Du bist Unternehmer und hast den Plan, Deutschland zu verlassen? Unter Umständen siehst Du Dich dann mit einer Steuer konfrontiert, die Du bis jetzt noch gar nicht kanntest: Dies ist die Wegzugssteuer. Hier erfährst Du alles, was Du dazu wissen musst. Insbesondere zeigen wir Dir, wie Du die Wegzugsbesteuerung vermeidest und steueroptimiert auswanderst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wegzugssteuer wird fällig, wenn Du Deutschland verlassen möchtest und zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG oder AG) beteiligt bist.
- Hältst Du in Deinem Privatvermögen Investmentanteile und möchtest Du auswandern, gilt die Wegzugsbesteuerung seit dem 1. Januar 2025 auch für Dich.
- Die Wegzugsbesteuerung kommt zur Anwendung, wenn Deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet und Du noch weitere Voraussetzungen erfüllst.
- Mit 5 erfolgreichen Vermeidungsstrategien hebelst Du die Wegzugsbesteuerung aus.
- Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.
Immer höhere Steuern, steigende Energiekosten und zu viel Bürokratie führen dazu, dass zahlreiche Unternehmer aus Deutschland auswandern möchten. Doch auch dieser Schritt ist mit einer zusätzlichen Steuerzahlung verbunden: Die Wegzugssteuer kann für Dich zu einer erheblichen Belastung werden, wenn Du nicht rechtzeitig handelst. Lies hier, wann Du davon betroffen bist und wie Du die Wegzugsbesteuerung mit der für Dich passenden Steuergestaltung vermeidest.
Was verbirgt sich hinter der Wegzugssteuer?
Anders als die Einkommensteuer oder die Körperschaftsteuer ist die Wegzugssteuer keine eigene Steuerart, die auf einem eigenen Gesetz beruht. Die Regelungen finden sich im § 6 AStG und im § 17 EStG. Hiernach musst Du als Beteiligter einer Kapitalgesellschaft die Steuer zahlen, wenn Du Deutschland für einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren den Rücken kehrst. Liegt Dein Auslandsaufenthalt innerhalb dieses Zeitraums, ist die Wegzugssteuer für Dich kein Thema.
Die Wegzugssteuer ist eine fiktive Steuer, weil Du zuvor weder Einnahmen erzielt oder einen Gewinn erwirtschaftet hast. Die Erhebung der Steuer begründet der deutsche Fiskus damit, dass er mit Deinem Wegzug sein Besteuerungsrecht verliert. Um eine Kapitalflucht ins Ausland zu verhindern, setzt er die Steuer gegen Dich fest. Als Teilnehmer unseres SteuerMentorings findest Du für Dich eine ideale Lösung, um die Wegzugsbesteuerung komplett auszuhebeln.
Wodurch wird die Wegzugsbesteuerung ausgelöst?
Die Wegzugsbesteuerung ist für Dich nicht nur relevant, wenn Du zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist. Auch, wenn Du in Deinem Privatvermögen Investmentanteile hältst und Deine Auswanderung planst, solltest Du diese Steuer im Blick haben.

Beteiligung an Kapitalgesellschaft
Dass die 1%-ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bei einem Wegzug aus Deutschland zur Steuerpflicht führt, ist nicht neu. Auch dass es für die Besteuerung keine Rolle spielt, ob die Kapitalgesellschaft im Inland oder im Ausland tätig ist, weißt Du schon.
Interessant ist aber, dass Du Deine Anteile an Deiner GmbH oder einer anderen Kapitalgesellschaft (z. B. UG) nicht tatsächlich verkauft haben musst. Der Gesetzgeber unterstellt einfach, dass Du bei einem Wegzug Deine unternehmerische Tätigkeit aufgibst und dies einem Unternehmensverkauf gleichkommt. Insofern handelt es sich bei der Wegzugssteuer um eine fiktive Steuer.
Beispiel 1:
Du hast vor 20 Jahren als Alleingesellschafter (Beteiligung 100%) eine GmbH gegründet. Jetzt planst Du, aus Deutschland auszuwandern. Du behältst hier weder Deinen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt. Damit gibst Du Deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland auf. In diesem Moment wird die Wegzugssteuer für Dich fällig.
Privat gehaltene Investmentanteile
Die Erhebung der Wegzugsbesteuerung auf privat gehaltene Investmentanteile hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025 eingeführt. Die Regelung bezieht sich auf privat gehaltene Investmentanteile an Investmentfonds, die Du bei Deinem Wegzug aus Deutschland noch in Deinem Privatvermögen hältst. Die Besteuerung greift allerdings erst, wenn die Anschaffungskosten für die Investmentanteile mindestens 500.000 Euro betragen haben. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass der Gesetzgeber diese Regelung noch verschärft und die Grenze sukzessive nach unten verschiebt.
Wegzussteuer zahlen für GmbH-Beteiligung: Welche Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein?
Die Wegzugsbesteuerung macht der Gesetzgeber nicht nur davon abhängig, dass Du vor Deiner Auswanderung aus Deutschland zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist. Daneben müssen auch die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Die Anteile an der Kapitalgesellschaft (inländisch oder ausländisch) hältst Du als natürliche Person in Deinem Privatvermögen.
- Du warst innerhalb der letzten 12 Jahre vor der steueroptimierten Auswanderung für mindestens 7 Jahre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dies bedeutet, Du hattest in Deutschland Deinen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt.
- Die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft muss wesentlich sein. Der Fiskus unterstellt diese ab einer Beteiligung von einem Prozent.
- Die GmbH-Beteiligung bestand in den letzten 5 Jahren vor Deinem Wegzug.
Infobox: Gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO)
- An Deinem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland bist Du nicht nur vorübergehend erreichbar.
- Der Zeitraum erfasst einen zusammenhängenden Aufenthalt von mindestens sechs Monaten (183-Tage-Regel).
- Durch kurzfristige Unterbrechungen gibst Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht auf.
Wegzugssteuer vermeiden: Welche Rolle spielen Doppelbesteuerungsabkommen?
Neben den genannten Voraussetzungen ist für die Erhebung der Wegzugssteuer noch ein weiterer Faktor maßgeblich. Es kommt nämlich darauf, ob Du in ein Land auswanderst mit dem Deutschland ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat oder nicht.
Infobox: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- Bei einem DBA handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, den zwei Länder miteinander abschließen.
- In dem DBA wird festgelegt, welchem Land das Besteuerungsrecht zusteht, wenn ein Steuerpflichtiger gleichzeitig in zwei Staaten ansässig ist.
- Ein DBA wird auch zur Hilfe genommen, wenn der Steuerpflichtige in einem anderen Land als dem Wohnsitzstaat steuerpflichtige Einnahmen erzielt (z. B. GmbH-Beteiligung in Deutschland und Wohnsitzstaat Spanien)
Eigentlich ist ein Doppelbesteuerungsabkommen nur mit Vorteilen für Dich verbunden. Wanderst Du z. B. nach Spanien, Australien oder in die USA aus, ist in dem jeweiligen DBA geregelt, wem das Besteuerungsrecht zufällt. Für Dich heißt dies: Das DBA verhindert, dass Du gleichzeitig in zwei Ländern besteuert wirst.
Wanderst Du aber z. B. nach Dubai (hier besteht kein DBA mit Deutschland) aus, ginge das komplette Besteuerungsrecht an die Vereinigten Arabischen Emirate über. Aus diesem Grund verlangt der deutsche Fiskus, dass Du die Wegzugssteuer zahlst, wenn Du zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist. Für diesen Fall gibt es zwei Wege, um die Wegzugsbesteuerung komplett zu umgehen:
Du verlegst für 365 Tage im Jahr Deinen Wohnsitz nach Dubai. Du achtest aber darauf, dass Du in Deutschland weiterhin einen steuerlichen Wohnsitz hast. Hierzu reicht es aus, dass Du den Haustürschlüssel zu der Wohnung Deiner Kinder in Deutschland hast. Du stellst sicher, dass Du die deutsche Wohnung jederzeit nutzen könntest und Deine unbeschränkte Steuerpflicht nicht aufgibst. Hier wird eine Steuer erst fällig, wenn Du Deine GmbH verkaufst.
Du gibst Deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland auf. Hierzu reicht es aus, dass Du weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland begründest. Bevor Du tatsächlich auswanderst, schaltest Du zwischen Dir und Deiner GmbH eine GmbH & CoKG. Dieser Schritt hätte zur Folge, dass § 6 AStG nicht greifen würde und der deutsche Fiskus die Wegzugssteuer nicht erheben könnte.
Die GmbH & CoKG muss keine Substanz haben. Es reicht aus, wenn sie komplett leer ist. Dies bedeutet z. B. auch, dass keine Mitarbeiter hierfür tätig sind.

Beachte:
Die Gestaltung mit einer GmbH &CoKG ohne Substanz funktioniert nur, wenn Du in ein Land ausreist, mit dem Deutschland noch kein DBA vereinbart hat. Planst Du z. B. innerhalb von Europa auszuwandern, stellt der Gesetzgeber die folgenden Anforderungen an die von Dir zwischengeschaltete GmbH & CoKG:
- Deine GmbH &CoKG hat eine postalische Adresse und ein Büro in Deutschland.
- In dem Büro arbeiten Deine Mitarbeiter.
- Die Tätigkeiten der Mitarbeiter müssen mit dem Geschäftsfeld der KG abgestimmt sein. Für den Gesetzgeber reicht es aus, wenn Du die GmbH &CoKG als Holding über Deiner GmbH installierst und diese Managementaufgaben übernimmt.
- Zu den Managementaufgaben gehören z. B. die Geschäftsführung oder die Übernahme der monatlichen Buchführung.
Wie wird die Wegzugssteuer berechnet?
Für die Berechnung der Wegzugssteuer legt der Gesetzgeber das vereinfachte Ertragswertverfahren zugrunde. Hiernach bildet der Durchschnittsgewinn der letzten drei Jahre die Ausgangsbasis für die Ermittlung. Dieser wird mit dem Faktor 13,75 multipliziert. Weil das Teileinkünfteverfahren (TEV) zur Anwendung kommt, musst Du die berechneten Wert nur zu 60% mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern.
Beispiel 2:
Du bist zu 100% an Deiner GmbH beteiligt. Weil Du mit Deiner Auswanderung Deine unbeschränkte Steuerpflicht aufgibst, fordert Dein Finanzamt von Dir die Wegzugssteuer. Die Höhe wird in den folgenden vier Schritten ermittelt:
Schritt 1: Durchschnittlicher Jahresgewinn
In den letzten drei Jahren hat Deine GmbH die folgenden Gewinne ermittelt:
- Jahr 2022: 250.000 Euro
- Jahr 2023: 180.000 Euro
- Jahr 2024: 170.000 Euro
Durchschnittlicher Jahresgewinn = (250.000 + 180.000 + 170.000) /3 = 200.000 Euro
Schritt 2: Berücksichtigung des Faktors
Steuerpflichtiger Wert für Wegzugssteuer (vor TEV) = 200.000 Euro x 13,75 = 2.750.000 Euro
Schritt 3: Anwendung des TEV
Steuerpflichtiger Anteil Wegzugssteuer = 2.750.000 Euro x 60% = 1.650.000 Euro
Schritt 4: Anwendung des persönlichen Steuersatzes (hier 45%):
Wegzugssteuer = 1650.000 Euro x 45% = 742.500 Euro
Du möchtest die Wegzugssteuer umgehen und suchst nach einer konkreten Lösung? Dann melde Dich gerne zu einem kostenlosen Live-Webinar mit Nelson Cremers an. Hier erklärt Dir unser Steuergestalter, mit welchen Steuergestaltungen Du die Wegzugsbesteuerung vermeiden kannst.
Wegzugssteuer umgehen: 5 Vermeidungsstrategien
Auch wenn Du in ein Land auswanderst, mit dem Deutschland ein DBA vereinbart hat, bist Du der Wegzugssteuer nicht auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Die folgenden fünf Vermeidungsstrategien können Dir helfen, das Steuergefängnis zu umgehen oder Deine Steuerlast zu optimieren:
- Sei weiter unbeschränkt einkommensteuerpflichtig
- Mach Dein Kind zum GmbH-Gesellschafter
- Wandle die GmbH in eine Personengesellschaft um
- Gründe eine Genossenschaft und profitiere von der Nennwertbewertung
- Nutze eine Stiftungsholding für ein optimales Asset Protection

Sei weiter unbeschränkt einkommensteuerpflichtig
Der Gesetzgeber knüpft die Wegzugssteuer an das Ende der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Dies bedeutet, dass Du nicht mit einer Aufforderung zur Steuerzahlung rechnen musst, wenn Du nach Deinem Wegzug weiter unbeschränkt steuerpflichtig bleibst. Dies erreichst Du dadurch, dass Du entweder den Wohnsitz oder Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland behältst.
Beispiel 3:
Du möchtest mit Deinem Ehegatten ins Ausland umziehen. Deine beiden Kinder bleiben weiter in Deutschland ansässig. Um die Wegzugssteuer zu umgehen, reicht es aus, wenn Du in Deutschland einen gewöhnlichen Aufenthalt nachweist. Hierzu planst Du regelmäßige Besuche bei Deinen Kindern ein. Achte hierbei darauf, dass sich die Besuche auf einen zusammenhängenden Zeitraum erstrecken, der nicht weniger als 183 Tage dauert. Auf diese Weise begründest Du in Deutschland einen gewöhnlichen Aufenthalt und bleibst weiter unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Mach Dein Kind zum GmbH-Gesellschafter
Indem Du Deine GmbH-Anteile an Dein Kind überträgst, machst Du es zum GmbH-Gesellschafter. Weil Du selbst nicht mehr an der GmbH beteiligt bist, fordert Dein Finanzamt von Dir auch keine Wegzugssteuer.
Allerdings kann mit der Übertragung der Geschäftsanteile auf Dein Kind die Schenkungssteuer ausgelöst werden. Aus steuerlicher Sicht stellt dies kein Problem dar, wenn der jeweilige Anteil nicht mehr als 400.000 Euro Wert ist. Denn in diesem Fall liegt der Wert der Schenkung unter dem Schenkungssteuerfreibetrag für Kinder. Dein Steuerberater in Leverkusen erstellt zwar eine Schenkungssteuererklärung. Die Steuer selbst fällt aber nicht an.
Liegt der einzelne Wert einer GmbH-Beteiligung über dem Schenkungssteuerfreibetrag, lässt sich die Steuer mit dem sogenannten “Vorbehaltsnießbrauch” optimieren.
Infobox: Vorbehaltsnießbrauch
- Beim Vorbehaltsnießbrauch überträgst Du eine Immobilie an Dein Kind und vereinbarst gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht.
- Dein Kind wird Eigentümer der Immobilie. Dies wird durch einen entsprechenden Vermerk im Grundbuch dokumentiert.
- Das vereinbarte Nießbrauchsrecht sichert Dir zu, dass die Erträge aus der Immobilie weiter an Dich fließen.
Beispiel 4:
Sechs Jahre vor Deinem Wegzug aus Deutschland überträgst Du Deiner Tochter 100% der Anteile an Deiner GmbH und vereinbarst gleichzeitig einen Vorbehaltsnießbrauch. Dies bedeutet, dass Deine Tochter Eigentümerin der GmbH wird. Die Einnahmen aus der GmbH fließen aber – Dank des Vorbehaltsnießbrauchs – weiter an Dich.
Mit dieser Gestaltung hättet ihr steuerlich das Folgende erreicht:
- Die Wegzugssteuer wird nicht erhoben, weil Du nicht innerhalb der letzten fünf Jahre vor Deinem Wegzug zu mindestens einem Prozent an der GmbH beteiligt warst.
- Liegt der Wert des GmbH-Anteils über 400.000 Euro, fällt für Deine Tochter Schenkungssteuer an. Der Wert des Vorbehaltsnießbrauchs wird steuermindernd berücksichtigt.
Wandle die GmbH in eine Personengesellschaft um
Die Wegzugssteuer fällt nur an, wenn Du innerhalb der letzten fünf Jahre vor der steueroptimierten Auswanderung zu mindestens einem Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt warst. Folglich umgehst Du diese Steuer, wenn Du Deine GmbH rechtzeitig in eine GmbH & CoKG umwandelst. Dabei setzt Du die GmbH als Komplementär ein. Die Stellung des Kommanditisten übernimmst Du als natürliche Person.
Planst Du Deinen Wegzug, stellt das Finanzamt fest, dass Du als Teilhafter an einer Personengesellschaft beteiligt bist. Auf eine Personengesellschaft findet die Vorschrift des § 6 AStG keine Anwendung. Deshalb wird auch niemand von Dir die Wegzugssteuer fordern.
Gründe eine Genossenschaft und profitiere von der Nennwertbewertung
Eine Genossenschaft ist keine Kapitalgesellschaft im eigentlichen Sinn. Der Gesetzgeber unterstellt jedoch, dass die Genossenschaft für die Wegzugsbesteuerung einer GmbH gleichgestellt werden soll und die § 6 AStG und § 17 EStG anwendbar sind. Wie Du mit Hilfe der Nennwertbewertung aber dennoch von einer Genossenschaft profitierst, erfährst Du hier.
Die Struktur einer eingetragenen Genossenschaft (eG) grenzt sich von der GmbH ab, weil die eG keine Gesellschafter kennt und das Unternehmen nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Hier finden sich mindestens drei Mitglieder zusammen, die den Geschäftsbetrieb gemeinschaftlich fördern (§ 1 GenG).
Hältst Du bei Deinem Wegzug aus Deutschland Anteile an einer Genossenschaft, kann gem. § 12 BewG der Wert angesetzt werden, den Du bei dem Kauf der Anteile bezahlt hast. Man spricht hier von dem Nennwert der Anteile. Dieser ist in der Regel niedriger als der aktuelle Marktwert, weil die Genossenschaft im Lauf der Zeit ihren Wert steigert.
Beispiel 5:
Wir kehren noch mal kurz in das Beispiel 2 zurück. Hier haben wir die Wegzugssteuer für eine GmbH ermittelt, die einen durchschnittlichen Jahresgewinn von 200.000 Euro erzielt hat. Als Wegzugssteuer ermittelt Dein Finanzamt einen Betrag von 742.500 Euro.
Bei einer Genossenschaft läuft dies anders. Wir unterstellen, dass Du Deine 1.000 Anteile mit einem Wert von jeweils 10 Euro erworben hast. Der Nennwert Deiner Anteile liegt somit bei 10.000 Euro.
An dem Nennwert ändert sich auch nichts, wenn das Vermögen der Genossenschaft innerhalb eines Zeitraums von z. B. 20 Jahren auf 2 Millionen Euro angewachsen ist. Möchtest Du Deutschland nun verlassen, musst Du die Wegzugssteuer zahlen. Anders als bei der GmbH kann hier nach § 12 BewG der niedrigere Nennwert angesetzt werden. Liegt Dein persönlicher Steuersatz z. B. bei 42%, ermittelt sich die Wegzugssteuer wie folgt:
Wegzugssteuer = 10.000 Euro x 42% = 4.200 Euro
Beachte:
Es gibt jedoch einen Haken, der Dich viel Steuern kosten könnte:
Hinsichtlich der Nennwertbewertung besteht das Problem, dass Dein Finanzamt nicht zwingend den Nennwert ansetzen muss. Die Formulierung im § 12 Absatz 1 BewG (Bewertungsgesetz) lässt es zu, dass auch ein höherer Marktwert angesetzt werden kann, wenn besondere Umstände darfür sprechen. Welche besonderen Umstände dies sein sollen, geht aus dem Wortlaut des Gesetzes nicht hervor. Wegen der nicht eindeutigen Aussage im § 12 BewG gehst Du mit einer Genossenschaft immer das Risiko ein, dass bei Deinem Wegzug aus Deutschland der höhere Marktwert angesetzt wird. Aus diesem Grund können wir Dir die eG nicht uneingeschränkt empfehlen, um die Wegzugssteuer zu vermeiden.
Nutze eine Stiftungsholding für optimales Asset Protection
Möchtest Du als Mitglied einer Genossenschaft auch bei einem Wegzug Dein Vermögen optimal geschützt wissen, haben wir hier den folgenden Gestaltungstipp für Dich: Installiere über Deine Genossenschaft eine Stiftungsholding.
Hast Du unseren Beitrag über die Familienstiftung gelesen, weißt Du, dass Dein Vermögen nach der Übertragung der Stiftung gehört. Dies bedeutet, Du als natürliche Person hast keine eigenen Anteile mehr an Deiner Genossenschaft. Bei einem Wegzug ins Ausland kann Dein Finanzamt Dir nichts anhaben. Das Vermögen ist hier optimal geschützt.
Beachte:
Verschenkst Du den operativen Anteil Deiner eG an die Stiftung, muss diese für mindestens 7 Jahre zum Stiftungsvermögen gehören. Andernfalls löst Du mit der Übertragung einen schenkungssteuerpflichtigen Vorgang aus.
Im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer ergibt sich für Dich mit der Stiftungsholding noch ein weiterer Vorteil. Weil Dir die Stiftung nicht selbst gehört, hast Du weder etwas zu vererben noch zu verschenken. In Deiner Stiftungssatzung kannst Du bestimmen, wer nach Deinem Tod den Stiftungsvorstand übernehmen soll. Damit regelst Du gleichzeitig die langfristige Kontrolle über das Stiftungsvermögen.
Du machst Dir Gedanken über die Erbersatzsteuer? Dies ist eine fingierte Steuer, die der deutsche Fiskus alle 30 Jahre auf das Vermögen einer Stiftung in Deutschland erhebt. Hierzu solltest Du wissen, dass sich bei der Erbersatzsteuer ein Freibetrag von 800.000 Euro steuermindernd auswirkt. Liegt der Wert Deiner Anteile unter der Grenze, liegt die Erbersatzsteuer bei 0 Euro.
Beispiel 6:
Im Jahr 1995 hast Du Dein Immobilienvermögen in eine Familienstiftung eingebracht. 2025 wird die Erbersatzsteuer fällig. Das Vermögen hat einen Wert von 750.000 Euro. Weil dieser Wert unterhalb des fingierten Freibetrags von 800.000 Euro liegt, fällt keine Erbersatzsteuer an.
Beträgt der aktuelle Immobilienwert z. B. 1 Million Euro, fällt die Erbersatzsteuer nur auf den Betrag an, der über dem Freibetrag liegt. In diesem Beispiel liegt die Bemessungsgrundlage bei 200.000 Euro.
Du möchtest wissen, was unser Steuergestalter Nelson Cremers Dir im Hinblick auf die Wegzugssteuer rät, wenn Du Inhaber eines Einzelunternehmens bist? Dann informiere Dich gerne mit dem folgenden Video von unseren TaxDays:
Wegzugsbesteuerung vermeiden: Mit unserem SteuerMentoring die passende Strategie entwickeln
Um die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden, haben wir Dir in diesem Beitrag fünf verschiedene Strategien vorgestellt. Nicht jeder Weg ist für jeden optimal. Ob Du Deine Anteile an Deine Kinder überträgst, Deine GmbH in eine GmbH &CoKG umwandelst oder ob Du Dich für die Gründung einer Stiftung entscheidest, hängt u.a. von Deinen Lebensumständen und Deinen persönlichen Zielen ab. Möchtest Du eine für Dich optimale Lösung finden, empfehlen wir Dir, Dich über alle Möglichkeiten genau zu informieren. Nur mit einem fundierten Steuerwissen ist es realistisch, die Wegzugssteuer zu optimieren oder komplett zu umgehen.
Unser SteuerMentoring bietet Dir fachliche Unterstützung und ein umfassendes Steuer-Know-How an. Wir versorgen Dich mit dem notwendigen Wissen, das Du in Deiner individuellen Steuersituation benötigst. Unabhängig davon, ob Du Deinen steueroptimierten Wegzug aus Deutschland planst oder Du mit dem IAB Steuern aus der Vergangenheit zurückholen möchtest, bist Du bei uns gut aufgehoben. Verschaffe Dir gerne einen ersten Eindruck, indem Du Dich zu einem unserer kostenlosen Live-Webinare mit Nelson Cremers anmeldest. Hier erlebst Du live, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktionieren kann.