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Jörg Richter

Steuerexperte

Steuern sparen als Rentner und smart investieren

Inhaltsverzeichnis

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22 Minuten Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Steuern sparen als Rentner: In diesem Beitrag geben wir Dir die wichtigsten Fakten zu diesem Thema:

  • Ab einem bestimmten Einkommen musst Du auch als Rentner noch eine Steuererklärung abgeben.
  • Du hast einige Möglichkeiten, um Steuern zu sparen.
  • Nutzt Du zusätzlich ein smartes Investment, lotest Du weitere effektive Maßnahmen zum Steuersparen aus.
  • Wichtig: Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner wurde abgeschafft.
  • Möchtest Du eine Immobilie verkaufen oder vererben, kannst Du dies steueroptimiert realisieren.

Mit einer vermieteten Immobilie generierst Du als Rentner nicht nur ein passives Einkommen. Du schaffst Dir auch eine optimale Ausgangsbasis, um kräftig Steuern zu sparen.

Warum Steuern sparen als Rentner?  

Du bist Rentner oder stehst kurz davor, Dein aktives Berufsleben abzuschließen? Wenn Du meinst, dass Dich das Thema “Steuern” jetzt nichts mehr angeht, befindest Du Dich allerdings im Irrtum. Sobald Du mit Deinem Jahreseinkommen aus der Rente den Grundfreibetrag übersteigst, bist Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die gute Nachricht: Du musst nicht Deine gesamten Einnahmen versteuern. Das Steuerrecht lässt es zu, dass Du alle Ausgaben, die Du im Zusammenhang mit Deinen Einnahmen aufwendest, als Werbungskosten abziehen kannst. Hierdurch mindern sich Dein steuerpflichtiges Einkommen und auch die zu zahlende Steuer. Der Altersentlastungsbetrag, die Sonderausgaben und diverse Handwerkerrechnungen führen dazu, dass sich Deine Steuerlast noch weiter senkt.

Möchtest Du aber richtig Steuern sparen als Rentner, hilft Dir die Gründung einer vermögensverwaltenden Immobilien-GmbH oder die Errichtung einer Stiftung. In diese bringst Du als smartes Investment Deine Immobilie ein. Alle Kosten – von der Anschaffung des Gebäudes über die Grundsteuer bis hin zu den notwendigen Renovierungsarbeiten – sind abzugsfähig und führen zu einer Steuerersparnis. Im Idealfall ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Mieteinnahmen und Betriebsausgaben ein Verlust, den Du steuermindernd mit Deinen Renteneinkünften verrechnen kannst. Die Folge: Du zahlst deutlich weniger Steuern.

Du weißt nicht, wie Du eine Stiftung gründest oder wie Du beim Investment in eine Immobilie vorgehst? Du hast keine Idee, wie Du Abschreibungen einsetzt, um Deine Steuerlast zu mindern? Bei der Beantwortung dieser Fragen unterstützen wir Dich gerne. Melde Dich hierzu einfach zu einem verpflichtungsfreien Erstgespräch mit einem unserer Berater an oder buche direkt einen Platz in unserem nächsten Live-Webinar mit Nelson Cremers.

Steuern sparen als Rentner: Wann musst Du eine Steuererklärung abgeben? 

Als Rentner bist Du so lange von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung befreit, wie Du mit Deinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegst. Dieser Grundfreibetrag soll das steuerfreie Existenzminimum einer steuerpflichtigen Person sichern. Für das Steuerjahr 2024 gilt eine Grenze von 11.604 Euro. Wirst Du mit Deinem Ehegatten gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, verdoppelt sich der steuerfreie Betrag auf 23.208 Euro.

Beispiel 1:

Du wirst mit Deinem Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In 2024 erzielt Ihr mit Euren Renteneinkünften ein gemeinsames Einkommen von 24.000 Euro. Da die Gesamtsumme Eurer Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegt, seid Ihr für das Steuerjahr 2024 zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.    

Annahme:

Stell Dir vor, dass sich Eure Renteneinkünfte im Steuerjahr 2025 nicht ändern. Dann müsstest Ihr für dieses Jahr keine Einkommensteuererklärung bei Eurem Finanzamt einreichen. Denn in 2025 liegt der Grundfreibetrag im Fall einer Zusammenveranlagung bei 24.168 Euro.

Infobox: Zusammenveranlagung

  • Als Ehepaar gebt Ihr eine gemeinsame Steuererklärung bei Eurem Finanzamt ab.
  • Durch Anwendung des Splittingverfahrens führt die Zusammenveranlagung für Euch in der Regel zu einer höheren Steuerersparnis als die Einzelveranlagung. 
  • Voraussetzung für die Zusammenveranlagung: Ihr seid beide unbeschränkt steuerpflichtig und miteinander verheiratet. 
  • Die Zusammenveranlagung muss nicht separat erklärt werden. Wählt Ihr als Ehepaar keine Veranlagungsart aus, geht das Finanzamt automatisch von einer Zusammenveranlagung aus.

Deine Steuersparmöglichkeiten als Rentner

Nachfolgend listen wir Dir die üblichen Steuersparmöglichkeiten auf, mit denen Du als Rentner Deine Steuerlast in der Einkommensteuererklärung reduzieren kannst.

Die üblichen Steuersparmöglichkeiten helfen Dir, als Rentner Steuern zu sparen. Wichtig ist, dass Du sie in Deiner Einkommensteuererklärung einträgst bzw. darauf achtest, dass das Finanzamt die richtigen Beträge angesetzt hat. 

Der Werbungskostenpauschbetrag für Rentner

Sind Dir bei der Beantragung Deiner Rente Kosten entstanden oder musstest Du für die Nachzahlung Deiner Rentenversicherungsbeiträge Kreditzinsen leisten? Diese Aufwendungen gehören zu den Werbungskosten, die Du als Rentner bei Deiner Steuer geltend machen kannst. Auch die Kontoführungsgebühren, die Steuerberatungskosten für die Anlage R der Einkommensteuererklärung oder Deine Gewerkschaftsbeiträge mindern die steuerpflichtigen Renteneinnahmen. Wichtig ist, dass Du die Kosten separat aufführst und alle relevanten Belege sammelst.

Kommst Du bei der Zusammenstellung Deiner Werbungskosten nicht über die Grenze von 102 Euro, setzt Dein Finanzamt automatisch den Werbungskostenpauschbetrag für Rentner an. Bezieht Dein Ehepartner auch eine Rente, profitiert er ebenfalls davon. Insgesamt beträgt Euer Werbungskostenpauschbetrag somit 204 Euro

Der Altersentlastungsbetrag: Dein Steuerfreibetrag in der Steuererklärung   

Der Altersentlastungsbetrag ist im § 24a EStG (Einkommensteuergesetz) geregelt. Er spielt in Deiner Einkommensteuererklärung eine Rolle, wenn Du das 64. Lebensjahr vollendet hast. Auf die Renteneinkünfte selbst findet der Altersentlastungsbetrag keine Anwendung. Er wird Dir gewährt, wenn Du z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus einer  Vermietung in Deiner Steuererklärung einträgst. Der Ansatz erfolgt ebenfalls automatisch durch das Finanzamt. Er wird auf 13,6 % der Einkünfte festgesetzt. Im Höchstfall mindert sich Deine Steuer durch den Altersentlastungsbetrag im Jahr 2024 um 646 Euro. Mit jedem Kalenderjahr nimmt der Altersentlastungsbetrag weiter ab. Machst Du ihn für das Steuerjahr 2025 geltend, reduziert sich der Freibetrag auf 627 Euro. Im Steuerjahr 2030 kannst Du nur noch 532 Euro geltend machen. 

Steuern sparen als Rentner: Vorsorgeaufwendungen sind Sonderausgaben 

Auch als Rentner leistest Du Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Diese Beiträge wirken sich steuermindernd in Deiner Steuererklärung aus. Die Zahlen entnimmst Du Deinem aktuellen Rentenbescheid. Daneben sparst Du Steuern als Rentner, wenn Du die Beiträge zu Deiner privaten Krankenversicherung, zu einer Sterbegeldversicherung oder zu einer Unfallversicherung in Deine Steuererklärung einträgst. Das Finanzamt setzt diese Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben an.  

Krankheitskosten erkennt das Finanzamt als außergewöhnliche Belastungen an 

An Deinen Ausgaben für Medikamente oder den Kosten für einen Krankenhausaufenthalt beteiligt sich der Fiskus, wenn Du die Beträge in Deiner Steuererklärung erfasst. Voraussetzung: Du hast die Aufwendungen selbst getragen und sie wurden Dir nicht von der Krankenkasse erstattet. 

Die Krankheitskosten wirken sich als außergewöhnliche Belastungen nur aus, wenn Deine gezahlten Beträge die Grenze der zumutbaren Belastung übersteigen. Die Höhe dieser zumutbaren Belastung ermittelt sich auf der Basis Deiner erklärten Einkünfte. Sie errechnet sich aus einem bestimmten Prozentsatz, der im § 33 EStG verankert ist.

Beispiel 2:

Du machst für das Steuerjahr 2024 die folgenden Krankheitskosten geltend:

Medikamente: 780 Euro

1 Krankenhausaufenthalt: 220 Euro

Insgesamt betragen Deine Krankheitskosten 1.000 Euro.

Der Gesamtbetrag Deiner Einkünfte beträgt aktuell 15.000 Euro. Du hast keine Kinder. Die Steuer wird nach dem Splittingverfahren ermittelt. 

Gemäß der Tabelle im § 33 EStG liegt Deine zumutbare Belastung bei 4 % des Gesamtbetrags Deiner Einkünfte. Das sind hier 600 Euro. 

Lösung:

Deine Krankheitskosten liegen 400 Euro über Deiner zumutbaren Belastung. Sie werden in dieser Höhe als außergewöhnliche Belastung anerkannt und führen zu einer kleinen Minderung Deiner Steuerlast.    

Infobox: Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung 

  • Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung führt zu einer zusätzlichen steuerlichen Entlastung.
  • Der Steuerfreibetrag zählt auch zu den außergewöhnlichen Belastungen. Er ist aber nicht abhängig von der zumutbaren Belastung.
  • Die Höhe des Entlastungsbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Bei einem Grad der Behinderung von 60 % werden z. B. 1.440 Euro steuermindernd berücksichtigt.  
  • Anders als der Grundfreibetrag wird der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen nicht regelmäßig erhöht.

Steuern sparen als Rentner: Kirchensteuer und Spenden sind abzugsfähige Sonderausgaben

Als Mitglied einer Kirchengemeinde bist Du kirchensteuerpflichtig. Die gezahlten Beträge erkennt Dein Finanzamt ebenfalls als Sonderausgaben an. 

Hast Du für einen kirchlichen, mildtätigen oder gemeinnützigen Zweck gespendet, kannst Du bis zu 300 Euro als Sonderausgabe geltend machen, ohne dass Du Deinem Finanzamt eine Spendenquittung vorlegen musst. Liegt Deine Spende über dieser Grenze, legst Du den entsprechenden Beleg des Spendenempfängers vor.

Die Höhe der Spenden, die jährlich zu einer Steuererleichterung führen, ist auf 20 % Deiner Einkünfte begrenzt. Darüber hinausgehende Spenden gehen nicht verloren. Du darfst sie in das Folgejahr vortragen. Hier führen sie dazu, dass Du als Rentner Steuern sparst.      

Haushaltshilfen und Handwerker helfen Dir beim Steuern sparen

Du hast Dir für typische Hausarbeiten, wie Putzen, Kochen oder Gärtnern, eine Hilfe ins Haus geholt? An den hierbei entstandenen Kosten beteiligt sich der deutsche Fiskus mit einer Steuerermäßigung.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt der Staat mit 20 % der Lohnkosten. Maximal werden Dir jährlich 4.000 Euro zugestanden. Wichtig ist, dass Du dem Finanzamt die Belege – dies sind die Rechnungen der jeweiligen Dienstleister – vorlegen kannst und die Zahlung unbar leistest.

Handwerkerleistungen für Renovierungs- oder Instandhaltungsarbeiten werden mit 20 % der Maschinen-, Arbeits- oder Fahrtkosten steuerlich berücksichtigt. Im Höchstfall erkennt das Finanzamt hier 1.200 Euro jährlich an. Achtung: Auch hier musst Du die Zahlung unbar leisten, um in den Genuss des Steuervorteils zu kommen.    

Gib auch alle Deine Kapitalerträge in der Steuererklärung an

Auf Dividenden oder erhaltene Zinsgutschriften erhebt der Staat die Abgeltungssteuer von 25 %. Diese Steuer wird in der Regel von der Bank einbehalten, die die Auszahlung vornimmt. Viele denken, dass ein Ansatz der Kapitalerträge in der Steuererklärung deshalb nicht mehr notwendig ist. Dabei wird jedoch vergessen, dass die Bank weder den Werbungskostenpauschbetrag noch den Altersentlastungsbetrag berücksichtigt. Beide Steuerfreibeträge wirken sich für Dich steuermindernd aus.

Ergibt sich im Rahmen der Steuerveranlagung, dass Dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, wurden die Kapitalerträge zuvor zu hoch besteuert. Dies bedeutet, dass Du nachträglich Geld vom Finanzamt zurückhältst. Denke aber auch daran, der Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag  über 1.000 Euro (bei Zusammenveranlagung: 2.000 Euro) zu erteilen.

Mehr zu den Aufwendungen, die Du als Rentner als übliche Werbungskosten in Deiner Steuererklärung ansetzen kannst, erfährst Du, wenn Du Dich zu einem unserer Live-Webinare mit Nelson Cremers anmeldest. Für individuelle Fragen vereinbarst Du am besten gleich ein für Dich verpflichtungsfreies Erstgespräch mit unseren Beratern.

Steuern sparen als Rentner: Nutze ein smartes Immobilien-Investment

Mit Werbungskosten, Steuerfreibeträgen, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen kannst Du Deine Steuerlast senken. Möchtest Du hingegen richtig Steuern sparen, wirst Du zum Steuer-Investor. Du nutzt ein cleveres Investment, um mit einer Immobilie Steuern zu sparen. Im Idealfall schlüpfst Du in eine andere steuerliche Identität und gründest eine vermögensverwaltende GmbH oder eine Stiftung.      

Ist die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente noch aktuell?

Möchtest Du als Rentner Geld hinzuverdienen, hast Du bestimmt die Hinzuverdienstgrenze im Kopf. Denn früher konntest Du nur bis zu 6.300 Euro hinzuverdienen, wenn Du Deine Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hattest.

Zum 1. Januar 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze abgeschafft. Dies bedeutet, dass Du jetzt mit dem smarten Investment in eine Immobilie unbegrenzt hinzuverdienen kannst, ohne Abschläge bei Deiner Rente einkalkulieren zu müssen. Diese Regelung gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns für alle Rentner, die eine Altersrente beziehen.  

Steuern sparen als Rentner mit einer Immobilie: Welche Möglichkeiten hast Du? 

Um mit einer Immobilie Geld zu verdienen und Steuern zu sparen, stehen Dir mehrere Wege offen. Was Du hierbei immer beachten solltest, sind die drei folgenden Punkte:

  • Wie hoch ist Dein persönlicher Steuersatz?
  • Wie viele Steuern zahlst Du bei einem späteren Verkauf der Immobilie?
  • Kannst Du die Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen?    

Du kannst eine Immobilie privat anschaffen und vermieten oder für diesen Zweck ein eigenes Unternehmen gründen. Welche steuerlichen Unterschiede sich hierbei ergeben, erfährst Du jetzt.  

Immobilie privat anschaffen: Lohnt sich das?

Du musst nicht unbedingt ein Unternehmen haben, wenn Du mit den Einnahmen aus einer Vermietung reich werden möchtest. Allerdings solltest Du beachten, dass Du die Einkünfte aus der Vermietung mit Deinem persönlichen Steuersatz versteuerst. Dieser beträgt in der Spitze 45%.  

Beachte, dass nicht die kompletten Mieteinnahmen der Besteuerung unterworfen werden. Alle Kosten – z. B. die Abschreibung auf den Kaufpreis, die Grundsteuer und der Aufwand für die Renovierungsarbeiten – ziehst Du steuermindernd von Deinen Einnahmen ab. Was dann übrig bleibt, versteuerst Du mit Deinem persönlichen Steuersatz.

Beispiel 3: 

Du erwirbst Mitte 2023 für 100.000 Euro eine Immobilie, die vor dem 1. Januar 1925 hergestellt wurde. Die Grundsteuer belief sich auf 6.500 Euro. Der Makler stellte seine Rechnung in Höhe von 3.500 Euro. Außerdem machst Du Renovierungskosten in Höhe von 10.000 Euro geltend. Du vermietest die Immobilie ab dem 1. Juli 2023. Der monatliche Mietzins ist auf 2.000 Euro festgelegt.

Der Kaufpreis, die Grundsteuer und die Maklergebühren rechnen zu den Anschaffungskosten für die Immobilie. Insgesamt ergibt sich ein Betrag von 110.000 Euro. Diese Summe kannst Du nur über die Abschreibung berücksichtigen. Nach § 7 Absatz 4 EStG (Einkommensteuergesetz) stehen Dir 2,5 % der Anschaffungskosten als Abschreibungen zu. Die Renovierungskosten zählen dagegen zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten. 

Deine steuerpflichtigen Mieteinkünfte ermitteln sich wie folgt:

Mieteinnahmen: 6 x 2.000 Euro = 12.000 Euro

abzgl. Abschreibungen: 2,5 % von 110.000 Euro für 6 Monate = -1.375 Euro

abzgl. Renovierungsaufwand: -10.000 Euro 

steuerpflichtige Mieteinkünfte =  625 Euro

Beachte:

Die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden zusammen mit Deinen Renteneinkünften zu einem Gesamtbetrag Deiner Einkünfte addiert. Nach dem Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und dem Altersentlastungsbetrag ergibt sich Dein zu versteuerndes Einkommen. Dies versteuerst Du mit Deinem persönlichen Steuersatz. Zeigt die Rechnung, dass Du mit Deinen gesamten Einnahmen (Renteneinkünfte + Vermietungseinkünfte) unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro (bei Zusammenveranlagung: 23.208 Euro) liegst, beträgt Deine Steuerlast 0 Euro.    

Ein steuerlicher Vorteil ergibt sich für Dich bei einer privaten Anschaffung, wenn Du die Immobilie nach 10 Jahren (Spekulationsfrist) verkaufst. In diesem Fall kassierst Du den Veräußerungserlös, ohne einen Euro Steuern darauf zu zahlen.  

Infobox: Spekulationsfrist

  • Die Spekulationsfrist bei Immobilien beträgt 10 Jahre. Sie beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. 
  • Die Spekulationsfrist endet, wenn Du die Immobilie verkaufst. Auch hier ist das Datum des Verkaufsvertrages entscheidend.
  • Verkaufst Du die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist, unterliegt der Veräußerungserlös Deinem persönlichen Steuersatz.  

Weitere Fragen zu der privaten Anschaffung einer Immobilie, beantworten Dir unsere Berater gerne in einem verpflichtungsfreien Erstgespräch. Möchtest Du richtig Steuern sparen als Rentner, besuche auch unser nächstes Live-Webinar mit Nelson Cremers. Hier erfährst Du auch, wie Du die Abschreibungen auf die Immobilie optimierst, um Deine Steuern als Rentner drastisch zu senken.

Was bringt Dir die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH oder einer VV GbR?

Du kannst eine GmbH oder eine GbR gründen, die nur vermögensverwaltend tätig ist. Der einzige Unternehmenszweck besteht in beiden Fällen darin, Deine Immobilie(n) zu verwalten und zu vermieten. Hinsichtlich der Besteuerung ergeben sich aber zwei wesentliche Unterschiede:

Stehen für Deine Immobilieninvestition eine VV-GbR oder eine VV-GmbH zur Wahl, wägst Du die steuerlichen Vor- und Nachteile gegeneinander ab.

Planst Du für Dein Immobilien-Investment die Gründung einer vermögensverwaltenden GbR, befindest Du Dich in der Einkommensteuerwelt. Dies bedeutet, dass Du mit der Vermietung einer Immobilie bis zu 45 % Steuern auf Deine Mieteinnahmen zahlst. 

Gründest Du eine vermögensverwaltende GmbH, die die Vermietungstätigkeit übernimmt, wechselst Du in die Körperschaftsteuerwelt. Hier fallen nur 15 % Körperschaftsteuer an. Eine Gewerbesteuerpflicht, wie Du sie von einer gewerblich geprägten GmbH kennst, gibt es bei einer nur vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht.

Ein steuerfreier Verkauf nach zehn Jahren ist nur für die vermögensverwaltende GbR möglich. Eine vermögensverwaltende GmbH muss den Veräußerungserlös mit 15 % Körperschaftsteuer versteuern.

Du solltest also schon vor dem Investment überlegen, wie Du nach der 10-jährigen Spekulationsfrist mit der Immobilie verfahren möchtest. Gerne können unsere Berater dies in einem verpflichtungsfreien Erstgespräch mit Dir erörtern und eine optimale Lösung für Deine individuelle Situation erarbeiten. 

Mit Immobilien Steuern sparen als Rentner: Welche Vorteile bietet Dir eine vermögensverwaltende Genossenschaft?

Eine vermögensverwaltende Genossenschaft wird steuerlich genauso behandelt wie eine VV GmbH. Dies bedeutet, dass die Gesellschaft die Mieteinnahmen in der Regel mit 15 % Körperschaftsteuer versteuert.  

Keine Regel ohne Ausnahme. Denn für die Besteuerung einer Genossenschaft hat der Gesetzgeber eine Besonderheit eingeführt. Werden mindestens 90 % Deiner Mieter zu den Mitgliedern Deiner Genossenschaft, wird die Besteuerung auf 0 Euro zurückgefahren. Dafür ist es notwendig, dass jedes Mitglied ein eigenes Stimmrecht erhält. Hiervon unberührt bleibt die Besteuerung eines Veräußerungserlöses. Denn ein steuerfreier Verkauf ist auch nach dem Ende der Spekulationsfrist mit einer Genossenschaft nicht möglich. Der erzielte Veräußerungserlös unterliegt mit 15 % der Körperschaftsteuer. 

Im Gegensatz zur GmbH bietet die Genossenschaft Dir aber einen Vorteil, wenn Du Dein Vermögen vor dem Zugriff Dritter absichern möchtest. Dies gilt z. B. bei einer Scheidung oder im Insolvenzfall. Steuerlich profitierst Du davon, dass die Anteile einer Genossenschaft zum Nennwert bewertet werden können. Dieser Umstand führt für Dich zu einer geringeren Steuer, wenn Du z. B. die Voraussetzungen für die Wegzugsbesteuerung erfüllst und nach Lösungen suchst, um diese zu vermeiden.

Beachte

Viele Finanzämter sträuben sich im Zusammenhang mit einer Genossenschaft gegen die Bewertung zum Nennwert. Deshalb wird bei der Unternehmensbewertung häufig der höhere Marktwert zugrunde gelegt. Dies ist für Dich mit einem unkalkulierbaren Risiko verbunden, weil sich hierdurch Deine Steuerlast erhöht. Es empfiehlt sich deshalb, vor der Gründung einer Genossenschaft eine fachliche Steuerberatung einzuholen. Diese geben wir Dir gerne in unserem Live-Webinar mit Nelson Cremers oder einem für Dich verpflichtungsfreien Erstgespräch mit einem unserer Berater.  

Infobox: Genossenschaft:

  • Gesellschaft, die aus mindestens drei Mitgliedern besteht
  • Mitgliederzahl ist nicht auf eine Höchstzahl begrenzt
  • Jedes Mitglied hat ein eigenes Stimmrecht
  • Unternehmenszweck: Förderung eines gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs, in dem sich die Interessen der Mitglieder wiederfinden 
  • Bei Gründung muss kein Mindeststammkapital vorhanden sein
  • Mitglieder können nicht in Haftung genommen werden
  • Der Vorstand einer Genossenschaft haftet ebenso wie ein Geschäftsführer

Immobilie verkaufen oder vererben: Warum ist eine Stiftung die richtige Wahl? 

Als Alternative zur Gründung einer Genossenschaft, entscheidest Du Dich für die Errichtung einer Stiftung. Damit sicherst Du Dir nicht nur einen 100 %-igen Vermögensschutz. Du hast auch steuerliche Vorteile, wenn Du die Immobilie später verkaufen oder vererben möchtest.

Dein optimaler Vermögensschutz ergibt sich aus dem Umstand, dass das Vermögen Dir nicht mehr gehört, nachdem Du es in eine Stiftung eingebracht hast. Das Vermögen gehört jetzt der Stiftung selbst. Du hast die Aufgabe, dieses Vermögen zu verwalten.

Die Gründung einer Stiftung ist für Dich mit drei Vorteilen verbunden:

  • Auf die Mieteinnahmen fallen 15 % Körperschaftsteuer an. Gegenüber einer Anschaffung der Immobilie als Privatperson sparst Du bis zu 30 % Steuern ein. 
  • Du kannst eine Immobilie steuerfrei verkaufen, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Damit profitierst Du gegenüber dem Verkauf aus einer GmbH heraus.
  • Gibst Du die Immobilie später an die nächste Generation weiter, fallen weder Erbschaftssteuer noch Schenkungssteuer an. Nur bei einer Familienstiftung musst Du damit rechnen, dass alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer erhoben wird. Diese Art der Besteuerung verhinderst Du, indem Du eine Stiftung in Liechtenstein gründest.

*) Die Erbersatzsteuer gibt es nicht in Liechtenstein. Gründest Du hier eine Stiftung, generierst Du für Dich einen weiteren Steuervorteil.

Beispiel 4:

Du bringst ein Immobilienvermögen in eine deutsche Stiftung ein. An dieser Stiftung sind außer Dir noch Deine beiden Kinder beteiligt. Mit der Vermietung der Immobilie erzielt Ihr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Diese unterliegen mit 15 % der Körperschaftsteuer. Weil Ihr keine gewerblichen Einkünfte erzielt, besteht auch keine Gewerbesteuerpflicht. Würdet Ihr die Immobilie nach 10 Jahren verkaufen, müsstet Ihr den Veräußerungserlös nicht versteuern. 

Da Euch das Vermögen nach Einbringung in die Stiftung nicht mehr gehört, müsst Ihr Euch mit keinen erbschafts- und schenkungssteuerlichen Fragen auseinandersetzen. Für Eure Familienstiftung ist aber die Erbersatzsteuer wichtig.

Bei der Erbersatzsteuer fingiert das Finanzamt alle 30 Jahre einen fiktiven Erbfall. Hiermit soll einem Generationenwechsel Rechnung getragen werden. Das Gute: Das Finanzamt unterstellt für diesen Fall, dass zwei Kinder erben. Damit steigt der erbschaftsteuerliche Freibetrag für Kinder von 400.000 Euro auf 800.000 Euro

Willst Du die Erbersatzsteuer umgehen, gründest Du eine Stiftung in Liechtenstein. Hier kennt man diese Art der Besteuerung nicht.

Steuern sparen als Rentner: Nimm Dir Zeit für ein umfassendes Steuerwissen

Wie Du in diesem Beitrag erfahren hast, kannst Du auch als Rentner kräftig Steuern sparen. Liegst Du mit Deinen Renteneinkünften über dem Grundfreibetrag, senkst Du Deine Steuern durch den Ansatz von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen. Möchtest Du aber zusätzlich ein passives Einkommen generieren und damit gleichzeitig als Rentner Steuern sparen, empfehlen wir Dir ein smartes Investment. Schaffst Du Dir z. B. eine Immobilie an, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, um Deine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt zu optimieren. Habe dabei immer im Blick, mit welchem Prozentsatz Du Deine Einnahmen versteuerst und ob ein steuerfreier Verkauf der Immobilie nach dem Ende der Spekulationsfrist möglich ist. 

Das notwendige Hintergrundwissen für Dein smartes Investment bekommst Du von uns. Nimm Dir gerne Zeit, um von Nelson Cremers Expertise als Steuer-Investor zu profitieren. Entweder vereinbarst Du ein verpflichtungsfreies Erstgespräch mit einem unserer Berater oder Du buchst direkt einen Platz in unserem nächsten Live-Webinar mit Nelson Cremers. Hier bekommst Du Gelegenheit, Deine individuellen steuerlichen Möglichkeiten als Rentner mit ihm zu besprechen. Gemeinsam findet ihr eine Lösung, die Dich mehr als zufriedenstellen wird.  

Nelson Cremers

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