Steuerprogression bedeutet, dass mit steigendem Einkommen auch die zu zahlende Steuer steigt. Dieser Grundsatz hat in der Einkommensteuerwelt Bestand. In der Körperschaftsteuerwelt gilt dagegen die Flat-Tax-Besteuerung von derzeit 30%.
Hinter der Steuerprogression steht der Grundgedanke, dass ein höheres Einkommen höher besteuert werden soll als ein niedriges Einkommen. Als Bemessungsgrundlage gilt im Einkommensteuerrecht das zu versteuernde Einkommen (zvE). Ausgangspunkt für dieses zvE ist der Bruttolohn oder das Bruttoeinkommen eines selbständigen Unternehmers. Kürzt Du diesen um absetzbare Ausgaben, Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, ermittelst Du das zu versteuernde Einkommen. Auf dieses wendet Dein Finanzamt Deinen persönlichen Steuersatz an.
Die Steuersätze in der Einkommensteuer sind in insgesamt fünf Einkommensteuer unterteilt. In der ersten Tarifzone gilt ein Steuersatz von 0 %. Dieser ist maßgeblich, wenn Du mit Deinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegst. Der Grundfreibetrag für 2025 beträgt 12.096 Euro.
Ab einem Einkommen von circa 60.000 Euro fällt derzeit eine Besteuerung von 45% (inklusive Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) an.
Beispiel:
Ein Freiberufler erzielt in seinem ersten Jahr ein zu versteuerndes Einkommen von 11.800 Euro. Hier greift der Steuersatz von 0%.
Ein Einzelunternehmer erzielt ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 Euro. Das Finanzamt wendet den Höchststeuersatz von 45% an.
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