Schon vor dem Zustandekommen der neuen Regierung wird mit dem Finanzpaket von Friedrich Merz klar, dass der Staat auf höhere Steuereinnahmen angewiesen ist. Dabei stehen vor allem die Reichen und Vermögenden im Fokus. Für Dich ein Grund mehr, um Asset Protection nicht länger auf die Bank zu schieben. In diesem Beitrag erwartet Dich das Folgende:
Das Wichtigste in Kürze
- Asset Protection fasst alle Maßnahmen zusammen, die für den soliden Vermögensschutz unentbehrlich sind.
- Der Handlungsbedarf für Asset Protection wird für Vermögende in Deutschland immer wichtiger.
- GmbH oder eG: Wir zeigen Dir, welche Rechtsform Dir einen besseren Vermögensschutz bietet.
- Du erfährst, welche Vorteile eine Stiftung als vermögensschützende Rechtsform hat.
- Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.
Der Schutz vor dem Finanzamt oder anderen Gläubigern war schon immer ein aktuelles Thema gewesen. Doch nachdem die Pläne von CDU und SPD ein milliardenschweres Sondervermögen vorsehen, ist Asset Protection noch wichtiger geworden. In unserem SteuerMentoring gehen wir davon aus, dass die Neuverschuldung von 900 Milliarden nur durch Steuererhöhungen gegenfinanziert werden kann. Dass Vermögende hierbei eine entscheidende Rolle spielen, dürfte niemanden verwundern. In diesem Beitrag erfährst Du, wie Du Dich mit der richtigen Rechtsform optimal für einen sicheren Vermögensschutz aufstellst.
Was bedeutet Asset Protection?
Asset Protection oder Vermögensschutz umfasst alle Maßnahmen, die Du ergreifen kannst, um Dein Vermögen vor dem Zugriff von außen zu schützen. Neben einem Ex-Ehegatten, einem unliebsamen Pflichtteilsberechtigten oder der Bank ist hiermit insbesondere das Finanzamt gemeint.
Beispiel 1
Nach einem Live-Webinar unseres SteuerMentorings hast Du Dein während einer Ehe erworbenes Immobilienvermögen in eine Stiftung eingebracht. Als Dein Ehegatte sich scheiden lassen möchte, fordert dessen Anwalt den Zugewinnausgleich. Dies bedeutet, dass Du einen Teil Deines während der Ehe erworbenen Vermögens an ihn abgeben musst. Voraussetzung: Das Vermögen gehört zum Zeitpunkt der Forderung noch Dir.
Weil Du Dein Immobilienvermögen rechtzeitig in eine Stiftung eingebracht hast, ist es vor dem Zugriff Deines zukünftigen Ex-Ehegatten sicher. Grund: Mit der Übertragung erfolgt ein Eigentümerwechsel. Dies bedeutet, die Immobilie geht in das Vermögen der Stiftung über. Das Vermögen gehört nicht mehr Dir und kann für den Ausgleich des Zugewinns nicht mehr verwendet werden.
Infobox: Zugewinnausgleich
- Der Zugewinnausgleich spielt bei einer Ehescheidung eine Rolle, wenn die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben.
- Bei dem Zugewinnausgleich wird das Vermögen beider Ehepartner miteinander verglichen.
- Hat ein Ehepartner während der Ehe mehr Vermögen hinzuerworben, muss er den Unterschied zum Vermögen des anderen bis zur Hälfte ausgleichen.
Ein gut strukturierter Vermögensschutz bietet sich nicht nur für Dein Unternehmen an. Auch als GmbH-Geschäftsführer kannst Du für ein schuldhaftes Verhalten von einem Gläubiger in Regress genommen werden. Um diese Gefahren von vornherein auszuschließen, entscheidest Du Dich gleich für die richtige Rechtsform.
Vermögensschutz in Deutschland: Warum wird dies immer wichtiger?
Die sich mit dem Finanzpaket abzeichnende Steuerpolitik der voraussichtlich nächsten Regierung macht es deutlich: Der Fiskus hat es auf das Vermögen von reichen Unternehmern und Investoren abgesehen. Denn die sicherlich notwendigen Investitionen in unsere Wirtschaft und in die Bundeswehr lassen sich aus unserer Sicht nur mit den beiden folgenden Maßnahmen gegenfinanzieren:
- Wegfall von Steuersubventionen
- Steuererhöhungen
So ließ schon das Wahlprogramm der SPD erkennen, dass man sich für die Abschaffung der Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen und gegen eine Verbesserung der Abschreibungen auf Anlagegüter im Betriebsvermögen aussprechen wollte. Vor der Wahl stand die CDU noch auf Seiten des Steuerzahlers. Das jetzt vorgestellte Finanzpaket spricht jedoch eine andere Sprache. Wo anders sollen die Milliarden Euro zur Gegenfinanzierung herkommen, als aus einer höheren Besteuerung der Reichen und Investoren?
Asset Protection: Mit welchen Maßnahmen schützt Du Dein Vermögen?
Die Maßnahmen zum Asset Protection können nur zielgerichtet greifen, wenn bei der Steuergestaltung die individuelle Vermögensstruktur und die sich daraus ergebenden Gefahren nicht aus dem Blick geraten. Mögliche Maßnahmen sind z. B.:
- Frühzeitige Übertragung von Einkommensquellen auf Deine minderjährigen Kinder
- Kauf einer Immobilie als Mietobjekt oder andere vom Staat geförderte Investitionen
- Errichtung einer Holding-Struktur, deren Mutterunternehmen optimalerweise eine Stiftung ist

Über die genannten Aktionen hinaus spielt auch die Rechtsform Deines Unternehmens eine wichtige Rolle. Damit Du die für Deinen Fall richtigen Maßnahmen zielgerichtet anwendest oder die passende Rechtsform wählst, eignest Du Dir ein kompaktes Steuerwissen an. Unser SteuerMentoring steht Dir bei dieser Aufgabe mit Rat und Tat zur Seite. Besuchst Du eines unserer kostenlosen Live-Webinare mit Nelson Cremers, zeigt Dir unser Steuer-Gestalter, was er unter Asset Protection versteht und wie es in Deinem individuellen Fall aussehen könnte.
Asset Protection: Mit welcher Rechtsform bist Du optimal aufgestellt?
In diesem Kapitel zeigen wir Dir, warum Du bei der Rechtsformwahl immer eine Kapitalgesellschaft oder eine Körperschaft im Blick haben solltest. Grundsätzlich wechselst Du mit einer GmbH oder einer Stiftung in die Körperschaftsteuerwelt. Dies bedeutet, dass Du bis zu 15% Steuern sparst, weil Dein persönlicher Steuersatz – in der Spitze 45% – nicht mehr für die Festsetzung der Steuer herangezogen wird. Hier gilt die Flat-Tax-Besteuerung, die bei derzeit maximal 30% liegt. Und auch die Politik ist auf Deiner Seite: Nach den Plänen der CDU und dem Wahlprogramm der SPD sollen die Unternehmenssteuern sogar noch weiter sinken.
Die folgende Zusammenstellung zeigt Dir, dass Du mit einer eG oder einer GmbH aber noch einige weitere Vorteile gegenüber einer GbR oder einer GmbH & CoKG hast:
- Privater Investor
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- GmbH & CoKG
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- eingetragene Genossenschaft (eG)
- Stiftung

Privater Investor
Als privater Investor haftest Du für Deine Schulden und Deine Verbindlichkeiten auch mit Deinem Privatvermögen. Zu Deiner privaten Vermögensebene gehört neben dem Barvermögen und Deiner Immobilie auch ein Wertpapierdepot und sonstige Vermögensgegenstände. Im Insolvenzfall kann der Insolvenzverwalter alle diese Gegenstände verwerten, um die Forderungen Deiner Gläubiger zu tilgen. Deshalb bist Du als privater Investor weniger gut für das Asset Protection aufgestellt.
Warum es sich zum Steuern sparen lohnt, als privater Investor eine Immobilie zu erwerben, zeigen wir Dir in dem folgenden Beispiel:
Beispiel 2:
Du erwirbst eine Immobilie als Kapitalanlage, die Du erst renovieren musst. Die hierfür anfallenden Kosten (30.000 Euro) kannst Du in einer Summe steuermindernd geltend machen, wenn eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
- Die Kosten der Renovierung dürfen insgesamt nicht höher sein als 15% der Anschaffungskosten für die Immobilie.
- Du führst die Renovierung erst drei Jahre nach dem Immobilienkauf durch.
Optimalerweise prüfst Du zunächst, ob Du mit dem Aufwand für die Renovierung die 15%-Grenze überschritten hast. Ist dies nicht der Fall, beginnst Du mit der Renovierung erst drei Jahre nach der Anschaffung. Betragen die Kosten für die Renovierung weniger als 15% des Kaufpreises für das Gebäude, kannst Du die Handwerker direkt beauftragen und alle Kosten direkt steuermindernd geltend machen. Bei einem angenommenen Steuersatz von 45% sparst Du hier 13.500 Euro Steuern (45% auf 30.000 Euro).
Planst Du die Renovierung der Immobilie noch im Jahr der Anschaffung, obwohl die Kosten die 15-Grenze übersteigen, wird der Aufwand den Anschaffungskosten für die Immobilie zugerechnet. Auch so kannst Du Steuern sparen. Denn die Anschaffungskosten können über die Abschreibung auf das Gebäude steuermindernd angesetzt werden. Wie dies im Detail funktioniert, haben wir Dir in unserem Beitrag zu den Abschreibungen auf Immobilien zusammengestellt.
Sobald Du mit Deinem Mietobjekt steuerpflichtige Gewinne erzielst, wechselst Du in die vermögensverwaltende Immo-GmbH. Du profitierst davon, dass Du nur 15% Steuern auf die laufenden Einnahmen zahlst. Als privater Vermieter würdest Du mit Deinem persönlichen Steuersatz veranlagt werden. Dieser kann in der Spitze bis zu 45% betragen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Hältst Du zusammen mit einem anderen eine Immobilie in der Rechtsform einer GbR, verhält es sich ähnlich wie bei einer Anschaffung auf privater Ebene. Denn auch hier zählt die Immobilie in der Regel zu Deinem Privatvermögen. Die Mieteinnahmen gehören zu Deinen steuerpflichtigen Einkünften. Sie stehen Dir jedoch nicht allein zu. Sie werden entsprechend der einzelnen Anteile an der GbR aufgeteilt.
Beachte:
Als GbR werdet Ihr steuerlich erst eingestuft, wenn Ihr das Mietobjekt auf Dauer weitervermieten möchtet. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Erben miteinander harmonieren und jeder damit einverstanden ist, dass die Vermietung der Immobilie fortgeführt werden soll. In diesem Fall bietet es sich an, nach außen als GbR aufzutreten, weil Ihr z. B. in einem Gesellschaftsvertrag regeln könnt, was mit der Immobilie passiert, wenn ein Erbe verstirbt oder aus anderen Gründen aus der Erbengemeinschaft ausscheidet.
Für die Gründung einer GbR müssen keine umfangreichen Formalien erfüllt werden. Der Gesellschaftsvertrag kann formfrei aufgesetzt werden. Für die Einbringung der Immobilie in die GbR ist gemäß § 311b BGB jedoch eine notarielle Beurkundung notwendig. Die weiteren Punkte ergeben sich aus §§ 705 ff. BGB. § 705 Absatz 1 BGB legt z. B. fest, dass Ihr einen gemeinsamen Zweck verfolgen müsst. Dieser Zweck ergibt sich für Euch mit der Vermietung der Immobilie.
Ist jedoch geplant, die Immobilie möglichst schnell zu verkaufen, weil jeder von seinem Erbteil profitieren möchte, findet eine Auseinandersetzung des Erbes statt. Bis dahin bildet Ihr eine Erbengemeinschaft. Der geldmäßige Anteil jedes Erben an der Immobilie unterliegt auch hier der Erbschaftssteuer.
Beispiel 3:
Dein Vater ist verstorben. Er hat Deiner Mutter, Deiner Schwester und Dir ein Mietobjekt vererbt. Ihr führt die Mietverhältnisse in der Rechtsform einer GbR weiter. Die anfallende Erbschaftssteuer bemisst sich nach dem Wert des Anteils an der Immobilie, der Dir zugewiesen wird. Steuermindernd wird Dein Freibetrag von 400.000 Euro berücksichtigt (§ 16 ErbStG).
Die erzielten Mieteinnahmen teilt Ihr so unter Euch auf, dass jeder ein Drittel bekommt. Beachte, dass diese Mieteinnahmen zu Deinen steuerpflichtigen Einkünften gehören und Du sie in Deiner Einkommensteuererklärung deklarieren musst.
Fazit:
Für den Schutz Deines Vermögens bilden weder die Erbengemeinschaft noch die GbR eine sinnvolle Grundlage. Denn auch hier haftest Du – ebenso wie als privater Investor – für Schulden und Verbindlichkeiten mit Deinem Privatvermögen.
Die private Haftung wird besonders in den folgenden Fällen zu einem Hindernis für Dich:
- Du möchtest später eine gesetzlich erbberechtigte Person vom Erbe ausschließen und errichtest aus diesen Gründen ein Testament. Hinsichtlich Deines Nachlasses – hierzu gehört auch Dein Anteil an der Immobilie – kann die durch Testament vom Erbe ausgeschlossene Person aber immer noch den Pflichtteilsanspruch geltend machen.
- Bei einer Scheidung fällt Dein Anteil an der Immobilie in das Vermögen für den Zugewinnausgleich. Dein scheidender Ehegatte kann die Hälfte von Deinem hinzuerworbenen Vermögen verlangen, wenn der Erbanfall während der Ehe eingetreten ist.
- Im Insolvenzfall musst Du damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter Zugriff auf Dein Privatvermögen bekommt.
Infobox: Pflichtteilsanspruch
- Der Pflichtteilsanspruch ist mit dem Recht eines nicht im Testament bedachten Erben verbunden, seinen Pflichtteil gegen die begünstigten Erben geltend zu machen.
- Nach § 2303 BGB ist der Pflichtteil auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils festgelegt.
- Die Höhe des gesetzlichen Erbteils orientiert sich an dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser.
- Nach §§ 195, 199 BGB kann der Pflichtteil nur binnen einer Frist von drei Jahren geltend gemacht werden. Maßgeblich ist der Eintritt des Erbfalls (Tod des Erblassers).
GmbH & CoKG
Auch in der Rechtsform einer GmbH & CoKG kannst Du eine Immobilie erwerben und halten. Die GmbH & CoKG ist eine Personengesellschaft, die sich durch unterschiedliche Haftungsverhältnisse kennzeichnet. Während Du als Kommanditist (Teilhafter) nur bis zur Höhe Deiner Einlage haftest, kann der Vollhafter in der Regel auch mit seinem Privatvermögen in Regress genommen werden. Weil die Stellung des Komplementärs aber von einer GmbH eingenommen wird, ist die Haftung hier kraft Rechtsform auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Beachte, dass die Gesellschaft aus einer GmbH und einer KG besteht. Diese kannst Du auch als einzelne Person gründen. Dabei nimmst Du als natürliche Person die Stellung des Kommanditisten der KG ein. Gleichzeitig bist Du Inhaber Deiner GmbH. Die Anteile hältst Du in Deinem Privatvermögen.

Im Hinblick auf die Haftung bietet Dir die GmbH & CoKG einen kleinen Vorteil gegenüber der KG oder der OHG, weil sich diese auf das Mindeststammkapital der GmbH (25.000 Euro) begrenzen lässt.
Ein Nachteil der GmbH & CoKG offenbart sich, wenn Du in die Privatinsolvenz gehen solltest. Denn in diesem Fall haftest Du auch mit Deinem Kommanditanteil. Anders ist es, wenn die GmbH & CoKG selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragen müsste. In diesem Fall haftet nur die GmbH.
Fazit:
Wegen der unterschiedlichen Haftungsbeschränkungen bist Du mit einer GmbH & CoKG besser gestellt als ein privater Investor oder mit einer GbR. Für ein solides Asset Protection ist sie aus unserer Sicht jedoch nicht geeignet. So würde z. B. die Hälfte des Werts Deiner Immobilie im Scheidungsfall an Deinen Ehegatten fallen, wenn Ihr zuvor den Güterstand der Zugewinngemeinschaft gewählt hättet.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Mit einer GmbH kannst Du leichter einen optimalen Vermögensschutz realisieren, wenn die Anteile nicht mehr Dir gehören. Dies ist z. B. dadurch machbar, dass Du die GmbH in das Vermögen einer Stiftungsholding einbringst. Wie schon erwähnt, gehört das Vermögen nach der Einbringung in eine Stiftung nicht mehr Dir. Deine steuerlichen Vorteile zeigen sich insbesondere hier:
- Nach einer Scheidung steht das Vermögen für die Erfüllung eines Zugewinnausgleichs nicht mehr zur Verfügung.
- Im Insolvenzfall bekommt der Insolvenzverwalter auf die Immobilie keinen Zugriff.
- Mit Blick auf Deine Erben schaffst Du mit einer Stiftungsholding die notwendige Voraussetzung, um die Erbschaftssteuer zu minimieren oder sogar komplett zu umgehen.
Außerdem profitierst Du bei dem Verkauf Deiner GmbH, wenn diese als Tochterunternehmen einer Stiftungsholding fungiert. Hier sind nämlich nur 5% des erzielten Veräußerungserlöses mit der Flat-Tax-Steuer (30%) zu versteuern. Der Steuersatz liegt bei maximal 1,5% (5% x 30%). Die Steuerbegünstigung des § 8b KStG wird Dir allerdings nur gewährt, wenn sowohl das Mutterunternehmen als auch das Tochterunternehmen als Kapitalgesellschaft oder Körperschaft fungieren.
Beispiel 4:
Du hast eine GmbH, an der Deine Stiftung zu 100% beteiligt ist. Damit sind die Voraussetzungen für eine Holding-Struktur erfüllt. Möchtest Du nun die GmbH für 800.000 Euro verkaufen, gehört der Veräußerungserlös zu Deinen steuerpflichtigen Betriebseinnahmen.
Anders als bei einem Verkauf ohne Holding profitierst Du hier von der Vorschrift des § 8b KStG. Hiernach musst Du nur 5% des Veräußerungserlöses mit der Körperschaftsteuer von 15% belasten. Hieraus ergibt sich eine Gesamtbelastung von 0,75% (5% x 15%).
Beachte:
Bei einer Stiftung reduziert sich die Unternehmenssteuer von 30% auf 15%, weil bei der Vermietung einer Immobilie keine Gewerbesteuer anfällt. Die Einnahmen rechnen hier zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Fazit:
Asset Protection lässt sich mit einer GmbH realisieren, wenn diese als Tochterunternehmen einer Stiftungsholding geführt wird. Zu den Rechtsformen mit einem wirklich guten Vermögensschutz gehört die GmbH aber deshalb noch nicht. Schau Dir hierzu den nächsten Punkt an.
Eingetragene Genossenschaft (eG)
Die eingetragene Genossenschaft (eG) grenzt sich in den zwei wesentlichen Punkten von einer GmbH ab:
- Ihr müsst mindestens drei Mitglieder sein, um eine Genossenschaft zu gründen. Eine GmbH kannst Du auch als Alleingesellschafter führen.
- Bei der Gründung einer Genossenschaft musst Du kein Mindeststammkapital aufbringen. Bei einer GmbH beträgt dies 25.000 Euro. Davon muss mindestens die Hälfte als Sach- oder Barvermögen in die Stiftung fließen.
Eine eG bietet Dir einen sehr guten Vermögensschutz, wenn Du von der Nennwert-Bewertung profitieren kannst:
- Dein Genossenschaftsanteil wird nicht nach dem Marktwert bemessen, sondern nach dem Nennwert. Diese Regelung ergibt sich aus § 12 Absatz 1 Bewertungsgesetz. Idealerweise dokumentierst Du die Nennwerte der Anteile an Deiner Genossenschaft in der Satzung.
- Der Nennwert liegt in der Regel weit unter dem aktuellen Marktwert. Dies bedeutet, dass sich bei einem Verkauf des Anteils eine geringere steuerliche Belastung ergibt. Dieser Vorteil lässt sich mit einer GmbH nicht realisieren.
Beispiel 5:
Stell Dir vor, Du hast in Deiner Genossenschaft ein Immobilienvermögen von 1 Million Euro, das Du zu diesem Preis verkaufen möchtest. Für die Besteuerung legt das Finanzamt in der Regel den Nennwert zugrunde. Dieser Nennwert basiert auf dem Wert der Genossenschaftsanteil im Zeitpunkt des Erwerbs. Hast Du Deinen Genossenschaftsanteil für 1.000 Euro gezeichnet, ist dieser Wert für die Besteuerung maßgeblich (§ 12 Absatz BewG). Folge: Deine Steuerlast reduziert sich drastisch.
Steuer = 1.000 Euro x 30 % = 300 Euro
Hältst Du dagegen einen GmbH-Anteil, spielt die Nennwert-Bewertung keine Rolle. Hier ist ausschließlich der Marktwert relevant. Dies bedeutet, dass die Unternehmenssteuer von 30% auf den Marktwert von 1 Millionen Euro erhoben wird.
Steuer = 1 Millionen Euro x 30 % = 300.000 Euro
Beachte:
Das Finanzamt ist nicht an die Nennwert-Bewertung gebunden. So kann bei der Bewertung einer Genossenschaft auch der Marktwert herangezogen werden. Dieser Fakt ist ursächlich dafür, dass Du die Genossenschaft nicht ohne Einschränkungen für Dein Asset Protection verwenden kannst.
Fazit:
Für das Asset Protection fährst Du mit einer Genossenschaft ganz gut. Weil Du aber nicht darauf bauen kannst, dass das Finanzamt bei dem Verkauf eines Genossenschaftsanteils zwingend nach dem Nennwert geht, bietet Dir diese Rechtsform keinen vollumfänglichen Vermögensschutz.
Asset Protection mit Stiftung
Mit einer Stiftung kannst Du in puncto Asset Protection nichts verkehrt machen. Das zeigt sich besonders an den folgenden Fakten:
- Mit der Übertragung einer Immobilie auf eine Stiftung gibst Du das Eigentumsrecht an diese ab. Das bedeutet, dass Du im Insolvenzfall kein Vermögen besitzt, auf das ein Insolvenzverwalter zugreifen könnte.
- Weil Dir keine Anteile an der Stiftung gehören, kommst Du auch bei einer Scheidung gut weg. Denn der Zugewinnausgleich wird nur aus dem Vermögen beglichen, das Dir tatsächlich gehört.
- In der Erbschaftssteuer geht ein Pflichtteilsberechtigter leer aus, weil Du nichts zu vererben hast. Folglich können auch keine Pflichtteilsansprüche gegen Deine Erben geltend gemacht werden.
Dass das Vermögen in die Stiftung übergegangen ist, heißt aber nicht automatisch, dass Du auch die Kontrolle über dieses Vermögen verloren hast. Um das Kontrollrecht bei Dir zu behalten, brauchst Du nur Dich selbst als Stiftungsvorstand einzusetzen.
Infobox: Stiftungsvorstand
- Der Stiftungsvorstand ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ für jede Stiftung.
- Dem Stiftungsvorstand obliegt die Vertretung der Stiftung nach außen und im Innenverhältnis.
- Für seine Tätigkeit kann der Stiftungsvorstand eine angemessene Vergütung beanspruchen.
Wie ein gezieltes Asset Protection beim Erwerb und Halten einer Immobilie aussieht und welche Rechtsform Du dafür am besten wählst, zeigt Dir auch unser Steuer-Gestalter Nelson Cremers in dem folgenden Video:
Unser SteuerMentoring: Die erste Adresse für ein fundiertes Steuerwissen
Je größer Dein Vermögen wird, desto mehr bist Du daran interessiert, dieses Vermögen sicher zu schützen. Deshalb sollte das Thema Asset Protection ein wichtiger Bestandteil Deiner Planung sein. Dabei spielt auch die Wahl der richtigen Rechtsform eine entscheidende Rolle. Unsere Analyse verschiedener Rechtsformen zeigt Dir, dass Du in der Körperschaftssteuerwelt besser aufgehoben bist als in der Einkommensteuerwelt. Doch auch hier hast Du mit einer GmbH, einer Genossenschaft oder einer Stiftung gleich mehrere Möglichkeiten.
Unser SteuerMentoring empfiehlt Dir eine Stiftung, weil diese Rechtsform nach unserer Meinung den besten Vermögensschutz bietet. Möchtest Du mehr über die Gründung oder die Besteuerung einer Stiftung erfahren, laden wir Dich zur kostenlosen Teilnahme an einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers ein. Wir versorgen Dich hier mit einem fundierten Steuerwissen und zeigen Dir für den Schutz Deines Vermögens zielgerichtete Lösungswege auf.