Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage: Dank IAB

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Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage: Dank IAB

Du zahlst zu hohe Steuern und möchtest das ändern? Dann bist Du hier genau richtig. In diesem Beitrag zeigen wir Dir, wie Du Dir mit der Unterstützung des Investitionsabzugsbetrages clever Steuern zurückholst und das Geld smart in eine PV-Anlage investierst. Du erfährst aber auch, worauf Du beim Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze 

  • Dein Investment in eine PV-Anlage sichert Dir für die nächsten 20 Jahre eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. 
  • Mit dem Betrieb einer PV-Anlage wirst Du zum Unternehmer. Als Unternehmer nutzt Du den Investitionsabzugsbetrag, um die PV-Anlage zu finanzieren.
  • Neben dem IAB profitierst Du von weiteren Abschreibungen, die Deine Steuerlast mindern. 
  • Plane Deine Investition trotzdem sorgfältig. Wirtschaftlichkeit geht immer vor Steuern sparen. 
  • Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.

Gute Gründe: Warum solltest Du in eine Photovoltaikanlage investieren?

Für die Investition in eine Photovoltaikanlage gibt es mehrere gute Gründe. Dass ein Investment in erneuerbare Energien ein starker Beitrag für den Klimaschutz sei, hat sicher jeder schon gehört. Aber eine PV-Investition lohnt sich für Dich auch aus den folgenden wirtschaftlichen Gründen:

  • Der Betrieb einer PV-Anlage hilft Dir, Deine Stromkosten zu senken.
  • Dein Unternehmen agiert unabhängig vom Strommarkt und einem schwankenden Strompreis.
  • Deine Immobilie gewinnt an Wert, wenn auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installiert ist.
  • Je mehr Strom Du für Dich selbst nutzt, desto wirtschaftlicher ist die PV-Investition für Dich.
  • Speist Du einen Teil des Stroms in das öffentliche Netz ein, erhältst Du eine feste Einspeisevergütung. Die Höhe wird Dir für die nächsten 20 Jahre gesetzlich garantiert.  
  • Hat die Anlage nicht mehr als 30 kW (peak) fällt auf die erhaltene Einspeisevergütung keine Einkommensteuer an.  

Unter dem Aspekt der Steueroptimierung lohnt sich der Kauf und der Betrieb einer Photovoltaikanlage, weil Deine Investition vom Staat unterstützt wird. Dies wird dadurch deutlich, dass Du Deine Anschaffungskosten über den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und weitere Abschreibungen steuermindernd absetzen kannst.

Mit einer PV-Anlage generierst Du vier attraktive Steuervorteile.

Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage: Wer profitiert von dem Investment?

Weil der Fiskus Deine Investition mit Abschreibungen fördert, profitierst Du als Unternehmer von diesem Investment. Dies gilt aber nicht nur, wenn Du eine GmbH oder eine UG hast. Auch als Einzelunternehmer oder als GbR kannst Du den IAB ziehen und die weiteren Abschreibungen in Anspruch nehmen. Denn um alle Steuervorteile zu nutzen, ist es unerheblich, ob Du eine Bilanz erstellst, oder ob Du Deinen Gewinn im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelst. Hier trägst Du die Höhe des IAB in der entsprechende Zeile der Anlage EÜR Deiner Einkommensteuererklärung ein.   

Welche allgemeinen Vorteile ergeben sich für Dich?

Mit einer Photovoltaikanlage ergeben sich für Dich die folgenden allgemeinen Vorteile: 

  • Du führst Dein Unternehmen unabhängig vom Strommarkt.
  • Den benötigten Strom produziert Deine Anlage. Du musst nicht nach dem günstigsten Stromanbieter am Markt Ausschau halten.
  • Für die von Dir erzeugte Energie erhältst Du in den kommenden 20 Jahren eine feste Einspeisevergütung. Die Höhe wird in dem Monat festgeschrieben, in dem Du die PV-Anlage zum ersten Mal in Betrieb nimmst. 
  • Deiner PV-Anlage wird eine lange Lebensdauer bescheinigt. Die investierten Kosten amortisieren sich schnell. 
  • Du kannst nicht nur Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage. Du profitierst auch, weil Du Stromkosten sparst und für den produzierten Strom eine Einspeisevergütung erhältst. 

Welche Steuervorteile kannst Du für Dich nutzen?

Neben den allgemeinen Vorteilen profitierst Du als Unternehmer mit Deiner Investition in eine PV-Anlage auch von den folgenden Steuervorteilen:

  • Dein Unternehmen kann mit dem IAB bis zu 50% der Nettoanschaffungskosten als vorweggenommene Abschreibungen steuermindernd geltend machen. Und dies schon im Jahr der Planung.  
  • Weiter kannst Du nach § 7g Absatz 5 EStG bis zu 40% der Nettoanschaffungskosten als Sonderabschreibungen geltend machen.
  • Neben dem IAB und den Sonderabschreibungen schreibst Du die Photovoltaikanlage auch noch linear ab.

Die Abschreibungen stellen für Dein Unternehmen abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Weil Du hiernach einen geringeren Gewinn ermittelst, mindert sich auch Dein zu versteuerndes Einkommen. Folge: Du kannst optimal Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage.

Infobox: Betriebsausgaben 

  • Betriebsausgaben sind ausschließlich betrieblich veranlasst (§ 4 Absatz 4 EStG).
  • Jede abzugsfähige Betriebsausgabe mindert Deinen Gewinn.
  • Die bei der Rückzahlung eines Kredits anfallenden Kosten kannst Du steuermindernd als Betriebsausgaben berücksichtigen.

Welche Steuern fallen bei Kauf und Betrieb einer PV-Anlage an? 

Wie eben schon erwähnt, wirst Du steuerlich als Unternehmer eingestuft, wenn Du eine PV-Anlage betreibst. Du denkst, dass sowohl beim Kauf als auch bei dem Betrieb Deiner Photovoltaikanlage Steuern anfallen können. Dann haben wir für Dich die folgenden Informationen:

  • PV-Anlage und Umsatzsteuer
  • PV-Anlage und Einkommensteuer

PV-Anlage und Umsatzsteuer 

Für eine Photovoltaikanlage, die nach dem 1. Januar 2023 gekauft wird, muss keine Umsatzsteuer mehr bezahlt werden. Der Gesetzgeber möchte hiermit offenkundig zeigen, dass ihm der Klimaschutz wichtiger ist als die Steuereinnahmen.

Voraussetzung für die 0% Umsatzsteuer bei dem Kauf und der Installation einer PV-Anlage ist, dass die PV-Anlage in der Nähe eines Wohnhauses oder eines öffentlichen Gebäudes installiert wird.

Für den Strom, den Du mit der PV-Anlage in das öffentliche Netz eingespeist, erhältst Du eine feste Einspeisevergütung. Dies ist ein Bruttobetrag, in dem 19% Umsatzsteuer enthalten sind. Diese Umsatzsteuer musst Du an das Finanzamt abführen.

Beispiel 1:

Für den März 2025 hast Du eine Einspeisevergütung von 3.570 Euro erhalten. In dem Betrag sind 19% Umsatzsteuer (570 Euro) enthalten. Diese 570 Euro musst Du an das Finanzamt melden und überweisen. Hierfür gibst Du – monatlich oder quartalsweise – eine Umsatzsteuervoranmeldung bei Deinem Finanzamt ab. Weitere Informationen bekommst Du von Deinem Steuerberater in Leverkusen.

Beachte: 

Liegen Deine Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt unter 25.000 Euro und überschreiten sie im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht die Grenze von 50.000 Euro, kannst Du die Kleinunternehmerregelung beantragen. Dies bedeutet, dass Du von den meisten Pflichten eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers entbunden wirst. Wichtig ist, dass Du als Kleinunternehmer auch eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben musst.

Infobox: Kleinunternehmerregelung

  • Die Kleinunternehmerregelung bedeutet für Dich, dass Du keine Umsatzsteuer in Rechnung stellst und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist.
  • Von der Pflicht, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, bist Du als Kleinunternehmer ebenfalls entbunden.
  • Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung gibst Du bei Deinem Finanzamt einen Antrag ab.
  • Du kannst den Antrag stellen, wenn Dein Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 25.000 Euro betragen hat, und im laufenden Kalenderjahr die Grenze von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird.

PV-Anlage und Einkommensteuer  

Bis zum 31. Dezember 2024 waren nur die Einnahmen aus bestimmten PV-Anlagen von der Einkommensteuer befreit. Nach § 3 Nr. 72 EStG mussten die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

Eine PV-Anlage bis zu 30 kW (peak) durfte nur auf den folgenden Immobilien angebracht sein:

  • Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien
  • Nebengebäude, wie Garagen oder Carports

Eine Photovoltaikanlage mit bis zu 15 kW (Peak) je Wohn- und Gebäudeeinheit durfte nach der alten Regelung nur auf den folgenden Immobilien angebracht sein:

  • Mehrfamilienhäusern
  • Mischgebäude mit überwiegendem Wohnanteil

Wurden die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt, fiel auf die Einspeisevergütung keine Einkommensteuer an. Diese Regelung gilt für PV-Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2024 installiert wurden. Hast Du Deine Anlage nach dem 1. Januar 2025 installiert, kannst Du richtig Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage. Denn auch hier fällt keine Einkommensteuer auf die Einspeisevergütung an. Du musst aber darauf achten, dass die PV-Anlage nicht mehr als 30 kW (peak) hat. Die Art des Gebäudes spielt für die Befreiung von der Einkommensteuer keine Rolle mehr. Es kann sich hierbei also ebenso gut um eine Gewerbeimmobilie handeln wie um ein Wohnhaus.

Deine weiteren Steuervorteile einer PV-Anlage im Detail

Entschließt Du Dich dazu, den Strom für Dein Unternehmen mit einer eigenen PV-Anlage selbst herzustellen, tätigst Du eine Investition, die vom Staat unterstützt wird. Der Fiskus sieht hierfür die folgenden drei Maßnahmen vor: 

Investitionsabzugsbetrag

Wenn Du unseren Beitrag zum Steuern sparen mit dem IAB kennst, weißt Du, dass Du mit dieser Gestaltung Steuern in Vermögen umwandelst. Weil Deine Photovoltaikanlage ein beweglicher, abnutzbarer Gegenstand ist, funktioniert das auch mit der Investition in eine Photovoltaikanlage. Du musst allerdings tatsächlich beabsichtigen, die PV-Anlage spätestens drei Jahre nach der Nutzung des IAB anzuschaffen. Gegenüber dem Finanzamt erbringst Du diesen Nachweis durch ein entsprechendes Kaufangebot. Außerdem darf der Gewinn Deines Unternehmens – vor IAB – nicht mehr als 200.000 Euro betragen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kannst Du den IAB in Höhe von 50% der Nettoanschaffungskosten bilden. Und dies schon im Jahr der Planung. Damit erhöhst Du bis zu drei Jahre vor der Investition Deine Liquidität, um andere Investitionen – z. B. die Anschaffung einer Immobilie – zu planen.

Für den IAB musst Du drei wichtige Voraussetzungen erfüllen.

Beispiel 2:

Du bist Einzelunternehmer. In Deiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung weist Du einen Gewinn von 180.000 Euro aus. Die Investition in eine PV-Anlage möchtest Du in spätestens drei Jahren umsetzen. Dafür holst Du 2025 verschiedene Angebote ein. Du entscheidest Dich für ein bestimmtes Angebot. Die Nettoanschaffungskosten betragen 400.000 Euro.

In der Anlage EÜR Deiner Steuererklärung trägst Du als IAB 50% der voraussichtlichen Investitionskosten in das entsprechende Feld der Einkommensteuererklärung ein. In unserem Fall sind das 200.000 Euro. Dein Vorgehen führt dazu, dass Du im Jahr 2025 einen Verlust von 20.000 Euro erzielt hast. 

Ohne die Berücksichtigung des IAB ergäbe sich für Dich die folgende steuerliche Konsequenz:

Einkommensteuer: 180.000 Euro x 45% = 81.000 Euro

Nach der Berücksichtigung des IAB ergibt sich für Dich ein Verlust von 20.000 Euro (180.000 Euro – 200.000 Euro). Vorausgesetzt, Du hast in diesem Jahr keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte erzielt, reduziert sich Deine Steuerlast auf 0 Euro. Du hast also 81.000 Euro Steuern gespart, weil Du den IAB gebildet hast. 

Bevor Du clever in eine Photovoltaikanlage – oder in ein anderes, abschreibbares Investitionsgut – investierst, ist es wichtig, Deine Steuern aus der Vergangenheit zurückzuholen. Wie dies mithilfe des IAB funktioniert, erklärt Dir unser Steuergestalter, Nelson Cremers, in dem folgenden Video:

Beachte:
Von dem Steuervorteil des IAB profitierst Du nur, wenn Du den erzeugten Strom zu mindestens 90% für betriebliche Zwecke nutzt. Dies bedeutet, dass Du maximal 10% für Dein im Privatvermögen gehaltenes Wohnhaus verwenden darfst.

Sonderabschreibungen

Sobald Du Deine PV-Anlage angeschafft hast, kommt § 7g Absatz 5 EStG ins Spiel. Hiernach kannst Du im Jahr der Anschaffung noch weitere 40% von dem Rest-Buchwert der PV-Anlage abschreiben und Deine Steuerlast weiter senken:

Beispiel 3:

Im Jahr 2028 kaufst Du die Anlage aus dem Beispiel 2 für 400.000 Euro. Weil Du 200.000 Euro als vorweggenommene Abschreibung genutzt hast, reduziert sich der Anschaffungswert auf 200.000 Euro (Rest-Buchwert). Von diesen 200.000 Euro kannst Du 2028 40% Sonderabschreibungen (80.000 Euro) abziehen. Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage bedeutet hier, dass Du Deine Steuerlast noch einmal um 36.000 Euro (80.000 Euro x  45%) senkst.

Beachte:
Nach § 7g Absatz 5 EStG kannst Du die 40% Sonderabschreibungen auch auf die nächsten vier Jahre verteilen. Dies bietet sich z. B. an, wenn Du in 2028 keinen hohen Gewinn zu versteuern hast. Ob sich dies für Dich dann lohnt und wie Du die Sonderabschreibungen optimal gestaltest, erklärt Dir Dein Steuerberater in Leverkusen.

Lineare AfA

Neben IAB und Sonderabschreibungen machst Du in jedem Jahr auch die lineare Abschreibung geltend. Für die Ermittlung des Prozentsatzes wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren festgelegt. Die lineare Abschreibung (5%) ermittelt sich wie folgt:

Lineare Abschreibung = 200.000 Euro /20 Jahre = 10.000 Euro

Infobox: betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

  • Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gibt den Zeitraum an, in dem ein betrieblicher Gegenstand wirtschaftlich genutzt werden kann.
  • Das BMF (Bundesministerium der Finanzen) hat spezielle AfA-Tabellen herausgegeben. Hier ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für jeden betrieblich genutzten Gegenstand festgelegt. Schaust Du unter Punkt 3.1.6 nach, liest Du, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Photovoltaikanlagen 20 Jahre beträgt.  
  • Für die Ermittlung des Abschreibungsprozentsatzes werden die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und die Anschaffungskosten ins Verhältnis gesetzt.

Setzen wir z. B. voraus, dass Du die Sonderabschreibungen zu jeweils 20% für die Jahre 2028 und 2029 vornimmst, ergibt sich für beide Jahre die folgende Steuerersparnis:

20282029
Anschaffungskosten (nach IAB)200.000 Euro
lineare Abschreibung (5%)10.000 Euro10.000 Euro
Sonderabschreibung (20%)40.000 Euro40.000 Euro
Abschreibungen gesamt 50.000 Euro50.000 Euro
Steuerersparnis (45% auf 50.000)22.500 Euro22.500 Euro

Nach der Anschaffung sparst Du in den Jahren 2028 und 2029 jeweils 22.500 Euro Steuern ein. Ab dem Jahr 2030 profitierst Du davon, dass Du in den folgenden 18 Jahren jeweils 10.000 Euro als lineare Abschreibungen steuermindernd absetzen kannst. 

Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage: Was kommt davor? 

Um mit Deiner PV-Anlage keine finanzielle Bruchlandung zu erleiden, entwickelst Du vor der Investition ein solides wirtschaftliches Konzept. Dabei ist es wichtig, dass Du Dich an die folgenden drei Grundsätze hältst und nach der vorgegebenen Reihenfolge vorgehst:

  • Wirtschaftlichkeit geht immer vor Steuern sparen: Du prüfst zuerst, ob sich die Investition wirklich für Dich lohnt. Anschließend denkst Du über den Effekt des Steuersparens nach. 
  • Beachte und nutze die Lenkungsfunktion des Staates: Ein Investment, das der Staat als sinnvoll erachtet, wird er in irgendeiner Form honorieren. So unterstützt er z. B. Deine Investition in eine PV-Anlage mit steuermindernden Abschreibungen.   
  • Beziehe die Hebel- und Zinseszinseffekte Deines Investments ein: Diese Mechanismen führen dazu, dass sich das Investment noch interessanter für Dich gestaltet. Schaust Du 20 Jahre nach vorn, wird sich Deine Eigenkapitalrendite deutlich steigern. 
Vor der PV-Investition musst Du einige wichtige Schritte erfüllen.

Steuern in Vermögen umwandeln durch den Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaik

Wie schon erwähnt, solltest Du bei der Finanzierung Deiner PV-Anlage die Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen verlieren. Deshalb solltest Du hier so wenig Eigenkapital einsetzen wie möglich. In unserem Beispiel zeigen wir Dir, wie Du Deine Photovoltaikanlage anschaffst, ohne einen Euro eigenes Kapital aufzuwenden.

Beispiel 4: 

Bleiben wir bei unserer PV-Anlage aus dem Beispiel 2. Hier haben wir Anschaffungskosten in Höhe von 400.000 Euro veranschlagt. Nutzt Du den IAB als vorweggenommene Abschreibungen, minderst Du Dein zu versteuerndes Einkommen um 200.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 45% ergibt sich eine Steuerentlastung von 90.000 Euro.

Du kannst den IAB in jedem Jahr ansetzen, für das noch kein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt. Dies erkennst Du daran, dass Dein Steuerbescheid nach § 164 Absatz 2 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Hast Du die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 noch nicht abgegeben, kannst Du auch für dieses Jahr in 2025 den IAB bilden und noch einmal vorweggenommene Abschreibungen in Höhe von 200.000 Euro ansetzen.

Für die Jahre 2024 und 2025 ergibt sich somit eine Gesamt-Steuerentlastung von 180.000 Euro (2024: 90.000 Euro, 2025: 90.000 Euro).

Die verbleibenden 220.000 Euro (Fremdkapital-Anteil) finanzierst Du über einen Kredit, den Du entweder bei Deiner Hausbank aufnimmst oder über ein öffentliches Darlehen (z. B. KFW 270) finanzierst.

Der Vorteil eines Hausbank-Darlehens liegt darin, dass Du mit Deinem Bankberater flexible Laufzeiten für die Rückzahlung des Darlehens vereinbaren kannst und sich über die Hausbank auch die Dachpacht finanzieren lässt. Dafür musst Du allerdings den Nachteil hinnehmen, dass in den Konditionen höhere Zinsen als bei einem öffentlichen Darlehen vereinbart werden. Bei einer soliden Bonität profitierst Du hier von einer Verzinsung des Rückzahlungsbetrages, die knapp über einem Prozent liegt. Der Nachteil des KFW 270-Darlehens ist, dass Du hierüber nicht die Dachpacht finanzieren kannst.

Möchtest Du wissen, wie Du eine PV-Anlage wirtschaftlich finanzierst, lass Dich gerne von uns beraten. Nutze doch jetzt einfach die Gelegenheit und melde Dich zu einem der nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers an. Hier erklärt Dir unser Steuergestalter ausführlich, wie Du eine PV-Anlage solide finanzierst und gleichzeitig Steuern sparst.       

Wie funktioniert die Investition in eine Photovoltaikanlage?

Abschließend möchten wir Dir die folgenden drei Phasen der Investition in eine Photovoltaikanlage vorstellen:

  • Planungsphase
  • Finanzierungs- und Investitionsphase
  • Ertrags- und Bewirtschaftungsphase
Die Investition in eine PV-Anlage kennt drei Phasen.

Planungsphase 

In der Planungsphase planst Du Deine Investition. Um Deinem Ziel – Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage – einen großen Schritt näher zu kommen, beziehst Du hier schon den Investitionsabzugsbetrag ein. Wir unterstellen, dass Du ein Angebot wählst, bei dem die Anschaffungskosten 300.000 Euro betragen. Zusätzlich planst Du circa 50.000 Euro für die Dachsanierung und die Installation der PV-Anlage ein. Deinen persönlichen Steuersatz kalkulieren wir mit 45%.

Die Kosten für Deine gesamte Investition ermitteln sich wie folgt:

Anschaffungskosten PV-Anlage: 300.000 Euro

Einmalzahlung für Dachsanierung und Installation: 50.000 Euro

Kosten der Gesamtinvestition: 350.000 Euro

Den Investitionsabzugsbetrag kannst Du nur auf die Anschaffung der PV-Anlage anwenden. Hieraus resultiert der folgende steuerliche Vorteil:

2025
IAB (50% auf 300.000 Euro)150.000 Euro
Steuerersparnis (45%)67.500 Euro

Fazit zur Planungsphase:

Durch die vorweggenommenen Abschreibungen sparst Du in der Planungsphase 67.500 Euro ein.  

Finanzierungs- und Investitionsphase 

Die Steuerersparnis aus dem IAB (67.500 Euro) nutzt Du, um Steuern in Vermögen umzuwandeln und die PV-Anlage zu kaufen. Dies ist Dein Eigenkapitalanteil. Den Fremdkapitalanteil (282.500 Euro für die PV-Anlage und 50.000 Euro für die Installation) finanzierst Du über eine Hausbank oder einen öffentlichen Kredit. Du nutzt also ausschließlich other people`s money, um Deine Investition zu realisieren.

Mit der Anschaffung profitierst Du von der linearen Abschreibung und den Sonderabschreibungen. In unserem Beispiel verteilen wir jeweils 20% des Restbuchwerts auf die Jahre 2028 und 2029.

20282029
Anschaffungskosten (nach IAB)150.000 Euro
lineare Abschreibung (5%)7.500 Euro7.500 Euro
Sonderabschreibung (20%)30.000 Euro30.000 Euro
Abschreibungen gesamt 37.500 Euro37.500 Euro
Steuerersparnis (45%)16.875 Euro16.875 Euro

Fazit zur Finanzierungs- und Investitionsphase: 
Du wendest 0 Euro eigenes Kapital auf, um die PV-Anlage zu finanzieren. Im Jahr der Anschaffung und im Jahr danach profitierst Du von einer Steuererstattung, die bei insgesamt 33.750 Euro liegt.  

Ertrags- Bewirtschaftungsphase

In der Ertragsphase bekommst Du mit der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung den Lohn für Deine Investition. Die Höhe der Einspeisevergütung wird in dem Zeitpunkt festgesetzt, in dem Du die Anlage installierst und zum ersten Mal in Betrieb nimmst.

Auf der anderen Seite steht in der Bewirtschaftungsphase der Aufwand. Damit Du mit Deiner Photovoltaikanlage Strom produzieren kannst, wendest Du Bewirtschaftungskosten für den laufenden Betrieb der Anlage auf. Außerdem beginnst Du in dieser Phase mit der Tilgung des Kredits, den Du bei einer Hausbank aufgenommen hast. Die Höhe der Tilgung orientiert sich an der Laufzeit, die in dem Kreditvertrag vereinbart wurde. Die anfallenden Zinsen setzt Du als Betriebsausgaben von Deinen Erträgen ab. Hierdurch mindert sich nicht nur Dein Gewinn, sondern auch Deine Steuerlast. Das Ziel besteht darin, nach dem Abschluss der Zins- und Tilgungsphase nur noch Einnahmen aus der Einspeisevergütung zu generieren.

Fazit zur Ertrags- und Bewirtschaftungsphase:

In der letzten Phase genierst Du mit der Einspeisevergütung Deinen Ertrag. Sobald die Finanzierung abgeschlossen ist, stehen den Einnahmen keine Kosten mehr entgegen.

Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage: Mit einem umfangreichen Steuerwissen zum Ziel

Um das Investment in eine PV-Anlage zu realisieren, holst Du Dir mit dem IAB zunächst Steuern aus der Vergangenheit zurück. Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage sollte aber nicht Dein oberstes Gebot sein. Vor dem Steuern sparen steht für uns die Wirtschaftlichkeit. Erst richtest Du Deinen Blick darauf, dass Du eine Investition tätigst, die der Fiskus für wirtschaftlich erachtet. Denn nur dann kannst Du davon ausgehen, dass Du durch Abschreibungen oder andere fiskalische Maßnahmen Steuern sparst.

Benötigst Du weitere Informationen zu Deinem PV-Investment oder möchtest Du wissen, wie Du z. B. eine Steuerspar-Strategie mit Immobilien entwickelst, schließe Dich gerne unserem SteuerMentoring an. Denn hier vermitteln wir Dir das Steuerwissen, das Du für Deine praktische Umsetzung zum Steuern sparen benötigst. Lerne uns unverbindlich und kostenlos kennen, indem Du Dich zu einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers anmeldest. Hier bereiten wir komplexe steuerliche Themen praxisnah und leicht verständlich auf. Außerdem bekommst Du die Möglichkeit, Deine individuelle Situation mit unserem Steuergestalter zu besprechen und erste Lösungsansätze zu erhalten.    

FAQ zum Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage

Muss ich für den Betrieb einer Photovoltaikanlage Gewerbesteuer zahlen?

Ja, mit dem Betrieb einer PV-Anlage erzielst Du gewerbliche Einkünfte. Diese unterliegen neben der Einkommensteuer auch der Gewerbesteuer. Als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer einer Personengesellschaft profitierst Du jedoch von dem Gewerbesteuerfreibetrag. Dieser beträgt 24.500 Euro im Jahr. Übersteigen Deine Einnahmen aus der Einspeisevergütung diesen Betrag nicht, zahlst Du keine Gewerbesteuer. Das entbindet Dich jedoch nicht von der Pflicht, eine Gewerbesteuer-Erklärung abgeben zu müssen.

Kann eine PV-Anlage steuerfrei betrieben werden?

Zum 1. Januar 2025 hat der Gesetzgeber die Steuerbefreiung bei dem Betrieb einer PV-Anlage ausgeweitet. Wurde eine Anlage erst nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen, sind die Einnahmen steuerfrei, wenn die Anlage die 30 kW-Grenze nicht überschreitet. Die Neuregelung gilt sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Betrieb einer Photovoltaikanlage. Für PV-Anlagen, die bereits vor diesem Datum in Betrieb genommen wurden, gilt die 15 kW-Grenze.

Welche Steuerformulare brauche ich, wenn die Einnahmen aus einer PV-Anlage versteuert werden müssen?

Mit einer großflächigen Anlage – mehr als 30 kW – musst Du die Einnnahmen aus Deiner PV-Anlage versteuern. Hierzu trägst Du die Zahlen in Deine Steuererklärung ein. Dafür benötigst Du die Anlage EÜR und die Anlage G. Beim Ausfüllen der Formulare unterstützt Dich Dein Steuerberater in Leverkusen.

Welche Unterlagen soll ich der Steuererklärung beifügen?

Damit das Finanzamt Dein Investment anerkennt und Du Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage kannst, fügst Du Deiner Steuererklärung im Idealfall die folgenden Unterlagen bei:

Kaufvertrag für die PV-Anlage

Rechnung über die Installation der Anlage

Vertrag und Abrechnungen für die Einspeisevergütung

Was bedeutet der Nullsteuersatz im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage?

Der Nullsteuersatz wurde bereits mit dem Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Hiernach fällt seit dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr auf die Installation einer PV-Anlage an, wenn diese unterhalb der 30 kW-Grenze liegt.

Auf den Strom, den Deine PV-Anlage in das öffentliche Netz einspeist, fällt nach wie vor Umsatzsteuer an. Dies gilt allerdings nicht, wenn Du bei Deinem Finanzamt die Kleinunternehmerregelung beantragt hast.

Dem Antrag auf die Kleinunternehmerregelung stimmt Dein Finanzamt zu, wenn Dein Brutto-Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro betrug und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro steigen wird.

Wie kann ich eine PV-Anlage abschreiben?

Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage funktioniert auch durch Abschreibungen. Musst Du die Einnahmen aus einer großen PV-Anlage versteuern, minderst Du den steuerpflichtigen Gewinn dadurch, dass Du den Werteverzehr berücksichtigst. Für die Ermittlung der Abschreibung beziehst Du die Nettoanschaffungskosten und die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der AfA ein. Laut den amtlichen AfA-Tabellen liegt diese bei 20 Jahren.

Kann ich für die Investition in eine PV-Anlage den Investitionsabzugsbetrag bilden?

Ja, bei der Anschaffung einer PV-Anlage kannst Du von dem IAB profitieren, weil es sich hierbei um ein bewegliches Wirtschaftsgut handelt und der Betrieb einer PV-Anlage steuerlich als eigenständiger Gewerbebetrieb anerkannt ist. Der IAB darf den Betrag von 200.000 Euro nicht übersteigen. Weil Du den IAB in Höhe von 50% der Anschaffungskosten bilden kannst, dürfen diese 400.000 Euro nicht übersteigen.

Wodurch unterscheidet sich der IAB von den Sonderabschreibungen?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eine Abschreibung. Sie ist ebenfalls im § 7g EStG geregelt. Anders als die reguläre Abschreibung oder die Sonderabschreibungen, senkst Du Deine Steuerlast mit dem IAB bis zu drei Jahre bevor Du den Vermögensgegenstand tatsächlich angeschafft hast.

Die Sonderabschreibungen von ingesamt 40% der Anschaffungskosten, machst Du im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren steuermindernd geltend. Beide Abschreibungen können – ebenso wie die reguläre Abschreibung – nebeneinander berücksichtigt werden.

Kann ich Reparaturen für die Photovoltaikanlage steuerlich geltend machen?

Ja, wenn Du für den Betrieb der PV-Anlage ein Gewerbe angemeldet hast, kannst Du alle Kosten, die für den Betrieb der Anlage aufgewendet werden müssen, als Betriebsausgaben in der Anlage EÜR berücksichtigen. Hier wirken sie sich steuermindernd aus.

Betreibst Du eine Photovoltaikanlage ohne Gewerbe, kannst Du die Kosten für die Reparatur einer PV-Anlage gemäß § 35a EStG als steuerlich begünstigte Handwerkerleistung ansetzen. Die Kosten wirken sich mit 20% der Gesamtaufwendungen aus. Maximal können hier aber nur 1.200 Euro angesetzt werden.

In welchen Fällen lohnt sich die Anschaffung einer Photovoltaikanlage nicht?

Sie Anschaffung einer Photovoltaikanlage lohnt sich nicht, wenn der Stromverbrauch des Gebäudes, auf dem die Anlage installiert werden soll, zu gering ist. Überdies solltest Du wissen, wie Du die PV-Anlage optimal finanzierst. Hierzu gehört auch die Überlegung einen IAB zu bilden.

Du hast weitere Fragen zum Thema Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage? Dann nimm gerne an einem unserer kostenfreien Live-Webinare mit Nelson Cremers teil. Hier beantworten wir Dir alle Deine Fragen zum Steuern sparen. Außerdem geben wir Dir weitere smarte Tipps an die Hand, mit denen Du Deine Steuerlast drastisch senkst. Melde Dich jetzt an, um schon bald von einer informativen Weiterbildung zu profitieren.

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