Geht es um das Steuern sparen, gerätst Du als Einzelunternehmer schnell ins Hintertreffen. Das gilt umso mehr, wenn Dein Unternehmen hohe Gewinne erzielt. Möchtest Du richtig Steuern sparen und Dein Vermögen nachhaltig schützen, solltest Du Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln. In diesem Beitrag erfährst Du, wann der beste Zeitpunkt ist und welche Steuervorteile Du mit einer Holdingstruktur umsetzen kannst. Nicht zuletzt schaffst Du es mit einer Holding, Geld steueroptimiert auf Dein Privatkonto zu transferieren.
Wann ist ein Einzelunternehmen sinnvoll?
Wenn Du mit Deiner Selbstständigkeit startest, macht ein Einzelunternehmen durchaus Sinn. Denn in der Anfangszeit einer Existenzgründung, führen hohe Anfangsinvestitionen dazu, dass Du einen Verlust erwirtschaftest. Mit diesem Verlust generierst Du eine Steuerersparnis von bis zu 45%.
Beispiel 1:
Wir nehmen an, dass Dein persönlicher Steuersatz bei 45% liegt. Stell Dir vor, dass Du Dir mit einem Einzelunternehmen eine nebenberufliche Existenz aufbaust. Im ersten Jahr der Existenzgründung erwirtschaftest Du einen Verlust von 3.000 Euro. Diesen Verlust kannst Du mit Deinen anderen positiven Einkünften (z. B. aus einer Angestelltentätigkeit oder einer Vermietung) verrechnen. Hierdurch mindert sich Dein zu versteuerndes Einkommen. Für das Finanzamt ist dies die Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Steuer. Deine Steuerersparnis liegt bei 1.350 Euro (45% von 3.000 Euro).
Verwendest Du den gesamten Gewinn Deines Einzelunternehmens für private Investitionen, bietet es sich ebenfalls für Dich an, im Einzelunternehmen zu bleiben. Denn in einem Einzelunternehmen macht es keinen Unterschied, ob Du Geld entnimmst oder in dem Betrieb lässt. Hier versteuerst Du immer den kompletten Gewinn.
Beispiel 2:
Mit Deinem Einzelunternehmen erzielst Du einen Gewinn von 120.000 Euro. Um Deinen privaten Konsum zu decken, entnimmst Du monatlich 10.000 Euro (120.000 Euro im Jahr). Auf Deinen Gewinn erhebt das Finanzamt 45% Einkommensteuer. Ob Du monatlich Geld für Dich entnimmst oder nicht, spielt für das Finanzamt keine Rolle. Du zahlst auch 45% Steuern, wenn Du das Geld komplett in Deinem Einzelunternehmen lässt. Wann es sich lohnt, Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln, erfährst Du, wenn Du weiterliest.
Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Wann macht das Sinn?
Erzielst Du mit Deinem Betrieb Gewinne, solltest Du Dich mit der Umwandlung in eine Holdingstruktur beschäftigen. Wir vom SteuerMentoring empfehlen Dir, Dich an den folgenden Regeln zu orientieren:
Wandel Dein Einzelunternehmen in eine GmbH um, wenn
- der Gewinn Deines Unternehmens um mindestens 50.000 Euro höher ist als Du für Deinen privaten Konsum benötigst.
- Dein Gewinn als Single mindestens 90.000 Euro (bei Zusammenveranlagung: 140.000 Euro) beträgt.
Beispiel 3:
Du erzielst mit Deinem Einzelunternehmen einen Gewinn von 120.000 Euro. 60.000 Euro benötigst Du für Deinen privaten Konsum. Deine Einkommensteuerlast: 54.000 Euro (45% von 120.000 Euro)
Hättest Du den Gewinn von 120.000 Euro mit einer GmbH erzielt, zahlst Du nur circa 30% Unternehmenssteuern. Diese setzen sich aus der Körperschaftsteuer von 15% und der Gewerbesteuer von ebenfalls circa 15% zusammen. Deine Steuerlast beträgt hier nur noch 36.000 Euro (30% von 120.000 Euro)
Mit der Umwandlung Deines Einzelunternehmens in eine GmbH sparst Du hier 18.000 Euro. Außerdem ist es Dir mit einer GmbH oder einer Holding möglich, Geld steueroptimiert aus dem Unternehmen auf Dein Privatkonto zu transferieren. Welche Alternativen sich für Dich anbieten, verraten wir Dir gleich.
Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: 2 Schritte bis zur Holding
Von Deinem Einzelunternehmen bis zur Holdingstruktur gehst Du die beiden folgenden Schritte:
- GmbH gründen
- Holdingstruktur aufbauen
GmbH gründen
Gründest Du eine GmbH, versteuerst Du Deine laufenden Einnahmen nur noch mit der Flat-Tax-Steuer von circa 30%. Damit Du dieses Ziel umsetzen kannst, gehst Du am besten wie folgt vor:
- Du gründest eine GmbH und schließt einen notariell bestätigten Gesellschaftsvertrag ab. In diesem Gesellschaftsvertrag bestimmst Du ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. So sieht es § 5 Absatz 1 GmbHG vor. Dieses Mindeststammkapital muss bei der Gründung zu 50% (12.500 Euro) eingezahlt werden.
Bei der Umwandlung in eine GmbH beachten Du und Dein Steuerberater die Vorschriften des § 20 UmwG.
Holdingstruktur aufbauen
Mit Deiner neu gegründeten Kapitalgesellschaft kannst Du gleich – oder auch später – eine Holdingstruktur errichten. Holdingstruktur heißt: Du installierst über Deiner operativ tätigen GmbH eine weitere Kapitalgesellschaft. Dies kann auch eine UG oder eine eingetragene Genossenschaft (eG) sein. Der Termin hängt davon ab, was Du erreichen möchtest und wie schnell die Ziele umgesetzt werden sollen.
Beachte:
Wichtig ist, dass Du beim Wechsel vom Einzelunternehmen in die GmbH die 7-Jahresfrist einhältst. Dies bedeutet, Du musst die Anteile an Deiner GmbH für mindestens 7 Jahre halten. Nur unter dieser Voraussetzung, zahlst Du auf die Umwandlung in eine GmbH keine Steuer. Verkaufst Du Deine Anteile innerhalb der 7-Jahresfrist, musst Du einen Teil der Steuer zurückzahlen.
Die direkte Umsetzung in eine Holding erfolgt durch einen Anteilstausch. Dies bedeutet, Du bringst Dein Einzelunternehmen in die GmbH ein. Als Gegenleistung erhältst Du Anteile an der GmbH. Sobald dies geschehen ist, werden die Gewinne der operativen GmbH in die Holding transferiert. Dein Steuervorteil: Auf eine Ausschüttung innerhalb der Holding zahlst Du effektiv nur 1,5% Steuern.
Beispiel 4:
Deine operativ tätige GmbH erzielt einen Gewinn von 100.000 Euro. Hierauf fallen circa 30% (30.000 Euro) Unternehmenssteuern an. Nach Steuern bleibt ein Restgewinn von 70.000 Euro.
Schüttest Du diese 70.000 Euro an die Holding aus, fallen hierauf nicht mehr als 1,5% Steuern an. Dies sind 1.050 Euro. Würdest Du die 70.000 Euro an Dich als natürliche Person ausschütten, käme die Abgeltungssteuer von 25% ins Spiel. Deine Steuerlast würde in diesem Fall auf 17.500 Euro ansteigen. Du sparst hier also 16.000 Euro Steuern.
Zusätzlich profitierst Du davon, dass Deine Holding die 70.000 Euro für betriebliche Investitionen nutzen kann. Mit den Abschreibungen auf diese Gegenstände sinkt Deine Steuerlast noch weiter. Musst Du gerade keine Investitionen tätigen, baust Du Dir mit den Ausschüttungen innerhalb einer Holding ein Vermögen auf, das Du optimal sicherst.
Beachte:
Für die Rechtsform der Holding musst Du nicht zwingend eine GmbH wählen. Du kannst Dich z. B. auch für eine UG oder eine eingetragene Genossenschaft (eG) entscheiden.
Möchtest Du einmal live erleben, wie Steuergestaltung auf dem Niveau eines Großkonzerns für mittelständische Betriebe funktioniert, nimm gerne das folgende Angebot an: Wir laden Dich zu einem kostenlosen Live-Webinar mit Nelson Cremers ein. Hier erfährst Du, wie Du Deine Steuerlast nachhaltig senkst und Dir einen soliden Vermögensschutz aufbaust.
Deine Steuervorteile mit der Holdingstruktur
Mit dem Weg von einem Einzelunternehmen in eine GmbH sicherst Du dir die folgenden Steuervorteile:
- Gehalt ist als Betriebsausgabe absetzbar
- Steuerfreier Geldtransfer auf Privatkonto
- Tilgungsvehikel hilft bei der Steueroptimierung
Gehalt ist als Betriebsausgabe absetzbar
Deine GmbH bietet Dir die Möglichkeit, Dich als Geschäftsführer anzustellen. Du wirst dann quasi wie ein lohnsteuerpflichtiger Arbeitnehmer behandelt. Dein Vorteil: Das Gehalt und die Lohnsteuer, die die GmbH von Dir einbehält und an das Finanzamt überweist, stellen abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Diese Betriebsausgaben führen in der GmbH zu einer Steuersenkung.
Beispiel 5:
Als Geschäftsführer Deiner GmbH beziehst Du ein Jahresgehalt von 60.000 Euro. Hierauf fallen 15.000 Euro Lohnsteuer an. Diese Lohnsteuer behält die GmbH von Deinem Gehalt ein und gibt sie an das Finanzamt weiter. Hierdurch entstehen Betriebsausgaben von insgesamt 75.000 Euro. Diese 75.000 Euro mindern den steuerpflichtigen Gewinn von 200.000 Euro. Zu versteuern sind nur noch 125.000 Euro.
Die Lohnsteuer von 15.000 Euro versteuerst Du auf der privaten Ebene. Weil Du dieselbe Summe aber in der GmbH steuermindernd geltend machen kannst, ergibt sich für Dich kein Steuernachteil.
GmbH-Darlehen steuerfrei auf Privatkonto
Alternativ vereinbarst Du mit Deiner GmbH einen Darlehensvertrag. Hierin bestimmst Du, dass Deine GmbH Dir ein Darlehen von z. B. 150.000 Euro auszahlt. Da eine Darlehensauszahlung nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen des Einkommensteuerrechts gehört, zahlst Du auf das Darlehen 0% Steuern. Um von diesem Vorteil zu profitieren, solltest Du Dich allerdings an die folgenden Vorgaben halten:
- Der Darlehensvertrag wird in Schriftform geschlossen.
- Für die Rückzahlung des Darlehens wird ein Zinssatz vereinbart, der einem Fremdvergleich standhält.
Tilgungsvehikel hilft bei der Steueroptimierung
Als Tilgungsvehikel setzt Du z. B. eine privat gehaltene Immobilie ein. Verkaufst Du diese Immobilie an Deine GmbH, optimierst Du Deine Steuern auf mehreren Wegen. Schaue Dir hierzu gerne das Beispiel 6 an:
Beispiel 6:
Stelle Dir das Folgende vor: Du hast eine Holdingstruktur und eine Immobilie (Wert: 1 Million Euro), die Du seit länger als 10 Jahren privat vermietest. Verkaufst Du diese Immobilie an Deine GmbH, fällt keine Spekulationssteuer an, weil die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Du musst aber damit rechnen, dass Dein Finanzamt für den Kauf die Grunderwerbsteuer erhebt. Die Höhe der Grunderwerbsteuer orientiert sich nach dem Standort der Immobilie. Liegt diese z. B. in Leverkusen, beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5% des vereinbarten Kaufpreises. Der Kaufpreis entspricht in diesem Beispiel dem Marktwert von 1 Million Euro.
Neben der Grunderwerbsteuer von 6,5% (65.000 Euro) fallen Notarkosten von ungefähr einem Prozent des Kaufpreises (10.000 Euro) an. Damit sind wir insgesamt bei einem Kostenaufwand von 75.000 Euro. Dies ist die negative Seite der Immobilienübertragung. Der positive Aspekt ist mit den Tilgungen des Kaufpreises verbunden, den Du steuerfrei von Deiner GmbH erhältst. Stellst Du es clever an, lässt Du Dir jeden Monat 5.000 Euro (60.000 Euro p.a.) auf Dein Privatkonto überweisen.
Rechnest Du dies einmal bis zum Ende, erhältst Du die nächsten 17 Jahre jährlich 60.000 Euro als steuerfreie Rente.
Mit dem Tilgungsvehikel zahlst Du auf der einen Seite Grunderwerbsteuer (6,5%) und ein Prozent Notarkosten. Auf der anderen Seite generierst Du eine jährliche Rente von 60.000 Euro und Du sparst bis zu 30% Steuern auf die laufenden Mietüberschüsse.
Du bist daran interessiert, Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln? Dann verfolge in dem folgenden Video einen Ausschnitt von unseren TaxDays. Hier erklärt Dir unser Steuergestalter, Nelson Cremers, wie Du Dir dank einer Holdingstruktur eine zu 100% steuerfreie Rente sicherst:
Einzelunternehmen in GmbH umwandeln: Fazit
Mit einer cleveren Steuergestaltung optimierst Du Deine Steuerlast. Dies funktioniert z. B., indem Du Dein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandelst. Hiermit generierst Du nicht nur steueroptimierte Ausschüttungen. Du profitierst auch davon, dass die GmbH Dein Geschäftsführer-Gehalt von der Steuer absetzen kann und die Übertragung einer privat gehaltenen Immobilie an die GmbH Dir zusätzlich positive Steuereffekte bringt.
Du bist Einzelunternehmer und interessierst Dich für smarte Gestaltungen, mit denen Du Deine Steuern im Griff hast. Dann setze Dich gerne mit unserem SteuerMentoring in Verbindung oder melde Dich direkt und kostenlos zu einem der nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers an. Hier präsentiert Dir unser Steuergestalter verschiedene Wege zur Steueroptimierung, die Du direkt umsetzen kannst.