus Deinem Aktiengeschäft zu ermitteln, ziehst Du die Anschaffungskosten von dem Veräußerungserlös ab:
Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn = 100.000 Euro – 50.000 Euro = 50.000 Euro
Die Depotgebühren von 15 Euro pro Monat kannst Du hier nicht als abziehbare Werbungskosten berücksichtigen.
Bevor Deine Bank den Steuerabzug vornimmt, berücksichtigt sie den Freibetrag von 1.000 Euro. Dein steuerpflichtiger Anteil reduziert sich damit auf 49.000 Euro.
Abgeltungssteuer = 25% auf 49.000 Euro = 12.250 Euro
Aktiengewinne smart versteuern: Nutze eine andere steuerliche Identität
Die Abgeltungssteuer von 25% fällt nur für Dich an, wenn Du den Gewinn aus einem Aktiengeschäft als natürliche Person erhältst. Möchtest Du diese Steuerlast optimieren, wechselst Du in eine steuerliche Identität, auf die das Einkommensteuerrecht keine Anwendung findet. Mögliche Alternativen sind:
- Aktien in einer vermögensverwaltenden GmbH (VV-GmbH) halten
- Aktien in einer Familienstiftung halten

Aktien in einer vermögensverwaltenden GmbH (VV-GmbH) halten
Wenn Du unseren Beitrag zur GmbH gelesen hast, weißt Du, dass bei Kapitalgesellschaften generell eine Unternehmenssteuer von circa 30% anfällt. Diese Unternehmenssteuer setzt sich aus den beiden folgenden Bestandteilen zusammen:
- Körperschaftsteuer: 15%
- Gewerbesteuer: ca. 15%
Die Gewerbesteuer wird bei der GmbH erhoben, weil diese Rechtsform automatisch als Gewerbebetrieb eingestuft wird. Eine Ausnahme hiervon bildet die vermögensverwaltende GmbH (VV-GmbH). Hier sieht das Körperschaftsteuerrecht eine Steuerbefreiung für die Gewinne aus einem Aktiengeschäft von 100% vor. Allerdings gibt dieselbe Norm vor, dass 5% der Kosten nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden können. Im Endeffekt ergibt sich für Deine VV-GmbH eine Steuerbefreiung von 95%. Die entsprechende Gesetzesregelung findet sich im § 8b Absatz 1 und Absatz 3 KStG. Auf den steuerpflichtigen Anteil von 5% fallen dann die 15% Körperschaftsteuer an. Dies führt zu einer Effektivbelastung von 0,75%. Nach unserer Ansicht ein smarter Weg, um Aktiengewinne zu versteuern.
Infobox: Vermögensverwaltende GmbH (VV-GmbH)
- Eine vermögensverwaltende GmbH darf nur vermögensverwaltend tätig sein. Dies bezieht sich z. B. auf den Handel mit Aktien oder die Immobilienvermietung.
- Die Gesellschafter bringen ihr Privatvermögen in die VV-GmbH ein, um es dort zu verwalten.
- Die Erträge einer VV-GmbH werden mit einem Anteil von 0,75% besteuert.
Beispiel 4:
Wir wandeln das Beispiel 3 ab. Hier verwaltet Deine vermögensverwaltende GmbH den Bestand an Aktien. Erzielst Du mit einem Verkauf ebenfalls einen Gewinn von 50.000 Euro, musst Du nur 2.500 Euro (5% von 50.000 Euro) versteuern. Für die Besteuerung ergibt sich das Folgende:
Unternehmenssteuer auf Aktienertrag (0,75%) = 50.000 Euro x 5% x 15% = 375 Euro
Gegenüber dem privaten Aktienhandel sparst Du mit einer VV-GmbH in diesem Beispiel 11.875 Euro.
Beachte:
Der Freibetrag von 1.000 Euro (bei Zusammenveranlagung: 2.000 Euro) kann hier nicht steuermindernd berücksichtigt werden. Der Freibetrag gilt nur, wenn die Aktiengewinne der Abgeltungssteuer von 25% unterliegen.
Neben der Steueroptimierung mit Aktien kann eine VV-GmbH auch noch mit anderen Vorteilen für Dich verbunden sein. Wie diese Vorteile in Deinem konkreten Fall aussehen, erfährst Du, wenn Du Kontakt zu unserem SteuerMentoring aufnimmst. Der einfachste Weg ist die kostenlose Anmeldung zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers. Hier erklären wir Dir, wie Du mit cleveren Investments Deine Steuerlast reduzierst und Dein Vermögen vor dem Zugriff von außen optimal absicherst.
Aktien in einer Familienstiftung halten
Alternativ zu einer vermögensverwaltenden GmbH lässt Du Deinen Aktienbestand von einer Familienstiftung verwalten. Hier profitierst Du von dem besonderen Steuervorteil, dass bei einer Stiftung nur Gewerbesteuer erhoben wird, wenn die Familienstiftung tatsächlich gewerbliche Einkünfte erzielt. Mit dem Halten und Verkaufen von Aktien wird aber eine Tätigkeit ausgeführt, die der reinen Vermögensverwaltung zuzurechnen ist. Für diesen Fall stellt der Gesetzgeber die Einkünfte ebenfalls von der Gewerbesteuer frei.
§ 8b KStG ist auch auf Stiftungen anwendbar. Dies bedeutet, dass auch hier 95% der Einnahmen aus einem Kursgewinn oder einem Aktienverkauf steuerfrei sind. Demzufolge kommt es auch hier zu einer effektiven Besteuerung von 0,75%. Gegenüber einer vermögensverwaltenden GmbH generierst Du mit einer Stiftung aber noch weitere Steuervorteile. Welche dies sind, erfährst Du in unserem Beitrag zur Familienstiftung auf diesem Blog.
Aktiengewinne und Steuern: Unser Fazit
Zum Handel mit Wertpapieren gehört auch, die Aktiengewinne zu versteuern. Wie hoch diese Steuer ausfällt und welcher Steuersatz für Dich maßgeblich ist, hängt zu einem wesentlichen Teil von der Rechtsform ab, die Du für Deine Aktiengeschäfte gewählt hast. Optimal ist es, wenn Du die Aktien in eine vermögensverwaltende GmbH oder in eine Familienstiftung einbringst. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere Punkte, die für oder gegen ein Investment mit Aktien sprechen:
Was spricht für ein Investment in Aktien?
Für ein Investment in Aktien sprechen die folgenden Vorteile:
- Gute Chancen auf eine hohe Rendite
- Der Aktienmarkt ist für jeden leicht zugänglich. Der Kauf lässt sich schon mit geringen Anschaffungskosten realisieren.
- Der Aktienhandel ist flexibel. Wertpapiere können zu jeder Zeit an- und verkauft werden.
- Du profitierst von der Transparenzpflicht der Unternehmen. Diese müssen ihre Bilanzen regelmäßig offenlegen. Die hierin enthaltenen Daten nutzt Du für Deine Entscheidung.
Was spricht gegen ein Investment in Aktien?
Bevor Du dein Geld in Aktien investierst, machst Du Dir die folgenden Nachteile bewusst:
- Aktien sind volatil. Sie unterliegen starken Kursschwankungen.
- Niemand gibt Dir die Garantie, dass Du eine feste Rendite erhältst.
- Du bist abhängig von den Beschlüssen des Unternehmens. So kann es sein, dass Du in einem Jahr eine reduzierte Dividende oder gar kein Geld erhältst.
- Die Möglichkeit eines Totalverlustes ist zu jeder Zeit gegeben.
Du möchtest mehr als Aktiengewinne versteuern und Steuern sparen? Dann lass Dir in dem folgenden Video von unserem Steuergestalter Nelson Cremers erklären, wie er zu einem erfolgreichen Steuerinvestor geworden ist:
Als Aktionär richtig Steuern sparen: Das kompetente Fachwissen unseres SteuerMentorings hilft Dir
Du möchtest Dein Geld steueroptimiert anlegen? Dann hast Du vielleicht den Handel mit Aktien im Sinn. Dieses Investment ist mit Vor- und Nachteilen verbunden. Denn einerseits sind Aktien mit hohen Renditen und einem leichten An- und Verkauf verbunden. Auf der anderen Seite sind sie äußerst voltatil und zu jeder Zeit mit dem Risiko eines Totalverlustes verknüpft. Möchtest Du das Thema “Aktiengewinne versteuern” optimieren, handelst Du Deine Wertpapiere in der richtigen Rechtsform. Alles, was Du hierzu wissen musst, erfährst Du als Teilnehmer unseres SteuerMentorings.
Mache mit uns den Test. Nutze hier die Gelegenheit und melde Dich zu einem kostenfreien Live-Webinar mit Nelson Cremers an. Hier zeigt Dir unser Steuergestalter unter anderem, wie Du Dein Investment so gestaltest, dass Du keine hohen Steuern auf Deine Aktiengewinne zu zahlen brauchst.