Bist Du Inhaber eines Einzelunternehmens oder Anteilseigner einer GmbH, hast Du auch jetzt schon optimalerweise den Tag X im Sinn. Dies ist der Tag, an dem Du Dein Unternehmen verkaufst. Denn auch bei diesem letzten Akt Deiner Geschäftstätigkeit hält das Finanzamt die Hand auf. Die hier vorgestellten Maßnahmen zum Steuern sparen beim Unternehmensverkauf sind für Dich besonders interessant, weil Du mit der rechtzeitigen Umsetzung noch weitere steuerliche Vorteile für Dich nutzen kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Veräußerungserlös für den Verkauf Deines Unternehmens ist in der Regel voll steuerpflichtig.
- Bei Anwendung bestimmter Sonderregelungen kannst Du die Steuern für den Verkauf Deiner Firma senken. Hierfür sind allerdings bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
- Möchtest Du bei einem Verkauf Deiner Firma die Steuerlast weiter senken, hilft Dir ein Steuergestalter. Er lotet Deine individuelle Steuersituation aus und hilft Dir Steuern effektiv zu sparen.
- Eine Holding-Struktur ist besonders effektiv, wenn Du eine Stiftung als Mutterunternehmen einsetzt. Du sparst nicht nur Steuern. Du sicherst auch Dein Vermögen optimal ab.
- Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.
Hast Du das 55. Lebensjahr vollendet, wird Dein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei einem Unternehmensverkauf mit einem Freibetrag optimiert. Möchtest Du aber auch hier richtig Steuern sparen beim Unternehmensverkauf oder hast Du die Voraussetzung des §16 Absatz 4 EStG nicht erfüllt, suchst Du nach alternativen Wegen. In diesem Beitrag zeigen wir Dir, was Du beim Unternehmensverkauf vermeiden solltest und welche drei Methoden Dich wirklich bis ans Ziel bringen.
Wie sieht die Besteuerung beim Verkauf Deines Unternehmens aus?
Wie hoch Deine Steuerlast bei einem Unternehmensverkauf ist, hängt auch von der Rechtsform ab, in der Dein Unternehmen firmiert. Grundsätzlich gilt auch hier, dass die Körperschaftsteuerwelt Dir mehr Vorteile bietet, als die Einkommensteuerwelt. zum besseren Vergleich stellen wir hier die Besteuerung bei einem Einzelunternehmen und bei einer GmbH gegenüber.

Einzelunternehmen
Hast Du Deine Firma in einem Einzelunternehmen betrieben, bewegst Du Dich in der Einkommensteuerwelt. Für die Besteuerung Deiner laufenden Gewinne, wendet das Finanzamt Deinen persönlichen Steuersatz an. Dieser kann in der Spitze bei 45% liegen. Steuern sparen beim Unternehmensverkauf lässt sich auf diesem Weg nicht realisieren. Dein persönlicher Steuersatz bezieht sich auf den gesamten Veräußerungsgewinn (Veräußerungserlös – Eigenkapital).
Beispiel 1
Du verkaufst Dein Einzelunternehmen für einen Veräußerungspreis von 110.000 Euro. Das Kapitalkonto in Deiner letzten Bilanz weist einen Wert von 10.000 Euro aus. Dein gesamter Veräußerungsgewinn beläuft sich demnach auf 100.000 Euro. Wendest Du hierauf Deinen persönlichen Steuersatz von 45% an, musst Du den Verkauf Deines Unternehmens mit 45.000 Euro versteuern. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass sich Deine Steuerlast durch den Ansatz von Sonderausgaben und Steuerfreibeträgen noch senken kann.
Beachte:
Als Mitunternehmer einer Kommanditgesellschaft oder einer offenen Handelsgesellschaft kannst Du auch Deinen Anteil an dieser Personengesellschaft verkaufen. Die Besteuerung läuft ebenso ab, wie bei einem Einzelunternehmen. Dies bedeutet, dass auch hier Dein persönlicher Steuersatz angewendet wird. Nach § 16 Absatz 1 Nr. 2 EStG gehört auch der Verkauf eine Mitunternehmeranteils zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Folglich profitierst Du von dem Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG, wenn Du das 55. Lebensjahr vollendet hast.
Infobox: Mitunternehmer
- Mitunternehmer ist, wer als Gesellschafter einer Personengesellschaft Mitunternehmerrisiko und Mitunternehmerinitiative trägt.
- Mitunternehmerinitiative heißt, der Gesellschafter trägt die wichtigen Entscheidungen der Personengesellschaft mit.
- Mitunternehmerrisiko trägt der Gesellschafter, wenn er am Erfolg und Misserfolg des Unternehmens teilnimmt.
GmbH
Bei dem Verkauf einer GmbH profitierst Du schon deshalb, weil Du nur 60% Deines Veräußerungsgewinns der Steuer unterwerfen muss. Wendet das Finanzamt hierauf Deinen persönlichen Steuersatz von 45% an, ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von 27% (60% x 45%). So sieht Steuern sparen beim Unternehmensverkauf aus.
Die Begrenzung des steuerpflichtigen Anteils auf 60% ist dem sogenannten “Teileinkünfteverfahren” zu verdanken. Hierzu bekommst Du in dem nächsten Abschnitt noch weitere Informationen.
Drei Sonderregelungen für einen steuerbegünstigten Unternehmensverkauf
Erfüllst Du bestimmte Bedingungen, profitierst Du bei Deinem Unternehmensverkauf von drei Sonderregelungen. Diese drei Sonderregelungen sind:
- Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG
- Freibetrag nach § 17 Absatz 3 EStG
- Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG)

Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG
Wenn Du ein Einzelunternehmen (Gewerbebetrieb) verkaufst, kannst Du bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen den Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG zur Minderung Deiner Steuerlast nutzen:
- Du hast Dein 55. Lebensjahr vollendet oder bist im sozialversicherungspflichtigen Sinn dauernd berufsunfähig.
- Der Veräußerungsgewinn wird nur besteuert, wenn er den Freibetrag von 45.000 Euro übersteigt.
- Beträgt der Veräußerungsgewinn mehr als 136.000 Euro, ermäßigt sich der Freibetrag um den übersteigenden Betrag.
- Der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG kann nur einmal im Leben gewährt werden.
Beispiel 2:
Du hast das 60. Lebensjahr vollendet und möchtest Dich zur Ruhe setzen. Für Dein solventes Einzelunternehmen hast Du einen Käufer gefunden, der einen Kaufpreis von 165.000 Euro zahlt. Dein Kapitalkonto weist Du in der Schlussbilanz mit 15.000 Euro aus. Folglich ermittelst Du einen Veräußerungsgewinn von 150.000 Euro (165.000 Euro – 15.000 Euro). Nach § 16 Absatz 1 EStG gehört der Veräußerungsgewinn zu Deinen steuerpflichtigen Einkünften aus Gewerbebetrieb.
Da Du das 55. Lebensjahr vollendet hast, kannst Du den Freibetrag (45.000 Euro) nach § 16 Absatz 4 EStG für Dich nutzen. Er vermindert sich allerdings um den Betrag, der über 136.000 Euro liegt. Der Freibetrag reduziert sich folglich auf 14.000 Euro (150.000 Euro – 136.000 Euro). Es verbleibt ein Freibetrag von 31.000 Euro. Diesen ziehst Du von dem steuerpflichtigen Anteil Deines Veräußerungsgewinns ab. Hiernach versteuerst Du noch einen Betrag von 119.000 Euro (150.000 Euro – 31.000 Euro) mit Deinem persönlichen Steuersatz von 45%.
Beachte:
Der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 EStG steht Dir auch zu, wenn Du zu 100% an einer GmbH beteiligt bist und diese Beteiligung zu einem anderen Betriebsvermögen gehört. Der Gesetzgeber unterstellt, dass es sich hierbei um einen Teilbetrieb handelt, der nach § 16 Absatz 1 EStG zu den begünstigten Unternehmen gehören soll.
Die Vorschrift kommt jedoch nicht zur Anwendung, wenn Du die Anteile an Deiner GmbH im Privatvermögen gehalten hast. Möchtest Du dennoch profitieren, musst Du die GmbH zuvor in ein anderes Betriebsvermögen einbringen. Schließe Dich gerne unserem SteuerMentoring an, um mehr zu diesem Thema zu erfahren.
Freibetrag nach § 17 Absatz 3 EStG
Für einen GmbH-Anteil, den Du in Deinem Privatvermögen hältst, kommt unter Umständen die Vorschrift des § 17 Absatz 3 EStG zum Tragen. Hierzu erfüllst Du die folgenden Voraussetzungen:
- Bei dem Verkauf eines GmbH-Anteils wird ein Freibetrag von 9.060 Euro berücksichtigt.
- Deine Beteiligung an der GmbH betrug in den letzten 5 Jahren vor dem Verkauf mindestens 1%.
- Bei einer Beteiligung von weniger als 100% reduziert sich der Freibetrag entsprechend. Bei einer Beteiligung von 25% liegt er z. B. bei 2.265 Euro (25% von 9.060 Euro).
- Liegt der Veräußerungsgewinn über 36.100 Euro, mindert sich der Freibetrag um den übersteigenden Betrag.
Beachte:
Bist Du zu weniger als 1% an einer GmbH beteiligt, kommt § 17 EStG nicht zur Anwendung. Dies hat zur Folge, dass Du mit der Veräußerung keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielst und den Freibetrag nach § 17 Absatz 3 EStG nicht in Anspruch nehmen kannst. Der Veräußerungserlös gehört hier zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG). Diese unterliegen mit 25% der Abgeltungssteuer.
Teileinkünfteverfahren (TEV)
Das schon anderer Stelle erwähnte Teileinkünfteverfahren, beleuchten wir hier noch ein wenig mehr. Es ist im § 3 Nr. 40 EStG verankert. Nach der Bestimmung dieser Vorschrift stellt der Gesetzgeber 40% des Veräußerungsgewinns für den Anteil an einer Kapitalgesellschaft steuerfrei, wenn dieser Anteil Teil eines Betriebsvermögens war. Hast Du die Beteiligung in deinem Privatvermögen gehalten, profitierst Du von dem TEV, wenn Du zu mindestens 25% an der Kapitalgesellschaft beteiligt warst oder selbst für das Unternehmen tätig gewesen bist.
Bei Anwendung des Teileinkünfteverfahrens gehst Du in der folgenden Reihenfolge vor:
- Du ermittelst zunächst den Veräußerungserlös. Hierzu ziehst Du z. B. die Anschaffungskosten Deiner GmbH-Beteiligung vom Veräußerungspreis ab.
- Im zweiten Schritt ermittelst Du den steuerpflichtigen Anteil. Da der Gesetzgeber 40% des Veräußerungserlöses steuerfrei stellt, beträgt der steuerpflichtige Anteil 60%.
- Der steuerpflichtige Anteil wird mit Deinem persönlichen Steuersatz multipliziert. Das Ergebnis entspricht der festgesetzten Steuer.
Beispiel 3:
Du möchtest Deine GmbH-Beteiligung (Betriebsvermögen) für 200.000 Euro verkaufen. Deine Anschaffungskosten betrugen 100.000 Euro. Nach dem Teileinkünfteverfahren ermittelt sich die Steuer auf den Veräußerungserlös wie folgt:
- Dein Veräußerungserlös beträgt 100.000 Euro (200.000 Euro -100.000 Euro).
- Der Veräußerungserlös wird um 40% reduziert. Der steuerpflichtige Anteil beläuft sich auf 60.000 Euro.
- Bei einem Steuersatz von 45% ermittelt sich die Steuer wie folgt:
Steuer = 60.000 Euro x 45% = 27.000 Euro
Beachte:
Auch diese Sonderregelung kannst Du nur in Anspruch nehmen, wenn Deine GmbH-Beteiligung zu einem anderen Betriebsvermögen gehört. Hast Du sie Deinem Privatvermögen zugeordnet, kannst Du den steuerpflichtigen Anteil des Veräußerungsgewinns nicht um 40% reduzieren.
Firmenverkauf: Vermeide diese Steuerfallen
Um beim Unternehmensverkauf von einer möglichst niedrigen Steuerlast zu profitieren, gehst Du bestimmten Dingen aus dem Weg. Vermeide insbesondere diese drei Steuerfallen:
- Betrieblich genutzte Immobilien
- Hohe Rücklagen in der Schlussbilanz
- Wegzug aus Deutschland mit Kapitalgesellschaft

Betrieblich genutzte Immobilien
Hast Du im Privatvermögen eine Immobilie, die Du für betriebliche Zwecke Deiner GmbH nutzt? Möchtest Du diese Immobilie bei einem Unternehmensverkauf behalten, geht der Fiskus von einer steuerpflichtigen Entnahme aus. Maßgeblich ist die Wertsteigerung der Immobilie gegenüber dem aktuellen Marktwert.
Dieses Problem schaffst Du aus der Welt, indem Du die Immobilie zuvor in ein anderes Unternehmen (z. B. eine Stiftung) eingebracht hast. Damit gehört die Immobilie zum Vermögen der Stiftung. Die Voraussetzungen für eine steuerpflichtige Entnahme sind bei dem Verkauf der GmbH nicht mehr erfüllt. Möchtest Du die Immobilie verkaufen, wartest Du idealerweise das Ende der Spekulationsfrist ab. Denn danach fallen keine Steuern auf den Veräußerungserlös an.
Hohe Rücklagen in der Schlussbilanz
Wenn Steuern sparen beim Unternehmensverkauf Dein Ziel ist, vermeide die Ansammlung von hohen Rücklagen in der Schlussbilanz Deines Unternehmens. Denn Dein Finanzamt könnte hierin eine zusätzliche Besteuerungsquelle sehen. Besser ist es, wenn Du das Geld zuvor in smarte Investitionen steckst. Habe hierbei im Blick, dass Du in die Bereiche investiert, die vom Staat gefördert werden. Zwei Investitionen, die der Staat als sinnvoll erachtet, sind der Wohnungsmarkt und der Markt für erneuerbare Energien. Dies bedeutet, Du könntest Dir eine Immobilie oder eine Photovoltaikanlage anschaffen.
Infobox: Schlussbilanz
- Die Schlussbilanz gehört zu den Bestandteilen Deines Jahresabschlusses.
- Die Schlussbilanz stellst Du zum Ende eines Geschäftsjahres und zum Ende Deiner unternehmerischen Tätigkeit auf.
- Führst Du Dein Unternehmen fort, übernimmst Du die Werte aus der Schlussbilanz des alten Jahres in die Eröffnungsbilanz des neuen Jahres.
Wegzug aus Deutschland mit Kapitalgesellschaft
Ist der Wegzug aus Deutschland für Dich eine lang beschlossene Sache, solltest Du nicht zu wenigstens 1% an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG oder AG) beteiligt sein. Denn in diesem Fall kommt die sogenannte “Wegzugssteuer” ins Spiel. Ob Du Dein Unternehmen tatsächlich verkaufen möchtest oder nicht, ist für den Gesetzgeber nicht relevant. Der Fiskus hat nur vor Augen, dass er mit Deinem Wegzug das Besteuerungsrecht verliert. Deshalb fingiert er einen steuerpflichtigen Unternehmensverkauf. Dies ist nicht selten mit einer hohen steuerlichen Belastung verbunden.
Bist Du zu mehr als 1% an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und erfüllst Du auch die anderen Voraussetzungen, musst Du geeignete Maßnahmen finden, um die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden. Was in diesem Zusammenhang für Dich wichtig ist, haben wir Dir in dem Beitrag zur Wegzugssteuer in diesem Blog zusammengestellt.
Steuern beim Unternehmensverkauf optimieren: Wie hilft Dir ein Steuergestalter?
Ein Steuergestalter unterscheidet sich von einem Steuerberater in Leverkusen, weil er sich nicht auf die reine Steuerverwaltung fokussiert. Für einen Steuergestalter steht die optimale Steuergestaltung im Vordergrund. Sein Ziel besteht darin, Deine Steuerlast optimal zu senken. Hierfür sucht er im Steuerrecht nach steueroptimierten Lösungen, die er z. B. mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) oder der Gründung einer Stiftung umsetzt. Diese Lösungen haben alle dasselbe Ziel: Du kannst richtig Steuern sparen beim Unternehmensverkauf.
Von einem Steuergestalter profitierst auch Du. Denn er ist gerne bereit, sein selbst erprobtes Wissen an Dich weiterzugeben. Im besten Fall macht er aus Dir einen Menschen, der seine Steuern selbst in die richtige Richtung lenkt. Dafür versorgt er Dich mit dem Fachwissen, das für Dich als Unternehmer oder Investor relevant ist. Der erste Schritt, um hiervon zu profitieren, ist die Anmeldung zu unserem kostenlosen Live-Webinar mit Nelson Cremers. Du erfährst, wie effektive Steuergestaltung aussieht und kannst diese direkt für Dich umsetzen. Wir freuen uns, wenn Du dabei bist.
Steuern sparen beim Verkauf der Firma: 3 effektive Methoden
Fragst Du unseren Steuergestalter, empfiehlt er Dir neben dem Freibetrag und den Sonderregelungen clevere Steuergestaltungen, mit denen Du Dein Ziel wirklich erreichst. Steuern sparen beim Unternehmensverkauf funktioniert insbesondere mit diesen drei Methoden.
- Methode 1: Nutze den IAB
- Methode 2: Bau Dir eine Holding-Struktur auf
- Methode 3: Bringe Deine GmbH in eine Stiftung ein

Methode 1: Nutze den IAB
Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) kannst Du Deinen steuerpflichtigen Gewinn um bis zu 200.000 Euro im Jahr senken. Da dieser Gewinn maßgeblich für die Besteuerung ist, senkst Du mit dem IAB auch die Steuerlast Deines Unternehmens. Um von dieser Steuergestaltung zu profitieren, erfüllst Du die Voraussetzungen und deklarierst den IAB in Deiner privaten Steuererklärung.
Die Voraussetzungen für den Ansatz des Investitionsabzugsbetrages sind:
- Der Gewinn des Jahres, in dem der IAB angesetzt wird, darf nicht über 200.000 Euro liegen.
- Du musst den Gegenstand mit einem Anteil von mindestens 90% in Deinem Unternehmen einsetzen oder ihn an ein anderes Unternehmen vermieten.
- Der IAB ist auf 50% der Anschaffungskosten für die geplante Investition begrenzt.
Der IAB funktioniert wie eine vorweggenommene Abschreibung. Dies bedeutet, Du schreibst einen abnutzbaren Gegenstand Deines Anlagevermögens ab, den Du erst in einem Zeitraum von drei Jahren anschaffen wirst. Du kannst den IAB aber auch rückwirkend nutzen. Dann setzt Du den IAB in der letzten noch offenen Steuererklärung an. Eine Steuererklärung ist solange offen, bis der zugrundeliegende Steuerbescheid bestandskräftig geworden ist. Dies erkennst Du an dem Vorbehaltsvermerk nach § 164 Absatz 2 AO.
Infobox: Vorbehaltsvermerk nach § 164 Absatz 2 AO
- Setzt das Finanzamt einen Steuerbescheid mit dem Vorbehaltsvermerk fest, bleibt der Steuerbescheid für eine eventuelle Nachprüfung offen.
- Solange der Vorbehaltsvermerk nicht erlischt, kann auch der Steuerpflichtige die zugrundeliegende Steuererklärung ändern und z. B. einen IAB bilden.
- Wird der Vorbehalt von dem Finanzamt aufgehoben, ist der Steuerbescheid bestandskräftig.
- Ergeht ein Steuerbescheid nach § 165 AO, kann er nur innerhalb der Einspruchsfrist von vier Wochen geändert werden.
Ist z. B. der Steuerbescheid für das Jahr 2022 noch nicht bestandskräftig ergangen, kannst Du in der Steuererklärung einen IAB bilden und damit Deine Steuerlast auf den Veräußerungserlös senken. Verkaufst Du Deine GmbH in 2025, bildest Du für die Jahre 2023 und 2024 weitere Abzugsbeträge. So kommst Du insgesamt auf einen Verlust von 600.000 Euro, den Du mit Deinem Veräußerungsgewinn im aktuellen Jahr verrechnen kannst.
Beispiel 4:
Du verkaufst eine in einem anderen Betriebsvermögen gehaltene Beteiligung an einer GmbH für 1 Million Euro. Nach dem Ansatz des Teileinkünfteverfahrens reduziert sich der steuerpflichtige Anteil auf 600.000 Euro. Wendet das Finanzamt hierauf Deinen persönlichen Steuersatz (45%) an, ergibt sich die steuerliche Belastung wie folgt:
Steuer = 600.000 Euro x 45% = 27.000 Euro
Mit dem IAB lässt sich die Steuerlast noch weiter optimieren. Hierzu bildest Du in den Jahren 2022 bis 2024 jeweils einen IAB. Achte darauf, dass die Bescheide noch nicht bestandskräftig geworden sein dürfen. Erfüllst Du alle Voraussetzungen, erwirtschaftest Du für die Vorjahre einen Verlust von insgesamt 600.000 Euro. Diesen lässt Du per Verlustvortrag auf das Jahr 2025 vortragen. Damit mindert sich Dein Gewinn aus der Veräußerung des GmbH-Anteils auf 0 Euro (600.000 Euro – 600.000 Euro).
Ergebnis: Da der steuerpflichtige Anteil des Veräußerungsgewinns sich auf 0 Euro reduziert hat, fällt auch keine Steuer an. Der Veräußerungserlös von 1 Million Euro ist für Dich komplett steuerfrei.
Methode 2: Baue Dir eine Holding-Struktur auf
Alternativ zum IAB bietet es sich für Dich an, eine Holding-Struktur zu errichten. Die Holding kennzeichnet sich durch mindestens zwei Unternehmen, wobei sich das erste Unternehmen (Mutterunternehmen) finanziell an dem operativen Geschäft des zweiten Unternehmens (Tochterunternehmen) beteiligt. Praktisch bedeutet dies, dass Du rechtzeitig vor dem Verkauf Deiner operativ tätigen GmbH eine zweite GmbH gründest. Diese hat nur die Aufgabe, sich finanziell an der bestehenden GmbH zu beteiligen.
Mit der Beteiligung der GmbH-Holding an der anderen GmbH gehen auch Deine Anteile auf die Holding über. Sie tritt folglich als Verkäufer für Deine operativ tätige GmbH auf. Für die Besteuerung ergeben sich die folgenden Auswirkungen:
- Der Verkauf findet in der Körperschaftssteuerwelt statt. Damit reduziert sich die Steuer von 45% auf circa 30% (Flat-Tax-Besteuerung).
- Tritt eine Kapitalgesellschaft oder Körperschaft als Verkäufer einer anderen Kapitalgesellschaft auf, kommt außerdem § 8b KStG ins Spiel. Nach dieser Vorschrift werden 95% der Besteuerungsgrundlage von der Steuer freigestellt. Du musst also nur 5% des Veräußerungsgewinns versteuern.
- Aus den beiden vorhergehenden Punkten ergibt sich eine effektive Steuer auf den Veräußerungserlös von 1,5 % (5% x 30%).
Beispiel 5:
Du hast eine Holding gegründet und möchtest das Tochterunternehmen für 1 Million Euro verkaufen. Die Holding übernimmt diesen Verkauf. Für die Besteuerung des Veräußerungserlöses ergibt sich die folgende Berechnung:
Steuer = 1 Million Euro x 1,5% = 15.000 Euro
Methode 3: Bringe Deine GmbH in eine Stiftung ein
Um die Methode 3 umzusetzen, baust Du Dir ebenfalls eine Holding-Struktur auf. Im Vergleich zur Methode 2 setzt Du als Mutterunternehmen hier jedoch eine Stiftung ein. Anders als eine GmbH erzielt eine Stiftung nur gewerbliche Einkünfte, wenn eine gewerbliche Tätigkeit ausgeführt wird. Vermietet Deine Stiftung z. B. Immobilien, erzielt sie Einkünfte aus einer Vermietung. Hierauf fällt keine Gewerbesteuer an. Hiermit reduziert sich der Unternehmssteuersatz nur auf die Körperschaftsteuer von 15%. Für den Verkauf Deiner GmbH ergibt sich ein Steuersatz von 0,75% (5 % x 15%).
Beispiel 6:
Statt der GmbH wählst Du als Holding eine Stiftung. Die Höhe des Veräußerungserlöses soll wieder 1 Million Euro betragen. Im Unterschied zu Beispiel 5 ermittelst Du nun die folgende Steuerlast:
Steuer = 1 Million Euro x 0,75% = 7.500 Euro
Damit hast Du die Steuerbelastung auf den Verkaufserlös für Deine GmbH-Beteiligung noch einmal um 50% gesenkt. Daneben ergeben sich mit einer Stiftung aber noch weitere Vorteile, die sich auf die Wegzugssteuer und die Erbschaftsteuer beziehen. Die steuerlichen Auswirkungen haben wir in unseren entsprechenden Beiträgen auf diesem Blog zusammengestellt.
Du bist erfolgreicher Unternehmer und möchtest mehr zum Steuern sparen beim Unternehmensverkauf erfahren? Weitere Informationen erhältst Du von unserem Steuergestalter persönlich. Schaue Dir hierzu das folgende Video mit Nelson Cremers an:
Steuern beim Unternehmensverkauf reduzieren: Nutze die Expertise unseres Steuergestalters
Ein Unternehmensverkauf ist der letzte Akt Deiner Geschäftstätigkeit, die sich auf dieses Unternehmen bezieht. Die Freude über den erzielten Veräußerungserlös wird aber durch eine hohe steuerliche Belastung getrübt. Die gute Nachricht: Mit Freibeträgen und dem Teileinkünfteverfahren reduzierst Du Dein zu versteuerndes Einkommen und damit auch die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung.
Möchtest Du mehr als diesen heißen Tropfen auf dem Stein und Deine Steuerlast noch weiter senken, wendest Du Dich idealerweise an einen smarten Steuergestalter. Dieser lotet aus, welche Maßnahmen bei dem Verkauf Deines Unternehmens zu einer niedrigeren Besteuerung führen. So setzt Du z. B. das Teileinkünfteverfahren, den IAB oder eine Stiftung ein, um das Steuern sparen beim Unternehmensverkauf gezielt auf den Weg zu bringen. Unser SteuerMentoring steht Dir bei Vorhaben gerne zur Seite. In unseren Live-Webinaren mit Nelson Cremers bekommst Du alle wichtigen Fakten, um Steuern in Vermögen umzuwandeln. Am Ende unterstützt unserer Steuergestalter Dich bei der Entwicklung Deiner eigenen Steuerspar-Strategie und gibt Dir wertvolle Tipps für einen optimalen Vermögensschutz. Melde Dich gerne direkt an, um schon bald von einer optimalen Steuergestaltung zu profitieren.