Verein gründen und Steuern sparen: Worauf solltest Du achten?

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Verein gründen und Steuern sparen: Worauf solltest Du achten?

Du möchtest Deine Steuerlast senken und Dein Vermögen langfristig sichern? Dann bist Du momentan vielleicht mit einer steuerlichen Identität unterwegs, die Dir nur eingeschränkt hilft. In diesem Beitrag zeigen wir Dir, was Du mit einem Verein erreichen kannst. Um einen Verein zu gründen, müsst Ihr mindestens sieben Mitglieder sein. Wesentliche Steuervorteile ergeben sich für Euch, wenn der Verein die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt.   

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verein ist eine juristische Person des Privatrechts.
  • Grundsätzlich wird ein Verein besteuert wie eine GmbH. Erfüllt Dein Verein die Voraussetzungen, die die Abgabenordnung an die Gemeinnützigkeit stellt, profitiert er von bestimmten Steuerprivilegien (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer). 
  • Die eingetragene Genossenschaft kennzeichnet sich als Mischform zwischen Verein und Kapitalgesellschaft. Deshalb fragen wir hier: Ist eine Genossenschaft der bessere Verein zum Steuern sparen? 
  • Die Stiftung als Alternative zum Verein? Welche Möglichkeiten bieten sich für Dich, wenn Du als Stiftungsvorstand die Kontrolle über Dein Vermögen behältst?  
  • Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.

Ebenso wie eine GmbH ist auch der Verein eine juristische Person des privaten Rechts. Dies bedeutet, dass ein Verein grundsätzlich der vollen Besteuerung in der Körperschaftsteuer und in der Gewerbesteuer unterliegt. Wird in der Satzung jedoch eine gemeinnütziger Zweck festgelegt und dieser tatsächlich verfolgt, kannst Du mit Deinem Verein ideal Steuern sparen. Du möchtest alles Wissenswerte hierüber erfahren? Dann lies Dich gerne in unseren Beitrag ein.  

Der Verein: Was ist das für eine Rechtsform? 

Um einen Verein zu gründen, finden mindestens sieben Personen zusammen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. In diesem Abschnitt erfährst Du, was einen Verein kennzeichnet und was Du beachten solltest, wenn Du einen Verein gründen möchtest.  

Was kennzeichnet einen Verein?

Die gesetzliche Grundlage für einen Verein findest Du im § 21 BGB. Hiernach kennzeichnet sich Euer Verein dadurch, dass Ihr nicht nur wirtschaftliche Interessen verfolgt. Stattdessen gibt es einen ideellen Bereich und Dein Verein wird vermögensverwaltend tätig. Soweit diese Voraussetzung erfüllt ist, erfolgt der Eintrag ins Vereinsregister. Mit der Abkürzung e.V. (eingetragener Verein) wird dem Verein die Rechtsfähigkeit bescheinigt.  

Du kannst einen Verein auch aus rein ideellen Gründen ins Leben rufen. Dann erfolgt die Gründung z. B. als Sportverein oder Musikverein. Kennzeichnend ist, dass ein Verein nicht allein auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist. Er kann darüber hinaus noch drei weitere Einnahmenbereiche haben, die wir an anderer Stelle in diesem Beitrag detaillierter vorstellen.

Verein gründen: Was ist wichtig?

Bei einer Vereinsgründung sind bestimmte Dinge zu beachten. Insbesondere richtest Du Deinen Fokus auf die folgenden Punkte: 

  • Gründung mit mindestens sieben Mitgliedern
  • Errichtung einer Satzung 
  • Festlegung eines Vereinzwecks
Verein gründen: Was ist wichtig?

Gründung mit mindestens sieben Mitgliedern

Der Verein ist die einzige Rechtsform in Deutschland, die nur mit mindestens sieben Gründungsmitgliedern rechtskonform zustandekommen kann. Entscheidest Du Dich für eine eingetragene Genossenschaft, müssen bei der Gründung mindestens drei Mitglieder der Vereinbarung zustimmen. Bei den anderen Rechtsformen – z. B. GmbH, UG oder Stiftung – ist keine Mindestanzahl der Mitglieder oder Gesellschafter vorgegeben.    

Errichtung einer Satzung 

§ 57 BGB bestimmt, dass jeder Verein eine Satzung errichten muss, wenn die Eintragung in das Vereinsregister erfolgen soll. Hier regelt Ihr z. B. die Organisation des Vereins oder die Rechte und Pflichten, die Ihr als Mitglieder habt.   

Festlegung eines Vereinszwecks 

In der Vereinssatzung wird auch der Vereinszweck aufgeführt. So könnte z. B. ein Sportverein mit einem gemeinnützigen Zweck die Förderung dieses Ziels als Vereinszweck in der Satzung dokumentieren. Beachte aber, dass sich die Förderung nur auf den Amateursport beziehen kann. Ein Verein, der die Förderung des Berufssports zum Ziel hat, kann nicht gemeinnützig tätig sein.

Dein Verein und die Gemeinnützigkeit: So sparst Du Steuern

Geht es um das Steuern sparen mit einem Verein, nimmt die Gemeinnützigkeit eine zentrale Rolle ein. Weist ein Verein nach, dass er gemeinnützig ist, kann er von vielen Steuervorteilen profitieren. Hierfür gilt es, bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Diese finden sich in den §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung. Aufgrund der Gemeinnützigkeit ist ein Verein berechtigt, steuerbegünstige Spenden zu empfangen und Spendenbescheinigungen auszustellen.

Für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist es wichtig, dass der in der Vereinssatzsatzung definierte Zweck selbstlos und ausschließlich gefördert wird. Alle Aktivitäten müssen darauf ausgerichtet sein, dass die steuerbegünstigten Zwecke verfolgt werden und die Allgemeinheit hiervon profitieren kann.  
Weitere interessante Informationen zur Gemeinnützigkeit haben wir Dir in unserem Beitrag zur gemeinnützigen Stiftung auf diesem Blog zusammengestellt. Lies Dich gerne ein und melde Dich bei uns, wenn Du weitere Fragen hast. 

Beachte:
Die Vorteile der Gemeinnützigkeit zeigen sich in den vier Einnahmebereichen eines Vereins. Hierauf gehen wir in dem nächsten Abschnitt noch etwas näher ein. Erfüllst Du die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nicht, bist Du mit Deinem Verein in allen relevanten Steuerarten voll steuerpflichtig.

Die vier Einnahmenbereiche eines Vereins 

Wir haben eben schon erwähnt, dass es für die Steuerbegünstigungen eines Vereins nicht ausreicht, wenn dieser allein wirtschaftliche Interessen vertritt. In diesem Fall bietet Dir eine GmbH oder die Errichtung einer Holdingstruktur mehr Vorteile. 

In Deinem Verein kannst Du bis zu vier Einnahmenbereiche unterbringen. Diese vier Einnahmenbereiche entscheiden darüber, welche Einnahmen steuerfrei sind und welche versteuert werden müssen. 

Die vier Einnahmenbereiche sind:

  • Ideeller Bereich
  • Vermögensverwaltung
  • Zweckbetrieb
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Ein Verein hat bis zu vier Einnahmenbereiche

Ideeller Bereich

Die Einnahmen aus dem ideellen Bereich sind steuerfrei in der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und in der Umsatzsteuer.  Hier findet sich der Zweck wieder, zu dem der Verein gegründet wurde. Die Einnahmen werden z. B. aus Spenden oder aus Mitgliederbeiträgen finanziert. Wichtig ist, dass aufgrund der Spende nur eine Gegenleistung von dem Spendengeber erwartet werden kann: Er erhält eine Spendenquittung, die er im Rahmen seiner Steuererklärung als Sonderausgabe steuermindernd ansetzen kann. 

Vermögensverwaltung

Vorab: In einem Verein baust Du keinen größeren Immobilienbestand auf. Wenn dies Dein Anliegen ist, nutzt Du mit einer GmbH, einer Genossenschaft oder einer Stiftung eine andere steuerliche Identität. 

Die Vermögensverwaltung in einem Verein bezieht sich dagegen auf einen deutlich kleineren Immobilienbestand – z. B. eine Vereinsgaststätte – die vermietet wird. Unter der Voraussetzung, dass diese Vermietung nicht der Hauptzweck des Vereins ist, können die hieraus erzielten Mieterträge steuerfrei vereinnahmt werden.

Beispiel 1:

Ein Sportverein hat die Förderung der Allgemeinheit als Vereinszweck in seiner Satzung dokumentiert. Daneben vermietet der Verein einen Sportplatz und eine Vereinsgaststätte. 

Die Förderung der Allgemeinheit ist dem ideellen Bereich zuzuordnen. Die Vermietungen des Sportplatzes und der Vereinsgaststätte zählen zur Vermögensverwaltung. Sowohl die Mitgliedsbeiträge als auch die Mieteinnahmen können steuerfrei vereinnahmt werden.  

Zweckbetrieb

Einen Zweckbetrieb richtest Du in Deinem Verein ein, um die Aktivitäten aus dem ideellen Bereich zu unterstützen. Dies kann z. B. eine gemeinnützige Veranstaltung (Sommerfest des Sportvereins) sein. Wichtig ist, dass zwischen dem Zweckbetrieb und dem ideellen Bereich ein deutlicher Zusammenhang erkennbar wird. Unter dieser Voraussetzung können die Einnahmen in der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer von der Steuer freigestellt werden.  

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ist der einzige Bereich Deines Vereins, in dem Du die Besteuerung der Einnahmen in Kauf nehmen musst. Hier tritt der Verein auf wie ein Unternehmer, der den Kontakt zu seinen Kunden direkt pflegt. Deshalb gilt in diesem Bereich die Steuerpflicht. Diese bezieht sich sowohl auf die Körperschaftsteuer als auch auf die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. 

Beispiel 2:

Dein Verein betreibt die Vereinsgaststätte selbst. Neben dem laufenden Betrieb werden hier auch regelmäßig Vereinsfeste organisiert. Der Gewinn unterliegt sowohl der Körperschaftsteuer als auch der Gewerbesteuer. Erzielt der Verein umsatzsteuerpflichtige Einnahmen, müssen diese über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abgeführt werden.    

Infobox: Umsatzsteuervoranmeldung

  • Mit der Umsatzsteuervoranmeldung meldest Du als steuerpflichtiger Unternehmer monatlich oder quartalsweise die Umsatzsteuer bei Deinem Finanzamt an.
  • Die Umsatzsteuerzahllast ermittelt sich aus der Differenz zwischen der von Dir vereinnahmten Umsatzsteuer und den Vorsteuerbeträgen, die Du Dir von Deinem Finanzamt erstatten lassen kannst.
  • Bei Festsetzung der jährlichen Umsatzsteuerzahlung werden die Beträge aus den Umsatzsteuervoranmeldungen angerechnet.

Verein gründen: Welche Steuern zahlt Dein Unternehmen?

Die Steuern, die ein Verein für Gewinne und Umsätze in seinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an das Finanzamt abführen muss, beziehen sich auf die folgenden drei Steuerarten:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
Grundsätzliche Steuerarten eines Vereins sind: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer fällt für einen Verein mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb an, wenn die Bruttoeinnahmen – also inklusive der Umsatzsteuer – die Grenze von 45.000 Euro überschreiten. Dieses Steuerprivileg ergibt sich aus § 64 Absatz 3 AO. Zusätzlich profitiert ein Verein – ebenso wie eine Stiftung – nach § 24 Satz 1 Nr. 2 KStG von einem Freibetrag, der bei 5.000 Euro liegt. Die Einnahmen, die über diesen beiden Grenzen liegen, versteuert der Verein mit 15% Körperschaftsteuer (§ 23 Absatz 1 KStG).   

Beispiel 3:

Ein Sportverein setzt mit einer Vereinsgaststätte jährlich 35.000 Euro (Nettoertrag) um. Damit liegen die Einnahmen unter der Freigrenze von 45.000 Euro. Der Nettoertrag entspricht gleichzeitig dem Einkommen des Vereins. Nach § 24 Satz 1 Nr. 2 KStG wird dieses Einkommen um 5.000 Euro gemindert. Der steuerpflichtige Anteil beläuft sich somit auf 30.000 Euro. Hierauf wird der Körperschaftsteuersatz von 15% angewendet:

Körperschaftsteuer Verein = 30.000 Euro x 15% = 4.500 Euro 

Gewerbesteuer

Die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs eines Vereins unterliegen auch der Gewerbesteuer. Hier gelten die gleichen Regelungen wie bei der Körperschaftsteuer. Dies bedeutet, dass die Gewerbesteuer erst erhoben wird, wenn die Bruttoeinnahmen die Grenze von 45.000 Euro übersteigen. Auch der in § 24 KStG genannte Freibetrag (5.000 Euro) mindert den steuerpflichtigen Gewerbeertrag. 

Umsatzsteuer 

Eine Umsatzsteuerpflicht ergibt sich für Deinen Verein, wenn umsatzsteuerpflichtige Leistungen erzielt werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dein Verein eine Vereinsgaststätte betreibt und hier Speisen und Getränke anbietet. Die Umsatzsteuer, die Dir andere Unternehmer in Rechnung stellen, kannst Du Dir als Vorsteuer von Deinem Finanzamt wieder erstatten lassen. Umsatzsteuer und Vorsteuer trägst Du in der Umsatzsteuervoranmeldung zusammen. Diese übermittelst Du – monatlich oder quartalsweise – auf elektronischem Weg an Dein Finanzamt. 

Beispiel 4:

In Deiner Vereinsgaststätte bietest Du Speisen und Getränke an. Im Monat März 2025 ermittelt Dein Steuerberater in Leverkusen eine Umsatzsteuer von 1.260 Euro. Deine Lieferanten stellen Dir insgesamt 1.010 Euro Umsatzsteuer in Rechnung. Diese Umsatzsteuer kannst Du Dir als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten. Es verbleibt eine Umsatzsteuerzahllast von 250 Euro. Diese überweist Du an das Finanzamt. 

Du möchtest einen Verein gründen und bist Dir nicht sicher, ob die erzielten Umsätze steuerpflichtig sind. Dann nimm gerne Kontakt zu unserem SteuerMentoring auf. Der einfachste Weg ist die Teilnahme an einem der nächste Live-Webinare mit Nelson Cremers. Hier kannst Du alle Deine Fragen stellen. Unser Steuergestalter liefert Dir erste wertvolle Hinweise. Die Teilnahme ist für Dich kostenfrei und absolut unverbindlich.     
In zwei besonderen Fällen musst Du für Deinen Verein noch zwei weitere Steuerarten einkalkulieren. Dies sind die Lohnsteuer und die Grunderwerbsteuer.

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird von den Arbeitnehmern bezahlt. Mit dieser Steuerart musst Du Dich also nur beschäftigen, wenn Du in Deinem Verein einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigst. In diesem Fall bist Du dafür verantwortlich, dass die Lohnsteuer vom Bruttoarbeitslohn des Mitarbeiters abgezogen und an das Finanzamt abgeführt wird. Dies geschieht im Lohnsteuerabzugsverfahren. Die Lohnsteuer meldest Du mit einer Lohnsteuer-Anmeldung bei Deinem Finanzamt an. 

Grunderwerbsteuer

Erwirbt Dein Verein ein Grundstück oder eine Immobilie, fällt die Grunderwerbsteuer an. Die Höhe dieser Grunderwerbsteuer hängt davon ab, wo die Immobilie liegt. Denn die Verwaltung und die Erhebung der Grunderwerbsteuer obliegt den Bundesländern. Planst Du den Kauf einer Immobilie in Bayern, zahlst Du derzeit (Rechtsstand: 2025) eine Steuer von 3,5%. Liegt das Grundstück in Leverkusen, Düsseldorf oder Köln, werden 6,5% als Grunderwerbsteuer auf den vereinbarten Kaufpreis aufgeschlagen.  

Infobox: Grunderwerbsteuer 

  • Die Grunderwerbsteuer fällt nur bei dem Kauf von Grundstücken und Immobilien an.
  • Sie ist unterschiedlich hoch, weil sie von jedem Bundesland individuell festgesetzt wird.
  • Mit bestimmten Steuergestaltungen – z. B. einem Immobilienverkauf innerhalb der Familie – lässt sich die Grunderwerbsteuer optimieren.
  • Zahlungspflichtig ist der Käufer.

Beachte:

Neben der Grunderwerbsteuer fällt bei einem Immobilienbesitz auch die Grundsteuer an. Hiervon ist Dein gemeinnütziger Verein jedoch befreit, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die Immobilien stehen in dem Eigentum des Vereins.
  • Sie werden von dem Verein selbst oder einem anderen gemeinnützigen Träger genutzt.

Verein gründen und Asset Protection: Wie passt das zusammen?

Steuern sparen macht nach unserer Ansicht nur richtig Sinn, wenn Du die eingesparte Steuer in Vermögen umwandelst und dieses Vermögen mit einem soliden Asset Protection sicherst. 

Jetzt fragst Du Dich sicher, ob Du Dich mit einem Verein für die richtige Rechtsform entschieden hast. Der entscheidende Faktor ist die Haftung, die Du als natürliche Person für Deinen Verein übernimmst. Für den Verein gilt eine gesamtschuldnerische Haftung. Dies bedeutet, ein Schuldner des Vereins könnte sich wegen einer ausstehenden Forderung an jedes einzelne Vereinsmitglied wenden. Dieses haftet dann auch mit seinem Privatvermögen.
Im Hinblick auf die Haftung ist ein Verein nicht besser gestellt als eine GmbH. Denn auch hier haftet der Geschäftsführer persönlich, wenn ihm ein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden kann. Schuldhaft handeln bedeutet z. B., dass der Geschäftsführer einer GmbH sich nicht rechtzeitig um die Einleitung eines Insolvenzverfahrens kümmert. 

Warum eine Genossenschaft der bessere Verein ist

Statt einen Verein zu gründen, kannst Du Dich alternativ auch für eine eingetragene Genossenschaft (eG) entscheiden. Hierfür sind nach dem Genossenschaftsgesetz mindestens drei Mitglieder notwendig. Aus der Sicht unseres SteuerMentorings bietet sie Dir einen besonderen Vorteil. Denn neben einer hohen Steuerersparnis, profitierst Du mit einer eG auch von der Nennwert-Barriere. Diese besagt, dass Du bei einem Ausscheiden aus der Genossenschaft nur Anspruch auf den Nennwert Deiner Anteile hast. Aus diesem Grund bietet Dir die eG einen gewissen Vermögensschutz, weil sich auch die Besteuerung bei dem Verkauf eines Genossenschaftsanteils oder einem Wegzug aus Deutschland nach dem Nennwert richtet. Dieser liegt in der Regel weit unter dem aktuellen Marktwert

Die Genossenschaft liefert Dir aber noch einen weiteren Vorteil, wenn es um die Besteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens geht. Diese erfolgt bei anderen Unternehmen durch die 1%-Regelung oder durch die Fahrtenbuchmethode. Bei einer Genossenschaft bietet sich die Möglichkeit, das Fahrzeug als genossenschaftliches Mitgliederfahrzeug zu behandeln. Die Kosten werden von der Genossenschaft übernommen und mindern als Betriebsausgaben sowohl den Gewinn als auch die Steuerlast. So lässt sich der gesamte bürokratische Aufwand beim Führen eines Fahrtenbuchs umgehen. Um die 1%-Regelung musst Du Dir dann auch keine weiteren Gedanken mehr machen.    
Aus den hier angeführten Gründen ist die Genossenschaft für unser SteuerMentoring der bessere Verein. Möchtest Du mehr darüber erfahren, empfehlen wir Dir unsere Beiträge zur Genossenschaft und zur Wohnungsbaugenossenschaft auf diesem Blog.

Die Stiftung: Eine alternative Rechtsform zum Verein 

Als weitere Alternative zu einem Verein möchten wir Dir hier auch die Stiftung vorstellen. Die Stiftung ist ebenfalls eine Körperschaft, die ihre laufenden Einnahmen nach dem Körperschaftsteuerrecht versteuert.

Der Vermögensschutz, den Dir eine Stiftung bietet, beruht auf der Tatsache, dass Dir das Vermögen nach dem Übertrag in die Stiftung nicht mehr gehört. Eine Stiftung gehört ausschließlich sich selbst. Deine Haftung als Privatperson ist also gleich Null. Dieser Vorteil hilft Dir bei der Erbschaftsteuer und bei einem Wegzug aus Deutschland

Gegenüber einem Verein kannst Du Dir mit einer Stiftung die folgenden Vorteile zunutze machen:

  • Da das Vermögen in einer Stiftung nicht Dir gehört, kannst Du privat nicht haftbar gemacht werden. Als Stiftungsvorstand bestimmst Du aber immer noch, was mit dem Vermögen geschehen soll.
  • Vereine müssen ihre Gemeinnützigkeit regelmäßig gegenüber den Finanzbehörden nachweisen. Diese Verpflichtung besteht für eine Stiftung nicht.
  • In einer Stiftung kannst Du ein größeres Immobilienvermögen halten. Ein Verein ist für diese Absicht ungeeignet. Eine Stiftung hat zudem die Möglichkeit, die Immobilien nach einer 10-jährigen Haltefrist (Spekulationsfrist) steuerfrei zu verkaufen.   

Infobox: Spekulationsfrist

  • Die Spekulationsfrist ist im § 23 EStG gesetzlich verankert.
  • Sie gilt für private Veräußerungsgeschäfte, die sich heute nur noch auf nicht selbstgenutzte Immobilien beziehen.
  • Hältst Du eine Immobilie für länger als 10 Jahre, kannst Du sie anschließend steuerfrei verkaufen.

Verein, Genossenschaft oder Stiftung: Was ist für Dich die richtige Rechtsform?

Damit Du aus den vorgestellten Rechtsformen die richtige Wahl triffst, haben wir hier noch einen letzten Tipp für Dich: Mache Dir Gedanken darüber, was Du mit Deinem Unternehmen erreichen möchtest. Denke hierbei nicht nur kurzfristig, sondern schaue  – soweit möglich – die nächsten zwanzig bis dreißig Jahre voraus. Auf dieser Grundlage entscheidest Du, welche Rechtsform für Dich passt.

Welche Rechtsform hat ein Verein im Optimalfall?

Möchtest Du einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und dabei Steuern sparen, gründest Du einen Verein und sorgst dafür, dass alle Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt sind. Du musst aber berücksichtigen, dass Du mit Deinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steuerpflichtige Einkünfte erzielst. 
Planst Du hingegen eine Organisation, in der sich die Mitglieder gegenseitig fördern, sammelst Du alle Informationen zur e.G. Hierbei ist Dir unser SteuerMentoring gerne behilflich. In dem folgenden Video erklärt Dir unser Steuergestalter Nelson Cremers z. B., welche Stolperfallen es bei der Gründung und dem Betrieb einer Genossenschaft gibt:

Liegt Dein Hauptinteresse darin, ein Immobilienvermögen zu halten und die Immobilien nach dem Ende der Spekulationsfrist steuerfrei zu verkaufen, bist Du in einer Stiftung optimal aufgehoben. Wie Dir das folgende Beispiel zeigt, kannst Du mit der Stiftung Deine Steuern in die richtige Richtung lenken:

Beispiel 5: 

Du hast Dir einen größeren Immobilienbestand aufgebaut. Deine Einnahmen erzielst Du aus den Mieterträgen, die Du mit aus diesen Immobilien erzielst. Stelle Dir vor, dass Du in einem Jahr einen Gewinn von 120.000 Euro erzielst. Diese 120.000 Euro unterliegen mit 15% der Körperschaftsteuer.

Körperschaftsteuer = 120.000 Euro x 15% = 18.000 Euro

Zum Vergleich: Hättest Du die Immobilien privat vermietet, müsstest Du die Einnahmen mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern. Dieser liegt in der Spitze bei 45%.

Einkommensteuer = 120.000 Euro x 45% = 54.000 Euro

Hier sparst Du mit der Stiftung 36.000 Euro (54.000 Euro – 18.000 Euro)

Beachte: 

Entscheidest Du, eine oder mehrere Immobilien nach dem Ende der Spekulationsfrist steuerfrei zu verkaufen, kassierst Du den Veräußerungsgewinn, ohne einen Euro Steuer darauf zu zahlen. Diesen Vorteil bietet Dir sonst nur eine private Investition. Aber dann zahlst Du 45% auf Deine laufenden Mieterträge.

Verein gründen und Steuern sparen: Eigne Dir mit unserem SteuerMentoring ein umfassendes Steuerwissen an 

Verein gründen, um Steuern zu sparen? Bei der Beantwortung dieser Frage steht für uns auch ein solider Vermögensschutz auf dem Programm. Denn aus unserer Sicht macht effektives Steuernsparen nur Sinn, wenn Du Steuern in Vermögen umwandelst und Dein Vermögen mit einem soliden Asset Protection sicherst. Um dies praktisch umzusetzen, versorgen wir Dich mit einem umfassenden Steuerwissen. Denn nur so bekommst Du heraus, mit welcher Rechtsform Du in Deiner individuellen Situation wirklich Steuern sparst. 

Möchtest Du mehr zu unserem SteuerMentoring erfahren, nimm doch einfach an einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers teil. Die Anmeldung ist für Dich kostenlos und unverbindlich. Hier erfährst Du, wie Du effektiv Steuern sparst und Dein Vermögen mit der passenden Rechtsform oder einer Holding-Struktur sicherst. Wir freuen uns darauf, Dich schon bald kennenzulernen. 

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