Nimmst Du als Gesellschafter Deiner GmbH die Stellung eines Geschäftsführers ein, bist Du als Gesellschafter-Geschäftsführer tätig. Du vertrittst Deine GmbH nach außen und im Innenverhältnis. Neben einem Festgehalt kannst Du auch eine gewinnabhängige Tantieme vereinbaren. Mit beiden Bestandteilen erzielst Du Einkünfte aus einer nicht-selbstständigen Tätigkeit.
Als Gesellschafter-Geschäftsführer nimmst Du eine steuerliche Identität an, mit der Du Steuern sparen kannst. Denn Deine GmbH kann die monatliche Auszahlung des Gehalts wie eine steuermindernde Betriebsausgabe behandeln. Hiermit mindert sich nicht nur der Gewinn, sondern auch das steuerpflichtige Einkommen der GmbH. Damit bildet die Anstellung als Geschäftsführer Deiner GmbH eine steueroptimierte Alternative zu einer Gewinnausschüttung. Denn diese wird mit 25% Abgeltungssteuer belegt.
Bei der Bestimmung des Gehalts achtest Du darauf, dass die anfallende Lohnsteuer unter 30% liegt. Damit unterschreitest Du in jedem Fall die Flat-Tax-Besteuerung, die bei circa 30% liegt. Dein Geschäftsführergehalt ist aber noch aus einem anderen Grund ein Knackpunkt. Es muss angemessen sein und mit einem Fremdvergleich standhalten. Ein zu hohes Geschäftsführer-Gehalt zieht immer eine verdeckte Gewinnausschüttung nach sich. Diese führt unweigerlich zu einer höheren Steuerlast.
Von einem Gesellschafter-Geschäftsführer grenzt sich der Fremdgeschäftsführer ab. Die Aufgaben unterscheiden sich nicht. Als Fremdgeschäftsführer bist Du aber nicht an dem Erfolg der GmbH beteiligt. Bei der Festlegung des Gehalts kann es nie zu einer verdeckten Gewinnausschüttung kommen, weil kein Gesellschaftsverhältnis besteht.
Beispiel:
Du hast eine GmbH gegründet und vereinbarst mit dieser ein Anstellungsverhältnis als Geschäftsführer. Hinsichtlich der Höhe des Gehalts achtest Du darauf, dass die lohnsteuerliche Belastung unter 30 % liegt. Außerdem prüfst Du die Angemessenheit des Gehalts. Hierzu nimmst Du einen Fremdvergleich vor, bei dem Du die folgenden Punkte im Blick hast:
- Größe Deines Unternehmens
- Voraussichtliche Ertragsentwicklung
- Verhältnis Gesamtbezüge zum Gesamtgewinn und der Verzinsung des Kapitals
- Art und Umfang der Geschäftsführertätigkeit
- Verhältnis Festgehalt und Tantieme (die Tantieme darf bei max. 25% des Gesamtbezugs liegen)
- Art und Höhe der Vergütung bei ähnlichen Betrieben in derselben Branche