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Jörg Richter

Steuerexperte

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Steuern sparen als Angestellter: Nutze verschiedene steuerliche Identitäten

Das Wichtigste in Kürze

Steuern sparen als Angestellter: In diesem Beitrag geben wir Dir die wichtigsten Fakten zu diesem Thema:

  • Lerne mit uns das Geheimnis der “Steuersparmodelle“ kennen.
  • Du erfährst, welche Steuerfreibeträge und Pauschalen Du als Angestellter zum Steuersparen nutzen kannst.
  • Lies in diesem Beitrag, wie Du mit einer Denkmalimmobilie Deine Steuern reduzierst.
  • Steuern sparen als Angestellter: Lasse Dich mit uns zu einem Immobilien-Investor ausbilden.  

Steuern sparen als Angestellter: Was haben die steuerlichen Identitäten damit zu tun?

Du gehst bislang davon aus, dass Du als Angestellter kaum von den Steuersparmöglichkeiten profitierst? Dann wirf Deine vorgefertigte Meinung über Bord und lies unseren Blog-Beitrag. Hier verraten wir Dir, was Du tun kannst, um Dein Ziel – Steuern sparen als Angestellter – umzusetzen. 

Das Geheimnis der “Steuerspar-Modelle” verbirgt sich hinter den verschiedenen steuerlichen Identitäten, die Du Dir schaffst. Als Angestellter nutzt Du die Steuerfreibeträge oder die Pauschalen. Gründest Du ein Einzelunternehmen, kannst Du alle betrieblich veranlassten Kosten steuermindernd ansetzen. Entscheidest Du Dich für eine GmbH, sieht das deutsche Steuersystem eine Steuersenkung von bis zu 30 % vor. Außerdem machst Du in der Bilanz mit dem IAB vorgezogene, steuermindernde Abschreibungen geltend. Investierst Du Dein Geld in Immobilien ergeben sich weitere Alternativen, um auch als Angestellter Steuern zu sparen.

Wichtig ist, dass Du Dich möglichst umfassend über die Sparmöglichkeiten im Steuerrecht informierst und Dich für den richtigen Weg entscheidest. Wir unterstützen Dich gerne. Vereinbare doch einfach ein verpflichtungsfreies Erstgespräch mit einem unserer Berater oder melde Dich zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers an. Hier informieren wir Dich regelmäßig über clevere Lösungen, um auch als Angestellter Steuern zu sparen.

Um effektiv Steuern zu sparen, nutzt Du mehrere steuerliche Identitäten. So profitierst Du als Angestellter von den Steuerfreibeträgen und als GmbH-Gesellschafter von einer steuerbegünstigten Ausschüttung.

Legale Tricks für Angestellte: Die steuerlichen Identitäten im Überblick  

Steuerliche Identität bedeutet, dass Du als Person oder Unternehmen von der Finanzverwaltung eindeutig identifiziert wirst. Diese Identifikation nutzt der Fiskus, um Deine steuerlichen Angelegenheiten zu verwalten. 

Das Steuerrecht unterscheidet die folgenden vier steuerlichen Identitäten:

  • Angestellte
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Unternehmer
  • Investoren 

Angestellte

Als Angestellter nutzt Du z. B. die Steuerfreibeträge, den Werbungskostenpauschbetrag oder eine Denkmalimmobilie, um Deine Steuerlast zu senken.  

Selbstständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler können alle betrieblich veranlassten Kosten steuermindernd ansetzen. Außerdem nutzen sie den Investitionsabzugsbetrag oder die regulären Abschreibungen, um ihre Steuerlast zu mindern.  

Unternehmer

Als Unternehmer wechselst Du von der Einkommensteuerwelt in die Körperschaftsteuerwelt. Mit der Gründung einer GmbH zahlst Du bis zu 30 % weniger Steuern als ein Einzelunternehmer. Außerdem schaffst Du Dir als Anteilseigner oder Geschäftsführer einer GmbH weitere steuerliche Identitäten, mit denen Du Steuern sparst.  

Investoren 

Ein Investor bringt sein Geld in eine Kapitalgesellschaft  – z. B. GmbH, Genossenschaft oder Stiftung – ein. Alternativ gründet er eine Holdingstruktur, mit der er agieren kann, wie ein Konzern. Konzerne nutzen mehrere Identitäten, um diesen ihre Zahlungsströme zuzuweisen. Hierbei sind unterschiedliche steuerliche Regelungen zu beachten, die Du zu Deinem Vorteil nutzen kannst. 

Jede steuerliche Identität macht es Dir möglich, Deine Steuerlast zu senken. Betätigst Du Dich neben Deiner Angestelltentätigkeit als Unternehmer, profitierst Du hier von einer niedrigeren Besteuerung. 

Beachte:

Angestellte, Selbstständige und Freiberufler zählen zu der Einkommenssteuerwelt. Diese werden in der Spitze mit einem persönlichen Steuersatz von 45 % belastet. Steuerfreibeträge, Sonderausgaben und der Ansatz Deiner außergewöhnlichen Belastungen helfen Dir, Deine Steuerlast zu senken. Doch das hilft Dir nicht wirklich, um als Angestellter Steuern zu sparen.   

Investoren und Unternehmer gehören steuerlich zu der Körperschaftsteuerwelt. Die Steuerbelastung dieser steuerlichen Identitäten liegt bei 15 bis circa 30 %. Durchschnittlich legt das Finanzamt bei der Veranlagung einen Steuersatz von 25 % zugrunde. 

Infobox: Körperschaftsteuer 

  • Die Körperschaftsteuer wird von allen Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AktG, UG) erhoben. Sie wird anstelle der Einkommensteuer gezahlt. 
  • Die Körperschaftsteuer ist auf 15 % festgelegt.
  • Als Besteuerungsgrundlage dient der in einem Kalender- oder Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn.
  • Ein ausgeschütteter Gewinn wird nicht mit der Körperschaftsteuer belegt. Die Ausschüttung wird von Dir auf Gesellschafterebene mit 25 % Abgeltungssteuer versteuert. 
  • Bestimmte Körperschaften (z. B. Stiftungen) haben Anspruch auf einen Freibetrag von 5.000 Euro

Aus der unterschiedlichen steuerlichen Belastung lässt sich das gesamte Steueraufkommen in Deutschland ableiten. Annähernd 80 % werden von Angestellten, Selbstständigen und Freiberuflern getragen. Die verbleibenden 20 % holt das Finanzamt sich von Unternehmern und Investoren. Möchtest Du auch zu diesen Steuersparern gehören, solltest Du als Angestellter über die Schaffung weiterer steuerlicher Identität nachdenken. Denn als Unternehmer oder Investor ergeben sich für Dich mehrere Möglichkeiten, um richtig Steuern zu sparen.

Möchtest Du wissen, welche steuerliche Identität Dir Vorteile bringt, melde Dich gerne zu einem unserer nächsten Live-Webinare mit Nelson Cremers an.     

Steuern sparen als Angestellter: Welche Möglichkeiten hast Du? 

Das Steuerrecht ermöglicht es Dir auf verschiedenen Wegen, als Angestellter Deine Steuerlast zu senken. Hierzu nutzt Du die Steuerfreibeträge und die Pauschalen. Weitere Möglichkeiten, um als Angestellter Steuern zu sparen, hast Du mit dem geldwerten Vorteil, Deinen Beiträgen zur Krankenversicherung oder einer Denkmalimmobilie. Außerdem kannst Du Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung steuermindernd angeben.   

Steuern sparen als Angestellter: Profitiere von den Freibeträgen 

Schauen wir uns zunächst die Optionen an, die Du als Angestellter zum Steuernsparen nutzen kannst. Denn bei der Festsetzung Deiner Steuer berücksichtigt das Finanzamt diverse Steuerfreibeträge, die Deine Steuerlast mindern. Hiervon profitieren insbesondere Menschen, denen monatlich ein geringeres Einkommen zur Verfügung steht. Mit dem Ansatz der Steuerfreibeträge reduziert sich Dein zu versteuerndes Einkommen und die Höhe Deiner Steuern. Um eine gerechtere Besteuerung zu erreichen, werden in Deiner Steuererklärung u.a. diese Steuerfreibeträge berücksichtigt:

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag soll das steuerliche Existenzminimum eines Steuerpflichtigen sichern. Der Freibetrag bemisst sich an Deinem jährlichen Einkommen. Beträgt dies im Steuerjahr 2023 nicht mehr als 10.908 Euro, zahlst Du keine Steuern. Lässt Du Dich mit Deinem Ehegatten gemeinsam zur Steuer veranlagen, verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 21.816 Euro

Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr erhöht. Für das Steuerjahr 2024 hat der Gesetzgeber einen Freibetrag von 11.604 Euro (bei Zusammenveranlagung: 23.208 Euro) festgesetzt. Für das Steuerjahr 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 12.084 Euro (bei Zusammenveranlagung: 24.168 Euro).  

Kinderfreibetrag

Hast Du als Angestellter Kinder, kannst Du für jedes Kind einen Kinderfreibetrag bekommen. Zusätzlich zu dem Kinderfreibetrag erhältst Du einen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf Deines Kindes.

Für das Steuerjahr 2024 mindert sich Dein zu versteuerndes Einkommen um 6.384 Euro für jedes Kind. Ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen hat zur Folge, dass Du als Angestellter weniger Steuern zahlst.  

Der Kinderfreibetrag ersetzt das monatliche Kindergeld. Im Rahmen einer Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, was sich für Dich steuerlich günstiger auswirkt. Ist der Kinderfreibetrag die bessere Alternative, wird das Kindergeld mittels einer separaten Verrechnung an die Familienkasse zurückerstattet. Anderenfalls bleibt es bei dem bereits ausbezahlten Kindergeld. In jedem Fall berücksichtigt das Finanzamt die für Dich günstigere Alternative. Du bekommst hiervon aber nichts mit, weil die Günstigerprüfung finanzamtsintern durchgeführt wird.      

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt für das Steuerjahr 2024 4.260 Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro

Du profitierst von diesem Steuerfreibetrag, wenn Du Dein Kind alleine betreust und Du den Anspruch auf den Kinderfreibetrag geltend machen kannst. Das Kind muss mit Dir in einer gemeinsamen Wohnung leben. Außerdem solltest Du darauf achten, dass Du in die Lohnsteuerklasse 2 eingeordnet bist.    

Nutze diese Pauschalen zum Steuern sparen als Angestellter

Wenn Du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, kannst Du neben den Steuerfreibeträgen auch die folgenden Pauschalen in Deiner Einkommensteuererklärung angeben: 

  • Entfernungspauschale
  • Umzugskostenpauschale 
  • Homeoffice-Pauschale
  • Pauschale für Verpflegungsmehraufwand
  • Werbungskostenpauschale

Entfernungspauschale

Als Angestellter wendest Du Kosten auf, um z. B. mit Deinem privaten Kfz oder einem öffentlichen Verkehrsmittel an den Arbeitsplatz zu kommen. Diese Aufwendungen helfen Dir beim Steuern sparen als Angestellter. Denn für jeden Kilometer Deines Fahrweges (Beispiel für eigenes Auto und einfache Fahrt) kannst Du 0,30 Euro steuermindernd in Deiner Steuererklärung ansetzen. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Entfernungspauschale auf 0,38 Euro für jeden gefahrenen Kilometer Deines Arbeitsweges. So kann Steuern sparen als Angestellter auch funktionieren. 

Beispiel 1:

Im Jahr 2023 bist Du an jedem Arbeitstag mit Deinem Auto zum Büro gefahren. Maximal kannst Du hier 220 Arbeitstage ansetzen. Die einfache Entfernung zu Deiner Arbeitsstelle beträgt 28 Kilometer. Die Entfernungspauschale ermittelst Du auf dem folgenden Weg:

Entfernungspauschale:

220 Arbeitstage x 20 Kilometer x 0,30 Euro = 1.320 Euro

220 Arbeitstage x 8 Kilometer x 0,38 Euro = 528 Euro

In Summe setzt Du 1.848 Euro als Entfernungspauschale in Deiner Steuererklärung an. Dies führt dazu, dass Du als Angestellter weniger Steuern zahlst. 

Umzugskostenpauschale

Musst Du umziehen, um einen neuen Job annehmen zu können, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten. Diese beziehen sich z. B. auf das Umzugsunternehmen oder den Makler, den Du mit der Suche einer neuen Wohnung beauftragst. Voraussetzung für den Ansatz als steuermindernde Werbungskosten ist, dass der Umzug betrieblich veranlasst ist oder sich hierdurch Dein Fahrweg zur Arbeitsstelle verkürzt. Dieses musst Du gegebenenfalls nachweisen können. 

Als Umzugskosten sieht der Gesetzgeber die folgenden Beträge vor:

Umzug bis/ab:Umzug alleinjede weitere Person Einzelperson und erste eigene Wohnung 
bis zum 29.2.24886 Eurozusätzlich 590 Euro193 Euro
ab dem 1.3.2024964 Euro zusätzlich 643 Euro177 Euro 

Homeoffice-Pauschale

Arbeitest Du für Deinen Arbeitgeber von zu Hause aus, setzt Du in Deiner Steuererklärung die Homeoffice-Pauschale an. Seit dem Steuerjahr 2023 ist die Homeoffice-Pauschale unbefristet gültig. Als Werbungskosten kannst Du für jeden Tag, den Du im Homeoffice arbeitest, 6 Euro ansetzen. Bei 210 Arbeitstagen im Jahr beträgt die Homeoffice-Pauschale höchstens 1.260 Euro

Pauschale für Verpflegungsmehraufwand

Mit dem Verpflegungsmehraufwand berücksichtigt das Finanzamt die Kosten steuermindernd, die Dir während einer Geschäftsreise für die Verpflegung und für die Unterbringung entstehen. Für das Kalenderjahr 2024 kannst Du die folgenden Pauschalen ansetzen:

  • Für den An- und Abreisetag jeweils 14 Euro
  • Für eine Dauer der Reise von mehr als 8 Stunden: 14 Euro
  • Für eine Dauer der Reise von mindestens 24 Stunden: 28 Euro

Beispiel 2:

Du nimmst vom 1.9. bis zum 5.9. an einem fünftägigen Seminar in einer anderen Stadt teil. Dein Verpflegungsmehraufwand ermittelt sich wie folgt:

Für den An- und Abreisetag (1.9 und 5.9) jeweils 14 Euro = 28 Euro

Für die Zeit vom 2.9. bis 4.9. jeweils 28 Euro = 84 Euro

In Summe machst Du 112 Euro als Verpflegungsmehraufwand in Deiner Einkommensteuererklärung geltend. Hierdurch mindert sich Dein zu versteuerndes Einkommen. Die Folge: Du zahlst als Angestellter weniger Steuern. 

Die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand sind auch nicht höher, wenn Du nachweislich höhere Kosten hattest. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Dein Arbeitgeber Dir die Kosten nicht erstattet hat. Ist dies der Fall, kannst Du den Verpflegungsmehraufwand nicht mehr als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung angeben.

Werbungskostenpauschale

Steuern sparen als Angestellter funktioniert auch mit dem Ansatz der Werbungskostenpauschale (§ 9a EStG – Einkommensteuergesetz -). Diese kommt für Dich in Betracht, wenn Du keine höheren Werbungskosten – z. B. durch die Entfernungspauschale oder die Homeoffice-Pauschale – geltend machen konntest. Für das Steuerjahr 2024 kannst Du Deine jährlichen Einkünfte aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit um 1.230 Euro mindern. Als Werbungskosten kommen z. B. die Fahrten zu Deiner Arbeitsstelle oder die selbst getragenen Kosten für eine Fortbildung in Betracht. 

Beispiel 3:

Im Rahmen Deiner jährlichen Einkommensteuererklärung stellst Du Deine Werbungskosten für die Fahrten zur Arbeitsstelle, die Teilnahme an Seminaren und den Aufwand für Fachliteratur zusammen. Mit der Pauschale für die Arbeitsmittel und der Kontoführungsgebühr betragen Deine Werbungskosten insgesamt 1.050 Euro. Weil dieser Betrag unter der Werbungskostenpauschale liegt, kannst Du 1.230 Euro steuermindernd in der Anlage N der Einkommensteuererklärung ansetzen.    

Steuerlast als Angestellter reduzieren: Was bringt Dir ein geldwerter Vorteil?

Der geldwerte Vorteil ist eine Sachleistung, die Du von Deinem Arbeitgeber zusätzlich zu Deinem Gehalt bekommst. Das Interessante ist, dass die Sachleistung steuerfrei gewährt wird. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So darf ein geldwerte Vorteil, den Du z. B. in der Form eines Tankgutscheins erhältst, die Grenze von monatlich 50 Euro nicht überschreiten. 

Wird die Voraussetzung eingehalten, werden Dir die 50 Euro monatlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt. Damit stehst Du dann besser, als wenn Du und Dein Arbeitgeber eine Gehaltserhöhung vereinbaren. So kann Steuern sparen als Angestellter auch funktionieren.   

Steuern reduzieren: Nutze als Angestellter Deine Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

Für Dein Angestelltenverhältnis schließt Du eine Krankenversicherung ab. Unabhängig davon, ob Du gesetzlich oder privat krankenversichert bist, kannst Du Deine geleisteten Beiträge in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen eintragen.

Steuerlich stellen diese Vorsorgeaufwendungen Sonderausgaben dar. Hierzu gehören auch Spenden oder Deine Aufwendungen für die Kinderbetreuung. Mit diesen Sonderausgaben sparst Du als Angestellter Steuern.   

Steuern sparen als Angestellter mit einer Denkmalimmobilie

Du generierst für Dich einen Steuervorteil, wenn Du eine Denkmalimmobilie anschaffst. Dies liegt daran, dass der Staat ein starkes Interesse an dem Erhalt von Denkmalimmobilien hat. Betätigst Du Dich als Investor einer Denkmalimmobilie, die Du z. B. als Vermietungsobjekt nutzt, profitierst Du von der erhöhten Denkmal-Abschreibung. Denn alle Kosten, die Du für die Renovierung dieser Immobilie aufwendest, kannst Du zu 100 % über einen Zeitraum von 12 Jahren steuerlich geltend machen. Dabei schreibst Du in den ersten acht Jahren jeweils 9 % und in den verbleibenden vier Jahren jeweils 7 % der Renovierungskosten ab. Die gesetzliche Regelung hierzu befindet sich im § 7i EStG (Einkommensteuergesetz). Zusätzlich setzt Du auch die Abschreibung auf die Altsubstanz steuermindernd ab. 

Beispiel 4: 

Du kaufst für 100.000 Euro (Gebäudewert) eine Immobilie, die unter Denkmalschutz (Herstellungsjahr: 1935) steht. Nach den Renovierungsarbeiten möchtest Du die Immobilie als Vermietungsobjekt nutzen. Die Kosten der Renovierung belaufen sich auf 200.000 Euro. 

Die reguläre Abschreibung richtet sich nach § 7 Absatz 4 EStG (Einkommensteuergesetz). Sie beträgt 2 % der Anschaffungskosten. Deine reguläre Abschreibung berechnet sich wie folgt:

Reguläre ( = lineare) Abschreibung = 2 % von 100.000 Euro = 2.000 Euro

Die Abschreibung auf die Sanierung der Denkmalimmobilie ermittelt sich wie folgt:

Denkmal-Abschreibung = 9 % von 200.000 Euro = 18.000 Euro

Mit der Denkmalimmobilie setzt Du im ersten Jahr 20.000 Euro Deiner Kosten über die Abschreibungen ab. Weil sich mit den Abschreibungen auch Dein Einkommen mindert, profitierst Du hier von einer hohen Steuerersparnis.

Damit Du die Denkmalimmobilie für Dich nutzen kannst, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die zuständige Behörde muss die Immobilie als Baudenkmal anerkennen.
  • Für die Renovierungsarbeiten muss eine denkmalrechtliche Genehmigung vorliegen. 
  • Die Immobilie muss vor Beginn an den Auftraggeber der Renovierungsarbeiten übergeben worden sein. Dies bedeutet, dass Du bereits als Eigentümer im Grundbuch vermerkt bist.  

Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen: Wie helfen Dir diese Positionen beim Steuern sparen als Angestellter? 

Die Lohnkosten für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen führen für Dich zu einer Steuerersparnis, wenn Du eine Rechnung vorlegen kannst und die Zahlung unbar leistest.

Zu den Handwerkerleistungen, die Du zum Steuern sparen als Angestellter nutzen kannst, gehören z. B. die folgenden Aufwendungen:

  • Maler- und Lackierarbeiten
  • Austausch und Reparatur von Bodenbelägen
  • Modernisierungsmaßnahmen in Bad und Küche
  • Reparatur und Wartung von Haushaltsgeräten, wie z. B. Spülmaschine oder Waschmaschine 

Als Handwerkerleistungen setzt Du 20 % der Kosten in Deiner Steuererklärung an. Als Höchstbetrag akzeptiert das Finanzamt eine Summe von maximal 1.200 Euro. Wichtig ist, dass Du keine Materialkosten absetzen kannst. Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören neben den Arbeitskosten aber die Fahrtkosten und die Maschinenkosten des Dienstleisters.

  

Die steuerlich abzugsfähigen Handwerkerleistungen setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Achte darauf, dass Materialkosten nicht steuerlich begünstigt sind.

Als haushaltsnahe Dienstleistungen akzeptiert das Finanzamt, Aufwendungen für eine Hausreinigung, eine Putzhilfe, die Pflege des Gartens oder einen Hausmeister. Der Steuervorteil liegt bei maximal 4.000 Euro im Jahr. Zu den notwendigen Unterlagen gehören die Rechnung und der Nachweis, dass Du den Betrag überwiesen hast. 

Starte mit einem Einzelunternehmen 

Nachdem Du weißt, welche Möglichkeiten Du als Angestellter zum Steuersparen nutzen kannst, erfährst Du ab hier, wie Dir andere steuerliche Identitäten dabei helfen. Wir starten mit Dir als Einzelunternehmer. 

Beachte:

Es ist nicht notwendig, dass Du Deine Tätigkeit als Angestellter aufgibst. Schaffe Dir z. B. dadurch eine weitere steuerliche Identität, dass Du nebenberuflich ein Einzelunternehmen oder eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) führst. 

Gründest Du ein Einzelunternehmen, bewegst Du Dich weiter in der Einkommensteuerwelt. Dies bedeutet auch, dass Deine steuerliche Belastung in der Spitze bei 45 % liegt. Dadurch, dass Du z. B. die Abschreibungen auf Deine betrieblichen Investitionen als Betriebsausgaben ansetzt, minimiert sich aber Dein zu versteuerndes Einkommen. Dieses bildet die Grundlage für die Steuerfestsetzung. Je geringer Dein zu versteuerndes Einkommen ist, desto weniger Steuern zahlst Du.   

Infobox: Abschreibungen 

  • Abschreibungen drücken den Werteverzehr von betrieblich genutzten Gegenständen aus.
  • Die gesamten Netto-Anschaffungskosten werden über die Laufzeit der betrieblichen Nutzungsdauer verteilt. 
  • Alle abnutzbaren Gegenstände mit einem Netto-Anschaffungswert von über 1.000 Euro und einer Laufzeit von länger als einem Jahr müssen abgeschrieben werden.
  • Für die Abschreibung von Immobilien gelten besondere Regeln

Beispiel 5:

Neben Deiner Tätigkeit als Angestellter gründest Du ein Einzelunternehmen. Hierdurch ist es Dir möglich, alle Kosten für Anschaffungen als Betriebsausgaben abzusetzen, die Du für Dein Einzelunternehmen benötigst.

Beachte, dass Du Anschaffungen mit einem Nettowert von über 1.000 Euro nicht in einer Summe absetzen kannst. Diese Gegenstände schreibst Du über die Laufzeit ihrer betrieblichen Nutzung ab. Der Vorteil: Deine steuerliche Entlastung erstreckt sich auch auf die Folgejahre. 

Kaufst Du Dir z. B. eine komplette Büroeinrichtung für 13.000 Euro, schreibst Du diese über 13 Jahre ab. Dies bedeutet, dass sich Dein steuerpflichtiges Einkommen für die nächsten 13 Jahre um jährlich 1.000 Euro reduziert. Du profitierst davon, dass Du jedes Jahr Deine Steuerlast senkst.     

Gründe eine GmbH und nutze den Investitionsabzugsbetrag

Die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften. Anders als in der Einkommensteuerwelt steht hier die Gesellschaft selbst im Blickpunkt der Besteuerung. 

Welche Vorteile hast Du mit einer GmbH?   

Mit der Gründung einer GmbH betrittst Du die Körperschaftsteuerwelt. Der Wechsel zu dieser steuerlichen Identität führt zunächst einmal dazu, dass die Steuerlast des Finanzamts auf Deine Gewinne um bis zu 30 % sinkt.

Beispiel 6:

Du betreibst ein Einzelunternehmen, mit dem Du im Steuerjahr einen Gewinn von 90.000 Euro erzielt hast. Abschreibungen und andere betriebliche Kosten wurden schon berücksichtigt.

Für die Besteuerung wendet das Finanzamt Deinen persönlichen Steuersatz von 45 % an. Die Folge: Du zahlst zu viele Steuern.

Hättest Du Dein Geld mit einer GmbH verdient, würde das Finanzamt auf Deinen steuerlichen Gewinn von 90.000 Euro den Körperschaftsteuersatz von 15 % anwenden. Zusätzlich wird der Gewinn mit einer Gewerbesteuer von ebenfalls 15 % belastet. Insgesamt hast Du aber Deine Steuerlast um 15% gesenkt.

Die GmbH ist zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet. Hierfür musst Du mit zusätzlichen Kosten für Deinen Steuerberater rechnen. Auf der anderen Seite stellen die Kosten für den Steuerberater eine Betriebsausgabe dar, die den steuerlich relevanten Gewinn Deiner GmbH mindert. Fazit: Du zahlst also auch hier weniger Steuern. 

Wie nutzt Du in einer GmbH den Investitionsabzugsbetrag? 

Überdies kannst Du mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) ein steuerlich gewolltes Gestaltungsmittel nutzen, das im § 7g EStG (Einkommensteuergesetz) verankert ist. Der IAB ermöglicht Dir vorgezogene, gewinnmindernde Abschreibungen, bevor Du einen betrieblichen Gegenstand angeschafft hast. Das Besondere: Du setzt den IAB bis zu 3 Jahre vor der geplanten Anschaffung an.

Um mit dem IAB auch als Angestellter Steuern zu sparen, musst Du – z. B. als Einzelunternehmer oder mit der Gründung einer GmbH – eine weitere steuerliche Identität schaffen. Die Voraussetzungen für die Nutzung des IAB sind:

  • Dein steuerpflichtiger Gewinn darf nicht mehr als 200.000 Euro betragen.
  • Die geplante Investition nutzt Du zu mindestens 90 % in Deinem Unternehmen. 
  • Alternativ darfst Du den Gegenstand auch an ein anderes Unternehmen vermieten
  • Im Jahr der Planung kannst Du bis zu 50 % der Nettoanschaffungskosten als IAB geltend machen.      
  • Alles, was Du mieten kannst und was ein betrieblicher beweglicher Gegenstand ist, kannst Du für die Berücksichtigung des IABs erwerben. Hierzu zählen z. B. Fahrzeuge, PV-Anlagen, E-Bikes oder eine komplette Büroeinrichtung.   

Die Auswirkungen des IAB im Jahr der Bildung

Beispiel 7:

Im Jahr 2024 planst Du in Deiner GmbH die Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Die Kosten – ohne Umsatzsteuer – belaufen sich auf 200.000 Euro. Du möchtest den Gegenstand spätestens im Jahr 2027 anschaffen. Die übrigen Voraussetzungen für den IAB setzen wir als erfüllt voraus.

Du machst den IAB in Deiner Bilanz für das Jahr 2024 geltend. Dies bedeutet, Du setzt die Nettoanschaffungskosten für die geplante Investition zu 50 % (100.000 Euro) als gewinnmindernde Abschreibung an. 

Deine Steuerersparnis für das Jahr 2024 ermittelt sich wie folgt:

100.000 Euro x 15 % = 15.000 Euro   

Nach der Berücksichtigung der vorgezogenen Abschreibungen (durch den IAB) hat die Photovoltaikanlage noch einen Rest-Buchwert von 100.000 Euro. Dies ist die Bemessungsgrundlage für die lineare Abschreibung. Diese nimmst Du vor, wenn Du den Gegenstand im Jahr 2027 angeschafft hast. 

Welcher steuerliche Vorteil ergibt sich im Jahr der Anschaffung des Investitionsguts? 

Die Photovoltaikanlage hat eine betriebliche Nutzungsdauer von 20 Jahren. Die lineare Abschreibung ermittelst Du wie folgt:

100.000 Euro / 20 Jahre = 5.000 Euro

Im Jahr 2027 mindert sich Dein jährlicher Gewinn um jeweils 5.000 Euro. Zusätzlich kannst Du nach § 7g Absatz 5 EStG Sonderabschreibungen in Höhe von 40 % des Rest-Buchwerts als zusätzliche Betriebsausgabe geltend machen. Damit mindert sich Dein steuerpflichtiger Gewinn noch einmal um 40.000 Euro.

Deine steuerliche Entlastung für das Jahr 2027 ergibt sich wie folgt:

(5.000 Euro + 40.000 Euro) x 15 % =  6.750 Euro   

Die anderen steuerlichen Identitäten einer GmbH

Die GmbH ist für Dich eine steuerliche Identität, um als Angestellter mit einem cleveren Investment Steuern zu sparen. Daneben kannst Du noch drei weitere steuerliche Identitäten mit Deiner GmbH umsetzen. Die drei Gestaltungen helfen Dir, um Geld aus Deiner GmbH auf Dein privates Konto zu transferieren. Das besondere Bonbon: Du senkst gleichzeitig Deine Steuerlast. 

Die drei steuerlichen Identitäten sind:

  • Deine Beteiligung als Anteilseigner
  • Deine Rolle als Geschäftsführer Deiner GmbH
  • Du bist Darlehensnehmer Deiner GmbH

An Deiner GmbH kannst Du als Anteilseigner, Geschäftsführer oder Darlehensnehmer beteiligt sein. Dies sind die drei steuerlichen Identitäten einer GmbH.

Steuern sparen als Angestellter: Deine Beteiligung als Anteilseigner

Als GmbH-Anteilseigner beschließt Du auf der Gesellschafterversammlung, dass Deine GmbH einen Teil des erwirtschafteten Gewinns an Dich ausschüttet. Die Ausschüttung wird auf Deiner privaten Ebene mit 25 % Abgeltungssteuer versteuert.  

Infobox: Gewinnausschüttungen

  • Eine Kapitalgesellschaft schüttet einen Teil des erwirtschafteten Gewinns an die Gesellschafter aus. 
  • Die Ausschüttungen werden für den privaten Konsum der Gesellschafter genutzt. Die Besteuerung erfolgt mit 25 % Abgeltungssteuer.  
  • Der in der GmbH verbleibende Gewinn kann für Investitionen in das Unternehmen genutzt werden.
  • Jede Gewinnausschüttung beruht auf einem Gesellschafterbeschluss. 
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften können keine Gewinnausschüttungen vornehmen. Hier getätigte Entnahmen müssen immer mit dem vollen Steuersatz (in der Spitze 45%) versteuert werden.  

Deine Rolle als Geschäftsführer der GmbH

Übernimmst Du in Deiner GmbH die Rolle des Geschäftsführers, kann die Gesellschaft die hierfür aufgewendeten Lohn- und Sozialversicherungskosten als Betriebsausgaben geltend machen. Weil sich hierdurch der Gewinn der GmbH reduziert, sparst Du gleichzeitig Steuern. Insofern erweist sich diese Lösung als optimaler, als wenn Du eine Ausschüttung nachversteuern müsstest. 

Dein Gehalt ist lohnsteuerpflichtig. Diese Tatsache stellt aber keinen Nachteil für Dich dar, weil Du selbst die Höhe Deines Gehalts bestimmst. Achte hierbei darauf, dass die Lohnsteuer nicht mehr als 30 % beträgt. Damit würdest Du unter den Steuersätzen (Körperschaftsteuer: 15 %, Gewerbesteuer 15 %) liegen, die Deine GmbH ohnehin auf den erwirtschafteten Gewinn zahlen muss.

Du bist Darlehensnehmer Deiner GmbH

Im Steuerrecht gibt es keine Vorschrift, die Deiner GmbH verbietet, Dir als Gesellschafter ein Darlehen auszuzahlen. Dein Vorteil dieser steuerlichen Identität besteht darin, dass Du keine Steuern auf den ausgegebenen Darlehensbetrag zahlen musst. Du solltest aber die beiden folgenden Punkte beachten:

  • Du bestimmst im Darlehensvertrag, zu welchem Zeitpunkt das Darlehen an die GmbH zurückgezahlt werden muss.
  • Du vereinbarst einen Zinssatz, der einem Fremdvergleich standhält. Optimal ist es, wenn Du Dich an den marktüblichen Zinssatz hältst.  

Steuern sparen als Angestellter: Investiere in Immobilien

Eine weitere Möglichkeit zum Steuern sparen als Angestellter, tut sich für Dich mit einem smarten Investment auf: Schaffe Dir eine Immobilie an, um mit den Abschreibungen auf die Investition Steuern zu sparen. Bei der Investition in Immobilien ergeben sich für Dich die z. B. folgenden drei Alternativen:

  • Du schaffst die Immobilie privat an
  • Du gründest eine Immobilien-GmbH
  • Du bringst die Immobilie in eine Stiftung ein

Du schaffst die Immobilie privat an

Kaufst Du das Vermietungsobjekt auf privater Ebene, erzielst Du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Deine Vermietungseinkünfte versteuerst Du in der Einkommensteuer mit einem maximalen Steuersatz von 45 %.

Dein steuerlicher Vorteil: Möchtest Du die Immobilie nach dem Ende der Spekulationsfrist verkaufen, zahlst Du auf den Veräußerungsgewinn keine Steuern. Spekulationsfrist bedeutet, dass Du die Immobilie für mindestens 10 Jahre halten musst. Hältst Du diesen Zeitraum nicht ein, unterliegt der Veräußerungsgewinn einer Besteuerung mit Deinem persönlichen Steuersatz. Maßgeblich für die Berechnung der Spekulationsfrist sind die in dem Kaufvertrag und in dem Verkaufsvertrag genannten Daten.    

Du gründest eine vermögensverwaltende Immobilien-GmbH

Du gründest eine vermögensverwaltende Immobilien-GmbH. Diese erwirbt die Immobilie und erzielt die Mieteinnahmen. Deinen steuerlichen Vorteil generierst Du dadurch, dass Du nur 15 % Körperschaftsteuer zahlt. Denn eine Gewerbesteuerpflicht besteht für die vermögensverwaltende GmbH nicht. 

Aber Vorsicht:

Für eine Immobilien-GmbH ist ein steuerfreier Verkauf des Vermietungsobjekts auch nach dem Ablauf der Spekulationsfrist nicht möglich. So gesehen, stehst Du steuerlich besser, wenn Du die Immobilie in Deinem Privatvermögen hältst. Auf den Veräußerungserlös fallen bei einer GmbH ebenfalls 15 % Steuern an.

Tipp: Den Erwerb einer Immobilie über eine vermögensverwaltende Immobilien-GmbH solltest Du nur in Erwägung ziehen, wenn Du das Vermietungsobjekt dauerhaft halten möchtest. Damit hast Du dann wieder Dein Ziel im Blick: Steuern sparen als Angestellter mit einem smarten Investment. Weitere Einzelheiten zu einer vermögensverwaltenden GmbH erläutern wir Dir gerne. Melde Dich einfach zu unserem nächsten Live-Webinar mit Nelson Cremers an oder vereinbare ein verpflichtungsfreies Erstgespräch mit einem unserer Berater.    

Infobox: Vermögensverwaltende Immobilien-GmbH  

  • Eine vermögensverwaltende Immo-GmbH nutzt Du für die Verwaltung und die Vermietung Deiner Immobilien.
  • Du kannst die GmbH nur für Deine Vermögensverwaltung nutzen. Eine gewerbliche Tätigkeit darf nicht ausgeübt werden.
  • Eine Immobilien-GmbH kann jährlich einen höheren Abschreibungsbetrag geltend machen. Dies führt zu einer zusätzlichen Steuerersparnis.
  • Durch Nutzung der Steuerfreibeträge kann eine vermögensverwaltende GmbH auch steueroptimiert verschenkt oder vererbt werden.  

Steuern sparen als Angestellter: Du bringst die Immobilie in eine Stiftung ein

Gehst Du mit Deiner Immobilie den Weg über eine Stiftung, vereinst Du die Vorteile, die Dir die beiden vorhergehenden Lösungen bringen. Denn bei einer Stiftung werden – ebenso wie bei einer GmbH – Deine Mieteinkünfte mit 15 % versteuert. Du profitierst allerdings auch davon, dass nach § 24 Satz 1 KStG (KStG) die ersten 5.000 Euro nicht der Körperschaftsteuer unterliegen.  

Auf einen Veräußerungserlös brauchst Du mit einer Stiftung keine Steuern zu zahlen, wenn Du das Objekt erst nach zehn Jahren verkaufst. 

Beispiel 8:

Du hast Dir als Angestellter eine Immobilie angeschafft. Vorgabe: Du möchtest diese Immobilie frühestens nach 11 Jahren wieder verkaufen. Der Verkaufserlös soll 1 Million Euro sein. Die monatlichen Mieteinnahmen legen wir auf 5.000 Euro fest. 

Schaffst Du Dir die Immobilie privat an, unterliegen Deine jährlichen Mieteinnahmen von 60.000 Euro (5.000 Euro x 12 Monate) Deinem persönlichen Steuersatz von 45 %.

Von Deinem Steuerberater weißt Du: Auf die Veräußerung der Immobilie fallen keine weiteren Steuern an, da die Spekulationsfrist nach 11 Jahren abgelaufen ist.

Gründest Du eine vermögensverwaltende GmbH (VV-GmbH), die die Vermietung übernimmt, setzt das Finanzamt die laufende Besteuerung wie folgt fest:

Laufende Besteuerung: 60.000 Euro x 15 % = 9.000 Euro

Die Veräußerung der Immobilie ist ebenfalls steuerpflichtig. Hier ergibt sich die folgende Rechnung:

1 Million Euro x 15 % = 150.000 Euro

Insgesamt zahlst Du 159.000 Euro Steuern, wenn Du die Immobilie über eine VV-GmbH erwirbst und später wieder verkaufst.

Die laufende Besteuerung bei einer Stiftung ist identisch mit der Versteuerung der Mieteinnahmen bei einer GmbH. Allerdings ist hier noch der Freibetrag von 5.000 Euro zu berücksichtigen. Die steuerpflichtigen Mieteinnahmen reduzieren sich damit auf 55.000 Euro.

Steuerliche Belastung: 55.000 Euro x 15 % = 8.250 Euro

Deine Steuerlast beträgt 8.250 Euro. Mit einer steuerlichen Belastung bei einem Immobilienverkauf musst Du hier nicht rechnen, weil Deine Stiftung die Immobilie erst nach 11 Jahren verkaufen möchte.  

Steuern sparen als Angestellter: Melde Dich zu einem Live-Webinar an 

Du siehst, dass Du auch als Angestellter richtig Steuern sparen kannst. Mit dem Ansatz Deiner Werbungskosten und den Steuerfreibeträgen legst Du hierfür den Grundstein. Möchtest Du noch mehr Steuern sparen, musst Du Deine steuerliche Identität wechseln. Gründest Du z. B. eine GmbH, stehen Dir drei Wege offen, um das Geld steueroptimiert auf Dein Konto zu transferieren. Betätigst Du Dich als Investor bietet Dir eine Stiftung die beste Voraussetzung, um Deine Steuerlast erheblich zu senken.

Du möchtest erfahren, wie Du Dein Ziel – Steuern sparen als Angestellter – erreichst? Dann buche gerne einen Platz in unserem Live-Webinar mit Nelson Cremers. Hier erfährst Du, wie Du Dich auch als Angestellter zu einem Steuerinvestor entwickelst, der seine Steuern optimal gestaltet. In einem verpflichtungsfreien Erstgespräch loten unsere Berater aus, welche individuellen Möglichkeiten Dir zur Verfügung stehen.  

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