Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln: So senkst Du Deine Steuern um bis zu 30%

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Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln: So senkst Du Deine Steuern um bis zu 30%

Du bist Einzelunternehmer und möchtest Deine hohe Steuerlast reduzieren? Dann haben wir einen interessanten Vorschlag für Dich: Planst Du, Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln, kannst Du Deine Steuerlast um bis zu 30% senken. Wie das funktioniert, erklären wir Dir in diesem Beitrag. Einzige Voraussetzung ist, Du machst im Einzelunternehmen mehr Gewinn, als Du für Deinen privaten Konsum benötigst. 

Ist ein Einzelunternehmen die richtige Rechtsform?

Du hast den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und ein Einzelunternehmen gegründet? Dies war sicherlich eine gute Entscheidung, weil die Gründung eines Einzelunternehmens unkompliziert abläuft und Du mit keinen hohen Gründungskosten rechnen musst. Außerdem genießt Du hier die absolute Kontrolle über Dein Unternehmen und die Entscheidungen, die Du fällen musst. So musst Du z. B. auch den erwirtschafteten Gewinn Deines Einzelunternehmens mit niemandem teilen.

Doch spätestens, wenn dieser Gewinn so hoch ist, dass Du mit dem Spitzensteuersatz von derzeit 45% (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) vom Finanzamt zur Kasse gebeten wirst, fragst Du Dich, ob das Einzelunternehmen wirklich noch die richtige Rechtsform für Dich ist. Auch die weiteren Nachteile sprechen dafür, dass Du als Unternehmer in die Körperschaftsteuerwelt wechselst und Dein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft umwandelst. Diese weiteren Nachteile sind:

  • Das gesamte Unternehmensrisiko trägst Du allein.
  • Für die Schulden Deines Vermögens haftest Du uneingeschränkt mit Deinem Privatvermögen.

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass ein Einzelunternehmen nicht per se verkehrt ist. Hast Du jedoch regelmäßig einen hohen Gewinn, den Du mit einem persönlichen Steuersatz von 45% versteuerst, bist Du in Deinem Einzelunternehmen wahrscheinlich nicht mehr gut aufgehoben. In diesem Fall solltest Du über einen Wechsel nachdenken und Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln.

So wandelst Du Dein Einzelunternehmen in eine GmbH um

Dein Einzelunternehmen wird zur GmbH, indem Du es umwandelst. Sobald Dein Unternehmen als GmbH firmiert, kannst Du von den Vorteilen profitieren und Deine Steuerlast erheblich senken.

Was ist bei der Umwandlung in eine GmbH zu beachten?

Die zentrale Vorschrift für die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist § 20 UmwG (Umwandlungsgesetz). Hiernach ist der Umwandlungsvorgang dringend geboten. Überträgst Du die Vermögensgegenstände und die Schulden einfach nur auf Deine GmbH, liegt eine verdeckte Einlage vor. Für den Gesetzgeber bedeutet dies, dass Du Dein Einzelunternehmen verkauft hast und den Veräußerungserlös mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuern musst.  

Im besten Fall fragst Du Deinen Steuerberater in Leverkusen, wie Du den Umwandlungsvorgang selbst möglichst steuerneutral gestaltest. Er wird Dich auch darüber informieren, dass die Umwandlung rückwirkend bis zu acht Monaten möglich ist.

Beispiel 1:

Mitte Juni 2024 kommst Du zu Deinem Steuerberater, weil Du Deine Steuerlast minimieren möchtest. Der Steuerberater rät Dir, Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Außerdem erklärt er Dir, dass dies auch rückwirkend bis zu acht Monaten möglich ist.

Im nächsten Schritt wird auf den 30. Juni 2024 eine Zwischenbilanz erstellt. Der ermittelte Gewinn beträgt 400.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 45% ergibt sich eine Einkommensteuer von 180.000 Euro.

Weil der Umwandlungsprozess spätestens Ende Februar 2025 (Juni 24 bis Februar 25 = 8 Monate) abgeschlossen ist, firmiert Dein Unternehmen schon ab dem 1. Juli 2024 als GmbH. Der bis zum 31. Dezember 2024 ermittelte Gewinn (ebenfalls 400.000 Euro) unterliegt der Flat-Tax-Besteuerung von 30%. Für Deine GmbH ergibt sich eine Steuerlast von 120.000 Euro (400.000 Euro x 30 %).

Fazit: 

Durch die Umwandlung zum 1. Juli 2024 hast Du in der zweiten Jahreshälfte 60.000 Euro (180.000 Euro – 120.000 Euro) Steuern eingespart.

Die steuerlichen Vorteile einer GmbH

Die steuerlichen Vorteile einer GmbH gegenüber einem Einzelunternehmen sind:

  • Das zu versteuernde Einkommen einer GmbH unterliegt der Flat-Tax-Besteuerung. Diese setzt sich aus der Körperschaftsteuer (15%) und der Gewerbesteuer (circa 15%) zusammen. Die Unternehmenssteuern betragen somit insgesamt circa 30%. Damit zahlst Du hier bis zu 15% weniger Steuern als mit Deinem Einzelunternehmen.
  • Ist Deine GmbH nur vermögensverwaltend tätig, weil Du z. B. nur Immobilien vermietest, gilt für Deine Immo-GmbH die erweiterte Grundbesitzkürzung. Dies bedeutet, dass Deine GmbH keine Gewerbesteuer zu zahlen braucht. Damit verringert sich Deine Steuerlast noch einmal um 15%
  • In Deinem Einzelunternehmen versteuerst Du auch Deine Privatentnahmen mit 45%. Als Geschäftsführer Deiner GmbH nutzt Du eine steuerliche Identität, die es Dir erlaubt, von Deiner GmbH ein steuerfreies Darlehen zu bekommen.

So optimierst Du Deine Steuerlast mit einer Holdingstruktur 

Die Holding selbst ist keine Rechtsform. Sie ist ein Unternehmensverbund, der Dir beim Steuern sparen hilft.

Was ist bei der Errichtung einer Holding-Struktur zu beachten? 

Die Holding besteht aus zwei Unternehmen. Die Aufgabe des ersten Unternehmens (Mutterunternehmen) besteht ausschließlich in der Beteiligung an dem operativen Geschäft des zweiten Unternehmens (Tochterunternehmen).

In der Praxis gründest Du ein Unternehmen, das sich an dem operativen Geschäft Deiner bestehenden GmbH beteiligt. Die Rechtsform des Mutterunternehmens kannst Du grundsätzlich frei wählen. Um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen, empfehlen wir Dir auch hier eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) oder eine Körperschaft zu installieren. Als Körperschaft fungiert z. B. eine Familienstiftung.

Die steuerlichen Vorteile einer Holdingstruktur 

Die steuerlichen Vorteile einer Holdingstruktur machen sich in den beiden folgenden Fällen bemerkbar:

  • Deine GmbH schüttet einen Gewinn aus.
  • Du verkaufst Deine operativ tätige GmbH.

In beiden Fällen profitierst Du von der Vorschrift des § 8b KStG. Hiernach stellt der Gesetzgeber 95% des Ausschüttungsbetrages bzw. des erzielten Veräußerungsgewinns von der Steuer frei. Was dies konkret bedeutet, zeigen wir Dir in dem folgenden Beispiel:  

Beispiel 2:

Stell Dir vor, Du möchtest Deine GmbH – ohne Holdingstruktur – verkaufen. Wir nehmen an, dass Du hierfür einen Veräußerungserlös von 150.000 Euro erzielst. Dank des Teileinkünfteverfahrens (§ 3 Nr. 40 EStG) musst Du nur 60% hiervon versteuern. Legen wir hier einen persönlichen Steuersatz von 45% zugrunde, ergibt sich eine effektive Besteuerung von 27% (60% x 45%):

Einkommensteuer = 150.000 Euro x 27% = 40.500 Euro

In einer GmbH-Holding läuft die Versteuerung des Veräußerungserlöses etwas anders. Hier unterliegen nur 5% Deiner Einnahme aus dem Verkauf der Steuer. Da die Besteuerung einer GmbH auf circa 30% begrenzt ist, ermittelt sich die Steuer wie folgt:

Steuer auf den Verkaufserlös für das Tochterunternehmen: 150.000 Euro x 5% x 30% = 2.250 Euro

Noch mehr Steuern sparst Du, wenn Du Dich für eine Stiftungsholding entschieden hast. Hierzu musst Du wissen, dass eine Stiftung – anders als eine GmbH – nicht nur gewerbliche Einkünfte haben kann. Vermietest Du z. B. Immobilien, erzielst Du Einkünfte aus einer Vermietung. Hierauf fällt keine Gewerbesteuer an. Für die Besteuerung ist nur die Körperschaftsteuer von 15% relevant.

Steuer auf den Verkaufserlös für das Tochterunternehmen: 150.000 Euro x 5% x 15% = 1.125 Euro

Fazit: 

Beim Verkauf einer GmbH reduzierst Du Deine Steuerlast um 39.375 Euro (40.500 Euro – 1.125 Euro), wenn Du den Verkauf über eine Stiftungsholding abwickelst.  

Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln: Wann ist der beste Zeitpunkt?

Für den besten Zeitpunkt der Umwandlung Deines Einzelunternehmens in eine GmbH hältst Du Dich idealerweise an die beiden folgenden Faustformeln:

  • Deine Privatentnahmen – diese gibst Du z. B. für Deinen privaten Konsum und Deine Kranken- oder Rentenversicherung aus – sind kleiner als der erzielte Jahresgewinn.  
  • Der erzielte Jahresgewinn beträgt mehr als 90.000 Euro (Single). Wirst Du mit Deinem Ehegatten gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, sollte Euer gesamtes Einkommen mindestens 140.000 Euro betragen. 

Du bist noch unsicher und weißt nicht, ob Du Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln sollst? Dann sieh Dir gerne das folgende Video an und lass Dir von unserem Steuergestalter, Nelson Cremers, erklären, welche Vorteile Du generierst und wann der beste Zeitpunkt für einen Wechsel in die Kapitalgesellschaft ist.

Fazit 

Erzielst Du mit Deiner Einzelfirma einen hohen Gewinn, lohnt sich der Wechsel in die Körperschaftssteuerwelt. Damit Du bei diesem Schritt keine kostspieligen Fehler machst, versorgt unser SteuerMentoring Dich mit dem notwendigen Fachwissen.

Möchtest Du wissen, wie Du Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandelst und wann hierfür der beste Zeitpunkt ist, melde Dich jetzt gerne zu unserem kostenlosen Live-Webinar mit Nelson Cremers an. Hier erfährst Du, wie Du typische Steuerfallen vermeidest, indem Du von Anfang an die richtige Struktur wählst. Dies ist die richtige Basis dafür, dass Du in Zukunft deutlich weniger Steuern zahlst.  

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