Das Wichtigste in Kürze
Die Erbschaftssteuer ist für Dich ein wichtiges Thema, wenn Du ein großes Vermögen an Deine Erben übergeben möchtest. Daher beleuchten wir diese Steuer etwas näher. In unserem Beitrag erfährst Du auch, wie Du die Erbschaftssteuer reduzierst oder sogar komplett vermeidest.
- Die Erbschaftssteuer fällt auf alle steuerpflichtigen Vorgänge an.
- Bei der Ermittlung werden die erbschaftsteuerlichen Freibeträge steuermindernd berücksichtigt. Außerdem spielen Steuerklassen und Tarife eine entscheidende Rolle.
- Gibst Du Immobilien oder Betriebsvermögen an die Erben weiter, gelten steuerrechtliche Besonderheiten.
- Mit einer Stiftung kannst Du die Erbschaftssteuer komplett umgehen.
- Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.
Die Erbschaftssteuer wird bei einem Erwerb von Todes wegen ausgelöst. Verschenkst Du Geld oder anderes Vermögen (unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden) fällt unter bestimmten Bedingungen Schenkungssteuer an. Beide Steuern sind in dem Erbschaftssteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG) geregelt. Was Du hier nicht findest, sind die Maßnahmen, mit denen Du die Erbschaftssteuer reduzierst. Hierauf gehen wir in diesem Beitrag gezielt ein. Am Schluss stellen wir Dir eine Steuergestaltung vor, mit der Du die Steuer komplett vermeiden kannst.
Wann wird die Erbschaftssteuer fällig?
Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer wird auf alle steuerpflichtigen Vorgänge fällig. Das Erbschaftssteuerrecht unterscheidet im § 1 ErbStG die folgenden Sachverhalte:
- Erwerb von Todes wegen
- Schenkungen unter Lebenden
- Zweckzuwendungen
- alle 30 Jahre: Vermögen einer Familienstiftung (Erbersatzsteuer)
Erwerb von Todes wegen
Erwerb von Todes wegen bedeutet steuerrechtlich, dass ein Erbanfall eingetreten ist. Dies bedeutet, dass bei dem Tod einer Person das gesamte Vermögen auf eine oder mehrere Erben übergeht (§ 1922 Absatz 1 BGB).
Schenkungen unter Lebenden
Die Schenkung unter Lebenden ist im § 516 BGB geregelt. Sie wird steuerlich erfasst, wenn Schenker und Beschenkter sich darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgen soll.
Zweckzuwendungen
Zweckzuwendungen – § 8 ErbStG – sind immer mit einer Auflage verbunden. Sie können sowohl von Todes wegen als auch freigiebig erfolgen.
Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen
In Deutschland gibt es zwei Arten von Stiftungen. Die Erbersatzsteuer fällt nur auf das Vermögen einer Familienstiftung an. Für eine gemeinnützige Stiftung hat sie keine Bedeutung. Die gute Nachricht: Auch eine Familienstiftung wird nur alle 30 Jahre mit der Erbersatzsteuer belastet. Wie Du sie komplett vermeidest, erfährst Du am Ende dieses Beitrags.
Wie wird die Erbschaftssteuer ermittelt?
Für eine korrekte Ermittlung der Erbschaftssteuer sind die folgenden drei Faktoren wichtig:
- Steuerklassen
- Tarife
- Freibeträge
Steuerklassen
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Höhe der Erbschaftssteuer vom Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser abhängig sein soll. Je enger der Verwandtschaftsgrad ist, desto geringer ist die Steuer.

Tarife
Der Tarif in der Erbschaftsteuer bestimmt sich nach § 19 ErbStG. Mit steigendem Vermögen steigt auch der Tarif.
Bis zu einem steuerpflichtigen Anteil von 300.000 Euro fallen in der Steuerklasse I 11% an. In der Steuerklasse II sind es 20%. Wurdest Du in die Steuerklasse III eingruppiert, verlangt das Finanzamt einen Erbschaftsteuer-Anteil von 30%.
Hat das durch Erbe oder Schenkung übertragene Vermögen einen Wert von 6 Millionen Euro, steigt der Steuersatz in der Steuerklasse I auf 19% (Steuerklasse II, III = 30%).
Freibeträge
Auch die erbschaftsteuerlichen Freibeträge orientieren sich an dem Verwandtschaftsgrad. Als Ehegatte eines Erblassers kannst Du einen Freibetrag von 500.000 Euro für Dich nutzen. Wirst Du als Sohn oder Tochter bei einem Erbe bedacht, mindert sich der steuerpflichtige Anteil gegenüber jedem Elternteil um 400.000 Euro. Als Lebensgefährte oder Freund des Erblassers kannst Du dagegen nur einen Freibetrag von jeweils 20.000 Euro geltend machen.
Unter Berücksichtigung der drei genannten Faktoren lässt sich die Erbschaftssteuer wie in dem folgenden Beispiel berechnen:
Beispiel 1:
Deine Mutter vererbt Dir eine Immobilie (Nachlasswert: 1 Mio Euro). Nach § 16 ErbStG mindert sich die Bemessungsgrundlage um einen Freibetrag von 400.000 Euro. Es verbleibt ein steuerpflichtiger Anteil von 600.000 Euro.
Nach § 15 ErbStG wirst Du als Kind des Erblassers in die Steuerklasse I eingruppiert. Bei einem steuerpflichtigen Vermögen von bis zu 600.000 Euro wird in der Steuerklasse I ein Steuersatz von 15% fällig. Damit ergibt sich für Dich eine steuerliche Belastung von 90.000 Euro.
Besondere Aspekte der Erbschaftssteuer bei Immobilien und Betriebsvermögen
Möchtest Du Immobilien oder Betriebsvermögen übertragen, profitieren die Erben sowohl in dem einen als auch in dem anderen Fall von steuerlichen Vergünstigungen.
Steuerliche Vergünstigungen bei dem Vermögensübergang von Immobilien
Das Erbrecht gesteht den Erben eines Familienheims zu, nicht mit Erbschaftsteuer belastet zu werden, wenn sie die Immobilie des Erblassers für die nächsten 10 Jahre weiter zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Voraussetzung ist, dass der Erblasser das Haus oder die Wohnung selbst genutzt hat. Die gesetzliche Grundlage dieser Steuerbefreiung findet sich im § 13 Absatz 1 Nr. 4b und 4c ErbStG. Als Erben eines Familienheims können in diesem Zusammenhang nur der Ehegatte und die Kinder des Erblassers berücksichtigt werden.
Beachte:
Wurde die übertragene Immobilie von dem Erblasser vermietet, kommt § 13c ErbStG zur Anwendung. Hiernach profitierst Du bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer von einem 10%-igen Bewertungsabschlag.
Infobox: Familienheim
- Die Schenkung eines Familienheims kann in der Schenkungssteuer begünstigt sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Ein Mietobjekt scheidet als Familienheim aus. Der Schenker muss es zuvor selbst zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben.
- Ein Familienheim muss der Mittelpunkt des familiären Zusammenlebens sein. Damit sind z. B. ein Wochenendhaus oder eine Ferienwohnung als Familienheim ausgeschlossen.
Steuerliche Vergünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen
Möchtest Du den Anteil an Deiner GmbH oder anderes Betriebsvermögen testamentarisch an die nächste Generation übergeben, profitieren Deine Erben von den steuerlichen Vergünstigungen des § 13a ff. ErbStG. Ist dieses Thema für Dich relevant, solltest Du Dich unserem SteuerMentoring anschließen. Der Zusammenschluss von Unternehmern, Investoren und Steuerexperten bildet eine fachlich versierte Community, die sich gegenseitig unterstützt.
Gerne versorgen wir Dich auch in einem unserer kostenlosen Live-Webinare mit Nelson Cremers mit dem notwendigen Wissen zur optimalen Steuergestaltung in der Erbschaftssteuer. Gegen Ende des Seminars hast Du die Möglichkeit, dem Experten Deinen eigenen Fall vorzustellen. Er lotet die steuerlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Erbschaftssteuer für Dich aus und macht Dir einen konkreten Lösungsvorschlag.
Erbschaftssteuer reduzieren: Wie bereitest Du den Vermögensübergang steueroptimiert vor?
Um die Erbschaftssteuer zu reduzieren, ist es sinnvoll, den Vermögensübergang im Vorfeld steueroptimiert vorzubereiten. Hier stehen Dir die folgenden vier Alternativen zur Wahl:
- Freibetrag in der Erbschaftsteuer alle 10 Jahre nutzen
- Wertpapiere unter Nießbrauchsvorbehalt auf Kinder übertragen
- Immobilien verkaufen statt verschenken
- Ehegattenschaukel anwenden

Freibetrag in der Erbschaftssteuer alle 10 Jahre nutzen
Der in der Erbschaftssteuer geltende Freibetrag lebt alle 10 Jahre neu auf. Dies bedeutet, dass Du mit einer cleveren Steuergestaltung und einer strukturierten Planung diesen Freibetrag alle 10 Jahre voll ausschöpfen kannst. Hast Du z. B. ein größeres Barvermögen, das Du Deinen Kindern zugutekommen lassen möchtest, solltest Du es etappenweise an sie verschenken.
Beispiel 2:
Du möchtest ein Barvermögen von 1,6 Millionen Euro steueroptimiert an Deine Kinder übergeben. Um den Freibetrag (400.000 Euro) voll auszuschöpfen, überträgst Du alle 10 Jahre eben diese Summe an Deine Kinder. Diese werden dann mit 0 Euro Schenkungssteuer belastet.
Wertpapiere unter Nießbrauchsvorbehalt auf Kinder übertragen
Möglicherweise verfügst Du über ein oder mehrere große Wertpapierdepots. Wenn Du hier den Nießbrauchsvorbehalt für Dich nutzt, erzielst Du weiter die Erträge, die sich aus diesen Depots generieren lassen. Die beschenkte Person profitiert davon, dass sie den Wert des Nießbrauchs von der Schenkung abziehen kann. Hierdurch mindert sich der steuerpflichtige Anteil mit der Folge, dass ein Freibetrag nicht voll oder gar nicht ausgeschöpft wird. Dieser Freibetrag steht dann weiter zur Verfügung.
Erbschaftssteuer sparen: Immobilien verkaufen statt verschenken
Auch für die Übertragung eines Immobilienvermögens musst Du nicht zwingend den Freibetrag in der Erbschaftssteuer nutzen. Denn statt das Haus oder eine Eigentumswohnung zu verschenken, verkaufst Du die Immobilie an Deine Kinder.
Beispiel 3:
Du hast ein Mietobjekt (Anschaffungskosten: 100.000 Euro) zu dem aktuellen Marktwert von 400.000 Euro an Dein Kind verkauft. Das geschuldete Geld finanziert Dein Kind ratenweise aus den Mieterträgen, die es dann erzielt. Optimalerweise vereinbart Ihr einen Darlehensvertrag. Sobald dieser vollständig getilgt ist, gehört die Immobilie zu 100% Deinem Kind.
Von dieser Konstellation profitiert Dein Kind doppelt. Denn zum einen zahlt es keine Schenkungssteuer und zum anderen können die Abschreibungen auf die Immobilie als steuermindernde Werbungskosten angesetzt werden. Diese Abschreibungen beziehen sich auf den vereinbarten Kaufpreis von 400.000 Euro. Damit hat Dein Kind die Abschreibungen im Vergleich zu Dir – Abschreibung auf die Anschaffungskosten von 100.000 Euro – vervierfacht.
Weil die Einkünfte aus der Vermietung mit den Abschreibungen sinken, reduziert sich auch die Einkommensteuer Deines Kindes.
Ehegattenschaukel anwenden
Wenn Du die Ehegattenschaukel anwendest, kannst Du Deinem Ehegatten ein Vermögen zukommen lassen, ohne dass der Freibetrag in der Erbschaftssteuer (hier 500.000 Euro) verwendet werden muss. Besteht dieses Vermögen aus einer vermieteten Immobilie, senkt Ihr mit der Übertragung die Steuerlast noch einmal durch die Abschreibungen.
Damit Ihr die Ehegattenschaukel sinnvoll für Euch nutzen könnt, müsst Ihr die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr lebt im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und simuliert den Zugewinnausgleich. Für die Anwendung der Ehegattenschaukel ist es nicht notwendig, dass Ihr euch scheiden lasst.
- Ein Ehegatte hat ein deutlich größeres Vermögen als der andere.
- Handelt es sich bei der Übertragung um ein Mietobjekt, sollte die Spekulationsfrist (Haltedauer: 10 Jahre) abgelaufen sein.
- Der Immobilienkaufvertrag muss schriftlich fixiert und notariell beurkundet werden.
Beispiel 4:
Stelle Dir vor, Dein Ehegatte hat eine Immobilie (Wert: 800.000 Euro). Würde diese durch eine Schenkung an Dich übergehen, mindert sich der Wert durch den Freibetrag in der Erbschaftssteuer (bei Ehegatten: 500.000 Euro). Die restlichen 300.000 Euro müsstest Du aber immer noch der Erbschaftssteuer unterwerfen. Weil Du selbst kein großes Vermögen hast, bietet sich die Ehegattenschaukel als steueroptimiertes Gestaltungsmodell an. Dies lässt sich in der Praxis wie folgt umsetzen:
Dein Ehegatte verkauft Dir die Immobilie für 1 Million Euro. Dies ist für Dich die Bemessungsgrundlage für die steuermindernden Abschreibungen. Den Kaufpreis finanzierst Du aus den Mieterträgen, die nach der Übertragung allein Dir zustehen. Der Freibetrag in der Erbschaftssteuer bleibt Euch in voller Höhe erhalten.
Die Gestaltung mit der Ehegattenschaukel zahlt sich auch aus, wenn Ihr Euer Vermögen später auf die Kinder übertragen wollt. Denn diese können gegenüber Deinem Ehegatten und Dir jeweils einen erbschaftsteuerlichen Freibetrag von 400.000 Euro geltend machen. Würde nur einer von Euch das Vermögen übertragen, bliebe dieser Freibetrag in der Erbschaftssteuer ungenutzt.
Infobox: Ehegattenschaukel
- Die Ehegattenschaukel ist ein legales Steuerinstrument. Das Finanzamt stuft die Ehegattenschaukel nicht als Gestaltungsmissbrauch ein.
- Praktisch wird ein Zugewinnausgleich in der Weise fingiert, dass der vermögende Ehepartner einen Teil seines Vermögens (z. B. eine Immobilie) an den anderen Ehepartner überträgt.
- Voraussetzung ist, dass vorher der Güterstand der Zugewinngemeinschaft gewählt wurde.
Du setzt Dich intensiv damit auseinander, den Übergang Deines Vermögens steueroptimiert vorzubereiten und hast noch weitere Fragen? Dann helfen Dir vielleicht auch die folgenden Tipps unseres Steuerexperten Nelson Cremers:
Erbfall tritt ein: Welche Sofortmaßnahmen helfen Dir beim Erbschaftssteuer sparen?
Sobald der Erbfall eingetreten ist, kannst Du die Höhe der Erbschaftssteuer reduzieren. Hierzu ergreifst Du eine der beiden folgenden Sofortmaßnahmen:
- Erbe ausschlagen
- Pflichtteil geltend machen
Erbe ausschlagen
Profitierst Du als Erbe nicht von dem höchsten Freibetrag, kannst Du binnen einer Frist von 6 Wochen ausschlagen. In diesem Fall kommt der Nachlass einer anderen Person zu, der laut dem Erbschaftssteuerrecht ein höherer Freibetrag zusteht.
Beispiel 5:
Stell Dir vor, dass Dein Vater Dir per Testament eine Immobilie (Wert: 1 Million Euro) überlassen hat. Deine Mutter wurde nicht bedacht. Bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer wird Dein Freibetrag von 400.000 Euro berücksichtigt. Schlägst Du das Erbe aus und gehen aus dem letzten Willen Deines Vaters keine weiteren Erben hervor, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug. Deine Mutter erbt die Immobilie. Ihr steht ein Freibetrag von 500.000 Euro zu. Damit reduziert sich auch die Erbschaftssteuer.
Erbschaftssteuer sparen: Pflichtteil geltend machen
Die Geltendmachung des Pflichtteils lohnt sich für Dich, wenn Deine Eltern ein Berliner Testament vereinbart haben. Dieses kennzeichnet sich dadurch, dass Deine Eltern sich gegenseitig als Erben einsetzen. Du wirst erst als Schlusserbe bedacht. Dies bedeutet, dass der Nachlass erst an Dich übergeht, wenn beide Elternteile verstorben sind. Du kannst aber zu diesem Zeitpunkt schon einen Pflichtteil geltend machen und unter Umständen Deinen Freibetrag von 400.000 Euro nutzen. Damit dieser Weg für Dich zum Ziel führt, lässt Du Dich von Deinem fachkundigen Steuerberater in Leverkusen unterstützen.
Infobox: Berliner Testament
- Ein Berliner Testament wird von Ehe- oder Lebenspartnern gemeinschaftlich errichtet.
- Die Verfasser setzen sich gegenseitig zum Alleinerben ein.
- Die gemeinsamen Kinder bekommen den Nachlass erst, wenn der längerlebende Ehegatte verstorben ist.
- Lassen sich die Eheleute scheiden, verliert das Berliner Testament nach § 2077 BGB seine Wirksamkeit.
Exkurs: Nießbrauch
Den eben schon erwähnten Nießbrauch – §§ 1030 ff BGB – schauen wir uns hier noch etwas näher an, weil er sich als interessantes Steuergestaltungsmittel für Dich herausstellt. Dies gilt im Besonderen, wenn Du trotz den Vorteilen eines Verkaufs innerhalb der Familie die Immobilie an Deine Kinder verschenken möchtest.
Generell kennzeichnet sich der Nießbrauch bei der Übertragung von Vermögen als ein besonderes Nutzungsrecht, das dem Verschenker nach der Übertragung zusteht. So profitierst Du z. B. weiter von den Erträgen eines Mietobjekts, obwohl Du laut dem Grundbuch nicht mehr Eigentümer der Immobilie bist. Dein Nießbrauchsrecht wird ebenfalls im Grundbuch vermerkt.
Beim Nießbrauch können die drei folgenden Arten unterschieden werden:
- Zuwendungsnießbrauch
- Vermächtnisnießbrauch
- Vorbehaltsnießbrauch

Zuwendungsnießbrauch
Bei dem Zuwendungsnießbrauch überträgst Du Dein Vermögen z. B. auf die Kinder. Diese können dann die erzielten Erträge für sich behalten. Sie werden aber selbst nicht zum Eigentümer des Vermögens. Das Interessante an dem Zuwendungsnießbrauch ist, dass Du ihn zeitlich begrenzen kannst.
Beispiel 6:
Du verfügst über ein Einkommen von z. B. 200.000 Euro und zahlst 75.000 Euro Steuern. Mit dem Zuwendungsnießbrauch kannst Du diese Steuer reduzieren, wenn Du z. B. einen Teil Deines Vermögens für einen Zeitraum von drei Jahren auf Dein minderjähriges Kind überträgst. Welches Vermögen Du überträgst, spielt keine Rolle. So kann es sich z. B. um die Beteiligung an einer GmbH oder einem Aktiendepot handeln. Wichtig ist, dass Du den aktuellen Grundfreibetrag (derzeit: 12.096 Euro) im Blick hast. Solange das übertragene Vermögen oder die Einkünfte hieraus unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags liegen, zahlt Dein Kind keine Steuern. Voraussetzung ist allerdings, dass Dein Kind keine anderen Einkünfte erzielt.
Für ein Jahr mindert sich Dein Einkommen um 12.000 Euro. Bei einem angenommenen Steuersatz von 45% sparst Du 5.400 Euro Steuern. Legen wir einen Zeitraum von drei Jahren zugrunde, kannst Du ein Vermögen von 36.000 Euro komplett steuerfrei an Deine minderjährigen Kinder übertragen.
Mehr zu den Vorteilen des Zuwendungsnießbrauchs verrät Dir unser Steuerexperte Nelson Cremers in seinem Vortrag auf unseren TaxDays aus dem letzten Jahr. Hier betrug der Grundfreibetrag für ledige Personen noch 11.604 Euro:
Vermächtnisnießbrauch
Der Vermächtnisnießbrauch kann testamentarisch oder in einem Erbvertrag vereinbart werden. So kann z. B. der Verfasser bestimmen, dass sein Ehepartner die Immobilie weiter nutzt, obwohl die Kinder nach dem Erbanfall zu Eigentümern geworden sind.
Vorbehaltsnießbrauch
Der Vorbehaltsnießbrauch kennzeichnet sich dadurch, dass das Eigentum an dem Vermögen übertragen wird. Die Früchte aus dem Vermögen (z. B. die Erträge aus einem Vermietungsobjekt) stehen aber weiter dem vorherigen Eigentümer zu. Auf diese Weise können sich z.B. die Eltern gegenüber ihren Kindern finanziell absichern. Die beschenkten Kinder können die erzielten Mieten nicht für sich beanspruchen.
Erbschafts- und Schenkungssteuer sparen mit einer Stiftung: Ein optimaler Weg
Die vorgenannten Gestaltungen haben Dir gezeigt, wie Du die Höhe der Erbschafts- und Schenkungssteuer reduzieren kannst. Möchtest Du die Erbschaftssteuer auf 0 Euro drücken, hilft Dir aber nur eine Stiftung.
Optimierung der Erbschaftssteuer: Warum solltest Du eine Stiftung nutzen
Aus steuerlicher Sicht liegt der Vorteil einer Stiftung darin, dass Dir das Vermögen nach der Übertragung nicht mehr gehört. Es geht in das Eigentum der Stiftung über. Dies soll aber nicht bedeuten, dass Du die Kontrolle über dieses Vermögen verlierst. Übernimmst Du z. B. den Vorstand in der Stiftung, bestimmst Du, was mit dem Vermögen passieren soll. Die Früchte aus dem Vermögen kannst Du weiter für Dich beanspruchen.
Beispiel 7:
Dir gehört ein Mietobjekt. Um die Erbschaftssteuer zu sparen, überträgst Du dieses an eine von Dir errichtete Stiftung. Damit geht die Immobilie in das Vermögen der Stiftung über. Die erzielten Mieterträge stehen aber weiter Dir zu.
Der einzige Nachteil einer in Deutschland gegründeten Familienstiftung liegt darin, dass alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer anfällt. Du profitierst allerdings von dem folgenden Fakt: Die Erbersatzsteuer wird auf einen fingierten Vermögensübergang angewendet. Dabei unterstellt das Finanzamt, dass die Stiftung auf zwei Kinder übergeht. Damit erhöht sich der Freibetrag in der Erbschaftssteuer von 400.000 Euro auf 800.000 Euro.
Wie umgehst Du mit einer Stiftung die Erbersatzsteuer?
Liegt der Wert des Vermögens über dem fingierten Freibetrag von 800.000 Euro, ist es sinnvoll, auch die Erbersatzsteuer komplett zu umgehen. Hierbei hilft Dir eine einfache Steuergestaltung: Du gründest die Stiftung im Ausland. Idealerweise entscheidest Du Dich für Liechtenstein, weil man dort keine Steuer kennt, die mit der Erbersatzsteuer vergleichbar ist.
Welche Vorteile bietet Dir eine Stiftung außerdem?
Die weiteren Vorteile einer Stiftung sind:
- geringere laufende Besteuerung
- Freibetrag in der Körperschaftsteuer
- keine Steuer bei Wegzug aus Deutschland

Geringere laufende Besteuerung
Als Privatperson gehören die Einnahmen aus einem Mietobjekt zu den steuerpflichtigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Diese versteuerst Du mit Deinem persönlichen Steuersatz. Unterstellen wir, dass Du regelmäßig ein hohes Einkommen beziehst, wendet Dein Finanzamt den Spitzensteuersatz von 45% an. Dies bedeutet, dass Du die höchste Steuerlast zu tragen hast.
Bringst Du die Immobilie in eine Stiftung ein, unterliegen die Mieteinnahmen der Körperschaftsteuer. Anders als Du es von einer GmbH kennst, fällt für eine Familienstiftung keine Gewerbesteuer an. Es bleibt bei 15% Körperschaftsteuer. Damit reduziert sich Deine Steuerlast um bis zu 30%.
Freibetrag in der Körperschaftsteuer
§ 24 KStG gesteht bestimmten Körperschaften – hierzu gehören auch Stiftungen – einen Freibetrag von 5.000 Euro zu. Folglich reduziert sich auch das zu versteuernde Einkommen, das für die Ermittlung der Steuer relevant ist.
Keine Steuer bei Wegzug aus Deutschland
Als Unternehmer planst Deinen Exit aus Deutschland? Dann bist Du mit dem Halten der Beteiligung an einer GmbH nicht gut beraten. Denn bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen siehst Du Dich mit den Folgen der Wegzugssteuer konfrontiert. Wie Du Dich hiervor am besten schützt, erfährst Du in unserem Beitrag zur Vermeidung der Wegzugssteuer.
Einen Tipp möchten wir Dir schon jetzt verraten. Hierzu gründest Du eine Stiftungsholding, in die Du Deine GmbH oder eine Beteiligung einbringst. Damit geht auch die GmbH auf das Stiftungsvermögen über. Mit dieser Steuergestaltung entziehst Du dem Finanzamt die rechtliche Grundlage, um die Wegzugssteuer gegen Dich zu erheben, weil Du selbst an der Stiftung nicht beteiligt bist.
Erbschaftssteuer gezielt sparen: Ein fundiertes Steuerwissen ist der erste Schritt
Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird auf ein Vermögen erhoben, das schon einmal besteuert wurde. Dies allein ist Grund genug, um nach steuerreduzierenden Möglichkeiten zu suchen. Zum Glück bietet Dir das Steuerrecht mit der Nutzung des Freibetrags in der Erbschaftssteuer, dem Nießbrauchsvorbehalt oder weiteren Steuergestaltungen genügend Alternativen, um positiv auf die Höhe der Steuer einzuwirken. Gründest Du eine Stiftung in Liechtenstein, kannst Du die Erbschaftssteuer komplett aushebeln.
Damit Du für Deinen Fall wirklich alle Möglichkeiten auslotest und beim Ausschöpfen keine Fehler machst, eignest Du Dir vorher ein fundiertes Steuerwissen an. Denn dies ist die beste Grundlage, um Deine Steuern drastisch zu senken. Wenn Du wissen möchtest, in welcher Reihenfolge Du die Dinge am besten angehst, melde Dich gerne zu einem unserer kostenlosen Live-Webinare mit Nelson Cremers an. In zwei Stunden zeigt Dir der Steuerexperte hier, wie Du mit cleveren Steuergestaltungen – z. B. einer Stiftung – den Grundstein für eine sichere Vermögensabsicherung legst. So sieht für uns eine optimale Steuergestaltung aus.