Möchtest Du Steuern sparen als Arzt, sind Dir häufig die Hände gebunden. Denn als Einzelunternehmer versteuerst Du Deine gesamten Einkünfte mit Deinem persönlichen Steuersatz, der nicht selten bei 42% bis 45% liegt. Der Wechsel in die Körperschaftsteuerwelt ist Dir in der Regel nur möglich, wenn Du mit mindestens einem Kollegen ein MVZ gründest. Mit der Thesaurierungsbesteuerung gibt es jedoch einen Weg, wie ein nicht ausgeschütteter Gewinn bei Dir als Einzelunternehmer so besteuert wird wie bei einer Kapitalgesellschaft. Hierfür stellst Du bei Deinem Finanzamt einen Antrag auf die sogenannte “Thesaurierungsbesteuerung”. In diesem Beitrag erklären wir Dir, was sich dahinter verbirgt und wie Du die Thesaurierungsbesteuerung für Dich optimal nutzen kannst.
Was verbirgt sich hinter der Thesaurierungsbesteuerung?
Grundsätzlich und unabhängig von der Höhe Deiner Privatentnahmen versteuerst Du Deinen gesamten Gewinn immer mit Deinem individuellen Steuersatz. Für die Besteuerung ist es also egal, ob Du das Geld auf Deinem Geschäftskonto lässt oder es auf Dein Privatkonto umbuchst. Die Thesaurierungsbesteuerung bildet eine Ausnahme von dieser Grundregel. Sie ist im § 34a EStG gesetzlich geregelt.
Die Vorschrift soll dafür sorgen, dass Du als Einzelunternehmer ebenso behandelt wirst wie eine GmbH. Voraussetzung ist, dass Du einen Gewinn nicht entnimmst, sondern in Deinem Einzelunternehmen lässt.
Anders als bei Dir als Arzt gilt für eine GmbH die Flat-Tax-Steuer von circa 30%, wenn der Gewinn anschließend nicht in dem Unternehmen bleiben soll. Beschließt die Gesellschafterversammlung, dass ein Gewinn in dem Unternehmen bleiben soll, gilt für diesen einbehaltenen (thesaurierten) Gewinn ein noch niedrigerer Steuersatz von 28,25%.
Den letzteren Steuervorteil kannst auch Du als Einzelunternehmer für Dich nutzen, wenn Du bei Deinem Finanzamt die Thesaurierungsbesteuerung beantragst. Zum besseren Verständnis erläutern wir Dir zunächst in dem folgenden Beispiel, wie ein nicht entnommener Gewinn bei einer GmbH besteuert wird.
Beispiel 1:
Stell Dir eine GmbH vor, die einen Gewinn von 100.000 Euro erzielt. Der Alleingesellschafter beschließt, dass von diesem Gewinn 70.000 Euro im Unternehmen thesauriert werden sollen. Dieser thesaurierte Gewinn wird mit dem geringeren Steuersatz von 28,25 % versteuert.
Steuer auf thesaurierten Gewinn: 70.000 Euro x 28,25% = 19.775 Euro
Der nicht thesaurierte Gewinn von 30.000 Euro unterliegt in der GmbH der Flat-Tax-Steuer von circa 30%:
Steuer auf nicht thesaurierten Gewinn: 30.000 Euro x 30% = 9.000 Euro
Mit der Thesaurierungsbesteuerung ergibt sich eine gesamte Steuerlast von 28.775 Euro.
Abwandlung:
Beschließt die Gesellschafterversammlung der Kapitalgesellschaft, 70.000 Euro an die Gesellschafter auszuschütten, würde zunächst der gesamte Gewinn mit der Flat-Tax-Steuer besteuert werden.
100.000 Euro x 30 % = 30.000 Euro
Außerdem müssten die Gesellschafter auf der privaten Ebene die Gewinnausschüttung mit 25% der Abgeltungssteuer unterwerfen:
70.000 Euro x 25% = 17.500 Euro
Fazit:
Plant eine GmbH, einen Gewinn nicht zu thesaurieren, ergibt sich in diesem Beispiel eine Gesamtsteuerbelastung von 47.500 Euro (30.000 Euro + 17.500 Euro). Lässt die GmbH 70.000 Euro in ihrem Unternehmen, erfolgt die Besteuerung zu dem niedrigeren Steuersatz. Es ergibt sich eine Gesamtsteuer von 28.775 Euro. Mit der Thesaurierungsbesteuerung können hier 18.725 Euro Steuern eingespart werden.
Beachte:
Soll ein zunächst einbehaltener Gewinn später doch an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, nimmt das Finanzamt eine Nachversteuerung mit 25% vor.
Nach § 34a EStG kannst Du auch als Einzelunternehmer die Thesaurierungsbesteuerung für Dich nutzen. Wie das funktioniert, erklären wir Dir im nächsten Abschnitt.
Steuern sparen als Arzt: Die zwei Effekte der Thesaurierungsbesteuerung
Als Einzelunternehmer kannst Du die Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG beantragen. Hieraus ergeben sich für Dich die beiden Steuerfolgen:
- Die Gewinne, die Du entnimmst, versteuerst Du weiter mit Deinem individuellen Steuersatz. Dieser beträgt in der Spitze 42% bis 45%.
- Der Teil Deines Gewinns, der auf Deinem Geschäftskonto bleibt, wird nur mit 28,25% versteuert.
Mit der Thesaurierungsbesteuerung findet in der Einkommensteuerwelt ein Systembruch statt, der für Dich insgesamt zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung führt. Diese setzt sich aus dem höheren und dem niedrigeren Steuersatz zusammen. Beachte aber auch, dass eine spätere Entnahme des zunächst thesaurierten Gewinns zu einer Nachversteuerung von 25% führt.
Steuern sparen als Arzt mit der Thesaurierungsbesteuerung bedeutet, dass Du die beiden folgenden Steuereffekte umsetzen kannst:
Steuereffekt 1: Auf nicht entnommene Gewinne fällt eine niedrigere Steuer an.
Steuereffekt 2: Wegen der Steuerdegression in der Einkommensteuerwelt sinkt Dein individueller Steuersatz, weil auch Dein entnommener Gewinn – und damit die Besteuerungsgrundlage – kleiner wird.
Beispiel 2:
Wir nehmen an, Du erzielst mit Deiner Arztpraxis einen Gewinn von 250.000 Euro. Für Deine privaten Lebenshaltungskosten hast Du 100.000 Euro entnommen. Wegen eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses hast Du 30.000 Euro in die Praxis eingelegt.
Dieser Sachverhalt führt zu den folgenden Ergebnissen:
- Dein Gesamtgewinn liegt bei 250.000 Euro.
- Der entnommene Gewinn beträgt 70.000 Euro (100.000 Euro – 30.000 Euro)
- Der nicht entnommene Gewinn beläuft sich auf 180.000 Euro.
Auf den nicht entnommenen Gewinn von 180.000 Euro wird der niedrigere Steuersatz von 28,25% angewendet. Dies führt zu einer Steuerlast von ungefähr 51.000 Euro.
Der individuelle Steuersatz, der für den entnommenen Gewinn von 70.000 Euro maßgeblich ist, sinkt auf 20%. Du zahlst also 14.000 Euro Steuern.
Hättest Du den gesamten Gewinn von 250.000 Euro mit einem individuellen Steuersatz von 45% versteuert, hätte das Finanzamt 112.500 Euro Steuern von Dir gefordert.
Fazit:
Mit der Thesaurierungsbesteuerung sparst Du in diesem Beispiel 47.500 Euro (112.500 Euro – 51.000 Euro – 14.000 Euro) Steuern.
So nutzt Du die Thesaurierungsbesteuerung in der Praxis
Überlege Dir, dass Steuern sparen als Arzt immer schwieriger wird, wenn Du mit Deiner Praxis hohe Einnahmen erzielst. Das gilt erst recht, wenn Du diesen Einnahmen keine hohen Ausgaben mehr entgegensetzen kannst.
Eine für Dich bedeutende Betriebsausgabe sind die Abschreibungen auf den Firmenwert Deiner Praxis. Dieser ist nach 5 Jahren vollständig abgeschrieben. Gehörte dieser Posten zu Deinen größten Betriebsausgaben wird der Anteil der steuerpflichtigen Einnahmen nach der letzten Abschreibung noch größer. Auf der anderen Seite hast Du zu dieser Zeit aber noch nicht alle Tilgungen für die Finanzierung des Kaufpreises geleistet. Neben den hohen Kosten für die Rückzahlung des Darlehens musst Du also auch eine hohe Steuernachzahlung einkalkulieren.
In diesem Fall kann Dir ein Antrag auf Thesaurierungsbesteuerung helfen, weil Du damit verhinderst, dass ein nicht entnommener Gewinn ebenso hoch besteuert wird wie Deine Privatentnahmen.
Kennst Du unseren Beitrag zum Thema “Als Arzt Steuern sparen” auf diesem Blog? Hier haben wir Dir auch erklärt, wie Du Deine Steuerlast außerhalb Deiner Arztpraxis mit einer Immobilie reduzierst. Zur Einstimmung sieh Dir auch gerne das folgende Video mit unserem Steuergestalter an. Hier erklärt Dir Nelson Cremers, welche Steuerfallen Du bei der Übertragung einer Immobilie vermeiden solltest.
Fazit
Du bist Arzt und möchtest Steuern sparen? Dann suchst Du gemeinsam mit Deinem Steuerberater nach geeigneten Lösungen, die Du direkt umsetzen kannst. Eine interessante Steuergestaltung, die Du auch als Arzt nutzen kannst, ist die Thesaurierungsbesteuerung. Mit Deinem Antrag beim Finanzamt profitierst Du als Einzelunternehmer so wie eine Kapitalgesellschaft. Ebenso wie eine GmbH zahlst Du nur 28,25% Steuern auf Deine einbehaltenen Gewinne.
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