Heute erfährst Du, wie Du ein steuerliches Problem mit einem smarten Steuertrick zu Deinem Steuervorteil nutzt. Es geht darum, dass der Bundesfinanzhof den steuermindernden Betriebsausgabenabzug für ein Luxusauto versagte (Urteil vom 22. Oktober 2024, VIII R 12/21). Nelsons Steuergestaltung zeigt Dir, wie Steuern sparen mit einem Luxusauto dennoch auf smarte Weise funktioniert.
Die Ausgangslage: BFH versagt Steuerabzug für Luxus-Auto
Was ist passiert?
Nach einem Bericht des Handelsblatts vom 10. Februar 2025 hatte ein Prüfsachverständiger für seine freiberufliche Tätigkeit zwei Fahrzeuge geleast, um diese in seinem Betrieb einzusetzen. Bei diesen Fahrzeugen handelte es sich um einen BMW 740d X und einen Lamborghini Aventador. Mit für beiden Fahrzeugen handschriftlich geführten Fahrtenbüchern dokumentierte er die gefahrenen Kilometer. Zusätzlich brachte er an dem Lamborgini eine Werbefolie an, mit der er auf seine Freiberuflichkeit aufmerksam machen wollte. Diese Kosten und die Abschreibungen auf den Kaufpreis machte der Freiberufler steuermindernd als Betriebsausgaben geltend.
Das Finanzamt versagte dem Freiberufler die Anerkennung der Kosten als Betriebsausgaben, weil es nach dem ersten Anschein davon ausging, dass die beiden Fahrzeuge überwiegend privat genutzt wurden. Folglich wendete die Behörde für die Ermittlung der Privatnutzung bei dem BMW die 1%-Methode an. Bei dem Lamborghini kürzte das Finanzamt die geltend gemachten Kosten um zwei Drittel, weil die Kosten zu hoch angesetzt seien. Die Fahrtenbücher konnten steuerlich nicht berücksichtigt werden, weil sie nach Einschätzung die Sachbearbeiters beim Finanzamt nicht ordnungsgemäß geführt wurden. Unter anderem kritisierte man die mangelnde Lesbarkeit.
Den folgenden Steuerbescheid fechtete der Prüfsachverständige mit dem Einspruch an. Weil er kein Recht bekam, erhob er Klage bei dem für ihn zuständigen Finanzgericht. Aus der negativen Entscheidung des Finanzgerichts gingen die beiden folgenden Gründe hervor:
- Die in dem Betrieb eingesetzten Fahrzeuge erfüllen die Kriterien sogenannter “anderer Fahrzeugtypen”. Darum können sie nicht zu 100% dem Betriebsvermögen zugeordnet werden.
- Die Fahrtenbücher können nicht anerkannt werden, weil sie nicht lesbar sind. Außerdem erfolgten die Einträge nicht zeitnah.
Der Bundesfinanzhof – das höchste deutsche Finanzgericht – teilte später die Ansicht des Finanzgerichts und versagte den Betriebsausgabenabzug endgültig.
Nelsons Tipp:
Fahrtenbücher müssen penibel und zeitnah geführt werden. Nur dann kommen das Finanzamt und die Finanzgerichte erst gar nicht auf die Idee, eine private Nutzung des Fahrzeugs zu unterstellen.
Was kann man aus diesem Sachverhalt lernen? Gibt es eine Möglichkeit, auf die 1%-Methode zu verzichten und trotzdem die Kosten für das Fahrzeug steuerlich geltend zu machen?
Die einfache Antwort lautet: Ja, diesen Weg gibt es. Du denkst jetzt vielleicht, dass Du das Problem umgehst, indem Du eine Genossenschaft gründest und ein sogenanntes Poolfahrzeug in das Betriebsvermögen einbringst, das allen Mitgliedern dieser Genossenschaft zur Verfügung steht. Doch unser Steuerexperte hat – wie in jedem kostenlosen Live-Webinar mit Nelsons Cremers – auch hier eine smartere Lösung für Dich parat. Dabei vergleicht er die beiden folgenden Alternativen:
- Lamborghini-Trick
- Lambo-Methode
Steuern sparen mit dem Lamborghini Trick?
Wir prüfen zunächst, ob Du mit dem Lamborghini Trick richtig Steuern sparen kannst. Dabei gehen wir von dem folgenden Fallbeispiel aus:
Die Anschaffungskosten für den Lamborghini betragen 780.000 Euro. Das Fahrzeug wird über 6 Jahre linear abgeschrieben. Der anschließende Restwert des Fahrzeugs soll auf 700.000 Euro beziffert werden. Die laufenden Kosten (Tanken, Reparaturen, Inspektion …) belaufen sich auf 15.000 Euro jährlich.
Wir unterstellen, dass das Fahrzeug zu 100% betrieblich genutzt wird. Die Betriebsausgaben ermitteln sich wie folgt:
Abschreibung Fahrzeug: 780.000 Euro / 6 Jahre = 130.000 Euro
Laufende Kosten: 15.000 Euro
Gesamtkosten: 145.000 Euro
Hätte das Finanzamt die Fahrtenbücher und die betriebliche Nutzung zu 100% anerkannt, würden sich die folgenden Ergebnisse zeigen:
- In einem Jahr hätte der Prüfsachverständige einen Betriebsausgabenabzug von 145.000 Euro gehabt. Hochgerechnet auf 6 Jahre belaufen sich die abzugsfähigen Betriebsausgaben auf 870.000 Euro.
- Wegen der vollständigen betrieblichen Nutzung hätte der Freiberufler keine Privatnutzung zu versteuern.
- Mit dem Verkauf des Fahrzeugs zu dem angenommenen Restbuchwert wird eine steuerpflichtige Betriebseinnahme von 700.000 Euro generiert.
- Die abzugsfähigen Betriebsausgaben reduzieren sich auf 170.000 Euro.
- Bei einem unterstellten Steuersatz von 45% ergibt sich – über einen Zeitraum von 6 Jahren – eine Steuerersparnis von 76.500 Euro (170.000 Euro × 45%).
Nelsons clevere Steuergestaltung: Die Lambo-Methode
Die Lambo-Methode ist eine Steuergestaltung, die sich von dem Lamborghini-Trick insbesondere in dem folgenden Punkt unterscheidet: Du legst die betriebliche Nutzung des Fahrzeugs auf 50% fest. Die private Nutzung des Lamborghinis beträgt damit ebenfalls 50%.
Dein Finanzamt verlangt hierfür einen Nachweis, den Du mit einer Tabelle erbringst, die Du einmalig erstellst. In dieser Tabelle trägst Du den Kilometerstand zu Beginn und zum Ende des Dreimonatszeitraums ein. Außerdem führst Du jede betrieblich veranlasste Fahrt auf, die Du in diesem Zeitraum gemacht hast.
Legen wir vorstehende Daten zugrunde, zeigt sich das folgende Bild:
- Mit der 50%-igen Zuordnung zum Privatvermögen reduzieren sich natürlich auch Deine Betriebsausgaben. Statt 145.000 Euro kannst Du jetzt nur noch 72.500 Euro steuermindernd geltend machen. In den 6 Jahren der betrieblichen Nutzung summieren sich diese Kosten zu 435.000 Euro auf. Diese setzt Du vollständig als Betriebsausgaben von der Steuer ab.
- Der Vorteil der Lambo-Methode zeigt sich, wenn Du das Fahrzeug nach 6 Jahren verkaufst. Weil Du den Lamborghini nur zu 50% betrieblich nutzt, hast Du ein Wahlrecht: Du kannst den Wagen Deinem Privatvermögen zuordnen oder als Betriebsvermögen behandeln. Lässt Du den Wagen in Deinem Privatvermögen, hat der spätere Verkauf für die Besteuerung keine Bedeutung. Dies bedeutet: Du musst keine Betriebseinnahme von 700.000 Euro versteuern. Diese Einnahme ist für Dich komplett steuerfrei.
- Die Betriebsausgaben von 435.000 Euro bleiben Dir erhalten. Unterstellen wir auch hier, dass Dein persönlicher Steuersatz bei 45% liegt, ergibt sich eine Steuerersparnis von 195.750 Euro. Dies sind 119.250 Euro weniger Steuern als beim Lamborghini-Trick.
Du möchtest Nelsons clevere Steuergestaltung zum Betriebsausgabenabzug auf Deinen individuellen Fall übertragen. Dann schaue Dir in dem folgenden Video an, wie die Lambo-Methode funktioniert:
Fazit zum Steuern sparen mit einem Luxusauto
Nelsons clevere Steuergestaltung hat Dir gezeigt, wie Du die Kosten für ein Luxus-Auto beim Finanzamt durchsetzt und damit ein Maximum an Steuerersparnis herausholst. Doch dies ist nur ein Weg, um die Steuerlast in eine Richtung zu lenken, die für Dich mit deutlich weniger Kosten verbunden ist.
Wichtiger als die Berücksichtigung einzelner Betriebsausgaben ist für das Steuern sparen eine fundierte Steuerstrategie. Denn nur damit gelingt es Dir, Deine Steuern drastisch und nachhaltig zu senken. Diese Strategie sieht vor, dass Du Steuern in Vermögen umwandelst und dieses Vermögen absicherst. Wie das genau funktioniert, erklärt Dir unser Steuerexperte gerne in einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers. Hier lernst Du z. B. wie Du dadurch Steuern sparst, dass Du einen Teil Deines Vermögens auf Deine minderjährigen Kinder überträgst.