Als Arzt Steuern sparen: Nutze ein MVZ oder andere clevere Steuergestaltungen

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Als Arzt Steuern sparen: Nutze ein MVZ oder andere clevere Steuergestaltungen

Du bist Arzt, Zahnarzt oder Apotheker und möchtest Deine Steuerlast nachhaltig senken? Nach der Erfahrung, die wir in unserem SteuerMentoring gemacht haben, ist hierfür besonders ein Punkt sehr wichtig: ein praxisbewährtes KnowHow in Sachen Steuern. Wir wissen, dass Dir nicht alle Wege offenstehen. So kannst Du für Deine Praxis z. B. keine GmbH als Rechtsform gründen. Es gibt aber andere Möglichkeiten, die Du nutzen kannst, um als Arzt Steuern zu sparen. Welche cleveren Steuergestaltungen Dich bis ans Ziel bringen, liest Du in diesem Beitrag. 

Das Wichtigste in Kürze 

  • Als Arzt zahlst Du Einkommensteuer und unterliegst mit bestimmten Umsätzen auch der Umsatzsteuer.
  • Weil Du Dich für einen freien Beruf entschieden hast, bist Du als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker nicht gewerbesteuerpflichtig.
  • Um als Arzt Steuern zu sparen, schlüpfst Du in eine oder mehrere andere steuerliche Identitäten. Dies ist auch möglich, wenn Du in einem Anstellungsverhältnis stehst. 
  • Mit einer externen GmbH hast Du auch als Apotheker die Möglichkeit, Steuern zu sparen. 
  • Wenn Du einmal live sehen möchtest, wie Steuergestaltung auf dem Niveau der Großkonzerne für den Mittelstand funktioniert, dann trage Dich hier für unser kostenfreies Live-Webinar mit Nelson Cremers ein.

Du bist interessiert? Dann verschaffe Dir mit dem folgenden Videoausschnitt einen Überblick über unseren Steuergestalter. Hier erklärt er Dir, wie er selbst eine clevere Steuergestaltung nutzte und richtig Steuern sparte:

Um als Arzt Steuern zu sparen, kannst Du unterschiedliche Wege gehen. Wir zeigen Dir, wie Du mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) Steuern aus der Vergangenheit zurückholst, wie Du steueroptimiert in Immobilien oder andere Investments investierst und was Du mit einem MVZ oder einer extern geführten GmbH erreichst.

Welche Steuern zahlst Du als Arzt?

Für die Besteuerung Deines Einkommens unterscheidet das Steuerrecht, ob Du als niedergelassener Arzt mit eigener Praxis unterwegs bist oder ob Du bei einem Berufskollegen in einem Anstellungsverhältnis stehst.  

Niedergelassener Arzt mit eigener Praxis 

Als Arzt mit eigener Praxis erzielst Du Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG). Der gesamte Gewinn Deiner Praxis unterliegt der Einkommensteuer. Hierzu rechnen auch die Gelder, die Du monatlich entnimmst, um Deinen privaten Bedarf zu decken (Privatentnahmen). Zusätzlich zahlst Du Umsatzsteuer, wenn Du bestimmte Umsätze erzielst.

Einkommensteuer als niedergelassener Arzt 

Als niedergelassener Arzt bist Du einkommensteuerpflichtig. Da Du Deine Einnahmen in der Einkommensteuerwelt erzielst, orientiert sich das Finanzamt bei der Festsetzung der Steuer an Deinem persönlichen Steuersatz. Dieser liegt in der Spitze bei 45%

Beispiel 1:

Stelle Dir vor, Du erzielst mit Deiner Zahnarztpraxis einen Gewinn von 90.000 Euro. Um Deine privaten Ausgaben zu decken, tätigst Du monatlich eine Privatentnahme von 4.000 Euro (48.000 Euro im Jahr). Für das Finanzamt ist nur der Gewinn von 90.000 Euro interessant. Entspricht dieser Deinem zu versteuernden Einkommen, wird hierauf Dein persönlicher Steuersatz von 45% angewendet. Dies führt zu folgender Belastung in der Einkommensteuer:

Einkommensteuer als niedergelassener Arzt: 90.000 Euro x 45% = 40.500 Euro 

Wie Du als niedergelassener Arzt Steuern sparen kannst, erfährst Du gleich.

 Umsatzsteuer als niedergelassener Arzt 

Für die meisten Deiner Umsätze als niedergelassener Arzt gibt es im Umsatzsteuergesetz die Vorschrift des § 4 Nr. 14a UStG. Hiernach brauchst Du auf Heilbehandlungen, die einen therapeutischen Zweck verfolgen, keine Umsatzsteuer zu zahlen. Sobald Du aber eine nichtärztliche Leistung erbringst, bist Du verpflichtet, Umsatzsteuer zu vereinnahmen und diese an das Finanzamt abzuführen. Zu diesen nichtärztlichen Leistungen gehören z. B.: 

  • Verkauf von Mundhygieneartikeln oder Kontaktlinsen
  • Honorare für eine schriftstellerische Tätigkeit (z. B. ein Fachbeitrag in einer Fachzeitschrift)
  • Leistungen, die außerhalb der Praxis erfolgen (z. B. die kurzfristige Vermietung eines Ferienhauses)

Darüber hinaus bist Du auch mit ärztlichen Leistungen steuerpflichtig, wenn diese nicht aus medizinischen Aspekten notwendig sind. Wichtig: Für den Nachweis des therapeutischen Zwecks bist Du verantwortlich. 

Arzt im Anstellungsverhältnis 

Stehst Du bei einem Berufskollegen in einem Anstellungsverhältnis, versteuerst Du Deine Einnahmen als Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit (§ 19 EStG). Als Arbeitnehmer unterliegst Du mit Deinem Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuer. Weitere Ertragsteuern musst Du nur bezahlen, wenn Du Aktiengewinne versteuern musst. In diesem Fall fällt für Dich eine Abgeltungssteuer von 25% an. 

Beachte: 
Die Abgeltungssteuer beträgt aktuell 25%. In ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 hat die SPD eine Anhebung von 30% beschlossen. Inwieweit diese Forderung zu einer gesetzlichen Grundlage wird, hängt von den weiteren Verhandlungen mit der CDU ab. Informiere Dich gerne weiter auf unserem SteuerMentoring Blog

Infobox: Ertragsteuern

  • Zu den Ertragsteuern rechnen alle Steuern, die sich auf das zu versteuernde Einkommen einer steuerpflichtigen Person beziehen.
  • Als Ertragsteuern gelten Einkommensteuer (Unterformen: Lohnsteuer und Abgeltungssteuer), Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
  • Die Abgeltungssteuer wird als Ertragsteuer erhoben, wenn Du Aktien oder andere Wertpapiere gewinnbringend verkaufst.
Als Arzt zahlst Du Einkommensteuer und in bestimmten Fällen auch Umsatzsteuer.

Systematisch Steuern sparen: Welche Überlegungen stellst Du vorab an? 

Vorab: Wenn wir von systematischem Steuern sparen sprechen, meinen wir nicht die Tipps, die Dein Steuerberater in Leverkusen kurz vor dem Jahreswechsel für Dich umsetzt. Denn damit senkst Du Deine Steuerlast nur in einem überschaubaren Ausmaß. Möchtest Du aber richtig Steuern sparen als Arzt oder Apotheker, entwickelst Du einen festen Plan. Dieser Plan sieht neben dem Steuern sparen auch vor, dass Du Dein aufgebautes Vermögen optimal absicherst. Dieses Vermögen schaffst Du Dir mit dem IAB, der Vermietung einer Immobilie oder anderen smarten Steuergestaltungen. 

Du denkst, Dein Steuerberater hat alles in der Hand und berät Dich umfassend? Ja, das macht er. In dem folgenden Video verrät Dir unser Steuergestalter, Nelson Cremers, warum dies aber nicht ausreicht und Du Deine Steuern nicht an Deinen Steuerberater delegieren solltest:

Steuern aus der Vergangenheit zurückholen: Nutze den IAB

Der Investitionsabzugsbetrag ist eine Abschreibung, die Du machst, bevor Du einen abschreibbaren und beweglichen Gegenstand tatsächlich anschaffst. Dies kann z. B. die Büroeinrichtung für Deine Praxis, ein Firmenwagen oder eine Photovoltaikanlage sein. Wichtig ist, dass die folgenden Bedingungen des § 7g EStG erfüllt sind:

  • Der Gegenstand ist beweglich und abnutzbar
  • Der Nutzungsanteil des Gegenstands in der Praxis beträgt mindestens 90%. Alternativ wird der Gegenstand an ein anderes Unternehmen vermietet.
  • Der Gewinn Deiner Praxis beträgt nicht mehr als 200.000 Euro.
  • Die tatsächliche Anschaffung des Gegenstands erfolgt spätestens drei Jahre nachdem der IAB gebildet wurde. 

Sind alle Voraussetzungen für den IAB erfüllt, setzt Du 50% der Anschaffungskosten gewinnmindernd an, bevor Du einen Euro für die Anschaffung des Gegenstandes aufgewendet hast. 

Aus praxiserprobter Erfahrung wissen wir, dass Du mit dem IAB gut starten kannst, wenn Du richtig Steuern sparen und Vermögen aufbauen möchtest. Denn der IAB hilft Dir, Steuern aus der Vergangenheit zurückzuholen. Diese zurückgeholten Steuern bringen Dir einen enormen Liquiditätsvorteil, den Du nutzt, um clever zu investieren. 

Wie Du den IAB optimal für Dich verwendest, zeigt Dir das folgende Beispiel:

Beispiel 2:

Wir nehmen an, Du hast 2023 und 2024 mit Deiner Arztpraxis jeweils einen Gewinn von unter 200.000 Euro erwirtschaftet. Die Steuerbescheide sind für beide Jahre unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Absatz 3 AO) ergangen. Für Dich heißt dies, dass beide Steuerveranlagungen noch geändert werden können. In 2025 benötigst Du dringend eine komplette Praxiseinrichtung. Kostenpunkt circa 400.000 Euro. Dies sind die besten Voraussetzungen, um den IAB in Deinem Unternehmen und für die Jahre 2023 und 2024 einzusetzen. Weil der Zeitraum von drei Jahren noch nicht überschritten ist und beide Steuerveranlagungen noch offen sind, kannst Du in jedem Jahr einen IAB von bis zu 200.000 Euro bilden. Durch die Minderung der Gewinne tritt in beiden Jahren die folgende Steuerersparnis ein:

IAB 2023: 200.000 Euro x 45% = 90.000 Euro

IAB 2024: 200.000 Euro x 45% = 90.000 Euro 

Insgesamt bekommst Du in 2025 eine Steuererstattung von 180.000 Euro (90.000 Euro + 90.000 Euro). Dieses Rückholpotential nutzt Du, um es zu investieren und Dir ein Vermögen aufzubauen.

Das Interessante ist, dass Du den IAB auch außerhalb Deiner Arztpraxis bilden kannst. Wie Du hierbei vorgehst, zeigen wir Dir später am Beispiel der Investition in eine Photovoltaikanlage.  

Du möchtest mit dem IAB Steuern sparen und hast noch ein paar Fragen, die Deine persönliche Steuersituation betreffen? Dann fertige eine Liste mit all Deinen Fragen an und stelle sie unserem Steuergestalter direkt während eines Live-Webinars mit Nelson Cremers. Die Anmeldung ist für Dich absolut kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns, wenn Du schon beim nächsten Mal dabei bist. 

Immobilien oder Photovoltaikanlage: Zwei interessante Steuergestaltungen außerhalb Deiner Arztpraxis 

Hier stellen wir Dir zwei Steuergestaltungen vor, die Du als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker auch außerhalb Deiner beruflichen Sphäre in Angriff nehmen kannst. Diese Steuergestaltungen betreffen die Investition in Immobilien oder in eine Photovoltaikanlage.  

Steuern sparen mit Immobilien

In diesem Abschnitt zeigen wir Dir, wie Du mit Immobilien als Arzt Steuern sparen kannst. Hierzu gehst Du mit uns den Weg eines cleveren Immobilien-Investors. Wir gehen davon aus, dass Du Dir privat eine Immobilie angeschafft hast, die Du steueroptimiert und gewinnbringend vermieten möchtest. Entscheidend für das weitere Vorgehen ist, welches Ziel Du Dir vorgibst. Möchtest Du von den Mieteinnahmen leben oder möchtest Du für den Verkauf Deiner Immobilien einen steueroptimierten Preis erzielen, den Du Dir später als steuerfreie Rente auszahlen lassen kannst. Abhängig von dieser Entscheidung, zeigen wir Dir in zwei Beispielen auf, welche möglichen Alternativen sich für Dich anbieten.

Es gibt zwei Wege, um mit Immobilien Steuern zu sparen.

Zunächst unterstellen wir, dass Du eine Immobilie hast, die Du zurzeit vermietest. Für später planst Du den Verkauf, um von dem Veräußerungspreis leben zu können. Stell Dir vor, dass diese Immobilie zum Verkaufszeitpunkt einen Marktwert von 1 Million Euro hat. Wäre es nicht genial, wenn Du diesen Veräußerungspreis steuerfrei auf Dein Privatkonto bekommst? Das folgende Beispiel zeigt Dir, wie es funktioniert: 

Beispiel 3:  

Mit einer einfachen Steuergestaltung ist es möglich, einen steuerfreien Veräußerungserlös für Deine Immobilie zu bekommen. Hierzu musst Du nur die sogenannte Spekulationsfrist des § 23 Absatz 1 EStG abwarten. Die Spekulationsfrist sieht vor, dass der Zeitraum zwischen der Anschaffung und dem Verkauf der Immobilie mindestens 10 Jahre beträgt. Hältst Du diese Frist ein, verkaufst Du die Immobilie, ohne einen Euro Steuer zu zahlen. 

Zum Vergleich:

Verkaufst Du die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist, erhebt das Finanzamt die Spekulationssteuer. Hierbei orientiert es sich an Deinem persönlichen Steuersatz. Nehmen wir an, Dein persönlicher Steuersatz liegt bei 45%. Dann ermittelt sich die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn wie folgt:

Steuer auf Immobilienverkauf = 1 Million Euro x 45% = 450.000 Euro

Fazit:

Wenn Du die Immobilie für mindestens 10 Jahre hältst, sparst Du hier 450.000 Euro Steuern

Jetzt erfährst Du, wie Du vorgehst, wenn Du langfristig von Deinen Mieteinnahmen leben möchtest. Hierzu musst Du wissen, dass Du in der Körperschaftsteuerwelt Deine Steuerlast um bis zu 30% senken kannst. Denn mit der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH (VV-GmbH) zahlst Du auf die laufenden Mietüberschüsse nur eine Körperschaftsteuer von 15%. Um diese geringe Besteuerung zu erreichen, darf Deine GmbH keine andere Tätigkeit als das Halten und das Vermieten der Immobilien aufnehmen. Du hast weitere Fragen? Dann nimm gerne direkt zu unserem SteuerMentoring Kontakt auf. 

Beispiel 4:

Um steueroptimiert von Deinen Immobilien zu leben, verkaufst Du diese an Deine vermögensverwaltende GmbH. Berechtigterweise führst Du an, dass bei einem Immobilienverkauf Grunderwerbsteuer anfällt. Dies ist auch hier nicht anders. Allerdings kennen wir eine Lösung. mit der Du die Grunderwerbsteuer drastisch reduzierst:

Als Verkaufspreis wählst Du einen Betrag, der weit unter dem aktuellen Marktwert von 1 Million Euro liegt. Nach der Rechtsprechung kannst Du hier einen Wert ansetzen, der bis zu 90% unter dem Marktwert liegt. Gehen wir von einem Verkaufspreis von 100.000 Euro aus, wird für Dich die folgende Grunderwerbsteuer fällig:

Grunderwerbsteuer für Immobilie in NRW: 100.000 Euro x 6,5% = 6.500 Euro 

Hättest Du die Immobilie zum aktuellen Marktwert von 1 Million Euro verkauft, hätte die Steuer auf 65.000 Euro geläutet. Du sparst hier also 58.500 Euro.

Hinsichtlich der Vermietung generierst Du mit Deiner vermögensverwaltenden GmbH einen weiteren Steuervorteil. Denn Deine Mieteinnahmen werden mit nur 15% Körperschaftsteuer belegt. Nehmen wir an, Dein Mietüberschuss beträgt 60.000 Euro ergibt sich mit der VV-GmbH der folgende Unterschied zu einer Privatvermietung:

Steuer bei Privatvermietung: 60.000 Euro x 45% = 27.000 Euro 

Steuer bei Vermietung durch VV-GmbH: 60.000 Euro x 15% = 9.000 Euro 

Fazit:

Mit der VV-GmbH senkst Du Deine Steuerlast um 18.000 Euro. 

Infobox: Grunderwerbsteuer 

  • Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf von Grundbesitz und Immobilien an. 
  • Sie wird von jedem Bundesland separat festgelegt.
  • In Leverkusen und Köln zahlst Du eine Grunderwerbsteuer von 6,5%
  • In Nürnberg und München musst Du 3,5% Steuern auf Deinen Immobilienkaufpreis aufschlagen.

Die Voraussetzungen, die Deine vermögensverwaltende GmbH erfüllen muss, haben wir Dir in unserem Beitrag auf diesem Blog zusammengestellt. Weitere Informationen zum erfolgreichen Steuern sparen mit Immobilien liefert Dir unser Steuergestalter, Nelson Cremers, in dem folgenden Video:


 Als Arzt Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage 

Du sparst auch Steuern mit anderen Investments, wenn Du eine Investition tätigst, die vom Staat gefördert wird. Hierzu gehört in jedem Fall der Kauf einer Photovoltaikanlage, weil der Staat wegen des Klimaschutzes stark daran interessiert ist, die erneuerbaren Energien auszubauen. Wie Du in eine Photovoltaikanlage investierst und dabei gleichzeitig Steuern sparst, zeigen wir Dir in dem folgenden Beispiel:  

Beispiel 5:   

Du gründest ein separates Einzelunternehmen, das von Deiner Arztpraxis absolut unabhängig ist. Du planst die Investition in eine Photovoltaikanlage, die einen Kaufpreis von 400.000 Euro hat. Die Anschaffung soll innerhalb von drei Jahren realisiert werden.  

Zur Finanzierung bildest Du zunächst einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 200.000 Euro (50% der Anschaffungskosten). Bei einem Steuersatz von 45% ergibt sich eine Steuererstattung von 90.000 Euro. Dieses Geld verwendest Du als Eigenkapital, um die PV-Anlage zu finanzieren. Die verbleibenden 310.000 Euro finanzierst Du über ein Darlehen bei Deiner Bank.

Sobald Du die PV-Anlage im Jahr 2028 gekauft hast, geht es mit dem Steuern sparen weiter. Denn auf den Restbuchwert der PV-Anlage von 200.000 Euro (400.000 Euro – 200.000 Euro) nimmst Du steuermindernd lineare Abschreibungen und die Sonderabschreibung nach § 7g Absatz 5 EStG vor. 

Lineare Abschreibung = 200.000 Euro / 20 Jahre = 10.000 Euro 

Sonderabschreibung: 40% von 200.000 Euro = 80.000 Euro 

Im Jahr der Anschaffung sparst Du 90.000 Euro Steuern. Ab dem Jahr 2029 machst Du jedes Jahr die lineare Abschreibung von 10.000 Euro geltend. So sieht es aus, wenn Du als Arzt Steuern sparst. Alles, was Du noch über das Steuern sparen mit einer Photovoltaikanlage wissen musst, liest Du in unserem ausführlichen Beitrag auf diesem Blog.  

Was bringt Dir die Gründung eines MVZ? 

Wenn Du als Arzt Steuern sparen möchtest, beachte unbedingt diesen Rat: Schaff Dir mindestens eine zweite steuerliche Identität an. Wir wissen, dass Du als Arzt oder als Zahnarzt Du keine gewerbliche GmbH gründen darfst. Du profitierst aber mit einem Medizinischen Versorgungswerk (MVZ). Um dies erfolgreich umzusetzen, berücksichtigst Du die folgenden Punkte: 

Zum Einstieg die Situation, wie sie sich im Moment für Dich darstellt:

  • Du führst Deine Arztpraxis oder Deine Apotheke in einem Einzelunternehmen.
  • Deinen gesamten Gewinn versteuerst Du mit einem persönlichen Steuersatz von 45%.
  • Für alle Schulden haftest Du auch mit Deinem Privatvermögen. 
  • Deine Steuergestaltungsmöglichkeiten sind begrenzt.

Entschließt Du Dich zur Gründung eines MVZ – Medizinisches Versorgungswerk – verändert sich Deine steuerliche Situation wie folgt:

  • Deine Steuerlast sinkt auf 30%
  • Die Haftung für die Schulden in Deiner Arztpraxis oder in Deiner Apotheke bezieht sich nicht auf Dein gesamtes Privatvermögen. 

Damit Du in eine GmbH als MVZ wechseln kannst, erfüllst Du die folgenden Voraussetzungen:

  • Du beteiligst Dich mit mindestens einem weiteren Arzt an dem MVZ. Außerdem musst Du die Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einholen.
  • Der Gewinn Deines Einzelunternehmens liegt deutlich über Deinen Lebenshaltungskosten.
  • Als Single beträgt der Gewinn mindestens 90.000 Euro. Wirst Du mit Deinem Ehepartner zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, versteuert Ihr ein Einkommen von mindestens 140.000 Euro

Wie die steuerlichen Folgen eines MVZ sich gegenüber der Besteuerung einer Einzelpraxis auswirken, verdeutlicht Dir das folgenden Beispiel:

Beispiel 6:

Wir nehmen an, dass Du verheiratet bist und zwei Kinder hast. Mit Deinem Einzelunternehmen erzielst Du einen Gewinn von 200.000 Euro. Für Deine Lebenshaltungskosten entnimmst Du der Arztpraxis jährlich 60.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen liegt über 140.000 Euro. Dies sind optimale Voraussetzungen, um in ein MVZ zu wechseln.

In Deinem Einzelunternehmen erzielst Du einen Gewinn von 200.000 Euro. Auf dieser Basis setzt das Finanzamt gegen Dich eine Einkommensteuer von 68.000 Euro fest. 

Lässt Du Dich von dem MVZ als Geschäftsführer einstellen, kannst Du ein Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro erzielen. Die darauf entfallende Lohnsteuer beträgt 15.000 Euro. Beide Posten kann das MVZ als Betriebsausgaben gewinnmindernd geltend machen. Damit sinkt der Gewinn auf 125.000 Euro (200.000 Euro – 60.000 Euro – 15.000 Euro). Wendest Du hierauf den Steuersatz von 30% an, zahlt das MVZ eine Steuer 37.500 Euro. 

Die Lohnsteuer auf Dein Bruttojahresgehalt (15.000 Euro) behält das MVZ für Dich ein und führt sie an das Finanzamt ab. Deine  gesamte Steuerbelastung beträgt damit 52.500 Euro (37.500 Euro + 15.000 Euro). Dies sind 15.500 Euro Steuern weniger (68.000 Euro – 52.500 Euro) als in Deinem Einzelunternehmen. 

Infobox: Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

  • Einkommensteuer zahlst Du als Inhaber einer Arztpraxis oder einer Apotheke.
  • Je höher Dein Einkommen ist, desto höher fällt die Einkommensteuer aus. Der Spitzensteuersatz liegt aktuell bei 45% bis 49%.
  • Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Personen. Hierzu gehören auch MVZs und GmbHs.
  • Der Körperschaftsteuersatz liegt aktuell bei 15%. Nach der Vereinbarung im Koalitionsvertrag soll der Körperschaftsteuersatz von 2028 bis 2032 für jedes Jahr um einen Prozentpunkt gesenkt werden.  

Als Apotheker Steuern sparen: Wie kann Dir eine externe GmbH helfen? 

Als Apotheker ist es Dir nicht möglich, ein MVZ zu haben. Du kannst aber einen anderen Weg gehen. Hierzu gründest Du eine GmbH, die unabhängig von Deiner Apotheker agiert. 

Die externe GmbH übernimmt die Buchführung und andere Dienstleistungen für Deine Apotheke. Überdies kaufst Du mit der GmbH die Gegenstände und Einrichtungen, die Du in Deiner Apotheke benötigst. Um z. B. ein Firmenfahrzeug oder eine Büroeinrichtung hier nutzen zu können, vermietet die GmbH die Gegenstände an Deine Apotheke. 

Als Apotheker sparst Du Steuern mit einer externen GmbH.

Die erbrachten Leistungen stellt die GmbH Deiner Apotheke in Rechnung. Hierbei achtest Du darauf, dass alle notwendigen Vorgaben der §§ 14, 14a UStG eingehalten werden. Mit dieser Steuergestaltung generierst Du einen interessanten Steuervorteil.

Beispiel 7:  

Stell Dir vor, Du hast neben Deiner Apotheke eine GmbH gegründet, die für Dich die Buchführung übernimmt und bestimmte Gegenstände – z. B. eine Apothekeneinrichtung und ein Firmenfahrzeug – an Deine Apotheke vermietet. Die GmbH erzielt einen Gewinn von 80.000 Euro. 

Aufgrund des Sachverhalts ergeben sich diese Steuerfolgen:

Für Dein Einzelunternehmen ergeben sich Kosten, die den Gewinn um 80.000 Euro schmälern. Bei einem Steuersatz von 45% ergibt sich eine Steuerentlastung von 36.000 Euro.

Die GmbH versteuert ihren Gewinn von 80.000 Euro mit einer Unternehmenssteuer von 30%. Es ergibt sich eine Steuerbelastung von 24.000 Euro.

Dein Steuervorteil: 12.000 Euro

Steuern sparen mit System: Nutze unsere smarten Steuergestaltungen für Deinen Erfolg

Als Arzt, Zahnarzt oder Apotheker hast Du nur begrenzte Möglichkeiten zum Steuern sparen. Denn Du darfst Deine Praxis oder Apotheke nicht als GmbH führen und bist in vielen Fällen auf die Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) angewiesen. Wie Dir unser Beitrag soeben gezeigt hat, gibt es aber einige Steuergestaltungen, die auch Du für Dich nutzen kannst. Wünscht Du Dir weitere Informationen oder hast Du Fragen, melde Dich gerne bei unserem SteuerMentoring. 

Möchtest Du unseren Steuergestalter einmal live erleben und ihm Deine Fragen stellen, empfehlen wir Dir die kostenlose Teilnahme an einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers. Sei mit dabei, wenn er Dir verrät, wie Du als Arzt Steuern sparen kannst und Dein Vermögen optimal sicherst. Die Teilnahme ist absolut unverbindlich.


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