Du trägst Dich mit dem Gedanken, Deutschland für immer zu verlassen? Bist Du zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt, könnte diese Entscheidung zu einem teuren Schritt für Dich werden. Denn bei Vorliegen aller Voraussetzungen, wird sich Dein Finanzamt bei Dir melden und eine Steuerzahlung von Dir fordern. Um die Wegzugsteuer zu vermeiden, gibt es mehrere Wege. Eine optimale Lösung wählst Du, wenn Du Dich für die richtige Rechtsform entscheidest. In diesem Beitrag liefern wir Dir alle relevanten Informationen.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Du bei Deinem Wegzug aus Deutschland an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist und auch alle weiteren Voraussetzungen erfüllst, zahlst Du die Wegzugsteuer.
- Hältst Du Anteile an einer GmbH in Deinem Privatvermögen, befindest Du Dich in der Steuerfalle.
- Bist Du als Mitglied einer eingetragenen Genossenschaft (eG) tätig, kannst Du mit der Nennwert-Bewertung die Wegzugsteuer drastisch reduzieren.
- Möchtest Du die Wegzugsteuer komplett umgehen, gründest Du eine Stiftung oder Du wendest eine andere clevere Steuerstrategie an.
- Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.
Mit der Beteiligung an einer GmbH befindest Du Dich in der Steuerfalle. Denn dann fordert das Finanzamt von Dir die Wegzugsteuer. Diese Steuer fingert der deutsche Fiskus, wenn er das Besteuerungsrecht verliert. Dieser Regelung bist Du allerdings nicht hilflos ausgeliefert. Denn mit smarten Steuergestaltungen kannst Du die Wegzugsteuer vermeiden. Lies hier, wie Du Dein Ziel mit der richtigen Rechtsform erreichst.
Was hat es mit der Wegzugsteuer auf sich?
Bevor wir Dir zeigen, wie sich die Wahl der Rechtsform für Dein Unternehmen auf die Wegzugsbesteuerung auswirkt, erklären wir Dir, was sich dahinter verbirgt. Wir definieren den Begriff und zeigen Dir, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wegzugsteuer: Was ist damit gemeint?
Die Wegzugsteuer fußt auf § 6 AStG und § 17 EStG. Die Regelungen greifen grundsätzlich, wenn eine steuerpflichtige Person Deutschland verlassen möchte und zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Bei dieser Kapitalgesellschaft kann es sich z. B. um eine AG, UG, eG oder GmbH handeln.

Kennzeichnend für die Wegzugsteuer ist, dass die Steuer nicht auf ein erzieltes zu versteuerndes Einkommen erhoben wird. Für die Festsetzung wendet das Finanzamt ein bestimmtes Verfahren an. Ausgangspunkt bei einer GmbH ist der Durchschnittsgewinn, den die Kapitalgesellschaft in den letzten drei Jahren erzielt hat.
Auf das Ergebnis wird der Faktor 13,75 angewendet. Steuermindernd wirkt sich das Teileinkünfteverfahren aus, weil 40% von der Steuer freigestellt werden. Du musst also nur 60% versteuern. Ein Nachteil ergibt sich dadurch, dass Dein persönlicher Steuersatz eine entscheidende Rolle spielt.
Beispiel 1:
Stelle Dir vor, Du bist zu 100% an einer GmbH beteiligt und planst aus Deutschland auszuwandern. Die weiteren Voraussetzungen der Wegzugsteuer – diese führen wir kurz im nächsten Abschnitt auf – sind ebenfalls erfüllt. Den Durchschnittsgewinn der letzten drei Jahre ermittelt das Finanzamt mit 180.000 Euro. Gehen wir davon aus, dass Dein persönlicher Steuersatz bei 45% liegt, ermittelt sich die Wegzugsteuer in den folgenden drei Schritten:
- Schritt: Durchschnittsgewinn mit Faktor 13,75 multiplizieren: 180.000 Euro x 13,75 = 2.475.000 Euro
- Schritt: TEV anwenden: 2.475.000 Euro x 60% = 1.485.000 Euro
- Schritt: Anwendung des persönlichen Steuersatzes: 1.485.000 Euro x 45% = 668.250 Euro
In diesem Beispiel beträgt die Wegzugsteuer 668.250 Euro. Beachte, dass die Zahlungsfrist in der Regel einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids endet. Du möchtest wissen, wie sich die Wegzugsteuer im Detail ermittelt? Dann lies Dich gerne in unseren Beitrag: “Wegzugsteuer vermeiden: So wanderst Du steueroptimiert aus” ein.
Infobox: Teileinkünfteverfahren (TEV)
- Das Teileinkünfteverfahren wird alternativ zu einer Besteuerung mit der Abgeltungssteuer von 25% angewendet.
- Das Teileinkünfteverfahren spielt bei Unternehmensbeteiligungen und Gewinnausschüttungen eine entscheidende Rolle.
- Bei Anwendung des TEV unterliegen nur 60% der erzielten Einnahmen der Besteuerung. 40% werden von der Steuer freigestellt.
Die Voraussetzungen der Wegzugsbesteuerung
Neben einer GmbH-Beteiligung von mindestens einem Prozent müssen für die Festsetzung der Wegzugsbesteuerung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die GmbH-Beteiligung muss sich im Privatvermögen befinden. Sie besteht seit mindestens 5 Jahren vor Deinem Wegzug.
- In den letzten 12 Jahren warst Du für mindestens 7 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht hängt davon ab, ob Du in Deutschland einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt hast.
- Nach Deiner Ausreise bist Du in Deutschland nicht mehr unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dies bedeutet, Du gibst Deinen Wohnsitz auf und hast in Deutschland auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr.
Du hältst Anteile an einer GmbH, beschäftigst Dich mit Deiner Auswanderung und weißt nicht, ob alle Voraussetzungen bei Dir zutreffen? Unser SteuerMentoring hilft Dir gerne weiter. Melde Dich zu einem der nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers an und stelle unserem Steuergestalter Deine Fragen. Neben den Antworten versorgen wir Dich auch mit einem individuellen Lösungsansatz. Schaue Dir auch das folgende Video mit Nelson Cremers an, um zu erfahren, wie Du die Wegzugsteuer grundsätzlich vermeidest:
Wegzugsteuer vermeiden: Mit einer GmbH in der Steuerfalle
Als Inhaber oder Anteilseigner einer GmbH erfüllst Du eine wesentliche Voraussetzung für die Wegzugsbesteuerung. Denn die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften, die im § 17 Absatz 1 Satz 1 EStG genannt sind. Liegen auch die weiteren Voraussetzungen vor, bist Du in der Steuerfalle und musst die Wegzugsteuer zahlen.
Beispiel 2:
Du hast Dich vor zehn Jahren mit einem Anteil von 0,5% an einer GmbH beteiligt. Weil mehrere Gesellschafter ausgeschieden sind, ist Dein Anteil vor sieben Jahren auf 1,5% angewachsen. Die Beteiligung befindet sich in Deinem Privatvermögen. Du wohnst seit Deiner Geburt in Deutschland und hattest hier immer Deinen Wohnsitz. Jetzt planst Du ins Ausland auszuwandern. Du hast nicht vor, hier einen gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen.
Für das Finanzamt ergibt sich bei Überprüfung der Voraussetzungen für die Wegzugsteuer das folgende Bild:
- Du bist zu mehr als einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt.
- Die Beteiligung befindet sich seit mindestens fünf Jahren in Deinem Privatvermögen.
- In den letzten zwölf Jahren warst Du für mindestens sieben Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
- Mit Deinem Wegzug endet Deine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht, weil Du hier weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt hast.
Fazit:
Das Finanzamt ermittelt die Wegzugsteuer und setzt diese gegen Dich fest.

Im besten Fall stehst Du noch vor der Entscheidung, eine passende Rechtsform für Dein Investment zu wählen. Unser SteuerMentoring empfiehlt Dir, immer vom Ende her zu denken. Weißt Du jetzt schon, was Du in zwanzig oder dreißig Jahren planst, kannst Du Deine Steuern clever gestalten. Hierzu ein einfaches Beispiel:
Beispiel 3:
Du planst ein Immobilien-Investment und weißt jetzt schon, dass Du die Immobilien spätestens in 15 Jahren wieder verkaufen wirst. Du machst Dich kundig und erfährst, dass Du mit einer GmbH weniger Steuern zahlst, als bei einer privaten Vermietung.
Diese Annahme ist für sich gesehen korrekt. Denn auf Deine laufenden Mieterträge zahlst Du mit einer vermögensverwaltenden GmbH nicht mehr als 15% Steuern. Dir kommt es jedoch hauptsächlich darauf an, dass Du den Immobilienbestand spätestens nach 15 Jahren wieder steueroptimiert verkaufst. Der hier erzielte Veräußerungsgewinn unterliegt bei einer GmbH mit 15% ebenfalls der Körperschaftsteuer. Verkaufst Du die Immobilien z. B. für 200.000 Euro, setzt das Finanzamt eine Steuer von 30.000 Euro (200.000 Euro × 15%) fest.
Hältst Du die Immobilien für mehr als zehn Jahre in Deinem Privatvermögen, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG. Hiernach wird der Veräußerungsgewinn nach dem Ende der Spekulationsfrist von der Steuer freigestellt. Dasselbe gilt, wenn die Immobilien zu einem Stiftungsvermögen gehören. In beiden Fällen ist der Veräußerungsgewinn für Dich komplett steuerfrei. Du sparst 30.000 Euro, weil Du eine Rechtsform gewählt hast, die mit Deinen individuellen Zielen vereinbar ist.
Dieses Beispiel zeigt Dir, dass Du Dir im Idealfall so früh wie möglich Gedanken über die für Deine Ziele passende Rechtsform machst. Das gilt im Besonderen auch, wenn Deine Auswanderungspläne schon beschlossene Sache sind. Denn auch hier kannst Du die Wegzugsteuer vermeiden, wenn Du rechtzeitig die richtigen Maßnahmen ergreifst.
Welche Möglichkeiten Du hast, die Wegzugsteuer auch mit einer bestehenden GmbH komplett auszuhebeln, erklären wir Dir im unteren Teil dieses Beitrags.
Steuer bei Wegzug reduzieren mit einer eingetragenen Genossenschaft (eG)
Du fragst Dich, ob Du die Wegzugsteuer mit einer eingetragenen Genossenschaft (eG) vermeiden kannst? Hier kommt die Antwort:
Anders als eine GmbH zählt eine eG nicht zu den klassischen Kapitalgesellschaften. Trotzdem zählt sie für den Gesetzgeber zu den Unternehmen, die von § 17 Absatz 1 Satz 1 EStG erfasst werden. In den §§ 73 GenG, 12 BewG befinden sich jedoch zwei Regelungen, die Du als Mitglied einer Genossenschaft zu Deinem Vorteil nutzen kannst.
Aus § 73 GenG geht hervor, dass Mitglieder einer Genossenschaft bei ihrem Austritt nur einen Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Einlagen geltend machen können. § 12 BewG bestimmt, dass diese Kapitalforderung mit dem Nennwert anzusetzen ist. Dies bedeutet, dass Deine Genossenschaftsanteile bei einem Verkauf oder einem Wegzug aus Deutschland mit dem Nennwert (Nennwert-Bewertung) bewertet werden. Dieser liegt in der Regel weit unter dem aktuellen Marktwert.
Beispiel 4:
Du hast vor 15 Jahren mit drei anderen Mitgliedern eine eingetragene Genossenschaft gegründet. Deinen Anteil von 25% hast Du damals für 1.000 Euro erworben. Der aktuelle Marktwert beträgt 25.000 Euro. Nun planst Du, aus Deutschland auszuwandern. Nehmen wir an, dass alle Voraussetzungen der Wegzugsteuer erfüllt sind, bist Du zur Steuerzahlung verpflichtet.
Nach den §§ 73 GenG, 12 BewG kann das Finanzamt die Festsetzung der Wegzugsteuer auf Basis des Nennwerts Deiner Anteile – hier: 1.000 Euro – vornehmen. Wendet die Behörde hierauf Deinen persönlichen Steuersatz von 45% an, ergibt sich eine Steuerschuld von 450 Euro. Auf diese Weise hilft Dir die bei einer Genossenschaft angewandte Nennwert-Bewertung die Steuer bei einem Wegzug zu reduzieren. Ohne die niedrigere Bewertung ergäbe sich für Dich eine Steuerschuld von 11.250 Euro. Deine Steuerersparnis: 10.800 Euro.
Beachte:
Die Nennwert-Bewertung ist für das Finanzamt keine verpflichtende Regelung. Dein Finanzamt kann sich bei der Bewertung der Anteile auch an dem aktuellen Marktwert orientieren. In diesem Fall musst Du bei der Wegzugsteuer mit der vollen Besteuerung Deines Genossenschaftsanteils rechnen.
Du möchtest wissen, wie unser Steuergestalter Nelson Cremers zu der eingetragenen Genossenschaft und der damit verbundenen Nennwert-Bewertung steht? Dann schaue Dir gerne den kurzen Beitrag von den unseren TaxDays an:
Um dem dargestellten Szenario zu entgehen, suchst Du nach einer Rechtsform, mit der Du auch bei der Wegzugsteuer von Deiner maximalen unternehmerischen Freiheit profitierst. Dies ist nach der Meinung unseres SteuerMentorings eine Stiftung.
Wegzugsbesteuerung umgehen mit der Stiftung
Die Stiftung gehört zu den Körperschaften, die ihr zu versteuerndes Einkommen mit 15% Körperschaftsteuer (§ 23 Absatz 1 KStG) versteuern. Sie unterscheidet sich aber von anderen Körperschaften – z. B. Vereinen -, weil sie keine Mitglieder oder Gesellschafter hat. Die Stiftung gehört ausschließlich sich selbst. Weil Du als natürliche Person nicht zu mindestens einem Prozent an einer Stiftung beteiligt sein kannst, fällt eine wesentliche Voraussetzung für die Wegzugsbesteuerung weg.
Für die Vermeidung der Wegzugsteuer bei einer Stiftung spricht aber auch, dass es sich bei dieser Einrichtung nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt. In der Vorschrift des § 17 Absatz 1 Satz 1 EStG wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bestehen muss.
Zusammenfassend lässt sich hier feststellen, dass Du mit einer Stiftung die Wegzugsbesteuerung komplett umgehen kannst. Du machst Dir Gedanken, dass Du bei einer Einbringung Deines Vermögens in die Stiftung nicht mehr darüber verfügen kannst? Diese Sorge ist nachvollziehbar, aber unberechtigt. Lässt Du Dich von Deiner Stiftung zum Stiftungsvorstand berufen, behältst Du die volle Kontrolle über alles, was mit Deinen Assets geschehen soll. Du bestimmst z. B. auch, wer von Deinen Familienmitgliedern von der Stiftung profitieren soll. Diese werden dann neben Dir als Destinatäre eingesetzt.
Infobox: Destinatäre
- Destinatäre sind Personen, die von den Einnahmen einer Stiftung – z. B. die Mieterträge aus einer vermieteten Immobilie – profitieren.
- Destinatäre sind keine Gesellschafter, die ihre Forderungen gegen den Stiftung durchsetzen können.
- Inwieweit der Anspruch eines Destinatärs begründet ist, hängt von der Entscheidung des Vorstands der Stiftung ab.
Holding gründen und Wegzugsteuer vermeiden?
Als treuer Leser unseres Blogs hast Du hier schon viel über die Steuervorteile einer Holding gelesen. Jetzt fragst Du Dich sicher, ob Du die Wegzugsbesteuerung auch mit diesem Unternehmensverbund vermeiden kannst.
Die Antwort unseres SteuerMentorings: Es kommt darauf an, welche Rechtsform das Mutterunternehmen der Holding hat. Ist dieses eine GmbH – sogenannte GmbH-Holding – kann das Konstrukt bei einem Wegzug aus Deutschland für Dich zur Steuerfalle werden. Denn hier bist Du als natürliche Person an der GmbH beteiligt, die als Holding fungiert. Beträgt diese Beteiligung mehr als ein Prozent und erfüllst Du persönlich die weiteren Voraussetzungen, wird Dein Finanzamt von Dir die Wegzugsteuer fordern.
Anders verhält sich der Fall, wenn Du als Holding eine Stiftung installierst und diese sich mit 100% an einer GmbH beteiligt. Wie das folgende Beispiel zeigt, sind die Voraussetzungen für die Wegzugsteuer dann nicht mehr gegeben:
Beispiel 5:
Du bist zu 100% an einer GmbH beteiligt und planst in spätestens 10 Jahren Deinen Wegzug aus Deutschland. Auf Anraten Deines Steuerberaters in Leverkusen gründest Du eine Stiftung, die Deine 100%-Beteiligung an der GmbH komplett übernimmt. Um die Wegzugsteuer zu vermeiden hast Du mit diesem Schritt das Folgende erreicht:
- Nach der Übertragung der GmbH-Anteile sind diese in das Stiftungsvermögen übergegangen.
- Du selbst hältst keine Anteile mehr an der GmbH.
- Die Stiftung ist keine Kapitalgesellschaft, die von § 17 Absatz 1 Satz 1 EStG erfasst ist.
- Du bist auch nicht an der Stiftung beteiligt, weil diese ausschließlich sich selbst gehört.
Fazit:
Mit einer Stiftungsholding werden die Voraussetzungen für die Besteuerung bei einem Wegzug aus Deutschland ausgehebelt. Mit einer GmbH-Holding bist Du dagegen nicht besser gestellt als mit einer einfachen GmbH. Auch hier bist Du in der Steuerfalle, wenn Du aus Deutschland wegziehst.
Zwei clevere Strategien zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
Zum Abschluss dieses Beitrags möchten wir Dir zwei clevere Strategien zeigen: Du erfährst, wie Du Deine GmbH-Beteiligung so umgestaltest, dass für Dich keine Wegzugsteuer mehr fällig wird. Diese beiden cleveren Steuerstrategien sind:
- Firmenschenkung vor dem Wegzug aus Deutschland
- Wegzugsbesteuerung vermeiden mit Umwandlung von Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft
Firmenschenkung vor dem Wegzug aus Deutschland
Eine wichtige Voraussetzung für die Wegzugsbesteuerung ist, dass die unbeschränkte Steuerpflicht des Anteilseigners an einer GmbH endet. Folglich kommt es nicht zu einer Besteuerung, wenn diese unbeschränkte Steuerpflicht aufrechterhalten wird. Dieses Ziel erreichst Du, wenn Du vor Deinem Wegzug alle Anteile an Deiner Kapitalgesellschaft an eine Person überträgst, die in Deutschland weiterhin steuerpflichtig ist. Dies kann z. B. Dein Kind sein. Du bist dann nicht mehr an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Bei Deinem Kind fällt die Wegzugsteuer nicht an, solange es weiter in Deutschland ansässig bleibt. Die Übertragung erfolgt durch eine Schenkung.
Beachte:
Eine Schenkung an Dein Kind löst die Schenkungssteuer aus, wenn der Wert des übertragenen Vermögens über dem Freibetrag für Kinder ( lt. § 16 ErbStG 400.000 Euro) liegt.
Die Höhe der Steuer kannst Du durch einen Vorbehaltsnießbrauch zu Euren Gunsten beeinflussen. Vorbehaltsnießbrauch bedeutet, dass die GmbH-Anteile in das Eigentum Deines Kindes übergehen. Du ziehst Deinen Nutzen aus den Erträgen, die Deine GmbH erwirtschaftet. Neben den Gewinnausschüttungen kann dies auch der Erlös aus dem Verkauf Deiner GmbH sein.
Infobox: Vorbehaltsnießbrauch
- Der Vorbehaltsnießbrauch ist eine besondere Form des Nießbrauchrechts.
- Das Eigentum an dem Vermögenswert wird übertragen. Dieser Vermögenswert kann z. B. eine Immobilie oder ein Unternehmensanteil sein.
- Der Vorbehaltsnießbrauchsgeber profitiert davon, dass ihm weiter die Erträge aus dem übertragenen Vermögen zustehen.
Das Finanzamt bewertet den Vorbehaltsnießbrauch und berücksichtigt diesen steuermindernd bei der Festsetzung der Schenkungssteuer.
Wegzugsteuer vermeiden mit Umwandlung von Kapitalgesellschaft in Personengesellschaft
Für bestimmte Steuergestaltungen ist es sinnvoll, ein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Dies ist jedoch kontraproduktiv, wenn Du die Wegzugsteuer vermeiden möchtest. Hier wählst Du mit dem umgekehrten Weg die richtige Lösung: Du wandelst Deine GmbH in eine Personengesellschaft um. Weil es die GmbH schon gibt, bietet es sich für Dich an, diese in eine GmbH &CoKG umzuwandeln.
Beispiel 6
Ebenso wie eine GmbH kannst Du auch eine GmbH & CoKG als Alleingesellschafter gründen. Die GmbH übernimmt die Stellung des Komplementärs (Vollhafter). Als Kommanditist fungierst Du persönlich. In der Funktion eines Teilhafters kannst Du nur bis zur Höhe Deiner Einlage in Regress genommen werden.
Nach der Umwandlung Deiner GmbH in eine GmbH & CoKG bist Du nicht mehr an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Deine Beteiligung an einer Personengesellschaft spielt für die Wegzugsbesteuerung keine Rolle. So steht Deinem steueroptimierten Wegzug nichts mehr im Weg.

Mit unserem SteuerMenoring keine Wegzugsteuer zahlen: So geht`s
Unser Beitrag zur Vermeidung der Wegzugsteuer zeigt Dir, dass nicht jede Steuergestaltung für jeden Steuerfall der richtige Lösung ist. Möchtest Du die hohe Steuerbelastung Deines Einzelunternehmens reduzieren, empfiehlt sich die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft. Ebendies erweist sich aber als kontraproduktiv, wenn Du die Wegzugsteuer vermeiden möchtest
Um Dir in Deiner individuellen Situation konkret weiterhelfen zu können, müssen wir den kompletten Sachverhalt erfassen. Nimm gerne zu unserem SteuerMentoring Kontakt auf, wenn Du an einer cleveren Steuergestaltung interessiert bist. Der einfachste Weg ist die kostenlose Teilnahme an einem der nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers. Hier bekommst Du die Möglichkeit Fragen zu stellen und Dein persönliches Steuerproblem vorzustellen. So erfährst Du schnell, wie Du Deinen Wegzug aus Deutschland steueroptimiert gestaltest.